Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
Hejmo - Wohnen im Ostpark, Bochum
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens Die Bauherrengemeinschaft "hejmo - Wohnen im Ostpark" beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses im Bochumer Quatier Feldmark. Das Gebäude soll vollunterkellert errichtet werden. Insgesamt sind zum Erdgeschoss vier weitere Obergeschosse vorgesehen, wobei das Dachgeschoss als Staffelgeschoss in Holzbauweise ausgeführt wird. Das architektonische Konzept sieht neben 21 Wohneinheiten einen Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss sowie eine Waschküche, Werkbereiche, Technikräume und einen Fahrradabstellraum inkl. Zufahrtsrampe im Kellergeschoss vor. Auf dem Flachdach ist eine PV-Anlage geplant. Adresse:                         Maria-Merian-Weg                                       44803 Bochum Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Frau Ines-Marie Hoffmann Tel.:             0271-695 190 Mobil:           0175-7218093 E-Mail:         ines-marie.hoffmann@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein Allgemein Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299. Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben. Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich. Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren. Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen. Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage. Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen. Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden. Angaben zur Baustelle und Ausführung Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind entsprechend den Erfordernissen durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung Wir verweisen auf unsere AGB und: Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen. Anzufertigende Unterlagen Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind. Sofern erforderlich sind dem AG folgende Unterlagen vorzulegen: - Werkstattzeichnungen/Beschreibungen - Konstruktionszeichnungen - statische Nachweise - Prüfzeugnisse - usw. Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und Freigabe vorzulegen.  Ebenfalls vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.). Dokumentation Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen. Die notwendigen Wartungsverträge sind ebenfalls Bestandteil der Dokumentationsunterlagen. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Dachabdichtungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Dachabdichtungsarbeiten Allgemeines und Geltungsbereich Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18336 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Dachbegrünungen Für die Ausführung von Abdichtungen für Dachbegrünungen sind ergänzend die "Richtlinien für Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen", herausgegeben durch die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. anzuwenden. Lichtkuppeln und -bänder Für die Ausführung von Anschlüssen an Lichtkuppeln und -bändern ist ergänzend die Publikation "Dachabschlüsse im Detail", Heft 5, vom Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V. zu berücksichtigen. Stoffe und Bauteile Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Ausführungshinweise Hinweise zur Verarbeitung Bei Einsatz von Kunststoffabdichtungsbahnen ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Trennlage zwischen Dichtungsbahn und Wärmedämmung eingebaut ist, um ein Wandern der Weichmacher von der Wärmedämmung zur Kunststoffabdichtung auszuschließen. Der Arbeitsablauf bei Abdichtungsarbeiten ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaues gegen Eindringen von Niederschlagswasser zu schützen sind. Grundsätzlich sind Abdichtungen nur bei Witterungsverhältnissen herzustellen, die sich nicht nachteilig auf die Abdichtungen auswirken. Schädliche Wirkungen sind durch besondere Vorkehrungen stets zu verhindern. Sofern die fertig gestellte Dachabdichtung als Arbeitsebene für erforderliche Arbeiten (z.B. Aufstellen von Gerüstböcken, Absetzen und Lagern von Baumaterialien etc.) genutzt wird, hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass ein ausreichender Schutz der Abdichtung gewährleistet ist. Hinweise zu Dachbegrünungen Wurzelfest bezeichnete Materialien sind durch den Untersuchungsbericht des Prüfinstitutes (Untersuchungsverfahren der FLL) nachzuweisen. Alle Nähte sind durch materialgerechtes Fügen zu schließen. Falls die Nähte geschweißt werden, so sind diese homogen zu verschweißen. Die Wurzelschutzbahn ist immer über den Randbereich des Erdreichs zu verlegen, damit eine Hinterwurzelung sicher vermieden wird. Dachabläufe und Rohrdurchführungen sind mit wurzelfesten Manschetten zu versehen. Hinweise bei Einbau von Dachflächenfenstern und Lichtkuppeln Beim Einbau von Dachflächenfenstern sind Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannbahnen gemäß Herstellerrichtlinien herzustellen. Anschlüsse an Lichtkuppeln sind abrutsch- und regensicher auszuführen. Die Oberkante des Aufsatzkranzes muss mindestens 15 cm aus der Oberfläche des Daches herausragen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Dachabdichtungsarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Klempnerarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Klempnerarbeiten Allgemeines und Geltungsbereich Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18339 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Stoffe und Bauteile Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Klempnerarbeiten
Projektspezifische Hinweise Projektspezifische Hinweise Oberflächen: Das Gebäude wird massiv errichtet. Dabei bleiben im Kellergeschoss alle Wände sichtbar, auch das Mauerwerk; in den Obergeschossen nahezu alle Betonoberflächen an Decken, Wänden und Treppenläufen.  Ein sorgsamer Umgang wird vorausgesetzt.  Beschriftungen jeglicher Art sind zu unterlassen. Rauchen auf der Baustelle: Ab dem Estricheinbau herrscht im gesamten Gebäude Rauchverbot. Grundsätzlich sind Aschenbecher zu verwenden. Bemusterungen/ Werk- und Montagepläne: Sind jeweiles wenigstens 8 Wochen vor Ausführung unaufgefordert vorzulegen.
Projektspezifische Hinweise
Planunterlagen Planunterlagen Grundlage des Angebotes sind die nachfolgenden Planunterlagen und Dokumente. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
Planunterlagen
01 Dachabdichtungsarbeiten
01
Dachabdichtungsarbeiten
01.01 Abdichtung Retentionsdach
01.01
Abdichtung Retentionsdach
01.02 Lichtkuppeln / RWA / Dachausstieg
01.02
Lichtkuppeln / RWA / Dachausstieg
01.03 Sicherungssystem
01.03
Sicherungssystem
01.04 Laubengang, Balkone und Loggien - Abdichtung
01.04
Laubengang, Balkone und Loggien - Abdichtung
02 Klempnerarbeiten
02
Klempnerarbeiten
02.01 Entwässerung
02.01
Entwässerung
02.02 Attikaabdeckung
02.02
Attikaabdeckung
02.03 Fensterbänke
02.03
Fensterbänke
03 Gründach und Beläge
03
Gründach und Beläge
03.01 Gründach
03.01
Gründach
03.02 Plattenbeläge
03.02
Plattenbeläge
03.03 Rankhilfe Außenfassade
03.03
Rankhilfe Außenfassade
04 Weitere Leistungen
04
Weitere Leistungen
04.01 Sonstiges
04.01
Sonstiges
04.02 Stundenlohnarbeiten
04.02
Stundenlohnarbeiten