Schließanlage
Hannover-Kronsrode, 1600-VK0027, Baufeld C5
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Projektbeschreibung Das Bauvorhaben Kronsrode Süd Baufeld C5 umfasst 76 frei finanzierte und 58 öffentlich gefördert Wohneinheiten. Die insgesamt 134 Mietwohnungen verfügen über ein Untergeschoss mit Abstellräumen, einer Tiefgarage für 40 Kraftfahrzeuge sowie diverser Fahrradabstellflächen. Der Gebäudekomplex besteht aus zwei zusammenhängenden viergeschossigen Gebäudekörpern die im Süden durch vier und im Norden durch sechs Einzelhäuser sowie vier integrierte Stadthäuser (Maisonetten über 3 Ebenen) gegliedert werden. Acht der zehn Häuser stehen auf dem verbindenden Untergeschoss mit Tiefgarage. Zwei der südlichen Häuser sind nicht unterkellert. Im begrünten Innenhof befindet sich ein Trafohaus mit einer überdachten Sitzlandschaft als Aufenthaltsbereich. Die Erschließungen der Häuser verbinden den Straßen- und Hofbereich miteinander. Die Haupteingänge werden durch Rampen im Vorgartenbereich barrierefrei erreicht. Das Erdgeschossniveau der Wohneinheiten wird teilweise durch innenliegende Rampen im Treppenhaus barrierefrei erreicht. Die Hauseingänge werden mit einem leicht zurückspringenden, witterungsgeschützten Vorbereich ausgestattet. Bauablauf Die Erdarbeiten werden in zwei Abschnitten ausgeführt. Zunächst wird die Baugrube mit einer Abböschung von 60 bzw. 70 Grad bis zum Grobplanum hergestellt. Die Baugrube hat einen Höhenversatz am Übergang von Haus C und Haus D und umfasst neben allen unterkellerten Bereichen auch die Fläche für eine Rigole an Haus F. Anschließend wird das Feinplanum hergestellt, dies geschieht in einem separaten Abschnitt (Erdarbeiten 2) da diese Leistung eventuell bereits vom Rohbauunternehmen ausgeführt wird. Die Baustelleneinrichtung wird vor bzw. im Zuge des zweiten Abschnitts der Erdarbeiten eingerichtet. Eine Containeranlage wird straßenseitig im Bereich der nicht unterkellerten Häuser H und G errichtet, hierzu werden zuvor die Schmutz- und Regenwasserschächte und -leitungen in diesem Bereich verlegt. Im Innenhof sind zwei Kräne des Rohbauers vorgesehen. Diese decken das gesamte Baufeld ab. Bei Bedarf z.B. zur Steigerung der Hublasten oder der Arbeitsleistung müssen diese durch mobile Kräne ergänzt werden. Die Rohbauarbeiten des Untergeschosses finden in parallelen Abschnitten statt. Priorität hat hierbei einerseits die Fertigstellung des Bereichs am Übergang von Haus I (unterkellert) und Haus H (nicht unterkellert), um die Gründungsarbeiten der nichtunterkellerten Häuser H und G zu ermöglichen. Des Weiteren hat die Fertigstellung des UG Haus F mit der Rigole im Bereich der Baustellenzufahrt Priorität, um die Baustellenzufahrt, den Bau des Trafohauses und ebenfalls der Häuser H und G nicht zu erschweren. Das Trafohaus im Innenhof ist vor dem 01.08.2027 fertig zu stellen. Es wird unmittelbar nach diesem Termin technisch ausgestattet und in Betrieb genommen, anschließend wird es den bis dahin genutzten mobilen Trafo ersetzen. Während der abschnittsweisen Verfüllung der Untergeschosse werden die Schmutz- und Regenwasserschächte und -grundleitungen verlegt. Die Rohbauarbeiten der oberirdischen Geschossen werden weiterhin in parallelen Abschnitten fortgeführt. Die Fertigstellungen erfolgen jeweils nach kompletten Häusern bzw. Hauspaaren (A+B, C+D etc.). So wird parallel ein getakteter Ablauf der Folgeleistungen zur Fertigstellung der Gebäudehülle, des Ausbaus und der Technischen Gebäudeausstattung gewährleistet. Baustelle Die Zu- und Ausfahrt auf das Baufeld ist nur beschränkt über die Baustellenzufahrt möglich. Die Zufahrt der Baustelleneinrichtungsfläche wird mit einer verdichteten Schotterschicht hergerichtet. Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist auf dem Baufeld selbst kein Wendehammer herstellbar, so dass die Baustellenfahrzeuge, je nach Größe, rückwärts ein- oder ausfahren müssen. Das Parken ist auf dem Baufeld nicht gestattet. Zusätzlich zur Grundstücksfläche steht aufgrund eines Sondernutzungsrechtes ein umlaufender Streifen von ca. 5m der Baustelle zur Verfügung. Entlang der westlichen Straße "Am Bargerdquo; ist dieses Recht jedoch eingeschränkt. Die drei dauerhaft nutzbaren Straßenseite dienen temporären Lagerungen, Wegen und Trassen sowie einer Containeranlage. Grundsätzlich sind durch die ausführenden Firmen Flächen nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe verfügbar. Baustelleneinrichtung Die allgemeine Baustelleneinrichtung umfasst allgemeine Einrichtungen wie Bauzäune, Sanitäranlagen, Baubeleuchtung, Baustrom- und Wasseranschlüsse. Es wird ein Arbeitsgerüst entlang der Fassaden zur Verfügung gestellt. An der Straße "Scheerenbleckrdquo; an der südlichen Grundstücksseite wir eine zweigeschossige Containeranlage errichtet. Hier stehen den ausführenden Firmen nach Absprache Bürocontainer zur Verfügung. Die Einrichtung der Container kann mit dem Gewerk Baustelleneinrichtung auf eigene Kosten vereinbart oder selbst mitgebracht werden. Stellplätze für eigene Bürocontainer stehen aufgrund der beengten Verhältnisse nicht zur Verfügung. Temporär können nach Absprache einzelne Materialcontainer aufgestellt werden. Alle Arbeitsmittel wie Hebezeug, Mobilkräne, Rollgerüste innen und außen, etc. sind durch die jeweiligen ausführenden Firmen selbst bereit zu halten und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Im Baufeld werden durch das Gewerk Erweiterter Rohbau für dessen eigene Leistungen zwei Kräne errichtet.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbedingungen Bestandteil dieses Vertrags zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer (AN) sind, sofern in den Leistungsbeschreibungen nicht abweichend beschrieben, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) bestenhend insbesondere aus der DIN 18299 sowie gewerkespezifischen Bestimmungen, in der aktuellen Fassung. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Bautageberichte Es sind für jeden Arbeitstag Bautageberichte zu erstellen und wöchentlich bei der Bauüberwachung des AG unaufgefordert digital einzureichen. Hier sind die Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter, Arbeitszeit, Maschineneinsatz, Wetterbedingungen sowie Tätigkeiten und Arbeitsfortschritt festzuhalten. Arbeitsablauf und Koordinationsgespräche Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der Bauüberwachung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit den weiteren tätigen Gewerken, die seine eigene Leistung technisch oder organisatorisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Regelmäßige Koordinationsgespräche im Rahmen einer Baubesprechung mit allen Gewerken finden wöchentlich statt. Die Teilnahme eines vertretungsbefugten, auskunftsfähigen, deutschsprachigen Mitarbeiters ist erforderlich und Vertragsbestandteil. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn der Arbeiten der Bauüberwachung anzuzeigen und durch den AG freizugeben. Auf den unterschriebenen Stundenlohnnachweisen sind die entsprechenden Mitarbeiter namentlich aufzuführen. Anzugeben sind Art und Umfang der Leistung mit Datum der Ausführung. Weiterhin sind die Stundenlohnarbeiten zu begründen. Schuttbeseitigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der Ausführungsfrist seiner Leistungen in einem sauberen Zustand zu halten. Sämtlicher anfallender Bauschutt aus dem Leistungsbereich des Auftragnehmers (Materialschutt, Verpackungsmaterialien usw.) ist entsprechend der Bauschuttmenge arbeitstägig abzufahren und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Die hierfür anfallenden Kosten sind in die betreffenden Einzelpositionen mit einzurechnen. Es werden vom AG keine Müllcontainer gestellt. Eigene Müllcontainer auf der Baustelleneinrichtungsfläche müssen mit der Bauüberwachung des AG abgestimmt werden. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, durch einen Dritten die Baustelle reinigen und den Bauschutt entsorgen zu lassen. Die dafür anfallenden Kosten werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber in Rechnung gestellt. Lärm- und staubverursachende Arbeiten Zur Gewährleistung eines möglichst geräuscharmen Baubetriebes ist die günstige Aufstellung der Baumaschinen zu beachten und ggf. sind Abschirmungsmaßnahmen zum Einhalten der zulässigen Richtwerte vorzusehen. Grundsätzlich dürfen nur schallgedämpfte Geräte eingesetzt werden. Die Vorgaben der AVV Baulärm sind einzuhalten. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Das trockene Fegen / Kehren in Innenräumen ist untersagt. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Scheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem Stand der Technik. Die Einrichtungen sind regelmäßig zu warten und zu prüfen. Diese Maßnahmen sind u.a. zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich. Die Aufwendungen hierfür sind in den Einheitspreisen der entsprechenden Leistungspositionen zu berücksichtigen. Verschmutzungen, Beschädigungen Der Unternehmer haftet in vollem Umfang für die durch ihn verursachte Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und für Beschädigungen der von ihm benutzten Zufahrtsstraßen (öffentliche Verkehrswege). Verunreinigungen der Straße sind sofort zu beseitigen. Umweltverträglichkeit, Besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile Sämtliche eingesetzten Baustoffe und Baukonstruktionen müssen - soweit möglich - schadstofffrei bzw. -arm sein. Bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse und sonstige Verwendbarkeitsnachweise etc. sind rechtzeitig vor entsprechenden Materialdispositionen und Fertigungsbeginn zu beschaffen und jederzeit auf der Baustelle vorzuhalten. Die Eigenschaften / Zulassungen aller verwendeten Materialien sind durch Prüfzeugnisse / Normen / Europäische Technische Bewertungen nachzuweisen. Alle angebotenen Baustoffe, -Systeme sind gem. Herstellervorschriften so auszuführen, dass eine Herstellergarantie für das Gesamtsystem erhalten bleibt. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Parallel zu den Arbeiten des AN werden mit zunehmendem Baufortschritt weitere Unternehmer auf dem Baufeld bzw. im Gebäude tätig sein. Teile der allgemeinen BE und der zentralen Erschließung sind gemeinsam zu nutzen, z.B. Zufahrten, Sanitäranlagen und Baustelleneinrichtung. Materialanlieferung Um einen geregelten Ablauf des Baustellenverkehrs zu erreichen, hat sich der Auftragnehmer bei Materialanlieferungen mit den anderen Baubeteiligten vor Ort abzustimmen. Hierzu dienen u.a. die wöchentlichen Baubesprechungen. Das Einrichten der eigenen Lagerflächen und das Abladen von Material ist rechtzeitig abzustimmen. Kräne / Hebezeug Durch den AG wird dem Rohbaugewerk die Standfläche für 2 Kräne zur Verfügung gestellt. Sonstiges Hebezeug zum Heben sämtlicher Lasten und Materialien, das für die Erbringung aller Leistungen aus den nachfolgend beschriebener Positionen notwendig ist, wird ebenfalls nicht gesondert vergütet, es ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei der Standortwahl von Auftragnehmern für eigene Mobilkräne und bei der Wahl der Größe bzw. Länge der Kranausladung, hat dieser eigenverantwortlich, rechtzeitig vor Baubeginn und auf eigene Kosten erforderliche und hieraus bedingte Einverständniserklärungen der Nachbarn und Eigentümer der überfahrenen Grundstücke für die Überfahrung mit dem Ausleger einzuholen. Sanitärräume Sanitär-/ WC-Container werden erst nach den Erdarbeiten mit Beginn der Rohbauarbeiten vom AG zur Verfügung gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird vom AG eine Trocken-WC-Kabine vorgehalten. Die Einrichtung der zur Verfügung gestellten Sanitäranlagen ist pfleglich zu behandeln und in einem gereinigten Zustand zu hinterlassen. Entstandene Schäden, die der AN zu verantworten hat, werden dem AN in Rechnung gestellt. Bauzaun Die Schließung der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt mit einem umlaufenden Bauzaun. Dieser ist stets geschlossen zu halten. Nach arbeitstäglicher Beendigung der Arbeiten sind die Tore eigenverantwortlich durch alle Gewerke zu verschließen und zu sichern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Bewachung und Überwachung der Unterkünfte, Baustofflager und Geräte besteht nicht. Baubeleuchtung Der Auftraggeber sorgt für eine Grundbeleuchtung der Verkehrswege auf der Baustelle, sowohl im als auch außerhalb des Gebäudes. Die Arbeitsplatzbeleuchtung ist Leistung des jeweiligen Auftragnehmers. SiGeKo / SiGe-Plan Der Auftraggeber beauftragt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz -Koordinator (SiGeKo) gem. BaustellV. Die Auflagen und die Hinweise des SiGe-Koordinators sind durch den Auftragnehmer und seiner Nachunternehmer zu beachten. Die Verpflichtungen des Auftragnehmers gem. NBauO  § 55 Bauleiterin und Bauleiter bleiben hiervon ausdrücklich unberührt und entlasten nicht von den Verpflichtungen des Auftragnehmers. Der SiGeKo erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie  ein Anschreiben zum SiGe-Plan, das von den Unternehmern auszufüllen und zurückzusenden ist. Während der gesamten Bauzeit werden durch den SiGeKo Begehungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt und protokolliert. Auf besondere Anforderung hat der AN diesen Begehungen mit einem vertretungsbefugten, auskunftsfähigen, deutschsprachigen Mitarbeiter teilzunehmen. Der AN verpflichtet sich, Beanstandungen und sicherheitstechnische Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten, bspw.: ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten ASR Arbeitsstätten-Richtlinien UVV Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften VBG Vorschriften der Berufsgenossenschaften für Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit (Altbestand) BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit Insbesondere auf die Pflichterfüllung des AN gem. § 5 BaustellV wird hingewiesen. Maße Vor Ausführung sind alle Maße am Bau zu überprüfen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeiten werden grundsätzlich nicht anerkannt. Das örtliche Aufmessen hat so frühzeitig zu erfolgen, dass evtl. erforderliche Korrekturen der Vorleistung durchgeführt werden können, ohne dass die Ausführungsfristen des Auftragnehmers davon betroffen werden. Höhen, Achsen Die Höhenangaben in den Plänen beziehen sich auf einen Höhenpunkt. Bauseitig wird durch den Vermesser des Bauherrn 1 Achssystem zur Verfügung gestellt. In jedem Haus wird auf jedem Geschoss an 1 Stelle Meterrisse eingemessen. Der Meterriss ist für alle Nachfolgeunternehmer verbindlich. Weitere Höhen für die Erbringung der eigenen Leistungen hat der AN eigenverantwortlich und selbständig einzumessen und zu übertragen. Komplettleistungen Alle im Folgenden beschriebenen Leistungen verstehen sich als Komplettleistungen inkl. Montage, Liefern aller erforderlichen Materialien, Hilfs- und Betriebsstoffe, Befestigungsmittel, Schutzmaßnahmen, Einbau- und Montagehilfen usw. soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. Die erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Witterung Einschränkungen des Baubetriebes durch Witterungseinflüsse, mit denen während der Bauausführungszeit normalerweise gerechnet werden muss, gelten nicht als Behinderung und sind vom AN bei der Kalkulation seines Angebotes entsprechend zu berücksichtigen.
Besondere Vertragsbedingungen
Ausführungsbeschreibung Leitprodukt: ABUS System Bravus.2000 Bei Abweichung vom Leitprodukt, sind mindestens die hier beschriebenen Eigenschaften des Leitprodukts einzuhalten: Für die Ausführung der Schließanlage sind Profilzylinder mit 14 mm  Kerndurchmesser zur Sicherung einer optimalen Führung der Kernstifte zu verwenden. Der Kernstiftkegel und die Schlüsselbohrungen haben 90° zu betragen, um eine hohe Standzeit und beste Gleiteigenschaften zu gewährleisten. Das zur Anwendung kommende Profilzylinder-System ist ein Wendeschlüsselsystem und verfügt über eine mehrdimensionale Berechtigungsprüfung. Hier wird ein in eine Nut eingebettetes erhabenes Element auf Form, Lage und Position abgefragt. Es verfügt über 10 aktive Zuhaltungen in 2 Zuhaltungsebenen. Höchster Kopier- und Manipulationsschutz werden somit garantiert. Für die Profilzylinder ist eine Ersatzbedarfsdeckung und die Nachlieferung von mindestens 25 Jahren sicherzustellen. Der Profil-Halbzylinder wird so gefertigt, dass die Winkeleinstellung des Schließbartes 8-fach verstellbar ist. Damit ist der universelle Einsatz in allen Arten von Schlössern, Schaltern, Schaltschlössern usw. gegeben. Die Veränderung der Winkeleinstellung des Schließbartes erfolgt durch Druck auf eine Freigabesperre. Die Profilzylinder sind sowohl für rechts und links schließende Einsteckschlösser verwendbar. Zum Schutz einer Schließanlage erhält deren Eigentümer vom Herstellerbetrieb eine Sicherungskarte. Nur bei Vorlage dieser Karte ist der Fachhandel berechtigt, beim Herstellerbetrieb Schlüssel bzw. Profilzylinder nachzubestellen. Das erste und dritte Stiftpaar pro Zylinderseite besteht aus gehärteten Spezialstahl-Stiften (serienmäßiger Aufbohrschutz). Damit werden gewaltsame Öffnungsversuche erschwert. Um eine funktionsgerechte und einbruchhemmende Montage der Profilzylinder zu garantieren, werden die Verlängerungen symmetrisch und asymmetrisch in Abstufungen von 5 mm ausgeführt. Jeder Profil-Doppelzylinder kann ab der Grundlänge von 30,5 mm / 30,5 mm mit beidseitig wirkender Not- und Gefahrenfunktion ausgerüstet werden. Hier ist es möglich, bei verschlossener Tür und gleichzeitig innen steckendem Schlüssel mit einem zweiten berechtigten Schlüssel das Schloss von außen zu öffnen. Werden kürzere Baulängen benötigt, kann der Doppelzylinder in der Länger 28 mm / 32 mm angeboten werden. Der Einsatz von links rechts verwendbaren Knaufzylindern ist gegeben. Das Öffnen oder Sperren der Tür erfolgt von innen mit dem Knauf, von außen immer mit dem Schlüssel. Knaufzylinder mit Drehmoment unabhängiger Zwangsentkupplung (Anti-Amok-Funktion) müssen in die Schließanlage integrierbar sein. Die Tür kann von der Rauminnenseite aus verriegelt werden, der Schlüssel kann von außen die Tür entriegeln und hat Priorität. Die Funktion ist auch dann garantiert, wenn durch das Ziehen oder Drücken an der Tür Druck auf Falle und / oder Riegel ausgeübt wird. Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung von Rutschkupplungen nicht gestattet. Die Schlüssel bestehen aus Neusilber. Je nach Bedarf (Schließplanangabe) werden pro Zylinder bis zu drei Einzelschlüssel ohne Aufpreis geliefert. Alle Profilzylinder und die dazugehörigen Schlüssel sind serienmäßig mit der Schließanlagennummer und einer kundenspezifischen Einzelnummerierung versehen. Schlussfolgerungen auf die konkreten Schließungen sind nicht möglich. Sämtliche Profilzylinder besitzen Aufsperrsicherungen gemäß DIN 18252 und DIN EN 1303. Der Schließbart besteht serienmäßig aus Sinterstahl mit brünierter Oberfläche für einen hohen Korrosionsschutz. Modulare Ausführung erhältlich für Doppel-, Knauf und Halbzylinder. Dadurch ist ein erhöhter Ziehschutz dank des Modulsteges aus Edelstahl und erhöhtem Bohrschutz dank gehärteten Stahlstiften und Bohrschutz Inlay aus Edelstahl
Ausführungsbeschreibung
1 Schließanlage
1
Schließanlage
1.01 Erstellen des Schließ- und Einbauplans Die Position beinhaltet das Ausarbeiten und die Feinabstimmung der Schließberechtigungen für alle Schlüssel, Gruppen und Einzelberechtigungen und aller Zylinder. Die Positions- oder Türnummern müssen mit dem Bauherren geklärt, definiert und im Einbauplan eingetragen werden. Hier Einzukalkulieren sind bis zu 3  Einzeltermine von  max. 3 Stunden vor Ort und die dazu notwendigen An- und Abfahrten sowie die jeweiligen Anpassungen des Schließplans in Abstimmung AG/Nutzer. Die Schließ- und Einbaupläne ist erst nach schriftlicher Freigabe durch die Bauherren zur Bestellung freigegeben. Dazu ist dieser als PDF- und Excel - Datei und bis zu 3 Stück Papierform als Teil der Position vor zu legen.
1.01
Erstellen des Schließ- und Einbauplans
P
1,00
psch
1.02 Profildoppelzylinder 30,5/30,5 mm B2L410 Profildoppelzylinder, System Bravus.2000 Achsmaß: 30,5/30,5 mm Wendeschlüssel mit Intellitec System, horizontale Schlüsseleinführung, 10 gefederte Zuhaltungen und bis zu 4 Codierstifte auf zwei Zuhaltungsebenen, 6-stiftiges Längenraster, mehrdimensionale Berechtigungsprüfung eines erhabenen Elementes, 14 mm Kerndurchmesser, Schließzylinder gemäß DIN 18252 und DIN EN 1303, serienmäßiger Anbohrschutz, Patentschutz bis 2030, Markenschutz unbegrenzt, gesperrtes Sonderprofil
1.02
Profildoppelzylinder 30,5/30,5 mm
184,00
St
1.03 Profilknaufzylinder 30,5/30,5 mm B2L430 Profilknaufzylinder, System Bravus.2000 Achsmaß: 30,5/30,5 mm Wendeschlüssel mit Intellitec System, horizontale Schlüsseleinführung, 10 gefederte Zuhaltungen in erster und zweiter Zuhaltungsreihe, 6-stiftiges Längenraster, mehrdimensionale Berechtigungsprüfung eines erhabenen Elementes, 14 mm Kerndurchmesser, Schließzylinder gemäß DIN 18252 und DIN EN 1303, serienmäßiger Anbohrschutz, Patentschutz bis 2030, Markenschutz unbegrenzt, gesperrtes Sonderprofil
1.03
Profilknaufzylinder 30,5/30,5 mm
E
1,00
St
1.04 Profil-Halbzylinder 30,5/9,8 mm B2L452 Profil-Halbzylinder, System Bravus.2000 Achsmaß: 30,5/9,8 mm Wendeschlüssel mit Intellitec System, horizontale Schlüsseleinführung, zehn gefederte Zuhaltungen in erster und zweiter Zuhaltungsreihe, mehrdimensionale Berechtigungsprüfung eines erhabenen Elementes, 10 Stiftzuhaltungen, 14 mm Kerndurchmesser, 8-fach verstellbarer Schließbart, Schließzylinder gemäß DIN 18252 und DIN EN 1303, serienmäßiger Anbohrschutz, Patentschutz bis 2030, Markenschutz unbegrenzt, gesperrtes Sonderprofil
1.04
Profil-Halbzylinder 30,5/9,8 mm
E
1,00
St
1.05 Zylinderverlängerung Lieferung, Einrichtung und Montage inkl. aller notwendigen Verbindungsmittel Zylinderverlängerung für Doppelknaufzylinder, je angefangene 5 mm
1.05
Zylinderverlängerung
297,00
St
1.06 Zylinder-Vorhangschloss B1L480 Zylinder-Vorhangschloss,  System Bravus.1000 kompatibel zu Bravus.2000 Ms geschliffen, verchromt, beidseitige Verriegelung mit Schnappverschluss, Bügel: Stahl, gehärtet 28 mm Wendeschlüssel mit Intellitec System, 10 Stiftzuhaltungen, horizontale Schlüsseleinführung, mehrdimensionale Berechtigungsprüfung eines erhabenen Elementes, 6-stiftiges Längenraster, 14 mm Kerndurchmesser, Schließzylinder gemäß DIN 18252 und DIN EN 1303, serienmäßiger Anbohrschutz, kombinierter Marken und Patentschutz, Patentschutz bis 2030, Markenschutz ungegrenzt, gesperrtes Sonderprofil
1.06
Zylinder-Vorhangschloss
134,00
St
1.07 Zylinder Briefkastenanlage Schließzylinder für Briefkastenanlagen, gleichschließend mit o.g. Wohnungstüren.
1.07
Zylinder Briefkastenanlage
E
134,00
St
1.08 Zylinder Lichtschachtfenster Schließzylinder für Lichtschachtfenster, gleichschließend.
1.08
Zylinder Lichtschachtfenster
E
27,00
St
1.09 Übergeordnete Schlüssel für Schließanlage Übergeordnete Schlüssel System Bravus.2000, mit Intellitec Pin in der Schlüsselspitze, bei Lieferung mit der Schließanlage
1.09
Übergeordnete Schlüssel für Schließanlage
30,00
St
1.10 Einzel-Mehrschlüssel für Schließanlage Einzel-Mehrschlüssel System Bravus 2000, mit Intellitec Pin in der Schlüsselspitze, bei Lieferung mit der Schließanlage (6 Schlüssel je Wohneinheit)
1.10
Einzel-Mehrschlüssel für Schließanlage
804,00
St
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2.01 Stundenlohn Vorarbeiter
2.01
Stundenlohn Vorarbeiter
10,00
h
2.02 Stundenlohn Facharbeiter
2.02
Stundenlohn Facharbeiter
10,00
h
2.03 Stundensatz Helfer
2.03
Stundensatz Helfer
10,00
h