Innentüren
IBU-tec, LFP-Pilotanlage, Chemie Park Bitterfeld-Wolfen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeiner Teil 1.) Baustelleneinrichtung Stellflächen für Bauschuttcontainer der AN sind gem. Baustelleneinrichtung zulässig. Flächen für Unterkunfts- und Material-Container sowie Zwischenlagerung stehen auf dem Grundstück gem. BE-Plan zur Verfügung. Die Herrichtung seiner Lagermöglichkeiten auf dem Baugelände muß der Auftragnehmer selbst ausführen und einkalkulieren, Umfang und Standort sind vorab dem BE-Plan zu entnehmen. Sollte der AN weitere Flächen benötigen, kann dies nur in Abstimmung und auf der BÜ erfolgen Vom Auftraggeber werden Strom- und Wasseranschluss an definierter Stelle zur Verfügung gestellt. Das Herstellen der Einzelanschlüsse für Versorgungs- und Verteilungsleitungen ist Sache des AN. Allgemeine Beleuchtung der Außenflächen ist nur an den anliegenden Straßen vorhanden. Es wird durch den AG eine Beleuchtung der Baustellen-Verkehrswege innen und außen eingerichtet. Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze obliegt den AN. Vom Baustellenverkehr dürfen nur die dafür ausgewiesenen Erschließungswege des Grundstücks genutzt werden. 2.) Kostenumlagen Es werden vom Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom eingerichtet sowie Sanitärcontainer gestellt. Dies ist im Los Baustelleneinrichtung verortet. Die Kosten für den Verbrauch sowie die Meßeinrichtung oder Zähler der Baumedien trägt der AN, mehrere AN tragen sie anteilig (§4 VOB/B). Der AN kann den Verbrauch entweder durch Messung ermitteln und begleichen oder es kommt der unten vorgegebene prozentuale Umlageschlüssel zur Anwendung. Baustrom und Bauwasser werden sowie die Bauwesenversicherung werden mit einer Kostenumlage von jeder Abschlags- sowie von der Schlussrechnung abgezogen. 3.) Bauablauf Für alle Gewerke gelten die in den Verdingungsunterlagen benannten Ausführungszeiten. 4.) Baustellensicherheit Im Auftrag des AG ist ein Sicherheits- und Gesundheits- koordinator (SiGeKo) eingesetzt. Die Anweisungen des SiGeKo bezüglich der Ordnung und Sicherheit auf der Baustelle sowie die Forderungen des SiGeKo sind einzu- halten. Stellung, Vorhalten und Rückbau aller erforderlichen gewerkebezogenen sicherheitstechnischen Ausrüstungen in Abstimmung mit der BG für die Leistungen des AN (Benutzung durch Dritte ist zu gewährleisten). Das Baugelände sowie die allgemeine BE und BE der AN sind gegen Zutritt von Unbefugten zu sichern. Der unmittelbare Baubereich wird durch einen Bauzaun begrenzt, der arbeitstägliche Verschluss der Tore/Türen ist mit allen gleichzeitig tätigen AN abzustimmen. Die Kontrolle hat täglich zum Feierabend zu erfolgen Das Stellen, Vorhalten und Entfernen der Bauzäune ist im Gewerk Baustelleneinrichtung ausgeschrieben. Werden andere als die ausgeschriebenen Dachflächen mit Absturzhöhen >2m als Aufenthalts- oder Transportfläche genutzt, so hat der AN selbst für die erforderliche Absturzsicherung zu sorgen. Das unfallsichere Abdecken aller Öffnungen, Durchbrüche, Deckenaussparungen etc. sowie Aufbau und Vorhalten aller Umwehrungen und Absturzsicherungen ist durch die AN der jeweils verursachenden Lose für die Dauer der Durchführung zu gewährleisten und einzukalkulieren. 5.) Organisation Der AN verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit allen angrenzenden Gewerken, um eine fachgerechte und der Planung entsprechende Gesamtleistung sicherzustellen Das Führen von täglichen Baustellenberichten sowie die Teilnahme an den Bau- und Koordinationsgesprächen gehören zu den Pflichten des AN. Für die angebotenen Bauleistungen übernimmt der Auftragnehmer die Fachbauleitung im Sinne der Landesbauordnung. 6.) Stoffe, Nachweise, Güten Bei der Verwendung von zulassungspflichtigen Stoffen und Bauteilen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Falls für die angebotene Ausführung keine allgemeine amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen und ggf. zusätzliche Prüfungen, Gutachten und Prüfversuche zu erwirken, einschl. Kostenübernahme. Die Güte der Baustoffe und Bauteile, die ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen allgemeine Umwelteinflüsse und gegen übliche Reinigungsmittel, sowie die Verträglichkeit der Baustoffe und Bauteile untereinander ist nachzuweisen. 7.) Ausführung 7.1. Allgemein Maßnahmen zur Verkehrssicherung auf öffentlichen Straßen für Transporte o.ä., sind Leistung desjenigen AN, zu dessen Auftrag die Leistungen gehören, die diese Maßnahmen erfordern. Hierzu gehört auch das Einholen der entsprechenden Sondernutzungen, erforderliche Verkerszeichenpläne, anfallende Gebühren und das Aufbauen, Umsetzen und Räumen der Verkehrssicherungselemente. 7.2. Dokumentation Bauteile und deren Einbau, insbesondere bei Anforderungen an Brandschutz,Schallschutz und Feuchteschutz, sind in Form von Fotos, Datenblättern, Fachunternehmererklärung etc. zu dokumentieren. Bestandsunterlagen (Revisionsunterlagen), Dokumente zur Abnahme und Funktionsprüfung, Enddokumentationen: Als Bestandsunterlagen sind Ausführungs- bzw. Montage- zeichnungen zu liefern, in die alle im Rahmen der Ausführung vorkommenden  Änderungen maßstäblich richtig eingetragen worden sind. Für die Enddokumentation sind gewerkespezifisch weitere, z.T. herstellerabhängige Unterlagen zu übergeben, z.B.: - Fachunternehmererklärung - Bautageberichte Lieferscheine, Produktdatenblätter, Verarbeitungsvorschriften der verwendeten Materialien und Produkte Ersatzteillisten, Stücklisten Verarbeitungsnachweise bei Beschichtungen Prüfbescheinigungen, Nachweise Druckprüfungen, Dichtheitsprüfungen etc. Inbetriebnahmebescheinigungen TÜV- Abnahmebescheinigung Bedien-, Prüf- und Wartungsanweisungen Entsorgungsnachweise Bestandsunterlagen Die Enddokumentation ist dem AG zu übergeben: - 2-fach in beschrifteten Mappen und - 1x digital Der Inhalt der Ordner ist gewerbespezifisch zu gliedern. Soweit digitale Pläne dem AG übergeben wurden, sind alle Änderungen durch den AN in diese einzuarbeiten. Die Erstellung der Enddokumentation und der Dokumente zur Abnahme und Funktionsprüfung sowie die Mitwirkung bei den Abnahmen werden nicht gesondert vergütet. 7.3 Vermessung Alle für die Ausführung und Montage erforderlichen Maße sind am Bau im Rahmen eines Aufmasses durch den AN, jeweils vor Materialbestellung zu nehmen bzw. zu überprüfen. Abweichungen von der Planung bzw. Schäden an der vorhandenen Bausubstanz und Probleme sind unverzüglich der örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen. Vor Beginn der Ausführung sind die tatsächlichen Einbauhöhen auf das Ausbauraster gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführung während der Bauzeit Kontrollmessungen der Höhen und Eckpunkte durchzuführen. Von den Kontrollmessungen sind Protokolle zu fertigen und dem AG vorzulegen. Werden Meterrisse und Fluchtachsen von den anderen Auftragnehmern übernommen, so geschieht dies eigenverantwortlich. 7.4 Entsorgung Besondere Vorgaben für die Entsorgung Anfallender Bauschutt und Müll ist getrennt, in vom Auftragnehmer zu stellenden Containern, täglich zu sammeln und zu entsorgen. Schuttablagerungen auf der Baustelle sind unzulässig. Die Kosten der Entsorgung und Beseitigung von Bauschutt, Müll und Verunreinigungen sind entsprechend einzukalkulieren. Bei Nichteinhaltung der geforderten Sauberkeit wird diese auf Kosten der Verursacher wieder hergestellt. 7.5.) Schnittstellen Schnittstellenliste im Anhang zu den Verdingungsunterlagen ist zu beachten 8.) Muster / Bemusterung Zur Beurteilung der Funktionalität und Qualität ist bei Bedarf bzw. auf Anforderung des AG eine Bemusterung mit dem Auftraggeber durchzuführen. Zu bemusternde Bauteile: entsprechend Festlegungen in den gewerkespezifischen ZTV und/oder entsprechenden Positionen im Leistungstext. Die durch den Auftraggeber bestätigten Muster sind verbindlich, die Handmuster verbleiben beim Auftraggeber. Die Materialbestellung darf erst nach schriftlicher Genehmigung und Freigabe der Muster durch den AG erfolgen. 9.) Vorschriften / Normen Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, welche sich auf das Gewerk, die vorgesehenen Materialien und deren Verarbeitung nach dem Stand der Technik beziehen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 10.) Kalkulationshinweise / Preisinhalte Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise folgende Leistungen zur Ausführung der Vertragsleistungen in die Einzelpositionen einzurechnen: - Liefern der Ausführungsunterlagen, von Zulassungsbescheiden und Berechnungen, sowie von Nachweisen gemäß Allgemeiner ZTV sowie Besonderer ZTV - Abschnittsweise Ausführung nach den Erfordernissen des Bauablaufes, gemäß Angabe in den gewerkebezogenen Besonderen ZTV; - gewerkebezogene Kalkulationshinweise gelten für alle Leistungen des Gewerkes unabhängig von der Titelzuordnung
Allgemeine Vorbemerkungen
10 Innentüren
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen als Bestandteil des LV - Die geltenden DIN-Normen sowie die Vorschriften des TÜV sind zu beachten. Zur Beachtung: Mit der Abgabe des Angebotes garantiert der Anbieter, dass alle angebotenen Leistungen und Materialien den gültigen DIN-Vorschriften entsprechen. Es ist bei Aufforderung der Nachweis darüber zu führen, dass die Richtlinien der DGUV bzw. der LGA eingehalten werden. Zur Beachtung:Mit der Abgabe des Angebotes garantiert der Anbieter, dass alle angebotenen Leistungen und Materialien den gültigen DIN-Vorschriften entsprechen.Es ist bei Aufforderung der Nachweis darüber zu führen, dass die Richtlinien der DGUV  bzw. der LGA eingehalten werden. Bei den Ausführungsleistungen sind die beiliegenden Zeichnungen und Unterlagen unbedingt zu beachten! Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen, weiterhin gelten alle anwendbaren DIN-Normen in der zum Angebotszeitpunkt gültigen Fassung, welche sich auf das Gewerk, die vorgesehenen Materialien und deren Verarbeitung nach dem Stand der Technik beziehen, unter anderem gelten: - Arbeitsschutzgesetz - Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" - Betriebssicherheitsverordnung - DGUV Information 201-011 - DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten - DIN 1055 Lastannahmen - DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - DIN 18201, 18202, 18203 Toleranzen im Hochbau - DIN 4108 - DGUV Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - TRGS, GefStoffV - Bestimmungen der Bauaufsicht - Landesbauordnung - Herstellervorschriften - Bauproduktengesetz, BauPG - Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C. Mitteilungen Deutsches Institut für Bautechnik - EnEV, Energieeinsparverordnung - Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung der BG Bau Zu beachtende Technische Regeln: - Güteschutz, RAL- Gütebestimmungen - Verarbeitungsvorschriften der Systemhersteller Weiterhin gelten alle Regeln und Bestimmungen zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Pläne, Unterlagen Vor Beginn der Arbeiten sind die Planunterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen und mit der örtlichen AG Bauüberwachung abzugleichen. Die Planungsunterlagen des AG werden dem AN zur Ausführung in einfacher Ausfertigung übergeben. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des bauüberwachenden Planers tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Bauablauf gemäß beiliegendem Bauablaufplan Es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Ausführung der Arbeiten in zeitlich versetzten Abschnitten und mit Unterbrechungen erfolgt, jedoch innerhalb der vereinbarten Bauzeit. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Der AN ist verpflichtet, nur Materialien zu verarbeiten die nach den jeweils neuesten Erkenntnissen umweltfreundlich sind. Gesundheitsgefährdungen sind grundsätzlich auszuschließen. Die Güte der Baustoffe, die ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen allgemeine Umwelteinflüsse sowie die Verträglichkeit der Baustoffe untereinander ist nachzuweisen. Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist feuerverzinktes Material zu verwenden. Angaben zur Ausführung Allgemeines Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.). Alle für die Ausführung erforderlichen Maße sind am Bau im Rahmen eines Aufmaßes durch den AN, jeweils vor Materialbestellung zu nehmen bzw. zu überprüfen. Abweichungen von der Planung bzw. Schäden an der vorhandenen Bausubstanz und Probleme sind unverzüglich der örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen. Änderungen und Ergänzungen aus der Planungsfortschreibung, insbesondere auf Grund technischer Notwendigkeiten oder behördlicher Auflagen, sind vorbehalten. Sämtliche Materialangaben dienen zur Festlegung des Qualitätsstandards und können durch gleichwertige Materialien ersetzt werden. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender und befugter Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Baustellenbesprechungen: Die Bauleitung des AG wird nach Vorgabe wöchentliche Baubesprechungen durchführen. Der AN hat für diese Besprechungen einen befugten Vertreter abzustellen, der die anberaumten Besprechungen in unbegrenztem Umfang wahrzunehmen hat. Reisekosten und Reisespesen werden hierfür nicht erstattet. Die Besprechungen werden in deutscher Sprache durchgeführt, der Vertreter des AN muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Der Aufwand hierfür ist in die Angebotspreise einzukalkulieren. Der AN hat Straßen-, Gehwege und sonstige präparierte Flächen stets sauber zu halten, auch im öffentlichen Verkehrsraum. Evtl. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Für die Reinigung aller von ihm verursachten Verschmutzungen sowie Beräumung und Entfernung von Verpackung und Abfallstoffen ist der AN zuständig. Die Bauleitung des AG ist berechtigt, zusätzliche Reinigung anzuordnen, wenn es die Umstände erfordern. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht binnen 48 Stunden nach, so hat der AG das Recht, die Verunreinigungen zu Lasten des AN zu beseitigen. Maßnahmen zur Verkehrssicherung, Sperrungen o.ä. auf öffentl. Straßen durch Transporte o.ä. sind Leistung des AN. Kalkulationshinweise / Preisinhalte Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise folgende Leistungen in die Einzelpositionen einzurechnen: - Alle Leistungen zur Baustelleneinrichtung, einschl. erforderlicher Arbeits- und Schutzgerüste sowie Sicherheitseinrichtungen für die vom AN zu erbringenden Leistungen - alle erforderlichen Traggerüste, Hilfsabsteifungen und Hilfsschalungen, Montage-, Schutz- und Arbeitsgerüste, sowie sicherheitstechnische Einrichtungen, - Vermessungsarbeiten für die Ausführung und Abrechnung der Vertragsleistung - Abschnittsweise Ausführung nach den Erfordernissen des Bauablaufes, paralleles Arbeiten an den Häusern ist notwendig, die erforderlichen Kapazitäten sind einzukalkulieren. - Ausführung der Arbeiten in allen Geschossen - Ausbildung der Anschlüsse an angrenzende Bauteile - Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen und Verunreinigungen aller angrenzenden Bauteile, sowie sofortiges Reinigen bei evtl. Verschmutzungen. Schutzmaßnahmen an den eigenen Leistungen während der übrigen Bauzeit. Alle Schutzmaßnahmen sind nachträglich wieder zu entfernen. - Befestigung, Unterhaltung und Rückbau von Lagerflächen für eine Zwischenlagerung der Bauteile. - ggfs. Einfahrt in Umweltzonen aufgrund der Feinstaubverordnung - Bohr- und Stemmarbeiten im Zusammenhang mit der Ausführung der kompletten Leistung; - Nachträgliches Anarbeiten / Ausführung von Restarbeiten - Aufwendungen für Ausführung der Arbeiten in beengten Räumen - sämtliche erforderliche Ladeleistungen, Transportgeräte - Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren. - Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch Hinweisschilder oder Absperrungen im gewerkeüblichen Umfang - Liefern der Ausführungsunterlagen, von Zulassungsbescheiden sowie geforderten Nachweisen und Berechnungen - Teilnahme an Baubesprechungen Weiterhin ist bei den Metallbauarbeiten zu beachten: - Technische Vorbemerkungen zu den Metallbauarbeiten der vorgenannten Ausführungsbeschreibung 0001 HINWEIS: Um einen wirtschaftlichen Preis für die benötigten Material- und Bauelemente zur aktuellen schwankenden Marktlage zu sichern, wird der AN aufgefordert, nach Auftragserteilung sofort sämtliche benötigte Materialien zu bestellen und somit für einen termingerechten Einbau Sorge zu tragen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Metallbauarbeiten Ergänzend zu den Technischen Vorbemerkungen zu den Metallbauarbeiten im Allgemeinen Teil gilt: Stoffe, Güten Der Nachweis der Schweißerprüfung für die entsprechenden Arbeiten kann vom Auftraggeber personenbezogen verlangt werden. Ebenso kann der Nachweis über ausgebildete Schweißaufsichtspersonen gemäß DIN EN 719 - Schweißaufsicht; Aufgaben und Verantwortung, gefordert werden. Für die anodische Oxidation gilt DIN 17 611. Die Güterichtlinie -Qualanod- für anodische Oxidschichten (Eloxierung) auf Aluminium ist einzuhalten. Die Schichtdicke ist entsprechend den voraussichtlichen Korrosionsbeanspruchungen auszuführen, mindestens mit einer Schichtdicke 40 mym. Aluminiumteile mit einer Pulverbeschichtung (Lackierung) sind nach den Qualicoat - Vorschriften auszuführen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muß im Besitze einer gültigen Gütezeichenurkunde RG-631, ausgestellt von der GSB International, sein. Schraubenverbindungen in dünnwandigen Aluminiumkonstruktionsteilen müssen durch Füllstücke, Muttern, Gewindenieten o. gl. verstärkt werden. Bei statisch weniger beanspruchten Teilen können auch Verbindungselemente aus Aluminium eingesetzt werden. Alle Beschläge sind in hochwertiger wartungsfreier Ausführung, als dauerhaft erprobte Erzeugnisse einzusetzen (Beschläge und Schlösser in Behördenausführung, besonders geeignet für hohe Beanspruchung an Objekttüren, Schlösser Klasse 3). Der Nachweis ist vorzulegen. Ausführung Allgemeines Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Das gilt analog für oberflächenfertige Bauteile. Kontaktkorrosionen sind dauerhaft auszuschließen. Tore Profile: Werden vom AN im Rahmen der Werkplanung und Systemstatik andere als die aufgeführten Abmessungen ermittelt,so ist rechtzeitig vor Fertigstellung der Werkplanung eine Abstimmung mit dem AG und Architekten zu führen. Mehrkosten können dafür nicht geltend gemacht werden. Es dürfen nur solche Dichtungen eingesetzt werden, die vom Systemhersteller zugelassen sind und Bestandteil der Systemprüfung waren. Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann oder in denen sich Tauwasser sammeln kann, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Bei einbruchhemmenden Türen sind druckfeste Hinterfüllungen zwischen Wand und Rahmen an allen Befestigungspunkten einzusetzen. Das gilt entsprechend bei Schallschutzforderungen. Sind Zargen mit Mörtel (z.B. sämtliche Brandschutztüren) zu hinterfüllen und sind die Türblätter eingehängt, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Oberflächen: - alle sichtbaren Oberflächen müssen eine einheitliche hochwertige Güte und Qualität aufweisen - die endgültige Oberfläche mit Festlegung der Farbe und des Glanzgrades wird anhand von Musterstücken abgestimmt; diese Musterstücke dienen der Qualitätsfestlegung für die weitere Ausführung Vorschriften / Normen Insbesondere zu beachtende Technische Regeln: Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke: Fachregelwerk Metallbauerhandwerk - Konstruktionstechnik, Grundlagen und Metallbauarbeiten Kalkulationshinweise / Preisinhalte Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise folgende Leistungen zur Ausführung seiner eigenen Leistung in die Einzelpositionen einzurechnen: - Mehraufwand für Eck-, Kantenausbildungen, Schrägschnitte - Einschweißen von Abschlußblechen an freien Rohrenden, - Ausbesserung des durch Transport- und Montagevorgänge beschädigten Korrosionsschutzes und Anstriches; - Nachträgliches Anarbeiten / Einbauen von Teilen, - Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten, - Sämtliche Verankerungs- und Befestigungsmittel - Liefern der Ausführungsunterlagen, von Zulassungsbescheiden und Berechnungen, sowie von Nachweisen - absenkbare Bodendichtung und/oder sonstige Ausstattungen sind bei zulassungsbedingtem Erfordernis immer einzukalkulieren, auch wenn im Positionstext die mit der Zulassung/Prüfzeugnis zu belegenden Eigenschaften ohne Aufzählung der erforderlichen Systemkomponenten erfolgt.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Metallbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeiner Teil 1.) Stoffe, Nachweise, Güten Bei der Verwendung von zulassungspflichtigen Stoffen und Bauteilen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Falls für die angebotene Ausführung keine allgemeine amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen und ggf. zusätzliche Prüfungen, Gutachten und Prüfversuche zu erwirken, einschl. Kostenübernahme. Die Güte der Baustoffe und Bauteile, die ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen allgemeine Umwelteinflüsse und gegen übliche Reinigungsmittel, sowie die Verträglichkeit der Baustoffe und Bauteile untereinander ist nachzuweisen. 2.) Ausführung 2.1. Allgemein Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind rechtzeitig und eigenverantwortlich vor Aufnahme der Arbeiten geeignete Vorkehrungen zu treffen, hierzu gehören auch die entsprechenden Bausicherungsmaßnahmen. Werden durch den AN öffentliche und private Verkehrswege, Gebäude und Einrichtungen auf dem Baugrundstück im Zuge der Baumaßnahme beschädigt, so hat er diesen Schaden unentgeltlich zu beheben, der AN trägt hierfür auch die Folgekosten. Verunreinigungen öffentlicher und privater Verkehrswege einschl. Baustraßen durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig zu beseitigen, so dass hierdurch keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Maßnahmen zur Verkehrssicherung auf öffentlichen Straßen für Transporte o.ä., die über die in Pkt. 2 beschriebenen Maßnahmen hinaus erforderlich werden, sind Leistung desjenigen AN, zu dessen Auftrag die Leistungen gehören, die diese Maßnahmen erfordern. 2.2. Dokumentation Bauteile und deren Einbau, insbesondere bei Anforderungen an Brandschutz,Schallschutz und Feuchteschutz, sind in Form von Fotos, Datenblättern, Fachunternehmererklärung etc. zu dokumentieren. Bestandsunterlagen (Revisionsunterlagen), Dokumente zur Abnahme und Funktionsprüfung, Enddokumentationen: Als Bestandsunterlagen sind Ausführungs- bzw. Montage- zeichnungen zu liefern, in die alle im Rahmen der Ausführung vorkommenden  Änderungen maßstäblich richtig eingetragen worden sind. Für die Enddokumentation sind gewerkespezifisch weitere, z.T. herstellerabhängige Unterlagen zu übergeben, z.B.: - Fachunternehmererklärung - Bautageberichte Lieferscheine, Produktdatenblätter, Verarbeitungsvorschriften der verwendeten Materialien und Produkte Ersatzteillisten, Stücklisten Verarbeitungsnachweise bei Beschichtungen Prüfbescheinigungen, Nachweise Druckprüfungen, Dichtheitsprüfungen etc. Inbetriebnahmebescheinigungen TÜV- Abnahmebescheinigung Bedien-, Prüf- und Wartungsanweisungen Entsorgungsnachweise Bestandsunterlagen Die Enddokumentation ist dem AG zu übergeben: - 2-fach in beschrifteten Mappen und - 2x digital auf Speichermedium (CD). Der Inhalt der Ordner ist gewerbespezifisch zu gliedern. Soweit digitale Pläne dem AG übergeben wurden, sind alle Änderungen durch den AN in diese einzuarbeiten. Die Erstellung der Enddokumentation und der Dokumente zur Abnahme und Funktionsprüfung sowie die Mitwirkung bei den Abnahmen werden nicht gesondert vergütet. 2.3 Vermessung Alle für die Ausführung und Montage erforderlichen Maße sind am Bau im Rahmen eines Aufmasses durch den AN, jeweils vor Materialbestellung zu nehmen bzw. zu überprüfen. Abweichungen von der Planung bzw. Schäden an der vorhandenen Bausubstanz und Probleme sind unverzüglich der örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen. Vor Beginn der Ausführung sind die tatsächlichen Einbauhöhen auf das Ausbauraster gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführung während der Bauzeit Kontrollmessungen der Höhen und Eckpunkte durchzuführen. Von den Kontrollmessungen sind Protokolle zu fertigen und dem AG vorzulegen. Werden Meterrisse und Fluchtachsen von den anderen Auftragnehmern übernommen, so geschieht dies eigenverantwortlich. 2.4 Entsorgung Besondere Vorgaben für die Entsorgung Anfallender Bauschutt und Müll ist getrennt, in vom Auftragnehmer zu stellenden Containern, täglich zu sammeln und zu entsorgen. Schuttablagerungen auf der Baustelle sind unzulässig. Die Kosten der Entsorgung und Beseitigung von Bauschutt, Müll und Verunreinigungen sind entsprechend einzukalkulieren. Bei Nichteinhaltung der geforderten Sauberkeit wird diese auf Kosten der Verursacher wieder hergestellt. 2.5.) Schnittstellen Nutzung Gerüste: Die Gerüste, welche zur kostenlosen Benutzung auch durch andere Lose bestimmt sind, werden während der Bauzeit bis mindestens zum Ende der Dach- und Fassadenarbeiten am jeweiligen Gebäudeabschnitt vorgehalten sowie unterhalten. Die Gerüste sind von grober Verschmutzung, die durch die Arbeiten des jeweiligen  Auftragnehmers entstanden sind, mindestens wöchentlich zu reinigen. Es wird kein Aufzug ausgeschrieben. Für Hebezeuge/Kleinaufzüge/Schrägaufzüge, die von den jeweiligen Gewerken selbst beizubringen und einzukalkulieren sind, werden vom Gerüstbau eine dafür geeignete Verankerungsstelle und  Auslegerarme am Gerüst zu Nutzung für alle Gewerke vorgesehen. 3.) Muster / Bemusterung Zur Beurteilung der Funktionalität und Qualität ist bei Bedarf bzw. auf Anforderung des AG eine Bemusterung mit dem Auftraggeber durchzuführen. Zu bemusternde Bauteile: entsprechend Festlegungen in den gewerkespezifischen ZTV und/oder entsprechenden Positionen im Leistungstext. Die durch den Auftraggeber bestätigten Muster sind verbindlich, die Handmuster verbleiben beim Auftraggeber. Die Materialbestellung darf erst nach schriftlicher Genehmigung und Freigabe der Muster durch den AG erfolgen. 4.) Vorschriften / Normen Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, welche sich auf das Gewerk, die vorgesehenen Materialien und deren Verarbeitung nach dem Stand der Technik beziehen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 5.) Kalkulationshinweise / Preisinhalte Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise folgende Leistungen zur Ausführung der Vertragsleistungen in die Einzelpositionen einzurechnen: - Dokumentation gem der Allgemeinen ZTV - Liefern der Ausführungsunterlagen, von Zulassungsbescheiden und Berechnungen, sowie von Nachweisen gemäß Allgemeiner ZTV sowie Besonderer ZTV - Abschnittsweise Ausführung nach den Erfordernissen des Bauablaufes, gemäß Angabe in den gewerkebezogenen Besonderen ZTV; - gewerkebezogene Kalkulationshinweise gelten für alle Leistungen des Gewerkes unabhängig von der Titelzuordnung
Allgemeine Vorbemerkungen
10.1 Allgemeine Leistungen
10.1
Allgemeine Leistungen
10.2 Innentüren
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Innentüren
10.3 Zulagen/ Zubehör
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Zulagen/ Zubehör
10.4 Brandschutzelemente
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Brandschutzelemente
10.5 Außentürelemente
10.5
Außentürelemente
10.6 Tore
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Tore
10.7 Systemtrennwände
10.7
Systemtrennwände