Kunststofffenster und Aluminiumtüren
Hotelerweiterung "The Deutz" Köln
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Das bestehende Hotel Tribute "The Deutz" wird mit insgesamt 38 Gäste- und Personalzimmern und weiteren Nebenbereichen erweitert. Die Erweiterung umfasst fünf Geschosse und eine außenliegende Stahltreppe als bisher nicht vorhandenen zweiten Rettungsweg.   Die Gebäudeausstattung erfolgt weitgehend analog zum  Bestandsgebäude. Der Anbau befindet sich im hinteren Bereich des Grundstücks und ist über eine zur BE-Fläche umgenutzte Parkfläche zu erreichen. Das bestehende Hotel befindet sich weiter im Betrieb. Die Arbeiten können davon unbeeinflusst ausgeführt werden, jedoch wird Rücksichtnahme auf den Hotelbetrieb erwartet (z.B. kein Abspielen von Musik, Rauchen unter Hotelzimmern, etc.) Baubeginn:        März 2026 Fertigstellung:    März 2027 Adresse:           the Deutz, a Tribute Portfolio Hotel                         Adam-Stegerwald-Str. 9                         51063 Köln Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Stefanie Schrage Tel.:                  0271-695 193 Mobil:               0160-938 251 93 E-Mail:              stefanie.schrage@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel Hochbau GmbH abzustimmen. Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind können nicht geltend gemacht werden. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299. Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben. Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu informieren. Im vorliegenden Leistungsverzeichnis sind teilweise spezielle Produkt- bzw. Firmennamen ausgeschrieben. Selbstverständlich steht es dem Anbieter frei, gleichwertige Produkte anzubieten. Zur Beurteilung der Produkte sind dann jedoch vom Anbieter bei Angebotsabgabe entsprechende schriftliche Aussagen (Produkt- und Materialbeschreibung) dem Angebot beizulegen. Der AG behält sich in diesen Fällen jedoch die kostenlose Übersendung der entsprechenden Muster vor Auftragserteilung bzw. vor Baubeginn vor. Der AN ist für die termingerechte Übersendung der entsprechenden Muster bzw. Proben selbst verantwortlich. Liegen dem Angebot keine v.g. Angaben bei, so ist der AN verpflichtet, die im Angebot genannten Materialien oder Produkte zu verwenden. Materialien sind entsprechend der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, auch nur Teilleistungen zu vergeben oder auf Leistungen ganz zu verzichten. Der Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe die besonderen Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen zu haben. Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beinhalten: Einrichten und Räumen der Baustelle für Leistungen des AN. Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüsten im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich. Es wird ein Fassadegerüst vom AG erstellt. Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren. Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen. Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder zweiten Etage. Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen. Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung, Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden. Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung. Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle gemäß obiger Beschreibung. Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet. Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen. Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert vergütet. Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden. Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist. Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben. Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung einlädt. Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB. Angaben zur Baustelle und Ausführung Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen, durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und Technischen Merkblätter der Hersteller genauestens zu beachten. Aufwendungen für die Ausbildungen von Öffnungen, Wandanschlüsse, Stöße, Ecke, Übergängen usw. werden, wenn nicht anders beschrieben, nicht gesondert vergütet, Die mengenmäßigen Anteile sind den beigefügten Zeichnungen zu entnehmen. Korrosionsschutz verwendeter Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein. An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt. Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung Wir verweisen auf unsere AGB und: Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen. Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation Wir verweisen auf unsere AGB und: Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu beantragen. Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren. Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und Gliederung des AG. Die notwendigen Wartungsverträge gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten, gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen. Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.). Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Unterlagen vom Auftraggeber Der Auftragnehmer erhält als Grundlage für die Erbringung seiner Leistungen folgende Unterlagen:  Ausführungspläne im PDF-Format. Diese werden ihm zum Download auf einem Internet-Portal vom AG zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Kunststofffenster + Aluminium-Glas- Konstruktionen Fenster und Außentüren - ZTVs 1                                                                                             Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: -            BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, -            BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., -            BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, -            bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V., -            Deutsche Bauchemie e. V., -            DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., -            DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., -            FTA: Fachverband Türautomation e. V., -            GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., -            GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., -            GSB International e. V., -            ift Rosenheim GmbH, -            Informationsverein Holz e. V., -            IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., -            RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., -            RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., -            ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., -            VDE Verlag GmbH, -            VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V., -            VdS Schadenverhütung GmbH, -            VFF: Verband Fenster + Fassade, -            ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. 2           Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Fertigungsbeginn und Tür- und/oder Fensterlistenerstellung ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Beim Aufmaß ist zu beachten, dass die Größe der Öffnung zwischen Hinterwand und Wandbekleidung/Wandbelag wesentlich differieren kann. Das ist insbesondere bei Wärmedämmverbundsystemen, Vormauerschalen und Wangen von Dachgauben gegeben, hier können Rahmenverbreiterungen erforderlich werden. Soweit eine sichtbar gerasterte oder durch Fugen unterteilte Fassade zur Ausführung gelangt, müssen Aufmaß und Montage von Türen und Fenstern streng nach dem vom Fassadenbauer vorgegebenen Raster erfolgen, da in der Rasterteilung der Fassade keine wesentlichen späteren Korrekturen mehr zur Anpassung der Fassadenbekleidung an nicht maßgerecht eingesetzte Tür- und Fensterelemente möglich sind. Insoweit trägt der AN die Verantwortung für den maßlich korrekten Einbau und die richtige Elementgröße seiner Bauelemente in Abstimmung auf das Fassadenraster. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Werk- und Montageplanung ist dem AG spätestens drei Wochen nach der Auftragserteilung zur Prüfung vorzulegen. Der AG benötigt für seine Prüfung 5 Werktage. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind: -            statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu              verstehen), -            Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, -            Bemessung der Konstruktionen auf Eigen- und Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und              der Verankerung, -            Tür- und/oder Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und Angaben, -            erforderlichenfalls Bohrungen zur Verlegungen von bauseitigen ELT-Anschlüssen für außenseitigen              Sonnenschutz unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit, -            Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 bis 1 : 20 von allen Elementen mit              Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung, -            prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur. Der AN klärt mit Erstellung der Fenster-/Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040 hin. Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Fenster-/Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können. Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Entsprechend ist zu verfahren, wenn alte Fenster aufzuarbeiten sind. Der AN hat die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, ist der Transport mit den Preisen abgegolten. Sind Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage. Sofern Türantriebe vorgesehen sind, führt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN 18650 durch. Soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder, Einklemmschutz) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit. 3                                                                                             Ausführung und Konstruktion 3.1                                                                                          Hinweise zur Ausführung und Konstruktion Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen: -            Konstruktionstiefe, -            Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile, -            Ausbildung der Wärmedämmung bei Isolierprofilen, -            Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen, -            Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten. Wärmegedämmte Aluminiumkonstruktionen, die vom Verarbeiter im Eigenverbund zusammengefügt werden, sind nicht zulässig. Absturzsichernde Geländer oder Verglasungen dürfen nicht an oder durch Fensterprofile hindurch befestigt werden. Sie sind stets an der Außenwand zu befestigen und thermisch entkoppelt von den Fensterelementen auszuführen. Größere senkrechte und alle waagerecht liegenden Blechflächen sind rückseitig mit einem spritzbaren Antidröhnbelag, mindestens 3 mm dick, zu versehen. Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen. Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen. Vor dem Einbau von Außentüren ist vom AN mit dem AG abzustimmen, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist. Der Aufwand für die Einlagerung der Türflügel und entsprechende Provisorien ist vom AN für alle Außentüren mit in seiner Leistung zu berücksichtigen. Die Erstreinigung von Fenstern und Türen, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern. Vom AG sind keine gesonderten Leistungsbeschreibungen oder Vergaben für die Gewerke "Verglasungsarbeiten" und "Beschlagarbeiten" vorgesehen. Daher sind alle Leistungen zum Ersteinbau von Fenstern und Türen vom AN grundsätzlich einschließlich kompletter Beschläge und Verglasungen auszuführen. 3.2.                                                                                         Anforderungen an die Konstruktion 3.2.1     Windwiderstandsfähigkeit Soweit nicht vom AG angegeben, ist die Windwiderstandsfähigkeit gemäß EN 12211 und EN 12210 sowie unter Beachtung der DIN 18055 „Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und die DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1" vom AN zu berücksichtigen. 3.2.2     Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit Soweit nicht angegeben, ist die Schlagregendichtheit gemäß EN 1027 und EN 12208, die Fugendurchlässigkeit gemäß EN 1026 und EN 12207 vom AN zu berücksichtigen. 3.2.3     Wärmeschutz Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht abweichend festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung, die DIN 4108 und die Richtlinien der Bauregelliste A. Für einen wärmetechnisch verbesserten Randverbund ist gemäß DIN 4108-4 ein Korrekturwert von -0,1 W/m2K anzunehmen, sofern dieser Wert nicht bereits bei der Berechnung oder Prüfung des Fensters berücksichtigt wurde. Alle Isolierverglasungen erhalten, unabhängig vom objektbezogenen Wärmeschutznachweis, verbesserte Glasrandverbünde zur Kondensatvermeidung im Scheibenrandbereich als Mindeststandard. 3.2.4     Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108, Beiblatt 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Der Temperaturfaktor fRsi soll mindestens = 0,70 betragen. Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die Baukörperanschlüsse zu beachten. Der AN fordert bei Wohnungsbauten unaufgefordert beim AG das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 an zwecks Umsetzung der Vorgaben zur Mindestbelüftung. 3.2.5     Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz) Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g-total-Wert und dem Fensterflächenanteil Aw bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs Ag in m2. Der g-total-Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Verglasung und dem Abminderungsfaktor Fc von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Soweit erforderlich ist der geforderte g-total-Wert aus der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten zu entnehmen. 3.2.6     Schallschutz Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht anderweitig festgelegt, gilt Schallschutzklasse 3 bzw.4 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109. Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln). 3.2.7     Mechanische Festigkeit Soweit nicht abweichend angegeben, sind die Dauerfunktion gemäß EN 12400 und die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen. 3.2.8     Einbruchhemmung Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach EN 356 bzw. DIN 52290 nachzuweisen.Ist eine Einbruchhemmung nach Einbruch-Widerstandsklassen gefordert, so bezieht diese sich auf die Bandgegenseiten des Elements, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruchhemmend" bezeichneten Fenstern und Türen ist RC2N nach DIN EN 1627. 3.2.9 Flucht- und Rettungswege/ Notausgänge 1. Rettungsweg/ Notausgänge sind schwellenlos auszubilden und sind gemäß Brandschutzkonzept auszuführen. Die Notausgangstüren sind jeweils mit einem Panikschloss nach DIN EN 179 auszurüsten, Panikfunktion (B, C, D, E) nach Angabe. 3.3 Nachweise Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen: -            Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO), -            Systemprüfung mit Klassifizierung nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit), EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mechanische Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion), -            Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wärmetechnischen Werte bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfüllt              werden, -            Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Baukörperanschlussbereich durch eine Temperaturfeldberechnung mit grafischem Verlauf, soweit der Baukörperanschluss von den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 und den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten abweicht, -            Nachweise über Eignung von Profilen und Lacken sowie der thermischen Längenänderung und deren Aufnahme in den Anschlussfugen bei dunklen Oberflächen der Elemente. 3.4                                                                                          Werkstoffe 3.4.1     Kunststoffe Die Herstellung der Kunststoffprofile muss durch eine anerkannte Prüfstelle fremdüberwacht werden. Der äußere sichtbare Profilmantel muss eine durchgehend gleichmäßige Farbe und Oberfläche aufweisen. Die Profile müssen frei von Fremdkörpern, Lunkern, Rissen, Blasen und anderen Fehlstellen sein. Profile müssen in ihren Güteanforderungen den Werten der RAL-GZ 695 entsprechen. Profile müssen eine Kennzeichnung aufweisen. Das RAL-Gütezeichen gilt als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen. 3.4.2     Dichtstoffe Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten, dass eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den AG weiterzureichen. 3.4.3     Dichtungsprofile Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig. 3.4.4 Aluminiumprofile Aluminiumprofile Für Aluminiumprofile in Eloxalqualität ist die Legierung EN AW-6060 nach DIN EN 573 und DIN EN 755 zu verwenden. Für höher beanspruchte Teile ist EN AW-6063 bzw. EN AW-6082 einzusetzen. Für die Toleranzen gilt DIN EN12020-2. Aluminiumbleche Für Aluminiumbleche ist die Legierung AlMg1, halbhart, EN AW 5005A nach DIN EN 573 und DIN EN 485 in Eloxalqualität zu verwenden. Die Blechdicke ist nach statischen Anforderungen zu dimensionieren. Bei Fassadenblechen ist auf eine einheitliche Walzrichtung im eingebauten Zustand zu achten. Recylingprozess für den Werkstoff Aluminium Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören, oder einen gleichwertigen schlüssigen produktspezifischen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist sicherzustellen, dass Produktionsabfälle und demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster- und Fassadenprofilen, zurückgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist die Veröffentlichung des Gesamtverbandes der deutschen Aluminiumindustrie e.V., Aluminium im Bauwesen, "ökologisch und nachhaltig", Grundlage der v.g. Forderung. Stahlteile Stahlteile haben DIN 18800 und DIN EN ISO 1461 zu entsprechen. Wandstärken ab 4 mm sind feuerverzinkt, mit Mindestschichtauflage von 100 Mikrometer, zu liefern. Wandstärken unter 4 mm können aus sendzimirverzinkten Stahlblechen hergestellt werden. Der Korrosionsschutz ist entsprechend DIN 55928 auszuführen. Statisch beanspruchte Bauteile, die im Kalt- oder Außenbereich von Fassaden entsprechend DIN 18516, T1, liegen, müssen aus Edelstahl, Aluminium oder aus einem korrosionsfreien Material gefertigt werden. Blechflächen Größere Blechflächen wie vorgehängte Bleche oder Fensterbänke sind mit einem Antidröhnbelag zu versehen. Nach DIN 18360, Ziff. 3.1.5.11, muss die Schichtdicke von Entdröhnungsstoffen mindestens 2 mm betragen. 3.5        Profilausbildung Kunststoff Soweit nicht an anderer Stelle abweichend angegeben, sind Mitteldichtungssysteme (MD) anstelle von Anschlagdichtungssystemen (AD) vorzuziehen, flächenbündige Rahmenprofile sollen nur auf ausdrückliche Anforderung verwendet werden, das Regelprofil ist ein Versatzprofil mit gerundeten Glaskanten. Alle Rahmenverbindungen sind verschweißt mit vertieft verschliffener Schweißnaht anzubieten. 3.6        Rahmenverbindungen 3.6.1  Rahmenverbindungen Kunststoffprofile Die angebotenen Rahmen-, Pfosten- und Kämpferverbindungen sowie die Qualitätssicherung der Eckverbinder sind vom AN anzugeben. 3.6.2  Falzausbildung/-dichtungen Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann oder in denen sich Tauwasser bildet, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Dichtungen sind in den Rahmenecken als auf Gehrung geschnittene und verschweißte Dichtungen auszuführen, das Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig. 3.8        Glas/Verglasung 3.8.1  Glasleisten Bei versenkter Verstiftung hölzerner Glasleisten sind die Löcher mit einem geeigneten Material zu verschließen. Bei Befestigung der Glashalteleisten von Kunststoff- und Alurahmensystemen ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein. Außenliegende, der Witterung ausgesetzte Glashalteleisten sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzugeben; die Zustimmung des AG zur Lage der Glashalteleisten ist vom AN einzuholen. 3.8.2 Sonnenschutzglas Sonnenschutzglas ist als "Weißglas" mit - gemessen an den Sonnenschutzeigenschaften größtmöglichem technischen Lichtwert einzusetzen. 3.8.3 Einscheibensicherheitsglas Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrückklich so bezeichnet, stets mit Hitzetest (ESG-H) auszuführen. 3.8.4 Absturzsichernde und splitterschützende Verglasung Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an. Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen. ¿3. 3.8.5 Floatglas und Weißglas Ist nachstehend Weißglas beschrieben, so verstehen sich hierunter Gläser mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas. Alle übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus) dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen; Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig. Der AN belegt die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glaschargenuntersucherungen im Rahmen der Eigenkontrolle IPC. 3.9        Einbau 3.9.1     Allgemeines Bei der Planung von Anschlussausbildungen sind regionale Klimadaten zu berücksichtigen. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen, bzw. so zu verändern, dass die mit der DIN 4108-2 vorgegebenen schimmelpilzkritische 13-°C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen. Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff abzudichten. Der Einbau erfolgt teilweise in Bereichen mit noch vorhandener Abstützung des Rohbauers. 3.9.2 Befestigung Die Verankerung der Fassade erfolgt im Rohbau mittels zugelassener Verankerungsmittel. Es dürfen nur Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel aus nichtrostendem Material verwendet werden. Anker sind aus nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1 - Verzeichnis der nicht rostenden Stähle - herzustellen Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen. Die Verankerung am Bau muss die temperaturbedingte Verformung spannungsfrei aufnehmen können. Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. Anschweißplatten sind rechtzeitig vom AN zum bauseitigen Einbau in Stahlbetonbauteile zu liefern. Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber o. Ä. sind nicht zu verwenden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. 3.10      Anschlussfugen zum Baukörper Es sind ausschließlich nur RAL-gütegesicherte Abdichtungs- und Fugenbaustoffe vorzusehen. Der AN wird die Anschlüsse seiner Bauelemente an Mauerwerkslaibungen auschließlich an glatten, vollflächigen Laibungen vornehmen. Findet der AN auf der Baustelle unebene, profilierte oder offene Grifftaschen oder Hohlkammern aufweisende Laibungen vor, weist der AN den AG hierauf rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Fenstermontage hin und meldet Bedenken gegen die Ausführung an. Sofern keine Angaben zum Material der Dämmstoffe angegeben sind, sind diese unter Beachtung der Beanspruchung und Anforderungen vom AN zu wählen. 4           Türen Bekleidungen und Verleistungen sind in ihren Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen. Bei einer Demontage mit nachfolgender Erneuerung der Türen sind die Dübel in der Laibung zu belassen und bündig abzuschneiden. Ebenso sollen die Hülsen von Blendrahmenschrauben in der Wand verbleiben. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig. 4.1        Zargen Die Zargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbaufassade einzumessen. Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen - speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung - auszugleichen. Zargen von ungefälzten Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Der AN erkundet vor Erstellung seiner Türliste beim AG, ob Zargen zum Einbau in Sichtmauerwerks- oder Sichtbetonwände vorgesehen sind. Zargen für solche Einbausituationen sind generell als zweiteilige Zargen auszuführen. Stahlblechzargen sind, soweit sie nicht in Wohnungsbauten innerhalb von Wohnungen zum Einbau vorgesehen sind, stets in einer Blechstärke von mindestens 2 mm auszuführen. 4.2        Unterer Abschluss Hauseingangstüren sind generell mit unterer Anschlagschiene herzustellen, soweit kein Warentransport stattfindet. Der untere Abschluss von Außentüren ist standardmäßig vom AN mit einer Kunststoff-Abdichtungsfolie mit mindestens 15 cm seitlichem Überstand vorzurüsten. Die Abdichtungsfolie ist vom AN am Untergrund vollflächig zu verkleben. Der untere Anschluss von Außentüren ist mit Aufständerung durch mindestens feuerverzinkte Stahlteile und hochwärmegedämmt auszuführen. Behindertengerechte, ebenengleiche Ausgänge an Terrassen bedingen konstruktive bauseitige Maßnahmen wie etwa beheizte und an die Entwässerung angeschlossene Rinnen vor solchen Türanschlüssen. Soweit der AN die Gefahr von Wassereinbruch durch mangelnde Aufkantungshöhen an Türen vermuten kann, teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen mit. Alle unteren Rahmenprofile von Fest- und Flügelrahmen müssen eine Höhe von mindestens 105 mm aufweisen. Der AN prüft vor dem Einbau von Balkontüren und bodentiefen Fenstern von Balkonen mit allseitig umschlossener Brüstung, ob die Notüberläufe der Balkone tiefer liegen als die Schwellenhöhe seiner Türen und Fenster. Ist dies nicht gegeben, meldet der AN umgehend Bedenken gegen die Montagesituation beim AG an. 4.3        Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen Soweit Türen in Flucht- und Rettungswegen an Ausgängen usw. liegen, sind Panikbeschläge an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Panikfunktion in Fluchtrichtung erforderlich, die ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen. Soweit bei zweiflügeligen Türen die erforderliche lichte Durchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht erlangt wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen und erforderlichenfalls beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen. Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach DIN EN 179 geprüften Türdrückern oder in Gebäuden mit großen Menschenansammlungen mit nach IDIN EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt. Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen aus Gründen des Diebstahlschutzes geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage aufheben. Alternativ hierzu können Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben. Der AN prüft bei der Erstellung seiner Werkstatt- und Montageplanung die Einhaltung des Vorbeschriebenen und macht den AG auf diesbezügliche Widersprüche in seiner Planung oder den Vergabeunterlagen aufmerksam. 4.5        Türschließer Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in Alusilber zu berücksichtigen. Soweit nicht abweichend beschrieben, werden Türschließer auf der Innenseite von Fassaden bzw. raumseitig und nicht flurseitig (nicht außenseitig, also in Über-Kopf-Montage) montiert. Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) anstelle von Scherenschließern auszuführen. Bei Holzrahmentüren sind vollintegrierte Türschließer als Mindeststandard festgelegt. Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN. Türschließer sollen stets in einer Ausführung für besonders geringe Bedienkräfte im freiem Türöffnungswinkel vorgesehen werden. Soweit Türschließer an Türen ohne Brand- und Rauchschutzfunktonen zum Einbau gelangen, erhalten sie eine Rastfeststellung. Türschließer an Brand- und Rauchschutztüren dürfen hingegen keine Rastfeststellung ohne Einbau einer zusätzlichen Feststellanlage (FSA) erhalten. Fordert der AG Rastfeststeller an Brand- und Rauchschutztüren ohne FSA, meldet der AN hiergegen Bedenken an. Sämtliche Befestigungsmittel sind aus nichtrostendem Material und ausreichend in den Türblättern bzw. Türrahmen verankert. Gegebenenfalls sind entsprechende Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhindern. Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordert (Bettlägerige, Senioren, kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden, bis die Brandmeldeanlage Alarm auslöst. Der AN weist den AG auf das Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. 4.6        Beschläge, allgemein Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle von Lang- oder Kurzschildern zu versehen. Sämtliche Bänder sind in der gleichen Farbe wie Türelemente zu verbauen. Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen. Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN soll - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine Beschläge anbauen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen. Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern sollen Panikschlösser erhalten. Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene als Trittschutz auszuführen. Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern. Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen. Bei Parallel-Schiebe-Kipptüren ist eine Aussperrsicherung vorzusehen. Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig. Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen. Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Nutzungsbereichen von Kindern oder verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser auszuführen. Beschläge von Drehkippfenstern sind prinzipiell mit Fehlbedienungssperre auszuführen. Beschläge benachbart angeordneter Elemente (bspw. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen  aufgleicher Höhe über OKF eingebaut werden. 4.10      Außenfensterbänke Für Außenfensterbänke ist in den Fensterprofilen stets ein Fensterbankfalz vorzusehen. Fensterbleche aus Titanzink oder Kupfer erhalten seitliche Aufkantungen mit verlöteten hinteren Ecken sowie vordere Abkantungen mit Rückkantungen. Fensterbleche aus Aluminium sind mit seitlicher und hinterer Aufkantung sowie verschweißten Ecken auszuführen, gesteckte Endkappen sind nur zulässig, wenn ausdrücklich im Leistungstext beschrieben. Alle Fensterbänke sind mit unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung auszuführen. Soweit Fensterbänke rückseitig verschraubt sind und ihr Unterschnitt seitlich eingeputzt ist, ist eine unterseitige Befestigung mit Bitumenkleber zulässig. Fensterbleche dürfen nicht unmittelbar auf Mauerwerk aufgesetzt werden, sie müssen eine unterseitige Wärmedämmung in gesamter Laibungstiefe erhalten. Soweit die Wärmedämmung nicht wie vorgegeben ausführbar ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit. Fensterbleche bis 1,90 m Länge sind stets ungeteilt auszuführen. Die Teilung breiterer Fensterbänke muss unter Bezugnahme auf die Rahmenteilung der Fensterelemente erfolgen und geschieht nicht unter dem Aspekt der Verschnittoptimierung des AN. Alle Fensterbleche sind mit zwängungsfreier Dehnungsmöglichkeit an den Stirnseiten zu montieren. Werden Fensterbleche montiert, solange Fassadenputz- und Anstricharbeiten noch nicht abgeschlossen sind, so sind sie vom AN unmittelbar nach der Montage mit einer Flüssiglatexbeschichtung als Oberflächenschutz zu versehen, soweit sie nicht durch Kunststofffolien vollflächig geschützt sind.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Kunststofffenster + Aluminium-Glas- Konstruktionen
Fenster und Außentüren - Ausführungsbeschreibung Fenster und Außentüren - Ausführungsbeschreibung Alle nachstehend genannten Kunststofffensterelemente; auch Kunststofffenstertüren und Kunststoff-Hauseingangstüren, sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten. Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 3, im Zusammenhang mit den bauphysikalischen Gutachten. Die Montage erfolgt entsprechend den Richtlinien und Leitfäden der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren. Bauwerk/Lage des Gebäudes Höhe über N. N.: 50,01 m über N. N. Höhe über Gelände: max. 15 m über Gelände Bauwerksanschlüsse und Einbau Anschlussfugen: gem. RAL-Einbaurichtlinie Vorleistung Rohbau: Stb.- Wände Fassadenbekleidung: Wärmedämmverbundsystem Rahmen Material:                          Kunststoffprofil, stahlverstärkt, Stärke 75/76 mm, Mitteldichtung, 6-Kammer-System Farbton Innen: RAL nach Wahl des AG Farbton Außen: RAL nach Wahl des AG Dichtungen:                     3 Dichtungsebenen, Farbton nach Abstimmung Konstruktion: Dämmung der Fuge zwischen Fensterelement und Rohbau durch Verwendung eines Spezial PU-Schaumes, verrottungsfest, feuchtigkeits- und temperaturbeständig, schallisolierend.                                       Dampfdichter Anschluss an Rohbaukonstruktion innen dreiseitig mit Dichtfolien, oberer Anschluss mit Kompriband                                       Bodentiefe Fenster werden auf der Rohdecke montiert und erhalten ein wärmegedämmtes Profil/ Bodeneinstand in Abhängigkeit vom Bodenaufbau Schwelle:                        Barrierefreie, bodenbündige Systemschwelle für ebenengleichen Anschluss von Balkon- und Terrassenbelägen als thermisch getrennte Aluminiumprofilschwelle. Verglasung Verglasung:                     3-fach Isolier-Wärmeschutzverglasung g-Wert Verglasung: Standard 0,53, für einzelne Positionen abweichend, siehe Langtexte Reflexionsgrad Isolierverglasung maximal 15%, ansonsten maximal 8% Bauphysik Fenster Uw-Wert:                         1,00 W/m²K                                       HINWEIS: der Uw weicht von den Vorgaben des EnEV Nachweis ab, eine Bestätigung des Erstellers liegt vor Schallschutz: Rw ³ 42 dB bzw. Rw ³ 38 dB Außentüren Uw-Wert:                         1,80 W/m²K Schallschutz: keine Anforderungen Beschläge Einbruchschutz: Teilweise RC2N gem. EN 1627 mit Pilzkopfzapfen-Beschlägen und Schließblechen Montage/Lage: Verdecktliegende Einhandbeschläge mit Fehlbedienungssperre. Zuschlagsicherung bei Kippfunktion, in Fluren Kipp vor Dreh Funktion, Öffnungsbegrenzer 150 mm Griffe & Drücker: Drehkipp-Beschlag Hoppe Amsterdam Edelstahl oder gleichwertig.                                       Drücker bei Rettungswegen: Push Bar Fabrikat: Kunststoffprofile: Systemhersteller: Trocal 76MD, Kömmerling, KBE, VEKA, Schüco, Rehau, Brügmann oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat Kunststoffprofile Angebotenes Fabrikat Beschläge: Aluminiumprofile: Systemhersteller: Schüco AD UP 75oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat Aluminiumprofile: Angebotenes Fabrikat Beschläge: . Angebotenes Fabrikat Griffe: Fensterbänke: Aluminiumfensterbänke, beschichtet in RAL nach Wahl, mit einer Ausladung bis ca. 200 mm ,                       seitliche Aufschieblinge Fenstertypen Typ 1 Typ 2 Typ 3/ 3.1 Typ 4 Typ 5 Typ 6 Typ 7 Typ 8 Typ 9
Fenster und Außentüren - Ausführungsbeschreibung
01 Kunststofffenster
01
Kunststofffenster
01.0010 Technische Bearbeitung Kunststofffenster und Aluminiumtüren Der Auftragnehmer hat nach den Planungsunterlagen und Berechnungen des Auftraggebers die für die Ausführung erforderliche Montage- Werkstatt- und Fertigungsplanungen zu erbringen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dazu gehören insbesondere: - Werkstatt-und Fertigungs-Zeichnungen, Ausführungs- u. Montagebeschreibungen, abgestimmt mit allen Fremdgewerken, einschließlich der systemgebundenen Details Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigungen und Bauanschlüsse der Bauteile, Elektrischen Anschlüsse, Kabelpläne, Anschlusspläne, Zubehör - und Einbauteile, Sonstiges Funktionszubehör, Funktionsweisen, Schnittstellen, Einbaufolge enthalten und erkennbar sein - Anfertigen von Positionspläne mit Darstellung der Bauelemente in Bezug auf die Positionen des Leistungsverzeichnis - Anfertigen von Türen- und Bauteillisten mit Angabe der technischen Ausstattung, Beschläge, Schall- und Wärmeschutzanforderungen und Sicherheitseinrichtungen, in Bezug auf die Positionen des Leistungsverzeichnis, als Vorlage zur Prüfung und Freigabe beim Planer des AG - Nachweise und statischen Bemessung der Bauelemente und Fassadenbauteile, der Schraubverbindungen, Befestigungselemente, Dübelzulassungen, Korrosionschutz und Bauartzulassung der verwendeten Materialien. - Bemessung, Auslegung und Nachweisführung sicherheitsrelevanter Bauteil-Bemessungen für Sicherheitsverglasungen einschließlich Rahmenverbund Die Unterlagen, sind in 1-facher Ausfertigung dem Auftraggeber vor Montagebeginn und Ausführungsbegleitend zur Prüfung und Dokumentaion zu übergeben. Unterlagen, die für die statische Prüfung durch den Prüfingenieur notwendig werden, sind in 3-facher Ausfertigung dem Auftraggeber vor Montagebeginn und Ausführungsbegleitend zur Prüfung zu übergeben. Die Kosten hierfür sind pauschal anzubieten.
01.0010
Technische Bearbeitung Kunststofffenster und Aluminiumtüren
P
1,00
psch
Wärmeschutzverglasung Wärmeschutzverglasung
Wärmeschutzverglasung
01.0020 Fensterelement Typ 1: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 2420 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 1 x Dreh-Kipp-Flügel 960 mm x 1380 mm - 1 x Festverglasung/Unterlicht 1235 mm x 920 mm - 1 x Festverglasung/ Seitenlicht 550 mm x 2300  mm Fußbodenaufbau: 120 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,53 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: 0.903 NO,0.904, 0.905, 0.906, 0.907, 0.908 NW Miniaturansicht:
01.0020
Fensterelement Typ 1: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 42 dB
6,00
Stck
01.0030 Fensterelement Typ 1: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,58, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 2420 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 1 x Dreh-Kipp-Flügel 960 mm x 1380 mm - 1 x Festverglasung/Unterlicht 1235 mm x 920 mm - 1 x Festverglasung/ Seitenlicht 550 mm x 2300  mm Fußbodenaufbau: 120 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,58 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: Miniaturansicht:
01.0030
Fensterelement Typ 1: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,58, R'w = 42 dB
E
1,00
Stck
01.0040 Fensterelement Typ 1: 1510 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 2400 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 1 x Dreh-Kipp-Flügel 960 mm x 1380 mm - 1 x Festverglasung/Unterlicht 1235 mm x 920 mm - 1 x Festverglasung/ Seitenlicht 550 mm x 2300  mm Fußbodenaufbau: 100 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,53 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: 1.123 NO, 1.122, 1.121, 1.120, 1.119, 1.118, 1.117 NO, 2.218, NO 2.217, 2.216, 2.215, 2.214 NO, 3.318 NO, 3.317, 3.316, 3.315 Miniaturansicht:
01.0040
Fensterelement Typ 1: 1510 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 42 dB
16,00
Stck
01.0050 Fensterelement Typ 2: 1510 x 1400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 1400 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 2 x Dreh-Kipp-Flügel 755 mm x 1400 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,53 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: -1.009, -1.805, -1.804, -1.803, -1.802, -1.801, -1.008 Miniaturansicht:
01.0050
Fensterelement Typ 2: 1510 x 1400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 42 dB
7,00
Stck
01.0060 Fensterelement Typ 3: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 2420 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 2 x Dreh-Kipp-Flügel 755 mm x 1380 mm - 2 x Festverglasung/Unterlicht 755 mm x 920 mm Fußbodenaufbau: 120 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,53 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: 0.908 NW, 1.115 Miniaturansicht:
01.0060
Fensterelement Typ 3: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 42 dB
2,00
Stck
01.0070 Fensterelement Typ 3: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 2420 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 2 x Dreh-Kipp-Flügel 755 mm x 1380 mm - 2 x Festverglasung/Unterlicht 755 mm x 920 mm Fußbodenaufbau: 120 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,53 Schallschutz: R'w = 38 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: Frühstück Miniaturansicht:
01.0070
Fensterelement Typ 3: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB
2,00
Stck
01.0080 Fensterelement Typ 3: 1510 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 2400 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 2 x Dreh-Kipp-Flügel 755 mm x 1380 mm - 2 x Festverglasung/Unterlicht 755 mm x 920 mm Fußbodenaufbau: 100 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,53 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: 1.124, 1.123 NW, 1.116 Miniaturansicht:
01.0080
Fensterelement Typ 3: 1510 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 42 dB
4,00
Stck
01.0090 Fensterelement Typ 3.1: 1510 x 1880 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 1800 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 2 x Dreh-Kipp-Flügel 755 mm x 1380 mm - 2 x Festverglasung/Unterlicht 500 mm x 920 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,53 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: 2.219, 2.218 NW Miniaturansicht:
01.0090
Fensterelement Typ 3.1: 1510 x 1880 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 42 dB
3,00
Stck
01.0100 Fensterelement Typ 4: 1135 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1135 mm x 2420 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 1 x Dreh-Kipp-Flügel 1135 mm x 1380 mm - 1 x Festverglasung/Unterlicht 1135 mm x 920 mm Fußbodenaufbau: 120 mm Kipp-vor-Dreh- Beschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,53 Schallschutz: R'w = 38 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: Flur EG Miniaturansicht:
01.0100
Fensterelement Typ 4: 1135 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB
1,00
Stck
01.0110 Fensterelement Typ 4: 1135 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1135 mm x 2400 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 1 x Dreh-Kipp-Flügel 1135 mm x 1380 mm - 1 x Festverglasung/Unterlicht 1135 mm x 920 mm Fußbodenaufbau: 100 mm Kipp-vor-Dreh- Beschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,53 Schallschutz: R'w = 38 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: Flur 1.OG, 3.OG Miniaturansicht:
01.0110
Fensterelement Typ 4: 1135 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB
3,00
Stck
01.0120 Fensterelement Typ 5: 1510 x 985 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 985 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 2 x Dreh-Kipp-Flügel 755 mm x 985 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,53 Schallschutz: R'w = 38 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: Gym Miniaturansicht:
01.0120
Fensterelement Typ 5: 1510 x 985 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB
1,00
Stck
01.0130 Fensterelement Typ 6: 680 x 1400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 680 mm x 1400 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 1 x Dreh-Kipp-Flügel 680 mm x 1400 mm Kipp-vor-Dreh- Beschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,53 Schallschutz: R'w = 38 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: Treppenhaus 1.OG, 2.OG, 3.OG Miniaturansicht:
01.0130
Fensterelement Typ 6: 680 x 1400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB
3,00
Stck
01.0140 Fensterelement Typ 7: 680 x 1680 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 680 mm x 1680 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 1 x Dreh-Kipp-Flügel 680 mm x 1680 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,53 Schallschutz: R'w = 38 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: Treppenhaus 4.OG Miniaturansicht:
01.0140
Fensterelement Typ 7: 680 x 1680 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB
1,00
Stck
01.0150 Fensterelement Typ 8: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,40, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 2420 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 1 x Dreh-Kipp-Flügel , optisch unterteilt in vier Felder Fußbodenaufbau: 120 mm Drehkippbeschlag Höhe Fenstergriff 850 mm OKFF Nullschwelle für rollstuhlgerechten Rettungsweg Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Sonnenschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,40 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: 0.909 SW, 1.115 Miniaturansicht:
01.0150
Fensterelement Typ 8: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,40, R'w = 42 dB
1,00
Stck
01.0160 Fensterelement Typ 9: 1300 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1300 mm x 2400 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 2 x Dreh-Kipp-Flügel 650 mm x 1380 mm - 1 x Festverglasung/Unterlicht 1300 mm x 920 mm Fußbodenaufbau: 100 mm Kipp-vor-Dreh- Beschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,53 Schallschutz: R'w = 38 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: Flur 1.OG Miniaturansicht:
01.0160
Fensterelement Typ 9: 1300 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,53, R'w = 38 dB
1,00
Stck
Sonnenschutzverglasung Sonnenschutzverglasung
Sonnenschutzverglasung
01.0170 Fensterelement Typ 1: 1510 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,40, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 2400 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 1 x Dreh-Kipp-Flügel 960 mm x 1380 mm - 1 x Festverglasung/Unterlicht 1235 mm x 920 mm - 1 x Festverglasung/ Seitenlicht 550 mm x 2300  mm Fußbodenaufbau: 100 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Sonnenschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,40 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: 3.314 NO Miniaturansicht:
01.0170
Fensterelement Typ 1: 1510 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,40, R'w = 42 dB
1,00
Stck
01.0180 Fensterelement Typ 3: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,40, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 2420 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 2 x Dreh-Kipp-Flügel 755 mm x 1380 mm - 2 x Festverglasung/Unterlicht 755 mm x 920 mm Fußbodenaufbau: 120 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Sonnenschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,40 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: 0.903 SO Miniaturansicht:
01.0180
Fensterelement Typ 3: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,40, R'w = 42 dB
1,00
Stck
01.0190 Fensterelement Typ 3: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,40, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 2420 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 2 x Dreh-Kipp-Flügel 755 mm x 1380 mm - 2 x Festverglasung/Unterlicht 755 mm x 920 mm Fußbodenaufbau: 120 mm Drehkippbeschlag als Komfortbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Sonnenschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,40 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: 0.909 NW Miniaturansicht:
01.0190
Fensterelement Typ 3: 1510 x 2420 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,40, R'w = 42 dB
2,00
Stck
01.0200 Fensterelement Typ 3: 1510 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,40, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 2400 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 2 x Dreh-Kipp-Flügel 755 mm x 1380 mm - 2 x Festverglasung/Unterlicht 755 mm x 920 mm Fußbodenaufbau: 100 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Sonnenschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,40 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: 3.319, 3.318 NW, 3.114 SO, 3.313 Miniaturansicht:
01.0200
Fensterelement Typ 3: 1510 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,40, R'w = 42 dB
6,00
Stck
01.0210 Fensterelement Typ 3: 1510 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,32, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 2400 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 2 x Dreh-Kipp-Flügel 755 mm x 1380 mm - 2 x Festverglasung/Unterlicht 755 mm x 920 mm Fußbodenaufbau: 100 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Sonnenschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,40 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: 1.117 SO Miniaturansicht:
01.0210
Fensterelement Typ 3: 1510 x 2400 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,32, R'w = 42 dB
1,00
Stck
01.0220 Fensterelement Typ 3.1: 1510 x 1880 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,40, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 1800 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 2 x Dreh-Kipp-Flügel 755 mm x 1380 mm - 2 x Festverglasung/Unterlicht 500 mm x 920 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Sonnenschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,40 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: 2.213 Miniaturansicht:
01.0220
Fensterelement Typ 3.1: 1510 x 1880 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,40, R'w = 42 dB
2,00
Stck
01.0230 Fensterelement Typ 3.1: 1510 x 1880 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,37, R'w = 42 dB Kunststoff- Fensteranlage mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1510 mm x 1800 mm Aufteilung und Abmessungen: gemäß Architektenplan - 2 x Dreh-Kipp-Flügel 755 mm x 1380 mm - 2 x Festverglasung/Unterlicht 500 mm x 920 mm Drehkippbeschlag Aluminiumfensterbank außen über die gesamte Breite des Elementes, pulverbeschichtet nach nach Wahl AG im Standardfarbe Farbton der Kunststoffprofile: außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 3-Scheiben Sonnenschutzverglasung nach Erfordernis Festelement als absturzsichernde Verglasung Angriffsseite innen gem. DIN 18008 U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,00 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad: g= 0,37 Schallschutz: R'w = 42 dB im eingebauten Zustand Raumnummer: 2.214 SO Miniaturansicht:
01.0230
Fensterelement Typ 3.1: 1510 x 1880 mm, Uw = 1,00 W/m²K, g <= 0,37, R'w = 42 dB
1,00
Stck
02 Aluminiumtüren
02
Aluminiumtüren
02.0010 Alu-Glas-Tür Außentür UG 1300 x 2295 mm, U= 1,80 W/m²K, Rettungsweg Alu-Glas-Tür mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1300 mm x 2295 mm Breite im Lichten: mind. 1,05m Fußbodenaufbau: 160 mm Farbton der Aluminiumprofile außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 2-Scheiben Isolierverglasung U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,80 W/(m²K) Drücker Bandseite: Knauf Bandgegenseite: Push Bar Vorgerüstet für Profilzylinder Panikschloss für Notausgang: Panikfunktion E Obentürschließer GEZE TS 5000 Einbauort: Außentür zu Fluchttreppe UG
02.0010
Alu-Glas-Tür Außentür UG 1300 x 2295 mm, U= 1,80 W/m²K, Rettungsweg
2,00
Stck
02.0020 Alu-Glas-Tür Außentür EG 1300 x 2420 mm, U= 1,80 W/m²K, Rettungsweg mit Automatiktüröffner Alu-Glas-Tür mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1300 mm x 2420 mm Breite im Lichten: mind. 1,05m Fußbodenaufbau: 120 mm Farbton der Aluminiumprofile außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 2-Scheiben Isolierverglasung U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,80 W/(m²K) Bandseite: Knauf Bandgegenseite: Automatiktüröffner mit Taster + Push Bar Barrierefreier Zugang Vorgerüstet für Profilzylinder Panikschloss für Notausgang: Panikfunktion E Obentürschließer GEZE TS 5000 Einbauort: Außentür EG Achse H
02.0020
Alu-Glas-Tür Außentür EG 1300 x 2420 mm, U= 1,80 W/m²K, Rettungsweg mit Automatiktüröffner
1,00
Stck
02.0030 Alu-Glas-Tür Außentür 2.OG 1135 x 2400 mm, U= 1,80 W/m²K Alu-Glas-Tür mit folgenden Eigenschaften: Rohbaumaße (Breite x Höhe): 1135 mm x 2400 mm Fußbodenaufbau: 100 mm Farbton der Aluminiumprofile außen: RAL nach Wahl innen: RAL nach Wahl Einbausituation: Stahlbeton Verglasung: Standard 2-Scheiben Isolierverglasung U-Wert: gesamtes Fensterelement: Uw ≤  1,80 W/(m²K) Bandseite: Drücker Bandgegenseite: Drücker Vorgerüstet für Profilzylinder Obentürschließer GEZE TS 5000 Einbauort: Außentür zu Terrassen 2.OG
02.0030
Alu-Glas-Tür Außentür 2.OG 1135 x 2400 mm, U= 1,80 W/m²K
2,00
Stck
02.0040 Fluchttürwächter inkl.Montageplatte Lieferung und Montage eines Fluchttürwächter für EN 179 mit zwei Schlüssel, RAL 6029 mit eingebautem Profilhalbzylinder inkl.9 V- batteriem langleuchtendes Piktogram und Montageplatte
02.0040
Fluchttürwächter inkl.Montageplatte
E
1,00
Stck