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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Lage
Die Liegenschaft befindet sich in der Gemarkung Darmstadt, Flur 23, Flurstück 155/31, Hölderlinweg 18, 64285 Darmstadt. Auf dem Grundstück entsteht der Neubau eines Einfamilienwohnhauses. Das Grundstück grenzt im Westen an den Hölderlinweg. Im Norden und Süden grenzen Grundstücke mit Einfamilienhausbebauung an. Das Baugrundstück weist eine Hanglage auf. Von der straßenseitigen Zufahrt steigt das Grundstück in Richtung Südosten an. Das Grundstück ist als terrassiertes Gartengrundstück ausgebildet.
Nutzung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Wohneinheit. Das Gebäude wird gemäß HBO als Gebäudeklasse 1 eingestuft. Es erstreckt sich über zwei Vollgeschosse und ein Untergeschoss mit Garage. In der Garage sind vier PKW-Stellplätze vorgesehen.
Baukonstruktion u. Innenausbau
Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Das Untergeschoss wird als WU-Konstruktion in Stahlbeton hergestellt, zum Teil mit einer Frischbetonverbundfolie. Die Obergeschosse werden in Massivbauweise mit Stahlbeton und Kalksandstein-Mauerwerk ausgeführt. Die Flachdächer werden als Warmdächer ausgebildet und mit Ausnahme der Dachterrassen extensiv begrünt. Die Fassade wird als Wärmedämmverbundsystem hergestellt; Teilbereiche des Erdgeschosses erhalten zusätzlich einen Belag mit Klinkerriemchen. Im Innenausbau kommen neben massiven Bauteilen auch Leichtbaukonstruktionen zur Ausführung. Das Bauvorhaben weist mehrere planerisch und handwerklich anspruchsvolle Sonderbauteile und Schnittstellen auf, die bei der Preisbildung zu berücksichtigen sind.
Energieversorgung / energetischer Standard
Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über eine Luft/Wasser-Wärmepumpe. Das Gebäude erhält eine kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie eine flächige Fußbodenheizung. Auf dem Dach ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Insgesamt ist von einem gehobenen Ausstattungs- und Qualitätsstandard auszugehen.
Außenanlagen
Die Außenanlagen werden entsprechend der Freiflächenplanung hergestellt. Neben der Garagenzufahrt und den Zugangsbereichen sind Terrassen-, Wege- und Gartenflächen vorgesehen. Im südwestlichen Grundstücksbereich befindet sich ein zu erhaltender Bestandsbaum. Ebenso sind bestehende Vegetationsstrukturen an den Grundstücksgrenzen während der Bauausführung zu berücksichtigen und entsprechend schonend zu behandeln.
Anfahrbarkeit
Vor Abgabe des Angebots ist eine vor Ort Erkundung durchzuführen und die Zufahrtsituation zu kontrollieren sowie Lagerungsmöglichkeiten zu prüfen. Die örtlichen Verhältnisse, insbesondere Zufahrt, Anlieferung, Rangiermöglichkeiten, Lagerflächen, Höhenverhältnisse und mögliche Erschwernisse der Baustellenlogistik, sind vom Bieter eigenverantwortlich zu prüfen. Öffentlich verfügbare Kartendienste können ergänzend zur Vorinformation herangezogen werden; maßgeblich bleiben die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort.
Aufgrund der örtlichen Situation ist von eingeschränkten Zufahrts-, Anliefer- und Rangiermöglichkeiten auszugehen. Öffentliche Verkehrsflächen stehen nicht als Lager- oder Parkflächen für den Baustellenverkehr zur Verfügung. Lagerflächen, Materialumschlag, Kranstellung und sonstige Flächen der Baustelleneinrichtung sind grundsätzlich auf dem Grundstück vorzusehen. Ein Wenden größerer Lieferfahrzeuge auf dem Grundstück wird voraussichtlich nicht möglich sein. Begrenzte Parkmöglichkeiten im Umfeld sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Ebenso sind Erschwernisse des inneren Materialtransports, insbesondere bei späteren Ausbauarbeiten innerhalb des Gebäudes, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es steht weder ein Außen- noch ein Innenaufzug zur Verfügung.
Straße und Gehweg sind während der Bauzeit sauber zu halten.
Ausführungsfristen
Die Ausführung ist ab Ende Januar 2027 geplant.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Vertrags- und Regelgrundlagen
Es gelten insbesondere:
VOB Teil B – Allgemeine Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen
VOB Teil C – ATV DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
ATV DIN 18339 Klempnerarbeiten, soweit Leistungen an Attiken, Abdeckungen, Rinnen, Speiern und ähnlichen Bauteilen betroffen sind
DIN 4108 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
DIN EN 1991-1-4 Einwirkungen auf Tragwerke / Windlasten
Flachdachrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung
Herstellervorschriften und Systemzulassungen der vorgesehenen Werkstoffe und Abdichtungssysteme
einschlägige Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften
Sämtliche Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen, Richtlinien und Herstellervorgaben auszuführen. Widersprüche zwischen Planung, Leistungsverzeichnis, Herstellervorgaben und technischen Regelwerken sind dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Allgemeine Beschreibung der auszuführenden Leistungen
Die Dachabdichtungsarbeiten betreffen den Neubau eines hochwertigen Einfamilienwohnhauses in Darmstadt-Bessungen. Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind insbesondere:
das Hauptdach als 0°-Retentionsdach mit bituminöser Abdichtung, extensiver Begrünung und für die Nutzung mit Photovoltaikanlage geeigneter Ausbildung,
die Terrassenfläche im Obergeschoss mit bituminöser Flächenabdichtung und Flüssigkunststoffanschlüssen,
die Terrassenfläche im Erdgeschoss mit vollflächiger Abdichtung aus Flüssigkunststoff aufgrund zahlreicher Anschlüsse und Detailpunkte,
Attikaanschlüsse, Wand- und Brüstungsanschlüsse, Schwellen- und Fensteranschlüsse, Lichtkuppeln, Abläufe, Notentwässerung, Speier, Fassadenrinnen sowie alle zugehörigen Sonderdetails.
Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung einschließlich aller für die Ausführung erforderlichen Geräte, Hebezeuge, Schutzmaßnahmen, Aufstiegshilfen und Transporthilfen ist in die Einheitspreise einzurechnen, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben ist.
Baustrom und Bauwasser werden über die bauseits bzw. durch Vorunternehmer hergestellten Anschlüsse bereitgestellt. Material- und Aufenthaltsräume werden bauseits nicht zur Verfügung gestellt.
Alle Baustoffe und Systemkomponenten sind über die gesamte Bauzeit sach- und fachgerecht, trocken, sauber und vor Witterungseinflüssen geschützt zu lagern. Beschädigte oder verunreinigte Materialien dürfen nicht eingebaut werden.
Untergründe / Vorleistungen
Der Auftragnehmer hat die Untergründe vor Beginn seiner Leistungen eigenverantwortlich zu prüfen. Dies betrifft insbesondere Ebenheit, Trockenheit, Tragfähigkeit, Sauberkeit, Haftzugfestigkeit, Eignung zur Aufnahme der vorgesehenen Systeme sowie die Übereinstimmung mit den Herstellervorgaben.
Untergründe sind insbesondere:
Stahlbetondecken und Stahlbetonaufkantungen,
rohe Mauerwerks- und Betonflächen an aufgehenden Bauteilen,
Dämmstoffuntergründe,
lastverteilende Platten,
bereits eingebaute Lichtkuppeln, Aufsatzkränze, Abläufe, Attikaelemente und angrenzende Bauteile.
Erkennbare Mängel an Vorleistungen sind vor Beginn der Abdichtungsarbeiten schriftlich anzuzeigen.
Abdichtungssysteme / Ausführung
Hauptdach
Das Hauptdach ist als gefälleloses Retentionsdach ausgebildet. Die bituminöse Abdichtung ist entsprechend den ausgeschriebenen Positionen und den Systemvorgaben des vorgesehenen Herstellers auszuführen. Die Abdichtung muss wurzelfest und für den geplanten Retentions- und Begrünungsaufbau geeignet sein.
Der weitere Aufbau des Hauptdaches erfolgt mit Schutzlage, Retentionsboxen, Filter- und Speichervliesen, Substrat und extensiver Begrünung gemäß den ausgeschriebenen Positionen und dem vorgesehenen Systemaufbau.
Terrasse Obergeschoss
Die Flächenabdichtung der Terrasse im Obergeschoss erfolgt bituminös. Anschlüsse an aufgehende Bauteile, Fenster- und Türelemente sowie sonstige Detailpunkte sind mit den hierfür vorgesehenen Flüssigkunststoffsystemen auszuführen. Anschlüsse an Wänden und Brüstungen sind hinter der späteren Dämmung der aufgehenden Bauteile hochzuführen und mechanisch zu sichern.
Terrasse Erdgeschoss
Die Terrassenfläche im Erdgeschoss ist aufgrund der kleinen Teilflächen, der zahlreichen Anschlüsse, der angrenzenden bodentiefen Fensterelemente, Geländer und Sonderdetails vollflächig mit einem PMMA-Flüssigkunststoffsystem auszuführen. Im Teilbereich mit Wärmedämmung ist der Untergrund mit der vorgesehenen Dämmlage und der lastverteilenden Platte systemgerecht herzustellen und in die Abdichtung einzubinden. Materialwechsel und Fugen zwischen unterschiedlichen Untergründen sind mit den vorgesehenen Systembändern bzw. Fugenleitbändern auszubilden.
Wärmedämmung
Die Dämmschichten sind gemäß den ausgeschriebenen Positionen und den jeweiligen Anwendungsbereichen herzustellen. Für Hauptdach und Obergeschoss-Terrasse ist eine Dämmung aus EPS vorgesehen; im Teilbereich der EG-Terrasse ist eine gesonderte Wärmedämmung mit lastverteilender Platte Bestandteil des Systems.
Dämmplatten sind dicht gestoßen, hohlraumfrei, im Verband und entsprechend den Herstellervorgaben zu verlegen. Höhenversätze, offene Stoßfugen und unzulässige Unebenheiten sind nicht zulässig. Erforderliche Zuschnitte, Anpassungen, Gefällewechsel, Randanarbeitungen und Anschlüsse an aufgehende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Anschlüsse / Hochzüge / Sonderdetails
Alle Anschlüsse an aufgehende Bauteile, Wand- und Brüstungsflächen, Schwellen, Fenster- und Türelemente, Lichtkuppeln, Attiken, Rinnen, Abläufe, Speier, Rohre, Einbauteile und sonstige Durchdringungen sind systemgerecht und entsprechend den technischen Regeln herzustellen.
Die Abdichtung ist an aufgehenden massiven Bauteilen entsprechend der Planung hochzuführen bzw. entsprechend der jeweils ausgeschriebenen Position auszubilden.
Bei allen Detailpunkten sind sämtliche Nebenarbeiten wie Untergrundvorbereitung, Zuschneiden und Einpassen von Vlieslagen, Grundierungen, Eckausbildungen, Anarbeitungen, mechanische Sicherungen und systembedingte Verstärkungen in die Einheitspreise einzurechnen, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
Lichtkuppeln / Dachausstieg / Aufsatzkränze
Die eingebauten Lichtkuppeln, einschließlich der als Dachausstieg ausgebildeten Lichtkuppel, sind fachgerecht in das Abdichtungssystem einzubinden. Aufsatzkränze sind entsprechend den Systemvorgaben abzudichten. Anschlüsse an Lichtkuppeln erfolgen gemäß den ausgeschriebenen Positionen, teilweise mittels Flüssigkunststoff.
Entwässerung / Notentwässerung
Die Haupt- und Notentwässerung ist entsprechend der Entwässerungsplanung und den ausgeschriebenen Positionen herzustellen. Dies umfasst insbesondere Attikaabläufe, Attika-Notüberläufe, Speier, Wasserfangkästen, Kontrollschächte, Ablaufdrosseln, Kiesfänge, Anschlussleitungen und die zugehörigen Anarbeitungen an die Dachabdichtung.
Die Notentwässerung ist funktional von der Hauptentwässerung getrennt auszuführen. Freie Ausläufe und Speier dürfen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Retentionsdach / Dachbegrünung / Photovoltaik / Absturzsicherung
Der Dachaufbau des Hauptdaches ist auf das vorgesehene Retentionssystem abgestimmt. Die Schichtenfolge, Schutzlagen, Vliese, Retentionsboxen, Kontrollschächte, Drosseln und Randzonen sind entsprechend den Systemvorgaben und der Planung herzustellen.
Die Dachfläche ist zudem mit einer Unterkonstruktion für die spätere Nutzung einer Photovoltaikanlage sowie mit dem vorgesehenen Absturzsicherungssystem auszuführen. Schutzlagen, Auflagerzonen, Freihaltebereiche, Kiesstreifen, Kontroll- und Wartungszonen sind entsprechend der Planung und den ausgeschriebenen Leistungen einzuhalten. Beschädigungen der Dachabdichtung durch nachfolgende Gewerke sind auszuschließen.
Witterung / Ausführungsbedingungen
Abdichtungsarbeiten dürfen nur bei geeigneter Witterung und geeigneten Untergrundbedingungen ausgeführt werden. Untergründe müssen trocken, frostfrei und frei von stehendem Wasser, Eis, Schnee und haftungsmindernden Stoffen sein. Verarbeitungsbedingungen, Temperaturgrenzen, Topfzeiten, Aushärtezeiten und sonstige Vorgaben der jeweiligen Hersteller sind zwingend einzuhalten.
Bei unsicherer Witterung sind begonnene Flächen, offene Anschlüsse und gefährdete Bereiche vom Auftragnehmer auf seine Kosten bis zur Wiederaufnahme der Arbeiten provisorisch und schadensfrei zu sichern.
Schutz der ausgeführten Leistungen
Fertiggestellte Abdichtungen und Teilflächen sind vom Auftragnehmer bis zur Übernahme durch nachfolgende Gewerke gegen Beschädigungen, Verschmutzungen und Witterungseinflüsse zu schützen. Beschädigte Abdichtungen sind vor Abrechnung und Abnahme fachgerecht und ohne Mehrvergütung instand zu setzen.
Aufmaß / Abrechnung
Abgerechnet werden die tatsächlich ausgeführten und nach Aufmaß festgestellten Leistungen entsprechend den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses. Sofern nicht anders beschrieben, werden nur die tatsächlich bearbeiteten Flächen, Längen und Stückzahlen vergütet.
Stoß- und Nahtüberdeckungen, Verschnitt, Zuschnitte, Materialzugaben, Randstreifen, Befestigungsmittel, Hilfsstoffe sowie systembedingte Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Ausführungs- und Koordinationshinweise Baustellenbesprechungen / Abstimmung
Die Teilnahme an erforderlichen Baustellenbesprechungen, Abstimmungsterminen und gemeinsamen Ortsbegehungen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ein fester regelmäßiger Besprechungstermin wird derzeit nicht vorgegeben. Der Auftragnehmer hat jedoch auf Anforderung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung an den für seine Leistung erforderlichen Besprechungen teilzunehmen. Hierzu ist jeweils ein entscheidungsbefugter Vertreter des Auftragnehmers zu entsenden.
Abstimmung mit anderen Gewerken
Die Leistung ist mit den Vor- und Folgegewerken sowie den an der Planung Beteiligten rechtzeitig abzustimmen. Erforderliche Angaben, Maße, Vorleistungen, Einbauteile, Aussparungen, Anschlüsse und Übergänge sind vor Ausführung eigenverantwortlich zu klären.
Maßkontrolle
Alle Maße sind vor Fertigung und Ausführung am Bau zu prüfen. Aus Planunterlagen allein können keine Ansprüche auf nachträgliche Mehrvergütung hergeleitet werden, soweit eine Prüfung vor Ort möglich und zumutbar war.
Werk- und Montageplanung
Soweit für die jeweilige Leistung Werk-, Montage-, Detail- oder Freigabepläne erforderlich sind, sind diese vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen und mit der Bauleitung sowie den betroffenen Folgegewerken abzustimmen.
Vermeidung von Mecoprop-haltigen Bitumenbahnen
Auf Anweisung des Umweltamtes Darmstadt dürfen die verwendeten Bitumenbahnen kein Mecoprop enthalten. Ein entsprechender Nachweis mittels Datenblatt ist vom AN vorzulegen.
Allgemeine Ausführungs- und Koordinationshinweise
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten über alle abzudichtenden Flächen
01.01
Vorbereitende Arbeiten über alle abzudichtenden Flächen
02 Hauptdach
02
Hauptdach
02.01 Vorbereitung und Dampfsperre
02.01
Vorbereitung und Dampfsperre
02.02 Wärmedämmung
02.02
Wärmedämmung
02.03 Abdichtung
02.03
Abdichtung
02.04 An- und Abschlüsse
02.04
An- und Abschlüsse
02.05 Retentionsaufbau und Begrünung
02.05
Retentionsaufbau und Begrünung
02.06 Konstruktionen auf Dachfläche
02.06
Konstruktionen auf Dachfläche
03 Terrasse OG
03
Terrasse OG
03.01 Vorbereitung und Dampfsperre
03.01
Vorbereitung und Dampfsperre
03.02 Wärmedämmung
03.02
Wärmedämmung
03.03 Abdichtung
03.03
Abdichtung
03.04 Belagsarbeiten
03.04
Belagsarbeiten
04 Terrasse EG
04
Terrasse EG
04.01 Vorbereitung und Abdichtung
04.01
Vorbereitung und Abdichtung
04.02 Belagsarbeiten
04.02
Belagsarbeiten
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.01 Entwässerungsarbeiten
05.01
Entwässerungsarbeiten
05.02 Mauerabdeckungen
05.02
Mauerabdeckungen