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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Das bestehende Hotel Tribute "The Deutz" wird mit insgesamt 38 Gäste- und Personalzimmern und weiteren Nebenbereichen erweitert. Die Erweiterung umfasst fünf Geschosse und eine außenliegende Stahltreppe als bisher nicht vorhandenen zweiten Rettungsweg. Die Gebäudeausstattung erfolgt weitgehend analog zum Bestandsgebäude.
Der Anbau befindet sich im hinteren Bereich des Grundstücks und ist über eine zur BE-Fläche umgenutzte Parkfläche zu erreichen. Das bestehende Hotel befindet sich weiter im Betrieb. Die Arbeiten können davon unbeeinflusst ausgeführt werden, jedoch wird Rücksichtnahme auf den Hotelbetrieb erwartet (z.B. kein Abspielen von Musik, Rauchen unter Hotelzimmern, etc.)
Baubeginn: März 2026
Fertigstellung: März 2027
Adresse: the Deutz, a Tribute Portfolio Hotel
Adam-Stegerwald-Str. 9
51063 Köln
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Frau Stefanie Schrage
Tel.: 0271-695 193
Mobil: 0160-938 251 93
E-Mail: stefanie.schrage@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Angaben zur Baustelle
1.1 Baubeschreibung
Das Gebäude ist eine Erweiterung eines bestehenden Hotels mit insgesamt 36 Gästezimmern und weiterer Nebenbereiche sowie einer außenliegenden Stahltreppe als bisher nicht vorhandenen zweiten Rettungsweg mit folgenden öffentlichen Bereichen:
Fitnessbereich mit Gäste WC´s Meeting Room mit Anbindung an den bestehenden öffentlichen Bereich Treppenhäuser
Sowie den nicht-öffentlichen Bereichen: Gesamter Back-Bereich
Personal-Bereiche Lagerflächen House-Keeping Technikräume Kofferlager
Die Aufeilung der Zimmertypen, sowie das weitere Raumprogramm ergeben sich aus den beigefügten Planunterlagen
Die Medienversorgung des Anbaus erfolgt aus dem Bestandsgebäude. Eine neue NSHV wurde im Zuge des Rückbaus des vorhandenen Anaus bereits installiert.
1.2 Baustellenlogistik
Der Betrieb des vorhandenen Gebäudes wird während der Baumaßnahme fortgeführt.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Adam-Stegerwald-Straße. Materialanlieferungen, die über die Zufahrt zum Hotel erfolgen, sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung möglich.
Das Parken im Bereich der Baustelleneinrichtung ist grundsätzlich nicht gestattet.
Für die Transportwege sind vor der Bestellung aller Geräte und Einbauteile unbedingt die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und zu beachten.
1.3 Versorgungsanschlüsse
Baustromverteiler sowie Wasseranschlüsse werden vor Ort zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
1.4 Verwertung und Beseitigung
Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) - z.B. Bau- und Abbruchabfälle, Erdaushub etc. - sind vorrangig zu verwerten. Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind ordnungsgemäß zu beseitigen.
Dabei wird zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen unterschieden.
Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen sind entsprechend ihrer Abfallschlüsselnummer einer für sie zugelassenen Abfallentsorgungsanlage zuzuführen.
Auskünfte zu diesem Thema können zugelassene Entsorgungsfachbetriebe und die unteren Abfallwirtschaftsbehörden (in Bochum das Umweltamt) erteilen.
Der Nachweis über die Entsorgung (gemäß der Nachweisverordnung) ist nach Aufforderung durch die Bauleitung oder spätestens mit der Schlussrechnung zu erbringen.
Die Entgelte für die Entsorgung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat regelmäßig seinen Schutt/Abfall zu beseitigen. Generell wird auf die DIN 18299/VOB Teil C verwiesen.
1.5 Baustelleneinrichtung
Der genaue Platz der Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung des Auftraggebers vor Ort abzustimmen und/oder dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Sämtliche Flächen der Baustelleneinrichtung und der Zuwege zur Baustelle sind während der Ausführungszeit des AN von diesem sauber zu halten und nach Abschluss der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Eine WC-Anlage wird, zur kostenlosen Benutzung, überlassen.
Ist vor Ort zwischen mehreren AN keine Einigkeit über die Verursachung von Verunreinigungen und deren Beseitigung zu erreichen, behält sich der AG vor, die Baustelle anderweitig zu reinigen. Die dadurch entstehenden Kosten werden anteilig den AN vor Ort berechnet.
Lagerflächen sind auf dem Grundstück vorhanden, der genaue Platz ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen und dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Für gelagerte Materialien wird vom AG keinerlei Haftung übernommen.
Der AN hat sein Werkzeug und Material selbst gegen Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Die Gestellung von Hebezeugen und Maschinen für den Transport auf der Baustelle und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten des AN sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Dies gilt auch für notwendige Hilfsgerüste, Schutzgerüste, Arbeitsbühnen und Hilfskonstruktionen.
Auflagen, die durch die Baustellenverordnung gem. § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 24.11.2021 an den Auftragnehmer gestellt werden, sind von diesem einzuhalten. Diese Tätigkeiten werden nicht gesondert vergütet.
Das Einrichten und Abräumen der Baustelle werden nicht gesondert vergütet, der Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der AN benennt bei der Auftragserteilung schriftlich den für das Projekt verantwortlichen Bauleiter. Die Anwesenheit des deutsch sprechenden Bauleiters während der gesamten Ausführungszeit auf der Baustelle gehört zur Leistung des AN. Jede Änderung der Ausführung in Bezug auf die beauftragte Planung ist unverzüglich schriftlich der Bauleitung anzuzeigen. Während der beauftragten Tätigkeit ist die Anwesenheit des jeweiligen Projektleiters des AN bei der wöchentlichen Bausitzung verpflichtend und entsprechend einzukalkulieren. Diese finden vor Ort in entsprechenden Räumlichkeiten statt. Bei Bedarf werden zusätzliche Termine über die wöchentlichen Beratungen hinaus vereinbart.
Der AN führt über sein Gewerk tägliche Baustellenprotokolle mit Angaben zu den Witterungsverhältnissen, den eingesetzten Mitarbeitern (Anzahl, Qualifikation), den Arbeitsaktivitäten und Angaben zu besonderen Vorkommnissen/Gegebenheiten, die ggf. Auswirkungen auf die Arbeitsleistung/Arbeitsergebnisse haben. Diese Protokolle sind unaufgefordert jeweils zum Ende der Arbeitswoche dem AG zu übergeben.
Die Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
1.6 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Der Generalunternehmer hat gem. Baustellenverordnung einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) auf der Baustelle bestellt. Der AN hat die Hinweise des SiGeKo zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Für die Baustelle wird bauseitig ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeitet, der die zu erwartenden Gefährdungen bei den einzelnen Gewerken auflistet und Lösungen für einen sicheren Baustellenbetrieb angibt. Jeder AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeit über die Inhalte des SiGe-Planes zu informieren und diese bei der Ausführung zu berücksichtigen. Zur Information kann der SiGeKo Erläuterungstermine festsetzen an denen der AN verpflichtet ist teilzunehmen. Soweit der AN für sein Gewerk vom SiGe-Plan abweichende Gefährdungen feststellt, hat er diese vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung des AG anzuzeigen und Sicherheitslösungen darzulegen. Gleiches gilt, wenn der AN vom SiGe-Plan abweichende Sicherheitslösungen anstrebt. Die Gefährdungsanalyse und die vorgesehenen Sicherheitslösungen sind auf Verlangen des AG schriftlich darzustellen. Der AG kann vom SiGe-Plan abweichende Sicherheitslösungen zurückweisen und die im SiGe-Plan aufgeführten Lösungen verlangen.
2. Angaben zur Ausführung
2.1 Hinweise zur Ausführung allgemein
Das LV dient nicht als Bestellvorlage für den AN.
Hat der Bieter Bedenken gegen die im LV beschriebene Art der Ausführung, gegen vorgegebene Werkstoffe oder die Planung, so hat er diese spätestens bei der Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass die Ausschreibungsunterlagen zu einer einwandfreien Kalkulation ausreichen. Spätere Einwände in Bezug auf Mehrforderungen können in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden.
Die für den reibungslosen Ablauf auf der Baustelle erforderlichen Arbeiten wie Materialtransporte, das Umsetzen der Baustelleneinrichtung oder Teilen davon, das Abladen, Transportieren und sachgemäße Lagern der Materialien sowie der Transport von der Lade- zur Einsatzstelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Aufenthalt des AN innerhalb des Gebäudes/Geländes ist im Rahmen der von ihm durchzuführenden Arbeiten auf die hierfür erforderlichen Flächen beschränkt.
Alle für die Abrechnung notwendigen Aufmaße sind gemeinsam mit der BL und ggf. mit einem Vertreter des AG zu erstellen. Der AN hat die BL rechtzeitig über das Erfordernis von Zwischenaufmaßen in Kenntnis zu setzen. Für fertiggestellte Bereiche hat das Aufmaß unverzüglich zu erfolgen, so dass die erforderlichen Feststellungen getroffen werden können. Verspätete Feststellungen, die ganz oder teilweise nicht mehr nachvollzogen werden können, wirken sich im Zweifel zu Lasten des Auftragnehmers aus. Gewünschte Teilabnahmen als Gefahrenübergang sind vom AN der BL anzutragen.
Die Arbeiten finden ggf. im laufenden Betrieb statt, Transporte zu und auf der Baustelle sind mit der BL abzustimmen. Belästigungen durch Lärm und Staub sind auf das Minimum zu beschränken, ggf. sind gesonderte Maßnahmen erforderlich. Arbeitsunterbrechungen, die aus dem laufenden Betrieb resultieren, gelten nicht als Behinderung.
Vor Beginn der Arbeiten sind die für die Ausführung erforderlichen Aufmaßarbeiten vom AN eigenverantwortlich durchzuführen. Liegen Maßtoleranzen über den Vorgaben der Toleranznormen, ist die Bauleitung des AG über die Folgen zu informieren.
Unstimmigkeiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der örtlichen Bauüberwachung des AG zu klären.
Mit den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und den Bestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle bis zur fertigen Leistung.
2.2 Hinweise zur Ausführung des Gewerkes
siehe Technische Vorschriften.
2.3 Hinweise zu den Ausführungszeiten
Der AN stellt sicher, dass er alle erforderlichen Arbeiten durch Einsatz von qualifiziertem Personal in genügender Anzahl innerhalb der in dem Zeitplan vorgesehenen Ausführungszeiten durchführen kann. Die Arbeiten können von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und weiterer gesetzlicher Bestimmungen durchgeführt werden.
Auf die Arbeiten von Nachunternehmern ist Rücksicht zu nehmen. Hierbei kann es zu Arbeitsbehinderungen kommen, die zu Arbeitsunterbrechungen führen. Diese Behinderungen bzw. Arbeitsunterbrechungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die vorgegebenen Ausführungsfristen bleiben hiervon unberührt. Behinderungen in der Ausführung sind unverzüglich der BL und dem AG schriftlich gem. VOB anzuzeigen.
Absehbare Abweichungen sind rechtzeitig zwischen allen Beteiligten und der BL abzustimmen.
Baubeginn: spätestens 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gemäß VOB/B § 5, Absatz 2.
Als Werktage gelten 5 Tage pro Woche, also ohne Samstage.
2.4 Hinweise zur Abrechnung
Alle aus den Forderungen und Angaben der Vorbemerkungen entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise des LVs einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
In die Einheitspreise sind Baubegehungen, Baugespräche auf Verlangen der Auftraggeber, Koordinationen der Arbeiten mit anderen Gewerken, evtl. anfallende Wartezeiten mit einzukalkulieren.
Mehrkosten wegen Massen-/Mengenmehrung sind, sobald sie erkennbar werden, der zuständigen Bauleitung des AG anzumelden. Die Arbeiten können erst fortgesetzt werden, wenn der AG dem zugestimmt hat (Ausnahme sind Arbeitsschritte, deren Unterbrechung Folgeschäden verursachen).
Leistungen, die nicht ausgeschrieben sind, aber zur Erbringung des vollständigen Gewerks erforderlich werden, sind dem AG unverzüglich anzuzeigen und vor der Ausführung durch ein Nachtragsangebot anzubieten.
Alle für die Abrechnung notwendigen Unterlagen (Lieferscheine, Aufmaßblätter, Stundenlohnzettel, Entsorgungsnachweise) sind VOB-gemäß in prüffähiger Form, DIN-A4-Format einzureichen. Für die A-Konto-Zahlungen bzw. Schlussrechnung muss ein gemeinsam vom AN und der Bauleitung durchgeführtes Aufmaß erstellt werden. Die Rechnungen müssen sich exakt auf die im LV genannten Positionen und Ordnungszahlen beziehen und kumuliert aufgestellt sein. Den Schlussrechnungen sind unaufgefordert die Materialnachweise in Form von objektbezogenen Lieferscheinen beizufügen.
Für die brandschutzrelevanten Bauteile hat der AN Prüfzeugnisse, Prüfbücher der eingebauten Materialien und Fachunternehmerbescheinigungen einzureichen. Der Einbau ist mit der BL und dem Brandschutzsachverständigen im Vorfeld abzustimmen. Eventuell sind Zwischenabnahmen erforderlich.
2.5 Hinweise zu Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn sie auf ausdrückliche Anordnung des AG ausgeführt werden. Die in den Positionen angegebenen Lohn- bzw. Entgeltgruppen dienen nur der Festlegung der erwarteten Qualifikation der Personen, die diese Stundenlohnarbeiten ausführen. Der Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden. Vorarbeiter werden mit dem Stundensatz für Facharbeiter vergütet. In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen enthalten. Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen vergütet.
Der AG oder deren BL behält sich vor, die Qualifikation des eingesetzten Personals zu überprüfen. Der AN verpflichtet sich, die hierzu erforderlichen Auskünfte beizubringen.
In gleicher Form werden die Einsatzzeiten von Großgeräten und Maschinen abgerechnet. Kleingeräte (Flex, Bohrmaschine, Bohrhammer, etc.) und Werkzeuge sind mit den Einheitspreisen der Stundenlohnarbeiten abgegolten. Der Materialeinsatz in Verbindung mit den Stundenlohnarbeiten ist gesondert nachzuweisen, wenn die Materialien nicht im LV beschrieben sind.
Der Nachweis über die angefallenen Stundenlohnarbeiten ist zu führen und durch Tagelohnzettel, die dem AG spätestens am folgenden Arbeitstag zur Bestätigung vorzulegen sind, zu erbringen.
3. Angaben der Bieter/Qualitätsvorgaben
Wird ein bei der EP-Findung gewähltes Produkt/Fabrikat abgefragt, sind folgende Angaben erforderlich:
angeboten wird:
Gewählter Hersteller:
......................................
vom Bieter einzutragen
Gewähltes Produkt / gewählter Typ:
................................
vom Bieter einzutragen
(Es ist nur ein Fabrikat / Typ zu benennen. Es ist zwingend erforderlich, dass die Angaben in den dafür vorgesehenen Zeilen vollständig eingetragen werden. Wenn einzelne Angaben fehlen, bzw. Mehrfachnennungen erfolgen, kann dies zum Ausschluss von der Wertung führen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist nach Aufforderung durch den AG durch den Bieter zu erbringen.)
4. Nebenangebote
Sollten Nebenangebote eingereicht werden, ist ein eventueller Preisnachlass auf den Nebenangeboten oder im Anschreiben zu vermerken! Bei Abgabe eines Nebenangebotes sind als Mindestvoraussetzung für die Wertbarkeit folgende Punkte zu beachten:
- bauphysikalische Gleichwertigkeit zur ausgeschriebenen Qualität
- die Brandschutzanforderungen der Bauteile sind beizubehalten
- bei Einsatz eines alternativen Produktes sind die in der Ausschreibung genannten Vorgaben zu erfüllen. Das angebotene Produkt muss die im LV geforderten Zulassungskriterien erfüllen
- bei Änderungen des statischen Systems oder der technischen Ausrüstung sind alle daraus resultierenden Veränderungen auch im Hinblick auf den Bestand zu berücksichtigen
- das Nebenangebot muss bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig sein und den allgemeinen Regeln der Technik entsprechen
- sofern das Nebenangebot geänderte Bedingungen für den späteren Betrieb des Gebäudes nach sich zieht, sind diese zu beschreiben
- sofern das Nebenangebot Planungsänderungen in der Planung des Gebäudes/Objektes verursacht, gehen diese zu Lasten des AN
- die Kalkulation der EP‘s muss dem Hauptangebot entsprechen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Gefahrenmelde- und Alarmanlagen / Brandmeldeanlage Gefahrenmelde- und Alarmanlagen / Brandmeldeanlage
In diesem Leistungsverzeichnis sind sämtliche Komponenten und Arbeiten enthalten, die für die brandmeldetechnische Ausstattung und Anbindung des Nordflügels an die im Ostflügel befindliche Brandmeldeanlage erforderlich sind.
Die Ausstattung der Ebenen -1 bis 7 erfolgt gemäß des Brandschutzkonzeptes.
Die hier ausgeschriebenen Betriebsmittel sind an die bestehende Brandmeldeanlage anzubinden, welche auf Stand der Technik ist.
Die Installation und Dokumentation erfolgt nach DIN 14675.
Hinweis:
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, sowie die Vertragsbedingungen des AG sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.
Gefahrenmelde- und Alarmanlagen / Brandmeldeanlage
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Vorschriften Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Vorschriften
ZTV DIN-Vorschriften
Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Im Besonderen gelten für die Planung, Durchführung und Abrechnung der hier beschriebenen Arbeiten die Bestimmungen der VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), zum Zeitpunkt der Angebotserstellung in aktueller Fassung und alle weiteren zur fachgerechten Ausführung der hier beschriebenen Leistungen, wie z.B.:
- Die Werksvorschriften der einzelnen Hersteller
- Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft
Baustellenbegehungen
Der Anbieter hat sich vor der Angebotsabgabe über die baulichen und technischen Gegebenheiten des Objekts zu informieren, zur Erstellung des Angebots wird empfohlen, eine Baustellenbegehung durchzuführen.
Hinweise zur Ausführung des Gewerkes:
Für die Ausführung der Arbeiten gelten die anerkannten Regeln der Technik, im Besonderen sind dies:
- die VDE-Bestimmungen
- die VOB, Teil B und C
- die DIN 18299
- die DIN 18 382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV
- die Vorschriften der Feuerwehr und des Bauordnungsamtes
- die Bestimmungen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV)
- die Vorschriften des Gewerbeaufsichtsamtes
- die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- die Arbeitsstättenrichtlinien und -verordnungen
- die Landesbauordnung NRW
- die Leitungsanlagen Richtlinie (LAR - NRW)
- die Sonderbauverordnung
- die Vorschriften der VOB, Teil B und C
- die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des örtlichen EVU
Technische Vorschriften - ELT -
---------------------------------------------------
1. Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Ausführung der Anlagen und Anlagenteile die notwendige Werk- und Montageplanung (Montagezeichnungen, Detailpläne, Nomenklatur) 2-fach bei der Bauleitung einzureichen.
Eine Ausfertigung erhält der Auftragnehmer mit Sichtvermerk zurück; die Verantwortung für die Richtigkeit der Ausführungsart verbleibt beim Auftragnehmer.
2. Haltevorrichtungen
Die Kosten für das Setzen der Haltevorrichtungen aller Leitungen und angebotenen ELT-Komponenten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Alle Befestigungsmaterialien aus Metall müssen in korrosionsgeschützter Ausführung geliefert werden.
3. Funktionsmessung
Für jede Anlage mit jedem Anlagenteil ist vom Auftragnehmer mit der Bauleitung eine Funktionsmessung durchzuführen und ein Protokoll anzufertigen. Dieses Protokoll wird abschließend Bestandteil des Revisionsordners.
4. Abnahme
Nach Fertigstellung der gesamten Anlage, Einregulierung und Prüfung durch den Auftragnehmer hat dieser die Schlussabnahme zu beantragen (Endabnahme nach VOB/B §12).
Bei der Abnahme ist der AN, der Bauleiter und der Auftraggeber anwesend. Die Durchführung der Abnahme erfolgt nach VDE-Richtlinien DIN VDE 0100, speziell VDE 0100-600, VDE 0105-100 für Wiederholungsprüfungen und DIN 14675 mit DIN VDE 0833 in jeweils aktueller Fassung.
Die Abnahme besteht aus
- Vollständigkeitsprüfung
- Funktionsprüfung.
Kosten für wiederholte Abnahmen, Nachbegehungen und Kosten, die entstehen, weil die Anlage technische Mängel hat, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Abrechnungsunterlagen
Alle für die Abrechnung notwendige Unterlagen (Aufmaßblätter, Stundenlohnzettel, Aufmaß Zusammenstellungen, Abrechnungszeichnungen, Rechnung usw.) sind 2-fach in prüffähiger Form, DIN A4 - Format, einzureichen.
6. Hinweis zur Bauweise
Leitungen, Kanäle und Rundrohre für die elektrische Gebäudeausrüstung werden teilweise sichtbar verlegt und werden nicht verkleidet.
Entsprechend wird hierauf eine abgestimmte, saubere Trassenführung gefordert.
Alle Leitungen und Kanäle müssen untereinander parallel und mit gleichen Abständen zur Wand verlegt werden.
Die Abstände zu Decken, Wänden usw. sind so zu wählen, dass eine spätere Erreichbarkeit für Nachbelegungen von Trassen gewährleistet bleibt.
Details sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Vorschriften
Besondere technische Vorbemerkungen (BTV) Besondere technische Vorbemerkungen (BTV)
1. Halogenfreie Mantelleitungen NHXMH
Bei der Verlegung von halogenfreien-Mantelleitungen wird in die folgenden Verlegearten unterschieden:
a) Einziehen in Rohre oder Kanäle. Verlegen auf neuen Kabelrinnen oder -pritschen, Verlegung im Hohlraum- und Doppelboden.
b) Verlegen mit Abstandsschellen, Bügelschellen, Ankerschienen oder Kabelsammelhalter für bis zu 25 Kabel, max. Schellenabstand = 25-facher Kabeldurchmesser auf Putz bzw. im abgehängten Deckenbereich oder in Ständerwerk / Hohlwand in Abstimmung mit dem Trockenbauer
c) Verlegen unter Putz mit Nagelschellen einschl. fräsen der Schlitze, auch in Decken und Beton
a)-c) einschl. ausprüfen und anschließen der Kabel
Zur Vereinfachung von Kalkulation, Aufmaß und Abrechnung auch in Verbindung mit EDV-AVA und CAD wird jeder Typ zu einer Position zusammengefasst. Bei der Kalkulation der Einheitspreise ist von der folgenden prozentualen Verteilung auf die einzelnen Verlegearten auszugehen und ein Mischpreis anzugeben:
Verlegung a) ohne Befestigung=55 %
Verlegung b) auf Schellen=25 %
Verlegung c) UP Schlitze=20 %
2. Mantelleitungen PVC
Bei der Verlegung von halogenfreien Starkstromkabeln wird in die folgenden Verlegearten unterschieden:
a) Einziehen in Rohre oder Kanäle. Verlegen auf neuen Kabelrinnen oder -pritschen
b) Verlegen mit Abstandsschellen, Bügelschellen, Ankerschienen oder Kabelsammelhalter für bis zu 25 Kabel, max. Schellenabstand = 25-facher Kabeldurchmesser auf Putz bzw. im abgehängten Deckenbereich oder in Ständerwerk / Hohlwand in Abstimmung mit dem Trockenbauer
c) Verlegen unter Putz mit Nagelschellen einschl. fräsen der Schlitze, auch in Decken und Beton
d) Verlegen in vorhandene Kabelgräben und mit Abdecksteinen oder -hauben abdecken. Verlegen in Leerrohren im Erdreich.
a)-d) einschl. ausprüfen und anschließen der Kabel
Zur Vereinfachung von Kalkulation, Aufmaß und Abrechnung auch in Verbindung mit EDV-AVA und CAD wird jeder Typ zu einer Position zusammengefasst. Bei der Kalkulation der Einheitspreise ist von der folgenden prozentualen Verteilung auf die einzelnen Verlegearten auszugehen und ein Mischpreis anzugeben:
Verlegung a) ohne Befestigung=60 %
Verlegung b) auf Schellen=20 %
Verlegung c) unter Putz= 20 %
3. Fernmelde - Innenkabel / Brandmeldekabel / Datenkabel
Bei der Verlegung von FM-Innenkabeln wird in die folgenden Verlegearten unterschieden:
a) Einziehen in Rohre oder Kanäle. Verlegen auf neuen Kabelrinnen oder -pritschen, Verlegung im Hohlraum- und Doppelboden
b) Verlegen mit Abstandsschellen, Bügelschellen, Ankerschienen oder Kabelsammelhaltern für bis zu 25 Kabel, max. Schellenabstand = 25-facher Kabeldurchmesser auf Putz bzw. im abgehängten Deckenbereich oder in Ständerwerk / Hohlwand in Abstimmung mit dem Trockenbauer
c) Verlegen unter Putz mit Nagelschellen einschl. fräsen der Schlitze, auch in Decken und Beton
Kabel in Teillängen einschl. ausprüfen und anschließen
Zur Vereinfachung von Kalkulation, Aufmaß und Abrechnung auch in Verbindung mit EDV-AVA und CAD wird jeder Typ zu einer Position zusammengefasst. Bei der Kalkulation der Einheitspreise ist von der folgenden prozentualen Verteilung auf die einzelnen Verlegearten auszugehen und ein Mischpreis anzugeben:
Verlegung a) ohne Befestigung=55 %
Verlegung b) auf Schellen=25 %
Verlegung c) UP Schlitze=20 %
4. Isolierstoffrohr
Bei der Verlegung von Isolierstoffrohr (KuPa-Rohr) wird in folgende Verlegearten unterschieden:
a) Verlegen offen an Wänden und Decken, auf Mauerwerk, Beton oder an Eisenkonstruktion
b) Verlegen geschlossen einschließlich Muffen und Bögen mit Zugdraht auf Betonschalung, in Estrich, an Eisenkonstruktion oder unter Putz in Mauerwerk einschließlich fräsen der Schlitze
Zur Vereinfachung von Kalkulation, Aufmaß und Abrechnung auch in Verbindung mit EDV-AVA und CAD wird jeder Typ zu einer Position zusammengefasst. Bei der Kalkulation der Einheitspreise ist von der folgenden prozentualen Verteilung auf die einzelnen Verlegearten auszugehen und ein Mischpreis anzugeben:
Verlegung a) offen=90 %
Verlegung b) geschlossen=10 %
Weitere Installationshinweise:
Sämtliche nachfolgenden Installationen erfolgen baubegleitend gemäß Bauzeitenplan. Die Verantwortung für die systemgerechte Leerrohrinstallation entsprechend den angebotenen Fabrikaten obliegt dem Unternehmer und ist eigenverantwortlich durch diesen zu konzeptionieren; gleiches gilt für Art und Typ der Betoneinbaudosen.
1. Unterputzinstallationen von Kabeln, Leitungen und Rohren müssen soweit eingestemmt werden, dass eine minimale Putzdicke von 10 mm bzw. 15 mm in allgemein zugänglichen Fluren und Treppenhäusern nicht unterschritten wird.
2. Kabeldurchführungen, Muffen, Leitungsauslässe etc. sind fachgerecht abzudichten. Außerdem sind bei Leitungsauslässen aus Beton oder Mauerwerk die Leitungen so zu verlegen, dass ablaufendes Wasser nicht in die Wände eindringen kann (Tropfwasser).
3. Sämtliche Leuchten sind grundsätzlich mit Durchgangsverdrahtung sowie mit elektronischem Betriebsgerät anzubieten.
4. Die Material-Einlagerung bis auf Abruf erfolgt beim Bieter.
5. Sämtliche Arbeiten und Verkabelung für und zur Anbindung von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Sonnenschutz-, RWA-, Brandmelde-, Telefon-, Antennenanlagen, Transformatorstation und sonstiger bauseitiger Einrichtungen haben in direkter Abstimmung zwischen allen betroffenen Gewerken zu erfolgen. Dementsprechende Aufwendungen für Abstimmungsgespräche werden nicht gesondert vergütet.
6. Das Aufmaß ist raumweise zu erstellen. Hierzu ist durch den Auftragnehmer der bauleitende Monteur verantwortlich.
7. Installationen auf dem Rohfußboden sind bei Kreuzungen mit Heizung- und Sanitärinstallationen einzustemmen.
Die Punkte 1.-7. sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Darüber hinaus Bohrungen für die Einzelkabelinstallation durch Beton- und Mauerwerkswände.
Anfahrfläche und evtl. Lagermöglichkeiten auf der Baustelle sind mit der örtlichen Bauleitung vor Baubeginn abzustimmen; bei Nichtbeachtung erfolgt eine Räumung der Baustelle ohne Vorankündigung auf Kosten des Auftragnehmers.
Evtl. während der Montage entstandene Beschädigungen oder Verschmutzungen von Bauteilen und Oberflächen an anderen Gewerken sind fachgerecht auszubessern bzw. zu reinigen oder nötigenfalls auszutauschen.
Die vom Unternehmer angebotenen Einzelanlagen sind funktionsfähig und gemäß Anlagenbeschreibung anzubieten. Anlagenteile, die nicht besonders erwähnt sind, aber der Funktion dienen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Besondere technische Vorbemerkungen (BTV)
Leistungsabgrenzung Gewerk ELT / Leitungsnetz BMA Leistungsabgrenzung Gewerk ELT / Leitungsnetz BMA
Sämtliche Aufwendungen zu den übergreifenden Abstimmungen sind von dem AN einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Leistung AN / Gewerk Elektro:
- Leitungsnetz BMA nach Angaben des Errichters BMA
- Neuinstallation Nordflügel: Verlegen des Leitungsnetzes nach Angaben der zertifizierten Errichter-Firma
- Gemeinsame Inbetriebnahme
Die BMZ befindet sich im UG des Bestandsgebäudes. Hier ist der Start- und Endpunkt der zu installierenden Loops.
Leistung des Errichters der BMA-Anlage:
- Herstellung der Verlegepläne mit Angaben der Verlegung der Leitungen nach VdS / DIN und Übergabe / Koordination sowie Überwachung der bauseitigen Verlegearbeiten mit dem Gewerk ELT gemäß DIN 14675 (keine Bauleitung)
- Gemeinsame Inbetriebnahme mit dem Gewerk Elektro inkl. Bautagebuch. Sämtliche Aufwendungen zur übergreifenden Abstimmung sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
- Erweiterung der BMZ
Leistungsabgrenzung Gewerk ELT / Leitungsnetz BMA
1 Brandmeldeanlage
1
Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage Technische Hinweise zur Ausführung
Bei den nachfolgenden Positionen ist ein einheitlicher zertifizierter Hersteller für die gesamte Brandmeldeanlage nach DIN 14675, DIN EN 54 ff, DIN VDE 0833 ff und VdS-Anerkennungen, jeweils in der gültigen aktuellsten Fassung, zu verwenden. Voraussetzung ist, dass alle angebotenen Komponenten voll kompatibel zur bestehenden Brandmeldeanlage sind.
Folgende niedergeschriebenen Punkte sind - jeweils in gültiger Fassung - zu beachten:
- die Vorschriften der Feuerwehr und des Bauordnungsamtes
- die Bestimmungen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV)
- die Vorschriften des Gewerbeaufsichtsamtes
- die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- die Arbeitsstättenrichtlinien und -verordnungen
- die Landesbauordnung NRW
- die Leitungsanlagen Richtlinie (LAR - NRW)
- die Sonderbauverordnung
- die VDE-Bestimmungen
- die Vorschriften der VOB, Teil B und C
- die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des örtlichen EVU
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass alle angebotenen Komponenten untereinander kompatibel sind und den o.a. gültigen Normen und Zulassungen entsprechen.
Die Arbeiten können nach Vorgaben des Nutzers, bzw. dem jeweiligen Bauablauf abschnittsweise auch auf Kleinflächen vorgenommen werden.
Folgendes ist anzubieten: Jeder Ringbus-Teilnehmer ist mit Trennern auszuführen, um zuverlässig einen Ausfall der Busteilnehmer bei Drahtbruch oder Kurzschluss zu verhindern.
Im Rathaus Bochum befindet sich eine Brandmeldezentrale des Herstellers Esser nebst sämtlicher notwendiger Komponenten und Unterzentralen. Die Anlage ist auf die Feuerwehr Bochum aufgeschaltet.
Da es sich bei dieser Sanierungsmaßnahme um die Bauteilsanierung des "Nordflügels" handelt und der restliche Bereich im Bestand nicht verändert wird, ist der neu zu errichtende Anlagenteil im Nordflügel in die bestehende Brandmeldezentrale einzubinden. Für alle angebotenen Komponenten ist zwingend eine uneingeschränkte Systemkompatibilität zu gewährleisten.
Die Raumgröße der bestehenden Brandmeldezentrale beträgt ca. L = 2,70 m, B = 1,20 m, H = 2,70 m. Sie befindet sich in Raum K019 in Ebene -1 (Ostflügel). An die hier befindliche BMZ sind die in den folgenden ausgeschriebenen Komponenten via Loops anzubinden. Details sind der zugehörigen Ausführungsplanung zu entnehmen.
Hinweis:
Die bestehende Zentrale ist modular aufgebaut. Es handelt sich um Zentralen, die untereinander vernetzt sind.
Brandmeldeanlage
1.1 Zentrale
1.1
Zentrale
1.2 Alarmierung
1.2
Alarmierung
1.3 Feuerwehr
1.3
Feuerwehr
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2.1 Abnahmen
2.1
Abnahmen
2.2 Stundenlohnarbeiten
2.2
Stundenlohnarbeiten