Kunststofffenster BF 2 (Los 2)
Hegholt Quartier, Hamburg
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A. Allgemeine Projektbeschreibung Das Projekt Quartiersentwicklung Hegholt im Hamburg ist ein Projekt der Richard Ditting GmbH & Co. KG im Auftrag der SAGA Unternehmensgruppe. Baufeld 2 ( LOS 2): Carl-Bremer Ring 1 - 9 in Hamburg Bei der geplanten Bebauung handelt es sich um zwei vollständig unterkellerte 4-geschossige, getrennte Wohngebäude mit insgesamt 32 Wohneinheiten. Haus 1 wird über 2 Sicherheitstreppenhäuser und Aufzüge erschlossen. Das Haus verfügt über 20 Wohneinheiten. Haus 2 wird über ein Sicherheitstreppenhaus und Aufzug erschlossen. Das Haus verfügt über 12 Wohneinheiten. Insgesamt sind die 32 Wohneinheiten für 1-4 Personen geplant. BF 2 wird ohne Tiefgarage ausgeführt. Die Gebäude erhalten eine Unterkellerung in Form einer weißen Wanne sowie eine Flachgründung mit Sohlplatte, Streifen- und Einzelfundamenten. Das Tragkonzept besteht aus einer Stahlbetonkonstruktion mit tragenden Kalksandstein- mauerwerkswänden und Stahlbetondecken. Nichttragende Innenwände werden in GK ausgebildet. Die Fassaden werden in den unteren 3 Etagen mit Klinkerriemchen ausgeführt. Die oberste Etage erhält eine WDVS-Fassade mit Putz sowie Blechlamelle. Im Übergangsbereich zwischen Riemchen und Putz sowie oberhalb der Fenster im 3.OG wird ein umlaufender WDVS-Fries mit Blechabdeckung ausgeführt. Kleinflächen seitlich der Fenster erhalten eine Verkleidung aus Blechlamellen. Fenster werden als weiße Kunststofffenster ausgeführt. Balkongeländer werden in Teilen als geschlossene Brüstungselemente sowie in Teilen aus Stahlprofilen mit zusätzlicher satinierter Verglasung erstellt. Die Gebäude erhalten Flachdächer mit extensiver Dachbegrünung. Die Gebäude werden an eine Fernwärmeversorgung angeschlossen.                                               Haus 1                                                      Haus 2
A. Allgemeine Projektbeschreibung
B. Allgemeine Vorbemerkungen Bindefrist an das Angebot Der Auftragnehmer ist mit Angebotsabgabe an sein Angebot gebunden, und zwar bis 6 Monate nach Angebotsabgabe.
B. Allgemeine Vorbemerkungen
C. Zusätzliche Vertragsbedingungen Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind „Zusätzliche Vertragsbedingungen“ und entsprechend in die EP´s einzurechnen. 1.1          Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelner Positionen auf ihre Vollständigkeit, sach- und fachliche Richtigkeit sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Nachforderungen wegen Unkenntnis bzw. fehlerhafter Leistungsbeschreibung nach Vertragsabschluss werden nicht anerkannt. 1.2.         Die Ausführung der Leistung erfolgt entsprechend der übergebenen Unterlagen sowie sach- und fachgerecht mit Hinweis auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige DIN-Norm. Widersprüche sind im Angebotsanschreiben bekannt zu geben. 1.3.         Sämtliche Leistungen sind einschl. aller Materiallieferungen, deren Transporte, Aussparungen, Rohrdurchführungen, Durchbrüche, Anschlüsse aller An-, Abschluss-, Eck- und sonstiger Profile, sowie aller Nebenleistungen und besonderen Leistungen, mit Befestigungsmaterial in fix und fertiger Arbeit auszuführen bzw. in den EP 's einzubeziehen. 1.4.         An.- und Abtransporte, Auf.- und Abbau, herstellen und vorhalten aller zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Bauaufzüge, Gerüste, Leitern sowie sonstige Baustelleneinrichtung etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. 1.5.         Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Sämtliche Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 1.6.         Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. 1.7.         Sind für Leistungen des AN Werkspläne, Montagepläne, Statik, Berechnungen oder sonstige Nachweise zu erstellen, so sind diese vom AN zu erbringen und sind mit den entsprechenden EP´s abgegolten. Dies gilt nur, sofern diese Leistung nicht gesondert im Leistungsverzeichnis erfasst ist. 1.8.         Notwendige Revisionszeichnungen und Prüfunterlagen sind nach Fertigstellung für die entsprechenden Leistungen, vor Abnahme, vom AN dem AG auszuhändigen. 1.9.         Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen sind diese dem AG zu übergeben. Bei geschlossenen Arbeitsgängen bzw. Leistungen sind die einzelnen Materialien nur eines Herstellers zu verwenden. 1.10.       In den Preisen sind weiterhin einzukalkulieren die Kosten für das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung, (Tagesunterkünfte, Geräte, Arbeitsbühnen und dgl. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Die Transporteinrichtung bis zur Verwendungsstelle. Erforderliche Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei Frost, Eis Schnee und Regen. Versicherungen. Schlagen und Bohren von Löchern/Schlitzen für Befestigungen aller Art. Durchführung aller erforderlichen Materialprüfungen. Alle Sicherheitsmaßnahmen gem. den Unfallverhütungsvorschriften. 1.11.       Alle Maße sind vor Ausführungsbeginn auf der Baustelle zu prüfen und zu entnehmen. Sollten bei der Montage von Leistungen, Änderungen erforderlich werden die auf Fehler im Aufmaß beruhen, so haftet der AN für diese Kosten. 1.12.       Es wird eine komplette und abnahmereife Arbeit gefordert, eventuelle Einstellungen bzw. Einregulierungen zur Funktion von Anlagen sind in den EP' s einzurechnen. 1.13.       Alle Räume, Arbeitsplätze und Gerüste sind mindestens zweimal wöchentlich besenrein zu reinigen. 1.14.       Sämtliche Einbauten wie Fenster, Fassaden, Bodenbeläge, Türen, haustechnische Artikel bzw. sonstige Einbauteile sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen freizuhalten und eventuell besonders zu schützen. 1.15.       Das Aufstellen und Einrichten von Mannschaftsunterkünften und Lagerplätzen ist mit der örtl. Bauleitung des AG´s abzustimmen. 1.16.       Bei Abweichung der ausgeschriebenen Produkte und Fabrikate hat der AN die Nachweise für die Gleichwertigkeit dem AG vor Ausführung und Bestellung vorzulegen. Die Produkte müssen anhand von Bemusterungen vorgelegt werden und müssen ausdrücklich vom AG und vom Bauherrn freigegeben werden. Wenn der Bieter kein abweichendes Fabrikat benennt, gilt das Leitfabrikat als angeboten.
C. Zusätzliche Vertragsbedingungen
01 Kunststofffenster Baufeld 2 (LOS 2)
01
Kunststofffenster Baufeld 2 (LOS 2)
Vorbemerkung allgemein Kunsstofffenster Richtfabrikat: Schüco, KBE,  Kömmerling, REHAU oder gleichwertig ............................................................................................... angebotenes Fensterfabrikat, bitte angeben ! Allgemeine Angaben Farbe:                       innen Weiß / außen Weiß RAL 9010 Oberflächen: glatt ohne Profilierung Der Rahmen muß umlaufend die gleiche Ansichtsbreite bieten. Es dürfen keine gekoppelten Elemente ausgeführt werden. Die Profilkanten sind eckig (nicht gerundet) auszuführen. Die Blendrahmenschwellen von bodengehenden Elementen durch die ein Austreten aus dem Gebäude erfolgen kann, erhalten eine Aluminiumschutzschiene auf der Blendrahmenschwellenkante. Fenster in Bädern und WCs erhalten eine vollflächig satinierte Verglasung. Die Fensterkonstruktion und der Einbau erfolgt nach den Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik - Rosenheim und RAL - Vorschriften, inkl. innerer und äußerer Dichtfolie. Montage mittels Laschen am Hintermauerwerk. Fenster werden in der Regel mit Dreh - Kipp - Beschlägen ausgeführt. Rahmen und Flügelelemente sind aus weißen PVC-U Profilen zu fertigen. Das RAL-Gütesiegel des Profilherstellers (min. RAL-GZ 695, Klasse B Profile) ist nachzuweisen. Pfosten- / Kämpferverbindungen sind immer zu verschweißen. Verschraubungen sind nur zulässig, wenn vom Systemgeber angebotene Dichtungssysteme eingebaut werden, die Dichtigkeit ist nachzuweisen. Zusätzlich zur mechanischen Befestigung sind die Fensterrahmen einzuschäumen. Die Elemente sind luftdicht in die Fassadenhülle einzubinden. Dies hat mit robusten, vorgeknickten Dichtbändern mit den erforderlichen Sd-Werten zu erfolgen. (diffusionsdicht innen, diffusionsoffen außen). Vor Verklebung der Dichtbänder ist darauf zu achten, dass ein fachgerechter Glattstrich auf Leibungen und / oder Wandflächen erfolgt ist. Fensterlüfter sind in entsprechender Anzahl mit den erforderlichen Luftwechselmengen sowie Schallschutzanforderungen inkl. Wetterschutzhaube sowie allem erforderlichen Zubehör vorzusehen. Sämtliche Außenluftdurchlässe erhalten eine Sturmsicherung. Sofern für ein Fensterelement mehrere Lüftungselemente benötigt werden, sind diese symmetrisch über das Element zu verteilen. Der Einbauort (Flügel / Rahmen) ist bei der Erstellung der Werk- und Montageplanung mit den Planern so- wie dem AG abzustimmen. Farbe in gleichem Farbton wie Flügel und Rahmen. Sofern die Montage von Lüftungselementen im Fensterrahmen vorgesehen ist, ist darauf zu achten, dass der Rahmen nach Überdämmung noch eine ausreichende Höhe für die Montage aufweist. Für Schlagregendichtigkeit und Luftdurchlässigkeit werden die Klassen 3 und 9A gefordert. Entwässerung sichtbar nach außen mit Schlitzen (min. 5 x 25 mm) und Abdeckkappe. Beschläge und Scharniere Drehkippflügelbeschläge sind verdeckt liegend mit Eingriffbedienung und Fehlbedienungssperre, verstellbarem Ecklager, Eckband, Schnäpper und Scherenlager (Winkelbandschere) einzubauen. Bei Balkontüren u. bodentiefen Öffnungsflügeln sind mindestens 3 Scharniere vorzusehen. Terrassen- und Balkontüren erhalten außenseitig einen Ziehgriff, Schnäpper und eine bandseitige Verriegelung und bei Erfordernis ist ein Trittschutzblech am unteren Ende des Flügels anzubringen. Sichtbare Beschläge (Eckteile- und Scherenlager) mit PUR Beschichtung weiß in Fensterfarbe. Fensteroliven Fabrikat: Hoppe: Typ  London in F9016 verkehrsweiß als Standard. Wärmeschutz Sonnenschutzglas 3-fach Uw gesamt = 0,90 W/m²K Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g = 0,37 Transmissionsgrad = 0,50 Lichttransmission Verglasung = 0,69 Äußere Sonnenschutzelemente sind geplant. Einbruchsschutz Alle Fenster und Fenstertüren erhalten eine integrierte verschlussseitige Grundsicherheit (Pilzkopfverriegelung). Im E rdgeschoss erhalten alle Fenster und Fenstertüren die Sicherheitsklasse RC2N gem. DIN EN 1627 entsprechend den aktuellen IFB-Vorgaben zum Einbruchsschutz. Oliven mit Druckknopf gem. Bemusterungskatalog. Schallschutz Für die Fenster wurde in Abhängigkeit der Raumgröße und Ausrichtung zur Lärmquelle ein Schalldämm-Maß Rw,Fenster  von 31 - 37 dB ermittelt. Schallschutzklasse gem. Schallschutznachweis, mindestens jedoch Klasse II, Schalldämmmaß Rw,p>= 32 dB. Für Fenster mit einem Schalldämm-Maß von Rw ≥ 38 dB ist die Einbaulage der Fenster von entscheidendem Einfluss für das Erreichen der geforderten Schalldämmung am Bau. Für den Einbau dieser Fenster kommen Vorwandmontagezargen zum Einsatz, die Hinweise des Herstellers sind hierbei zu beachten. Musterfenster Vor Beginn der Fenstermontagen ist eine Probeausführung eines beispielhaften Fensters sowie einer  Balkon- / Loggientür inkl. aller Montageelemente und Folienanschlüsse herzustellen. Dieses wird zusammen mit dem Bauherren, der Bauleitung und dem Qualitätssicherer in Hinblick auf eine technisch korrekte Montage begutachtet und mit dem AN eine für alle weiteren Fenster allgemeingültige Einbaumethode festgelegt. Sonderfenster Fensterelemente vor Küchenzeilen als Sonderkonstruktion siehe Detail mit Brüstungselement mit Delogcolor-Füllung nach Bemusterung und Wahl des AG. Wartung Bei der Preisermittlung ist das einmalige Nachjustieren aller Fenster und Fenstertüren im 1. Jahr nach Übergabe des Objektes an die Erstmieter, falls erforderlich, quartalsweise gebündelt in der Angebotssumme mit einzukalkulieren. Absturzsicherungen bodentiefer Fenster: Die bodentiefen Fenster erhalten eine Absturzsicherung von außen. Es ist eine Stahlrahmenkonstruktion aus Flachstahl mit horizontalen Füllstäben aus Rundstahl, aufgesetzte Handlauf aus Rundstahl und durch Edelstahlhalter befestigter satinierter VSG-Glasplatte zu berücksichtigen. Verglasung ohne Grün - oder Blaustich nach Bemusterung und Wahl des AG. Alle Stahlbauteile S235J komplett feuerverzinkt und farblich beschichtet im RAL-Farbton nach Wahl des AG. Die Befestigung erfolgt auf dem Fensterprofil/ Blendrahmen. In Baufeld 2 werden 175 Stck. Fensterelemente verbaut.
Vorbemerkung allgemein
Vorbemerkung Nachweis der U-Werte Nachweis der Uw-Werte für die Fenster entsprechend Energieeinsparnachweis durch den NU Der Nachunternehmer weist den geforderten Uw-Wert der Fenster entsprechend. Die Kosten dafür sind in den einzelnen Fensterpositionen enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Variante 1: über den Mittelwert Der Uw-Wert wird anhand der tatsächlichen Fenstergröße für jedes Fenster ermittelt. Alternativ zum Ansatz der Einzelwerte darf der daraus flächengewichtete Mittelwert für die Uw-Werte verwendet werden. Es wird der Nachweis geführt, dass der Mittelwert der Uw-Werte aller Fenster den Anforderungen laut Energieeinspar- nachweis erfüllen. Möglich ist eine Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 oder eine Messung nach DIN EN ISO 12567 (weniger praktikabel). Variante 2: Es wird der Nachweis über das Normfenster geführt. Die Verfahren zur Bestimmung von Uw-Werten für Fenster sind in der Produktnorm DIN EN 14351-1 festgelegt. Danach ist der Uw-Wert nach DIN EN ISO 10077-1 zu ermitteln oder nach DIN EN ISO 12567 zu messen. Für die Verwendung von Uw-Werten bestehen folgende Möglichkeiten: Gemäß DIN V 4108-4 darf der vom Hersteller nach DIN EN 14351-1 für ein Fenster mit Standardgröße (1,23 m x 1,48 m bzw. für Fenstergrößen > 2,30 m²   1,48 m x 2,18 m) und mit gleicher Bauart deklarierte Uw-Wert angesetzt werden. Gleiche Bauart liegt vor, wenn das deklarierte Normfenster aus den gleichen Komponenten wie Rahmenmaterial und -bauart, gleiche Verglasung und Glasrandverbund wie das geplante Fenster zusammengesetzt ist. Aus der Herstellerbescheinigung muss neben dem deklarierten Uw-Wert und dem deklarierten Produkt (z. B. Fenster, Typkennung, etc.) der Normbezug (DIN EN 14351-1) eindeutig hervorgehen. Uw-Werte kleiner 1,0 W/(m² K) sind mit zwei Nachkommastellen anzugeben.
Vorbemerkung Nachweis der U-Werte
01.01 Kunststofffenster
01.01
Kunststofffenster
01.02 Sonderausstattungen der Fensterelemente
01.02
Sonderausstattungen der Fensterelemente
01.03 Lüftungselemente
01.03
Lüftungselemente
01.04 Absturzsicherungen
01.04
Absturzsicherungen
01.05 Verschiedenes
01.05
Verschiedenes