Baustelleneinrichtung 2026
Hobökentwiete 36-46, Hamburg-Rissen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung/Vorbemerkung Globale Angaben zum Bauvorhaben: Auftraggeber: Siehe Deckblatt Beschreibung des Bauvorhabens: Die genannten Gebäude sollen energetisch auf ein gem. der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) Effizienzhaus 55 EE mit einem erneuerbaren Energieanteil (EE) von mindestens 65% saniert werden. Die energetische Modernisierung umfasst im wesentlichen folgende Maßnahmen: Gerüststellung und Baustelleneinrichtung inkl. Bauzäune Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems mit Klinkerriemchen Dämmung der Dächer aufdoppeln inkl. Neueindeckung Erstellung einer Kellerdeckendämmung Austausch aller Fenster und Fenstertüren Austausch der Hauseingangstüren Erneuerung der Balkonbeschichtung Anpassen der Stahlbauteile bzw. Erneuerung Malerarbeiten bzw. Trockenbauarbeiten in den Treppenhäuser Maßnahmen an der Gebäudetechnik: Erneuerung der Elektroinstallation Umstellung der Heizung auf ein Niedertemperatursystem Erneuerung der Nahwärmeleitungen auf dem Grundstück Installation einer Photovoltaik- bzw. PVT-Anlage auf dem Dach Sonstige Maßnahmen: Erweiterung der Dachgauben Modernisierung der Wohnungen Instandsetzung der Außenanlagen Der zukünftige energetische Standard soll dem BEG-Effizienzhaus 55 EE entsprechen. Angaben zur Örtlichkeit: Anschrift der Baustelle: Haus 1-6 Hobökentwiete 36, 22559 Hamburg / Rissen Lage des Grundstücks: Das Gebäudeensemble befindet sich in einem Wohngebiet und ist um die Gebäude gut zugänglich. Auf dem Grundstück befinden sich zu schützende Bäume deren Erhalt während der Bauphase durch einen Baumgutachter sichergestellt werden muss. Entsprechende Maßnahmen müssen vorgesehen werden. Anzahl und Höhe der Geschosse: Die Wohnanlage besteht aus 6 Gebäuden, die von der Modernisierungsmaßnahme betroffen sind. Der Verbindungsbau zwischen Gebäude 1 und 2 ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme. Die Gebäude 1,2,5 und 6 sind in 2-geschossiger Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss errichtet, so dass 3 Vollgeschosse entstehen. Das Dachgeschoss ist als Satteldach mit Gauben ausgeführt. Die Erschließung der Wohnungen erfolgt über ein Zentrales Treppenhaus, wodurch die Wohnungen durch einen Zentralen Mittelgang erreichbar sind. Die Häuser 3 und 4 sind zweigeschossig. Die Dachgeschosse sind jeweils mit einer Wohnung ohne Gauben ausgebaut. Diese Wohnungen sollen zurückgebaut werden und entfallen im Zuge der Baumaßnahme. Diese Gebäude verfügen über einen an den Fassaden liegenden Stichflur. Höhe bis Traufe Haus 1: ca. 8,55 bis 9,50 m Höhe bis First Haus 1: ca. 13,00 m Höhe bis Traufe Haus 2: ca. 8,55 bis 9,50 m Höhe bis First Haus 2: ca. 13,00 m Höhe bis Traufe Haus 3: ca. 8,55 bis 9,50 m Höhe bis First Haus 3: ca. 13,00 m Höhe bis Traufe Haus 4: ca. 8,55 bis 9,50 m Höhe bis First Haus 4: ca. 13,00 m Höhe bis Traufe Haus 5: ca. 6,20 m im Mittel und 9,00 m Höhe bis First Haus 5: ca. 13,00 m Höhe bis Traufe Haus 6: ca. 6,40 im Mittel und 9,20 m im Bereich der Gaube Höhe bis First Haus 6: ca. 12,50 m bzw. ca. 14,50m auf der Garagenseite Zustand des Bestands: Die sechs Wohngebäude in der Hobökentwiete wurden 1961 in klassischer Bauweise errichtet. Der Stiftungszweck der Wilhelm-Dähn-Stiftung ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für ältere Menschen in prekären Lebenssituationen. Die Anlage weist in Bezug auf TGA-Installation und in einigen Leerstandswohnungen einen Instandhaltungsstau auf. Die Wohnungen der Anlage sind nach Mieterwechsel saniert worden und weisen somit unterschiedliche Qualitätszustände auf. Die Außenwände sind zweischalig also ein Innenmauerwerk mit einer Luftschicht und einer Vorsatzschale bestehend aus rotem Vollsteinklinker. Die Dächer sind als Satteldach mit einzelnen Gauben ausgebildet. Die Dachgeschosse der sind zum Großteil ausgebaut und haben einen nicht genutzten Spitzboden. In der vollflächigen Unterkellerung finden sich Mieterabstellräume, Fahrradkeller, Waschküchen und teilweise Garagen. Die Beheizung erfolgt zentral aus dem Keller von Haus 2 mittels Nahwärmeleitung für die anderen Gebäude. Besondere Umstände: Die Gebäude sind bewohnt, die Regelarbeitszeit beträgt Mo.- Fr. 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit der Bauleitung zulässig. Diese sind schriftlich bei der Bauleitung zu stellen und nur nach schriftlicher Freigabe zulässig. Sie sind darüber hinaus so früh wie möglich anzuzeigen mindestens aber 5 Arbeitstage im Voraus. Das Bauvorhaben soll in drei Abschnitten gebäudeweise durchgeführt werden, um die Belastung für die Anwohner zu reduzieren und einen flüssigen Bauablauf zu gewährleisten.Handwerker können während der Bauzeit ggf. in den Leerwohnungen wohnen. Termin und Fristen Vorgesehener Beginn d. Baumaßnahme: gem. Rahmenterminplan ca. Januar 2026 Einzelfristen gem. Rahmenterminplan Angaben zur Baustelle Zufahrtmöglichkeiten: Einschränkungen können sich aus geparkten Fahrzeugen ergeben. Gewichtsbeschränkungen nach StVo sind nicht bekannt. Gerüste Arbeitsgerüst als längenorientiertes Standgerüst der Breitenklasse W09 und Lastklasse 4, Höhenabstand der Gerüstlagen 2,0 m, genutzte Gerüstlagen mit zusätzlichem wandseitigem Seitenschutz wird vom AG gestellt Baustrom wird von AG gestellt Bauwasser: wird von AG gestellt Lagerräume: Es stehen keine Lagerräume oder Personalräume zur Verfügung. Eine WC-Anlage in ausreichender Anzahl wird vom AG vorgehalten und kann vom Auftragnehmer genutzt werden. Lagerflächen im Außenbereich stehen auf dem Glände begrenzt zur Verfügung. Dem Auftragnehmer werden entsprechende eingezäunte Lagerflächen zur Verfügung gestellt. Die Lagerung von Baumaterialien oder Abbruchmaterialien ist nur in diesen eingezäunten Flächen erlaubt. Die Lagerflächen sind nach der Arbeitszeit wieder zu verschließen. Allgemeine Angaben zur Ausführung Die Beseitigung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12. ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Sofern die Behälter nicht mit einem Deckel verschließbar sind sind diese in den oben beschriebenen eingezäunten Aufstellflächen aufzustellen. Es obliegt dem jeweiligen Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass Unbefugte keine Abfälle in diese Behälter füllen.
Baubeschreibung/Vorbemerkung
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen 1. Zuschlags- und Bindefrist Das Angebot ist vollständig in digitaler Form als unterschriebenes PDF-Format oder GEAB Angebotsdatei x84 bis zum genannten Abgabetermin beim Auftraggeber einzureichen. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist an sein Angebot gebunden. Die Zuschlags- und Bindefrist endet 90 Tage nach dem Eröffnungstermin. 2. Art und Umfang der Leistung (zu VOB/B § 1) Ausdrücklich erwähnt wird, daß die "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - VOB Teil C” sowie "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - VOB Teil B, DIN 1961”, beide Bestandteil der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Vertragsbestandteil werden. Mit Abgabe seines Angebotes bestätigt der Bieter, daß ihm die "Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag” des Auftraggebers bekannt sind und von ihm anerkannt werden. 3. Vergütung (zu VOB/B § 2) Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise bis Fertigstellung der Leistungen, Gleitklauseln können in besonderen Fällen vereinbart werden, beziehen sich jedoch nur auf Materialpreise. Ein Bauvertragsmuster liegt dem Leistungsverzeichnis zur Information bei. 4. Ausführungsunterlagen (zu VOB/B § 3) Hauptachsen, Grenzen des zur Verfügung stehenden Grundstückes werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. 5. Ausführung (zu VOB/B § 4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem/der Auftraggeber/Bauleitung wöchentlich zu übergeben. Der Auftragnehmer entsendet zu den turnusmäßigen sowie den außerordentlichen Baubesprechungen einen weisungsberechtigten Bauleiter. Der Unternehmer stellt den Fachbauleiter gem. Landesbauordnung für die Ausführung seiner Leistungen. Es muß davon ausgegangen werden, daß bauseitig kein Hubgerät (Kran, Aufzug etc.) vorgehalten wird. Ist ein Kran vorhanden, so ist direkt von dem Betreiber über eine Mitbenutzung zu verhandeln. Sub- bzw. Nachunternehmer dürfen nur nach vorheriger und schriftlicher Zustimmung des AG/Bauleitung eingesetzt werden. Dieses ist bei Angebotsabgabe mitzuteilen. Stellt der Bauherr ein Bauschild auf, dürfen eigene Firmenschilder nicht angebracht werden. Die Kosten für das gemeinsame Bauschild werden gem. den Auftragssummen anteilig auf die ausführenden Firmen umgelegt. 6. Ausführungsfristen (zu VOB/B § 5) Baubeginn: gem. Rahmenterminplan Fertigstellung: gem. Rahmenterminplan Einzelfristen: gem. Rahmenterminplan Der Auftraggeber stellt einen Bauzeitenplan auf. Die Einzelfristen des Bauzeitenplanes sind verbindlich und werden Vertragsfristen. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe das zu bebauende Grundstück anzusehen und sich mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Hinweise zur Ausschreibung Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der DIN-Vorschriften, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: das Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung, inkl. Lieferung aller Stoffe, Materialien, Hilfsstoffe sowie aller Gerüste. Abrechnungseinheiten sind wie folgt gekennzeichnet: Pauschal               = psch                       Centimeter             = cm Stück                    = St / Stck                 Meter                    = m Stunde                  = h                             Quadratmeter        = m² Tag                       = d                             Kubikmeter            = m³ Woche                  = Wo                         Kilogramm             = kg Monat                    = Mon                       Tonne                    = t
Besondere Vertragsbedingungen
Eigenerklärung Korruptionsbekämpfung Mir ist bekannt, dass seitens des Auftraggebers noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in ein Vergaberegister in der Bundesrepublik Deutschland führen können, eingeholt wurden. Ich versichere hiermit, dass keine Verfehlungen1 vorliegen, die meinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in ein Vergaberegister² führen könnten. Mir ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Beschaffungsverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle nach sich ziehen kann. Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. 1. Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind - unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten - insbesondere: Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung - auch im geschäftlichen Verkehr- oder Vorteilsgewährung, das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden. Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten. 2. Ein Eintrag in das Vergaberegister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters vorliegen. Danach liegt eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung Straftaten nach§§ 331 - 335, 261 (Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265 b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (illegale Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechung/Bestechlichkeit), 108e (Abgeordnetenbestechung) StGB und nach§ 370 der Abgabenordnung, Verstöße gegen§ 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere nach§ 14 GWB durch Preisabsprachen und Absprachen über die Teilnahme am Wettbewerb, Verstöße gegen § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Verstöße, die zu einem Ausschluss nach§ 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) oder nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen können oder geführt haben, von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder immateriellen Schadens, begangen worden sind. Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung im Sinne des Absatzes 1 1.  bei Zulassung der Anklage 2.  bei strafrechtlicher Verurteilung 3.  bei Erlass eines Strafbefehls 4.  bei Einstellung des Strafverfahrens nach§ 153 a Strafprozessordnung (StPO) 5.  nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids 6.  für die Dauer der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs- bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht. Ort, Datum                                 Unterschrift                                                                   Firmenstempel
Eigenerklärung Korruptionsbekämpfung
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