Innentüren
Hannover-Kronsrode, 1600-VK0027, Baufeld C5
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Projektbeschreibung Das Bauvorhaben Kronsrode Süd Baufeld C5 umfasst 76 frei finanzierte und 58 öffentlich gefördert Wohneinheiten. Die insgesamt 134 Mietwohnungen verfügen über ein Untergeschoss mit Abstellräumen, einer Tiefgarage für 40 Kraftfahrzeuge sowie diverser Fahrradabstellflächen. Der Gebäudekomplex besteht aus zwei zusammenhängenden viergeschossigen Gebäudekörpern die im Süden durch vier und im Norden durch sechs Einzelhäuser sowie vier integrierte Stadthäuser (Maisonetten über 3 Ebenen) gegliedert werden. Acht der zehn Häuser stehen auf dem verbindenden Untergeschoss mit Tiefgarage. Zwei der südlichen Häuser sind nicht unterkellert. Im begrünten Innenhof befindet sich ein Trafohaus mit einer überdachten Sitzlandschaft als Aufenthaltsbereich. Die Erschließungen der Häuser verbinden den Straßen- und Hofbereich miteinander. Die Haupteingänge werden durch Rampen im Vorgartenbereich barrierefrei erreicht. Das Erdgeschossniveau der Wohneinheiten wird teilweise durch innenliegende Rampen im Treppenhaus barrierefrei erreicht. Die Hauseingänge werden mit einem leicht zurückspringenden, witterungsgeschützten Vorbereich ausgestattet. Bauablauf Die Erdarbeiten werden in zwei Abschnitten ausgeführt. Zunächst wird die Baugrube mit einer Abböschung von 60 bzw. 70 Grad bis zum Grobplanum hergestellt. Die Baugrube hat einen Höhenversatz am Übergang von Haus C und Haus D und umfasst neben allen unterkellerten Bereichen auch die Fläche für eine Rigole an Haus F. Anschließend wird das Feinplanum hergestellt, dies geschieht in einem separaten Abschnitt (Erdarbeiten 2) da diese Leistung eventuell bereits vom Rohbauunternehmen ausgeführt wird. Die Baustelleneinrichtung wird vor bzw. im Zuge des zweiten Abschnitts der Erdarbeiten eingerichtet. Eine Containeranlage wird straßenseitig im Bereich der nicht unterkellerten Häuser H und G errichtet, hierzu werden zuvor die Schmutz- und Regenwasserschächte und -leitungen in diesem Bereich verlegt. Im Innenhof sind zwei Kräne des Rohbauers vorgesehen. Diese decken das gesamte Baufeld ab. Bei Bedarf z.B. zur Steigerung der Hublasten oder der Arbeitsleistung müssen diese durch mobile Kräne ergänzt werden. Die Rohbauarbeiten des Untergeschosses finden in parallelen Abschnitten statt. Priorität hat hierbei einerseits die Fertigstellung des Bereichs am Übergang von Haus I (unterkellert) und Haus H (nicht unterkellert), um die Gründungsarbeiten der nichtunterkellerten Häuser H und G zu ermöglichen. Des Weiteren hat die Fertigstellung des UG Haus F mit der Rigole im Bereich der Baustellenzufahrt Priorität, um die Baustellenzufahrt, den Bau des Trafohauses und ebenfalls der Häuser H und G nicht zu erschweren. Das Trafohaus im Innenhof ist vor dem 01.08.2027 fertig zu stellen. Es wird unmittelbar nach diesem Termin technisch ausgestattet und in Betrieb genommen, anschließend wird es den bis dahin genutzten mobilen Trafo ersetzen. Während der abschnittsweisen Verfüllung der Untergeschosse werden die Schmutz- und Regenwasserschächte und -grundleitungen verlegt. Die Rohbauarbeiten der oberirdischen Geschossen werden weiterhin in parallelen Abschnitten fortgeführt. Die Fertigstellungen erfolgen jeweils nach kompletten Häusern bzw. Hauspaaren (A+B, C+D etc.). So wird parallel ein getakteter Ablauf der Folgeleistungen zur Fertigstellung der Gebäudehülle, des Ausbaus und der Technischen Gebäudeausstattung gewährleistet. Baustelle Die Zu- und Ausfahrt auf das Baufeld ist nur beschränkt über die Baustellenzufahrt möglich. Die Zufahrt der Baustelleneinrichtungsfläche wird mit einer verdichteten Schotterschicht hergerichtet. Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist auf dem Baufeld selbst kein Wendehammer herstellbar, so dass die Baustellenfahrzeuge, je nach Größe, rückwärts ein- oder ausfahren müssen. Das Parken ist auf dem Baufeld nicht gestattet. Zusätzlich zur Grundstücksfläche steht aufgrund eines Sondernutzungsrechtes ein umlaufender Streifen von ca. 5m der Baustelle zur Verfügung. Entlang der westlichen Straße "Am Bargerdquo; ist dieses Recht jedoch eingeschränkt. Die drei dauerhaft nutzbaren Straßenseite dienen temporären Lagerungen, Wegen und Trassen sowie einer Containeranlage. Grundsätzlich sind durch die ausführenden Firmen Flächen nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe verfügbar. Baustelleneinrichtung Die allgemeine Baustelleneinrichtung umfasst allgemeine Einrichtungen wie Bauzäune, Sanitäranlagen, Baubeleuchtung, Baustrom- und Wasseranschlüsse. Es wird ein Arbeitsgerüst entlang der Fassaden zur Verfügung gestellt. An der Straße "Scheerenbleckrdquo; an der südlichen Grundstücksseite wir eine zweigeschossige Containeranlage errichtet. Hier stehen den ausführenden Firmen nach Absprache Bürocontainer zur Verfügung. Die Einrichtung der Container kann mit dem Gewerk Baustelleneinrichtung auf eigene Kosten vereinbart oder selbst mitgebracht werden. Stellplätze für eigene Bürocontainer stehen aufgrund der beengten Verhältnisse nicht zur Verfügung. Temporär können nach Absprache einzelne Materialcontainer aufgestellt werden. Alle Arbeitsmittel wie Hebezeug, Mobilkräne, Rollgerüste innen und außen, etc. sind durch die jeweiligen ausführenden Firmen selbst bereit zu halten und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Im Baufeld werden durch das Gewerk Erweiterter Rohbau für dessen eigene Leistungen zwei Kräne errichtet.
Allgemeine Vorbemerkungen
Objektbeschreibung nach Bauteilen und Kostengruppen KG 310 Baugrube Gemäß dem Bodengutachten liegt der Baugrubenaushub in der Bodenklasse 6-7 (Fels). KG 320 Gründung Die Gründung erfolgt im Bereich des Untergeschosses (Haus A-F, I und J) als Flachgründung mit einer WU-Sohlplatte auf einer Sauberkeitsschicht. Die Außenwände werden ebenso in WU-Qualität ausgeführt. Das Untergeschoss wird so als geschlossene WU-Konstruktion ausgeführt. Die Untergeschoss-Decke wird nicht aus WU-Beton ausgeführt, sondern erhält im Außenbereich eine oberseitige Abdichtung. Im Untergeschoss (Treppenhäuser, Technik und Abstellflächen) wird unterseitig sowie an den Begrenzungswänden eine Perimeterdämmung mit einer umlaufenden Flankendämmung (Anschluss Tiefgarage) vorgesehen. Die Tiefgarage wird ebenso mit einer WU-Sohlplatte (ungedämmt) gegründet. Die Häuser G und H sind nicht unterkellert und die Gründung erfolgt mit einer Stahlbeton-Bodenplatte und einer umlaufenden Frostschürze. KG 330 Außenwände Die Außenwände werden straßenseitig als zweischaliges Mauerwerk bzw. Stahlbeton mit Vorsatzschale ausgebildet. Die Innenhofbereiche und Loggien werden mit Klinkerriemchen oder als WDVS-Fassade ausgeführt. Die horizontale Fassadengliederung wird durch eine sichtbare Bänderung im Bereich der Geschossdecken (Klinker und WDVS) betont. Der sichtbare Klinker an den straßenseitigen Fassaden wird mittels Mauerwerksanker und Konsolankern geschossweise an eine Stahlbeton-Aufkantung an die Deckenbereiche gehängt. Die horizontale Gliederung der Fassade soll durch einen Wechsel zwischen Normal- und Fußsortierung des Ziegelverblenders sowie durch eine leichte Farbunterscheidung des Klinkers erfolgen und so die Bänder gestalterisch hervorheben. Teilbereiche (Betonfertigteile der Loggien und Dachterrassen sowie Fassadenteile im Innenhof) werden mit Riemchenfassaden geplant, welche aus dem Vollstein geschnitten werden. Die Gebäudeecken, die aufgrund des Baufelds von einem 90° Winkel abweichen, werden aus Klinker-Formsteinen (Sonderformate) gemauert. Die Innenhöfe erhalten eine WDVS-Fassade mit zwei hochwertigen unterschiedlichen Putzstrukturen. Das Thema der horizontalen Bänder im Zwischenbereich der Geschossdecken wird hier aufgegriffen, wodurch diese Bereiche entsprechend einen linierten Strukturputz (Besenstrich) erhalten. Durch den Einsatz von feinstrukturiertem Putz in unterschiedlichen Farben an den restlichen Flächen entsteht hier, wie auch an der Klinkerfassade, eine horizontale Gliederung der Geschosse. Die Treppenhäuser werden mit einer Stahlbeton-Außenwand geplant. Ein besonderes Detail in der Fassadengestaltung liegt bei den Hauseingängen: Eine markante Rundung als Einschnitt in die Kubatur, welche durch ein Klinkerrelief betont wird. Das Ziel bei der Umsetzung der Fassadenkurve im Nordriegel besteht darin, den Anforderungen des Städtebaus sowohl gestalterisch als auch wirtschaftlich und bautechnisch gerecht zu werden. Daraus resultiert eine Segmentierung der Fassade, mit der kleinstmöglichen Anzahl an Segmenten (Stahlbeton und Mauerwerk), um die Baulinie annähernd halten zu können. Ferner wurden die Knickpunkte so platziert, dass sie entweder an Fensterlaibungen anschließen oder an Kubatur-Rücksprüngen liegen. Die Fenster sind als bodentiefe, warmgrau folierte Kunststofffenster mit Dreifachverglasung geplant. Die erforderliche Absturzsicherung wird durch einen Brüstungsriegel gewährleistet. Im Erdgeschoss werden die Fenster mit einem Rollladenkasten für den Sonnen- und Einbruchschutz geplant. Alle weiteren Fenster erhalten eine Sonnenschutzverglasung. Die Absturzsicherungen der Balkone, Loggien und Dachterrassen werden als Flachstahlgeländer ausgeführt, wobei sich die Staketen jeweils im Wechsel um 45° zueinander verdrehen. Dies dient dem Sichtschutz und der Privatheit. Hierbei ergibt sich ein Spiel der optischen Öffnung bzw. Schließung je nach Einblickwinkel. Die Fallrohre im Bereich der Klinkerfassade werden frei revisionierbar in verblechten Fassadentaschen ausgeführt und dem Klinker farblich angeglichen. Die Fallrohre im Innenhof und in den Loggien und Balkonen werden Aufputz farblich an die Fassaden angepasst geplant. KG 340 Innenwände Das Gebäude wird in massiver Bauweise geplant. Die Stahlbetondecken werden von Mauerwerks- und Stahlbetonwänden getragen. Die Trennung der Häuser erfolgt durch Mauerwerkswände. Das Haus B und C sowie das Haus G und H trennt eine gebäudehohe Stahlbetonbrandwand. Die Treppenhaus- und Wohnungstrennwände werden umfassend als Kalksandsteinwände bzw. Betonwände geplant. Sie werden nach Vorgaben des Brandschutzes in Brandwandqualität ausgeführt. Alle nicht tragenden Innenwände werden als Metallständerwände mit Gipskarton-Beplankung ausgeführt, deren Oberflächen tapeziert oder gefliest werden. KG 350 Decken Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken ausgebildet. Die Bodenbeläge werden auf schwimmendem Estrich oberhalb der Fußbodenheizung verlegt. Die Wohnbereiche werden mit PVC-freiem Vinylboden und die Bäder und Treppenhäuser mit Fliesen belegt. Somit ergibt sich für die Wohngeschosse ein 17cm starker Fußbodenaufbau. Lediglich im Erdgeschoss der nicht unterkellerten Häuser G und H ist aufgrund der zusätzlichen Dämmung ein abweichender Bodenaufbau von 28cm vorgesehen. Die Decke über der Tiefgarage im Innenhof wird als Stahlbetondecke ausgeführt. Aufgrund des umlaufenden Geländeniveaus und dessen barrierefreien Anschlüssen verspringt die Decke über der Tiefgarage zwischen dem Süd- und Nordriegel. Unterzüge und Konsolen fangen die innenhofseitigen Gebäudeaußenwände in der Tiefgarage ab. Die Tiefgarage wird natürlich be- und entlüftet, sodass hierfür Lüftungsbauwerke und Lichtschächte geplant wurden. Das Untergeschoss befindet sich in der thermischen Hülle - ausgenommen die Tiefgarage und der Fahrradraum. Die Decke außerhalb der Bereiche der Abstellräume wird ober- und unterseitig mit einer Flankendämmung versehen. Die Treppenläufe der notwendigen Treppenhäuser aus Stahlbetonfertigteilen werden mit Tronsolen von den Ortbetonpodesten und -decken entkoppelt. Die Treppengeländer werden als zweiteilige Flachstahl-Staketen mit Obergurt seitlich ins Treppenauge gehängt. KG 360 Dächer Das Dach wird als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgebildet. Die Dachflächen werden als Retentionsdach mit einem Systemaufbau für extensive Begrünung geplant. Gemäß Bebauungsplan wird die erforderliche Fläche für Photovoltaikanlagen bereitgestellt. Jedes Treppenhaus verfügt über einen Dachausstieg zu Wartungszwecken. Das Untergeschoss ragt teilweise über den Umriss des Erdgeschosses hinaus. Somit ergeben sich in diesem Bereich Flachdächer, deren Aufbauhöhen gemäß Planung der Freianlagen variieren. Die Deckenplatten der Loggien und Balkone werden durch ISO-Körbe thermisch von den Geschossdecken getrennt. Die Freisitze erhalten einen aufgeständerten Werksteinbelag überwiegend mit barrierefreien Zugang.
Objektbeschreibung nach Bauteilen und Kostengruppen
Allgemeine Vertragsbedingungen Bestandteil dieses Vertrags zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer (AN) sind, sofern in den Leistungsbeschreibungen nicht abweichend beschrieben, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) bestenhend insbesondere aus der DIN 18299 sowie gewerkespezifischen Bestimmungen, in der aktuellen Fassung. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Bautageberichte Es sind für jeden Arbeitstag Bautageberichte zu erstellen und wöchentlich bei der Bauüberwachung des AG unaufgefordert digital einzureichen. Hier sind die Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter, Arbeitszeit, Maschineneinsatz, Wetterbedingungen sowie Tätigkeiten und Arbeitsfortschritt festzuhalten. Arbeitsablauf und Koordinationsgespräche Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der Bauüberwachung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit den weiteren tätigen Gewerken, die seine eigene Leistung technisch oder organisatorisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Regelmäßige Koordinationsgespräche im Rahmen einer Baubesprechung mit allen Gewerken finden wöchentlich statt. Die Teilnahme eines vertretungsbefugten, auskunftsfähigen, deutschsprachigen Mitarbeiters ist erforderlich und Vertragsbestandteil. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn der Arbeiten der Bauüberwachung anzuzeigen und durch den AG freizugeben. Auf den unterschriebenen Stundenlohnnachweisen sind die entsprechenden Mitarbeiter namentlich aufzuführen. Anzugeben sind Art und Umfang der Leistung mit Datum der Ausführung. Weiterhin sind die Stundenlohnarbeiten zu begründen. Schuttbeseitigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der Ausführungsfrist seiner Leistungen in einem sauberen Zustand zu halten. Sämtlicher anfallender Bauschutt aus dem Leistungsbereich des Auftragnehmers (Materialschutt, Verpackungsmaterialien usw.) ist entsprechend der Bauschuttmenge arbeitstägig abzufahren und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Die hierfür anfallenden Kosten sind in die betreffenden Einzelpositionen mit einzurechnen. Es werden vom AG keine Müllcontainer gestellt. Eigene Müllcontainer auf der Baustelleneinrichtungsfläche müssen mit der Bauüberwachung des AG abgestimmt werden. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, durch einen Dritten die Baustelle reinigen und den Bauschutt entsorgen zu lassen. Die dafür anfallenden Kosten werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber in Rechnung gestellt. Lärm- und staubverursachende Arbeiten Zur Gewährleistung eines möglichst geräuscharmen Baubetriebes ist die günstige Aufstellung der Baumaschinen zu beachten und ggf. sind Abschirmungsmaßnahmen zum Einhalten der zulässigen Richtwerte vorzusehen. Grundsätzlich dürfen nur schallgedämpfte Geräte eingesetzt werden. Die Vorgaben der AVV Baulärm sind einzuhalten. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Das trockene Fegen / Kehren in Innenräumen ist untersagt. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Scheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem Stand der Technik. Die Einrichtungen sind regelmäßig zu warten und zu prüfen. Diese Maßnahmen sind u.a. zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich. Die Aufwendungen hierfür sind in den Einheitspreisen der entsprechenden Leistungspositionen zu berücksichtigen. Verschmutzungen, Beschädigungen Der Unternehmer haftet in vollem Umfang für die durch ihn verursachte Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und für Beschädigungen der von ihm benutzten Zufahrtsstraßen (öffentliche Verkehrswege). Verunreinigungen der Straße sind sofort zu beseitigen. Umweltverträglichkeit, Besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile Sämtliche eingesetzten Baustoffe und Baukonstruktionen müssen - soweit möglich - schadstofffrei bzw. -arm sein. Bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse und sonstige Verwendbarkeitsnachweise etc. sind rechtzeitig vor entsprechenden Materialdispositionen und Fertigungsbeginn zu beschaffen und jederzeit auf der Baustelle vorzuhalten. Die Eigenschaften / Zulassungen aller verwendeten Materialien sind durch Prüfzeugnisse / Normen / Europäische Technische Bewertungen nachzuweisen. Alle angebotenen Baustoffe, -Systeme sind gem. Herstellervorschriften so auszuführen, dass eine Herstellergarantie für das Gesamtsystem erhalten bleibt. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Parallel zu den Arbeiten des AN werden mit zunehmendem Baufortschritt weitere Unternehmer auf dem Baufeld bzw. im Gebäude tätig sein. Teile der allgemeinen BE und der zentralen Erschließung sind gemeinsam zu nutzen, z.B. Zufahrten, Sanitäranlagen und Baustelleneinrichtung. Materialanlieferung Um einen geregelten Ablauf des Baustellenverkehrs zu erreichen, hat sich der Auftragnehmer bei Materialanlieferungen mit den anderen Baubeteiligten vor Ort abzustimmen. Hierzu dienen u.a. die wöchentlichen Baubesprechungen. Das Einrichten der eigenen Lagerflächen und das Abladen von Material ist rechtzeitig abzustimmen. Kräne / Hebezeug Durch den AG wird dem Rohbaugewerk die Standfläche für 2 Kräne zur Verfügung gestellt. Sonstiges Hebezeug zum Heben sämtlicher Lasten und Materialien, das für die Erbringung aller Leistungen aus den nachfolgend beschriebener Positionen notwendig ist, wird ebenfalls nicht gesondert vergütet, es ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei der Standortwahl von Auftragnehmern für eigene Mobilkräne und bei der Wahl der Größe bzw. Länge der Kranausladung, hat dieser eigenverantwortlich, rechtzeitig vor Baubeginn und auf eigene Kosten erforderliche und hieraus bedingte Einverständniserklärungen der Nachbarn und Eigentümer der überfahrenen Grundstücke für die Überfahrung mit dem Ausleger einzuholen. Sanitärräume Sanitär-/ WC-Container werden erst nach den Erdarbeiten mit Beginn der Rohbauarbeiten vom AG zur Verfügung gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird vom AG eine Trocken-WC-Kabine vorgehalten. Die Einrichtung der zur Verfügung gestellten Sanitäranlagen ist pfleglich zu behandeln und in einem gereinigten Zustand zu hinterlassen. Entstandene Schäden, die der AN zu verantworten hat, werden dem AN in Rechnung gestellt. Bauzaun Die Schließung der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt mit einem umlaufenden Bauzaun. Dieser ist stets geschlossen zu halten. Nach arbeitstäglicher Beendigung der Arbeiten sind die Tore eigenverantwortlich durch alle Gewerke zu verschließen und zu sichern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Bewachung und Überwachung der Unterkünfte, Baustofflager und Geräte besteht nicht. Baubeleuchtung Der Auftraggeber sorgt für eine Grundbeleuchtung der Verkehrswege auf der Baustelle, sowohl im als auch außerhalb des Gebäudes. Die Arbeitsplatzbeleuchtung ist Leistung des jeweiligen Auftragnehmers. SiGeKo / SiGe-Plan Der Auftraggeber beauftragt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz -Koordinator (SiGeKo) gem. BaustellV. Die Auflagen und die Hinweise des SiGe-Koordinators sind durch den Auftragnehmer und seiner Nachunternehmer zu beachten. Die Verpflichtungen des Auftragnehmers gem. NBauO  § 55 Bauleiterin und Bauleiter bleiben hiervon ausdrücklich unberührt und entlasten nicht von den Verpflichtungen des Auftragnehmers. Der SiGeKo erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie  ein Anschreiben zum SiGe-Plan, das von den Unternehmern auszufüllen und zurückzusenden ist. Während der gesamten Bauzeit werden durch den SiGeKo Begehungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt und protokolliert. Auf besondere Anforderung hat der AN diesen Begehungen mit einem vertretungsbefugten, auskunftsfähigen, deutschsprachigen Mitarbeiter teilzunehmen. Der AN verpflichtet sich, Beanstandungen und sicherheitstechnische Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten, bspw.: ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten ASR Arbeitsstätten-Richtlinien UVV Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften VBG Vorschriften der Berufsgenossenschaften für Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit (Altbestand) BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit Insbesondere auf die Pflichterfüllung des AN gem. § 5 BaustellV wird hingewiesen. Maße Vor Ausführung sind alle Maße am Bau zu überprüfen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeiten werden grundsätzlich nicht anerkannt. Das örtliche Aufmessen hat so frühzeitig zu erfolgen, dass evtl. erforderliche Korrekturen der Vorleistung durchgeführt werden können, ohne dass die Ausführungsfristen des Auftragnehmers davon betroffen werden. Höhen, Achsen Die Höhenangaben in den Plänen beziehen sich auf einen Höhenpunkt. Bauseitig wird durch den Vermesser des Bauherrn 1 Achssystem zur Verfügung gestellt. In jedem Haus wird auf jedem Geschoss an 1 Stelle Meterrisse eingemessen. Der Meterriss ist für alle Nachfolgeunternehmer verbindlich. Weitere Höhen für die Erbringung der eigenen Leistungen hat der AN eigenverantwortlich und selbständig einzumessen und zu übertragen. Komplettleistungen Alle im Folgenden beschriebenen Leistungen verstehen sich als Komplettleistungen inkl. Montage, Liefern aller erforderlichen Materialien, Hilfs- und Betriebsstoffe, Befestigungsmittel, Schutzmaßnahmen, Einbau- und Montagehilfen usw. soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. Die erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Witterung Einschränkungen des Baubetriebes durch Witterungseinflüsse, mit denen während der Bauausführungszeit normalerweise gerechnet werden muss, gelten nicht als Behinderung und sind vom AN bei der Kalkulation seines Angebotes entsprechend zu berücksichtigen.
Besondere Vertragsbedingungen
Vorbemerkung Tischlerarbeiten Die nachfolgenden Leistungen umfassen die Lieferung und Montage von Innentürelementen gemäß VOB/C - DIN 18355 "Tischlerarbeiten" in der jeweils gültigen Fassung. Die Leistungen umfassen sämtliche erforderlichen Nebenleistungen zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Herstellung. 1. Allgemeine Anforderungen Alle Bauteile sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen und Richtlinien auszuführen, insbesondere: DIN 18355 (VOB/C) - Tischlerarbeiten DIN 18101 - Türen für den Innenausbau DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 4102 / DIN EN 13501 - Brandschutz DIN EN 1627 - Einbruchhemmung (sofern gefordert) DIN 68706 - Holzwerkstoffe (Vollspan, Röhrenspan) DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau Die Montage hat fachgerecht, lot- und fluchtgerecht unter Berücksichtigung der bauseitigen Gegebenheiten zu erfolgen. 2. Leistungsumfang In den Einheitspreisen sind sämtliche Leistungen enthalten, die zur vollständigen Herstellung erforderlich sind, insbesondere: Lieferung der Türblätter bzw. Holzelemente notwendige Befestigungs- und Montagematerialien Einhängen und Justieren der Türblätter Lieferung und Montage von: Schlössern und Schließmitteln Drückergarnituren Bändern und Dichtungen ggf. Türschließern, Bodendichtungen oder Feststellanlagen Funktionsprüfung und Feinjustierung Schutz der eingebauten Elemente bis zur Abnahme Nebenleistungen gemäß DIN 18355, Abschnitt 4.1, sind in die Preise einzukalkulieren. 3.Türarten Gegenstand der Ausschreibung sind: a) Wohnungseingangstüren Erhöhte Anforderungen an Schallschutz (z. B. = 37 dB, sofern gefordert) Anforderungen an Brandschutz und/oder Rauchschutz gemäß Planung ggf. Einbruchhemmung (RC-Klassen nach Vorgabe) Ausführung mit geeigneten Dichtsystemen und Sicherheitsbeschlägen b) Innentüren innerhalb der Wohnungen Standard-Innentüren gemäß DIN 18101 Ausführung nach gestalterischen und funktionalen Anforderungen Oberflächen gemäß Planung (z. B. CPL, Lack, Furnier) c) Brüstungsabdeckungen Die Abdeckungen von Brüstungen sind aus massivem Eichenholz herzustellen und zu montieren: Holzart: Eiche massiv Oberfläche: geschliffen, geölt oder lackiert gemäß Vorgabe gleichmäßige Maserung, sortenrein Kanten gefast oder gerundet gemäß Detail 4. Materialien und Oberflächen Die Ausführung der Türblätter und Zargen erfolgt gemäß den Positionsbeschreibungen und Planunterlagen, z. B.: Holzwerkstoffe, furniert oder beschichtet (CPL/HPL) lackierte Oberflächen Farb- und Materialfestlegungen erfolgen gemäß Bemusterung durch den Auftraggeber. 5. Koordination und Schnittstellen Der Auftragnehmer hat sämtliche Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken eigenständig zu koordinieren. Erforderliche Abstimmungen sind rechtzeitig vor Ausführung vorzunehmen. 6. Qualitätsanforderungen und Toleranzen Es gelten die Toleranzen gemäß DIN 18202 sowie die Anforderungen der DIN 18355. Oberflächen müssen frei von sichtbaren Mängeln sein; mechanische Funktionen sind dauerhaft sicherzustellen. 7. Übergabe Alle Leistungen sind vollständig montiert, funktions- fähig, gereinigt und ohne sichtbare Mängel zu übergeben. 8. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführten und abgenommenen Leistungen gemäß den Positionen des Leistungsverzeichnisses.
Vorbemerkung Tischlerarbeiten
01 Türblätter Innentüren
01
Türblätter Innentüren
01.__.0001 WET (B), Typ 1, b/h=1010x2135mm, Vollspan, DS, OTS, RC2 Wohnungseingangstür gefälzt, als Holzwerkstofftürblatt, Vollspan, HPL-beschichtet, einhängefertig nach DIN 18101, passend für Normzargen als Stahlzargen, nach Zeichnung und Bauaufmaß fertigen, liefern und fach- und sachgerecht einbauen: Rohbauöffnungsmaß:       b/h:  1010x2135mm min. lichte Öffnung:      b/h:    900x2050mm Aufschlagrichtung:         gemäß Innentürliste Bodeneinstand:         ohne Fluchttür:            ja Feuerwiderstandsklasse:      keine Anforderung Brandschutzanforderung:      dicht- und selbstschließend                   im Sinne der NbauO barrierefrei/rollstuhlgerecht:   barrierefrei,                   Bedienkraft Klasse 3 gemäß                   DIN EN 12217 U-Wert (W/m²K):         ohne Anforderung Schallschutz (erf. Rw):       ohne Anforderung Feuchtraumeignung:      ohne Anforderung Klimaklasse:            III Beanspruchungsklasse:      1 (Normal) Einbruchschutz:          RC 2 Material Türblatt:         Vollspan mind. Türblattstärke:      50 mm Oberfläche:            HPL Kantenausbildung:         Schichtwerkstoff ähnlich HPL Farbe (nach Bemusterung):   Reinweiß (RAL 9010) Oberfläche:            Beschichtung glatt Absenkdichtung:         inklusive Unterschnitt:            laut Türliste, in Abstimmung Türspion:            1500mm über OKFF Bandtyp:            Aufsatzbänder, 3D verstellbar,                   Edelstahl matt Beschläge:            Bandseite Drücker,                   Bandgegenseite Knauf                   Fabrikat HOPPE Amsterdam                   oder gleichwertig Material Beschläge:      Edelstahl matt Kröpfung:            siehe separate Position Drücker U-Form:         nein Höhe Griff:            < 1050mm üOKFF                   gem. VVTB Nds Notausgangsverschluss:      ja, gemäß EN 179 Feuerschutzbeschlag:      Wechselgarnitur,                   gemäß DIN EN 1634 Schlosstyp:            Profilzylinder Anti-Panik (DIN EN 1125, 179):   keine Anforderung Rosette:            Edelstahl matt, Rundrosette Dornmaß:            65mm Obentürschließer:         OTS integriert, einstellbare                   Schließgeschwindigkeit                   Leitprodukt:   GEZE Boxer Öffnungsbgrenzer:         integriert Leitprodukt:             Westag oder gleichwertig Einbauort:   alle Häuser, EG bis 3.OG, außer          Maisonette- und R-Wohnungen          gemäß Details ITÜ 1000, 1001 Hinweis: Die Türzargen werden bauseits geliefert und montiert.
01.__.0001
WET (B), Typ 1, b/h=1010x2135mm, Vollspan, DS, OTS, RC2
111,00
St
01.__.0002 WET (B), Typ 1, b/h=1010x2135mm, Vollspan, DS, OTS, RC2, RAL Ausführung gemäß Pos. 01.1, jedoch: RAL lackiert, Farbton nach Wahl Architekt
01.__.0002
WET (B), Typ 1, b/h=1010x2135mm, Vollspan, DS, OTS, RC2, RAL
E
111,00
St
01.__.0003 WET (B), Typ 1, b/h=1010x2135mm, Vollspan, DS, OTS, RC2, stumpf Ausfürhung gemäß Pos. 01.1, jedoch: stumpf einschlagend
01.__.0003
WET (B), Typ 1, b/h=1010x2135mm, Vollspan, DS, OTS, RC2, stumpf
E
111,00
St
01.__.0004 WET (R), Typ 2, b/h=1135x2135mm, Vollspan, DS, OTS, RC2 Wohnungseingangstür (R) Typ 2 für R-Wohnungen barrierefrei/rollstuhlgerecht:   rollstuhlgerecht,                   Bedienkraft Klasse 3 gemäß                   DIN EN 12217
01.__.0004
WET (R), Typ 2, b/h=1135x2135mm, Vollspan, DS, OTS, RC2
18,00
St
01.__.0005 WET (B), Typ 1, b/h=1135x2135mm, Vollspan, DS, OTS, RC2, RAL Ausfürhung gemäß Pos. 01.4, jedoch: RAL lackiert, Farbton nach Wahl Architekt
01.__.0005
WET (B), Typ 1, b/h=1135x2135mm, Vollspan, DS, OTS, RC2, RAL
E
18,00
St
01.__.0006 WET (B), Typ 1, b/h=1135x2135mm, Vollspan, DS, OTS, RC2, stumpf Ausfürhung gemäß Pos. 01.4, jedoch: stumpf einschlagend
01.__.0006
WET (B), Typ 1, b/h=1135x2135mm, Vollspan, DS, OTS, RC2, stumpf
E
18,00
St
01.__.0007 Flurtür (B) PuMi , Typ 3, b/h=1010x2135mm, Vollspan, T30 RS, OTS Flurtür (B) Typ 3 für PuMi-Räume Feuerwiderstandsklasse:      T 30 Brandschutzanforderung:      Rauchschutztür (RS) Schallschutz (erf. Rw):       ohne Anforderung Klimaklasse:            II Einbruchschutz:          ohne Anforderung Material Türblatt:         Vollspan mind. Türblattstärke:      45 mm Absenkdichtung:         inklusive Türspion:            ohne Notausgangsverschluss:      ohne Anforderung Feuerschutzbeschlag:      Wechselgarnitur,                   gemäß DIN EN 1634 Obentürschließer:         OTS integriert, einstellbare                   Schließgeschwindigkeit Öffnungsbgrenzer:         integriert Einbauort:   Haus G, H,I, EG, PuMis          gemäß Details ITÜ 1000, 1002
01.__.0007
Flurtür (B) PuMi , Typ 3, b/h=1010x2135mm, Vollspan, T30 RS, OTS
3,00
St
01.__.0008 Innentür Typ 4, b/h=885x2135mm, Röhrenspan Innentür gefälzt, als Holzwerkstofftürblatt, Röhrenspan, CPL-beschichtet, einhängefertig nach DIN 18101, passend für Normzargen als Stahlzargen, nach Zeichnung und Bauaufmaß fertigen, liefern und fach- und sachgerecht einbauen: Rohbauöffnungsmaß:       b/h:  885x2135mm min. lichte Öffnung:      b/h:  800x2050mm Aufschlagrichtung:         gemäß Innentürliste Bodeneinstand:         ohne barrierefrei/rollstuhlgerecht:   barrierefrei,                   Bedienkraft Klasse 3 gemäß                   DIN EN 12217 Feuchtraumeignung:      ohne Anforderung Klimaklasse:            I Beanspruchungsklasse:      1 (Normal) Material Türblatt:         Röhrenspan mind. Türblattstärke:      40 mm Oberfläche:            CPL Kantenausbildung:         Schichtwerkstoff ähnlich HPL Farbe (nach Bemusterung):   Reinweiß (RAL 9010) Oberfläche:            Beschichtung glatt Unterschnitt:            15mm laut Türliste,                   in Abstimmung Bandtyp:            Aufsatzbänder, 3D verstellbar,                   Edelstahl matt Beschläge:            Bandseite/Bandgegenseite                   Drücker,                   Fabrikat HOPPE Amsterdam                   oder gleichwertig Material Beschläge:      Edelstahl matt Höhe Griff:            < 1050mm üOKFF Schlosstyp:            Buntbartschloss Rosette:            Edelstahl matt, Rundrosette Dornmaß:            55mm Leitprodukt:             Westag oder gleichwertig Einbauort:   alle Häuser, EG bis 3.OG          gemäß Details ITÜ 1000, 1003 Hinweis: Die Türzargen separat vergütet.
01.__.0008
Innentür Typ 4, b/h=885x2135mm, Röhrenspan
346,00
St
01.__.0009 Innentür Typ 5, b/h=1010x2135mm, Röhrenspan Rohbauöffnungsmaß:       b/h:1010x2135mm min. lichte Öffnung:      b/h:  900x2050mm barrierefrei/rollstuhlgerecht:   rollstuhlgerecht,                   Bedienkraft Klasse 3 gemäß                   DIN EN 12217 Einbauort:   alle Häuser, EG bis 3.OG, R-Wohnungen          gemäß Details ITÜ 1000, 1003
01.__.0009
Innentür Typ 5, b/h=1010x2135mm, Röhrenspan
73,00
St
01.__.0010 Innentür Typ 6, b/h=760x2135mm, Röhrenspan Rohbauöffnungsmaß:       b/h:760x2135mm Einbauort:   alle Häuser, EG bis 3.OG          gemäß Details ITÜ 1000, 1003
01.__.0010
Innentür Typ 6, b/h=760x2135mm, Röhrenspan
118,00
St
01.__.0011 Zulage Feuchtraumeignung Zulage zu Innentüren für Feuchtraumeignung. Türbreiten von 760 bis 1010mm Einbauort:   alle Häuser, EG bis 3.OG, Feuchträume          gemäß Türliste
01.__.0011
Zulage Feuchtraumeignung
177,00
St
01.__.0012 Zulage Klimaklasse II Zulage für Klimaklasse II Türbreiten von 760 bis 1010mm Einbauort:   alle Häuser, EG bis 3.OG,          Feuchträume und PuMis, gemäß Türliste
01.__.0012
Zulage Klimaklasse II
180,00
St
01.__.0013 Zulage Schallschutz erf. Rw: 32 dB Zulage zu Wohnungseingangstüren Typ 1 und Typ 2 der Vorpositionen 01.1f für erhöhte Schallschutz- anforderung erf. Rw 32 dB.
01.__.0013
Zulage Schallschutz erf. Rw: 32 dB
22,00
St
01.__.0014 Zulage Schallschutz erf. Rw: 40 dB Zulage zu Wohnungseingangstüren Typ 1 und Typ 2 der Vorpositionen 01.1f für erhöhte Schallschutz- anforderung erf. Rw 40 dB.
01.__.0014
Zulage Schallschutz erf. Rw: 40 dB
107,00
St
01.__.0015 Zulage zusätzlicher Türspion R-Wohnungen Zulage für zusätzlichen Türspion in R-Wohnungen, Höhe: 1200mm über OKFF gem. DIN 18040-2 Abs. 5.3.1.1
01.__.0015
Zulage zusätzlicher Türspion R-Wohnungen
18,00
St
01.__.0016 Zulage OTS mit Gleitschiene Zulage OTS mit Gleitschiene statt OTS integriert Leitprodukt: GEZE TS 5000
01.__.0016
Zulage OTS mit Gleitschiene
E
132,00
St
01.__.0017 Zulage Griffhöhe 850mm üOKFF Zulage zu Wohnungeingangstür Typ 2 gemäß Pos. 01.4 für Griffhöhe 850 mm über OKFF.
01.__.0017
Zulage Griffhöhe 850mm üOKFF
E
18,00
St
01.__.0018 Zulage Kröpfung Türdrücker Zulage für Innentüren der Vorpositionen für gekröpfte Türdrücker statt der ungekröpften Variante.
01.__.0018
Zulage Kröpfung Türdrücker
E
129,00
St
01.__.0019 Zulage U-Form Türdrücker Zulage für Türdrücker in U-Form statt der Variante gemäß Vorpositionen.
01.__.0019
Zulage U-Form Türdrücker
E
80,00
St
01.__.0020 Zulage zu IT Typ 4 / Typ 6 für WC-Garnitur Zulage für WC-Garnitur
01.__.0020
Zulage zu IT Typ 4 / Typ 6 für WC-Garnitur
177,00
St
01.__.0021 Zulage zu IT Typ 4 / Typ 6 für Feuchtraumeignung Zulage für Feuchtraumeignung aller Komponenten Klimaklasse:    II Einbauort:   alle Häuser, EG bis 3.OG          Feuchträume
01.__.0021
Zulage zu IT Typ 4 / Typ 6 für Feuchtraumeignung
177,00
St
01.__.0022 Wand-Türpuffer "Bummsinchen" Lieferung und Montage von Wand-Türpuffern "Bummsinchen", weiß
01.__.0022
Wand-Türpuffer "Bummsinchen"
560,00
St
01.__.0023 Türstopper Türstopper für Wohnungseingangstüren und PuMi-Räume, als Öffnungsbegrenzer, liefern und fachgerecht montieren, inkl. sämtlicher Befestigungsmittel und Nebenleistungen. Leitprodukt:      Artitec 02004  Türpuffer o. glw.
01.__.0023
Türstopper
132,00
St
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.__.0001 Stundenlohn Vorarbeiter
03.__.0001
Stundenlohn Vorarbeiter
10,00
h
03.__.0002 Stundenlohn Facharbeiter
03.__.0002
Stundenlohn Facharbeiter
10,00
h
03.__.0003 Stundensatz Helfer
03.__.0003
Stundensatz Helfer
10,00
h