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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN Vorbemerkungen:
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt Gewerkeleistungen für den Neubau eines Hotels mit 85 Zimmern in München.
Anschrift der Baustelle: Gärtnerstr. 39;
80992 München/ Moosach
Gesamtbauzeit: I. Quartal 2026 - III.Quartal 2027
Die Ausschreibende, die Hoch Plus GmbH, behält sich vor, Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben.
Baubeschreibung
Die Property Ventures GmbH beabsichtigt den Neubau von einem Hotel 85 Zimmern, sowie einer einer Tiefgarage mit 16 PKW- Stellplätzen.
Das Hotel befindet sich im Stadtteil München Moosach.
Dieses Leistungsverzeichnis umfasst Schlosserarbeiten.
Das neue Gebäude wird in massiver, mehrgeschossiger Bauweise mit hochwertiger Ausstattung errichet. Alle Geschosse sind über das innen liegende Treppenhaus und mit einem Aufzug erreichbar. In dem Hotel entstehen mehrere barrierefreie Apartments.
Im Erdgeschoss entsteht ein Frühstücksraum mit Terrassen. Alle Zimmer erhalten Balkone oder französische Fenster. Das Flachdach erhält eine extensive Begrünung.
Anfahrt
Das Baugrundstück ist über die Gärtnerstraße zu erreichen.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht geltend gemacht werden.
Bauleistungen
Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen können teilweise, in abgeschlossenen Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu kennzeichnen und terminlich zu benennen.
Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche Massnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den Gesamtpreis einzu- kalkulieren.
Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden Planungsbüro nach Terminvereinbarung eingesehen werden bzw. als pdf-Datei angefordert werden.
Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache möglich.
Ansprechpartner vor Ort:
Projektleiter: Herr Avar / Hochplus Berlin GmbH
Handy: 0176 21927007
Abwicklung Angebotsphase, Vertrag und Ausführung:
Die Ausschreibung der Gewerke, Bereitstellung Unterlagen, Angebotsabgabe,
Vertragsunterlagen und Ausführung erfolgt über die Plattform Cosuno.
VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie alle, jeweils gültigen DIN-Normen sind ausdrücklicher Vertrags- bestandteil. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und handwerklich und technischen Vorschriften und Regeln.
2. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von dem Zustand der Baustelle und den örtlichen Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
3. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden. Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden können.
4. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger, einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung und Lagerung der erforderlichen Materialien frei Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen, Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts Gegenteiliges besagt.
5. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch laufende Kontrollen während der Durchführung der Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder
andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich.
6. Die Lage der vorhandenen Kabel und Leitungen sowie deren Tiefe ist bei den zuständigen Verwaltungen zu erfragen und zu beachten, zu sichern und zu schützen.
Bei Beschädigungen sind die Kosten für die Wiederherstellung zu übernehmen.
7. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden.
8. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.
9. Materiallagerungen und Überfahrungen sind im Wurzelbereich von Bäumen nicht gestattet. Die Forderungen der Baumschutzverordnung sind einzuhalten.
10. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat, Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung (inkl. Kippgebühren) abzutransportieren. Der Unternehmer hat die Baustelle einmal wöchentlich - immer Freitags- aufzuräumen.
11. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens 1 x wöchentlich vorzulegen.
12. Bäume, die während der Baudurchführung beschädigt werden, sind zu Lasten des Auftragnehmers baumpflegerisch zu behandeln. Der AG benennt die ausführende Firma.
13. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen, Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im Beisein des AG statt.
14. Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung statt. Diese findet grundsätzlich im Baubüro der terraplan/bauprojekt BHK statt.
15. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der Bauleitung zulässig.
16. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden.
17. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
18. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den AN auszuführen. Arbeiten, die vor Freigabe oder in Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt werden, werden nicht vergütet.
19. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden.
20. Es findet eine förmliche Abnahme der Vertragsleistung auf schriftlichen Antrag der Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung statt. Eine Abnahme durch bloßen Zeitablauf nach Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abnahme durch Nutzungsaufnahme ausgeschlossen. Für sein Abnahmeverlangen hat der Auftragnehmer eine Frist von mindenstens zwei Wochen einzuhalten.
21. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits erbrachte Leistungen eingereicht werden.
22. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl. aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher Aus- fertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem. der hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei Pauschalverträgen wird vor Beginn der Arbeiten gemeinsam ein Zahlungsplan vereinbart.
23. Bauzauntore sind durch die jeweiligen Unternehmer auf- bzw. zuverschließen. Schlüssel werden durch die örtliche Bauleitung gegen Quittung ausgegeben. Jeder Unternehmer erhält maximal 2 Schlüssel. Bei Verlust sind diese zu ersetzen.
24. Parken auf dem Baugelände mit privaten Fahrzeugen ist grundsätzlich untersagt.
25. In Räumen der Bauwerke ist die Nutzung als Tagesunterkunft ausdrücklich untersagt. In den Gebäuden herrscht grundsätzlich Rauchverbot.
26. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden bestehen nicht.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Kalkulationshinweise Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen:
Das unfall-, diebstahlsichere und sachgemäße Lagern sämtlicher zur Baustelle gehörenden Geräte und Materialien sowie das Sichern, Absperren, Beschildern und Beleuchten der Baustelle und des Lagerplatzes gemäß den Bauaufsichts-, Verkehrs- und Unfallverhütungsvorschriften. Eine möglichst geringe Behinderung des Straßenverkehrs ist während der Dauer der Bauarbeiten anzustreben. Die Ausführung sämtlicher Nebenarbeiten, die mit den genannten Leistungen unmittelbar zusammenhängen einschl. Sicherung und Schutz der im Baustellenbereich vorhandenen Grünflächen, Gehölze und Bäume. Die Baumschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten Das für die Baumaßnahme erforderliche Aufstellen, Vorhalten und Abbauen von Verkehrszeichen sowie das Absperren und Sichern. Für alle darüber hinaus erforderlichen verkehrstechnischen Maßnahmen (z. B.: für Verkehrsführungen in Zusammenhang mit der VLB, Ampelanlagen, Umgehungsstraßen usw.). Der Aus- und Einbau von vorhandenen Verkehrszeichen und Verkehrs- leittafeln, Sperr- bzw. Leiteinrichtungen jeder Art wie Schutzgeländer, Hinweisschilder usw. im Zusammenhang mit den Bauarbeiten einschl. der erforderlichen Straßenbau- und Erdarbeiten Bei der An- und Abfuhr und beim Einbau von sperrigen Bauteilen oder Materialien sind die örtlichen Bedingungen zu beachten
Der Bieter sollte eine Ortsbesichtigung durchführen, um auch seinerseits die äußerlich erkennbaren Umstände der gegebenen Situation bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
Kalkulationshinweise
Vorbemerkung zu den Leistungspositionen Vorbemerkung zu den Leistungspositionen
Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie die anerkannten Regel der Technik, die Brandenburgische Bauordnung, insbesondere:
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen
- ATV DIN 18335- Stahlbauarbeiten
- DIN 1055 Lastannahmen im Hochbau
- DIN 25817 Sicherung der Güte von Schweißarbeiten
- DIN 17100 Allgemeine Baustähle, Gütevorschriften
- DIN 18065 Gebäudetreppen
- DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen
- DIN 18364 Korrosionsarbeiten
- DIN 18800 Stahlbauten (Teil 1-4 und 7)
- DIN 18801 Stahlhochbau, Bemessung, Konstruktion, Herstellung
- DIN 18808 Tragwerke aus Hohlprofilen
- DASt-Richtlinien 006, 009, 011, 014, 016
- DIN 55928 Korrosionsschutz
- DIN 4102 Brandschutz
- DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen
- DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau
- DIN 18203 Maßtoleranzen im Hochbau
- für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauaufsichtlich genehmigte und
zugelassene Materialien und Konstruktionen zu verwenden;
- hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Fabrikate, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der
Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden;
- die erforderlichen Gerüste, Hilfsrüstungen, Abdeckungen, Geländer und Absturz-
sicherungen für die beschriebenen Leistungen sind, mit Ausnahme des Fassaden-
gerüstes, in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren;
- alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörenden Stoffe und
Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbe-
schreibung nichts anderes vorgeschrieben ist;
- alle Stahlbauteile sind korosionsgeschützt grundiert oder feuerverzinkt zu liefern;.
Vorbehandlung gem. DIN 55928 Innenbauteile Korrosions-, Grundanstrich nach
DIN 18363 Außenbauteile feuerverzinkt;
- Schnitt-, Schweiß- , Bearbeitungsflächen sind nachträglich auf der Baustelle
entsprechend vorangegangene Anstriche nachzubehandeln;
- bei allen Schweiß- und Flexarbeiten sind angrenzende Bauteile ausreichend zu
schützen; Schutzvorkehrungen gegen Funkenflug (Schutzmatten, Brandschutz-
decken etc.) sind vorzusehen;
- Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen wie z.B. Fassaden durch eingebrannnte
Schweißperlen, Funkenflug etc. sind zu Lasten des AN zu beseitigen;
- der AN hat bei Schweißarbeiten zur Vermeidung von Bränden ausreichend Feuer-
löscher bzw. Wassertanks bereitzustellen;
- die gesamte Werkstattplanung ist durch den AN zu erbringen. Die Ausführung der
Stahlbauarbeiten darf erst nach Planfreigabe durch den Prüfstatiker erfolgen;
Folgende Leistungen sind mit einzukalkulieren:
- Anschlüsse, Verbindungen, Bohrungen
- Zuschnitte, Abtrennungen
- Zwischenabmessungen
- Erschwernisse wie z.B. Ausführung in schwierigen Bereichen
- Befestigungsmittel
- temporäre Abstützungen und Sicherungen
- Hebezeuge Gerüste, Montage- und Demontagehilfen
- Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport der Gerüste, falls nicht gesondert
ausgeschrieben oder vom Auftraggeber bereitgestellt
- das Nachverzinken oder Nachbeschichten von Schnittstellen und Anschlüssen auf
der Baustelle
Vorbemerkung zu den Leistungspositionen
01 Schlosserarbeiten
01
Schlosserarbeiten
01.01 Handläufe Ttreppenhaus
01.01
Handläufe Ttreppenhaus
01.04 Fenster-Brüstungsgitter
01.04
Fenster-Brüstungsgitter
01.05 Balkongeländer
01.05
Balkongeländer
01.06 Terrassengeländer
01.06
Terrassengeländer
01.07 Geländer Bereich Anlieferung / Zuweg zum Müllbereich
01.07
Geländer Bereich Anlieferung / Zuweg zum Müllbereich
01.08 Geländer Außentreppen
01.08
Geländer Außentreppen
01.09 Stundenlohnarbeiten
01.09
Stundenlohnarbeiten