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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Besondere Vertragsbedingungen der SSKM für die Erfüllung von Bauleistung 1. Angebotsabgabe
1.1. Das Angebot ist im verschlossenen Umschlag bis zum Abgabetermin beim Auftraggeber (im folgenden AG genannt) einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote haben keinen Anspruch auf Wertung. Die Besonderen Vertragsbedingungen für die Erfüllung von Bauleistungen des AG sind Inhalt und Gegenstand des Angebots.
1.2. Das Angebot muss zum Abgabetermin vollständig vorliegen. Unvollständige Unterlagen berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des betreffenden ANs vom weiteren Vergabeverfahren.
2. Angebot
2.1. Vertragsgrundlage ist die VOB, Teil B und C, in der zur Angebotsabgabe gültigen Fassung.
2.2. Geschäftsbedingungen des AN, insbesondere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben keine Gültigkeit.
2.3. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe umfassend über die örtliche Situation auf dem Grundstück, die umliegende Bebauung und die Zufahrtswege informiert und die daraus resultierenden Umstände bei der Bestimmung seines Leistungsumfangs wie seiner Preiskalkulation berücksichtigt.
2.4. Die Materialpreise sind für die Dauer der Vertragsabwicklung bis Ende Fertigstellung absolute Festpreise. Alle während dieser Zeit eintretenden Lohn-, Materialpreis und Transportkosten- änderungen und sonstige auf den Preis wirkenden Einflüsse bedingen keine Änderung der im
Angebot enthaltenen Einheitspreise.
2.5. Ein vom AN auf den Angebotspreis evtl. gewährter Nachlass wird auch auf alle geänderten und zusätzlichen Leistungen gewährt.
2.6. Der AN hat bei Abgabe des Angebotes dem AG eine gültige Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (§ 48 b EstG) vorzulegen.
2.7. Der AG behält sich vor Teilleistungen (bei Aufteilung in Lose) an Dritte zu vergeben.
2.8. Der AN ist bei Ausschreibungen und Angeboten bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Die Zuschlagsfrist beträgt 6 Wochen, gerechnet ab Submissionstermin.
2.9. Die Erstellung des Angebots durch den AN ist für den Auftraggeber unverbindlich und kostenlos. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf Auftragserteilung oder Ersatz seiner Aufwendungen für die Angebotserstellung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
2.10. Das Angebot des AN schließt die erforderlichen Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen ein, die in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, aber auch alle dort nicht erwähnten Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen, die erforderlich sind, um den Werkerfolg zu erzielen. Es sind alle Positionen mit Preisen zu versehen. Das Zusammenfassen von Positionen ist grundsätzlich nicht zulässig. Positionen dürfen lediglich bei Vorschlägen zur Synergieausschöpfung zusammengefasst werden. In diesem Fall ist eine entsprechende eindeutige Anmerkung in allen betroffenen Positionen oder im Anschreiben vorzunehmen
2.11. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des AN Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der AN den AG mit Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, anderenfalls gehen ggf. daraus resultierende Mehrleistungen zu Lasten des AN. Ebenso hat der AN das Leistungsverzeichnis im Zuge der Angebotserstellung auf Widersprüche gegen geltende Normen, Richtlinien, Vorschriften oder technische Regeln zu prüfen. Im Fall von Widersprüchen hat der AN seine Bedenken mit Angebotsabgabe schriftlich zu benennen.
2.12. Diese Ausschreibungsunterlagen und die darin enthaltenen Informationen sind Eigentum des AG und dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
2.13. Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht berechtigt den Auftraggeber zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren sowie ggf. zur Forderung von Schadensersatz.
3. Pflichten des Auftragnehmers
3.1. Der AN versichert, dass sein Betrieb für Umfang und Art des Auftrages geeignet ist und für die fristgemäße Ausführung alle betrieblichen Voraussetzungen bestehen
3.2. Der AN hat die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Nur mit schriftlicher Zustimmung des AG darf er sie an Nachunternehmen übertragen. Werden vom AN Leistungen an Nachunternehmer übertragen, hat er dem AG unaufgefordert diesen Nachunternehmer bekannt zu geben. Der AN hat für die Leistungen der Nachunternehmer so einzustehen, als ob er sie selbst erbringen würde. Die werkvertraglichen Verpflichtungen des AN bleiben in vollem Umfang erhalten.
3.3. Der AN stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung benötigten Konzessionen und Zulassungen vorhanden sind. Sämtliche für den Leistungsumfang notwendigen Fachbetriebszulassungen und Haftpflichtversicherungspolicen sind bei Angebotsabgabe vorzulegen. Der Wegfall einer Konzession ist dem AG sofort zu melden.
3.4. Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und dieses dem AG oder einem bevollmächtigten Vertreter wöchentlich in Kopie zur Verfügung zu stellen. Im Bautagebuch sind sämtliche für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages relevanten Angaben zu notieren, insbesondere Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte sowie eingesetzten Großgeräte, den erreichten Bautenstand, den wesentlichen Baufortschritt, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Betonierungszeiten, Unterbrechung der Ausführung, Leistungsverzögerungen, Unfälle, Temperaturen, Wetter und Besonderheiten. Der AG hat die Kenntnisnahme durch seine Unterschrift zu bestätigen. Er ist berechtigt, eine vom Inhalt abweichende Sachdarstellung im Bautagebericht zu vermerken. Die Bautagesberichte stellen keine Grundlage für einen Vergütungsanspruch dar.
3.5. Die Verantwortlichkeit des AN für seine Vertragsleistungen wird durch den Einsatz einer eventuellen Bauleitung des AG nicht eingeschränkt, insbesondere hat er bei Bauleistungen Bedenken gegen die Anordnungen oder Weisungen der Bauleitung schriftlich unmittelbar gegenüber dem AG geltend zu machen.
3.6. Soweit zwischen dem AG und dem AN Berechnungen, Montagezeichnungen und sonstige Unterlagen sowie Bauausführung oder Ausführungsqualität abzustimmen sind, hat der AN dem AG oder seinem bevollmächtigten Vertreter entsprechende Unterlagen zur Freigabe vorzulegen.
4. Leistungen des Auftragnehmers
4.1. Der AN ist verpflichtet, sämtliche beauftragten Leistungen und die darin enthaltenen und dafür erforderlichen Leistungs- und Arbeitsschritte zu erbringen oder von Dritten erbringen zu lassen und dabei alle Pflichten zu erfüllen, die sich aus dem beauftragten Leistungsinhalt und -umfang und den Bestandteilen dieses Vertrages ergeben und die für die Herbeiführung des geschuldeten Werkerfolges erforderlich sind.
4.2. Alle im Rahmen der Leistungserbringung durchgeführten Tätigkeiten und eingesetzten Materialien sind so zu wählen, dass keine Schäden für Personen und die Umwelt auftreten. Einzubauende Teile und Stoffe müssen so gewählt werden, dass diese ohne besondere Maßnahmen eingebaut, genutzt, später wieder entfernt und entsorgt werden können. Materialien, die bei der Entsorgung umweltbelastend bzw. als Sondermüll zu behandeln sind, sind nach Möglichkeit zu vermeiden und im Einsatzfall fachgerecht zu verwenden.
4.3. Der AN hat die für die Bauausführung nötigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig anzufordern.
4.4. Der AN hat sicherzustellen, dass nur Produkte angeliefert werden, die einwandfrei mit Hersteller, Herstellungsland und Gütezeichen gekennzeichnet sind. Ist dies nicht möglich, sind unentgeltlich Werksbescheinigungen über Eigenschaften sowie aktuelle Verarbeitungsvorschriften den Lieferpapieren beizufügen.
4.5. Der AN verpflichtet sich, die von ihm geschuldeten Leistungen auf der Basis des Bauzeitenplanes schnellstmöglich fertigzustellen.
4.6. Der AN nimmt an den turnusmäßigen Projektbesprechungen, der am Projekt fachlich beteiligten Planer, Baufirmen, Nutzer etc. teil.
4.7. Der AN hat den AG unter Berücksichtigung seines Aufklärungsinteresses über alle bei der Durchführung seiner Aufgabe wesentlichen Angelegenheiten Auskunft zu geben; insbesondere sind Fragen, die für die Entscheidung des AG wesentlich sind, unverzüglich zu beantworten. Hierzu wird der AN einen verantwortlichen Bauleiter benennen.
4.8. Der AN setzt den AG regelmäßig oder auf dessen Anforderung über alle Aktivitäten oder Fehlentwicklungen in Kenntnis und stimmt mit dem AG ggf. entsprechende Gegenmaßnahmen ab. Die konkreten Anlässe für Informationen gegenüber dem AG ergeben sich aus der Natur der Sache und den Umständen des Einzelfalles.
4.9. Die Herbeiführung aller notwendigen Abnahmen, Gutachten und Prüfungen sowie die Beschaffung mängelfreier Abnahme- und Prüfbescheinigungen z.B. der Bauordnungsbehörden und des TÜV, die im Zusammenhang mit den geschuldeten Leistungen stehen, einschließlich der Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten, soweit in diesen Vertragsbedingungen und den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
4.10. Die Zusammenstellung und Lieferung der aktuellen Bestands- und Revisionspläne sowie Abnahmeunterlagen (Gutachten, Berechnungen, Betriebsbeschreibungen, Gebrauchsanweisungen, Gütenachweise, Prüfungen der Baustoffe und der Bauteile, u. ä.); sämtliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen zu den technischen Einrichtungen, Anlagenbeschreibungen, Strom- und Schaltpläne sowie technische Beschreibungen der Aggregate. Genehmigungs- und Prüfunterlagen, Fachbauleiter- und Unternehmererklärungen, Einweisungsprotokolle.
5. Personal
5.1. Der AN übernimmt es, für seine Leistungen den verantwortlichen Fachbauleiter im Sinne der jeweils einschlägigen Landesbauordnung zu stellen. Damit ist für die ordnungsgemäße und eine den genehmigten Bauvorlagen entsprechende Bauausführung anstelle des vom AG bestellten Bauleiters der Fachbauleiter verantwortlich.
5.2. Der zuständige Fachbauleiter bzw. sein Vertreter hat während der normalen Arbeitszeit regelmäßig auf der Baustelle anwesend und werktäglich zwischen 08:00 und 17:00 Uhr fernmündlich erreichbar zu sein.
5.3. Der AN nimmt an den turnusmäßigen Projektbesprechungen, der am Projekt fachlich beteiligten Planer, Baufirmen, Nutzer etc. teil.
5.4. Der vorstehende Fachbauleiter ist zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen jeglicher Art sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen bevollmächtigt und ermächtigt. Der Wechsel des Fachbauleiters ist nur unter gleichzeitiger Bekanntgabe einer im gleichen Umfang bevollmächtigten Person zulässig.
5.5. Der AG kann vom AN die sofortige Ablösung des Fachbauleiters, bzw. eines sonst verantwortlichen Mitarbeiters verlangen, wenn dieser in fachlicher Hinsicht für die Führung der vertragsgegenständlichen Baustelle nicht hinreichend geeignet erscheint oder wiederholt trotz Abmahnung gegen die allgemeine Ordnung auf der Baustelle verstoßen hat.
5.6. Die Fachkräfte des AN müssen ihrer Ausbildung und praktischen Erfahrung nach für die Durchführung der Ihnen übertragenen Aufgaben qualifiziert sein. Der AN steht dafür ein, dass die Fachkräfte auch in persönlicher Hinsicht sorgfältig ausgewählt werden. Der AN verpflichtet sich, qualifiziertes Personal einzusetzen und dieses auf die aktuellen Gegebenheiten hin zu qualifizieren und weiterzubilden.
5.7. Der AN wird einem etwaigen Verlangen des AG nach sofortiger Ablösung von Mitarbeitern des AN aus wichtigem Grund, z.B. wegen groben Fehlverhaltens seiner Mitarbeiter oder seiner Nachunternehmer, unbedingt entsprechen. Der AN ist verpflichtet, im Falle einer Ablösung von Personal aus o.g. Grund unverzüglich gleichwertig qualifiziertes Personal bereitzustellen.
5.8. Der AN setzt nur Fachkräfte ein, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen. Leihpersonal und Nachunternehmer können nur mit schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden. Sämtliche Kosten für Nachunternehmer sind mit einzupreisen.
5.9. Im Rahmen des Auftrags ist kein Personal des AG durch den AN zu übernehmen.
6. Pflichten und Rechte des AG
6.1. Der AG stellt dem AN unentgeltlich zur Verfügung:
Lager- und Arbeitsplätze, jedoch nur soweit auf dem Baugrundstück möglich
eine Anschlussstelle für Wasser, ggf. in unmittelbarer Nähe
eine Anschlussstelle für Strom, ggf. in unmittelbarer Nähe
6.2. Der AG übergibt dem AN alle für die Leistungen des AN wichtigen, im Besonderen auch sein Grundstück betreffende, ihm vorliegende Informationen, Dokumente und Verträge. Ebenso hat der AG dem AN alle notwendigen Ausführungsunterlagen, insbesondere Werk-, Detail-, Aussparungs-, Leerrohr-, Schal- und Bewährungspläne rechtzeitig vor der jeweiligen Ausführung zu übergeben. Der AN hat zu diesem Zwecke eine Plananforderungsliste zu erstellen, die dem AG unverzüglich zu übergeben ist.
6.3. Der AG trifft alle erforderlichen Entscheidungen ohne Verzögerung. Er informiert den AN über alle das vertragsgegenständliche Projekt betreffenden Entwicklungen.
6.4. Der AG erfüllt alle sich aus seiner Kooperations- und Mitwirkungsverpflichtung ergebenden Pflichten unverzüglich und v vollständig.
7. Leistungsänderungen und Zusatzaufträge / Regiearbeiten
7.1. Verlangt der AG nach Vertragsschluss die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen, hat sie der AN auszuführen, wenn die Änderung zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolges notwendig oder aber dem AN zumutbar ist. In diesem Fall steht dem AN ein Anspruch auf Vergütung der hieraus resultierenden Mehraufwendungen bzw. dem AG ein Anspruch auf Gutschrift etwaiger Minderaufwendungen zu.
7.2. Werden geänderte oder zusätzliche Leistungen verlangt, hat der AN ohne Verzug ein schriftliches Nachtragsangebot mit Kalkulationsnachweisen vorzulegen, welches die vorhersehbaren Änderungsleistungen beschreibt und die geänderten Kosten beziffert. Hierbei hat der AN als Grundlage die Urkalkulation heranzuziehen; liegt eine solche nicht vor, sind für die geänderte oder zusätzliche Leistung die Ansätze/Parameter aus dem Hauptauftrag heranzuziehen, anderenfalls ortsübliche Preise zugrunde zu legen. Um dem AG eine verantwortliche Entscheidung zu ermöglichen, hat der AN die zu erwartenden Terminauswirkungen sowie sonstige wesentliche Auswirkungen schriftlich mitzuteilen, soweit ihm dies möglich ist.
7.3. Der AG hat nach Eingang des prüfbaren Angebotes gem. Ziff. 7.2 ohne unnötige Verzögerungen seine Entscheidung - aus Nachweisgründen schriftlich - mitzuteilen.
7.4. Erzielen die Parteien keine Einigung über die geänderten Kosten einer geänderten oder zusätzlichen Leistung i. S. d. Ziffer 7.2, hat sie der AN auf Anforderung des AG dennoch auszuführen, wenn die Leistungen zumutbar sind. Die Anordnung zur Ausführung erfolgt in Textform. Die Vergütung bemisst sich in diesem Fall nach § 650 c BGB.
7.5. Regiearbeiten dürfen durch den AN nur nach vorheriger, aus Nachweisgründen schriftlicher Zustimmung des AG ausgeführt werden. Zum Nachweis der Regieleistungen sind täglich Listen mit genauer Aufstellung zur Unterschrift vorzulegen. Inhaltlich sind die Regiezettel gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B aufzustellen.
7.6. Die Aufsicht wird ohne besondere Vergütung von den die Vertragsleistungen überwachenden Mitarbeitern des AN ausgeführt. Mit der Unterzeichnung der Stundenlohnzettel erklärt der AG lediglich, dass die Arbeiten erbracht wurden. Ergibt eine spätere Nachprüfung, dass die Leistungen bereits vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst waren, so werden sie nicht als Stundenlohnarbeiten vergütet, sondern gelten als mit dem Vertragspreis abgegolten.
7.7. Nachlässe und Skonti auf den Hauptauftrag werden auch auf geänderte und zusätzliche Arbeiten sowie auf Regiearbeiten gewährt und sind daher bei jeder Art der Preisvereinbarung zu berücksichtigen.
8. Behinderung / Unterbrechung
8.1. Ist der AN in der ordnungsgemäßen Ausführung seiner Leistungen behindert, so hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Hierbei hat der AN alle Tatsachen mitzuteilen, aus denen sich für den AG mit hinreichender Klarheit die Gründe sowie die Dauer der Behinderung ergeben. Er hat insbesondere Angaben dazu zu machen, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden sollen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können.
8.2. Übliche Witterungseinflüsse, mit denen der AN bei Auftragserteilung rechnen konnte, gelten nicht als Behinderung.
8.3. Ausführungsfristen und Vertragsfristen werden bei rechtzeitiger schriftlicher Anzeige entsprechend verlängert, wenn die Behinderung vom AN nicht zu vertreten ist. Der AN hat nach Einschränkung oder Wegfall der Behinderung die Arbeiten wieder aufzunehmen und den AG hiervon zu unterrichten. Im Übrigen hat der AN alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um die Arbeiten weiterzuführen.
9 Abrechnung
9.1 Rechnungen sind je nach Art als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen und fortlaufend zu nummerieren. Zahlungen aus vorherigen Teilrechnungen sind einzeln anzuführen
9.2 Der AN hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die entsprechenden Nachweisunterlagen, wie z. B. Aufmaßblättern, Massenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Wiegescheine etc. sind der Objektüberwachung zu übermitteln
9.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen. Sie sind auf Verlangen getrennt abzurechnen. Soweit der AN Ansprüche wegen geänderter und/oder zusätzlicher Leistungen geltend macht, sind entsprechende Unterlagen zur Preisermittlung beizufügen. In der Schlussrechnung sind die erfolgten Abschlagszahlungen unter Darstellung des jeweiligen Rechnungsbetrags und der ggf. hierauf geleisteten Mehrwertsteuer auszuweisen.
9.4 Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail im PDF-Format an den AG.
Für die automatisierte Eingangsverarbeitung von PDF-Rechnungen ist die
Firma S Rechnungsservice mit der Abwicklung beauftragt. Der Schutz der Daten des AN ist gewährleistet. Das Verfahren erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Vorschriften der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOBD).
Damit der AN an diesem Verfahren teilnehmen kann, erhält er im Auftragsfall einen Registrierungsbrief. Der Service ist für ihn kostenfrei.
9.5 Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig. Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung fällig, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang. Die Prüfung der Schlussrechnung ist nach Möglichkeit zu beschleunigen. Verzögert sie sich, so ist das unbestrittene Guthaben als Abschlagszahlung sofort zu zahlen.
9.6 Der AG behält sich vor, für jeden Werktag, den der AN in Verzug mit den verbindlichen Ausführungsfristen (Vertragsfristen) ist, eine Vertragsstrafe, im Rahmen der VOB,
in Höhe von 0,2 % der Bruttoabrechnungssumme für die Vertragsleistungen, insgesamt jedoch höchsten 5 % der vorgenannten Abrechnungssumme zu vereinbaren.
Samstage zählen als Werktage.
Die Vertragsstrafe wird auf einen Verzugsschaden angerechnet; Schadensersatzansprüche
des AG auf Erstattung eines die Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleiben unberührt. Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.
9.7 Der Vorbehalt der Vertragsstrafe muss bei der Abnahme erklärt werden.
9.8 Der AG behält sich vor, die Kosten für den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom in der Schlussrechnung, anteilig, gemäß folgender Regelung, von der Bruttoabrechnungssumme in Abzug zu bringen:
Bruttoabrechnungssumme ab 12.500 € bis < 250.000 €: 0,8%
Bruttoabrechnungssumme > 250.000 €: 0,5%
9.9 Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und termingerechten Ausführung der Vertragsleistungen darf der AG als Sicherheit bis zur Abnahme 5 % der Bruttoauftragssumme einschließlich aller erteilter Nachtragsaufträge einbehalten.
9.10 Der AN ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt jederzeit durch eine entsprechende Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft, die im Übrigen den Anforderungen der nachstehenden Ziffer 12.2 entspricht, in gleicher Höhe abzulösen.
10 Abnahme
10.1 Die Abnahme der vom AN geschuldeten Bauleistung erfolgt ausschließlich durch eine förmliche Abnahme. Andere Formen der Abnahme sind ausgeschlossen
10.2 Bis zur Abnahme nicht mehr sichtbare oder unzugängliche Teilleistungen sind dem AG mindestens zehn Werktage vor ihrer Fertigstellung schriftlich anzuzeigen und auf schriftliches Verlangen einer der Vertragsparteien bis spätestens zum angezeigten Fertigstellungstermin gemeinsam zu überprüfen. Hierüber ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Die Rechtswirkungen einer rechtsgeschäftlichen Abnahme werden mit dieser Bauzustandsbesichtigung nicht ausgelöst.
10.3 Der AN hat die Abnahme mindestens zwei Wochen vor Fertigstellung schriftlich zu beantragen unter Benennung von mindestens zwei Alternativterminen. Über die Abnahme ist vom AN ein mit Datum versehenes Abnahmeprotokoll zu fertigen, in das die Feststellungen und Erklärungen der Vertragsparteien, insbesondere Mängelrügen aufzunehmen sind. Einseitige und/oder streitige Feststellungen oder Erklärungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Im Protokoll ist zu vermerken, ob die Leistungen abgenommen werden oder nicht. Für den Fall, dass der AG die Abnahme unter Angabe von Mängeln verweigert, hat auf Verlangen des AN zur Dokumentation des Zustandes des Werkes eine gemeinsame Zustandsfeststellung zu erfolgen, bei der der Zustand und die Beschaffenheit der Leistungen festgestellt und protokolliert werden. Diese Zustandsfeststellung ersetzt nicht die förmliche Abnahme und erzeugt auch keine sonstigen Ausschlusswirkungen.
10.4 Der AN hat dem AG zum Abnahmetermin sämtliche für den Betrieb des Bauwerkes erforderliche Dokumentation zu übergeben i. S. d. Ziffer 4.9., die für den Betrieb nicht erforderlichen Unterlagen sind dem AG spätestens binnen zwei Wochen nach Abnahme zu übergeben und zu übereignen. Der AN ist zudem verpflichtet, vor der Abnahme den AG oder von ihm rechtzeitig benanntes Bedienungspersonal (oder künftige Nutzer, Betreiber und Verwalter) in die Bedienung aller technischen Anlagen in ausreichendem Umfang einzuweisen. Zur Abnahme ist dem AG ein hierüber erstelltes Einweisungsprotokoll vorzulegen.
10.5 Der AG kann verlangen, dass der rechtsgeschäftlichen Abnahme, eine Begehung mit dem AN zur Überprüfung der Übereinstimmung der Leistung mit der vereinbarten Beschaffenheit und den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorangeht (technische Vorabnahme). Zu den technischen Vorabnahmen soll der AN alle Betriebsanleitungen, Schaltpläne, Messprotokolle und Bestandszeichnungen vorlegen, die zu einer Überprüfung der Leistungen des AN erforderlich sind.
10.6 Der AN ist verpflichtet, die bei der Abnahme festgestellten Mängel und ausstehenden Restarbeiten innerhalb der vom AG gesetzten angemessenen Fristen zu beseitigen. Auch die Mängelbeseitigungsarbeiten sind förmlich abzunehmen.
11 Gewährleistung
11.1 Die Mängelrechte verjähren in 5 Jahren ab dem Tag der Abnahme. Für alle Abdichtungsarbeiten einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Nebenleistungen beträgt die Verjährungsfrist der Mängelansprüche 10 Jahre; für maschinelle bzw. elektrotechnische/elektronische Anlagen, für die ein 5-jähriger Wartungsvertrag abgeschlossen wird, 5 Jahre.
12 Sicherheiten
12.1 Der AG darf als Sicherheit für die Mängelansprüche 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme einbehalten. Die Rückgabe erfolgt nach Ablauf der Verjährungsfristen gem. Ziffer 11.1. dieser Vertragsbedingungen:
Zur Sicherung der dem AG zustehenden Mängelansprüche kann der AN dem AG eine Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5% der Bruttoschlussrechnungssumme, die im Übrigen den Anforderungen der nachstehenden Ziffer 12.2 entspricht, übergeben. Der AG hat eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückzugeben. Soweit jedoch zu dieser Zeit seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.
12.2 Der Bürge muss ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder Kreditversicherer sein. Die Bürgschaftserklärung muss unbefristet, schriftlich und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage abgegeben werden. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Ferner muss der Bürge erklären, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Gerichtsstand nach Wahl des Auftraggebers das Bauvorhaben oder der Sitz des Auftraggebers ist. Weiter hat er zu erklären, dass die Bürgschaftsforderung nicht vor der gesicherten Hauptforderung verjährt.
13 Sonstige Vereinbarungen
13.1 Baumüll, -schutt, nicht verarbeitete Baumaterialien sowie anfallender Müll wie z.B. Brotzeitabfälle, Flaschen etc. sind grundsätzlich am selben Tag durch den Auftragnehmer zu entfernen. Auf die Pflicht zur Mülltrennung wird verwiesen. Nach Arbeitsschluss ist die Baustelle besenrein zu verlassen.
13.2 Der AG behält sich vor, die Kosten für die Entsorgung von Baumüll, -schutt, nicht verarbeitete Baumaterialien sowie anfallenden Müll wie z.B. Brotzeitabfälle, Flaschen etc. kostenpflichtig zu entsorgen und in der Schlussrechnung, anteilig, mit 0,5% bis max. 1% von der Bruttoabrechnungs- summe in Abzug zu bringen.
13.3 Sämtliche Veröffentlichungen über das Bauvorhaben oder zu einzelnen Bauleistungen sind nur nach schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.
13.4 Werbung gleich welcher Art ist auf dem Baugrundstück außerhalb des vom AN aufzustellenden Bauschildes nur nach schriftlicher Zustimmung des AG erlaubt. Die üblichen Werbeträger auf Baugeräten o.ä. sind genehmigt.
13.5 Der Baufortschritt kann mit einer Baustellenkamera dokumentiert werden. Diese liefert keine Videos. Eine Überwachung findet nicht statt, Personen können hier nicht identifiziert werden.
13.6 Der AG behält sich vor für den Datenaustausch (Planunterlagen, Schriftverkehr etc.) einen für den AN kostenfreien Datenraum zur Verfügung zu stellen. Die Holschuld der Planunterlagen liegt beim AN und ist - abgestimmt auf den Projektablauf - rechtzeitig durch den AN zu erfüllen. E-Mail-Benach- richtigungen hierzu kommen vom Planeinsteller.
14 Gefahrtragung, Haftung und Versicherungen
14.1 Der AN trägt die Gefahr bis zur Abnahme gemäß § 644 BGB.
14.2 Der AG behält sich vor, unabhängig von der Betriebshaftpflichtversicherung nach Ziff. 1, eine kombinierte Bauleistungsversicherung abzuschließen, die anteilig in Höhe von 0,1 % von der Bruttoauftragssumme in Abzug gebracht wird.
14.3 Der AN ist verpflichtet, vor Auftragsübernahme eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden nachzuweisen. Sie beträgt für Personenschäden mind. EUR 500.000,- und für Sachschäden mind. EUR 50.000,- und für Vermögensschäden mind. EUR ........................................... .
Die Deckungssummen sind vom AN auf Verlangen nachzuweisen.
Vorhandene Haftpflichtdeckungssummen:
Sachschäden: ....................................... Euro
Personenschäden: ....................................... Euro
Vermögensschäden: .................................... Euro
14.4 Der AN gehört folgender Berufsgenossenschaft an
Name: _________________________________
Ort: _________________________________
seit: _________________________________
Nummer: _________________________________
14.5 Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und umweltrechtlichen Vorschriften, nach den Unfallverhütungsvorschriften, den Bestimmungen des Gewerbeaufsichtsamtes und der Baustellenverordnung erforderlichen Maßnahmen für die Dauer der Bauzeit unter eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus der schuldhaften Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG oder sonstigen Dritten erwachsenden Schäden.
14.6 Darüber hinaus haftet der AN für alle schuldhaft verursachten Schäden aus Einrichtungen und/oder dem Betrieb der Baustelle, die dem AG oder sonstigen Dritten zugefügt werden und für solche Schäden, die durch Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften/Auflagen entstehen.
14.7 Unbeschadet der vorstehenden Regelungen haftet der AN dem AG nach den gesetzlichen Vorschriften.
15 Herausgabeanspruch des AG
15.1 Streitfälle berechtigen die Vertragsparteien nicht, ihre Mitwirkungspflichten an der Vertragserfüllung nicht mehr wahrzunehmen. Macht der AN oder der AG von einem vermeintlichen Leistungsverweigerungsrecht bzw. Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, so ist die jeweils andere Partei jeweils berechtigt, die Geltendmachung des Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrechts durch Sicherheitsleistung in Höhe des geforderten Betrags abzuwenden. Die Kosten der Sicherheit sind von derjenigen Vertragspartei zu tragen, deren Ausübung des Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrechts nicht berechtigt war.
15.2 Die Sicherheitsleistung wird durch Bürgschaft entsprechend den Vorgaben in Ziffer 11.2 geleistet
16 Kündigung des Vertrages
16.1 Dem AG steht das Recht der Vertragskündigung gemäß § 8 Abs. 1 VOB/B zu. Das wechselseitige Recht einer Kündigung aus wichtigem Grunde, insbesondere gem. § 648 a) BGB, bleibt unberührt.
16.2 Kommt der AN seiner Pflicht zur Beseitigung eines Mangels gem. § 4 Abs. 7 S. 1 und 2 VOB/B nicht nach, so kann ihm der AG eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Die Frist kann so bestimmt werden, dass sie bereits vor Ablauf der für die Fertigstellung des Werkes bestimmte Frist abläuft. In Abweichung von § 4 Abs. 7 S. 3 VOB/B ist der AG nach fruchtlosem Verstreichen der Frist auch berechtigt, die Mängel im Wege der Selbstvornahme auf Kosten des AN beseitigen zu lassen, ohne dass es insoweit einer (Teil-)Kündigung gem. § 4 Abs. 7 S. 3 i. V. m. § 8 Abs. 3 Ziff. 1 VOB/B bedarf.
16.3 Kommt das vorgesehene Bauvorhaben aus Gründen höherer Gewalt zum Erliegen oder wird die weitere Durchführung aus Gründen unmöglich, die keine Partei zu vertreten hat, so sind nur die bis dahin erbrachte Leistungen zu vergüten.
16.4 Wird eine Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des AG veranlasst, ist dieser zum Ersatz des durch die Auflösung des Vertrages entstandenen Schadens verpflichtet.
16.5 Ändern sich die der Planung und Ausführung zu Grunde liegenden Voraussetzungen so wesentlich, dass die bisher erbrachten Leistungen des AN durch neue ersetzt bzw. in großen Teilen neu erbracht werden müssen, so werden diese Leistungen auf Anforderung des AG vom AN ausgeführt; eine gesonderte Vergütungsabsprache ist zu treffen.
16.6 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages stehen dem AN Zurückbehaltungsrechte an den von ihm erstellten (Montage-) Plänen und sonstigen Unterlagen nicht zu, sofern die Kündigung vom AN zu vertreten ist. Hiervon unbeschadet gilt die Regelung in Ziffer 13.
17 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
17.1 Eine Abtretung von Forderungen des AN bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG. Teilt der AN für die Abtretung sachlich berechtigte Gründe mit, darf der AG die erforderliche Zustimmung nicht verweigern.
17.2 Der AN ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind. Das Recht des AN zur Aufrechnung besteht uneingeschränkt, soweit seine aufgerechnete Forderung mit der Hauptforderung synallagmatisch verknüpft ist.
18 Bietererklärungen
18.1 Der AN verpflichtet sich, keine Leiharbeiter i. S. d. AÜG und/oder keine Mitarbeiter einzusetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Für den Fall, dass der AN Leistungen mit Zustimmungen des AGs auf Nachunternehmer überträgt, ist er verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen, dass auch der Nachunternehmer keine Leiharbeiter i. S. d. AÜG und/oder keine Mitarbeiter einsetzt, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind.
18.2 Der AN verpflichtet sich zur Zahlung des Mindestlohnes und zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz sowie zur Einhaltung aller auf den Betrieb des AN anwendbaren tariflichen Bestimmungen und diese Verpflichtungen in etwaigen Nachunternehmerverträgen den Nachunternehmern mit entsprechender Weiterübergabeverpflichtung aufzuerlegen. Der AG ist berechtigt, entsprechende Bescheinigungen vom AN zu verlangen. Gleiches gilt bezüglich der Nachweispflicht durch den AN für die von ihm beauftragten Nachunternehmer.
18.3 Der Auftragnehmer versichert,
dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen
18.4 Sollte der AN gegen eine oder mehrere Verpflichtungen aus vorstehender Ziff. 18.3 verstoßen, ist der AG vorbehaltlich weiterer etwaiger Rechte befugt, ihm eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der betreffenden Verpflichtungen, mit der Ankündigung, dass nach fruchtlosem Fristablauf der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werde, zu setzen. Sollte diese angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen, ist der AG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und sämtliche ihm hierdurch und durch das vertragswidrige Verhalten des AN entstandenen oder noch entstehenden Schäden ersetzt zu verlangen.
18.5 Im Falle der Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer stellt der AN den AG von jeglichen aus § 14 AEntG resultierenden Ansprüchen unverzüglich frei.
18.6 Hiermit bestätigt der AN, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern, der Beiträge zur Sozialversicherung, den Tarifforderungen und dem Schwerbehindertengesetz ordnungsgemäß nachkommt und die entsprechenden Nachweise umgehend beibringen kann. Es bestehen aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen eine Erteilung öffentlicher Aufträge, eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse und Unfallberufsgenossenschaft über die Erbringung seiner Sozialbeitragspflichten auf Verlangen sofort vorlegen kann.
__________________ , den __________________
_________________________________________
(Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
18.7 Hiermit bestätigt der AN, dass er keine Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Materialien einsetzt, von denen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Dies gilt auch für Leistungen, die von dessen Nachunternehmer erbracht werden
__________________ , den __________________
_________________________________________
(Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
18.8 Der AN hat erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft oder der Ortskrankenkasse spätestens bei Vertragsschluss vorzulegen
19. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
19.1 Einhaltung der im LkSG statuierten Pflichten durch den Auftragnehmenden
Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die im LkSG aufgeführten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Rechtspositionen zu schützen
19.2 Weitergabeklausel
Der Auftragnehmende wird im Rahmen der Leistungserbringung für die Auftraggeberin aufgefordert, mit Zulieferern zusammen zu arbeiten, die die Standards aus dem LkSG/der Grundsatzerklärung der Auftraggeberin einhalten. Sollte es zu einer möglichen Verletzung der Standards aus dem LkSG/der Grundsatzerklärung zum LKSG durch den Auftragnehmenden oder dessen Zulieferer kommen, arbeitet der Auftragnehmende eng mit der Auftraggeberin zusammen, um die Verletzung abzustellen.
Der Auftragnehmende hat sich darum zu bemühen, dass auch dessen Zulieferer diese Erwartungen einhalten.
19.3 Schulungen
(1) Fällt der Auftragnehmende selbst unter den direkten Anwendungsbereich des LkSG, hat er die erforderlichen Schulungen auf eigene Kosten innerhalb seines Geschäftsbereichs durchzuführen.
In diesem Falle ist der Auftragnehmende verpflichtet, der Auftraggeberin auf Verlangen nachzuweisen, dass entsprechende Schulungen vorgenommen wurden.
(2) Fällt der Auftragnehmende nicht unter den direkten Anwendungsbereich des LkSG, räumt er der Auftraggeberin das Recht ein, in seinem Unternehmen zur Durchsetzung der Verpflichtungen nach den beiden vorstehenden Absätzen Schulungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen (z.B. online-Schulungen).
19.4 Kontrollrechte
Zur Überprüfung der Einhaltung der Schutzziele des LkSG können seitens der Auftraggeberin geeignete Kontrollmaßnahmen gegenüber dem Auftragnehmenden ergriffen werden. Im Falle einer Auslagerung stehen dem auslagernden Institut die Rechte nach dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Auslagerungsvertrag zu, wie z.B. Regelungen zu Koordination, Berichtspflichten und laufende Kontrolle, interne Revision, Prüfungsrechte zuständiger Aufsichtsbehörden und Anordnungen der Abwicklungsbehörde(n).
19.5 Mitwirkungspflichten des Auftragnehmenden
(1) Der Auftragnehmende wird der Auftraggeberin auf Anforderung Informationen zur Einhaltung des LkSG, z.B. CSR-Bericht, Zertifizierungen zur Verfügung stellen.
(2) Der Auftragnehmende wird im Rahmen von vorab zu vereinbarenden Gesprächen über die Einhaltung der Vorgaben berichten und die angeforderten Informationen zur Verfügung stellen.
(3) Der Auftragnehmende hat die Auftraggeberin unaufgefordert über von ihm identifizierte Risiken und mögliche Verletzungen gemäß § 2 Abs. 2 bis 4 LkSG in seinem eigenen Geschäftsbereich informieren. Bei substantiierter Kenntnis über mögliche Verletzungen in seiner Lieferkette hat der Auftragnehmende die Auftraggeberin ebenfalls unaufgefordert zu informieren. Diesbezügliche Informationen sind schriftlich oder in Textform zu verfassen.
(4) Der Auftragnehmende hat die Auftraggeberin bei der Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zur Beendigung oder Minimierung einer identifizierten Verletzung in angemessenem Umfang zu unterstützen. Die Unterstützungsleistung umfasst u.a. die Übermittlung sämtlicher im Zusammenhang stehender Informationen.
(5) Bei den Verpflichtungen aus den Absätzen 1 und 2 handelt es sich um wesentliche Mitwirkungspflichten des Auftragnehmenden.
19.6 Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
Sollte der Auftragnehmende mit der Auftraggeberin eine gesonderte Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes abgeschlossen haben oder nach Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung zum LkSG abschließen, hat die gesonderte Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohnes Vorrang gegenüber der vorliegenden Vereinbarung zum LkSG in Bezug auf die Regelungen zum Mindestlohn
Unterschrift des Bieters
Der AN bestätigt hiermit, dass ihm alle Angaben des Leistungsverzeichnisses bekannt und verständlich sind und keine Unklarheiten bestehen.
__________________ , den __________________
_________________________________________
(Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
Besondere Vertragsbedingungen der SSKM für die Erfüllung von Bauleistung
ZTV Metallbau und Schlosserarbeiten Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen
für Metallbau- und Schlosserarbeiten gem. DIN 18360
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schlosserbauarbeiten.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von
Bauelementen aus Stahl und Aluminium.
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung des Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Nebenangebote
Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausgeschriebenen Konstruktion Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Hierbei ist der geforderte Werkstoff Stahl und die beschriebene Verbindungstechnik einzuhalten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die angeführten Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen.
Normen - Richtlinien
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk maßgeblichen DIN-Normen.
Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV), DIBt, Fassung September 1998.
Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV), DIBt.
VFF Merkblatt, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller "Beschichten von Stahlteilen im Metallbau".
EN 13830 für Vorhangfassaden ( CE Kennzeichnung )
EN 13241 1 Tore ohne Feuer- Rauchschutzeigenschaften (CE Kennzeichnung)
Unfallverhütungs-Vorschriften.
Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien der System-Herstellers geplant und gefertigt werden.
Werkstoff Stahl
Falls im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben, sind kaltgewalzte oder kaltgezogene Präzisions-Stahl-Profile der Qualität S 235JR nach DIN EN 10027-1 oder höher zu verwenden. In der Ausführung Stahl galvanisch verzinkt (GV-GC) nach DIN EN ISO 50961 / bandverzinkt (Z) nach DIN EN 10147. Stahl-Bleche sind generell aus feuerverzinktem Blech nach DIN EN ISO 1461 oder in gleichwertiger Qualität auszuführen.
Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend DIN 55928-8 erfolgen.
Werkstoff Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium- Profile der Legierung AlMgSi 0,5F22 (EN AW 6060) in Eloxalqualität, nach DIN 1748 (EN 755 und DIN 17615 (DIN EN 12020) zu verwenden.
Für anionisierende Aluminium- Bleche in Eloxalqualität, ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) für farbbeschichtete
Aluminium- Bleche die Legierung AlMg 1 (EN AW 5005A) oder Al 99, 5 (EN AW 1050A) in Normqualität zu verwenden.
Aniodische Oxidation
Die anionische Oxidation von Aluminium- Profilen und/ oder Blechen muss entsprechend DIN 17611 durchgeführt werden. Die Oberflächenbehandlung und Ausführung erfolgt gem. dem im Leistungsverzeichnis gemachten Angaben.
Farb- Beschichtung
Die Beschichtung der Stahl-Profile und/ oder -Bleche
muss mit gütegesicherten Pulver- oder Nasslacken
erfolgen. Die Beschichtung ist gemäß Vorgabe des
Auftraggebers entsprechend den Anforderungen DIN EN ISO
12944-2 auszuführen. Dabei ist die
Korrosivitätskategorie und die zu erwartende
Nutzungsdauer zu gewährleisten.
Der ausführende Beschichtungsbetrieb für Aluminiumteile
muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International.
("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von
Bauteilen", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch
Gmünd) die Richtlinien der GSB sind zu beachten und
einzuhalten.
Die Oberflächenbehandlung ist vor der Durchführung mit
dem Beschichtungsbetrieb detailliert klarzulegen. Im
Zweifelsfalle sind im voraus entsprechende Musterecken
als Probekörper zur genauen Beurteilung der geeigneten
Oberflächenbehandlung anzufertigen.
Beschichten von Elementen aus blanken Profilstahlrohren
Fertigung der Elemente aus blanken (rohen) Profilstahlrohren.
Sand- oder Stahlstrahlung, Grundierung mittels Reaktionslack (2-Komponenten), Decklack einbrennlackiert. Ausführung gemäß VFF Merkblatt St. 01, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller "Beschichten von Stahlteilen im Metallbau".
Beschichten von Elementen aus vorkonservierten Profilstahlrohren
Fertigung der Elemente mit Profilen aus feuerverzinktem Bandstahl "Z" bzw. elektrolytisch verzinktem Stangenmaterial. Beschichtung gem. DIN EN ISO 12944-1-7 und VFF Merkblatt St. 01, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller "Beschichten von Stahlteilen im Metallbau".
Profilauswahl
Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen der System-Herstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft und formschlüssig miteinander verbunden sind.
Die Profile müssen die Lasten nach DIN 1055 sicher abtragen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist bei Außenbauteilen für die gesamte Konstruktion einzuhalten.
Die Wanddicken aller tragenden Profilwandungen müssen mindestens 1,5 mm betragen.
Baumaße
Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen.
Fordert der Auftraggeber, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
Ausführungszeichnungen
Vor Fertigungsbeginn hat der Auftragnehmer Zeichnungen und/oder Beschreibungen zu liefern. Diese bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.
Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Stahlsystem-Elemente sind so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente aufgenommen werden können, ohne dass hieraus Belastungen auf die Stahl-Konstruktion übertragen werden.
Die Montage der Stahlsystem-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach dem Bestand einzumessen.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und der aktuelle "Stand der Technik" zu berücksichtigen und zu befolgen.
Alle Dübelbefestigungen müssen gemäß Zulassung ausgeführt werden.
Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Befestigung am Bauwerk
Befestigungsteile
Für die Befestigung der Metallelemente an das Bauwerk sind dem jeweiligen Einbaufall und Verwendungszweck entsprechende Befestigungsmittel wie Ankerschrauben, Ankerdübel, Betonanker, Kunststoffdübel etc. einzusetzen.
Sämtliche Befestigungsteile sind in die Einheitspreise einzurechnen.
ZTV Metallbau und Schlosserarbeiten
Objektbeschreibung 1.0 Objektbeschreibung
Das in den 80iger Jahren erbaute Anwesen befindet sich in Gröbenzell bei München, Industriestr. 51.
Das Hauptgebäude (EG- DG) verläuft parallel zur Industriestr.. Leicht versetzt im rechten Winkel
ist der ebenfalls 3-geschoßige "Anbau". Beide Gebäuteile bilden eine Einheit.
Der Haupteingang des Gebäudes (EG - DG) ist in der Indurtriestrasse. Dem Eingangsbereich ist
unmittelbar die horizintale Erschließung (Trepperaum und Aufzug) zugeordnet.
Weitere Nebeneingänge befinden sich an der Nordwestfassade und im begrünten Hof.
Parallel zur Nordwestfassade ist die Zufahrt zur Tiefgarage. Von der Tiefgarage besteht ebenfalls
ein Zugang zum Gebäude.
Zu den Parkplätzen parallel zur Indurtriestr. 51 (Längsparker) sind noch Parklätze an der Nordwestfassade
und im Anschlußbereich "begrünter Hof".
Diese oben beschrieben Parkplätze können nicht durch die Firmen genutzt werden.Während der
Bauausführung werden Parkplätze durch den Bauherrn zur Verfügung gestellt.
Ebenso wird eine Fläche für die BE vom Bauherrn zur Verfügun gestellt.
Die Zufahrtsmöglichkeiten, für Anlieferungen, ist an 3 Seiten möglich.
Es wird dringend Empfohlen sich die Örtlichkeiten vor Ort anzusehen.
2.0 Lagerung von Arbeitsmaterialen
Dies betrifft Werkzeug, Maschinen, Container und Verbrauchs- materialien.Es erfolgt eine bauseitige Nutzungsüberlassung an andere am Bauvorhaben beteiligte Firmen für eine angemietete Lagerfläche auf dem Gruundstücksnereich
der Stadtsparkasse München vorgesehen.
Vor dem Anwesen Industriestr. 51 wird eine ca. 10m lange temporäre Parkverbotszone eingerichtet
Zusätzlich benötigte Lagerflächen sind im öffentlichen Raum, entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten, unter Berücksichtigung der Entfernung zur Baustelle, anzumieten.
Die Anmietung von Lagerflächen, über die zur Verfügung gestellten Flächen hinaus, falls im LV nicht gesondert erwähnt, sind in der Kalkulation zu berücksichtigen (in der Pos. Baustelleneinrichtung).
Für Zuwiderhandlungen entsprechend der städtischen Verordnungen (z. B. GebOst) trägt der Verursacher gesamtschuldnerisch die volle Verantwortung. Dies gilt ebenfalls bei Beschädigungen der genutzten Flächen. Sowohl eine kurzfristigen als auch für einen längeren Zeitraum genutzte öffentliche Bereiche, ohne jeweilige Genehmigung, sind untersagt.
3.0 bauliche Maßnahmen DG
3.1 Treppenhaussanierung
- Austausch der Büroeingangstüren
- Rückbauarbeiten
- Malerarbeiten
4.0 bauliche Gegebenheiten
Ein Teil der Gewerbeeinheiten sind zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen vermietet
Der Geschäftsbetrieb ist während der Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Zudem dürfen keine Behinderungen, welche den Betrieb stören, auftreten. Insbesondere ist auf die Mieter, bez. Einteilung der Arbeiten, in erhöhtem Maße Rücksicht zu nehmen.
Eine Besichtung des Bestandes ist obligat.
Objektbeschreibung
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Allgemein Vertragsbedingungen (AVB)
1. Grundlagen, Allgemeines
1.1 Leistungsumfang
Nachfolgende Leistungsbeschreibung beinhaltet hauptsächlich folgende Leistungen:
Baustelleneinrichtung, Schlosserarbeiten
BAUSEITIG werden durch andere Gewerke ausgeführt:
Betonsanierungs- u. Beschichtungsarbeiten, Malerarbeiten und Elektro und Lüftungsarbeiten etc.
Die in der ZTV genannten formalen, bauphysikalischen, technischen Anforderungen an die hier ausgeschriebenen Leistungen sind in die Hauptpositionen mit einzukalkulieren, sofern sie nicht
in gesonderten Positionen ausgewiesen sind.
1.2 Angebot des Bieters- in Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen Sskm-
Der AN versichert, dass er alle Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft hat. Er bestätigt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig klar beschrieben und von ihm entsprechend kalkuliert worden ist.
Zur Klarstellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses in funktionsfähiger Ausführung der beschriebenen Leistung zu erbringen sind.
Die anzubietenden Preise enthalten alle erforderlichen Nebenleistungen für Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen und dergleichen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, Gestellung und Vorhalten von Geräten, Maschinen etc. und die Kosten für den Energieverbrauch.
Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind ebenso bei der Kalkulation zu berücksichtigen - diese sind jedoch nicht zur Bauausführung freigegeben.
Unterlagen zur Ausführung erhält der AN nach Auftragsvergabe. Die angegebenen LV-Massen sind Ca.-Werte. Vor der Ausführung sind alle Massen vom AN an der Baustelle und mit den Bestands-Plänen zu überprüfen und verantwortlich zu ermitteln.
Bei Widersprüchen zwischen den beiliegenden Details und dieser Leistungsbeschreibung hat die Leistungsbeschreibung für die Kalkulation Vorrang.
Bei Widersprüchen von Text oder Detail zu den Zulassungen von Bauteilen haben die Bauteile vorrangig grundsätzlich den jeweiligen Zulassungen der Konstruktionen zu entsprechen. Bei Abweichungen von Text oder Detail zur Zulassung hat der AN dies schriftlich rechtzeitig mitzuteilen und durch die Vorlage der jeweiligen Zulassung nachzuweisen.
Auf Wunsch kann ein Termin für eine Ortsbesichtigug mit einem Vertreter des AGs vereinbart werden. Ansprechpartner ist s.w. architekten GmbH.
Mehrkosten, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten entstehen, können nicht geltend gemacht werden.
Technische Einwendungen des Bieters gegen die in den Ausschreibungen oder Plänen vorgesehene Konstruktion sind spätestens bei Angebotsabgabe schriftlich vorzulegen.
Der AG behält sich vor, die Ausschreibung aufzuheben bzw. einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses herauszunehmen, ohne dass der Bieter Ansprüche auf Entschädigung oder entgangenen Gewinn geltend machen kann.
1.3 Hinterlegung der Urkalkulation
Im Auftragsfall ist die Urkalkulation des Auftragnehmers auf Verlangen der Auftraggeberin in einem verschlossenen Umschlag zu hinterlegen und wird bei Bedarf im Einvernehmen beider Vertragsparteien zur Einsichtnahme herangezogen. Die Hinterlegung erfolgt ausschließlich zu Prüfzwecken, insbesondere im Rahmen von Nachträgen oder Streitfällen über die Preisfortschreibung gemäß den vertraglichen Regelungen.
Die Urkalkulation bleibt bis zum Abschluss des Vertragsverhältnisses unter Verschluss und darf nur mit Zustimmung beider Parteien oder auf Anordnung eines zuständigen Gerichts geöffnet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig, sofern nicht gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
Falls gewünscht, kann die Urkalkulation bei einer neutralen Stelle (z. B. Notar, Vergabestelle) hinterlegt werden, um eine unabhängige Verwahrung und Einsichtnahme nach festgelegten Kriterien zu gewährleisten.
1.4 Vertragsgrundlagen - in Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen Sskm-
Folgende Vorschriften werden Vertragsbestandteil und sind zu beachten:
- Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen nach VOB/B und VOB/C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung
- Die Deutschen Industrienormen DIN, die für das ausgeschriebene Leistungsgebiet anwendbar sind
-·Die Bayerische Bauordnung
- Die anerkannten Regeln der Technik (müssen vom AN in jeden Fall als verbindlich betrachtet werden)
- Alle einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen entsprechend ihrem jeweils neuesten Stand
- Das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie örtliche Emissions-, Wasserschutz- und Entsorgungsvorschriften
- Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
- Die entsprechenden Auflagen und Hinweise der zuständigen Behörden sowie beiliegende Pläne und Gutachten, es sei denn, es ist explizit in der Leistungsbeschreibung anders beschrieben
Als Vertragsgrundlagen gelten (bei etwaigen Widersprüchen in der aufgezählten Reihenfolge):
- Das vorliegende Leistungsverzeichnis in allen seinen Teilen incl. der Anlagen (siehe auch Ziffer 5. Anlagenverzeichnis)
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung
- Die zutreffenden ortspolizeilichen Vorschriften
- Die Unfallverhütungsvorschriften aller einschlägigen Berufsgenossenschaften
Zum technischen Inhalt des Bauvertrages gehören auch die sog. anerkannten Regeln der Technik.
Hierzu zählen:
- Technische Bestimmungen der Obersten Baubehörde
- EU-, DIN-Normen
- Technische Vorschriften, Herstellerrichtlinien
1.5 Änderungsvorschläge
Änderungsvorschläge müssen die gleichen Anforderungen wie der bauseitige Entwurf erfüllen. Sämtliche statischen Berechnungen und die dazugehörigen Ausführungspläne sind vom AN anzufertigen und die dafür anfallenden Prüfgebühren und Kosten für evtl. anfallende Nutzungsgebühren zu übernehmen.
1.6 Preise- in Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen Sskm-
Massenverschiebungen zwischen einzelnen Positionen oder der Wegfall einzelner Leistungen sowie sich ergebende zeitliche Unterbrechungen im Zuge der Ausführung berechtigen den Bieter nicht zur Änderung der Angebotspreise.
Der vom AN auf den Vertragspreis/Angebotspreis gewährte Nachlass ist auch auf alle Massenmehrungen, geänderten und zusätzlichen Leistungen gewährt.
1.7 Weitergabe an Nachunternehmer
Der AN steht dafür ein, dass sein Betrieb für die Ausführung der angebotenen Leistungen eingerichtet ist. Etwaige Weitervergaben an Subunternehmer bedürfen der Zustimmung des AG. Die Zustimmung des AG kann unter den gleichen Voraussetzungen widerrufen werden, welche gemäß § 8, Nr. 2, 3 und 4 VOB/B zur Kündigung des Auftrages aus wichtigem Grunde berechtigen, wenn die Voraussetzungen dieses Paragraphen in der Person des Nachunternehmers eintreten.
1.8 Haftung
Alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen oder sonstigen Maßnahmen hat der AN zu veranlassen. Die Verantwortung liegt ausschließlich bei ihm.
Der AN haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit seinen Leistungen dem AG, ihm selbst oder einem Dritten entstehen. Er hat den AG von allen Ansprüchen freizustellen.
1.9 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht des AN hinsichtlich seiner Leistungen ist ausgeschlossen. Der AN ist auch dann verpflichtet, eine angeordnete Leistung auszuführen, wenn zwischen ihm und dem AG Meinungsverschiedenheiten darüber bestehen, ob es sich hierbei um eine über den vertraglichen Leistungsumfang hinausgehende Leistung handelt und/oder eine insoweit vom AN angemeldete zusätzliche Forderung berechtigt ist oder nicht.
1.10 Veröffentlichungen
Veröffentlichungen über die Bauleistung sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.
1.11 Abtretungsverbot
Eine Abtretung oder Inkassozession oder Verpfändung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben, die dem AN gegen den AG entstehen, ist nur mit vorheriger Zustimmung des AG gestattet.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) 1. Ausführung allgemein
1.1 Rahmenbedingungen
Die Arbeiten müssen mit den zeitgleich ablaufenden Nachbargewerken ineinander greifen. Erforderliche Abstimmungen erfolgen mit der örtlichen Objektüberwachung (OÜ). Der Auftragnehmer hat einzukalkulieren, dass diese Gewerke parallel ausgeführt werden und sich hierdurch entsprechende Erschwernisse und Arbeitsunterbrechungen ergeben können.
1.2 Ausführung allgemein
Sturmsicherheit und absolute Dichtheit aller An- und Abschlüsse ist zu gewährleisten. Die Sturmsicherheit muss auch für Lagerware gewährleistet sein.
Eine evtl. Notabdichtung gegen Tagwasser ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und somit mit den Einheitspreisen abgegolten. Frisch erstellte Abschnitte so zu schützen, dass keine Feuchtigkeitshinterwanderung durch Tagwasser erfolgen kann. Notabdichtungen müssen absolute Sturmsicherheit gewährleisten Erforderliche Lehren, Hilfskonstruktionen, Transportmittel etc. sind vom Auftragnehmer zustellen. Für Transport und Montage vor Ort sind geeignete Hebezeuge einzusetzen; die Kosten sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
Die Transportwege sind eigenverantwortlich zu prüfen, Erschwernisse aus dem Transport werden nicht gesondert vergütet; sie sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Darüber hinaus gehören auch ohne zusätzliche Vergütung insbesondere nachfolgende Maßnahmen zum Leistungsumfang des AN:
- Planung, Abstimmung und Ausführung sämtlicher Baubehelfe, Provisorien, erforderliche Baustellenorganisation,
- Koordination und Überwachung aller Leistungen des AN und seiner eventuellen Nachunternehmer,
- Koordination und Überwachung aller Sicherungsbelange auf und im Umfeld der Baustelle gemäß SiGeKo-Plan.
- technische und terminliche Koordination mit allen Versorgungsträgern.
- eigenverantwortliche Beantragung und Erwirkung der für die Abwicklung seiner Vertragsleistung erforderlichen behördlichen und sonstigen Abnahmen, Genehmigungen und Anzeigen, einschl. Übernahme der diesbezüglichen Kosten; die Baugenehmigung holt der AG ein.
- alle notwendigen Versorgungs- und Entsorgungsprovisorien,
- Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich aufzuräumen, Schutt zu beseitigen.
- Beseitigen und Entsorgen aller auf und im Umfeld der Baustelle (alle Zufahrtstraßen und Gehwege) auftretenden Verschmutzungen, Abfälle, Sperrmüll etc., mindestens 1 x wöchentlich und in jedem Fall unverzüglich nach Anfall. Die Ausführung hat grundsätzlich entsprechend den Vorgaben des betreffenden Fachplaners zu erfolgen, ungeachtet dessen sind die Grundsätze der einschlägigen Vorschriften, insbesondere zum Brand-, Schall- und Wärmeschutz auch für Bauzustände einzuhalten. Eck-, End- und Übergangsausbildungen sind, soweit nicht in eigenen Leistungspositionen aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen.
1.3 Koordination
Die Arbeitsreihenfolge entspricht den bei Auftragsvergabe festgelegten Terminen. Die Reihenfolge der Arbeiten hat nach Rücksprache mit der Bauleitung zu erfolgen, wobei zu beachten ist, dass ggf. in Etappen anzuliefern und zu arbeiten ist, was zu Arbeitsunterbrechungen führen kann. Besondere Vergütung etwaiger Leerlaufzeiten, Fahrtkosten und dergleichen erfolgt nicht.
Im Besonderen ist hier auf eine enge Koordination mit anderen Gewerken zu achten, diese Koordination hat eigenverantwortlich vom AN zu erfolgen. Der Mehraufwand hierfür ist in Angebotspreis mit einzurechnen. Zusätzlich sind mögliche Arbeitsunterbrechungen und sich hieraus ergebende Stillstandszeiten vom AN in der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Der AN ist verpflichtet, sich bei der Vorbereitung seiner Leistungen mit anderen, auf dem Baufeld tätigen Unternehmen rechtzeitig hinsichtlich des Ablaufes seiner Arbeiten abzustimmen. Behinderungen oder Mehraufwand aufgrund mangelnder Koordination gehen zu Lasten des AN. An Stellen, an denen die Leistung des AN mit anderen Gewerken in konstruktive oder funktionelle Verbindung oder Berührung kommt, hat der AN die erforderlichen Angaben rechtzeitig und so früh wie möglich zu machen.
1.4 Nachweise, Güten
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nur Produkte angeliefert werden, die einwandfrei mit Hersteller, Herstellungsland und Gütezeichen gekennzeichnet sind. Ist dies nicht möglich, sind unentgeltlich Werksbescheinigungen über Eigenschaften sowie aktuelle Verarbeitungsvorschriften den Lieferpapieren beizufügen.
Für alle Baustoffe, bei denen Forderungen nach besonderen Klassifizierungen bestehen, sind rechtzeitig - 3 Kalenderwochen vor der benötigten Freigabe - Prüfzeugnisse, Zulassungsbescheide, Prüfberichte etc. dem AG bzw. seiner Objektüberwachung vorzulegen.
Für die Leistungen sind insbesondere folgende Nachweise vorzulegen:
- Nachweise für alle verwendeten Materialien
- Nachweise für Baubehelfe
- Nachweise für Bauteile mit Brandschutz- und Schallschutzanforderungen.
- stat. Nachweise soweit erforderlich
Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Materialien, einschl. der von Nachunternehmern verwendeten, haftet allein der AN. Vom AG zurecht beanstandetes Material ist kostenlos zu entfernen.
Soweit Güte- und Gebrauchsprüfungen ergeben, dass vom AN-Rohbau gelieferte Stoffe oder Bauteile vertragswidrig sind, hat der AN auch über die über die Prüfung hinaus entstandenen Kosten zu erstatten.
Für Verzögerungen, die aufgrund mangelhafter Eigenschaften und vertragswidriger Bauteile entstehen, haftet der AN.
1.5 Geräte und Materialien
Gerätestillstände zwischen einzelnen Bauphasen sind in die Preise einzurechnen.
Sie sind nicht als Kolonnen oder Stillstandstunden abrechenbar.
Im Leistungsverzeichnis festgelegte Fabrikate und Materialien sind grundsätzlich zu verwenden. In Ausnahmefällen kann mit schriftlicher Genehmigung des AG "Gleichwertiges" verwendet werden.
Die Anzahl und die Dimensionierung der auf der Baustelle eingesetzten Geräte obliegt dem AN und ist auf die auszuführende Leistung abzustimmen. Sollte es jedoch zu Unterbrechungen/Stillständen im Bauablauf oder einer Verzögerung des Baufortschritts und damit zu einer Bauzeitverlängerung aufgrund ungeeignetem oder unterdimensioniertem Gerät kommen, behält sich der AG vor, einen Austausch der Geräte oder eine Aufstockung des Maschinenparks zu fordern bzw. Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
Sämtliche einzubauenden Gegenstände und Materialien müssen dem Güteschutz unterliegen und mit dem Güteschutzzeichen, sowie Hersteller und Herstellungsland versehen sein. Ist dies nicht möglich, sind unentgeltlich Werksbescheinigungen über Eigenschaften sowie aktuelle Verarbeitungsvor-schriften den Lieferpapieren beizufügen.
Der AN hat bauseits gelieferte Materialien und Einbauteile abzuladen, zu lagern, vertragsgemäß zu bestätigen und zur Verwendungsstelle zu transportieren. Die in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Baustoffe sind vom AN hinsichtlich der geforderten Güte und Qualität auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auf Verlangen des AG ist vom AN der Nachweis vorzulegen, dass die Baustoffe den gestellten Anforderungen entsprechen.
1.6 Dokumentation
Der AN hat nach Abschluss der Arbeiten eine Dokumentation mit folgendem Inhalt zu übergeben:
- Übereinstimmungserklärung der verwendeten Baustoffe -Werkplanung der Fertigteile und Einbauteile.
- Entsorgungsnachweise
- Bautagesberichte+ Fotodokumentation
Diese Unterlagen sind 1 -fach als Datei auf CD/DVD unmittelbar nach Erstellung bzw. mind. 10 Tage vor Abnahme zu übergeben.
Dies ist in die E-Preise einzurechnen (Nebenleistung).
2.0 Baustellenspezifische Einrichtungen
2.1 Lagerflächen
Die Lagerfläche ist begrenzt.
Sämtliche Arbeitsgeräte (Kleingeräte) sind im Lagerbereich (siehe Objektbeschreibung pkt. 2.0), nach Anweisung der Bauleitung, sorgfältig zu lagern. Über die angegebenen Flächen hinaus hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Platz für seine Baustelleneinrichtung.
2.2 Wasser, Strom
Bauwasser und -strom werden bauseitig zur Verfügung gestellt
Abrechnung siehe Besondere Vertragsbedingungen der Stadtsparkasse München
2.4 Gerüst
Es wird kein Gerüst aufgestellt
2.5 Sonstiges:
Alle Versorgungsleitungen für die Baustelleneinrichtung müssen gesichert und gekennzeichnet werden.
Der genaue Ablauf ist mit der Bauleitung abzusprechen.
Da es sich um eine Sanierung handelt, stehen die Sanierungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Befundung. Dies bedeutet, der Zustand der Bauteile ist erst nach Freilegung der Konstruktion ersichtlich. Der Leistungstext gibt Möglichkeiten der Sanierung wieder. Der Bauherr behält sich daher vor, Änderungen der Ausführung vorzunehmen.
Folglich können nur Arbeiten in Rechnung gestellt werden, welche tatsächlich zur Ausführung kommen.
Es besteht daher keine Möglichkeit von finanziellen Nachforderungen hinsichtlich nicht ausgeführter Positionen, gem. Leistungsverzeichnis.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)
ZTV Metallbau und Schlosserarbeiten Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen
für Metallbau- und Schlosserarbeiten gem. DIN 18360
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schlosserbauarbeiten.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von
Bauelementen aus Stahl und Aluminium.
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung des Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Nebenangebote
Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausgeschriebenen Konstruktion Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Hierbei ist der geforderte Werkstoff Stahl und die beschriebene Verbindungstechnik einzuhalten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die angeführten Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen.
Normen - Richtlinien
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk maßgeblichen DIN-Normen.
Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV), DIBt, Fassung September 1998.
Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV), DIBt.
VFF Merkblatt, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller "Beschichten von Stahlteilen im Metallbau".
EN 13830 für Vorhangfassaden ( CE Kennzeichnung )
EN 13241 1 Tore ohne Feuer- Rauchschutzeigenschaften (CE Kennzeichnung)
Unfallverhütungs-Vorschriften.
Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien der System-Herstellers geplant und gefertigt werden.
Werkstoff Stahl
Falls im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben, sind kaltgewalzte oder kaltgezogene Präzisions-Stahl-Profile der Qualität S 235JR nach DIN EN 10027-1 oder höher zu verwenden. In der Ausführung Stahl galvanisch verzinkt (GV-GC) nach DIN EN ISO 50961 / bandverzinkt (Z) nach DIN EN 10147. Stahl-Bleche sind generell aus feuerverzinktem Blech nach DIN EN ISO 1461 oder in gleichwertiger Qualität auszuführen.
Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend DIN 55928-8 erfolgen.
Werkstoff Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium- Profile der Legierung AlMgSi 0,5F22 (EN AW 6060) in Eloxalqualität, nach DIN 1748 (EN 755 und DIN 17615 (DIN EN 12020) zu verwenden.
Für anionisierende Aluminium- Bleche in Eloxalqualität, ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) für farbbeschichtete
Aluminium- Bleche die Legierung AlMg 1 (EN AW 5005A) oder Al 99, 5 (EN AW 1050A) in Normqualität zu verwenden.
Aniodische Oxidation
Die anionische Oxidation von Aluminium- Profilen und/ oder Blechen muss entsprechend DIN 17611 durchgeführt werden. Die Oberflächenbehandlung und Ausführung erfolgt gem. dem im Leistungsverzeichnis gemachten Angaben.
Farb- Beschichtung
Die Beschichtung der Stahl-Profile und/ oder -Bleche
muss mit gütegesicherten Pulver- oder Nasslacken
erfolgen. Die Beschichtung ist gemäß Vorgabe des
Auftraggebers entsprechend den Anforderungen DIN EN ISO
12944-2 auszuführen. Dabei ist die
Korrosivitätskategorie und die zu erwartende
Nutzungsdauer zu gewährleisten.
Der ausführende Beschichtungsbetrieb für Aluminiumteile
muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International.
("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von
Bauteilen", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch
Gmünd) die Richtlinien der GSB sind zu beachten und
einzuhalten.
Die Oberflächenbehandlung ist vor der Durchführung mit
dem Beschichtungsbetrieb detailliert klarzulegen. Im
Zweifelsfalle sind im voraus entsprechende Musterecken
als Probekörper zur genauen Beurteilung der geeigneten
Oberflächenbehandlung anzufertigen.
Beschichten von Elementen aus blanken Profilstahlrohren
Fertigung der Elemente aus blanken (rohen) Profilstahlrohren.
Sand- oder Stahlstrahlung, Grundierung mittels Reaktionslack (2-Komponenten), Decklack einbrennlackiert. Ausführung gemäß VFF Merkblatt St. 01, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller "Beschichten von Stahlteilen im Metallbau".
Beschichten von Elementen aus vorkonservierten Profilstahlrohren
Fertigung der Elemente mit Profilen aus feuerverzinktem Bandstahl "Z" bzw. elektrolytisch verzinktem Stangenmaterial. Beschichtung gem. DIN EN ISO 12944-1-7 und VFF Merkblatt St. 01, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller "Beschichten von Stahlteilen im Metallbau".
Profilauswahl
Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen der System-Herstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft und formschlüssig miteinander verbunden sind.
Die Profile müssen die Lasten nach DIN 1055 sicher abtragen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist bei Außenbauteilen für die gesamte Konstruktion einzuhalten.
Die Wanddicken aller tragenden Profilwandungen müssen mindestens 1,5 mm betragen.
Baumaße
Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen.
Fordert der Auftraggeber, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
Ausführungszeichnungen
Vor Fertigungsbeginn hat der Auftragnehmer Zeichnungen und/oder Beschreibungen zu liefern. Diese bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.
Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Stahlsystem-Elemente sind so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente aufgenommen werden können, ohne dass hieraus Belastungen auf die Stahl-Konstruktion übertragen werden.
Die Montage der Stahlsystem-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach dem Bestand einzumessen.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und der aktuelle "Stand der Technik" zu berücksichtigen und zu befolgen.
Alle Dübelbefestigungen müssen gemäß Zulassung ausgeführt werden.
Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Befestigung am Bauwerk
Befestigungsteile
Für die Befestigung der Metallelemente an das Bauwerk sind dem jeweiligen Einbaufall und Verwendungszweck entsprechende Befestigungsmittel wie Ankerschrauben, Ankerdübel, Betonanker, Kunststoffdübel etc. einzusetzen.
Sämtliche Befestigungsteile sind in die Einheitspreise einzurechnen.
ZTV Metallbau und Schlosserarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Hinweis: Dies ist im Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Bei schwer zugängigen Stellen ist bezüglich der im LV aufgeführten Arbeiten ensprechende Vorkehrungen
zu treffen (Steighilfe, Leiter Gerüst).
Die Mehraufwendungen sind in der Kalkulation
Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Hinweis:
01.__.0001 Einrichten der Baustelle Um fach- und termingerecht die nachbeschriebenen Leistungen durchzuführen, in dem vom AN alle not- wendigen Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Inbegriffen sind:
- Aufwendung für Liefern, Montieren und Entsorgen von
Verbrauchsmaterialien.
- Anliefern, Montage, Vorhalten, Demontage u.
Abtransport sämtlicher Maschinen, Geräte,
Einrichtungen, Steighilfen, Leitern, Rollgerüste etc.
- Alle notwendigen Fahrtkosten für die Ausführung.
- Technische Geräte für den vertikalen Transport
sämtlicher Materialien zum Einbauort
- Miete des gesamten Inventars während der Ausführungs-
zeit, für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten
Arbeiten.
Vorhaltezeit gem. Erfordernis der Ausführung, gem.
Bauzeitenplan
01.__.0001
Einrichten der Baustelle
1,00
Psch
02 Überdachung Außentreppe
02
Überdachung Außentreppe
wichtiger Hinweis: In der Kalkulation zu berücksichten sind:
Aufmaß vorort
das Herstellen, liefern und Montieren
Werkszeichnungen
Das Entgraten der Stahlkanten
Nachbearbeitung der Schweißnähte
Bohrungen zum Ablauf von Kondenzwasser
Sämtliches Befestigungsmaterial (falls nicht gesondert im LV erwähnt).
Ausgleichs- bzw. Unterlagsbleche
Alle Stahlteile sind feuerverzinkt einzubauen!
Die fertige Oberfläche der gesamten sichtbaren Stahlbauteile ist für eine zusätzliche Lackierung zu reinigen und vorzubehandeln.
Der Anbieter kann bei Angaben für Nasslackierung ebenfall
eine Pulverbeschichtung vorziehen.
Dies ist in den Kosten zu berücksichtigen
wichtiger Hinweis:
02.__.0001 Rundstütze Stahlstütze bestehend aus:
Stahlrundrohr D=88,9mm; t=5mm
Länge ca. 2770mm
Stahlschwert 75/150/10mm
mit Längsseite (150mm) an Stahlrohr
geschweisst.
Bohrungen 2 Stück (M16)
2 Stück Edelstahlschrauben M16,5.6
obere, rund angepasste Abdeckung
des Rundrohrs aus Flachstahll t=5mm
Beschichtung der
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0001
Rundstütze
6,00
St
02.__.0002 Grundplatte Grundplatte aus
Flachstahl 200/500/10mm
inkl. 4 Bohrungen M12
inkl. Befestigungsschrauben
Fischer FAZ A4 M12 (oder glw.)
Inkl. Bohrungen in Betonsockel
inkl Verschweissen der Grundplatte
mit 3 Rundstützen in gleichmäßigem
Abstand.
02.__.0002
Grundplatte
2,00
St
02.__.0003 Rechteckstütze Stahlstütze bestehend aus:
QHP-Stahl: 80/80; t=4,5
Länge ca. 2360mm
Stahlschwert 75/150/10mm
mit Längsseite (150mm) an QHP
geschweisst.
Bohrungen 2 Stück (M16)
2 Stück Edelstahlschrauben M16,5.6
obere quadraische Abdeckung
des QHP aus Flachstahll t=5mm
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0003
Rechteckstütze
4,00
St
02.__.0004 Verbindungsprofile obere und untere Verbindungsprofile
für die Rechteckstützen aus Pos. 02.3
bestehend aus Flachstahl 80/410/8mm
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0004
Verbindungsprofile
2,00
St
02.__.0005 Abdeckplatte Brüstungsbereich Abdeckplatte aus
Flachstahl 270/10mm
l= ca. 4460mm
inkl. 6 Senkkopf-Bohrungen M12
inkl. Befestigungsschrauben
Fischer FAZ A4 M12(oder glw.)
inkl. 2 Flachstählen 30x10 mm, 3-seitig umlaufend, die Flachstähle sind auf die Abdeckplatte, nach innen versetzt, aufzuschweißen, als Abstandshalter zur Betonbrüstung
Inkl. Bohrungen in Betonsockel
inkl Verschweissen der Grundplatte
mit 2 Qudratstützen in gleichmäßigem
Abstand, gem. Maßangaben Plan.
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0005
Abdeckplatte Brüstungsbereich
2,00
St
02.__.0006 Abdeckplatte Brüstung f. Rundstützen Abdeckplatte aus
Flachstahl 270/10mm
l= ca. 600mm
inkl. 2 Senkkopf-Bohrungen M12
inkl. Befestigungsschrauben
Fischer FAZ A4 M12(oder glw.)
inkl. 2 Flachstählen 30x10 mm, 3-seitig umlaufend, die Flachstähle sind auf die Abdeckplatte, nach innen versetzt, aufzuschweißen, als Abstandshalter zur Betonbrüstung
Inkl. 3 runde Ausschnitte für
Rundstützen aus Pos. 02.1
inkl Verschweissen mit den Rundstützen.
Lage bzw. Höhe s. Detailplan
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0006
Abdeckplatte Brüstung f. Rundstützen
2,00
St
02.__.0007 Blechstreifen Blechstreifen im Bereich Stoßfuge
zwischen den o.g. Abdeckplatten
270/10/2mm.
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0007
Blechstreifen
2,00
St
02.__.0008 Stirnplatte m. Befestigungsschwerter Stirnplatte mit Befestigungsschwerter
bestehend aus:
Anschraubplatte
Flachstahl 25/25/12
3 Stück
je Platte 4 Bohrungen
für Fischer FAZ A4
Verbindungsstahl
QHP 70/70/5mm
mit Anschraubplatte
und Stirnplatte allseitig
verschweißt
Stirnplatte:
Flachstahl 285/12mm
l= ca.1660mm
1 Stück
Befestigungsschwert
Flachstahl 120/10mm
h= ca. 180mm
Anzahl 2 Stück
inkl.je 4 Bohrungen f. M16 Verschraubung
inkl. Befestigungsmaterial
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0008
Stirnplatte m. Befestigungsschwerter
1,00
St
02.__.0009 Zulage Dämmung Zulage zu Pos. 02.8 für das Hinterfüllen des Zwischenraums
über die gesamteLänge und Höhe
(Bereich Verbindungssteg) mit PU-Dämmung.
02.__.0009
Zulage Dämmung
1,00
St
02.__.0010 seitliche Dachträger seitliche Dachträger bestehend
aus zusammengesentzten Flachstählen t=8,5
im vorderen Teil konisch zulaufend.
hinterer Teil:
U-förmiger Träger
oberer und unterer Flansch 70mm
Steg: 183mm
Länge ca. 2120mm
inkl. 4 Bohrungen M16
vorder Teil
U-förmiger Träger konisch zulaufend
und schräg verlaufend
oberer und unterer Flansch 70mm
Steg max: 185mm
Steg min: ca. 120mm
Schweißverbindung hinterer und vorderer Dachträger
inkl. aller geometrisch bedingten Neigungen.
Inkl. Stahlschwert 75/150/10mm
mit Längsseite (150mm) an Stahlrohr
geschweisst.
Anzahl: 5 Stück
Bohrungen 3x5 Stück (M16)
3x5 Stück Edelstahlschrauben M16,5.6
Inkl. 2 Bohrungen M16
inkl.4 Stück Edelstahlschrauben M16
=Verbind Dachträger Stirnseite
inkl 2 Stück Bohrung D= ca. 50mm
für Durchführung´Wasserspeier
Inkl. Gehrungsschnitt für Eckanschluss Dachträger
Stirnseite
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0010
seitliche Dachträger
2,00
St
02.__.0011 Wasserspeier Wasserspeier bestehend aus
Stahl-Rundrohr D= 51mm; t= 2,3mm
Länge: ca. 330mm
Verschweißt mit je einem der seitlichen Dachträger
(siehe auch Bohrung in Pos. 02.10 )
vorne abgeschlägt.
Der Anschluss Wasserspeier/ Dachräger
ist so zu verschweißen, dass kein Wasser
bei den Anschlüssen durchdringt.
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0011
Wasserspeier
2,00
St
02.__.0012 Dachträger Stirnseite Stirnseitiger Dachträger bestehend
aus zusammengesentzten Flachstählen t=8,5
U-förmiger Träger
oberer und unterer Flansch 70mm
Steg: ca.103mm
Länge ca. 1660mm
inkl. Gehrungsschnitt an beiden Enden
für Eckanschluss seitl. Dachträger
Inkl. Stahlschwert 100/100/10mm
an Dachträger Stirnseite,
zur Verbindung mit seitliche Dachträger
geschweisst.
Anzahl: 2 Stück
Inkl. 2 Bohrungen M16
inkl.4 Stück Edelstahlschrauben M16
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0012
Dachträger Stirnseite
1,00
St
02.__.0013 Auflagrrahmen Auflagerrahman bestehend aus
L-Winkelstahl 30/50/5mm
Abwicklung:2x ca.3,14+2x ca.2,12+2x1,51
inkl. Mehraufwand 2x Neigungsänderung (knick).
Gesamtlänge 13540mm
Winkel als Auflager für Trapezblech
Auflagerrahmen mit der 30mm Seite
verschweißt mit Stirnplatte, seitl. Dachträger u. Stirnseite
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0013
Auflagrrahmen
13,54
m
02.__.0014 Zulage Bohrungen in Auglagerramen Zulage zu Pos. 02.13 für die Befestigung Querträger
Bohrungen M16
inkl. 8 Edelstahlschrauben M16
02.__.0014
Zulage Bohrungen in Auglagerramen
E
20,00
St
02.__.0015 Querträger Querträger bestehen aus T-Stahl 100
inkl. 4 Bohrungen für die Schraubverbindung
mit Auflagerrahmen.
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0015
Querträger
E
5,00
St
02.__.0016 Trapezblech Trapezblech
Wurzerprofil (oder gleichwertig)
WU 35/207
ST Positivlage, t=0,88mm
EInbau entsprechend dem Gefälle
des "Auflagerrahmen" (s. Pos. oben).
02.__.0016
Trapezblech
8,00
m²
02.__.0017 obere Abdeckung Trapezblech m. OSB OSB-Holzfaserplatte
Materialstärke 2,2cm
Fugen knirsch gestoßen
Verschraubung mit OSB-Platte
aus Pos. 02.16, Anzahl 9 Stck/m²
inkl. Flächenbündiges Kürzen der Schrauben
Produkt: Trapezblech Schrauben
mit 14mm Scheibe 4,8x60RAL 7024 Graphitgrau
die Schrauben sind flächengleich mit OSB-Platte
zu kürzen.
02.__.0017
obere Abdeckung Trapezblech m. OSB
8,00
m²
02.__.0018 Unterkonstruktion f. Glasleiste (Zwickel) Unterkunstuktion für Glasleiste und Aluverkleidung
im Bereich des geneigten Dachtrager
bestehend aus zusammengesetzen
QHP-Stahlprofilen 50/50/4mm
Länge Obergurt:ca. 2730mm
Länge Untergurt: ca. 2725mm
4 senkr. Zwischenstege in
gleichmäßigen Abständen, mit
Höhe max. 200mm
Höhe min ca. 15mm
Aufgrund der Dreicksform ist die
Spitze mit den QHP- Profil auszunehmen.
Alle Bauteile mit einander verschweißt
Unterkonstruktion an ´vorderen seitlichen Dachträger
geschweißt
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0018
Unterkonstruktion f. Glasleiste (Zwickel)
2,00
St
02.__.0019 Aluverkleidung Doppelstütze Herstellen, Liefern und Einbauen einer Verkleidung der "Rahmenkonstruktion" aus Pos. 02.03 und 02.04 ,
bestehend aus:
Material: Alublech geeignet zur Beschichtung
Materialstärke: 5mm
Senkkopfbohrungen zur Befestigung an o. g. Rahmen
Befestigung durch Verschraubung mit RHP-Rahmen
nach statischen Erfordernissen und in gleichmäßigen Abständen
Beplankung beidseitig.
Maße:h= ca. 2365 mm; b=ca. 420mm
Fläche gesamt 2x ca. 1,0 m² = 2,0 m²
Zudem ist in der Kalkulation zu berücksichtigen:
Das Befestigungsmaterial und das exakte Anarbeiten an Rahmenkonstruktion.
Die Verschraubung ist nach Einbau mit entsprechendem Lack zu beschichten.
Beschichtung der sichtbaren
Alubleche: Pulverbeschichtet (matt)
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0019
Aluverkleidung Doppelstütze
2,00
St
02.__.0020 Ausnehmungen in Aluverkleidung Herstellen von Ausnehmungen/ Bohrungen
in Aluverkleidung Doppelstütze:
4x Bohrungen/ Ausnehmung für Wasserspeier D= ca. 50mm
4x Ausnehmungen für Stahlschwert 80/15mm
1x Bohrung für Drückerplatte (Taster) D= ca. 60mm
1x Bohrung fr Kabeldurchführung
02.__.0020
Ausnehmungen in Aluverkleidung
P
1,00
psch
02.__.0021 Aluverkleidung Zwickelstück Herstellen, Liefern und Einbauen einer Verkleidung der "Rahmenkonstruktion" aus Pos. 02.18 ,
bestehend aus:
Material: Alublech geeignet zur Beschichtung
Materialstärke: 5mm
Senkkopfbohrungen zur Befestigung an o. g. Rahmen
Befestigung durch Verschraubung mit RHP-Rahmen
nach statischen Erfordernissen und in gleichmäßigen Abständen
Beplankung beidseitig.
Länge oben: ca. 2730mm
Länge unten: ca. 2725mm
Höhe max. 200mm
Höhe min ca. 15mm
Fläche gesamt 2x ca. 0,3m² = 0,6 m²
Zudem ist in der Kalkulation zu berücksichtigen:
Das Befestigungsmaterial und das exakte Anarbeiten an Rahmenkonstruktion.
Die Verschraubung ist nach Einbau mit entsprechendem Lack zu beschichten.
Beschichtung der sichtbaren
Alubleche: Pulverbeschichtet (matt)
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0021
Aluverkleidung Zwickelstück
2,00
St
02.__.0022 Glasleisten Liefern und Montieren einer Glasleiste
bestehend aus:
Stahlwinkel, gleichschenklig, scharfkantig 50 x 50 x 7 mm und Vierkantstahl 35 x 20 mm als Glasleiste
Glasleiste auf RHP: l= ca. 2x 2735mm (oben)
Glasleiste auf U-Profil: l= ca. 2x 1890mm (oben)
Glasleiste auf Abdeckplatte Flachstahl
Gesamtlänge oben: ca 9,25m
Gesamtlänge unten: ca. 9,25m
Untergrundbefestigung RHP Unterseite bzw.
Unterkante seitl. Dachträger
Unten auf Abdeckplatte Brüstung
Befestigung in Abstimmung mit Planer
Beschichtung der
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
02.__.0022
Glasleisten
18,50
m
02.__.0023 Verglasung b=ca. 910mm Liefern und Einbauen einer absturzsichernden
Verglasung aus VSG
8mm Float/ 1,52mm PVB/ 8mm Float
h= ca. 2.000mm
b= ca. 911mm
Glaseinstand bei Glasleiste: =2cm
in der Kalkulation sind die
Auflager und Pressgummis
Befestigungsmittel
ggf. Auflagerböcke
Kleber, Dichtungsbänder
Profilverbinder etc.
zu berücksichtigen
02.__.0023
Verglasung b=ca. 910mm
6,00
St
02.__.0024 Verglasung b=ca. 940mm Liefern und Einbauen einer absturzsichernden
Verglasung aus VSG
8mm Float/ 1,52mm PVB/ 8mm Float
Klarglas
h= ca. 2.200mm
b= ca. 944mm
Glaseinstand bei Glasleiste: =2cm
in der Kalkulation sind die
Auflager und Pressgummis
Befestigungsmittel
ggf. Auflagerböcke
Kleber, Dichtungsbänder
Profilverbinder etc.
zu berücksichtigen
02.__.0024
Verglasung b=ca. 940mm
4,00
St
02.__.0025 Zulage Glasstatik Zulage zu Pos 02.23 u. 02.24, für das
Erstellen eines statischen Nachweises,
inkl. Dokumentation.
02.__.0025
Zulage Glasstatik
P
1,00
psch
02.__.0026 Glaskantenschutz Edelstahl Glaskantenschutz bzw. Glaseinfassprofil
als U-Stahl
Matereil: Edelstahl V4 gebürstet
Materialstärke: ca. 1,5mm
für o. g. Verglasung
inkl. Befestigungsmateriel
Anzal der Glaskanten 4 Stück
l= ca. 1965mm/ Kante
02.__.0026
Glaskantenschutz Edelstahl
7,86
m
03 Eingangsüberdachung
03
Eingangsüberdachung
wichtiger Hinweis: In der Kalkulation zu berücksichten sind:
Aufmaß vorort
das Herstellen, liefern und Montieren
Werkszeichnungen
Das Entgraten der Stahlkanten
Nachbearbeitung der Schweißnähte
Bohrungen zum Ablauf von Kondenzwasser
Sämtliches Befestigungsmaterial (falls nicht gesondert im LV erwähnt).
Ausgleichs- bzw. Unterlagsbleche
Alle Stahlteile sind feuerverzinkt einzubauen!
Die fertige Oberfläche der gesamten sichtbaren Stahlbauteile ist für eine zusätzliche Lackierung zu reinigen und vorzubehandeln.
Der Anbieter kann bei Angaben für Nasslackierung ebenfall
eine Pulverbeschichtung vorziehen.
Dies ist in den Kosten zu berücksichtigen
wichtiger Hinweis:
03.__.0001 Stützen Anschraubplatte aus Flachstahl
250/250/15mm
4 Bohrungen M16
4 Schrauben Fischer A4 FAZ M16
Stahrundrohr D= 139,7mm; t=6,3mm
h= ca. 2955mm
mit Anschraubplatte verschweisst
Schweißnaht durchgehend
Abschlussplatte rund aus Flachstahl t=8mm
Durchmesser wir Stahlrundrohr
Schweißnaht durchgehend
Stahlschwert auf Stahlrundrohr geschweißt
Flachstahl 120/185/10
2 Bohrungen M16
2 Edelstahlschrauben mit Mutter M16
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0001
Stützen
2,00
St
03.__.0002 Träger Stahlträger bestehend aus zusammengesetzten
L-Profil 75/150/12mm
4 Bohrungen M20
Verschraubung siehe Pos. "Träger"
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0002
Träger
2,00
St
03.__.0003 Trägersystem Anschraubplatte als Flachstahl 205/180/10mm
Ausbildung als Segmentbogen Radius ca. 16cm
(=Anpassung an bestehende Beton-Rundstütze)
Anzahl 2 Stück
je 4 Senkkopf-Bohrungen M16
Verdübelung und Verschraubung an Betonstütze
inkl.Befestigungsmaterial Hilti Hy200 M16
Einbohrtiefe ca. 15cm
Stahlschwert aus Flachstahl 180/250/12mm
an Anschraubplatte geschweißt
Anzahl 2 Stück
je 4 Bohrungen M20
inkl. je 4 Edelstahlschrauben M20 inkl. Mutter
Träger aus zusamengesetzten Flachstahl
90/180/10mm; l= ca. 3280mm
Anzahl 2 Stück
je 8 Bohrungen M16
Befestigungsmaterial siehe oben
und je 4 Bohrungen M12 zur Lagesicherung
Befestigungsmaterial siehe Folgeposition
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0003
Trägersystem
1,00
St
03.__.0004 Rahmen 4-seitig umlaufender Rahmen betshend aus:
zusammengesetzter U-Stahl 150/65/7,5mm
l= 3483mm; b=2390mm
Ausführung Ecken auf Gehrung
Befestigungsplatten für Befestigung in Trägersystem
aus Flachstahl 150/65/12mm
Anzahl 2 Stück
mit je 2 Bohrugen M12
je 2 Edelstahlschrauben M2 inkl. Mutter
verschweißt mit UK U-Stahl im Bereich Trägersystem
Bohrung für Wasserspeier D= ca. 50mm
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0004
Rahmen
1,00
St
03.__.0005 Rinnensystem Rinnensystem als 4.Seitiger Rahmen in U-Form aus zusammengesetzten Flachstählen 116/120/8mm
l= 3343mm; b= 2240mm
verschweißt mit Rahmen (Innenseite)
Bohrung für Wasserspeier D= ca. 50mm
+ liegende Aussteifung aus Flachstahl
40/100/8mm quer zur Rinne im Bereich der
Stahlfahnen (siehe unten)
Anzahl 4 Stück
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0005
Rinnensystem
P
1,00
psch
03.__.0006 Stahlfahnen Zur Befestigung der Querträger
sind Fahnen zur Befestigung an
Rinneninnenseite bestehend aus
Flachstahl 120/100/10mm
an innenliegende Rinnenaußenseite geschweißt
je 2 Bohrungen M16 versetzt
inkl. 2 Edelstahlschrauben M16 inkl Mutter
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0006
Stahlfahnen
8,00
St
03.__.0007 Wasserspeier Wasserspeier aus Stahl Rundrohr
D=54mm, t= 2,3mm
Länge 359mm
vordere Enden abgeschrägtä
alseitig an "Rinnensystem verschweisst.
Der Anschluss Wasserspeier/ Rinnensystem
ist so zu verschweißen, dass kein Wasser
bei den Anschlüssen durchdringt.
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0007
Wasserspeier
2,00
St
03.__.0008 Aussteifungsblech bez. der Stabilisierung der Anschlüsse Querträger-L-Winkel
sind an der offenen (oben) Seite der Rinne Aussteifungsbleche
zu schweißen.
Flachstahl: 40/100/8mm
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0008
Aussteifungsblech
4,00
St
03.__.0009 Querträger L-Winkel Querträger aus zusammengesetzten
Flachstahl als L-Winkel 50/120/10mm
Länge ca.: 2084mm
4 Bohrungen M16 versetzt
5 Bohrungen M10
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0009
Querträger L-Winkel
6,00
St
03.__.0010 Querträger Flachstahl Querträger aus
Flachstahl 50/120/10mm
Länge ca.: 2084mm
5 Gewinde-Bohrungen M16 versetzt
Verschweißt mit innenseite Rinnensystem
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0010
Querträger Flachstahl
2,00
St
03.__.0011 Tragprofil Verglasung Tragprofil Verglasung bestehdn aus
zusammengestzte Flachstählen
senkrechter Flachstahl: 70/10mm
obere Seite mit 5% Gefälle abgeschrägt.
D.h.maximale Höhe: ca. 70mm, minimale Höhe ca. 14,4mm
Länge:ca. 1830mm
inkl. 5 Bohrungen M10
inkl.5 Edelstahlschrauben M10 mit Miutter
horizontale Auflagerfläche
Flachstahl 60/10mm
Länge ca. 1040mm
mit geneigter Fläche verschweisst
= Auflagerfläche für Schraubleiste
Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile: nasslackiert:
Bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0011
Tragprofil Verglasung
8,00
St
03.__.0012 Mittelprofil für die Glasbefestigung Liefern und montieren eines systemkonformen Mittelprofils für die Glasbefestigung als Kompletprofil, bestehend aus:
Einzellänge: ca. 1050mm
Unterprofil (Anschraubprofil) und Alu Auflagerprofil inkl. Auflagergummi
Unterprofil an Tragprofil befestigt
Einlegen der Auflager- bzw. Pressgummis
Verglasung in gesondeter Position
Anpress- Schraubprofil und
Deckprofil- Klemmdeckel
inkl. Enkappen (4 Stück)
Zudem sind in der kalkulation zu berücksictigen
Befestigungsmittel
ggf. Auflagerböcke
Kleber, Dichtungsbänder
Profilverbinder etc.
Beschichtung der sichtbaren
Alubauteile:pulverbeschichtet
wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0012
Mittelprofil für die Glasbefestigung
4,00
St
03.__.0013 Randprofil für die Glasbefestigung wie in Position 03.12 beschrieben, jedoch als
Rand- bzw. Ortgangprofil seitlich.
inkl. Randprofilblech und Abschluswinkel
Einzellänge: ca. 1050mm.
Beschichtung der sichtbaren
Alubauteile:pulverbeschichtet
wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0013
Randprofil für die Glasbefestigung
4,00
St
03.__.0014 Firstprofil für die Glasbefestigung wie in Position 03.12 beschrieben, jedoch als
RFirstprofilprofil seitlich.
oberer Abschlusswinkel
Länge: ca. 3180mm
Beschichtung der sichtbaren
Alubauteile:pulverbeschichtet
wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
03.__.0014
Firstprofil für die Glasbefestigung
1,00
St
03.__.0015 Überkopfverglasung Liefern und Einbauen einer Überkopfverglasung
aus VSG
8mm Float/ 1,52mm PVB/ 8mm Float
l= ca. 1030mm
b= ca.1000mm
Glaseinstand bei Glasleiste gem. Vorschrift
in der Kalkulation sind die
Auflager und Pressgummis
Befestigungsmittel
ggf. Auflagerböcke
Kleber, Dichtungsbänder
Profilverbinder etc.
zu berücksichtigen
03.__.0015
Überkopfverglasung
6,00
St
03.__.0016 Zulage Glasstatik Zulage zu Pos, 03.15 für das
Erstellen eines statischen Nachweises,
inkl. Dokumentation.
03.__.0016
Zulage Glasstatik
P
1,00
psch
04 Handlauf
04
Handlauf
wichtiger Hinweis: In der Kalkulation zu berücksichten sind:
Aufmaß vorort
das Herstellen, liefern und Montieren
Werkszeichnungen
Das Entgraten der Stahlkanten
Nachbearbeitung der Schweißnähte
Bohrungen zum Ablauf von Kondenzwasser
Sämtliches Befestigungsmaterial (falls nicht gesondert im LV erwähnt).
Ausgleichs- bzw. Unterlagsbleche
Alle Stahlteile sind feuerverzinkt einzubauen!
Die fertige Oberfläche der gesamten sichtbaren Stahlbauteile ist für eine zusätzliche Lackierung zu reinigen und vorzubehandeln.
Der Anbieter kann bei Angaben für Nasslackierung ebenfall
eine Pulverbeschichtung vorziehen.
Dies ist in den Kosten zu berücksichtigen
wichtiger Hinweis:
04.__.0001 Handlaufbefestigung Handlaufbefestigung bestehend
aus zusammengesetzten Flachstählen,
Material: Edelstahl V2A
Anschraubplatte: 100/60/10mm
2 Senkkopfbohrungen inkl
2 Edelstahl- befestigungsschrauben
Befestigungsuntergrund: Stb-Beton
Stahlschwert 70/50/10mm
an Anschraubplatte geschweißt
Handlaufbefestigung 20/80/10m
bei Handlauf ist die Oberfläche entsprechend
der Handlaufneigung anzupassen
Handlaufbefestigung an
Stahlschwert geschweisst
04.__.0001
Handlaufbefestigung
6,00
St
04.__.0002 Steher mit Handlaufbefestigung Steher m. Handlaufbefestigung bestehend
aus zusammengesetzten Flachstählen,
Material: Edelstahl V2A
Anschraubplatte: 100/60/10mm
2 Stück
je 2 Senkkopfbohrungen inkl
je 2 Edelstahl- befestigungsschrauben
Befestigungsuntergrund: Stb-Beton
Stahlschwert 20/50/10mm
an Anschraubplatte und Steher geschweißt
Steher: 745/50/10mm
an Anschraubplatten geschweißt
im oberen Teil ist der Steher von der
Hälfte ab abzuschrägen
Handlaufbefestigung 20/80/10m
bei Handlauf ist die Oberfläche entsprechend
der Handlaufneigung anzupassen
Handlaufbefestigung an
Steher geschweisst
04.__.0002
Steher mit Handlaufbefestigung
1,00
St
04.__.0003 Handlauf Handlauf bestehend aus
QHP 30/30/2
Material: Edelstahl V2A
Abwicklung ca. 4850mm + ca. 275mm
Gesamtlänge:ca. 5125mm
Neigung ca. 55° (der Treppensteigung folgend)
davon 275mm waagerecht (oberer Bereich).
die Neigungsänderung (knick) ist in der Kalkulation
zu berücksichtigen
inkl. Schweißverbindung zw. Handlauf, den Befestigungen
und mit dem Steher.
Stoßfugen zu verschweißen
Die Schweißnähte sollen bei den Verbindung
bündig mit Handlauf verschliffen werden.
04.__.0003
Handlauf
5,15
m
04.__.0004 Handlaufergänzung Handlaufergänzung bestehend aus
QHP 30/30/2; l=70mm
Material: Edelstahl V2A
Anschlüsse Handlauf u. -ergänzung
in Gehrung geschnitten und verschweißt
rechtwinkelig zu Handlauf
inkl. 2 Stück Metall- Endkappen
Die Schweißnähte sollen bei den Verbindung
bündig mit Handlauf verschliffen werden.
04.__.0004
Handlaufergänzung
2,00
St
04.__.0005 Beschichtung Beschichtung der sichtbaren
Stahlbauteile aus o.g. Positionen bei Nasslackierung wie folgt:
werkseitige Vorbehandlung der feuerverzinkten Bauteile
zur besseren Haftung des 2- Kompnenentenlack
Zwischen- und Endlackierung als Nasslackierung mit
2 Komponentenlack
Die Elemente sind fertig, deckend endlackiert auf die Baustelle zu liefern.
Farbe nach Angaben des Architekten als RAL, NCS, Sikkens oder DB
Voraussichtlicher Farbton nach RAL 7015 schiefergrau
04.__.0005
Beschichtung
P
1,00
psch
05 Arbeiten auf Nachweis
05
Arbeiten auf Nachweis
Hinweis: Stundenlohnarbeiten werden
nur vergütet, wenn sie von
der Bauleitung angeordnet
sind. Sie werden nur
auf Nachweis verrechnet.
Regieberichte sind der
bauleitung täglich, zur
Gegenzeichnung, vorzulegen,
da ansonsten keine
Anerkennung erfolgt.
Hinweis:
05.__.0001 Meister/Polier Meister/Polier
05.__.0001
Meister/Polier
2,00
Std.
05.__.0002 Vorarbeiter Vorarbeiter
05.__.0002
Vorarbeiter
5,00
Std.
05.__.0003 Fachwerker Fachwerker
05.__.0003
Fachwerker
5,00
Std.
05.__.0004 Helfer Helfer
05.__.0004
Helfer
5,00
Std.