Maler- und Lackierarbeiten
Harald-Stender-Pl 1, Businessclub FC St Pauli
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
05 Putz- und Trockenbauarbeiten
05
Putz- und Trockenbauarbeiten
ZTV Trockenbauarbeiten ZTV Trockenbauarbeiten 1.       In den nachfolgenden Titeln sind alle Leistungen zu erfassen, die für die Herstellung der Gipskarton-wände und aller abgehängten Decken notwendig sind. 2.       Vor Beginn der Ausführung sind die tatsächlichen Einbauabmessungen auf das Ausbauraster gemeinsam mit der Bauleitung festzulegen. 3.       Zur Montage der TGA-Anlagen ist der Bauablauf zu unterbrechen. 4.       Bei der Herstellung sind die Werksvorschriften der Systemhersteller zu beachten. Es dürfen nur geprüfte Systeme eingebaut werden. 5.       Bei den Stahl-Leichtprofilen handelt es sich um System-Profile aus verzinktem Stahlblech. Alle Metallteile und Befestigungen sind in nichtrostendem Material auszuführen. 6.       Übergänge an bestehende, oder neu erstellte Bauteile sind immer flächenbündig herzustellen. Die Fugen sind bei unterschiedlichen Materialien auszuspachteln und rissüberbrückend zu bespannen. 7.       Der AN hat auf Verlangen folgende Nachweise zu erbringen: - Die Güte der Baustoffe und Bauteile - Einhaltung der geforderten Maßtoleranzen - Statische Nachweise zur Montage und zu besonderen Abhängekonstruktionen - Nachweis geforderter Brandschutzqualitäten jeweiliger Gesamtkonstruktion 8.       Bei der Herstellung der Türöffnungen in Montagewänden sind alle Hohlräume mit Mineralwolle auszufüllen, so dass die Schalldämmung nicht unterbrochen wird. 9.       Anschlussprofile sind beidseitig aller Türen aus verstärktem U- Profil herzustellen. 10.     Wände und Vorsatzschalen sind grundsätzlich doppelt (2 x mind. 12,5 mm) beplankt, außer eine andere Ausführung wird im Positionstext beschrieben. 11.     Alle Wände, Decken und Bekleidungen in Sanitärräumen, Küchen o.glw. sind mit GKI-Platten auszuführen. Bei Sanitärobjekte grundsätzlich mit verstärktes Ständerwerk. 12.     Es ist eine malerfertige Oberfläche an Wänden, Decken und Bekleidungen für Anstrich oder Tapezierarbeiten herzustellen. Oberfläche völlig planeben durch vollf. Schleifen. 13.     Freistehenden Wandenden bzw. Aussenecken mit Eckschutzschienen zu schützen. 14.     Alle Baustoffe aus mind. schwer entflammb. Material, d.h. Klasse B1 nach DIN 4102; Decken mit Brandschutzanforderungen Baustoffklasse A. Alle Unterkonstruktionen aus mind. nicht brennbaren Material (A1 DIN 4102). 15.     Befestigungen einschl. der Dübelkonstruktion müssen bauaufsichtlich zugelassen sein. 16.     Anschluss der Dampfbremse ist mechanisch mit Leisten und Kompriband herzustellen. 17.     Generell gelten bei Dichtigkeit und Kältebrücken die Anforderungen der EnEV.
ZTV Trockenbauarbeiten
05.11 EG Putzarbeiten
05.11
EG Putzarbeiten
05.21 OG Putzarbeiten
05.21
OG Putzarbeiten
09 Malerarbeiten
09
Malerarbeiten
ZTV Malerarbeiten 1.       Die Festlegung hinsichtlich der Qualität und des Aussehens der Oberfläche wird durch einzelne Musterausführungen auf der Baustelle getroffen. Es sind für alle vorkommenden Bauleistungen Musterausführungen auf der Baustelle herzu­stellen oder vorzulegen. Erst nach Zustimmung des Auftrag­gebers zu diesen Mustern erfolgt die endgültige Ausführung. 2.       In den Positionen werden die Tönungen angegeben. Die Auswahl der auszuführenden Farbtöne erfolgt durch den Auftraggeber anhand des RAL-Farbsystems o. ä. nach Be­musterung des AN.           Definition: "hellgetönt" ist volldeckend in einem weißen bis hellen Farbton "mittelgetönt" ist volldeckend in einem mittelhellen Farbton "vollgetönt" ist volldeckend in einem dunklen bis schwarzen Farbton 3.       Unabhängig von der Färbung sind die Beschichtungen immer als System her­zustellen. Maßgebend ist der Endanstrich - alle Untergrundvorbereitungen, Sperranstriche und Zwischenanstriche etc. sind systempassend darauf abzu­stimmen. 4.       Der Anstrich darf nur auf einem festen, sauberen und staubfreien Untergrund aufgetragen werden. Alle Stahl- oder Metallflächen müssen frei von Fett sein. Die Untergründe sind entsprechend vorzubereiten und ggf. auszubessern. 5.       Die Qualitäten der Oberflächen sind grundsätzlich als absolut planebene Oberfläche gespachtelt, geschliffen und gestrichen herzustellen. Es gelten die erhöhten Anforderungen für Oberflächen nach DIN 18 202. 6.       Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu erbringen: -         Die Umweltverträglichkeit der eingesetzten Stoffe. -         Verträglichkeit der Baustoffe, Bauteile untereinander           und im Bezug auf die Untergründe. -         Eignung der zu verarbeitenden Materialien für den vorgesehenen Einsatzort. - Die technischen Anforderungen an die Anstriche sind zu belegen. 7.       Sonstige einzukalkulierende Leistungen, soweit nicht in den Positionen erfasst: - Alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Sicherung gegen Beschädigung           und Verschmutzung von Einrichtungsgegenständen und Bauteilen           wie z.B. Fußböden (mit Malerkrepp-Papier), Türen, Fenstern und dergl.           während der Tapezier,- Maler,- und Lackierarbeiten,           sowie deren anschließende Beseitigung während der Ausführung. - Abkleben von Fenstern, eloxierten Teilen etc.
ZTV Malerarbeiten
09.01 EG
09.01
EG
09.02 OG
09.02
OG