Allgemeine Vorbemerkungen siehe separates Dokument
Ausführungsfristen:
Baubeginn: 01.02.2027
Baufertigstellung: 28.02.2028
Allgemeine Vorbemerkungen siehe separates Dokument
6 PUTZARBEITEN
Die Verarbeitung hat nach den Herstellerrichtlinien
bzw. den nachfolgenden Normen und Vorgaben zu erfolgen.
Für die Ausführung sind insbesondere zu beachten:
- DIN V 18550 Putz und Putzsysteme - Ausführung
- die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers /
Herstellerrichtlinien
- die besonderen technischen Vorbemerkungen
- Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich", Hrsg.
Bundesverband Ausbau und Fassade und Bundesverband
Gipsindustrie - Industriegruppe Baugips
DIN V 18550 vom April 2005 regelt unter anderem:
- die Mindestputzdicken
- die Lage der Putzbewehrung
- die Mindesttemperaturen für Putzarbeiten
- die Mindestdruckfestigkeiten der Mörtel
Wenn nichts anderes in den Leistungspositionen
beschrieben, besteht die Leistung aus Lieferung und
fachgerechter Ausführung der in den Positionen
beschriebenen und benötigten Materialien.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Verarbeiter davon
zu überzeugen, daß der bauliche Untergrund
oder Vorleistungen den Voraussetzungen für sein Gewerk
entsprechen.
Alle Fenster, Türen und Einbauteile sind vor Beginn der
Putzarbeiten sorgfältig zu schützen. Nach Abschluß der
Putzarbeiten sind die Fenster und Türen zu reinigen.
Insbesondere die Falze sind zu säubern. Die Glasflächen
sind zur Vermeidung von Kratzspuren ordnungsgemäß zu
reinigen.
Die Abrechnung erfolgt bei Räumen mit abgehängter
Unterdecke bis maximal 5cm über UK Decke.
Die zuvor beschriebenen Leistungen sind in die Preise
des LV einzukalkulieren und werden nicht gesondert
vergütet.
Die Verarbeitung hat nach den Herstellerrichtlinien
6. 4 Herstellen Sockelputz