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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeiner Teil
1.) Baustelleneinrichtung
Stellflächen für Bauschuttcontainer der AN sind
gem. Baustelleneinrichtung zulässig.
Flächen für Unterkunfts- und Material-Container sowie
Zwischenlagerung stehen auf dem Grundstück gem.
BE-Plan zur Verfügung.
Die Herrichtung seiner Lagermöglichkeiten auf dem
Baugelände muß der Auftragnehmer selbst ausführen und
einkalkulieren, Umfang und Standort sind vorab dem BE-Plan zu entnehmen.
Sollte der AN weitere Flächen benötigen, kann dies nur in Abstimmung und
auf der BÜ erfolgen
Vom Auftraggeber werden Strom- und Wasseranschluss an
definierter Stelle zur Verfügung gestellt.
Das Herstellen der Einzelanschlüsse für Versorgungs-
und Verteilungsleitungen ist Sache des AN.
Allgemeine Beleuchtung der Außenflächen ist nur an den
anliegenden Straßen vorhanden. Es wird durch den AG
eine Beleuchtung der Baustellen-Verkehrswege innen und
außen eingerichtet. Die Beleuchtung der eigenen
Arbeitsplätze obliegt den AN.
Vom Baustellenverkehr dürfen nur die dafür
ausgewiesenen Erschließungswege des Grundstücks genutzt
werden.
2.) Kostenumlagen
Es werden vom Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom
eingerichtet sowie Sanitärcontainer gestellt. Dies ist im Los
Baustelleneinrichtung verortet.
Die Kosten für den Verbrauch sowie die Meßeinrichtung
oder Zähler der Baumedien trägt der AN, mehrere AN
tragen sie anteilig (§4 VOB/B). Der AN kann den
Verbrauch entweder durch Messung ermitteln und
begleichen oder es kommt der unten vorgegebene
prozentuale Umlageschlüssel zur Anwendung.
Baustrom und Bauwasser werden sowie die Bauwesenversicherung werden mit
einer Kostenumlage von jeder Abschlags- sowie von der Schlussrechnung
abgezogen.
3.) Bauablauf
Für alle Gewerke gelten die in den Verdingungsunterlagen benannten
Ausführungszeiten.
4.) Baustellensicherheit
Im Auftrag des AG ist ein Sicherheits- und Gesundheits-
koordinator (SiGeKo) eingesetzt. Die Anweisungen des
SiGeKo bezüglich der Ordnung und Sicherheit auf der
Baustelle sowie die Forderungen des SiGeKo sind einzu-
halten.
Stellung, Vorhalten und Rückbau aller erforderlichen
gewerkebezogenen sicherheitstechnischen Ausrüstungen in
Abstimmung mit der BG für die Leistungen des AN
(Benutzung durch Dritte ist zu gewährleisten).
Das Baugelände sowie die allgemeine BE und BE der AN
sind gegen Zutritt von Unbefugten zu sichern. Der
unmittelbare Baubereich wird durch einen Bauzaun
begrenzt, der arbeitstägliche Verschluss der Tore/Türen
ist mit allen gleichzeitig tätigen AN abzustimmen. Die Kontrolle hat
täglich zum Feierabend zu erfolgen
Das Stellen, Vorhalten und Entfernen der Bauzäune ist im Gewerk
Baustelleneinrichtung ausgeschrieben.
Werden andere als die ausgeschriebenen Dachflächen mit
Absturzhöhen >2m als Aufenthalts- oder Transportfläche
genutzt, so hat der AN selbst für die erforderliche
Absturzsicherung zu sorgen.
Das unfallsichere Abdecken aller Öffnungen,
Durchbrüche, Deckenaussparungen etc. sowie Aufbau und
Vorhalten aller Umwehrungen und Absturzsicherungen ist
durch die AN der jeweils verursachenden Lose für die
Dauer der Durchführung zu gewährleisten und
einzukalkulieren.
5.) Organisation
Der AN verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit allen
angrenzenden Gewerken, um eine fachgerechte und der
Planung entsprechende Gesamtleistung sicherzustellen
Das Führen von täglichen Baustellenberichten sowie die
Teilnahme an den Bau- und Koordinationsgesprächen
gehören zu den Pflichten des AN.
Für die angebotenen Bauleistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Fachbauleitung im Sinne der
Landesbauordnung.
6.) Stoffe, Nachweise, Güten
Bei der Verwendung von zulassungspflichtigen Stoffen
und Bauteilen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis
oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung) vorzulegen.
Falls für die angebotene Ausführung keine allgemeine
amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den
Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen und ggf.
zusätzliche Prüfungen, Gutachten und Prüfversuche zu
erwirken, einschl. Kostenübernahme.
Die Güte der Baustoffe und Bauteile, die ausreichende
Widerstandsfähigkeit gegen allgemeine Umwelteinflüsse
und gegen übliche Reinigungsmittel, sowie die
Verträglichkeit der Baustoffe und Bauteile
untereinander ist nachzuweisen.
7.) Ausführung
7.1. Allgemein
Maßnahmen zur Verkehrssicherung auf öffentlichen Straßen für Transporte
o.ä.,
sind Leistung desjenigen AN, zu dessen Auftrag die
Leistungen gehören, die diese Maßnahmen erfordern.
Hierzu gehört auch das Einholen der entsprechenden Sondernutzungen,
erforderliche Verkerszeichenpläne, anfallende Gebühren und das Aufbauen,
Umsetzen und Räumen der Verkehrssicherungselemente.
7.2. Dokumentation
Bauteile und deren Einbau, insbesondere bei Anforderungen an
Brandschutz,Schallschutz und Feuchteschutz, sind in Form von Fotos,
Datenblättern, Fachunternehmererklärung etc. zu dokumentieren.
Bestandsunterlagen (Revisionsunterlagen), Dokumente zur
Abnahme und Funktionsprüfung, Enddokumentationen:
Als Bestandsunterlagen sind Ausführungs- bzw. Montage-
zeichnungen zu liefern, in die alle im Rahmen der
Ausführung vorkommenden Änderungen maßstäblich richtig
eingetragen worden sind.
Für die Enddokumentation sind gewerkespezifisch weitere, z.T.
herstellerabhängige Unterlagen zu übergeben, z.B.:
- Fachunternehmererklärung
- Bautageberichte
Lieferscheine, Produktdatenblätter,
Verarbeitungsvorschriften der verwendeten Materialien
und Produkte Ersatzteillisten, Stücklisten
Verarbeitungsnachweise bei Beschichtungen
Prüfbescheinigungen,
Nachweise Druckprüfungen, Dichtheitsprüfungen etc.
Inbetriebnahmebescheinigungen
TÜV- Abnahmebescheinigung
Bedien-, Prüf- und Wartungsanweisungen
Entsorgungsnachweise
Bestandsunterlagen
Die Enddokumentation ist dem AG zu übergeben:
- 2-fach in beschrifteten Mappen und
- 1x digital
Der Inhalt der Ordner ist gewerbespezifisch zu
gliedern.
Soweit digitale Pläne dem AG übergeben wurden, sind alle Änderungen
durch den AN in diese einzuarbeiten.
Die Erstellung der Enddokumentation und der Dokumente zur Abnahme und
Funktionsprüfung sowie die Mitwirkung bei den Abnahmen werden nicht
gesondert vergütet.
7.3 Vermessung
Alle für die Ausführung und Montage erforderlichen Maße sind am Bau im
Rahmen eines Aufmasses durch den AN, jeweils vor Materialbestellung zu
nehmen bzw. zu überprüfen. Abweichungen von der Planung bzw. Schäden
an der vorhandenen Bausubstanz und Probleme sind unverzüglich der
örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen.
Vor Beginn der Ausführung sind die tatsächlichen Einbauhöhen auf das
Ausbauraster gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung festzulegen.
Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführung während der Bauzeit
Kontrollmessungen der Höhen und Eckpunkte durchzuführen. Von den
Kontrollmessungen sind Protokolle zu fertigen und dem AG vorzulegen.
Werden Meterrisse und Fluchtachsen von den anderen Auftragnehmern
übernommen, so geschieht dies eigenverantwortlich.
7.4 Entsorgung
Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Anfallender Bauschutt und Müll ist getrennt, in vom Auftragnehmer zu
stellenden Containern, täglich zu sammeln und zu entsorgen.
Schuttablagerungen auf der Baustelle sind unzulässig.
Die Kosten der Entsorgung und Beseitigung von Bauschutt, Müll und
Verunreinigungen sind entsprechend einzukalkulieren. Bei Nichteinhaltung
der geforderten Sauberkeit wird diese auf Kosten der Verursacher wieder
hergestellt.
7.5.) Schnittstellen
Schnittstellenliste im Anhang zu den Verdingungsunterlagen ist zu
beachten
8.) Muster / Bemusterung
Zur Beurteilung der Funktionalität und Qualität ist bei Bedarf bzw. auf
Anforderung des AG eine Bemusterung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Zu bemusternde Bauteile:
entsprechend Festlegungen in den gewerkespezifischen ZTV und/oder
entsprechenden Positionen im Leistungstext.
Die durch den Auftraggeber bestätigten Muster sind verbindlich, die
Handmuster verbleiben beim Auftraggeber.
Die Materialbestellung darf erst nach schriftlicher Genehmigung und
Freigabe der Muster durch den AG erfolgen.
9.) Vorschriften / Normen
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss
gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter, welche sich auf das Gewerk, die vorgesehenen Materialien und
deren Verarbeitung nach dem Stand der Technik beziehen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder
gleichwertig, immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
10.) Kalkulationshinweise / Preisinhalte
Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise folgende
Leistungen zur Ausführung der Vertragsleistungen in die Einzelpositionen
einzurechnen:
- Liefern der Ausführungsunterlagen, von
Zulassungsbescheiden und Berechnungen, sowie von
Nachweisen gemäß Allgemeiner ZTV sowie
Besonderer ZTV
- Abschnittsweise Ausführung nach den Erfordernissen
des Bauablaufes, gemäß Angabe in den gewerkebezogenen
Besonderen ZTV;
- gewerkebezogene Kalkulationshinweise gelten für alle
Leistungen des Gewerkes unabhängig von der Titelzuordnung
Allgemeine Vorbemerkungen
10 Innentüren
10
Innentüren
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen als Bestandteil des LV
- Die geltenden DIN-Normen sowie die Vorschriften des
TÜV sind zu beachten.
Zur Beachtung:
Mit der Abgabe des Angebotes garantiert der Anbieter,
dass alle angebotenen Leistungen und Materialien den
gültigen DIN-Vorschriften entsprechen.
Es ist bei Aufforderung der Nachweis darüber zu führen,
dass die Richtlinien der DGUV bzw. der LGA eingehalten
werden.
Zur Beachtung:Mit der Abgabe des Angebotes garantiert
der Anbieter, dass alle angebotenen Leistungen und
Materialien den gültigen DIN-Vorschriften
entsprechen.Es ist bei Aufforderung der Nachweis
darüber zu führen, dass die Richtlinien der DGUV bzw.
der LGA eingehalten werden.
Bei den Ausführungsleistungen sind die beiliegenden
Zeichnungen und Unterlagen unbedingt zu beachten!
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten
Regeln der Technik zu erfolgen, weiterhin gelten alle
anwendbaren DIN-Normen in der zum Angebotszeitpunkt
gültigen Fassung, welche sich auf das Gewerk, die
vorgesehenen Materialien und deren Verarbeitung nach
dem Stand der Technik beziehen, unter anderem gelten:
- Arbeitsschutzgesetz
- Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung
DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Information 201-011
- DIN 18299 Allgemeine Regelungen
für Bauarbeiten
- DIN 1055 Lastannahmen
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 18201, 18202, 18203 Toleranzen im Hochbau
- DIN 4108
- DGUV Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung
- TRGS, GefStoffV
- Bestimmungen der Bauaufsicht
- Landesbauordnung
- Herstellervorschriften
- Bauproduktengesetz, BauPG
- Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C.
Mitteilungen Deutsches Institut für Bautechnik
- EnEV, Energieeinsparverordnung
- Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
(Glaswolle, Steinwolle)
Handlungsanleitung der BG Bau
Zu beachtende Technische Regeln:
- Güteschutz, RAL- Gütebestimmungen
- Verarbeitungsvorschriften der Systemhersteller
Weiterhin gelten alle Regeln und Bestimmungen zum
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz sowie die
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Pläne, Unterlagen
Vor Beginn der Arbeiten sind die Planunterlagen auf
Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen und mit der
örtlichen AG Bauüberwachung abzugleichen.
Die Planungsunterlagen des AG werden dem AN zur
Ausführung in einfacher Ausfertigung übergeben.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen
müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des
bauüberwachenden Planers tragen.
Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene
Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu
kennzeichnen und aufzubewahren.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet
werden.
Bauablauf
gemäß beiliegendem Bauablaufplan
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die
Ausführung der Arbeiten in zeitlich versetzten
Abschnitten und mit Unterbrechungen erfolgt, jedoch
innerhalb der vereinbarten Bauzeit.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Der AN ist verpflichtet, nur Materialien zu verarbeiten
die nach den jeweils neuesten Erkenntnissen
umweltfreundlich
sind.
Gesundheitsgefährdungen sind grundsätzlich
auszuschließen.
Die Güte der Baustoffe, die ausreichende
Widerstandsfähigkeit gegen allgemeine Umwelteinflüsse
sowie die Verträglichkeit der Baustoffe untereinander
ist nachzuweisen.
Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist
feuerverzinktes Material zu verwenden.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer
Bauteile sowie zur Verhinderung von
Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der
Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen
zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen,
Sicherheitsposten u. dgl.).
Alle für die Ausführung erforderlichen Maße sind am Bau
im Rahmen eines Aufmaßes durch den AN, jeweils vor
Materialbestellung zu nehmen bzw. zu überprüfen.
Abweichungen von der Planung bzw. Schäden an der
vorhandenen Bausubstanz und Probleme sind unverzüglich
der örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen.
Änderungen und Ergänzungen aus der
Planungsfortschreibung, insbesondere
auf Grund technischer Notwendigkeiten oder behördlicher
Auflagen, sind vorbehalten. Sämtliche Materialangaben
dienen zur Festlegung des Qualitätsstandards und können
durch gleichwertige Materialien ersetzt
werden.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender und
befugter Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle
anwesend ist.
Baustellenbesprechungen:
Die Bauleitung des AG wird nach Vorgabe wöchentliche
Baubesprechungen durchführen.
Der AN hat für diese Besprechungen einen befugten
Vertreter abzustellen, der die anberaumten
Besprechungen in unbegrenztem Umfang wahrzunehmen hat.
Reisekosten und Reisespesen werden hierfür nicht
erstattet. Die Besprechungen werden in deutscher
Sprache durchgeführt, der Vertreter des AN muss der
deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Der Aufwand hierfür ist in die Angebotspreise
einzukalkulieren.
Der AN hat Straßen-, Gehwege und
sonstige präparierte Flächen stets sauber zu halten,
auch im öffentlichen Verkehrsraum.
Evtl. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Für die Reinigung aller von ihm verursachten
Verschmutzungen sowie Beräumung und Entfernung von
Verpackung und Abfallstoffen ist der AN zuständig.
Die Bauleitung des AG ist berechtigt, zusätzliche
Reinigung anzuordnen, wenn es die Umstände erfordern.
Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht binnen 48
Stunden nach, so hat der AG das Recht, die
Verunreinigungen zu Lasten des AN zu beseitigen.
Maßnahmen zur Verkehrssicherung, Sperrungen o.ä.
auf öffentl. Straßen durch Transporte o.ä. sind
Leistung des AN.
Kalkulationshinweise / Preisinhalte
Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise
folgende Leistungen in die Einzelpositionen
einzurechnen:
- Alle Leistungen zur Baustelleneinrichtung, einschl.
erforderlicher Arbeits- und Schutzgerüste sowie
Sicherheitseinrichtungen für die vom AN zu
erbringenden Leistungen
- alle erforderlichen Traggerüste, Hilfsabsteifungen
und Hilfsschalungen, Montage-, Schutz- und
Arbeitsgerüste, sowie sicherheitstechnische
Einrichtungen,
- Vermessungsarbeiten für die Ausführung und Abrechnung
der Vertragsleistung
- Abschnittsweise Ausführung nach den Erfordernissen
des Bauablaufes, paralleles Arbeiten an den Häusern ist
notwendig, die erforderlichen Kapazitäten sind
einzukalkulieren.
- Ausführung der Arbeiten in allen Geschossen
- Ausbildung der Anschlüsse an angrenzende Bauteile
- Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen und
Verunreinigungen aller angrenzenden Bauteile, sowie
sofortiges Reinigen bei evtl. Verschmutzungen.
Schutzmaßnahmen an den eigenen Leistungen während der
übrigen Bauzeit. Alle Schutzmaßnahmen sind nachträglich
wieder zu entfernen.
- Befestigung, Unterhaltung und Rückbau von
Lagerflächen für eine Zwischenlagerung der Bauteile.
- ggfs. Einfahrt in Umweltzonen aufgrund der
Feinstaubverordnung
- Bohr- und Stemmarbeiten im Zusammenhang mit der
Ausführung der kompletten Leistung;
- Nachträgliches Anarbeiten / Ausführung von
Restarbeiten
- Aufwendungen für Ausführung der Arbeiten in beengten
Räumen
- sämtliche erforderliche Ladeleistungen,
Transportgeräte
- Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den
Arbeiten des Auftragnehmers herrühren.
- Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch
Hinweisschilder oder Absperrungen im gewerkeüblichen
Umfang
- Liefern der Ausführungsunterlagen, von
Zulassungsbescheiden sowie geforderten
Nachweisen und Berechnungen
- Teilnahme an Baubesprechungen
Weiterhin ist bei den Metallbauarbeiten zu beachten:
- Technische Vorbemerkungen zu den Metallbauarbeiten
der vorgenannten Ausführungsbeschreibung 0001
HINWEIS:
Um einen wirtschaftlichen Preis für die benötigten
Material- und Bauelemente zur aktuellen schwankenden
Marktlage zu sichern, wird der AN aufgefordert, nach
Auftragserteilung sofort sämtliche benötigte
Materialien zu bestellen und somit für einen
termingerechten Einbau Sorge zu tragen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Metallbauarbeiten
Ergänzend zu den Technischen Vorbemerkungen zu den
Metallbauarbeiten
im Allgemeinen Teil gilt:
Stoffe, Güten
Der Nachweis der Schweißerprüfung für die
entsprechenden Arbeiten kann vom Auftraggeber
personenbezogen verlangt werden. Ebenso kann der
Nachweis über ausgebildete Schweißaufsichtspersonen
gemäß DIN EN 719 - Schweißaufsicht; Aufgaben und
Verantwortung, gefordert werden.
Für die anodische Oxidation gilt DIN 17 611.
Die Güterichtlinie -Qualanod- für anodische
Oxidschichten (Eloxierung) auf Aluminium ist
einzuhalten. Die Schichtdicke ist entsprechend den
voraussichtlichen Korrosionsbeanspruchungen
auszuführen, mindestens mit einer Schichtdicke 40 mym.
Aluminiumteile mit einer Pulverbeschichtung
(Lackierung) sind nach den Qualicoat - Vorschriften
auszuführen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muß
im Besitze einer gültigen Gütezeichenurkunde RG-631,
ausgestellt von der GSB International, sein.
Schraubenverbindungen in dünnwandigen
Aluminiumkonstruktionsteilen müssen durch Füllstücke,
Muttern, Gewindenieten o. gl. verstärkt werden.
Bei statisch weniger beanspruchten Teilen können auch
Verbindungselemente aus Aluminium eingesetzt werden.
Alle Beschläge sind in hochwertiger wartungsfreier
Ausführung, als dauerhaft erprobte Erzeugnisse
einzusetzen (Beschläge und Schlösser in
Behördenausführung,
besonders geeignet für hohe Beanspruchung an
Objekttüren, Schlösser Klasse 3).
Der Nachweis ist vorzulegen.
Ausführung
Allgemeines
Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden
Arbeiten sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom
Auftragnehmer zu treffen. Das gilt analog für
oberflächenfertige Bauteile.
Kontaktkorrosionen sind dauerhaft auszuschließen.
Tore
Profile:
Werden vom AN im Rahmen der Werkplanung und
Systemstatik andere als die aufgeführten Abmessungen
ermittelt,so ist rechtzeitig vor Fertigstellung der
Werkplanung eine Abstimmung mit dem AG und Architekten
zu führen.
Mehrkosten können dafür nicht geltend gemacht werden.
Es dürfen nur solche Dichtungen eingesetzt werden, die
vom Systemhersteller zugelassen sind und Bestandteil
der Systemprüfung waren.
Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser
eindringen kann oder in denen sich Tauwasser sammeln
kann, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach
außen zu entwässern bzw. zu entlüften.
Bei einbruchhemmenden Türen sind druckfeste
Hinterfüllungen zwischen Wand und Rahmen an allen
Befestigungspunkten einzusetzen. Das gilt entsprechend
bei Schallschutzforderungen.
Sind Zargen mit Mörtel (z.B. sämtliche
Brandschutztüren) zu hinterfüllen und sind die
Türblätter eingehängt, ist die Tür bis zur Erhärtung
geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu
sichern.
Oberflächen:
- alle sichtbaren Oberflächen müssen eine einheitliche
hochwertige Güte und Qualität aufweisen
- die endgültige Oberfläche mit Festlegung der Farbe
und des Glanzgrades wird anhand von Musterstücken
abgestimmt;
diese Musterstücke dienen der Qualitätsfestlegung
für die weitere Ausführung
Vorschriften / Normen
Insbesondere zu beachtende Technische Regeln:
Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher
Metallhandwerke:
Fachregelwerk Metallbauerhandwerk
- Konstruktionstechnik, Grundlagen und
Metallbauarbeiten
Kalkulationshinweise / Preisinhalte
Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise
folgende Leistungen zur Ausführung seiner eigenen
Leistung in die Einzelpositionen einzurechnen:
- Mehraufwand für Eck-, Kantenausbildungen,
Schrägschnitte
- Einschweißen von Abschlußblechen an freien Rohrenden,
- Ausbesserung des durch Transport- und Montagevorgänge
beschädigten Korrosionsschutzes und Anstriches;
- Nachträgliches Anarbeiten / Einbauen von Teilen,
- Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten,
- Sämtliche Verankerungs- und Befestigungsmittel
- Liefern der Ausführungsunterlagen, von
Zulassungsbescheiden und Berechnungen, sowie von
Nachweisen
- absenkbare Bodendichtung und/oder sonstige
Ausstattungen sind bei zulassungsbedingtem Erfordernis
immer einzukalkulieren, auch wenn im Positionstext die
mit der Zulassung/Prüfzeugnis zu belegenden
Eigenschaften ohne Aufzählung der erforderlichen
Systemkomponenten erfolgt.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Metallbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeiner Teil
1.) Stoffe, Nachweise, Güten
Bei der Verwendung von zulassungspflichtigen Stoffen
und Bauteilen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis
oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung) vorzulegen.
Falls für die angebotene Ausführung keine allgemeine
amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den
Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen und ggf.
zusätzliche Prüfungen, Gutachten und Prüfversuche zu
erwirken, einschl. Kostenübernahme.
Die Güte der Baustoffe und Bauteile, die ausreichende
Widerstandsfähigkeit gegen allgemeine Umwelteinflüsse
und gegen übliche Reinigungsmittel, sowie die
Verträglichkeit der Baustoffe und Bauteile
untereinander ist nachzuweisen.
2.) Ausführung
2.1. Allgemein
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen
jeder Art sind rechtzeitig und eigenverantwortlich vor
Aufnahme der Arbeiten geeignete Vorkehrungen zu
treffen, hierzu gehören auch die entsprechenden
Bausicherungsmaßnahmen.
Werden durch den AN öffentliche und private
Verkehrswege, Gebäude und Einrichtungen auf dem
Baugrundstück im Zuge der Baumaßnahme beschädigt, so
hat er diesen Schaden unentgeltlich zu beheben, der AN
trägt hierfür auch die Folgekosten.
Verunreinigungen öffentlicher und privater Verkehrswege
einschl. Baustraßen durch Fahrzeuge und Maschinen des
Auftragnehmers sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig
zu beseitigen, so dass hierdurch keine Gefährdung des
öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Maßnahmen zur Verkehrssicherung auf öffentlichen
Straßen für Transporte o.ä., die über die in Pkt. 2
beschriebenen Maßnahmen hinaus erforderlich werden,
sind Leistung desjenigen AN, zu dessen Auftrag die
Leistungen gehören, die diese Maßnahmen erfordern.
2.2. Dokumentation
Bauteile und deren Einbau, insbesondere bei
Anforderungen an Brandschutz,Schallschutz und
Feuchteschutz, sind in Form von Fotos, Datenblättern,
Fachunternehmererklärung etc. zu dokumentieren.
Bestandsunterlagen (Revisionsunterlagen), Dokumente zur
Abnahme und Funktionsprüfung, Enddokumentationen:
Als Bestandsunterlagen sind Ausführungs- bzw. Montage-
zeichnungen zu liefern, in die alle im Rahmen der
Ausführung vorkommenden Änderungen maßstäblich richtig
eingetragen worden sind.
Für die Enddokumentation sind gewerkespezifisch
weitere, z.T. herstellerabhängige Unterlagen zu
übergeben, z.B.:
- Fachunternehmererklärung
- Bautageberichte
Lieferscheine, Produktdatenblätter,
Verarbeitungsvorschriften der verwendeten Materialien
und Produkte Ersatzteillisten, Stücklisten
Verarbeitungsnachweise bei Beschichtungen
Prüfbescheinigungen,
Nachweise Druckprüfungen, Dichtheitsprüfungen etc.
Inbetriebnahmebescheinigungen
TÜV- Abnahmebescheinigung
Bedien-, Prüf- und Wartungsanweisungen
Entsorgungsnachweise
Bestandsunterlagen
Die Enddokumentation ist dem AG zu übergeben:
- 2-fach in beschrifteten Mappen und
- 2x digital auf Speichermedium (CD).
Der Inhalt der Ordner ist gewerbespezifisch zu
gliedern.
Soweit digitale Pläne dem AG übergeben wurden, sind
alle Änderungen durch den AN in diese einzuarbeiten.
Die Erstellung der Enddokumentation und der Dokumente
zur Abnahme und Funktionsprüfung sowie die Mitwirkung
bei den Abnahmen werden nicht gesondert vergütet.
2.3 Vermessung
Alle für die Ausführung und Montage erforderlichen Maße
sind am Bau im Rahmen eines Aufmasses durch den AN,
jeweils vor Materialbestellung zu nehmen bzw. zu
überprüfen. Abweichungen von der Planung bzw. Schäden
an der vorhandenen Bausubstanz und Probleme sind
unverzüglich der örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen.
Vor Beginn der Ausführung sind die tatsächlichen
Einbauhöhen auf das Ausbauraster gemeinsam mit der
örtlichen Bauleitung festzulegen.
Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführung
während der Bauzeit Kontrollmessungen der Höhen und
Eckpunkte durchzuführen. Von den Kontrollmessungen sind
Protokolle zu fertigen und dem AG vorzulegen.
Werden Meterrisse und Fluchtachsen von den anderen
Auftragnehmern übernommen, so geschieht dies
eigenverantwortlich.
2.4 Entsorgung
Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Anfallender Bauschutt und Müll ist getrennt, in vom
Auftragnehmer zu stellenden Containern, täglich zu
sammeln und zu entsorgen.
Schuttablagerungen auf der Baustelle sind unzulässig.
Die Kosten der Entsorgung und Beseitigung von
Bauschutt, Müll und Verunreinigungen sind entsprechend
einzukalkulieren. Bei Nichteinhaltung der geforderten
Sauberkeit wird diese auf Kosten der Verursacher wieder
hergestellt.
2.5.) Schnittstellen
Nutzung Gerüste:
Die Gerüste, welche zur kostenlosen Benutzung auch
durch andere Lose
bestimmt sind, werden während der Bauzeit bis
mindestens zum Ende der
Dach- und Fassadenarbeiten am jeweiligen
Gebäudeabschnitt
vorgehalten sowie unterhalten.
Die Gerüste sind von grober Verschmutzung, die durch
die Arbeiten des jeweiligen Auftragnehmers entstanden
sind, mindestens wöchentlich zu reinigen.
Es wird kein Aufzug ausgeschrieben.
Für Hebezeuge/Kleinaufzüge/Schrägaufzüge, die von den
jeweiligen Gewerken selbst beizubringen und
einzukalkulieren sind, werden vom Gerüstbau eine dafür
geeignete Verankerungsstelle und Auslegerarme am
Gerüst zu Nutzung für alle Gewerke vorgesehen.
3.) Muster / Bemusterung
Zur Beurteilung der Funktionalität und Qualität ist bei
Bedarf bzw. auf Anforderung des AG eine Bemusterung mit
dem Auftraggeber durchzuführen.
Zu bemusternde Bauteile:
entsprechend Festlegungen in den gewerkespezifischen
ZTV und/oder entsprechenden Positionen im
Leistungstext.
Die durch den Auftraggeber bestätigten Muster sind
verbindlich, die Handmuster verbleiben beim
Auftraggeber.
Die Materialbestellung darf erst nach schriftlicher
Genehmigung und Freigabe der Muster durch den AG
erfolgen.
4.) Vorschriften / Normen
Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten
Regeln der Technik zu erfolgen.
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, welche sich
auf das Gewerk, die vorgesehenen Materialien und deren
Verarbeitung nach dem Stand der Technik beziehen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder
gleichwertig, immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
5.) Kalkulationshinweise / Preisinhalte
Der Bieter hat bei der Kalkulation der Einheitspreise
folgende Leistungen zur Ausführung der
Vertragsleistungen in die Einzelpositionen
einzurechnen:
- Dokumentation gem der Allgemeinen ZTV
- Liefern der Ausführungsunterlagen, von
Zulassungsbescheiden und Berechnungen, sowie von
Nachweisen gemäß Allgemeiner ZTV sowie
Besonderer ZTV
- Abschnittsweise Ausführung nach den Erfordernissen
des Bauablaufes, gemäß Angabe in den gewerkebezogenen
Besonderen ZTV;
- gewerkebezogene Kalkulationshinweise gelten für alle
Leistungen des Gewerkes unabhängig von der
Titelzuordnung
Allgemeine Vorbemerkungen
10.1 Allgemeine Leistungen
10.1
Allgemeine Leistungen
10.2 Innentüren
10.2
Innentüren
10.3 Zulagen/ Zubehör
10.3
Zulagen/ Zubehör
10.4 Brandschutzelemente
10.4
Brandschutzelemente
10.5 Außentürelemente
10.5
Außentürelemente
10.6 Tore
10.6
Tore
10.7 Systemtrennwände
10.7
Systemtrennwände