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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1.0 Projektbeschreibung 2218 UMBAU / SANIERUNG / TEILABBRUCH UND WIEDERAUFBAU EINES BESTEHENDEN WOHNGEBÄUDES
ABBRUCH GARAGENHAUS / ERWEITERUNG TIEFGARAGE
1.0 Projektbeschreibung 2218
1.1 Angaben zur Baustelle 2218 1.1
Lage der Baustelle: Das Bauvorhaben befindet sich am Buchet 11 in 82057 Icking, in einer leichten
Hanglage.
Anfahrt zur Baustelle: Die Zufahrt zur Baustelle kann über am Buchet 11 erfolgen. Die Tore der Baustellenzufahrt sind stets geschlossen zu halten.
Lagerflächen: Auf dem Grundstück.
1.2
Größe des Objektes
Nutzfläche ca. 1.200 m2
Anzahl der Geschosse: Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Satteldach.
1.3
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: auf der gesamten Baustelle und deren Zufahrt ist im Schritttempo zu fahren..
1.4
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Zufahrt über am Buchet 11 ist für Anlieferungen, etc. freizuhalten.
1.5
Bauanschlüsse
Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Energie werden vom AG auf dem Baugrundstück bereitgestellt. Der AN hat sich an einer Kostenumlage an den Kosten zu beteiligen.
1.6
Baustelleneinrichtungen, insbesondere Beschränkungen:
Der vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. vorzuschlagende Baustelleneinrichtungsplan ist mit dem Architekten vor Beginn der Arbeiten abzustimmen.
1.7
Angaben zu den Bodenverhältnissen
Die Anforderungen vom beiliegenden Baugrundgutachten sind einzuhalten.
1.1 Angaben zur Baustelle 2218
1.4 Angaben zur Ausführung 2218 1.4.1
Vorgesehene Arbeitsabschnitte: Die Rohbauarbeiten sollen primär in einem
Zuge durchgeführt werden. Die Ausführung in einzelnen Abschnitten ist vor
Beginn mit dem AG abzustimmen und in einem Phasenplan/Terminplan unter
Berücksichtigung aller planerischen, behördlichen und baubetrieblichen Vor-
gaben und Gegebenheiten, sowie der vorhandenen Aushubplanung des AG,
nachvollziehbar darzustellen.
Längere Unterbrechungen und Beschränkungen sind aktuell nicht vorgesehen.
1.4.2
Besondere Erschwernisse: ________________________________________
wird ggf. ergänzt im Rahmen der Beauftragung.
1.4.3
Auf- und Abbauen von Gerüsten ebenso Vorhaltung auch für Drittfirmen.
(Sicherungsmaßnahmen in Treppenhäusern oder an Schächten)
1.4.4
Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge und sonstiger Bau-
stelleneinrichtung (die Dauer der Vorhaltung muss angegeben werden)
1.4.5
Hilfestellung zum Be- und Entladen, Lagern und Transport von Stoffen
vom AG und Nachunternehmern.
1.4.6
Leistungen für andere Firmen: ________________________________
wird ergänzt im Rahmen der Beauftragung.
1.4.7
Bauzeitenplan
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten einen detaillierten Bauzeitenplan, ge-
gliedert nach Bauteil, Angaben über die gesamte Bauzeit zu erstellen.
Dieser muss sich am Bauzeitenplan des AG orientieren.
1.4.8
Fertigstellung der Arbeiten
_________________________________________________________
1.4.9
Angaben zur Umsetzung der Ausführungsarbeiten (vom AN auszufüllen)
Arbeitstage auf der Baustelle___________ AT
Arbeitskräfte am Bau___________ Personen
davon Vorabeiter___________
davon Facharbeiter ___________
davon Helfer___________
1.4 Angaben zur Ausführung 2218
2.5 ZTV Entwässerungskanalarbeiten 2.5.1 ALLGEMEINE GRUNDLAGEN
Die Ausführung sämtlicher Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik
und den einschlägigen Normen, insbesondere DIN EN 1610 (Verlegung und Prüfung
von Abwasserleitungen und -kanälen), DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für
Gebäude und Grundstücke) sowie den jeweils gültigen örtlichen Satzungen und Vor-
schriften der Abwasserbetriebe / Gemeinde zu erfolgen.Darüber hinaus sind die Vor-
gaben des Bauherrn, des Planers sowie etwaige Sonderauflagen von Behörden zu
beachten. Abweichungen von den vorliegenden Planunterlagen sind vor Ausführung
mit dem Auftraggeber/Planer abzustimmen.
2.5.2 LEISTUNGEN IN DEN EINHEITSPREISEN
Die in den einzelnen Positionen ausgeschriebenen Einheitspreise beinhalten - auch
wenn nicht ausdrücklich erwähnt -insbesondere:
- Bereitstellung sämtlicher Arbeitskräfte, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Betriebsmittel.
- Sämtliche Nebenarbeiten zur vollständigen, funktionsfähigen Leistung (inkl. Verdichten,
Reinigen, Anschließen, Anarbeiten).
- Abfuhr und Entsorgung überschüssigen Bodens oder Materials gemäß geltenden
Vorschriften.
- Auf- und Abtransport, Zwischenlagerung sowie fachgerechte Wiederverfüllung und
Oberflächenherstellung.
2.5.3 BODEN- UND BAUGRUNDVERHÄLTNISSE
Es ist vom im Baugrundgutachten beschriebenen Boden auszugehen. Abweichungen
(z. B. Hindernisse, Grundwasser, nicht tragfähiger Boden) sind dem Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen. Kampfmittelfreiheit und Altlastenfreiheit werden bauseits
gewährleistet. Etwaige Wasserhaltungsmaßnahmen sind gesondert auszuweisen oder
mit dem Auftraggeber abzustimmen.
2.5.4. LEITUNGSFÜHRUNG / HÖHENLAGE
Die Leitungsführung, Gefälle und Höhen sind den Ausführungsplänen zu entnehmen.
Vor Beginn der Arbeiten ist eine Einmessung der Leitungsachsen und Höhen durch
den Auftragnehmer vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Ort von
den tatsächlichen Gegebenheiten zu überzeugen.
2.5.5. BETTUNG UND VERFÜLLUNG
Die Rohre sind gemäß DIN EN 1610 in Sand-/Kiesbettung Typ 1 zu verlegen.
Mindestdicke der Rohrunterlage: 10 cm.
Mindestüberdeckung Rohre: von 15 cm mit Sand / Kies.
Seitliche und obere Rohrumhüllung ebenfalls mit geeignetem, stein- und
schuttfreiem Material. Verdichtung ist lagenweise vorzunehmen und nachzuweisen.
2.5.6. ROHRMATERIALIEN UND BAUTEILE
Es sind nur Rohrmaterialien mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und gemäß
den Planungsvorgaben (mineralgefülltes Polypropylen) zu verwenden.
Formstücke, Übergänge, Dichtungen und Sonderteile müssen kompatibel zum Rohr-
system sein.
Rohrdurchführungen durch die WU-Bodenplatte sind mit dem Rohbauer abzustimmen.
Sämtliche Rohrstutzen sind während der Bauzeit mit Muffenstopfen zu verschließen.
2.5.7. PRÜFUNG UND ABNAHME
Nach Fertigstellung ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 (Luft- oder Wasser-
prüfung) durchzuführen. Prüfprotokolle sind dem Auftraggeber auszuhändigen und
Bestandteil der Abnahme. Ebenso eine Sichtprüfung mit Kamerabefahrung.
2.5.8. DOKUMENTATION
Der Auftragnehmer hat eine Bestandsdokumentation zu erstellen, bestehend aus:
- Revisionsplänen mit tatsächlichem Leitungsverlauf und Höhenangaben.
- Fotodokumentation wesentlicher Bauzustände.
- Videoinspektion.
- Prüf- und Abnahmeprotokollen.
2.5.9. KOORDINATION MIT ANDEREN GEWERKEN
Der Auftragnehmer hat die Arbeiten rechtzeitig mit allen beteiligten Gewerken
(z. B. Rohbau und Elektro) abzustimmen. Beschädigungen an bereits erstellten
Bauteilen sind zu vermeiden bzw. auf eigene Kosten zu beseitigen.
2.5 ZTV Entwässerungskanalarbeiten
02 Grundleitungen
02
Grundleitungen
02.01 Grundleitungen Schmutzwasser und Zubehöre
02.01
Grundleitungen Schmutzwasser und Zubehöre
02.02 Technische Dienstleistungen GL
02.02
Technische Dienstleistungen GL