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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeiner Teil
1.) Baustelleneinrichtung
Stellflächen für Bauschuttcontainer der AN sind
gem. Baustelleneinrichtung zulässig.
Flächen für Unterkunfts- und Material-Container sowie
Zwischenlagerung stehen auf dem Grundstück gem.
BE-Plan zur Verfügung.
Die Herrichtung seiner Lagermöglichkeiten auf dem
Baugelände muß der Auftragnehmer selbst ausführen und
einkalkulieren, Umfang und Standort sind vorab dem BE-Plan zu entnehmen.
Sollte der AN weitere Flächen benötigen, kann dies nur in Abstimmung und
auf der BÜ erfolgen
Vom Auftraggeber werden Strom- und Wasseranschluss an
definierter Stelle zur Verfügung gestellt.
Das Herstellen der Einzelanschlüsse für Versorgungs-
und Verteilungsleitungen ist Sache des AN.
Allgemeine Beleuchtung der Außenflächen ist nur an den
anliegenden Straßen vorhanden. Es wird durch den AG
eine Beleuchtung der Baustellen-Verkehrswege innen und
außen eingerichtet. Die Beleuchtung der eigenen
Arbeitsplätze obliegt den AN.
Vom Baustellenverkehr dürfen nur die dafür
ausgewiesenen Erschließungswege des Grundstücks genutzt
werden.
2.) Kostenumlagen
Es werden vom Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom
eingerichtet sowie Sanitärcontainer gestellt. Dies ist im Los
Baustelleneinrichtung verortet.
Die Kosten für den Verbrauch sowie die Meßeinrichtung
oder Zähler der Baumedien trägt der AN, mehrere AN
tragen sie anteilig (§4 VOB/B). Der AN kann den
Verbrauch entweder durch Messung ermitteln und
begleichen oder es kommt der unten vorgegebene
prozentuale Umlageschlüssel zur Anwendung.
Baustrom und Bauwasser werden sowie die Bauwesenversicherung werden mit
einer Kostenumlage von jeder Abschlags- sowie von der Schlussrechnung
abgezogen.
3.) Bauablauf
Für alle Gewerke gelten die in den Verdingungsunterlagen benannten
Ausführungszeiten.
4.) Baustellensicherheit
Im Auftrag des AG ist ein Sicherheits- und Gesundheits-
koordinator (SiGeKo) eingesetzt. Die Anweisungen des
SiGeKo bezüglich der Ordnung und Sicherheit auf der
Baustelle sowie die Forderungen des SiGeKo sind einzu-
halten.
Stellung, Vorhalten und Rückbau aller erforderlichen
gewerkebezogenen sicherheitstechnischen Ausrüstungen in
Abstimmung mit der BG für die Leistungen des AN
(Benutzung durch Dritte ist zu gewährleisten).
Das Baugelände sowie die allgemeine BE und BE der AN
sind gegen Zutritt von Unbefugten zu sichern. Der
unmittelbare Baubereich wird durch einen Bauzaun
begrenzt, der arbeitstägliche Verschluss der Tore/Türen
ist mit allen gleichzeitig tätigen AN abzustimmen. Die Kontrolle hat
täglich zum Feierabend zu erfolgen
Das Stellen, Vorhalten und Entfernen der Bauzäune ist im Gewerk
Baustelleneinrichtung ausgeschrieben.
Werden andere als die ausgeschriebenen Dachflächen mit
Absturzhöhen >2m als Aufenthalts- oder Transportfläche
genutzt, so hat der AN selbst für die erforderliche
Absturzsicherung zu sorgen.
Das unfallsichere Abdecken aller Öffnungen,
Durchbrüche, Deckenaussparungen etc. sowie Aufbau und
Vorhalten aller Umwehrungen und Absturzsicherungen ist
durch die AN der jeweils verursachenden Lose für die
Dauer der Durchführung zu gewährleisten und
einzukalkulieren.
5.) Organisation
Der AN verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit allen
angrenzenden Gewerken, um eine fachgerechte und der
Planung entsprechende Gesamtleistung sicherzustellen
Das Führen von täglichen Baustellenberichten sowie die
Teilnahme an den Bau- und Koordinationsgesprächen
gehören zu den Pflichten des AN.
Für die angebotenen Bauleistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Fachbauleitung im Sinne der
Landesbauordnung.
6.) Stoffe, Nachweise, Güten
Bei der Verwendung von zulassungspflichtigen Stoffen
und Bauteilen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis
oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung) vorzulegen.
Falls für die angebotene Ausführung keine allgemeine
amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den
Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen und ggf.
zusätzliche Prüfungen, Gutachten und Prüfversuche zu
erwirken, einschl. Kostenübernahme.
Die Güte der Baustoffe und Bauteile, die ausreichende
Widerstandsfähigkeit gegen allgemeine Umwelteinflüsse
und gegen übliche Reinigungsmittel, sowie die
Verträglichkeit der Baustoffe und Bauteile
untereinander ist nachzuweisen.
7.) Ausführung
7.1. Allgemein
Maßnahmen zur Verkehrssicherung auf öffentlichen Straßen für Transporte
o.ä.,
sind Leistung desjenigen AN, zu dessen Auftrag die
Leistungen gehören, die diese Maßnahmen erfordern.
Hierzu gehört auch das Einholen der entsprechenden Sondernutzungen,
erforderliche Verkerszeichenpläne, anfallende Gebühren und das Aufbauen,
Umsetzen und Räumen der Verkehrssicherungselemente.
7.2. Dokumentation
Bauteile und deren Einbau, insbesondere bei Anforderungen an
Brandschutz,Schallschutz und Feuchteschutz, sind in Form von Fotos,
Datenblättern, Fachunternehmererklärung etc. zu dokumentieren.
Bestandsunterlagen (Revisionsunterlagen), Dokumente zur
Abnahme und Funktionsprüfung, Enddokumentationen:
Als Bestandsunterlagen sind Ausführungs- bzw. Montage-
zeichnungen zu liefern, in die alle im Rahmen der
Ausführung vorkommenden Änderungen maßstäblich richtig
eingetragen worden sind.
Für die Enddokumentation sind gewerkespezifisch weitere, z.T.
herstellerabhängige Unterlagen zu übergeben, z.B.:
- Fachunternehmererklärung
- Bautageberichte
Lieferscheine, Produktdatenblätter,
Verarbeitungsvorschriften der verwendeten Materialien
und Produkte Ersatzteillisten, Stücklisten
Verarbeitungsnachweise bei Beschichtungen
Prüfbescheinigungen,
Nachweise Druckprüfungen, Dichtheitsprüfungen etc.
Inbetriebnahmebescheinigungen
TÜV- Abnahmebescheinigung
Bedien-, Prüf- und Wartungsanweisungen
Entsorgungsnachweise
Bestandsunterlagen
Die Enddokumentation ist dem AG zu übergeben:
- 2-fach in beschrifteten Mappen und
- 1x digital
Der Inhalt der Ordner ist gewerbespezifisch zu
gliedern.
Soweit digitale Pläne dem AG übergeben wurden, sind alle Änderungen
durch den AN in diese einzuarbeiten.
Die Erstellung der Enddokumentation und der Dokumente zur Abnahme und
Funktionsprüfung sowie die Mitwirkung bei den Abnahmen werden nicht
gesondert vergütet.
7.3 Vermessung
Alle für die Ausführung und Montage erforderlichen Maße sind am Bau im
Rahmen eines Aufmasses durch den AN, jeweils vor Materialbestellung zu
nehmen bzw. zu überprüfen. Abweichungen von der Planung bzw. Schäden
an der vorhandenen Bausubstanz und Probleme sind unverzüglich der
örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen.
Vor Beginn der Ausführung sind die tatsächlichen Einbauhöhen auf das
Ausbauraster gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung festzulegen.
Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführung während der Bauzeit
Kontrollmessungen der Höhen und Eckpunkte durchzuführen. Von den
Kontrollmessungen sind Protokolle zu fertigen und dem AG vorzulegen.
Werden Meterrisse und Fluchtachsen von den anderen Auftragnehmern
übernommen, so geschieht dies eigenverantwortlich.
7.4 Entsorgung
Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Anfallender Bauschutt und Müll ist getrennt, in vom Auftragnehmer zu
stellenden Containern, täglich zu sammeln und zu entsorgen.
Schuttablagerungen auf der Baustelle sind unzulässig.
Die Kosten der Entsorgung und Beseitigung von Bauschutt, Müll und
Verunreinigungen sind entsprechend einzukalkulieren. Bei Nichteinhaltung
der geforderten Sauberkeit wird diese auf Kosten der Verursacher wieder
hergestellt.
7.5.) Schnittstellen
Schnittstellenliste im Anhang zu den Verdingungsunterlagen ist zu
beachten
8.) Muster / Bemusterung
Zur Beurteilung der Funktionalität und Qualität ist bei Bedarf bzw. auf
Anforderung des AG eine Bemusterung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Zu bemusternde Bauteile:
entsprechend Festlegungen in den gewerkespezifischen ZTV und/oder
entsprechenden Positionen im Leistungstext.
Die durch den Auftraggeber bestätigten Muster sind verbindlich, die
Handmuster verbleiben beim Auftraggeber.
Die Materialbestellung darf erst nach schriftlicher Genehmigung und
Freigabe der Muster durch den AG erfolgen.
9.) Vorschriften / Normen
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss
gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter, welche sich auf das Gewerk, die vorgesehenen Materialien und
deren Verarbeitung nach dem Stand der Technik beziehen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder
gleichwertig, immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
10.) Kalkulationshinweise / Preisinhalte
Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise folgende
Leistungen zur Ausführung der Vertragsleistungen in die Einzelpositionen
einzurechnen:
- Liefern der Ausführungsunterlagen, von
Zulassungsbescheiden und Berechnungen, sowie von
Nachweisen gemäß Allgemeiner ZTV sowie
Besonderer ZTV
- Abschnittsweise Ausführung nach den Erfordernissen
des Bauablaufes, gemäß Angabe in den gewerkebezogenen
Besonderen ZTV;
- gewerkebezogene Kalkulationshinweise gelten für alle
Leistungen des Gewerkes unabhängig von der Titelzuordnung
Allgemeine Vorbemerkungen
08 Trockenbauarbeiten
08
Trockenbauarbeiten
ZTV Trockenbauarbeiten
ergänzend zu den ZTV im Allgemeinen Teil gilt:
zu 3.) Pläne, Unterlagen
Die Planunterlagen gem. Planverzeichnis sind Bestandtei
Leistungsbeschreibung,
diese sind bei der Kalkulation der beschrieben
Positionen / Teilleistungen zu berücksichtigen:
Vom Auftragnehmer sind dem Auftraggeber folgende
Unterlagen 2 KW nach Auftragserteilung zur Freigabe vor
- Produktdatenblätter
- Konstruktions-, Werkstatt- und Montagepläne
- Detailpläne über Baukörperanschlüsse, Verbindungsmitt
Verankerungsteile usw.,
- geprüfte systembedingte statische Berechnungen
- bauaufsichtliche Zulassungen und Nachweise gem. Anfor
insbesondere Prüfzeugnisse für alle Bauteile mit Brand
Schallschutzanforderungen
zu 9.) Stoffe, Güten
Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind e
Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlang
Für die Unterkonstruktion sind ausschließlich Profile u
Verbindungsmittel aus sendzimierverzinktem Stahl bzw. n
Metall zu verwenden.
Die Dimensionierung richtet sich nach den statischen Er
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtu
durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgest
Abdichtungsstoffen abzudichten.
Als Wand- und Deckensysteme sind nur bauaufsichtlich zu
anzubieten.
zu 10.) Ausführung
Alle Arbeiten sind in Zusammenarbeit mit anderen Gewerk
Elektro-, Sanitär-, Heizung- und Estrichleistungen ausz
koordinieren.
Der Einbau von Traversen und Unterkonstruktionen für di
gebäudetechnischen Gewerke sind selbständig und rechtze
und ausführenden Unternehmen zu koordinieren.
Wände sind nach Montage der Unterkonstruktion einseitig
cm über OK FB auf der Gegenseite zu beplanken. Die Schl
und Wände darf erst nach Einholung der Freigabe der hau
Gewerke, bzw. Freigabe der Bauüberwachung (Bereich Haus
erfolgen. Die Freigaben sind der Bauüberwachung Hochbau
Bei allen Anschlüssen, Unterschneidungen u. a. muss die
Brand- und Schallschutzklasse erhalten bleiben.
Bei der Herstellung der Türöffnungen sind alle Hohlräum
auszufüllen, so daß die Schalldämmung in dem Bereich n
wird.
Die entsprechende Feuerschutzklasse des Elementes ist z
berücksichtigen.
Die sichtbaren Stöße der Beplankung, insbesondere Ansch
und Wände sind mit eingeschnittenen, dauerelastisch übe
abgespritzten Fugen auszuführen.
Befestigungen am Untergrund nur mit bauaufsichtlich zug
Befestigungsmitteln.
Anschlüsse der Unterkonstruktionen an dem vorhandenen
Befestigungsgrund erfolgt mittels einer Zwischenschicht
Es ist Sache des Auftragnehmers für einen einwandfreien
Schutz seiner einzubauenden Gegenstände zu sorgen.
Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
Der Auftraggeber behält sich vor auf seine Kosten von e
Sachverständigen auf Einhaltung des geforderten Schalls
Brandschutzest zu prüfen. Sollten die geforderten Werte
werden, so hat der AN die beanstandeten Bauteile auf se
nachzuarbeiten.
Die Kosten für Wiederholungsmessungen trägt der Auftrag
Sämtliche vorspringende, freiliegende rechtwinklig und
nichtrechtwinklige Wandecken sind mit Kantenschutz
raumhoch zu versehen.
Die Fugen zwischen den Gipskartonplatten sind unter Ver
Bewehrungsstreifen zu verspachteln.
Dabei sind auch die Fugen um die bauseits versetzten El
zu verspachteln.
Gipsreste, Spachtelmassen usw. auf Türzargen und
sonstigen angrenzenden Bauteilen sind zu entfernen.
Ist nichts besonderes vereinbart, gilt VERSPACHTELUNGSG
Merkblättern des Bundesverband der Gipsindustrie e. V.
In Feuchträumen sowie hinter Sanitärinstallationen dürf
feuchtigkeitsbeständige Gipsplatten eingebaut werden.
Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne bes
nach zu imprägnieren.
Bei mehrlagiger Beplankung mit Brand- oder Schallschutz
sind auch die Fugen der unteren Lagen zu verspachteln.
Querschnittsschwächungen
von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugen
bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die gefordert
Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten d
Beleuchtungstechnik
gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Ei
verlangt werden.
Die angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in
Form von Handmustern zu bemustern.
Bauseitige Fassadengerüste (außen) mit Anschlagpunkten
stehen nur zu Beginn des Leistungszeitraumes zur Verfüg
zu 13.) Vorschriften / Normen
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten
Regeln der Technik zu erfolgen.
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vert
gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Bericht
Beiblätter, welche sich auf das Gewerk, die vorgesehene
und
deren Verarbeitung nach dem Stand der Technik beziehen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spez
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umges
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technisc
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, imme
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
ergänzend zu den Vorschriften /Normen im Allgemeinen Te
- DIN 18340 Trockenbauarbeiten
- DIN 18 334 Zimmer- u. Holzbauarbeiten
- DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
- DIN 18 353 Estricharbeiten
- DIN 18 355 Tischlerarbeiten
- DIN 18 360 Metallbauarbeiten
- DIN EN 13964/DIN 18168 Unterdecken
- in den Positionstexten aufgeführte DIN und Vorschrift
Zu beachtende Technische Regeln:
- Merkblätter des Bundesverband der Gipsindustrie e. V.
14.) Kalkulationshinweise / Preisinhalte
Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise,
Leistungen in die Einzelpositionen einzurechnen:
- Herstellen von starren Anschlüssen an angrenzende Bau
Einbauteile,
- Bohr- und Stemmarbeiten im Zusammenhang mit der Ausfü
kompletten Leistung,
- Feinreinigung durch Absaugen der Hohlräume in Install
- Nachträgliches Anarbeiten / Ausführung von Restarbeit
- Aufwendungen für Ausführung der Arbeiten in allen Ges
- Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeit
Auftragnehmers herrühren,
- Kantenschutzwinkel an freistehenden Ecken,
- Liefern der Ausführungsunterlagen, von Zulassungsbesc
Berechnungen, sowie von Nachweisen gemäß ZTV Pkt 3 und
Ausführungsbeschreibungen,
- Gerüste, Arbeitsbühnen und Hebezeuge für alle Raumhöh
in
Pkt. 10, wenn nicht gesondert ausgeschrieben,
- Ausführung mit längeren zeitlichen Unterbrechungen ge
LV und Besonderen ZTV Pkt 10,
- Einschränkungen für lärmerzeugende Arbeiten und sonst
Einschränkungen gem. Allg. ZTV und ZTV Trockenbau.
ZTV Trockenbauarbeiten
AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG
MONTAGEWÄNDE UND VORSATZSCHALEN
Gipsbauplatten-Montagewand, nicht tragend,
nach DIN 4103-1, als Komplettleistung,
bestehend aus:
STÄNDERWERK
- aus verzinkten Stahlprofilen gem. DIN 18182-1,
besondere Anforderungen, z.B. verstärkter
Korrosionsschutz, gem.Positionstext bzw. als Zulage
in gesonderter Position,
- einfaches oder doppeltes Ständerwerk gem.
Positionstext, Ständerabstand gem.
Herstellervorschriften und Einbauanforderungen,
Ständerabstand für Installations-Vorsatzschalen:
max. 312,5 mm
- Profile gem. angebotenem System bzw. Positionstext;
in den Positionen ggf. benannte Profile gelten als
Richtwerte bzw.
Hinweise; für die Statik der Trockenbaukonstuktion ist
der Bieter/AN verantwortlich. Dies ist
einzukalkulieren, es erfolgt keine gesonderte
Vergütung.
Befestigung am Bauwerk nach Erfordernis und
Herstellervorschriften,
einschl. Anschlussdichtung an andere Bauteile.
Bei Anschluß der Wände an Decken bzw. Wänden mit
Brandschutzanforderung erfolgt die Befestigung gem.
bauaufsichtlicher Zulassung.
- Die Ausführung der Unterkonstruktion im Bereich von
Sanitärgegenständen/ Sanitärtragständern ist mit dem AN
Sanitär abzustimmen!
DÄMMUNG
plattenförmige Dämmschicht DIN EN 13126,
- aus Mineralwolle,
- gef. Baustoffkl. Dämmung : A
- dicht und abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut,
- Dämmdicke : gem. Positionstext bzw. gem. Prüfzeugnis
des Herstellers(gem. Anforderung Schall-/Feuerschutz);
- Anwendung : WZ
- Mindestrohdichte : gem. Prüfzeugnis des System-
Herstellers,entsprechend Anforderung des
Schall-/Feuerschutzes,
- Längenbezogener Strömungswiderstand DIN EN 29053:
mind. 5 kPa . s/m2
BEPLANKUNG und Anschlussfugen:
- ein- oder beidseitige Beplankung (gem. Positionstext)
mit Gipsbauplatten DIN 18180,
fugenüberdeckend angeordnet,
Anzahl der Lagen gem. Positionstext,
- Plattentyp EN 520: gem. Positionstext,
Brandschutzkl. EN 13501 : A2-s1,d0;
andere Plattenarten und -typen gemäß Positionstext
bzw. als Zulage zur Beplankung mit GK
- einschl. starrem Anschluss an massive Bauteile mit
Fugenkitt undTrennstreifen gem. Herstellerangabe;
Anschluss mit über streichbarer dauerelastischer
Verfugungsmasse an massive Bauteile in
gesonderter Position als Zulage,
- Mehraufwand für Anschluss an profilierte Decken als
Zulageposition. Zu erwartende Deckendurchbiegungen
im Bereich des Trapezblechdaches müssen
aufgenommen werden können (Zulageposition).
- Anarbeiten an Einbauteile und Durchdringungen als
überstreichbarer elastischer Anschluss;
- Sonderanschlüsse sind in separaten Positionen als
Zulage beschrieben;
- in Nassbereichen:
ein- oder beidseitige Beplankung gem. Positionstext,
Beplankung mit zementgebundenen mineralischen
Bauplatten mit bauaufsichtlicher
Zulassung für die beschrieben Verwendungen als Zulage;
Anschluss an durchführende Installationen und Randan
schlüsse wasserdicht und elastisch;
- Anschlussfugen müssen die gleichen Anforderungen erfü
llen wie die Wand (Feuerschutz, Schallschutz,
Wasserdichtheit, Feuchtebeständigkeit etc.
gem. Positionstext), sie müssen generell akustisch
dicht hergestellt werden.
- Eventuelle Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben
- Metallständerkonstruktionen inkl. Beplankungen, die
für eine Befliesung vorgesehen sind (WC, Duschen,
Fliesenspiegel gem. Fliesenplan), müssen geeignet sein
für das schadensfreie Verlegen von
großformatigen Fliesen mit Abmessungen bis 300x600 mm (
Einhaltung Ebenheitstoleranzen n. DIN 18202,Tab. 3,
Zeile 7);
- Bohrungen für Befestigungen vor der Beplankung,
z.B. Waschtische u.ä., sind mit den jeweiligen AN abz
ustimmen;
Bohrungen ab 10 cm Durchmesser werden ausgeschrieben.
- Anschlussfugen an Installationen sind mit elastischem
überstreichbarem Material wasserdicht auszubilden,
wenn nicht im Positionstext anders beschrieben.
Oberflächenausbildung:
Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q3 gem. Merkbl
att 2.1 der IGG;
Abschlag für Grundverspachtelung Q1 und Q2 bzw.
-Grundverspachtelung Q2 auch unter Fliesen (großfor
matige Fliesen)
- für Standartverspachtelung Q3 sind einzuhalten:
Ebenheitstoleranzen n. DIN 18202,Tab. 3, Zeile 7.
ANFORDERUNGEN
gef. Feuerwiderstand DIN 4102-2 und -4: gem. Positionst
ext gef. Schalldämmaß DIN 4109:
mind. Rw,R= 47 dB,
zwischen Unterrichtsräumen und Treppenhäusern mind. R
w,R= 52 dB, wenn
nicht in Position anders beschrieben
gef. Feuchtigkeitsbeständigkeit: gem. Positionstext
Schall- und Feuerschutzanforderungen gelten für die Wan
d inkl.
Anschlüsse an das Bauwerk.
Geforderte Feuerwiderstände sowie Schallabsorptionsgrad
e sind durch
Prüfzeugnisse bzw. Bauaufsichtliche Zulassungen nachzuw
eisen.
Die Herstellung und Montage von Brandschutzbekleidungen
sowie deren Anschlüsse an Bauteile und Durchdringungen
muss gemäß aller diesbezüglichen gültigen Normen,
Richtlinien und Vorschriften sowie der
bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise erfolgen.
Wanddicke : gem. Positionstext
Max. Wandhöhe : gem. Positionstext
Einbauhöhe von OK Rohdecke bis UK Rohdecke/ UK Stahlbet
onunterzug, Höhe gemäß Positionstext.
Andere Einbauhöhen gemäß Positionstext.
Einbaubereich 2 DIN 4103-1
Verankerungsuntergrund:
- überwiegend Stahlbeton des Bestandes (Stahlbeton-Fert
igteil),
Betongüte nicht bekannt
- Mauerwerk KS, geputzt
Anforderungen an die Montage:
- Die Wände sind nach Montage der Unterkonstruktion min
destens einseitig lediglich bis 15 bis 20 cm über OK
Rohfußboden mit einem Plattenstreifen
zu beplanken und erst nach der gebäudetechnischen
Installation vollständig zu schließen.
- Zwischen Fertigstellung aller Wandkonstruktionen und
Beginn der Komplettierung der Beplankungen ist ein
Zeitraum von bis zu 4 Wochen für
die bauseitige Installationsführung vorgesehen, wenn
nicht ausdrücklich mit der BÜ örtlich anders
vereinbart.
- Die Lage der Ständer und der Traversen ist besonders
mit den AN für Sanitär/Lüftung und AN Tafelanlagen abzu
- Für Anschlüsse im Bereich von Bewegungs-/Dehnungsfüge
n des Bauwerks werden bewegliche Anschlüsse als Zulagen
ausgeschrieben
.
- Die Herstellung und Montage von Brandschutzwänden
sowie deren Anschlüsse an Bauteile und Durchdringungen
muss gemäß aller diesbezüglichen gültigen Normen,
Richtlinien und Vorschriften sowie der
bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise erfolgen.
Vorsatzschalen und Schachtwände
sind analog Montagewänden auszubilden,
freistehend vor die Bauwerkswand montiert,
mit einseitiger Beplankung.
AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG
AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG
UNTERDECKEN
Unterdecke DIN 18168-1 und DIN EN 13964
als bauaufsichtlich zugelassene Systeme,
von der Rohdecke abgehängt und planeben ausgerichtet.
Biegezugfestigkeit : Klasse 1/B/ohne,
wenn nicht im Positionstext anders beschrieben
Herstellen der Unterdecke inkl. sämtlicher Anpassungsar
beiten, inkl. sämtlicher Montegehilfsmittel (Gerüste,
Arbeitsbühnen etc.);
Gerüst/Arbeitsbühne für Arbeiten im Treppenraum und in
der Turnhalle sind im LV enthalten, alle anderen
Gerüst/Arbeitsbühnen sind, wenn erforderlich,
einzukalkulieren und mit den AN der TGA
abzustimmen.
lichte Rohdeckenhöhe: gem. LV-Text.
TRAGSYSTEM:
- Tragrost aus Stahlprofilen als Grund- und Tragprofil,
bzw. als Traggitter, verzinkt, als zwängungsfreie Kon
struktion,
- inkl. aller Klemm- und Befestigungsmittel,
- vorzugsweise mit mit Schnellabhängern,
- mit Noniusabhängern bzw. anderen Abhängern nur gem. A
nforderungen und Prüfzeugnis
- System nicht sichtbar bei Plattendecken,
- Einlegemontage mit sichtbaren versenkten Schienen (T-
Schienen), weiß beschichtet, bei Rasterdecken,
Träger-/Fugenbreite ca. 20 mm
- Randanschluss mit L-Winkel, andere Randprofile als Zu
lagen in gesond. Positionen,
- besondere Anforderungen, z.B. erhöhte Korrosivitätska
tegorien, gem. Positionstext
- Befestigungs- und Schienenabstände gem. Herstellervor
schrift und Prüfzeugnis sind einzuhalten.
- systemgerechte Auswechslungen der Unterkonstruktion f
ür Einbauten und Durchführungen (vor Montage der
Bekleidung) sowie das Anarbeiten der
Unterkonstruktion an bauseitige Tragschienen und Abhäng
ungen von Installationen und Leuchten
- in den Positionen ggf. benannte Profile gelten nur al
s Richtwerte bzw.
Hinweise; für die Statik der Trockenbaukonstuktion ist
der Bieter/AN verantwortlich. Dies ist
einzukalkulieren, es erfolgt keine gesonderte
Vergütung.
- die Lastklasse für die Abhänger ist in Abhängigkeit v
om Deckenaufbau vom AN festzulegen
- Rohdecke :
Stahlbetondecke,
andere Rohdecken gem. Positionstext
Abhängehöhe:
gem. Positionstext, bei Akustikdecken mind. 30 cm
Einbauhöhe: gem. Positionstext,
BEPLANKUNG:
Gipskarton-Deckenplatten, 1lagig,
- Plattentyp EN 520 : A,
andere Gipsplatten sowie andere Plattenmaterialien ge
m. Positionstext,
- Plattendicke : 12,5 mm,
andere Ausführung gem. Positionstext
- Plattendicke bei Rasterdecken gem. Herstellervorschri
ft
- Brandschutzklasse EN 13501: A2-s1,d0,
abweichende Anforderungen gem. Positionstext
- Durchbiegungsklasse 2
- Oberflächenausbildung: glatt und fugenlos,
gelochte Oberflächen gem. Positionstext
- Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2,
abweichende Anforderungen gem. Positionstext;
- Kantenausbildung bei Rasterdecken:
mit Auflagernut und gefaster Kante
- inkl. Anarbeiten an Einbauteile und Durchdringungen a
ls
überstreichbarer elastischer Anschluss; angearbeitet m
it Überdeckung durch Einbauteil gem. Positionstext;
Sonderanschlüsse sind in separaten Positionen als
Zulage beschrieben;
Anschlussfugen müssen die gleichen Anforderungen erfü
llen wie die Decke (gem. Positionstext),
- Eventuelle Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben.
Randabschluss:
- Abschlussprofil mit gedeckter Schattenfuge,
b ca. 10 mm
- abweichende Randanschlüsse gem. Positionstext
Ausschnitte:
- gem. Positionstext bzw. gesonderten Positionen
DÄMMUNG
- Dämmung aus Mineralwollematten, dicht gestoßen, lose
aufgelegt, als Schallschutzauflage gem. Deckensystem
(geprüfter Schallschutz),
- Dämmdicke gem. Positionstext
- Rohdichte der Dämmung: 40 kg/m³ bzw. gem. Pos.text
- Brandverhalten DIN EN 13501, Dämmung:A2-s1,d0
- auf Decken in Klassenräumen
- nur gem. Anforderung im Positionstext
bzw. Dämmung gem. Herstellervorschrift und Prüfzeugnis
ANFORDERUNGEN an das Deckensystem:
gef. Feuerwiderstand: gem. Positionstext
gef. Schallabsorption: gem. Positionstext
gef. Feuchtigkeitsbeständigkeit: gem. Positionstext
Geforderte Feuerwiderstände sowie Schallabsorptionsgrad
e sind durch Prüfzeugnisse bzw. Bauaufsichtliche
Zulassungen nachzuweisen.
Die Herstellung und Montage von Brandschutzbekleidungen
sowie deren Anschlüsse an Bauteile und Durchdringungen
muss gemäß aller diesbezüglichen gültigen Normen,
Richtlinien und Vorschriften sowie der
bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise erfolgen.
Alle sichtbaren Oberflächen sind auszuführen:
- Konstruktionen oberflächenfertig beschichtet (RAL 901
0),
- Gipskartonflächen und vorgefertigte Rasterplatten we
iß grundiert, für bauseitige Endbeschichtung,
wenn nicht im Positionstext anders beschrieben.
Vom AN sind Deckenverlegepläne anzufertigen und mit den
AN Elektro/Heizung/Lüftung abzustimmen sowie
rechtzeitig von Montage von
AG/Bauüberwachung bestätigen zu lassen.
Eine gesonderte Vergütung dafür erfolgt nicht.
Bauwerksbezogene Hinweise für die Kalkulation und Ausfü
hrung
Unterdecken:
- Die abgehängten Decken der Klassenräume sowie der Pau
senflächen bestehen aus raumakustischen Gründen
teilweise oder vollständig aus
schallabsorbierenden Materialien mit einem bewerteten
Schallabsorptionsgrad von mind. 0,70.
- Die abgehängten Decken der Flure bestehen aus Gründe
n der Schalldämmung überwiegend aus
schallabsorbierenden Materialien mit einem
bewerteten Schallabsorptionsgrad von mind. 0,50.
- Die für die Standardausführung mit gelochter GK-Platt
e beschriebene Dämmstoffauflage ist nur anzubieten und
auszuführen, wenn sie zur
Realisierung der geforderten Schallabsorption im angebo
tenen System erforderlich ist (Nachweis erforderlich!).
Montageuntergrund :
- Decke: Stahlbetondecke, glatt oder gerippt; Mehraufwa
nd bei Abhängung/Anschluss an Rippendecken bzw.
Dachbindern aus Holzwerkstoff
in gesonderten Positionen als Zulage,
- Seiten: glatte Massivwände aus Stahlbeton und Mauerwe
rk; Anschluss von
Wänden/Vorwänden an Montagewände in gesonderten Positio
nen; bewegliche Anschlüsse an Massivbauteile als Zulage
in gesonderten Positionen
- Boden: Stahlbeton-Rohfußboden:
FB-Aufbauten ca. 80 - 130 mm,
AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG
08.1 Vorbereitende Arbeiten
08.1
Vorbereitende Arbeiten
08.2 Vorsatzschalen, Verkofferungen,
Wandbekleidungen
08.2
Vorsatzschalen, Verkofferungen,
Wandbekleidungen
08.3 Wände
08.3
Wände
08.4 Anschlüsse und Details Wände und Vorsatz
08.4
Anschlüsse und Details Wände und Vorsatz
08.5 Deckenbekleidungen und abgehängte
Unterdecken
08.5
Deckenbekleidungen und abgehängte
Unterdecken
08.7 sonstige Leistungen
08.7
sonstige Leistungen