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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Das bestehende Hotel Tribute "The Deutz" wird mit insgesamt 38 Gäste- und Personalzimmern und weiteren Nebenbereichen erweitert. Die Erweiterung umfasst fünf Geschosse und eine außenliegende Stahltreppe als bisher nicht vorhandenen zweiten Rettungsweg. Die Gebäudeausstattung erfolgt weitgehend analog zum Bestandsgebäude.
Der Anbau befindet sich im hinteren Bereich des Grundstücks und ist über eine zur BE-Fläche umgenutzte Parkfläche zu erreichen. Das bestehende Hotel befindet sich weiter im Betrieb. Die Arbeiten können davon unbeeinflusst ausgeführt werden, jedoch wird Rücksichtnahme auf den Hotelbetrieb erwartet (z.B. kein Abspielen von Musik, Rauchen unter Hotelzimmern, etc.)
Baubeginn: April 2026
Fertigstellung: Juni 2027
Adresse: the Deutz, a Tribute Portfolio Hotel
Adam-Stegerwald-Str. 9
51063 Köln
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Frau Stefanie Schrage
Tel.: 0271-695 193
Mobil: 0160-938 251 93
E-Mail: stefanie.schrage@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemein
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel Hochbau GmbH abzustimmen.
Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind können nicht geltend gemacht werden.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben.
Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu informieren.
Im vorliegenden Leistungsverzeichnis sind teilweise spezielle Produkt- bzw. Firmennamen ausgeschrieben. Selbstverständlich steht es dem Anbieter frei, gleichwertige Produkte anzubieten.
Zur Beurteilung der Produkte sind dann jedoch vom Anbieter bei Angebotsabgabe entsprechende schriftliche Aussagen (Produkt- und Materialbeschreibung) dem Angebot beizulegen. Der AG behält sich in diesen Fällen jedoch die kostenlose Übersendung der entsprechenden Muster vor Auftragserteilung bzw. vor Baubeginn vor.
Der AN ist für die termingerechte Übersendung der entsprechenden Muster bzw. Proben selbst verantwortlich. Liegen dem Angebot keine v.g. Angaben bei, so ist der AN verpflichtet, die im Angebot genannten Materialien oder Produkte zu verwenden. Materialien sind entsprechend der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, auch nur Teilleistungen zu vergeben oder auf Leistungen ganz zu verzichten. Der Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe die besonderen Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen zu haben.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beinhalten:
Einrichten und Räumen der Baustelle für Leistungen des AN.
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüsten im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter.
Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte.
Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich.
Es wird ein Fassadegerüst vom AG erstellt.
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten.
Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet.
Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage.
Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen. Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung, Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden.
Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle gemäß obiger Beschreibung.
Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert vergütet.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden.
Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in
Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist. Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben. Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung einlädt.
Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen, durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen.
Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und Technischen Merkblätter der Hersteller genauestens zu beachten.
Aufwendungen für die Ausbildungen von Öffnungen, Wandanschlüsse, Stöße, Ecke, Übergängen usw. werden, wenn nicht anders beschrieben, nicht gesondert vergütet, Die mengenmäßigen Anteile sind den beigefügten Zeichnungen zu entnehmen.
Korrosionsschutz verwendeter Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein.
An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen.
Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen.
Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu beantragen.
Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren.
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und Gliederung des AG.
Die notwendigen Wartungsverträge gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten, gemäß Angabe des AG.
Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.).
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Unterlagen vom Auftraggeber
Der Auftragnehmer erhält als Grundlage für die Erbringung seiner Leistungen folgende Unterlagen: Ausführungspläne im PDF-Format. Diese werden ihm zum Download auf einem Internet-Portal vom AG zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen sind nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - WDVS Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Außenputz und Wärmedämm-Verbundsysteme
Maßgebend für die Ausführung und die einzubauenden Stoffe sind die derzeit aktuellen UVV und DIN-Vorschriften, Normen, Vorschriften und Merkblättern werden für die Arbeiten in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung außerdem vereinbart:
DIN 18 201 Toleranzen im Bauwesen - Begriffe, Grundsätze etc.
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Im Übrigen sind die Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerwerke und die Vorbedingungen und Hinweise für die Erstellung von Außenputzarbeiten maßgebend.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Die Einbauhöhen sind in den Zeichnungen vorgegeben und unbedingt einzuhalten. Falls mehr Meterrisse als vorhanden benötigt werden, sind diese vor dem Einbau entsprechend den Höhenangaben eigenständig herzustellen.
Dazu gehört auch das fachgerechte Anarbeiten an Fensterbänke einschl. dem fluchtrechtem Ausrichten der Fensterbänke.
Diese Leistungen sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine evtl. notwendige Fugeneinteilung ist nach Ausführungsplanung bzw. örtlicher Absprache mit der Projektleitung vorzusehen.
Die Erstellung der Fugen- und Verlegepläne ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Ebenso die Windlastberechnung. Dabei sind die Einwirkungen aus Windsoglasten durch Erstellen eines prüffähigen statischen Nachweises nach der gültigen DIN 1055-4 zu ermitteln. Die berechneten Flächen sind nach Lage am Gebäude und ihrer Einflussgröße so darzustellen, dass eine nachfolgende Dübelkalkulation ermöglicht wird.
Sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung anders beschrieben, sind alle Preise für die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, zu kalkulieren und einzutragen.
Die beschriebenen Leistungen sind komplett und als zusammenhängendes Wärmedämmverbundsystem eines Herstellers auszuführen. Für einen geprüften Systemaufbau ist die jeweilige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zu beachten. Diese muss vor Beginn der Arbeiten dem AG vorgelegt werden und an der Verwendungsstelle vorliegen.
Dieser Leistungsbeschreibung liegen die DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, die Technischen Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten vom Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS-Fachregeln) und die Praxismerkblätter der Firma Brillux GmbH & Co. KG, 48163 Münster, als Herstellervorschriften zugrunde.
Für die notwendigen Reinigungs-, Entschichtungs- und Entsorgungsarbeiten wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen. Diese sind bei den zuständigen Behörden zu erfragen. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend zu berücksichtigen.
Sind die Farbtöne in der Leistungsbeschreibung nicht exakt benannt, so gelten folgende Farbtonstufen:
"weiß" bzw. "altweiß" -- Weißtöne, die vom Hersteller als Standardqualität zum Grundpreis geliefert werden
"hell getönt" -- Farbtöne der Preisgruppe 33, Hellbezugswert > 65 *)
"mittel getönt" -- Farbtöne der Preisgruppe 44, Hellbezugswert >/= 25 und </=65 *)
"satt getönt" -- Farbtöne der Preisgruppe 55, Hellbezugswert < 25 *)
"TSR-Formel" -- sind Spezialfarbtöne mit IR-reflektierenden Eigenschaften *)
*) Angaben gemäß Brillux Farbsystem
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - WDVS
Projektspezifische Hinweise Projektspezifische Hinweise
Systemaufbau:
Massive Wand mit Mineralwolledämmung d = 140 mm mit l £ 0,035 W/mK, nach DIN 13162, Anwendungstyp nach DIN V 4108-10: WAP, im Sockelbereichbis 300 mm über Gelände als Perimeterdämmung, DIN EN 13164, Anwendungstyp PW-dh nach DIN 4108-10, Wärmeleitfähigkeit l £ 0,04 W/mK mit lösungsmittelfreiem Kleber befestigt, d = 140 mm gem. Ansichten der Architektendetails, und mineralischem Oberputz als Scheibenputz
Genauigkeit der Putzoberfläche:
Bei einem Abstand der Messpunkte von 10,0 m ist eine Toleranz von 10 mm, d.h. die Addition von positiven und negativen Abmaßen darf maximal 10 mm betragen - zulässige Toleranzmaße über 10 mm dürfen die linearen Werte in Bezug auf 10 m Messpunktentfernung nicht überschreiten.
Weiteres :
Es sind thermisch optimierte Befestiungsdübel mit Dämmstopfen zu verwenden, Wärmedurchgangskoeffizient £ 0,01 W/K.
Putzanschlussprofile sind, sofern sie angedübelt werden, am Gebäude mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln anzudübeln.
Projektspezifische Hinweise
Verwendung eines zulässigen Gesamtsystem Ausgeschrieben ist ein Putzsystem des Herstellers Brillux. Es ist eine gleichwertige Ausführung mit dem Putzsystems eines anderen Herstllers möglich.
Alle unten beschriebenen Arbeiten sind mit geprüften Materialien und auf Basis von Herstellerdetails in einem zulässigen Gesamtsystem zu erbringen. Die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind einzuhalten.
Angebotenes Gesamtsystem
Verwendung eines zulässigen Gesamtsystem
01 Allgemeine Arbeiten
01
Allgemeine Arbeiten
01.01 Einrichten der Baustelle
01.01
Einrichten der Baustelle
01.02 Schutzabdeckarbeiten
01.02
Schutzabdeckarbeiten
01.03 Sonstige- / Unvorhergesehene Leistungen
01.03
Sonstige- / Unvorhergesehene Leistungen
01.04 Montageverankerungen
01.04
Montageverankerungen
02 WDV-System
02
WDV-System
02.01 Detail: Fassadensockel/Spritzwasserbereiche
02.01
Detail: Fassadensockel/Spritzwasserbereiche
02.02 Detail: Fenster/Türen -ohne Beschattung-
02.02
Detail: Fenster/Türen -ohne Beschattung-
02.03 Detail: Vertikalabschluss-WDVS/Putz
02.03
Detail: Vertikalabschluss-WDVS/Putz
02.04 Fassade-Dämmung- | MiWo
02.04
Fassade-Dämmung- | MiWo
02.06 Fassadensockel/Spritzwasserbereiche -Dämmung-
02.06
Fassadensockel/Spritzwasserbereiche -Dämmung-
02.07 Detailzuschnitte-Anpassarbeiten
02.07
Detailzuschnitte-Anpassarbeiten
02.08 Fassade/Sockel -Flächenarmierung-
02.08
Fassade/Sockel -Flächenarmierung-
02.09 Fassade -Strukturputz- | Organischer Oberputz (K3) + Anstrich [Putz]
02.09
Fassade -Strukturputz- | Organischer Oberputz (K3) + Anstrich [Putz]
02.10 [Alternative] Fassade -Strukturputz- | Mineralischer Oberputz (K3) + Anstrich [Putz]
02.10
[Alternative] Fassade -Strukturputz- | Mineralischer Oberputz (K3) + Anstrich [Putz]
02.11 Sockelflächen | Oberputz (K1) + Anstrich
02.11
Sockelflächen | Oberputz (K1) + Anstrich
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten