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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens
Die Bauherrengemeinschaft "hejmo - Wohnen im Ostpark"
beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses im
Bochumer Quatier Feldmark. Das Gebäude soll
vollunterkellert errichtet werden. Insgesamt sind zum
Erdgeschoss vier weitere Obergeschosse vorgesehen,
wobei das Dachgeschoss als Staffelgeschoss in
Holzbauweise ausgeführt wird. Das architektonische
Konzept sieht neben 21 Wohneinheiten einen
Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss sowie eine Waschküche,
Werkbereiche, Technikräume und einen Fahrradabstellraum
inkl. Zufahrtsrampe im Kellergeschoss vor. Auf dem
Flachdach ist eine PV-Anlage geplant.
Adresse: Maria-Merian-Weg
44803 Bochum
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder
Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten
im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel
Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus
Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen
sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder
Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Frau Ines-Marie Hoffmann
Tel.: 0271-695 190
Mobil: 0175-7218093
E-Mail: ines-marie.hoffmann@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemein
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder
Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und
Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung
ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel
Hochbau GmbH abzustimmen.
Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht
durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind
können nicht geltend gemacht werden.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die
sich mit der Ausführung der bereits angefragten
Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit
einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis
nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte
entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV
eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten,
soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden.
Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung
einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht
ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im
Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN
18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung
und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders
beschrieben.
Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen
lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar
ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem
AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen
Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG
umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu
informieren.
Dem AG bleibt vorbehalten, auch nur Teilleistungen zu
vergeben oder auf Leistungen ganz zu verzichten. Der
Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe die besonderen
Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen zu
haben.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der
vertraglichen Leistungen notwendig werdenden
Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das
Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von
Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche,
Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und
Außenbereich.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie
Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch
den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb
des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden
sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds /
in jeder Etage.
Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung,
Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden.
Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle
über die Hauptzufahrt. Entsprechend ist hier Rücksicht
auf den Verkehr zu nehmen. Die Vorschriften des
Bauherren hinsichtlich Sperrzonen, Raucherbereiche,
Verkehrsregeln etc. sind zwingend zu beachten. Ein
Verstoß kann zum sofortigen Platzverweis führen.
Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen
ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren
Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen
zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind
eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/
Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten
Gerätschaften zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder
Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen
Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert
vergütet.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf
Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und
kann ggf. untersagt werden.
Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in
Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er
Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist.
Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben.
Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer
und der Ausführung der Leistungen kurzfristig
erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen
teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung
einlädt. Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt.
Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem
Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen,
durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten,
bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen
Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu
Mehrforderungen.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang.
Die Aufstellung hat ausschließlich auf den
Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist
die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen.
Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen
und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den
zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu
beantragen.
Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren.
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die
vollständige Dokumentation
(Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen
der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate,
Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung,
Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung
(PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw.
DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und
Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in
1-facher Papierform. Die notwendigen Wartungsverträge
gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten,
gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die
Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich
auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle
Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a.
Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der
SiGeKo-Unterweisung etc.).
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 ATV
gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle
zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und
Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und
Auflagen der Feuerwehr.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Elektro
Grundlagen, Planung, Dokumentation
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C,
Beabsichtigt der AN andere als die angefragten
Materialien einzusetzen, so hat er den Nachweis der
Gleichwertigkeit zu erbringen. Ist der Nachweis
strittig, so gilt er als nicht erbracht. In diesem
Fall, ist das vom Auftraggeber/ Fachplaner
vorgeschlagene Fabrikat zu liefern.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm zur
Verfügung gestellten Unterlagen vor Ausführung
sorgfältig zu prüfen und die Bauleitung auf evtl.
Fehler anzusprechen.
Dem Auftragnehmer werden Ausführungspläne zur Verfügung
gestellt. Die Erstellung der Montageplanung obliegt dem
ausführenden Unternehmen. Die Pläne sind rechtzeitig
dem AG vorzulegen und genehmigen zu lassen. Der AN hat
alle Maße, Durchbrüche, Leitungswege, Transportwege,
Querschnitte usw. eigenverantwortlich zu überprüfen und
übernimmt das Risiko für evtl. Differenzen.
Weiterhin gehört zur Montageplanung die verantwortliche
Prüfung der Ausführungsplanung (VOB / C 3.1.3), die
Koordinierung der Montageplanung mit den anderen
Gewerken, die Abstimmung der Planung auf den
aktuellsten Planstand der Architektur, selbständiges
Anfordern der Daten und Schnittstellen von anderen
Gewerken, welche die Leistung des Auftragnehmers
beeinflussen können.
Unaufgefordert sind der Bauüberwachung und dem
Ingenieurbüro digital zu übergeben:
- Aufstellung Transporteinheiten (MS/NS)
- Fabrikatslisten
- Stromlaufpläne
- Klemmenpläne
- Sicherungsgrößen
Vor der Inbetriebnahme der Anlage sind den Benutzern
der Anlage folgende Unterlagen in 1-facher Papierform
und auf Datenträgern/ digital auszuhändigen:
- Betriebsanleitungen für besondere Geräte bzw. Anlagen
- lnstallationspläne der Anlage
- Revisionsunterlagen gem. Vergabe des AG
- Anlagenbeschreibung einschl. Ablauf und
Funktionsbeschreibungen
- Übersichtspläne
- Verteilungspläne
- Montagepläne und Aufbaupläne
- Wartungspläne der Geräte bzw. Aggregate
- Aufstellung über Fabrikate u. Typen der eingebauten
Geräte in Verteilungen, Schalter u. Steckdosen,
Beleuchtungskörper, Geräte, Aggregate usw.
- Abnahmeprotokolle mit den Prüfergebnissen der
gesamten elektrischen Anlage.
- Bescheinigung über die sachgemäße Ausführung
- Protokoll der Sachverständigenabnahme
- Prüf- und Zulassungsbescheinigung
- Genehmigungs- und Prüfungsanträge
- Beleuchtungsstärkemessungen
Hinweise
In den Angebotspreisen müssen enthalten sein:
- die erforderlichen Befestigungsmaterialien wie
Nagelschellen, Schellen, Schrauben, Dübel, Deckenhaken,
Stahlnägel, Muffen, Gips, Zement usw.
- erforderliches lsolier- und Anschlussmaterial, wie
Kabelverschraubungen, Dichtungsnippel, Kabelschuhe,
lsolierband, Lüsterklemmen usw.
- der Verschnitt an Rohren, Leitungen und dergleichen
- Herstellung der Kabelwege mittels Schlitze und
Leerrohre, siehe auch nachfolgende Beschreibungen in
den jeweiligen Titeln und Positionen
- Bohren der Deckenauslässe im Rohbau
Bei dem Einbau von Schaltern, Tastern usw. ist auf eine
einheitliche WippensteIIung (ausgenommen Wechsel- und
Kreuzschaltungen) zu achten.
Für Schalter und Steckdosen in Leichtbauwänden
(Gipskarton, Holz, Spanplatten, Vertäfelungen, Möbel
usw.) sind nur flammwidrige Hohlwanddosen einzusetzen.
Die Bohrungen dürfen nur gefräst werden.
Abzweigdosen sind immer auf dem Gehäuseboden und außen
sichtbar zu kennzeichnen.
Die Leistungen sind nach Angabe und Aufforderung
abschnittsweise, falls im Interesse des Auftraggebers
erforderlich, mit angemessener Unterbrechung, Hand in
Hand mit anderen Handwerkern, Bau- oder Lieferfirmen
auszuführen.
Verlegung von Leitungen
NYM-Leitungen u.P. Fräsen eines Mauerschlitzes,
verlegen der Leitungen im Schlitz, Befestigung mit
Iso-Nagelschellen, isolierten Montageband o.ä.
NYM-Leitungen a.P. in Kupa-Rohr mit Schnappschellen,
jeweils pro Rohr eine Leitung. Auf Kabelleitern mit
Bügelschellen.
NYM-Leitung in abgehängten Decken: Je Meter 2 Schellen
oder Befestigungspunkte z.B. mit Kabelklarnmern;
Nachinstallation muss jederzeit möglich sein (keine
Drahtschlaufen u.ä.)
NYM-Leitung in Rohren, Kanälen u. Kabelrinnen: ohne
besondere Befestigung, nur geordnet.
NYY-Erdkabel in Kabelgräben: Geradlinig verlegen,
Abdeckhauben, Sandschicht, Warnband.
Bei der Auswahl der Leitungsquerschnitte wird auf die
VDE Vorschrift VDE 0100 Teil 520 hingewiesen mit einem
maximalen Spannungsfall von 4 % vom Hausanschluss bis
zum Verbraucher. Die Kabel zu den Unterverteilern sind
auf einen maximalen Spannungsfall von 1,5 % auszulegen.
Weiterhin wird ausdrücklich auf die Berücksichtigung
der Umrechnungsfaktoren VDE 0298 Teil 4 hingewiesen.
Bei gemeinsamer Verlegung von Kabel bzw. Leitungen für
Fernmeldeanlagen und Starkstromanlagen ist die DIN EN
50174-1 VDE 0800-174-1 besonders zu beachten
(Sicherheitsabstand).
Es ist darauf zu achten, dass Stark- und
Schwachstromleitungen grundsätzlich getrennt in
Mauerschlitzen zu verlegen sind.
Bei Drehstromsteckdosen ist ein einheitliches
Rechtsdrehfeld herzustellen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Trassenführung
vor der Montage mit dem AG abzustimmen und mit allen
anderen Gewerken, insbesondere Heizung, Lüftung,
Sanitär, Klima, Fördertechnik u.s.w., sorgfältig und
für alle verbindlich zu koordinieren.
Die Kabelpritschen sind den VDE-Vorschriften
entsprechend zu erden. Die Kabelwannen-Stoßverbindungen
sind leitend miteinander zu verbinden. Dabei ist ein
Potentialausgleichsleiter ungeschnitten von den
Potentialausgleichsschienen in den Trassen mitzuführen
und an jeder Trassenunterbrechung neu anzuschließen.
Die reine Überbrückung von Unterbrechungen ist nicht
gestattet.
Bei Kabelrinnendurchführungen durch Bauteile mit
Brandschutzfunktion sind zur Vermeidung von
mechanischen Belastungen auf das Brandschott vor und
hinter den Brandschottungen unmittelbar an der
Schottung im Abstand max. 20 cm sowie im Abstand von
ca. 1,2 m zusätzliche mechanische Befestigungen in der
Befestigungsqualität mit Prüfzeugnis gem. DIN 4102 F90
vorzusehen.
Beim Einbau von Brüstungskanälen sind diese im Bereich
von Wanddurchführungen zu trennen, Mindestabstand 4 mm.
Die Durchführungen sind mit schalldämmendem Material
auf ca. 30 cm Länge auszustopfen. Zur leichten
Frontabdeckungsdemontage ist vor dem Verspachteln der
GK-Wand ein Deckelabschnitt in die Wand je ca. 10 cm
überragend einzusetzen.
Leuchten und Steckdosen sind auf getrennte Stromkreise
zu legen.
Es werden folgende Mindestquerschnitte verwendet:
- Leuchtenstromkreise 1,5 mm² Cu
- Steckdosenstromkreise 2,5 mm² Cu
- Drehstromkreise 2,5 mm² Cu
Entsprechend der Leitungslängen der Zuleitungen kann
der
Leitungsquerschnitt wegen des Spannungsabfalls bzw. der
Reduktionsfaktoren im Einzelfall auch größer werden.
Für die Befestigung der Verteilungen, Geräte, Leuchten,
Kabel und Kabelbahnen etc. sind evtl.
Hilfskonstruktionen sowie Befestigungsmaterial
mitzuliefern und zu kalkulieren.
Für Leitern und fahrbare Gerüste bis zu 4 Metern Höhe
hat der AN zu sorgen. Für die Dauer der Montagearbeiten
übernimmt der AN die Verantwortung für die
funktionsgerechte Beschaffenheit der Gerüste. Die
Stellung der Gerüste usw. ist mit den Einheitspreisen
abgegolten.
Verteilungen
Alle Verteilungen und Steuertableaus sollen, soweit
nicht anders erwähnt, in schutzisolierter Ausführung
geliefert werden. Teile innerhalb der Schränke, die
spannungsführend sind, müssen berührungssicher
abgedeckt sein und entsprechende Hinweise tragen.
Alle Verteilungen sind mit Abstimmung dem AG zu
erstellen.
Die Aufbaubilder und Montagepläne sind vor der
Fertigung von der Fachbauleitung genehmigen zu lassen.
Die Verteiler sind so zu dimensionieren, dass mind. 30
% Reserve für spätere Einbauten vorhanden sind, dabei
zählen teilbelegte Reihen nicht zu den angegebenen
Reserveplätzen, dies gilt auch für die Klemmräume und
die Klemmreihen. Die Geräteanordnung innerhalb der
Verteilungen hat so zu erfolgen, dass
Absicherungsgruppen best. aus Vorsicherung, ggf.
Fehlerstromschutzschalter, Abgangssicherungen, ggf.
Schaltgeräte in Gruppen unter jeweils separat zu
demontierenden Abdeckungen zusammengefasst montiert
werden. Der Reserveplatz ist ebenfalls den einzelnen
Gruppen zugeordnet anzuordnen.
Die Klemmen sind so anzuordnen, dass bei späteren
Nachrüstungen der Klemmenreihe zuzuordnende Klemmen
hinzumontiert werden können.
Alle Preise der Verteilung verstehen sich, soweit
erforderlich einschließlich Traggerüst, fertiger
Verdrahtung, einschl. Klemmen, Verschraubungen,
Sicherungszubehör, Schalt- und Übersichtsplänen sowie
dem betriebsfertigen Anschluss einschließlich allem
erforderlichen Kleinmaterial und der Inbetriebnahme.
Alle Gerätebezeichnungen müssen auf dem Geräterahmen
oder Montageplatten angebracht werden und zusätzlich
auf den Geräten.
Bei der Ausführung der Schaltschränke ist darauf zu
achten, dass die von den Schaltgeräten entwickelte
Wärme abgeführt wird, ggf. mit Fremdbelüftung. Vor
Montagebeginn sind Wärmelastberechnungen vorzulegen.
Die Beschriftung der Verteilung hat mit gravierten
Schildern mit Angabe der Stromkreisnummer zu erfolgen.
Die Schilder sind mit Schrauben oder Kunststoffnieten
zu befestigen.
Alle Zu- und Abgangsleitungen sind mit gedruckten
Kabelbezeichnungsschildern zu kennzeichnen. In den
Türen der Verteiler sind in Klarsichthüllen eingelegte
Legenden mit Stromkreisnummern und Zielbezeichnung mit
Art des Stromkreises und Raumbezeichnung dauerhaft
einzukleben. Weiterhin sind ein Schaltbild und
Aufbaubild der Unterverteilung sowie der zugehörige
Gebäudegrundríss in einer stabilen
Schaltplantasche zu deponieren.
ln Verteilungen eingebaute Bediengeräte wie
Schaltuhren, Wahlschalter u.a. sind mit
Klartextbeschriftungsschildern mit Angabe der Funktion
und Bedienung zu beschriften.
Auf den Türen von Verteilungen sind diese mit
Resopalschildern ca. 15x10 cm groß mit Angabe der
Verteilernummer, des Versorgungsbereiches sowie woher
die Verteilung versorgt wird, zu kennzeichnen.
Beleuchtungskörper
Deckeneinbauleuchten sind in Absprache und Kooperation
mit der Deckenbaufirma zu montieren.
Die Leuchten sind ausnahmslos einschl. Leuchtmittel
anzubieten.
Leuchten mit Durchgangsverdrahtungen müssen
grundsätzlich in wärmefester Leitung und festen
Verdrahtungsklemmen ausgeführt werden.
Es sind alle Leuchtentypen nach Anforderung zu
bemustern bzw. eine Musterbeleuchtung zu erstellen.
Bei Einbauleuchten ist eine rechtzeitige Kontrolle der
Einbauhöhen und des Einbauplatzes vorzunehmen. Eine
Koordinierung mit anderen Gewerken ist zwingend
erforderlich.
Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind über die bereits in VOB Teil C
erfassten Nebenleistungen hinaus Bestandteil der
vertraglichen Leistung und in die Einheitspreise
einzukalkulieren, sofern sie nicht im
Leistungsverzeichnis als gesonderte Position aufgeführt
sind:
Erstellung eines Montageablaufplanes (Terminplanes) der
technischen Gewerke, der die zeitliche Abhängigkeit der
Montage unter den einzelnen Gewerken aufzeigt und
regelt. Grundlage zur Erstellung des
Montageablaufplanes ist der Gesamtterminplan des AG und
die in diesem vorgegebenen Ausführungsfristen
einzuhalten.
Erstellen und liefern von Montagezeichnungen,
Revisionsunterlagen, Bedienungs- und
Wartungsanweisungen, Funktions-, Bezeichnungs- und
Hinweisschildern sowie eines Funktionsschemas für jede
Zentrale.
Der/ Die vom AN benannte Fachbauleiter:in hat an allen
Baubesprechungen und Abstimmungsgesprächen
teilzunehmen. Ausnahmen sind vorher mit der
Fachbauüberwachung abzustimmen. Der Austausch des
Fachbauleiters/ der Fachbauleiterin und/ oder des
Obermonteurs/ der Obermontuerin darf nur nach
Genehmigung des AG erfolgen.
Umlagern von Materialien nach Anweisung der
Bauüberwachung.
Eigenverantwortliche Inbetriebnahme, Betreibung und
Überwachung der vom Auftragnehmer erstellten Anlagen
und -teile, während 'Probebetrieb, Einregulierung und
Abnahme.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Projektspezifische Hinweise
Erschließung
Die Erschließung der jeweiligen Etagen findet über 3
Steigepunkte statt.
In den Wohnungen werden die Leitungen überwiegend auf
dem Rohboden verlegt.
Die Deckenauslässe werden im Rohbau, vor der Betonage
der Halbfertigteildecken, eingebohrt und über Erdkabel
versorgt (siehe entsprechende Positionen).
Oberflächen
Das Gebäude wird massiv errichtet. Dabei bleiben im
Kellergeschoss alle Wände sichtbar, auch das Mauerwerk;
in den Obergeschossen nahezu alle Betonoberflächen an
Decken, Wänden und Treppenläufen. Ein sorgsamer Umgang
wird voraus gesetzt. Beschriftungen jeglicher Art sind
zu unterlassen.
Bauablauf
Die Leerrohre und Steckdosen im Treppenhaus, die Kabel
und Dosen in den Filigrandecken sowie das Herstellen
der Deckenauslässe geschehen während des Rohbaus. Die
weiteren Termine erstrecken sich ab Jahresende 2026 bis
zur Übergabe im Frühsommer 2027.
Projektspezifische Hinweise
Planunterlagen
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und
die Leistungsbeschreibung sowie die statischen und
bauphysikalischen Berechnungen und Nachweise als auch
das Bodengutachten. Etwaige Unklarheiten sind vor
Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind
nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten
oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende
Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
Planunterlagen
1 Verteilungen
1
Verteilungen
1. 1 Hauptverteilung
1. 1
Hauptverteilung
1. 2 Unterverteilungen
1. 2
Unterverteilungen
2 Installation
2
Installation
2. 1 Potentialausgleich
2. 1
Potentialausgleich
2. 2 Verlegesysteme
2. 2
Verlegesysteme
2. 3 Kabel und Leitungen
2. 3
Kabel und Leitungen
2. 4 Installationsgeräte
2. 4
Installationsgeräte
3 Beleuchtungen
3
Beleuchtungen
3. 1 Beleuchtungsanlage
3. 1
Beleuchtungsanlage
3. 2 Außenbeleuchtung
3. 2
Außenbeleuchtung
4 Anlageninstallationen
4
Anlageninstallationen
4. 1 Sprechanlage
4. 1
Sprechanlage
4. 2 Anschlussarbeiten
4. 2
Anschlussarbeiten
4. 3 PV- Anlage
4. 3
PV- Anlage
4. 4 EDV-Anlage
4. 4
EDV-Anlage
5 Weitere Leistungen
5
Weitere Leistungen
5. 1 Brandschutzmaßnahmen
5. 1
Brandschutzmaßnahmen
5. 2 Sonstiges, Abnahmen
5. 2
Sonstiges, Abnahmen
5. 3 Baustelleneinrichtung
5. 3
Baustelleneinrichtung
5. 4 Stundenlohnarbeiten
5. 4
Stundenlohnarbeiten