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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis
Sanitär - Heizung - Lüftung
(KGR 410-430)
Projekt: HUT - Errichtung Beherbergungsbetrieb
Neues Ufer 28 / Huttenstraße 33
10553 Berlin
Bauherr: PV 18. Objektgesellschaft mbH
c/o Property Ventures GmbH
Beethovenstraße 5-13
50674 Köln
Architekt: ioo Gesellschaft von Architekten mbH
Obentrautstraße 72
10963 Berlin
Planung: ibs Ingenieurbüro Skär
Clara-Zetkin-Straße 1 A
16547 Birkenwerder
Summe Angebot netto: ____________________ EURO
MwSt.: ........% ____________________ EURO
brutto: ____________________ EURO
Summe geprüft netto: ____________________ EURO
MwSt.: ........% ____________________ EURO
brutto: ____________________ EURO
Der Bieter erklärt hiermit :
* dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat
und den Auftraggeber auf eventuelle Unvollständigkeiten (fehlende
Seiten, Mehrdeutigkeiten etc.) hingewiesen hat;
* dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände überprüft und
gewertet hat;
* dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine
Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich
anerkennt.
Anbieter: _________________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Leistungsverzeichnis
Leistungsverzeichnis
Lüftung
(KGR 430)
Projekt: HUT - Errichtung Beherbergungsbetrieb
Neues Ufer 28 / Huttenstraße 33
10553 Berlin
Bauherr: PV 18. Objektgesellschaft mbH
c/o Property Ventures GmbH
Beethovenstraße 5-13
50674 Köln
Architekt: ioo Gesellschaft von Architekten mbH
Obentrautstraße 72
10963 Berlin
Planung: ibs Ingenieurbüro Skär
Clara-Zetkin-Straße 1 A
16547 Birkenwerder
Summe Angebot netto: ____________________ EURO
MwSt.: ........% ____________________ EURO
brutto: ____________________ EURO
Summe geprüft netto: ____________________ EURO
MwSt.: ........% ____________________ EURO
brutto: ____________________ EURO
Der Bieter erklärt hiermit :
* dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat
und den Auftraggeber auf eventuelle Unvollständigkeiten (fehlende
Seiten, Mehrdeutigkeiten etc.) hingewiesen hat;
* dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände überprüft und
gewertet hat;
* dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine
Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich
anerkennt.
Anbieter: _________________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
1 Angebote, Preise
Die Preise sind als Nettopreise (ohne Umsatzsteuer) abzugeben; die
Umsatzsteuer ist am Schluss des Angebotes gesondert auszuweisen. Dies
gilt nicht für Bieter mit niedrigem Gesamtumsatz, die der Besteuerung
nach § 19 Abs. 1-3 Mehrwertsteuergesetz unterliegen. Der Auftragnehmer
bestätigt durch seine Unterschrift, dass er sich von den örtlichen
Verhältnissen, dem Umfang und der Art der Arbeiten überzeugt und
eventuelle Unklarheiten vor Abgabe des Angebotes geklärt hat. Spätere
Einwendungen und Ansprüche, die aus der Unterlassung dieser Feststellung
entstehen, können nicht anerkannt werden.
Sofern nicht anders in den Positionstexten vermerkt ist, sind in die
Einheitspreise jeweils die Kosten für alle Materialien, Geräte,
Transporte zur und auf der Baustelle - bis zum jeweiligen Einbauort,
Hebezeuge, Abstützungen und Unterfangungen sowie Sicherungsmaßnahmen,
Arbeitsgerüste und Nebenleistungen einzurechnen. Die Bauleistungen sind
nach den fachtechnischen Vorschriften und Bestimmungen, den
gewerkespezifischen Regeln und den geltenden Normen zu erbringen.
Die Positionen verstehen sich immer mit Lieferung und Montage bzw.
Herstellung.
2 Zulassungen, Nachweise
Für die von der unteren Bauaufsichtsbehörde oder durch Vorschriften
geforderten Prüfungen von Anlagen durch unabhängige Sachverständige wird
der erforderliche Sachverständige durch den AG beauftragt und vergütet.
Der AN ist verpflichtet den Termin für o. a. Prüfungen rechtzeitig mit
der Bauleitung zu vereinbaren. Sollte infolge von Mängeln, die der
Auftragnehmer zu vertreten hat, Wiederholungsprüfungen notwendig werden,
so trägt er die dafür anfallenden Kosten.
3 Ausführung, Allgemein
Der AN hat der Bauleitung schriftlich zu benennen (auch bei Änderung):
a) den verantwortlichen Fachbauleiter,
b) den Baustellenleiter, der den Auftragnehmer in
allen Belangen zu vertreten bevollmächtigt ist,
c) den verantwortlichen Koordinator gemäß
Unfallverhütungsvorschriften GUV 01. und VBG1.
Der Bauherr beauftragt einen SiGeKo. Dessen Anweisungen ist bzgl. seines
Aufgabengebietes folge zu leisten.
Die Verkehrssprache ist Deutsch in Wort und Schrift, auch in der
Planung. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das leitende
Baustellenpersonal deutsch spricht und während des gesamten
Ausführungszeitraumes, d.h. täglich während der gesamten Arbeitszeit,
auf der Baustelle anwesend ist.
Wöchentlich finden Bausitzungen zu bestimmten Terminen statt. Die
Auftragnehmer sind verpflichtet, an diesen Besprechungen teilzunehmen.
Von jeder Bausitzung wird ein Protokoll angefertigt; die Festlegungen
dieser Protokolle sind für die Beteiligten verbindlich. Evtl. Bedenken
hat jeder Beteiligte bis spätestens in der nächsten Bausitzung
anzumelden.
Der Auftragnehmer hat sich von selbst von dem termingerechten
Fortschreiten der Arbeiten zu überzeugen und ist für seinen
Leistungsumfang bis zur Abnahme bzw. Übergabe voll verantwortlich.
Fehlende Einrichtungen bzw. Mängel von Betriebseinrichtungen an
Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind
seitens des Auftragnehmers, soweit diese nicht von ihm erstellt wurden,
unverzüglich der Bauleitung des Bauherrn zu melden.
Eine Bauleistungsversicherung wird durch den Auftraggeber abgeschlossen.
Die Kosten werden anteilig umgelegt.
Der Auftragnehmer hat wöchentlich Bautageberichte der Bauleitung
vorzulegen.
Der Auftraggeber stellt während der Bauzeit keine Baubewachung. Es
bleibt dem Auftragnehmer überlassen, für die Bewachung der von ihm auf
der Baustelle gelagerten Baustoffe, Geräte, Werkzeuge usw. selbst Sorge
zu tragen. Der Auftraggeber haftet nicht für evtl. Diebstähle oder
Beschädigungen der Gegenstände, die der Auftragnehmer für die
Durchführung der Bauleistung erstellt oder lagert.
Sämtlicher Bauschutt, soweit dieser nicht durch eine gesonderte Position
erfasst ist, geht in Besitz des AN über und ist fachgerecht zu
entsorgen. Es sei denn, die Ausschreibung enthält die Schuttentsorgung
durch den Auftraggeber, dann ist der Bauschutt zu den bauseits
gestellten Schuttcontainern zu transportieren und getrennt zu entsorgen.
Entsorgungsnachweise sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.
Die laufenden Schutt- und Abfallbeseitigung sowie die Baureinigung, die
mindestens einmal wöchentlich während der gesamten Bauzeit durchzuführen
sind, sind gem. VOB als Nebenleistungen in die Teilleistungen
einzukalkulieren. Die Aufsicht über die Baureinigungsarbeiten Bauschutt-
und Bauabfallbeseitigung der Gewerke obliegt dem Auftragnehmer, der auch
dem Auftraggeber gegenüber hierfür die Verantwortung trägt. Dem
Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht.
Die Arbeitsschutzbestimmungen, Unfallverhütungs- vorschriften, Erste
Hilfe und dergleichen sind zu beachten. Der Unternehmer trägt hierfür
die alleinige Verantwortung.
Die nachfolgend beschriebenen Arbeiten sind nach den durch die
Bauleitung zur Verfügung gestellten Zeichnungen sowie nach den Angaben
der Bauleitung durchzuführen.
Jeder Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen
über die auf der Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen
und haben sicherzustellen, dass die Listen auf Verlangen der
Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
4 Baustelleneinrichtung
Anschlusspunkte für Baustrom und Bauwasser werden im Außenbereich nahe
des Gebäudes vom AN errichtet.
Aufenthalts- und Lagerräume im Gebäude werden nicht zur Verfügung
gestellt.
Der AN ist für das sichere Aufbewahren und Verschließen seiner
Materialien und Geräte selbst verantwortlich.
Für die gesamte Baustelleneinrichtung, einschl. für das Stellen von
Material- und Schuttcontainer, stehen ausreichend Grundstücksflächen zur
Verfügung.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über zwei Zufahrten auf das Gelände.
Auf Sauberkeit auf der Baustelle ist unbedingt zu achten. Die Baustelle
ist arbeitstäglich zu reinigen.
Die Herausstellung und das Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten,
die zur Durchführung der Arbeiten im Rahmen der
Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind, ist Sache des
Auftragnehmers.
Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
notwendig sind, sind Sache des Auftragnehmers.
5 BbgBO / BaustellenV
Bei der Bauvorbereitung und Bauausführung sind insbesondere der § 3 der
BbgBO, sowie die BaustellenV einzuhalten. Sämtliche Nachweise
(Konformitäts- erklärungen, Zulassungsbescheide, Prüfzeugnisse usw.),
die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der
Baustelle dienen, sind dem Auftraggeber spätestens 6 Werktage vor
Aufnahme der Arbeiten auf der Baustelle vorzulegen.
Die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen
Reststoffen/ Abfällen der Länderarbeits- gemeinschaft Abfall (LAGA)
sowie die Abfallsatzung des Landkreises Märkisch-Oderland sind zwingend
zu beachten und einzuhalten.
6 Vertragsbedingungen
siehe Formblätter
7 Abrechnung
gem. Vergabe
8 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Für das Angebot und die Ausführung gelten die VOB und sämtliche für
dieses Gewerk zutreffenden DIN- Normen in der gültigen Fassung,
weiterhin sind die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen
und behördlichen Bestimmungenzu beachten und einzuhalten. Diese
Vorschriften gelten, soweit nicht durch besondere Bedingungen und
Forderungen in dieser Leistungsbeschreibung ausdrücklich eine andere
Regelung vorgesehen ist. Besonders hingewiesen wird auf:
Leistungsabgrenzung
Es sind alle zu diesem Gewerk gehörenden Materialien und Leistungen,
einschl. der in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
beschriebenen, zu veranschlagen. Die Verbraucher anderer Gewerke mit
Festanschluss müssen vom liefernden Unternehmen montiert, angeschlossen
und in Betrieb genommen werden.
Technische Vorschriften:
Die zu erstellenden Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik
auszuführen und folgende technische Vorschriften sind zu beachten:
- Wasserhaushaltsgesetz sowie zugehörige Normen und Richtlinien
- Verordnung über gefährliche Stoffe (GefahrstoffV),
- die einschlägigen Normen (z. B. DIN, DIN EN, EN u. a.) in den jeweils
gültigen Fassungen
- die einschlägigen VDI-Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen
- die einschlägigen VDE-Vorschriften und DIN VDE in den jeweils
gültigen Fassungen
- die einschlägigen DVGW und ATV-Regelwerke in den jeweils gültigen
Fassungen
- Technische Regeln (wie z.B. TRD, TRB, TRbF, TRF, TRGI, TRWI)
- Verordnungen wie z.B. (HeizAnlV, DampfkV, VBF, DruckbehV, FeuV, EnEV,
FeuerAnlVBE,
BImSchV etc.)
- die Unfallverhütungsvorschriften
- die einschlägigen Orts-, Gewerbe-, Feuer- und verkehrspolizeilichen
Vorschriften,
sowie alle sonstigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
und folgenden Sonderauflagen:
- Betriebssicherheitsverordnung,
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften (u. a. TA-Luft, TA-Lärm),
- Unfallverhütungsvorschriften des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufs-Genossenschaft,
- Baugenehmigung,
- Richtlinien und Vorschriften vom Verband der Sachversicherer,
- Druckbehälterverordnung
- Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an
Lüftungsanlagen in Gebäuden
(LüAR)-Dateien
- Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
- AGFW-Richtlinien
- Gewerbeordnung
- Arbeitsstättenrichtlinien
- Verlegerichtlinien und Einbauanleitungen der Hersteller
- ATEX-Richtlinie
Allgemeine Technische Vorbemerkungen:
Nach Auftragserteilung sind folgende Unterlagen bei der zuständigen
Bauüberwachung/Bauleitung einzureichen:
- Teilnehmerliste mit Unterschriften bzgl. Baustellenbelehrung
- Kopie aller Sozialversicherungsausweise
Transport, Baustelleneinrichtung und Materiallagerung
Der Materialtransport zur Einbaustelle sowie die Lagerung von
Materialien ist Sache des Auftragnehmers (AN). Bei dem Transport der
anzuliefernden Teile muss auf den Bodenbelag, mit ggf. erforderlichen
Schutzmaßnahmen, Rücksicht genommen werden. Hilfsmittel stehen für die
Materialeinbringung nicht zur Verfügung. Im Bereich der Montageorte
besteht kein Anspruch auf einen Lagerplatz. Es sind nur bestimmte
Lagerflächen zeitlich begrenzt zulässig, sowie montageabhängig und mit
der Bauleitung abzustimmen. Die Größe der zu liefernden Einzelteile ist
den vorhandenen Transportwegen anzupassen. Sämtliche Transportkosten
fallen zu Lasten des AN an. Die Lagerplätze sind deutlich zu
kennzeichnen, mit erforderlichen ggf. Schutzmaßnahmen, mit Firmenname /
Ansprechpartner / Tel.-Nr. und regelmäßig zu reinigen.
Werden Materialien von Lieferanten des AN direkt auf die Baustelle
geliefert, so ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Vertreter des AN die
Ware in Empfang nimmt. Der AG oder die Bauleitung verweigern prinzipiell
die Annahme.
Materialqualität
Der AN verpflichtet sich nur neuwertige, unbeschädigte und gereinigte
Materialien und Armaturen zu verwenden.
Die eingesetzten Fabrikate sollten zum Zeitpunkt des Einbaus, aktuell
erhältliche und in Produktion befindliche Serien umfassen.
Verhalten und Sicherheit auf der Baustelle
Die Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten,
insbesondere beim Benutzen von Leitern und Gerüsten. Alle Unfälle, die
sich mittelbar oder unmittelbar auf der Baustelle ereignen, sind sofort
der örtlichen Projektleitung/SiGeKo anzuzeigen. Die Unfälle sind
alleinige Sache des AN. Der AG und dessen Projektleitung können für
Unfälle nicht haftbar gemacht werden. Der AN übernimmt die volle Haftung
für alle durch ihn oder seine Beauftragten verursachten Schäden und
stellt die Projektleitung hiervon frei.
Die Baustellenordnung wird zu Montagebeginn vom AG an den AN übergeben
und ist uneingeschränkt einzuhalten. Auf der gesamten Baustelle gilt
Helmpflicht. Nach wiederholten Ermahnungen behält sich der AG / BL vor,
die Monteure des AN von der Baustelle zu verweisen.
Der BH verweist auf die entsprechende Baustellenverordnung. Diese ist
zwingend bindend. Weiterhin wird ein Sigeko für diese Baustelle
bestellt. Der Auftragnehmer hat eigenständig die Belehrung und
Einweisung seines Personals als auch seiner Subunternehmer
durchzuführen, dies von dem Personal zu unterschreiben und beim
Bauleiter abzugeben.
Montageplanung,
Dem AN obliegt das Anfertigen ausführlicher Montage- und Detailpläne
unter Zugrundelegung der Projektunterlagen und Zeichnungen. Die
Ausführung dieser ist entsprechend der Vorgaben nach CAD-Richtlinie des
AG vorzunehmen.
Entsprechend dem Gesamtterminplan werden die Abgabetermine für die
Montageplanung bei der Auftragserteilung festgelegt.
Nur auf der Grundlage dieser Pläne darf montiert werden. Sollte sich der
Montagebeginn aufgrund nicht vorgelegter Montageplanung verzögern, so
gehen eventuelle Mehrkosten, die aus der nicht termingerechten
Erstellung oder aus der Erstellung der Montageplanung von Dritten
resultieren, zu Lasten des AN.
Von den ggf. zu überarbeitenden Montageplänen ist ein farbig angelegter
Satz an die Bauleitung zu übergeben. Dasselbe gilt für alle
Planänderungen und Ergänzungen, welche vor Ausführung der Bauleitung zur
Freigabe vorzulegen sind.
Der AN verpflichtet sich weiterhin, auf der Basis der vom Planer
erstellten Planungsunterlagen seine Montagepläne maßstäblich zu
erstellen. Diese sind gemäß vertraglicher Vereinbarungen vor Verwendung
auf der Baustelle zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfung erfolgt auf
Grundlage einer einfachen Sichtprüfung auf Übereinstimmung mit der
Ausführungsplanung. Die Gewährleistung und Prüfpflicht des AN im Sinne
der aktuellen VOB wird davon nicht berührt.
Die erforderlichen Kosten für die Werk- und Montageplanung sowie für die
Dokumentation sind, falls nicht als Einzelposition ausgeschrieben, in
den Einzelpreisen einzurechnen.
TGA-spez. - Mindestanforderungen
Alle Befestigungen sind schallgedämmt auszuführen.
Anlagensysteme dürfen an keiner Stelle Beton, Mauerwerk usw. direkt
berühren. Erforderliche Schalldämpfungsmaßnahmen gemäß SST II sind
gegebenenfalls, insbesondere für Maschinen, mit den Sonderfachleuten
(Akustiker) abzustimmen.
Die Druck- und Dichtigkeitsprüfung der Leitungsanlagen erfolgt gemäß
gültiger Norm in Abschnitten und jeweils für in sich abgeschlossenen
Bereichen. Als Nachweis über die Druckprüfung / Reinigung / Spülung ist
für jeden geprüften Bereich ein einzelnes Protokoll zu fertigen und der
Bauleitung unverzüglich zu übergeben.
Bei Durchdringung von brandschutztechnisch qualifizierten Bauteilen ist
die notwendige R30/60/90-Qualität durch entsprechende Materialwahl für
Rohrleitung sowie Bauteildurchführung sicherzustellen.
- Mindestanforderungen an Dichtheitsproben und Endreinigung
Dichtheitsproben sind auch in Teilabschnitten durchzuführen und zu
protokollieren. Sie sind unaufgefordert spätestens bis zu dem Zeitpunkt
durchzuführen bzw. zu beenden, ab dem die Zugänglichkeit der
Anlagenteile nicht mehr gegeben ist.
Alle Kanäle, Objekte und Armaturen sind vor der Abnahme zu reinigen.
- TGA-spezifische Mindestanforderungen an Einregulierung und
Leistungsprüfung
Die Anlagen sind nach Fertigstellung einzuregulieren und im Beisein des
Auftraggebers auf Funktion und Leistungsfähigkeit zu prüfen. Über die
Funktionsprüfung und die Leistungsmessungen ist ein Protokoll
anzufertigen.
Folgende Anlagenteile sind, sofern Leistungsbestandteil,
einzuregulieren und zu überprüfen (Beispiele gewerkeübergreifend):
- Ventilatoren
- Druckregler
- Meßanlagen
- Regelanlagen
- Schaltanlagen
Die Einregulierung von Anlagenteilen hat durch Kundendiensttechniker
bzw. KD-Monteure der Gerätehersteller zu erfolgen und ist vom
Auftragnehmer anhand der Kundendienstberichte nachzuweisen.
Technische Vorbemerkungen für die Kalkulation und zur Ausführung:
Bedarfspositionen dienen der Findung von Preisen.
Das eigenwillige Ausführen von diesen Bedarfspositionen mit der Maßgabe
einer über den Pauschalbetrag hinausgehenden Vergütung kann nur mit der
Zustimmung des Bauherren erfolgen. Erfolgt die Ausführung ohne die
vorherige Freigabe durch den Bauherren ergibt sich kein
Vergütungsanspruch.
Lieferung und Montage:
die im folgenden Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, Montagen
und Materialien sind standardmäßig zu liefern und zu montieren,
Ausnahmen werden ausdrücklich benannt.
Zu der Montage gehört auch ohne Nennung in der Einzelbeschreibung die
Lieferung und Montage aller zur vollständigen Erfüllung der Leistung
notwendigen Dicht- u. Kleinteile, notwendiger Anschlussstücke, sowie
Schallschutzsets und Befestigungen.
Bei Kanalmaterialien bzw. bei Materialien, die nur in bestimmten Mengen
und/oder Abmaßen geliefert werden können, jedoch nicht vollständig
verbaut/montiert werden, ist der Verschnitt, auch ohne Nennung in der
Einzelleistung, in den Einheitspreis einzukalkulieren. Eine Abrechnung
der Liefermenge abweichend vom verbauten Volumen ist unzulässig.
Die Montage hat grundsätzlich mit Abhängungen zu erfolgen. Die Montage
beinhaltet auch die entsprechenden Materialien zu deren Halterung, wie
Stockschrauben, Dübel, Konsolen und ggf. Profilstahl. Alles ist passend
zu dem Einsatzzweck und entsprechend den Vorschriften zu wählen.
Eine Arretierung mittels Bauschaum o.ä. Materialien ist grundsätzlich
nicht zulässig.
Bei der Lieferung komplexer Anlagen oder Anlagenteilen, die in geteilter
Ausführung geliefert werden, ist der Zusammenbau in dem Einheitspreis
mit abgegolten.
Des Weiteren ist das Einbringen der Materialien in die Baustelle sowie
das Verbringen an den Montageort in dem Einheitspreis enthalten. Das
Unternehmen hat sich vor Abgabe des Angebotes mit den örtlichen
Situation vertraut zu machen, spätere Nachforderungen sind nicht
möglich. Sollten auf Grund des Montageortes und/oder des Gewichtes des
zu transportierenden Anlagenteils Sonderleistungen notwendig sein sind
diese in dem Einheitspreis einzukalkulieren.
Es ist grundsätzlich eine vollständige Montage anzubieten, d.h einschl.
Anschluss der Kanäle an Bauteile (z,Bsp. Ventilatoren) oder Auflegen der
Kabel. Armaturen oder Apparate sind grundsätzlich einschl. der
notwendigen Form- oder Übergangsstücke an den Kanal anzubieten (z.Bsp:
Verschraubungen, oder GSD - Gegenflansche, Schrauben Dichtungen).
Zulagen auf Grund beengter Montagesituationen sind Bestandteil des
Einheitspreises.
Sicherung der eigenen Leistung gehört zur Einheitspreisfindung und wird
nicht separat vergütet.
Mehrungen von Pauschalen sind unzulässig, bei einer Pauschalierung sind
alle beeinflussenden Faktoren zu beurteilen und entsprechend zu
kalkulieren.
Die Baustelleneinrichtung und deren Vorhaltung ist so zu kalkulieren,
das eine witterungsbedingte Unterbrechung erfolgen könnte.
Die elektrische Verdrahtung aller Komponenten dieser Ausschreibung wie
Ventilatoren, Regler, Stellantriebe, sind bis zu den Übergabepunkten
(i.d.R. der Unterverteiler) einzukalkulieren, die Vorbemerkungen des
Gewerkes Elektro sind dabei zu beachten
Inbetriebnahmen von Apparate und Baugruppen:
ggf. durch den Werkskundendienst an einem Tag bei einmaliger An- und
Abfahrt.
Die Inbetriebnahme beinhaltet:
1. Prüfung der elektrischen Anschlüsse
2. Parametrierung des DDC-Reglers nach Vorgabe
3. Funktionsprobe mit Einweisung.
notwendige Aufwendungen sind entsprechend einzukalkulieren.
Kennzeichnung der Leitungsnetze:
gem. DIN 2403, 2404 und VDI 3803, mit Farbgebung entsprechend dem
geförderten Medium,
Angabe des Mediennamens und Anzeige der Durchflussrichtung, als
Klebefolie alle 8 m.
An allen prädestinierten Stellen sind des Weiteren
Uniplex-Bezeichnungsschilder 60 x 120 mm, bestehend aus
Universalhalter, Spannband, Leerschriftschildleisten, Beschriftung in
Absprache anzubringen. das Gleiche gilt für die Hauptkomponenten der
Anlage wie Ventilatoren, etc.
Die Leistung ist einzukalkulieren.
Das gesamte System ist zu prüfen. Die Ergebnisse sind zu protokollieren
Die Druck- und Dichtigkeitsprüfungen sind rechtzeitig vor Durchführung
der Bauleitung mitzuteilen.
Notwendige Hilfsmittel sind von AN zu stellen. die Leistung ist
einzukalkulieren,
Einweisung Bedienpersonal
Gründliche Einweisung des Betreibers bzw. dessen Vertreter in:
- Anlagenbedienung
- Anlagenwartung
- Störungsursachen
- Störungsbehebung
Der genaue Umfang ist mit dem AG abzustimmen.
Die Einweisung(en) ist(sind) vom Betreiber schriftlich bestätigen zu
lassen,
Die dafür erforderlichen Aufwendungen sind einzukalkulieren.
Abnahmen:
Die dafür erforderlichen Aufwendungen sind einzukalkulieren.
Dimensionen und Kapazitäten:
Dimensionen sind entsprechend der vorliegenden Unterlagen und der noch
ausstehenden Ausführungsplanung zu wählen. Abweichungen sind zulässig,
wenn durch die Änderungen wesentliche Verbesserungen erzielt werden oder
ohne die Änderungen kein einwandfreier Betrieb möglich ist.
Antriebe und Förderaggregate:
Förderaggregate und Antriebe wie z. B. von Ventilatoren, Pumpen usw.,
sind so auszulegen, dass der endgültige Arbeitspunkt auf der
Betriebskennlinie folgende Mindestanforderungen erfüllt:
- die sichere Funktion muss in allen Betriebsfällen gesichert sein,
- für den Auslegungsfall muss der Betriebspunkt sicher im Bereich eines
guten Wirkungsgrades
liegen,
- für alle Betriebsfälle muss der Arbeitspunkt im sicheren Bereich der
Anlagenkennlinie liegen.
Strömungsgeschwindigkeiten und Widerstände:
Bei der Auslegung von Netzen sind, wenn in der Leistungsbeschreibung
keine anderen Angaben enthalten sind, entsprechend den allgemeinen
Regelwerken für Strömungsgeschwindigkeiten und Widerstände mittlere
Werte zu Grunde zu legen. Die in der Leistungsbeschreibung und den
Plänen enthaltenen Abmessungen, Kapazitäten sind Mindestwerte und dürfen
ohne ausdrückliche Erlaubnis der AG-Seite nicht verringert werden.
Anforderungen zum Korrosionsschutz:
Bauteile im Außenbereich, Bauteile, die bestimmungsgemäß von der
Witterung betroffen sind oder Bauteile, die im Feuchtebereichen
installiert werden, bzw. deren Oberflächen auf Feuchtigkeit reagieren,
sind mit feuerverzinkter, pulverbeschichteter Oberfläche ohne
Schnittkanten, Stöße o. ä. mit geringerwertiger Beschichtung bzw.
komplett aus nicht korrodierendem Material zu liefern.
Sämtliche Bauteile, bei denen die Gefahr der Bildung von Tauwasser
besteht, sind mit einer geeigneten Dämmung zu versehen.
Sollten einzelne Bauteile unter Aufwendung angemessener technischer
Mittel nicht gedämmt werden können, ist dies dem AG anzuzeigen.
Bezüglich der erforderlichen Beschaffenheit dieser Bauteile gilt
gleiches wie oben (Bauteile von der Witterung betroffen).
Entsprechend dem Stand der Technik sind grundsätzlich Bauteile
einzusetzen, bei denen aufgrund ihrer Konstruktion die Entstehung von
Tauwasser ausgeschlossen oder weitestgehend vermieden ist; besonders
gilt dies für Ventilatoren, Armaturen usw. tauwassergefährdete
Rohrleitungen, die eine Isolierung erhalten, sind in später nicht mehr
zugänglichen Bereichen, wie Schächten und Wänden, aus nicht bzw. schwer
korrodierendem Material, wie Edelstahl, Kunststoff oder Kupfer
auszuführen.
Bauteile mit einer Korrosionsschutzschicht in Aufenthalts- und
Verkehrsbereichen erhalten eine zusätzliche Verkleidung gegen
mechanische Beschädigung.
Anordnung von Installationen:
Leitungs-, Kabel-, Kanal- und Trassenführungen sind entsprechend der
Vorgaben des AG zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist eine
Trassenführung auf Rinnen, Abhängungen, Gerüsten und Konsolen etc. in
Schlitzen oder Vorwänden bzw. frei (im KG) geplant. Abhängungen und
Aufständerungen von bzw. auf Trassen und Konsolen sind durch den AN zu
erstellen. Anschluss- und Stichleitungen sowie kleinere Hauptleitungen
erhalten keine bauseitigen Befestigungsmöglichkeiten. Hier befestigt der
AN eigenständig nach Vorgaben des AG und des Architekten an Dach,
Stützen, Trägern und Wänden.
Erfolgt die Zuleitung in der Wand ist der Schlitz im erforderlichem
Umfang selbstständig zu erstellen. Eine separate Vergütung erfolgt
nicht.
Potentialausgleich:
Der Auftragnehmer hat die Prüfpflicht über alle notwendigen, auch vom
Gewerk Elektro ausgeführten Erdungsarbeiten, welche bis zur bauseitigen
Potentialausgleichsschiene geführt werden müssen.
Dokumentation:
Die Dokumentation enthält weitestgehend folgende Punkte und sind vor der
Abnahme einzureichen:
- Das Einreichen der kompletten Dokumentations- und Revisionsunterlagen
ist Abnahmevoraussetzung sowie Voraussetzung für die
Schlussrechnungslegung.
- Die Dokumentation stellt den gebauten Zustand dar.
- Dokumentation 2-fach komplett in deutscher Sprache in Papierform
sowie eine Kopie auf Datenträger (CD) als DWG- und als PDF-Datei. Alle
Unterlagen (Papier und digital) sind nach gleicher Struktur abgelegt.
Alle Anweisungen und Pläne sind in deutscher Sprache abzufassen und
sollen in Ordnern einsortiert und mit einem vorschriftsmäßigen
Inhaltsverzeichnis versehen sein.
Auf Datenträger übergebene und vom AN selbst erstellte und
projektspezifische Dokumente sind in editierbarem Datenformat
abzuliefern.
Sie müssen mindestens enthalten:
- Anlagenbeschreibung
- Revisionsplanung Maßstand 1:50, farbig.
- Ein zusätzlicher Satz Funktions- und Schaltschemata, unter Glas, ist
in der jeweiligen Zentrale anzubringen.
- Betriebs- und Wartungsanweisungen eindeutig beschriftet für jedes
einzelne Gerät
- Protokolle der im Zusammenhang mit Funktionsprüfungen, Inbetriebnahme
und Einregulierung durchgeführten Messungen und Einstellungen.
- Wartungsplan mit sämtlichen Wartungszyklen, aus denen jedes
regelmäßige Bedienen und Warten hervorgeht.
- Technische Daten des Herstellers von jedem Teil der Ausrüstung
einschl. Adresse und Telefonnummer.
- Vollständige Teileliste, empfohlene Ersatzteile für einen einjährigen
Betrieb (z.Bsp.: Pumpen, Ventile) .
- Bescheinigungen über erfolgreiche Prüfungen und behördliche Abnahmen,
die der AN zu veranlassen bzw. durchzuführen hatte.
Unbelassen der besonderen Anforderung der Dokumentaionsrichtlinie, sind
alle Unterlagen und Prüfprotokolle mindestens nach den Anforderungen der
aktuellen Fassung der VOB zu erbringen.
Die erforderlichen Kosten der Erstellung der Dokumentation sind, sofern
nicht als Position benannt, in den Einzelpreisen einzurechnen.
Leistungsverzeichnis
1 KGR 430 Lüftungsinstallationen
1
KGR 430 Lüftungsinstallationen
1.1 KGR 431 Ventilatoren, Klappen und
Zubehör
1.1
KGR 431 Ventilatoren, Klappen und
Zubehör
1.2 KGR 431 Luftleitungen und Zubehör
1.2
KGR 431 Luftleitungen und Zubehör
1.3 KGR 439 Sonstiges
1.3
KGR 439 Sonstiges
2 KGR 410 Sanitärinstallationen
2
KGR 410 Sanitärinstallationen
2.1 KGR 411 Rohrleitungen und Zubehör (SW)
2.1
KGR 411 Rohrleitungen und Zubehör (SW)
2.2 KGR 411 Regenentwässerung und Zubehör
2.2
KGR 411 Regenentwässerung und Zubehör
2.3 KGR 411 Schall- und Brandschutz
2.3
KGR 411 Schall- und Brandschutz
2.4 KGR 412 Rohrleitungen und Zubehör
(Trinkwasser)
2.4
KGR 412 Rohrleitungen und Zubehör
(Trinkwasser)
2.5 KGR 412 Objekte und Zubehör
2.5
KGR 412 Objekte und Zubehör
2.6 KGR 412 Accessoires
2.6
KGR 412 Accessoires
2.7 KGR 412 Wärme-, Schalldämmung und
Brandschutz
2.7
KGR 412 Wärme-, Schalldämmung und
Brandschutz
2.8 KGR 419 Sonstiges
2.8
KGR 419 Sonstiges
3 KGR 420 Heizungsinstallationen
3
KGR 420 Heizungsinstallationen
3.1 KGR 421 Wärmerzeugung
3.1
KGR 421 Wärmerzeugung
3.2 KGR 422 Rohrleitungen und Zubehör
3.2
KGR 422 Rohrleitungen und Zubehör
3.3 KGR 422 Wärme-, Schalldämmung und
Brandschutz
3.3
KGR 422 Wärme-, Schalldämmung und
Brandschutz
3.4 KGR 423 Raumheizflächen
3.4
KGR 423 Raumheizflächen
3.5 KGR 429 Sonstiges
3.5
KGR 429 Sonstiges
4 KGR 430 Lüftungsinstallationen
4
KGR 430 Lüftungsinstallationen
4.1 KGR 431 Ventilatoren, Klappen und
Zubehör
4.1
KGR 431 Ventilatoren, Klappen und
Zubehör
4.2 KGR 431 Luftleitungen und Zubehör
4.2
KGR 431 Luftleitungen und Zubehör
4.3 KGR 439 Sonstiges
4.3
KGR 439 Sonstiges
5 KGR 475 Nutzungsspezifische Anlagen
5
KGR 475 Nutzungsspezifische Anlagen
5.1 KGR 475 Feuerlöschanlagen
5.1
KGR 475 Feuerlöschanlagen
6 KGR 540 Technische Anlagen in
Außenanlage
6
KGR 540 Technische Anlagen in
Außenanlage
7 Gewerkeübergreifendes
7
Gewerkeübergreifendes
7.1 Sonstiges
7.1
Sonstiges
8 KGR 430 Lüftungsinstallationen
8
KGR 430 Lüftungsinstallationen
8.1 KGR 431 Ventilatoren, Klappen und
Zubehör
8.1
KGR 431 Ventilatoren, Klappen und
Zubehör
8.2 KGR 431 Luftleitungen und Zubehör
8.2
KGR 431 Luftleitungen und Zubehör
8.3 KGR 439 Sonstiges
8.3
KGR 439 Sonstiges