Sanitär Rohbau
FFR143 "Vertikal Garden"
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Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A0 BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEINES Der Bauherr beabsichtigt, auf einem Grundstück am Frankfurter Ring 143 (Flur Nr. 129/37) in München ein Gewerbe- und Bürogebäude mit 2  Untergeschoss, Erdgeschoss und 5 Obergeschossen als Neubau zu errichten. Die zu errichtende oberirdische Geschossfläche beträgt ca. 9.000 qm. Das im Norden der Landeshauptstadt entstehende Gebäude soll funktionell und flexibel geplant werden. Angedacht ist eine Multi Tenant Struktur. Dabei ist eine Drittverwendungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Thema der Nachhaltigkeit gelegt. Folgende Nutzungen sind im Neubau vorgesehen: UG: Tiefgarage, Lager, Technik EG: Hybridflächen, Büroflächen 1.-5. OG: Büroflächen Es sind insbesondere folgende Anforderungen an das Gebäude als Rahmenbedingungen für die Planung und Realisierung zu beachten: Hohe Flexibilität bzgl. der Vermietung (kleinteilige Vermietung mit Größen von ca. 400 m² Od. Großmieter / In-House Lösung) Hybridfläche mit möglichst wenig Stützen, Lichte Raumhöhe von min. 4,5 m Flexibilität bzgl. spezifischer Anforderungen der Nutzer (u. a. Raumaufteilung, Raum- Konditionierung, Ausstattungsstandard) Hohe Wirtschaftlichkeit bzgl. Investitions- und Nutzungskosten Hohe Flächenwirtschaftlichkeit mit Maximierung der vermietbaren Flächen Hohe Funktionalität bzgl. der Gebäudegliederung (u. a. Erschließung außerhalb und innerhalb des Gebäudes) Repräsentative Akzente mit Fokus auf die Eingangsbereiche Leed Core and Shell Zertifizierung mit Platin EU-Taxonomiekonform
A0 BAUBESCHREIBUNG
A.3.7 ZTV HAUSTECHNIK A3.7 ZTV HAUSTECHNIK A3.7.1 Grundlagen. Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik, zu erfolgen insbesondere: - Bayerische Bauordnung (BayBo) - Brandschutzkonzept - Brandschutznachweis - DIN- bzw. VDE-Bestimmungen - VDEW-Richtlinien - VDI-Richtlinien - Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) - Verordnung über den Bau und Betrieb von elektrischen Anlagen (EltBauV) - Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) - Sachverständigenverordnung (PrüfVBau) - Bundesimmissionsschutzgesetz (BIMSchG) - TAB der Versorger und Spartenträger - AVB der Versorger und Spartenträger - TA-Lärm - DIN 18 382 VOB Teil C:Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV (Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) A3.7.2. Allgemeines Bei der Erstellung der ausgeschriebenen Anlagen ist zusätzlich zu beachten: A3.7.2.1 Das Herstellen von Durchbrüchen und Bohrungen darf, unabhängig von der Eigenart der Baustruktur, nur nach Rücksprache und Einverständnis der verantwortlichen Bauleitung erfolgen. A3.7.2.2 Sofern es sich um abnahmepflichtige Anlagen handelt, sind diese Anlagen vor Abnahme durch den Auftragnehmer oder seinen Vertreter durch die zuständigen Instanzen (TÜV, EVU, o.a.) durchführen zu lassen. Der Auftraggeber ist rechtzeitig von diesem Termin in Kenntnis zu setzen. Für diese Leistungen ist in der Leistungsbeschreibung eine entsprechende Position ausgewiesen. A3.7.3. Stoffe und Bauteile A3.7.3.1 Alle elektrischen Betriebsmittel müssen den für sie geltenden DIN/VDE-Vorschriften entsprechen und -soweit sie prüfzeichenfähig sind - das VDE-Prüfzeichen tragen. In allen anderen Fällen muß auf Verlangen des Auftraggebers ein Prüfzeugnis vorgelegt werden können, aus dem hervorgeht, daß das elektrische Betriebsmittel den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Bei Nichtbeachtung wird die Abnahme verweigert. A3.7.3.2 Alle Kunststoffmaterialien sind als flammwidrig zu liefern. A3.7.4. Ausführung A3.7.4.1 Vom Auftragnehmer mitzuliefern und zu montieren sind alle nicht geforderten oder im Angebot nicht näher beschriebenen Anlagenteile, soweit diese zum sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen und für die gewünschten Funktionen erforderlich sind. A.3.7.5. Nebenleistungen A.3.7.5.1 Die Inbetriebnahme ist eine Nebenleistung des Auftragnehmers und unterliegt auch dann seiner Verantwortung, wenn Teile der Anlage bauseitig installiert und vom Auftragnehmer elektrisch angeschlossen wurden. A.3.7.5.2 Weiter müssen sofort nach Auftragserteilung die Transportwege und die Einbringöffnungen für alle Anlagen und Einbauteile überprüft und ggf. Fehler mit der Bauleitung richtiggestellt werden. A.3.7.5.3 Die Ausführungszeichnungen und Schlitz- und Durchbruchspläne werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bei der Kalkulation ist das zu berücksichtigen. A.3.7.5.4 Werkstatt- u. Montagezeichnungen Der Auftragnehmer hat die Werkstatt- und Montagezeichnungen zu erstellen. Diese sind die Weiterführung und Ergänzung der Ausführungszeichnungen. Die Zeichnungen müssen so beschaffen sein, daß danach alle Werkstatt- und Montagearbeiten durchgeführt werden können. Die Zeichnungen sind jeweils vor Beginn der Arbeiten dem Planer zur Genehmigung einzureichen. Die Werkstatt- und Montagezeichnungen müssen im Zuge des Baufortschrittes stets so geändert und ergänzt werden, daß sie zu jeder Zeit die tatsächliche Ausführung ausweisen. Im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung ist die Bewehrungsplanung des Tragwerkplaners mit zu beachten. Montagepläne sind auf der Grundlage der vom Auftraggeber und seinen Architekten und Ingenieuren überlassenen Planunterlagen zu erstellen und über die gesamte Bauzeit fortzuschreiben, wobei alle baulichen Änderungen zu übernehmen sind. Die Montagepläne umfassen: - Grundrißzeichnungen M 1:50 mit Vermaßung aller Einbauteile gem. nachfolgenden LV-Postitionen - notwendige Berechnungen und Komponentenauslegungen - Materialangaben der tatsächlich einzubauenden Produkte inkl. Dimensionen Alle Pläne in 1- facher Ausfertigung als Papierpausen, Papierstärke min. 120 g/m² gefaltet nach DIN 6771, sowie als PDF Plan auf dem Projektserver zu hinterlegen. Die Vorgaben des Auftraggebers zur Darstellung der Planköpfe, Beschriftungen und Nummerierung der Zeichnungen sind dabei zu beachten. Die Vorgaben des Auftraggebers zur Darstellung der Planköpfe, Beschriftungen und Nummerierung der Zeichnungen sind dabei zu beachten. A.3.7.5.5 Das Bedienungspersonal ist gründlich mit der Funktion, Handhabung und vor allem mit der Wartung der Gesamtanlage vertraut zu machen. A.3.7.5.6 Bestandspläne und Bestandsunterlagen Vom Auftraggeber werden CAD-Pläne der Grundrisse und Schnittpläne oder sonstige Baupläne als Ausführungspläne der Baumaßnahme für die Erstellung der Bestandspläne zur Verfügung gestellt. Diese Pläne sind mit allen Änderungen, Ergänzungen und Beschriftungen zu versehen, so dass die Bestandspläne den endgültigen Ausführungsstand wiedergeben. Sollten Pressverbindungen in der Betondecke vorgenommen werden, so sind diese in den Bestandsplänen vermaßt einzuzeichnen. Die Bestandsdokumentation umfasst: Bestandspläne: - Grundrißzeichnungen im Maßstab 1:50   (Zentraleninstallation und Schnitte im Maßstab 1:20) - Aufstellpläne - Anlagenschemen Bestandsunterlagen: - Gerätebeschreibungen - Bedienungsanleitungen - Wartungsanleitungen - Ersatztteillisten - Funktionsbeschreibung der Anlage - Meß- und Abnahmeprotokolle Die Bestandsdokumentation ist wie folgt zu übergeben: - Pläne als Farbplott sowie als Datenträger im PDF Format und DXF- bzw. DWG-Format - Listen und Beschreibungen als Windows kompatible Dokumente, z. B. Word oder Excel. die Unterlagen sind 1-fach in Ordnern einzuheften und 3-fach auf DVD zur Abnahme der Arbeiten zu übergeben. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern im Titel "Besondere Leistungen" keine separate Position ausgewiesen ist. A3.7.6. Abrechnung A3.7.6.1 Die geleisteten Mengen (Massen) sind aufgrund von Aufmaßzeichnungen prüfbar nachzuweisen. Aufmaß und Meßurkunde sind auf der Grundlage der zur Ausführung freigegebenen Zeichnungen aufzustellen. Ist die Prüfbarkeit nicht einwandfrei, so hat der Auftragnehmer kostenlos die nötigen Aufmaßpläne zu liefern. A3.7.6.2 Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, Positionen ganz oder teilweise entfallen zu lassen. Diese Massnahmen haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise.
A.3.7 ZTV HAUSTECHNIK
09 HAUSTECHNISCHE LEISTUNGEN SAN ROHBAU
09
HAUSTECHNISCHE LEISTUNGEN SAN ROHBAU
WICHTIGE KALKULATIONSHINWEISE WICHTIGE KALKULATIONSHINWEISE Zubehörteile wie z. B. Rapid-Verbinder, Elektroschweißmuffen, PE-Muffenstopfen, SVE-Verbinder und fachgerechter Höhenausgleich (zur Herstellung des Rohrgefälles) sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht separat vergütet. Alle Schachteinmündungen und Bodenabläufe sind durch geeignete Maßnahmen nach Wahl AN nachhaltig gegen eindringenden Schmutz und vor Beschädigungen durch den Baustellenbetrieb zu schützen. Dieser Aufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Grundleitungsöffnungen auf der Oberseite der Bodenplatte sind zur leichteren Auffindbarkeit zur Betonage mit einem in den PE-Muffenstopfen verschraubten, 20 cm langen Montagegewebeband zu versehen. Dieser Aufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen.
WICHTIGE KALKULATIONSHINWEISE
09.01 Erdarbeiten
09.01
Erdarbeiten
09.02 Erdverlegte Leitungen außerhalb Gebäude
09.02
Erdverlegte Leitungen außerhalb Gebäude
09.03 Grundleitungen innerhalb der Bodenplatte
09.03
Grundleitungen innerhalb der Bodenplatte
09.04 Anschluss an den öffentlichen Kanal
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Anschluss an den öffentlichen Kanal
09.05 Abläufe + Rinnen
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Abläufe + Rinnen
09.06 Schachtbauwerke
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Schachtbauwerke
09.07 Rigolenanlage
09.07
Rigolenanlage
09.08 Zisterne
09.08
Zisterne
11 BESONDERE LEISTUNGEN HAUSTECHNIK
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BESONDERE LEISTUNGEN HAUSTECHNIK
11.01 Besondere Leistungen
11.01
Besondere Leistungen
11.02 Stundenlohnarbeiten
11.02
Stundenlohnarbeiten
12 LEEDv4 UND EU-TAXONOMIE
12
LEEDv4 UND EU-TAXONOMIE
12.01 Ausführung Lead4 und EU-Taxonomie
12.01
Ausführung Lead4 und EU-Taxonomie
13 STUNDENLOHNARBEITEN; DOKUMENTATION
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STUNDENLOHNARBEITEN; DOKUMENTATION
13.02 Dokumentation
13.02
Dokumentation