Sprinklerarbeiten
Hürth Park Zusammenlegung Shop 21+34
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) I. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN: 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage: Für das Angebot, die beschriebenen Leistungen und die Ausführung sind als Grundlage die im Land der Ausführung geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie Bestimmungen, Verordnungen, europäischen und nationalen Normen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, usw. in jeweils aktuellster Fassung, anzunehmen. Im Weiteren sind die im Land der Bauausführung geltenden öffentlichen Rechtsvorschriften, insbesondere jedoch die Vorschriften des jeweiligen öffentlichen Baurechts, der Bauplanung und Bauausführung sowie Anforderungen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept, zu Grunde zu legen.Bei Widersprüchen zwischen den europäischen Regelwerken und dem öffentlichen Recht oder öffentlichem Baurecht des Landes der Bauausführung gilt das jeweilige Landesrecht vorrangig. Ferner gelten die allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen, Herstellerverarbeitungsangaben, technischen Datenblätter und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände. Grundlagen für die Ausführung der Arbeiten werden soweit vorhanden: - die zur Ausführung freigegebenen Architektenpläne und    die freigegebenen Ausführungspläne - sonstige Ausführungsunterlagen und Anordnungen    durch den AG - diese Ausschreibungsunterlage mit    Leistungsverzeichnis 2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen: Die Herkunft und der Hersteller von Stoffen, Materialien und Bauteilen sind vor Ausführung nachzuweisen. Es darf nur genormtes und zugelassenes oder durch ein in Deutschland anerkanntes Zertifikat nachweislich gütegeprüftes, ungebrauchtes Material verwendet und eingebaut werden. Zur schadlosen Lagerung von einzubauenden Stoffen, Materialien und Bauteilen ist, sofern notwendig, in Abstimmung mit den AG ein dafür geeigneter Lagerplatz durch den AN einzurichten und vorzuhalten. Alle Bauteile sind bis zur Abnahme entsprechend den Witterungsverhältnissen durch den AN zu schützen. Beschädigungen, Verschmutzungen, Verunreinigungen etc sind nach Aufforderung des AG umgehend zu beseitigen. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung oder spezielle Sanierungen bei starken Beschädigungen sind vor Beginn der Ausführung mit dem AG abzustimmen und festzulegen Der AN ist verpflichtet, die Güteeigenschaften der verwendeten Materialien unter Beachtung der entsprechenden europäischen und nationalen Normen/Vorschriften kostenlos nachzuweisen. Die gültigen Prüfzeugnisse müssen spätestens zur Abnahme vorgelegt werden. 3. Angaben zur Ausführung: 3.1 Allgemeines: Der Leistungsumfang des AN beinhaltet sämtliche Leistungen, die in diesen technischen Vorschriften und in den Leistungspositionen sowie den gültigen Vorschriften, Richtlinien und Regelwerke erwähnt und beschrieben sind. Der AN schuldet hierfür den Erfolg in der Gesamtheit.Der AN hat sich über die Beschaffenheit der Baustelle rechtzeitig zu informieren. Eventuell bestehende Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind zu übernehmen und aufrecht zu erhalten. Eventuell erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen bedingt durch den Baubetrieb sind vom AN eigenverantwortlich zu ergreifen. Der AN hat bis zur Abnahme der eigenen Leistungen, die auf der Baustelle tätigen Unternehmen so zu koordinieren, dass weder bei dem AN noch bei den Unternehmen Behinderungen oder Schädigungen entstehen können. Anlieferungen von Materialien, Baustoffen, Geräten, etc. sind mit dem AG abzustimmen. Der AN hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Er muss rechtzeitig und ausreichend für alle erforderlichen Unterrichtungen oder Abstimmungen bezüglich seines technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes Sorge tragen.Alle durch den AN verursachte Verschmutzungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch Sie keine Gefährdung im Baubetrieb und des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Alle Geräte, Maschinen, Hub- und Transportmittel, Hilfsmittel, Hilfskonstruktionen, Abstützungen, Durchsteifungen etc., die zur Ausführung der eigenen Leistungen notwendig werden, auch für die Zwischenbauzustände, hat der AN eigenverantwortlich zu erbringen und in seinem Angebot zu berücksichtigen.Alle Arbeits-, Schutz- und Hilfsgerüste, die zur Ausführung der eigenen Leistungen notwendig werden hat der AN eigenverantwortlich zu erbringen und in seinem Angebot zu berücksichtigen. Alle bauablaufbedingten und nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, nach den Arbeitsschutzgesetzen und Verordnungen erforderlichen Sicherungs- und Absperrmaßnahmen, die zur AusfÃhrung der eigenen Leistungen notwendig werden, auch für die Zwischenbauzustände, hat der AN eigenverantwortlich zu erbringen und in seinem Angebot zu berücksichtigen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Anzahl von erfahrenen Fachbauleitern und Polieren die Arbeiten überwachen und während der gesamten Dauer der Bauzeit auf der Baustelle anwesend sind. Fachbauleiter und Poliere müssen der deutschen Schrift und Sprache mächtig sein, sowie das technische Bauregelwerk und die Umsetzung der Ausführungsunterlagen zu einem funktionierenden Bauwerk beherrschen.Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm eingesetzte Personal die technischen Vorschriften versteht und diese entsprechend bei der Leistungserbringung beachtet. Auf der Baustelle ist ein verantwortlicher, mit Handlungsvollmacht ausgestatteter Bauleiter einzusetzen, der soweit erforderlich regelmäßig an den wöchentlichen Baubesprechungen teilnimmt und zentraler Ansprechpartner für den AG ist. Dieser Bauleiter ist auch gegenüber dem Bauordnungsamt und sonstiger Behörden und Institutionen und dem SiGeKo als verantwortlicher Bauleiter der Baustelle zu benennen. Zu denen auf der Baustelle durch den AN vorzuhaltenden ausführungsrelevanten Unterlagen zählt neben den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibung auch eine Ausfertigung der Vertragsunterlagen.Es besteht für den AN die Koordinierungsverpflichtung aller Arbeiten und Schnittstellen, die zur Ausführung der eigenen Leistungen notwendig werden. Sollten in den Ausführungsunterlagen Einbauteile oder sonstige Angaben zu anderen Gewerken dargestellt sein, die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind, so sind diese umgehend nach Planerhalt dem AG schriftlich anzuzeigen und später beim AG rechtzeitig abzurufen. Bei denen im  Leistungsverzeichnis beschrieben Leistungen handelt es sich um Umbauleistungen innerhalb eines bestehenden Einkaufszentrums. Die Leistungen sind nach Bedarf in mehreren Abschnitten auszuführen. Eine Behinderung des laufenden Betriebes sowie der Besucher des Einkaufszentrums ist zu vermeiden. Lärmintensive Arbeiten, wie Sägen, Schneiden, Stemmen und Bohren dürfen - soweit nicht anders beschrieben - nur in der Zeit von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr (außerhalb der Centeröffnungszeiten) oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Centermanagement durchgeführt werden. Alle anderen Arbeiten dürfen üblicherweise auch tagsüber ausgeführt werden, wobei die Einwirkungen auf den Centerbetrieb insgesamt auf ein zumutbares und wirtschaftlich vertretbares Maß beschränkt werden müssen. Die Anlieferung zur Baustelle ist mit dem Centermanagement abstimmen. Sollte die Centeranliefeung benutzt werden, müssen die Hauptanlieferzeiten des AN außerhalb der Centeranlieferzeiten sein. Hauptanlieferzeiten Center i. .d. R. von ca. 5.00 bis 16:00 Uhr. Alternative Abstimmungen mit dem Centermanagement obliegen dem AN. Zu beachten ist das während der Weihnachts ,/ Osterzeit, etc, verstärkt durch die Mieter angeliefert wird. Abholung der Müllcontainer erfolgt öfter. Es befinden sich keine Parkmöglichkeiten für Fremdfirmen im Parkhaus des Centers. Das Center hat außerhalb der Öffnungszeiten einen "Vollverschluss", das heißt über die Logistik muss sichergestellt werden, dass keine Fremdzugänge ins Center kommen. Der Auftragnehmer übernimmt während der Bauphase die Logistik. Bei Anlieferung außerhalb der Centeröffnungszeiten hat der AN für einen Wachdienst/ Sicherung des Eingangs zu sorgen. Die Koordination der Anlieferung zur Baustelle sowie die Abfuhr ist durch den AN zu leisten und mit dem Centermanagement abzustimmen. Die Einholung eventuell notwendiger behördlicher Genehmigungen für Leistungen außerhalb der genehmigten Arbeitszeiten einschl. der Gebühren ist Sache des AN 3.2. Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion: Das Vorhalten von Lager- u. Aufenthaltsräumen obliegt dem AN und ist mit dem AG abzustimmen. Es sind geeignete Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art zu treffen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Das Anmelden von Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Vorleistungen anderer Unternehmer oder gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile bedarf der Schriftform. Bedenken sind unverzüglich schriftlich vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber mitzuteilen. Arbeitsabläufe mit anderen Gewerken sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Leistungen sind gegebenenfalls abschnittsweise entsprechend den sich einstellenden Erfordernissen des Gesamtbauablaufes des Objektes nach Weisung des Arbeitgebers durchzuführen.Rechtzeitig vor Arbeitsbeginn ist mit der Bauleitung eine Begehung zur Überprüfung der Vorleistung durchzuführen und zu protokollieren. Später vorgebrachte Beanstandungen werden nicht berücksichtigt und gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Vor der Ausführung der Leistungen sind sämtliche Maße in bauseitig zur Verfügung gestellten Zeichnungen am Bau zu kontrollieren. Auf etwaige Unstimmigkeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hinzuweisen. Dem Auftraggeber sind - soweit erforderlich - kostenlos Muster der angebotenen Materialien vorzulegen und zum Einbau schriftlich genehmigen zu lassen. 3.3 Hinweise zur Kalkulation: Soweit in den Leistungsverzeichnispositionen nicht anders beschrieben, ist die Lieferung aller zur Erstellung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Baustoffe und der fachgerechte Einbau in den Einheitspreisen der entsprechenden Position einzurechnen. Erschwernisse in der Ausführung und im Materialtransport, spezieller Geräteeinsatz und Mindermengen, welche sich aus den Umbauleistungen innerhalb eines Einkaufszentrums ergeben, sind bei der Preisfindung zu berücksichtigen. Folgende Leistungen gehören zur Vertragsleistung, auch wenn es sich hierbei um Besondere Leistungen nach VOB C handeln sollte, und werden nicht gesondert vergütet: Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle Verkehrssicherung und laufende Reinigung der benutzten öffentlichen Straßen und Wege von Schmutz und dergleichen, soweit diese durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstanden ist und soweit es sich nicht ausdrücklich um Besondere Leistungen handelt. Staubschutz bei Transporten Zwischenlagerung auf Veranlassung des Auftragnehmers Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb der Baustelle, bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken, es sei denn, dass das hierbei allgemein übliche Maß überschritten wird. Auf-, Abbau und Vorhaltung von Arbeits- und Schutzgerüsten, auch wenn die Höhe der Arbeitsbühne mehr als 2.00 m beträgt. Ab einer Höhe von 2,00 m über OKFF wird der Einsatz von fahrbaren Arbeitsbühnen oder Rollgerüsten empfohlen. Bei Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art (z.B. Schutzlacke und Klebefolien für vorübergehenden Oberflächenschutz) muss sichergestellt sein, dass sich die Schutzbeschichtungen restlos entfernen lassen. Das Reinigen der Bauteile, die durch Arbeiten des Auftragnehmers verschmutzt worden sind, oder entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen. Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches sowie Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten. Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber nicht zu entfernen. Werden vom Auftraggeber Schutzvorrichtungen gefordert für den Zeitraum zwischen der Abnahme der Leistung und der Gesamtfertigstellung des Bauwerks, so ist das eine besondere Leistung. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung die mit dem Einheitspreise abgegolten sind, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Die elektrische Steuereinrichtung einschließlich der Kleinspannungsinstallation ist vom Auftragnehmer zu erbringen und einzukalkulieren. Vorlegen von Prüfzeugnissen und Abnahmebescheinigungen behördlicher Genehmigungen 4. Sicherheit- und Gesundheitsschutz: Die Ausführung sämtlicher Maßnahmen zur Unfallverhütung gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die zur Sicherung der eigenen auszuführenden Leistungen erforderlich sind, ist Teil der Ausführungsleistung. Eine besondere Vergütung dieser Arbeiten erfolgt nicht. Der AN hat , soweit erforderlich, einen verantwortlichen Ansprechpartner (Sicherheitsbeauftragter) der Baustelle vor Baubeginn schriftlich zu benennen. Der Sicherheitsbeauftragte hat an den stattfindenden Begehungen mit dem SiGeKo und den Behörden teilzunehmen und die Abstellung / Beseitigung von eventuell auftretenden Sicherheitsmängeln sofort vor Ort anzuweisen und zu überwachen. Die ausführende Firma hat einen stets auf der Baustelle anwesenden Mitarbeiter sowie dessen Vertreter schriftlich, soweit erforderlich, als Brandschutzbeauftragten zu benennen. Diese Mitarbeiter müssen die notwendigen Qualifikationen aufweisen und nachweisen und sind für eine strikte Einhaltung der Brand- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.Die vom AN auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter haben eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen (Helm, Sicherheitsschuhe, Sicherheitsjacke, Warnweste, etc.). 5. Ergänzende Festlegungen : Der Wortlaut des vom AG übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der AN selbst nicht bestätigte Nebenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet, sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. Das Leistungsverzeichnis ist vom Bieter auf Vollständigkeit zu prüfen. Bei Angebotsabgabe sind zusätzlich erforderliche Leistungen separat auszuweisen. Sollte der AN Bedenken gegen die Art und Weise der Ausführung aus der Ausschreibungsunterlage haben, so sind die Bedenken schriftlich spätestens bei Angebotsabgabe vorzutragen. Alternativ-, Verbesserungs-, Änderungs und Optimierungsvorschläge zur vorliegenden Ausschreibungsunterlage, welche zu wirtschaftlicheren Lösungen oder sonstigen Vorteilen führen, sind grundsätzlich möglich und erwünscht, soweit die geforderten Funktionen, Qualitäten und Geometrien nicht beeinträchtigt werden. Die Vorschläge sind in einem Nebenangebot gesondert darzustellen und dürfen nicht in das Angebot eingerechnet werden.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV)
02 KG 400 TGA
02
KG 400 TGA
Allgemeine Grundlagen Bauwerk - Technische Anlagen Bauwerk - Technische Anlagen (DIN KG 400 TGA - Leistungen) Allgemeine Grundlagen zur Lieferung Mit denen in den beigefügten Vertragsunterlagen enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang- und Herstellungsablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierzu bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile sowie Dichtungs- und Befestigungsmaterial einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung projektspezifisch nichts anderes vorgesehen ist. Für das Projekt sind voll funktionsfähige, abnahmefähige Anlagen gemäß den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen zu erstellen. Alle für die Ausführung der Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen sind zu berücksichtigen. Für das Angebot und die Ausführung gelten alle einschlägigen Normen, Vorschriften, Richtlinien, Bestimmungen und Verordnungen, die mit den Bau- Umbauarbeiten für das jeweilige Gewerk im Zusammenhang stehen. Weiterhin ist die VOB/C zu beachten / bindend. Ferner gelten die Herstellerverarbeitungsrichtlinien, Zulassungen und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände. Dabei gilt die weitestgehende Anforderung als vereinbart. Die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme sind - soweit keine weitergehenden Anforderungen vereinbart wurden - mindestens zu erreichen. Alle der Ausschreibung durch den Auftraggeber beigefügten Unterlagen sind bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. Nach Erhalt der Ausschreibung ist eigenverantwortlich durch den AN bei Bedarf eine Ortsbegehung durchzuführen, um Fragen zum Bestand, der Baustellenlogistik sowie Planungs- und Ausschreibung vor Ort klären zu können. Anmerkungen: Zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Baumaßnahme obliegt dem Bieter die gesamte Koordination sowie die Bauablaufplanung für die fachgerechte Erbringung der beauftragten Leistungen. Wenn nicht anders beschrieben, sind folgende Leistungen - sofern zur Leistungserbringung zwingend erforderlich - bei der Angebotspreisfindung für die ausgeschriebenen TGA Leistungen generell mit zu berücksichtigen: Der Rückbau von kleineren haustechnischen Ein- und Anbauten. Nach Rückbauarbeiten sind die Umbaubereiche mit einem Industriestaubsauger zu reinigen. Herstellen von anteiligen, erforderlichen Aussparungen, Schlitzen, Durchführungen, etc. Arbeits- und Schutzgerüste zum Rückbau und Herstellung von Bauteilen. Einhaltung von Installationshöhen Für alle Mietbereiche gilt: Bei Mietbereichen mit abgehängten Decken ist ein Installationsfreiraum von 25 cm einzuhalten, gemessen von Unterkante abgehängter Decke zu Unterkante der tiefst gelegenen Bauteile der haustechnischen Installation (gilt für alle Gewerke). In einer Fläche von 2 m Abstand von der Mall-Shop-Fassade in den Mietbereich hinein dürfen oberhalb dieser Fläche keinerlei haustechnische Installationen vorhanden sein mit Ausnahme von Sprinklerinstallationen und / oder durchlaufenden Transportleitungen. Diese Festlegungen sind in der Ausführung zu berücksichtigen. Sollten sie aus bestimmten Zwängen nicht einhaltbar sein, muss der Auftragnehmer im Rahmen der Planung und vor Bauausführung dies dem Auftraggeber mitteilen, um gemeinsam eine befriedigende Lösung zu finden. Bei nicht abgestimmter Nichteinhaltung ist in jedem Fall eine kostenlose Korrektur durch den Auftragnehmer vorzunehmen. Sämtliche Anlagen, Anlagenteile, Bauteile o. ä. sind, soweit sie in Gangbereichen oder Verkehrswegen o. ä. liegen und weniger als 2,20 m lichte Höhe haben, mit einem Warnanstrich gelb/schwarz zu versehen. Die Größe der Schilder ist entsprechend den einzelnen Bauteilen, Aggregaten und Komponenten anzupassen Die vorgenannten Bedingungen gelten hiermit als festgelegt und werden durch den Auftraggeber bei der Freigabe der Planung nicht gesondert geprüft. Beschilderung Alle Bauteile (mechanisch und elektrisch) sowie Klemmen sind ausreichend mit unverlierbaren Schildern zu kennzeichnen, wobei die Kennzeichnung mit der in Revisions-, Kabel- und Schaltplänen übereinstimmen muss. Die Form und der Umfang der Beschilderung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Alle Bezeichnungsschilder nur in gravierter Ausführung. Beschreibung der brandschutztechnischen Maßnahmen Es gelten die Angaben der Wandqualitäten in den Hochbauplänen, bzw. dem Brandschutzkonzept. Bei Querung von Wänden und Decken mit brandschutztechnischer Anforderung sind entsprechende Brandschottungen vorzusehen. Der Auftragnehmer hat alle Details des künftig einzuhaltenden Brandschutzes zu berücksichtigen. Dazu gehören u.a. ausreichende Abstände zwischen Rohren, Kanälen und anderen Bauteilen, Festlegung der gewählten Brandschutzausführung für die einzelnen Gewerke sowie mögliche Vereinheitlichungen dieser Maßnahmen bei Rohrleitungen usw. einschl. der Kennzeichnung der Bauteile (Typenschilder gem. Zulassung). Nebenleistungen Die gesamte Umbaumaßnahme muss unter Verkaufsbedingungen stattfinden. Es stehen insofern nicht immer geräumte und außer Betrieb genommene Verkaufsflächen zur Verfügung. Daraus folgt, dass bestimmte Arbeiten nur außerhalb der Öffnungszeiten des Zentrums durchgeführt werden können. Für Provisorien, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht näher definiert werden können, sind bei späterer Angebotserstellung alle eingereichten Einheitspreise verbindlich. Folgende zusätzliche Nebenleistungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet: Ausführungs-/Montageunterlagen gemäß Ausführung in den allgemeinen Vertragsunterlagen des Auftraggebers. Durchführung von Probebetrieben aller Anlagenteile und Einweisungen des Bedienungspersonals vor Übergabe der Anlage, mit Protokoll. Überprüfung der angeschlossenen Kabel, Leitungen und Geräte auf richtigen Anschluss. Durchführung der Schutzmaßnahmen. Funktion und Messen der Stromaufnahme aller elektrischen Verbraucher. Aufzeichnen sämtlicher Einstell-, Einregulierungs- und Messwerte in prüffähige Protokolle. Erstellung von Revisionsunterlagen gemäß den Festlegungen in den allgemeinen Vertragsbedingungen / Planungsverzeichnis des Auftraggebers. Der AN hat darüber hinaus alle Übersichtsschaltpläne der technischen Anlagen und Zentralen in einem dauerhaften Klarsichtwandrahmen in den entsprechenden Räumen, nach DIN farbig angelegt, zu aktualisieren und aufzuhängen. Die vorhandenen Schemata sind zu demontieren und zu entfernen. Revisionsöffnungen in abgehängten Decken, egal ob Gipskarton oder Rasterdecken, zur Bedienung und Wartung von Bauteilen, die sich oberhalb der abgehängten Decke befinden, sind mit der entsprechenden Beschilderung der betreffenden Bauteile auszustatten. Tägliche Material- und Schuttreinigung Gerüststellungen für De- und Montagen auch über 2,00 m. Prüfungen Die zur abschnittsweisen Prüfung erforderlichen Einrichtungen und Materialien hat der Auftragnehmer zu stellen. Die Prüfung erfolgt in Anwesenheit eine Vertretung des AG. Über das Prüfergebnis ist durch den AN ein Protokoll mit Unterschrift der Beteiligten anzufertigen Dokumentation / Prüfprotokoll ist mit den Bestandsunterlagen zu übergeben. Inbetriebnahme Der Auftragnehmer hat für die im Rahmen des Vertrages zu erbringende Maßnahmen, Bauteile und Installationen erforderliche Zulassungen und Genehmigungen beizubringen. Vorbereitung und Durchführung von Abnahmen durch Spezialisten, Sachverständige, Behörden gemäß anwendbarer Prüf-Verordnungen und/ oder Behördenanforderungen nach Vorgabe durch den Bauherrn, Leistungsmessung zum Nachweis der Vertragsleistung, Protokolle, Zeichnungen, Zertifikate etc. Vor der Inbetriebnahme sind alle Installationen zu reinigen und die durch den Bauprozess hervorgerufene Verunreinigungen zu entfernen Hinweise Abnahmen und Freigaben sind gemäß Vertragsbedingungen mit dem notwendigen zeitlichen Vorlauf anzumelden. Sofern für das Gebäude vom AG bereits ein Sicherheits- und Wachdienst beauftragt worden ist, so sollte für zusätzliche Überwachungen dieser angefragt werden. Auskünfte erteilt das zuständige Centermanagement. Der vom AG beauftragte Sicherheits- und Wachdienst kann ggfs. auch Brandwachen stellen. Auskünfte erteilt ebenfalls das zuständige Centermanagement. Die De- und Neumontage der Schließzylinder sämtlicher Türen erfolgt bei Bedarf über das Centermanagement. Die Rück- und Neumontage von Türen ist mit dem Centermanagement abzustimmen. Verunreinigungen durch Rückbau- und Anliefermaterialien auf den Transportwegen in Anlieferung, Anlieferfluren, Lastenaufzügen, Treppenhäusern, ggf. Parkflächen und in der Mall sind unverzüglich mit Staubsauger und Nassreinigung zu beseitigen. Baustelleneinrichtung und Umbauarbeiten Die Baustelleneinrichtung wird übergreifend in dem Titel Baustelleneinrichtung beschrieben und ist dort zu kalkulieren
Allgemeine Grundlagen Bauwerk - Technische Anlagen
Vorbemerkungen Durch die ECE ist geplant die bestehenden Mietbereiche der Shops 00.SH.021 (ehem. Juwelier) und 00.SH.034 (ehem. Nordsee) so umzubauen, dass Sie für einen neuen Mieter bezugsfertig sind. Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist u. a. auch die Anpassung / bzw. Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung, der Sprachalarmierung, der Brandmeldeanlage, der Energieverorgung und die Anbindung Telefon in dem Mietbereichen der Flächen. Die Funktion sämtlicher technischen und sicherheitstechnischen Anlagen muss ständig gewährleistet sein. Vor der Angebotsabgabe bzw. Auftragsannahme hat sich der Bieter über die örtlichen Gegebenheiten und den Arbeitsumfang der einzelnen Leistungen sowie den dazu erforderlichen Vor- und Nebenarbeiten zu informieren. Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeiten werden Grundsätzlich nicht anerkannt. Werden Unstimmigkeiten in der Ausschreibung festgestellt, bzw. werden Änderungen zwischen Ausschreibung und Ausführung erforderlich, so ist dies bei der Angebotsabgabe mit einzureichen. Alle Positionen verstehen sich als fix und fertige Leistungen, inklusive Lieferung und Montage.
Vorbemerkungen
02.12 KG 474 Feuerlöschanlagen Shop SH.00.34
02.12
KG 474 Feuerlöschanlagen Shop SH.00.34