Trockenbauarbeiten
IBU-tec, LFP-Pilotanlage, Chemie Park Bitterfeld-Wolfen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeiner Teil 1.) Baustelleneinrichtung Stellflächen für Bauschuttcontainer der AN sind gem. Baustelleneinrichtung zulässig. Flächen für Unterkunfts- und Material-Container sowie Zwischenlagerung stehen auf dem Grundstück gem. BE-Plan zur Verfügung. Die Herrichtung seiner Lagermöglichkeiten auf dem Baugelände muß der Auftragnehmer selbst ausführen und einkalkulieren, Umfang und Standort sind vorab dem BE-Plan zu entnehmen. Sollte der AN weitere Flächen benötigen, kann dies nur in Abstimmung und auf der BÜ erfolgen Vom Auftraggeber werden Strom- und Wasseranschluss an definierter Stelle zur Verfügung gestellt. Das Herstellen der Einzelanschlüsse für Versorgungs- und Verteilungsleitungen ist Sache des AN. Allgemeine Beleuchtung der Außenflächen ist nur an den anliegenden Straßen vorhanden. Es wird durch den AG eine Beleuchtung der Baustellen-Verkehrswege innen und außen eingerichtet. Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze obliegt den AN. Vom Baustellenverkehr dürfen nur die dafür ausgewiesenen Erschließungswege des Grundstücks genutzt werden. 2.) Kostenumlagen Es werden vom Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom eingerichtet sowie Sanitärcontainer gestellt. Dies ist im Los Baustelleneinrichtung verortet. Die Kosten für den Verbrauch sowie die Meßeinrichtung oder Zähler der Baumedien trägt der AN, mehrere AN tragen sie anteilig (§4 VOB/B). Der AN kann den Verbrauch entweder durch Messung ermitteln und begleichen oder es kommt der unten vorgegebene prozentuale Umlageschlüssel zur Anwendung. Baustrom und Bauwasser werden sowie die Bauwesenversicherung werden mit einer Kostenumlage von jeder Abschlags- sowie von der Schlussrechnung abgezogen. 3.) Bauablauf Für alle Gewerke gelten die in den Verdingungsunterlagen benannten Ausführungszeiten. 4.) Baustellensicherheit Im Auftrag des AG ist ein Sicherheits- und Gesundheits- koordinator (SiGeKo) eingesetzt. Die Anweisungen des SiGeKo bezüglich der Ordnung und Sicherheit auf der Baustelle sowie die Forderungen des SiGeKo sind einzu- halten. Stellung, Vorhalten und Rückbau aller erforderlichen gewerkebezogenen sicherheitstechnischen Ausrüstungen in Abstimmung mit der BG für die Leistungen des AN (Benutzung durch Dritte ist zu gewährleisten). Das Baugelände sowie die allgemeine BE und BE der AN sind gegen Zutritt von Unbefugten zu sichern. Der unmittelbare Baubereich wird durch einen Bauzaun begrenzt, der arbeitstägliche Verschluss der Tore/Türen ist mit allen gleichzeitig tätigen AN abzustimmen. Die Kontrolle hat täglich zum Feierabend zu erfolgen Das Stellen, Vorhalten und Entfernen der Bauzäune ist im Gewerk Baustelleneinrichtung ausgeschrieben. Werden andere als die ausgeschriebenen Dachflächen mit Absturzhöhen >2m als Aufenthalts- oder Transportfläche genutzt, so hat der AN selbst für die erforderliche Absturzsicherung zu sorgen. Das unfallsichere Abdecken aller Öffnungen, Durchbrüche, Deckenaussparungen etc. sowie Aufbau und Vorhalten aller Umwehrungen und Absturzsicherungen ist durch die AN der jeweils verursachenden Lose für die Dauer der Durchführung zu gewährleisten und einzukalkulieren. 5.) Organisation Der AN verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit allen angrenzenden Gewerken, um eine fachgerechte und der Planung entsprechende Gesamtleistung sicherzustellen Das Führen von täglichen Baustellenberichten sowie die Teilnahme an den Bau- und Koordinationsgesprächen gehören zu den Pflichten des AN. Für die angebotenen Bauleistungen übernimmt der Auftragnehmer die Fachbauleitung im Sinne der Landesbauordnung. 6.) Stoffe, Nachweise, Güten Bei der Verwendung von zulassungspflichtigen Stoffen und Bauteilen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Falls für die angebotene Ausführung keine allgemeine amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen und ggf. zusätzliche Prüfungen, Gutachten und Prüfversuche zu erwirken, einschl. Kostenübernahme. Die Güte der Baustoffe und Bauteile, die ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen allgemeine Umwelteinflüsse und gegen übliche Reinigungsmittel, sowie die Verträglichkeit der Baustoffe und Bauteile untereinander ist nachzuweisen. 7.) Ausführung 7.1. Allgemein Maßnahmen zur Verkehrssicherung auf öffentlichen Straßen für Transporte o.ä., sind Leistung desjenigen AN, zu dessen Auftrag die Leistungen gehören, die diese Maßnahmen erfordern. Hierzu gehört auch das Einholen der entsprechenden Sondernutzungen, erforderliche Verkerszeichenpläne, anfallende Gebühren und das Aufbauen, Umsetzen und Räumen der Verkehrssicherungselemente. 7.2. Dokumentation Bauteile und deren Einbau, insbesondere bei Anforderungen an Brandschutz,Schallschutz und Feuchteschutz, sind in Form von Fotos, Datenblättern, Fachunternehmererklärung etc. zu dokumentieren. Bestandsunterlagen (Revisionsunterlagen), Dokumente zur Abnahme und Funktionsprüfung, Enddokumentationen: Als Bestandsunterlagen sind Ausführungs- bzw. Montage- zeichnungen zu liefern, in die alle im Rahmen der Ausführung vorkommenden  Änderungen maßstäblich richtig eingetragen worden sind. Für die Enddokumentation sind gewerkespezifisch weitere, z.T. herstellerabhängige Unterlagen zu übergeben, z.B.: - Fachunternehmererklärung - Bautageberichte Lieferscheine, Produktdatenblätter, Verarbeitungsvorschriften der verwendeten Materialien und Produkte Ersatzteillisten, Stücklisten Verarbeitungsnachweise bei Beschichtungen Prüfbescheinigungen, Nachweise Druckprüfungen, Dichtheitsprüfungen etc. Inbetriebnahmebescheinigungen TÜV- Abnahmebescheinigung Bedien-, Prüf- und Wartungsanweisungen Entsorgungsnachweise Bestandsunterlagen Die Enddokumentation ist dem AG zu übergeben: - 2-fach in beschrifteten Mappen und - 1x digital Der Inhalt der Ordner ist gewerbespezifisch zu gliedern. Soweit digitale Pläne dem AG übergeben wurden, sind alle Änderungen durch den AN in diese einzuarbeiten. Die Erstellung der Enddokumentation und der Dokumente zur Abnahme und Funktionsprüfung sowie die Mitwirkung bei den Abnahmen werden nicht gesondert vergütet. 7.3 Vermessung Alle für die Ausführung und Montage erforderlichen Maße sind am Bau im Rahmen eines Aufmasses durch den AN, jeweils vor Materialbestellung zu nehmen bzw. zu überprüfen. Abweichungen von der Planung bzw. Schäden an der vorhandenen Bausubstanz und Probleme sind unverzüglich der örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen. Vor Beginn der Ausführung sind die tatsächlichen Einbauhöhen auf das Ausbauraster gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführung während der Bauzeit Kontrollmessungen der Höhen und Eckpunkte durchzuführen. Von den Kontrollmessungen sind Protokolle zu fertigen und dem AG vorzulegen. Werden Meterrisse und Fluchtachsen von den anderen Auftragnehmern übernommen, so geschieht dies eigenverantwortlich. 7.4 Entsorgung Besondere Vorgaben für die Entsorgung Anfallender Bauschutt und Müll ist getrennt, in vom Auftragnehmer zu stellenden Containern, täglich zu sammeln und zu entsorgen. Schuttablagerungen auf der Baustelle sind unzulässig. Die Kosten der Entsorgung und Beseitigung von Bauschutt, Müll und Verunreinigungen sind entsprechend einzukalkulieren. Bei Nichteinhaltung der geforderten Sauberkeit wird diese auf Kosten der Verursacher wieder hergestellt. 7.5.) Schnittstellen Schnittstellenliste im Anhang zu den Verdingungsunterlagen ist zu beachten 8.) Muster / Bemusterung Zur Beurteilung der Funktionalität und Qualität ist bei Bedarf bzw. auf Anforderung des AG eine Bemusterung mit dem Auftraggeber durchzuführen. Zu bemusternde Bauteile: entsprechend Festlegungen in den gewerkespezifischen ZTV und/oder entsprechenden Positionen im Leistungstext. Die durch den Auftraggeber bestätigten Muster sind verbindlich, die Handmuster verbleiben beim Auftraggeber. Die Materialbestellung darf erst nach schriftlicher Genehmigung und Freigabe der Muster durch den AG erfolgen. 9.) Vorschriften / Normen Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, welche sich auf das Gewerk, die vorgesehenen Materialien und deren Verarbeitung nach dem Stand der Technik beziehen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 10.) Kalkulationshinweise / Preisinhalte Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise folgende Leistungen zur Ausführung der Vertragsleistungen in die Einzelpositionen einzurechnen: - Liefern der Ausführungsunterlagen, von Zulassungsbescheiden und Berechnungen, sowie von Nachweisen gemäß Allgemeiner ZTV sowie Besonderer ZTV - Abschnittsweise Ausführung nach den Erfordernissen des Bauablaufes, gemäß Angabe in den gewerkebezogenen Besonderen ZTV; - gewerkebezogene Kalkulationshinweise gelten für alle Leistungen des Gewerkes unabhängig von der Titelzuordnung
Allgemeine Vorbemerkungen
08 Trockenbauarbeiten
08
Trockenbauarbeiten
ZTV Trockenbauarbeiten ergänzend zu den ZTV im Allgemeinen Teil gilt: zu 3.) Pläne, Unterlagen Die Planunterlagen gem. Planverzeichnis sind Bestandtei Leistungsbeschreibung, diese sind bei der Kalkulation der beschrieben Positionen / Teilleistungen zu berücksichtigen: Vom Auftragnehmer sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen 2 KW nach Auftragserteilung zur Freigabe vor - Produktdatenblätter - Konstruktions-, Werkstatt- und Montagepläne - Detailpläne über Baukörperanschlüsse, Verbindungsmitt Verankerungsteile usw., - geprüfte systembedingte statische Berechnungen - bauaufsichtliche Zulassungen und Nachweise gem. Anfor insbesondere Prüfzeugnisse für alle  Bauteile mit Brand Schallschutzanforderungen zu 9.) Stoffe, Güten Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind e Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlang Für die Unterkonstruktion sind ausschließlich Profile u Verbindungsmittel aus sendzimierverzinktem Stahl bzw. n Metall zu verwenden. Die Dimensionierung richtet sich nach den statischen Er Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtu durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgest Abdichtungsstoffen abzudichten. Als Wand- und Deckensysteme sind nur bauaufsichtlich zu anzubieten. zu 10.) Ausführung Alle Arbeiten sind in Zusammenarbeit mit anderen Gewerk Elektro-, Sanitär-, Heizung- und Estrichleistungen ausz koordinieren. Der Einbau von Traversen und Unterkonstruktionen für di gebäudetechnischen Gewerke sind selbständig und rechtze und ausführenden Unternehmen zu koordinieren. Wände sind nach Montage der Unterkonstruktion einseitig cm über OK FB auf der Gegenseite zu beplanken. Die Schl und Wände darf erst nach Einholung der Freigabe der hau Gewerke, bzw. Freigabe der Bauüberwachung (Bereich Haus erfolgen. Die Freigaben sind der Bauüberwachung Hochbau Bei allen Anschlüssen, Unterschneidungen u. a. muss die Brand- und Schallschutzklasse erhalten bleiben. Bei der Herstellung der Türöffnungen sind alle Hohlräum auszufüllen, so daß  die Schalldämmung in dem Bereich n wird. Die entsprechende Feuerschutzklasse des Elementes ist z berücksichtigen. Die sichtbaren Stöße der Beplankung, insbesondere Ansch und Wände sind mit eingeschnittenen, dauerelastisch übe abgespritzten Fugen auszuführen. Befestigungen am Untergrund nur mit bauaufsichtlich zug Befestigungsmitteln. Anschlüsse der Unterkonstruktionen an dem vorhandenen Befestigungsgrund erfolgt mittels einer Zwischenschicht Es ist Sache des Auftragnehmers für einen einwandfreien Schutz seiner einzubauenden  Gegenstände zu sorgen. Beschädigungen gehen zu seinen Lasten. Der Auftraggeber behält sich vor auf seine Kosten von e Sachverständigen auf Einhaltung des geforderten Schalls Brandschutzest zu prüfen. Sollten die geforderten Werte werden, so hat der AN die beanstandeten Bauteile auf se nachzuarbeiten. Die Kosten für Wiederholungsmessungen trägt der Auftrag Sämtliche vorspringende, freiliegende rechtwinklig und nichtrechtwinklige Wandecken sind mit Kantenschutz raumhoch zu versehen. Die Fugen zwischen den Gipskartonplatten sind unter Ver Bewehrungsstreifen zu verspachteln. Dabei sind auch die Fugen um die bauseits versetzten El zu verspachteln. Gipsreste, Spachtelmassen usw. auf Türzargen und sonstigen angrenzenden Bauteilen sind zu entfernen. Ist nichts besonderes vereinbart, gilt VERSPACHTELUNGSG Merkblättern des Bundesverband der Gipsindustrie e. V. In Feuchträumen sowie hinter Sanitärinstallationen dürf feuchtigkeitsbeständige Gipsplatten eingebaut werden. Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne bes nach zu imprägnieren. Bei mehrlagiger Beplankung mit Brand- oder Schallschutz sind auch die Fugen der unteren Lagen zu verspachteln. Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugen bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die gefordert Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten d Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Ei verlangt werden. Die angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in Form von Handmustern zu bemustern. Bauseitige Fassadengerüste (außen) mit Anschlagpunkten stehen nur zu Beginn des Leistungszeitraumes zur Verfüg zu 13.) Vorschriften / Normen Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vert gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Bericht Beiblätter, welche sich auf das Gewerk, die vorgesehene und deren Verarbeitung nach dem Stand der Technik beziehen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spez B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umges europäische technische Zulassungen, gemeinsame technisc Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, imme Technische Spezifikationen in Bezug genommen. ergänzend zu den Vorschriften /Normen im Allgemeinen Te - DIN 18340 Trockenbauarbeiten - DIN 18 334 Zimmer- u. Holzbauarbeiten - DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten - DIN 18 353 Estricharbeiten - DIN 18 355 Tischlerarbeiten - DIN 18 360 Metallbauarbeiten - DIN EN 13964/DIN 18168 Unterdecken - in den Positionstexten aufgeführte DIN und Vorschrift Zu beachtende Technische Regeln: - Merkblätter des Bundesverband der Gipsindustrie e. V. 14.)  Kalkulationshinweise / Preisinhalte Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise, Leistungen in die Einzelpositionen einzurechnen: - Herstellen von starren Anschlüssen an angrenzende Bau Einbauteile, - Bohr- und Stemmarbeiten im Zusammenhang mit der Ausfü kompletten Leistung, - Feinreinigung durch Absaugen der Hohlräume in Install - Nachträgliches Anarbeiten / Ausführung von Restarbeit - Aufwendungen für Ausführung der Arbeiten in allen Ges - Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeit Auftragnehmers herrühren, - Kantenschutzwinkel an freistehenden Ecken, - Liefern der Ausführungsunterlagen, von Zulassungsbesc Berechnungen, sowie von Nachweisen  gemäß ZTV Pkt 3 und Ausführungsbeschreibungen, - Gerüste, Arbeitsbühnen und Hebezeuge für alle Raumhöh in Pkt. 10, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, - Ausführung mit längeren zeitlichen Unterbrechungen ge LV und Besonderen ZTV Pkt 10, - Einschränkungen für lärmerzeugende Arbeiten und sonst Einschränkungen gem. Allg. ZTV und ZTV Trockenbau.
ZTV Trockenbauarbeiten
AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG MONTAGEWÄNDE UND VORSATZSCHALEN Gipsbauplatten-Montagewand, nicht tragend, nach DIN 4103-1, als Komplettleistung, bestehend aus: STÄNDERWERK - aus verzinkten Stahlprofilen gem. DIN 18182-1,   besondere Anforderungen, z.B. verstärkter   Korrosionsschutz, gem.Positionstext bzw. als Zulage   in gesonderter Position, - einfaches oder doppeltes Ständerwerk gem.   Positionstext, Ständerabstand gem.   Herstellervorschriften und Einbauanforderungen,   Ständerabstand für Installations-Vorsatzschalen:    max. 312,5 mm - Profile gem. angebotenem System bzw. Positionstext;   in den Positionen ggf. benannte Profile  gelten als   Richtwerte bzw. Hinweise; für die Statik der Trockenbaukonstuktion ist der Bieter/AN verantwortlich. Dies ist einzukalkulieren, es erfolgt keine gesonderte Vergütung.   Befestigung am Bauwerk nach Erfordernis und   Herstellervorschriften,   einschl. Anschlussdichtung an andere Bauteile.   Bei Anschluß der Wände an Decken bzw. Wänden mit   Brandschutzanforderung erfolgt die Befestigung gem.   bauaufsichtlicher Zulassung. - Die Ausführung der Unterkonstruktion im Bereich von Sanitärgegenständen/ Sanitärtragständern ist mit dem AN Sanitär abzustimmen! DÄMMUNG plattenförmige Dämmschicht DIN EN 13126, - aus Mineralwolle, - gef. Baustoffkl. Dämmung : A - dicht und abgleitsicher im Zwischenraum eingebaut, - Dämmdicke : gem. Positionstext bzw. gem. Prüfzeugnis des Herstellers(gem. Anforderung Schall-/Feuerschutz); - Anwendung : WZ - Mindestrohdichte : gem. Prüfzeugnis des System-   Herstellers,entsprechend Anforderung des Schall-/Feuerschutzes, - Längenbezogener Strömungswiderstand DIN EN 29053:   mind. 5 kPa . s/m2 BEPLANKUNG und Anschlussfugen: - ein- oder beidseitige Beplankung (gem. Positionstext) mit Gipsbauplatten DIN 18180,   fugenüberdeckend angeordnet,   Anzahl der Lagen gem. Positionstext, - Plattentyp EN 520: gem. Positionstext,   Brandschutzkl. EN 13501 : A2-s1,d0;   andere Plattenarten und -typen gemäß Positionstext   bzw. als Zulage zur Beplankung mit GK - einschl. starrem Anschluss an massive Bauteile mit   Fugenkitt undTrennstreifen gem. Herstellerangabe;   Anschluss mit über streichbarer dauerelastischer   Verfugungsmasse an massive Bauteile in gesonderter Position als Zulage, - Mehraufwand für Anschluss an profilierte Decken als   Zulageposition. Zu erwartende Deckendurchbiegungen   im Bereich des Trapezblechdaches müssen aufgenommen werden können (Zulageposition). - Anarbeiten an Einbauteile und Durchdringungen als   überstreichbarer elastischer Anschluss; - Sonderanschlüsse sind in separaten Positionen als   Zulage beschrieben; - in Nassbereichen:   ein- oder beidseitige Beplankung gem. Positionstext, Beplankung mit zementgebundenen mineralischen Bauplatten mit bauaufsichtlicher Zulassung für die beschrieben Verwendungen als Zulage;    Anschluss an durchführende Installationen und Randan schlüsse wasserdicht und elastisch; - Anschlussfugen müssen die gleichen Anforderungen erfü llen wie die Wand (Feuerschutz, Schallschutz, Wasserdichtheit, Feuchtebeständigkeit etc. gem. Positionstext), sie müssen generell akustisch dicht hergestellt werden. - Eventuelle Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben - Metallständerkonstruktionen inkl. Beplankungen, die   für eine Befliesung vorgesehen sind (WC, Duschen, Fliesenspiegel gem. Fliesenplan), müssen geeignet sein für das schadensfreie Verlegen von großformatigen Fliesen mit Abmessungen bis 300x600 mm ( Einhaltung Ebenheitstoleranzen n. DIN 18202,Tab. 3, Zeile 7); - Bohrungen für Befestigungen vor der Beplankung,   z.B. Waschtische u.ä., sind mit den jeweiligen AN abz ustimmen;   Bohrungen ab 10 cm Durchmesser werden ausgeschrieben. - Anschlussfugen an Installationen sind mit elastischem überstreichbarem Material wasserdicht auszubilden, wenn nicht im Positionstext anders beschrieben. Oberflächenausbildung:   Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q3 gem. Merkbl att 2.1 der IGG;   Abschlag für Grundverspachtelung Q1 und Q2 bzw. -Grundverspachtelung Q2 auch unter Fliesen (großfor matige Fliesen) - für Standartverspachtelung Q3 sind einzuhalten:   Ebenheitstoleranzen n. DIN 18202,Tab. 3, Zeile 7. ANFORDERUNGEN gef. Feuerwiderstand DIN 4102-2 und -4: gem. Positionst ext gef. Schalldämmaß DIN 4109:   mind. Rw,R= 47 dB,   zwischen Unterrichtsräumen und Treppenhäusern mind. R w,R= 52 dB, wenn nicht in Position anders beschrieben gef. Feuchtigkeitsbeständigkeit: gem. Positionstext Schall- und Feuerschutzanforderungen gelten für die Wan d inkl. Anschlüsse an das Bauwerk. Geforderte Feuerwiderstände sowie Schallabsorptionsgrad e sind durch Prüfzeugnisse bzw. Bauaufsichtliche Zulassungen nachzuw eisen. Die Herstellung und Montage von Brandschutzbekleidungen sowie deren Anschlüsse an Bauteile und Durchdringungen muss gemäß aller diesbezüglichen gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften sowie der bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise erfolgen. Wanddicke : gem. Positionstext Max. Wandhöhe : gem. Positionstext Einbauhöhe von OK Rohdecke bis UK Rohdecke/ UK Stahlbet onunterzug, Höhe gemäß Positionstext. Andere Einbauhöhen gemäß Positionstext. Einbaubereich 2 DIN 4103-1 Verankerungsuntergrund: - überwiegend Stahlbeton des Bestandes (Stahlbeton-Fert igteil), Betongüte nicht bekannt - Mauerwerk KS, geputzt Anforderungen an die Montage: - Die Wände sind nach Montage der Unterkonstruktion min destens einseitig lediglich bis 15 bis 20 cm über OK Rohfußboden mit einem Plattenstreifen zu beplanken und erst nach der gebäudetechnischen Installation vollständig zu schließen. - Zwischen Fertigstellung aller Wandkonstruktionen und Beginn der Komplettierung der Beplankungen ist ein Zeitraum von bis zu 4 Wochen für die bauseitige Installationsführung vorgesehen, wenn nicht ausdrücklich mit der BÜ örtlich anders vereinbart. - Die Lage der Ständer und der Traversen ist besonders mit den AN für Sanitär/Lüftung und AN Tafelanlagen abzu - Für Anschlüsse im Bereich von Bewegungs-/Dehnungsfüge n des Bauwerks werden bewegliche Anschlüsse als Zulagen ausgeschrieben . - Die Herstellung und Montage von Brandschutzwänden sowie deren Anschlüsse an Bauteile und Durchdringungen muss gemäß aller diesbezüglichen gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften sowie der bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise erfolgen. Vorsatzschalen und Schachtwände sind analog Montagewänden auszubilden, freistehend vor die Bauwerkswand montiert, mit einseitiger Beplankung.
AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG
AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG UNTERDECKEN Unterdecke DIN 18168-1 und DIN EN 13964 als bauaufsichtlich zugelassene Systeme, von der Rohdecke abgehängt und planeben ausgerichtet. Biegezugfestigkeit : Klasse 1/B/ohne, wenn nicht im Positionstext anders beschrieben Herstellen der Unterdecke inkl. sämtlicher Anpassungsar beiten, inkl. sämtlicher Montegehilfsmittel (Gerüste, Arbeitsbühnen etc.); Gerüst/Arbeitsbühne für Arbeiten im Treppenraum und in der Turnhalle sind im LV enthalten, alle anderen Gerüst/Arbeitsbühnen sind, wenn erforderlich, einzukalkulieren und mit den AN der TGA abzustimmen. lichte Rohdeckenhöhe: gem. LV-Text. TRAGSYSTEM: - Tragrost aus Stahlprofilen als Grund- und Tragprofil,   bzw. als Traggitter, verzinkt, als zwängungsfreie Kon struktion, - inkl. aller Klemm- und Befestigungsmittel, - vorzugsweise mit mit Schnellabhängern, - mit Noniusabhängern bzw. anderen Abhängern nur gem. A nforderungen und Prüfzeugnis - System nicht sichtbar bei Plattendecken, - Einlegemontage mit sichtbaren versenkten Schienen (T- Schienen), weiß beschichtet, bei Rasterdecken, Träger-/Fugenbreite ca. 20 mm - Randanschluss mit L-Winkel, andere Randprofile als Zu lagen in gesond. Positionen, - besondere Anforderungen, z.B. erhöhte Korrosivitätska tegorien, gem. Positionstext - Befestigungs- und Schienenabstände gem. Herstellervor schrift und Prüfzeugnis sind einzuhalten. - systemgerechte Auswechslungen der Unterkonstruktion f ür Einbauten und Durchführungen (vor Montage der Bekleidung) sowie das Anarbeiten der Unterkonstruktion an bauseitige Tragschienen und Abhäng ungen von Installationen und Leuchten - in den Positionen ggf. benannte Profile gelten nur al s Richtwerte bzw. Hinweise; für die Statik der Trockenbaukonstuktion ist der Bieter/AN verantwortlich. Dies ist einzukalkulieren, es erfolgt keine gesonderte Vergütung. - die Lastklasse für die Abhänger ist in Abhängigkeit v om Deckenaufbau vom AN festzulegen - Rohdecke :   Stahlbetondecke,   andere Rohdecken gem. Positionstext Abhängehöhe: gem. Positionstext, bei Akustikdecken mind. 30 cm Einbauhöhe: gem. Positionstext, BEPLANKUNG: Gipskarton-Deckenplatten, 1lagig, - Plattentyp EN 520 : A,   andere Gipsplatten sowie andere Plattenmaterialien ge m. Positionstext, - Plattendicke : 12,5 mm,   andere Ausführung gem. Positionstext - Plattendicke bei Rasterdecken gem. Herstellervorschri ft - Brandschutzklasse EN 13501: A2-s1,d0,   abweichende Anforderungen gem. Positionstext - Durchbiegungsklasse 2 - Oberflächenausbildung:  glatt und fugenlos,   gelochte Oberflächen gem. Positionstext - Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2,   abweichende Anforderungen gem. Positionstext; - Kantenausbildung bei Rasterdecken:   mit Auflagernut und gefaster Kante - inkl. Anarbeiten an Einbauteile und Durchdringungen a ls überstreichbarer elastischer Anschluss;  angearbeitet m it Überdeckung durch Einbauteil gem. Positionstext;   Sonderanschlüsse sind in separaten Positionen als   Zulage beschrieben;   Anschlussfugen müssen die gleichen Anforderungen erfü llen wie die Decke (gem. Positionstext), - Eventuelle Fugenbewehrung gemäß Herstellerangaben. Randabschluss: -  Abschlussprofil mit gedeckter Schattenfuge,    b ca. 10 mm - abweichende Randanschlüsse gem. Positionstext Ausschnitte: - gem. Positionstext bzw. gesonderten Positionen DÄMMUNG - Dämmung aus Mineralwollematten, dicht gestoßen, lose aufgelegt, als Schallschutzauflage gem. Deckensystem (geprüfter Schallschutz), - Dämmdicke gem. Positionstext - Rohdichte der Dämmung: 40 kg/m³ bzw. gem. Pos.text - Brandverhalten DIN EN 13501, Dämmung:A2-s1,d0 - auf Decken in Klassenräumen - nur gem. Anforderung im Positionstext bzw. Dämmung gem. Herstellervorschrift und Prüfzeugnis ANFORDERUNGEN an das Deckensystem: gef. Feuerwiderstand: gem. Positionstext gef.  Schallabsorption: gem. Positionstext gef. Feuchtigkeitsbeständigkeit: gem. Positionstext Geforderte Feuerwiderstände sowie Schallabsorptionsgrad e sind durch Prüfzeugnisse bzw. Bauaufsichtliche Zulassungen nachzuweisen. Die Herstellung und Montage von Brandschutzbekleidungen sowie deren Anschlüsse an Bauteile und Durchdringungen muss gemäß aller diesbezüglichen gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften sowie der bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise erfolgen. Alle sichtbaren Oberflächen sind auszuführen: - Konstruktionen oberflächenfertig beschichtet (RAL 901 0), - Gipskartonflächen und vorgefertigte Rasterplatten  we iß grundiert,  für bauseitige Endbeschichtung, wenn nicht im Positionstext anders beschrieben. Vom AN sind Deckenverlegepläne anzufertigen und mit den AN Elektro/Heizung/Lüftung abzustimmen sowie rechtzeitig von Montage von AG/Bauüberwachung bestätigen zu lassen. Eine gesonderte Vergütung dafür erfolgt nicht. Bauwerksbezogene Hinweise für die Kalkulation und Ausfü hrung Unterdecken: - Die abgehängten Decken der Klassenräume sowie der Pau senflächen bestehen aus raumakustischen Gründen teilweise oder vollständig aus schallabsorbierenden Materialien mit einem bewerteten Schallabsorptionsgrad von mind. 0,70. - Die abgehängten Decken der Flure bestehen aus  Gründe n der Schalldämmung überwiegend aus schallabsorbierenden Materialien mit einem bewerteten Schallabsorptionsgrad von mind. 0,50. - Die für die Standardausführung mit gelochter GK-Platt e beschriebene Dämmstoffauflage ist nur anzubieten und auszuführen, wenn sie zur Realisierung der geforderten Schallabsorption im angebo tenen System erforderlich ist (Nachweis erforderlich!). Montageuntergrund : - Decke: Stahlbetondecke, glatt oder gerippt; Mehraufwa nd bei Abhängung/Anschluss an Rippendecken bzw. Dachbindern aus Holzwerkstoff in gesonderten Positionen als Zulage, - Seiten: glatte Massivwände aus Stahlbeton und Mauerwe rk; Anschluss von Wänden/Vorwänden an Montagewände in gesonderten Positio nen; bewegliche Anschlüsse an Massivbauteile als Zulage in gesonderten  Positionen - Boden: Stahlbeton-Rohfußboden:   FB-Aufbauten ca. 80 - 130 mm,
AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG
08.1 Vorbereitende Arbeiten
08.1
Vorbereitende Arbeiten
08.2 Vorsatzschalen, Verkofferungen, Wandbekleidungen
08.2
Vorsatzschalen, Verkofferungen, Wandbekleidungen
08.3 Wände
08.3
Wände
08.4 Anschlüsse und Details Wände und Vorsatz
08.4
Anschlüsse und Details Wände und Vorsatz
08.5 Deckenbekleidungen und abgehängte Unterdecken
08.5
Deckenbekleidungen und abgehängte Unterdecken
08.7 sonstige Leistungen
08.7
sonstige Leistungen