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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Elektroinstallation
Leistungsverzeichnis Elektroinstallation
Bauvorhaben: Wohnungsbau Hannover Kronsrode Baufeld C5
Am Barge, Scheerenbleek, Gertude-Elion-Straße, Hedy-Lamarr-Staße
30539 Hannover Bemerode
Bauherr: GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen
c/o GWH Bauprojekte GmbH
Westerbachstraße 33
60489 Frankfurt am Main
Architekt: pape + pape architekten
Oderweg 31, 34131 Kassel
Ackerstraße 5, 10115 Berlin
Fachplanung Elt: planungsbüro für technische gebäudeausrüstung
holger daume GbR
Wilhelmshöher Allee 118, 34119 Kassel
Tel.: 0561 / 9 28 81 - 0 Fax: 0561 / 9 28 81 - 25
E-Mail: info@buero-daume.de
Leistungsverzeichnis Elektroinstallation
Beschreibung elektrische Anlagen
Beschreibung elektrische Anlagen
Diese Beschreibung Elektrische Anlagen soll dem Bieter einen Überblick
über den anzubietenden Leistungsumfang und die Qualitätsanforderungen
für die schlüsselfertige Errichtung des Objektes vermitteln.
Detail-Informationen sind im Leistungsverzeichnis vorgegeben.
Die Beschreibung Elektrische Anlagen beinhalten Mindestanforderungen,
Mindeststückzahlen und Mindesteigenschaften als langfristige
Ausbaureserven für spätere Nutzungsänderungen und Erweiterungen.
Diese Ausbaureserven gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers und
sind bei einer Pauschalierung vom Auftragnehmer ergänzend zu
berücksichtigen.
Ergänzend zur Baubeschreibung und zu den Planunterlagen wird das Objekt
im Wesentlichen, wie folgt, beschrieben:
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
Bauzeit
Die Bauzeiten sind vorraussichtlich beginnend von:
- Aushub Grube =>
- Beginn Rohbau =>
- Gesamtfertigstellung =>
Definierte Details sind aus dem Bauzeitenplan zu entnehmen.
Lage, Grundstück
Das Grundstück liegt in einem neuen Wohngebiet in Hannover-Kronsberg mit
mehreren Baufeldern und wird unter dem Baufeld C5 ausgeführt.
Grundstückseigentümer: GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen
Gebäudekenndaten
Es handelt sich bei dem Wohnungssbau Kronsrode Baufeld C5 (Am Barge,
Scheerenbleek, Gertrude-Elion-Straße, Hedy-Lamarr-Straße, 30539
Hannover-Bemerode) um ein Gebäudekomplex mit 10 Wohngebäuden sowie einer
Teifbarage mit Stahlbeton- und in Mauerwerkswänden und Inbausbau mit
Trockenbau.
Die Wohnfläche gesamt mit 134 Wohnungen liegt bei ca. 10.000m² und einer
durchschnittlichen Wohnungsgröße von ca. 74m².
8 Häusern (A-F + I-J) sowie eine Tiefgarage. Die Häuser unterteilen sich
wie folgt.
- 1 Unterschoss
- 1 Erdgeschoss
- 3 Obergeschosse
Die Häuser G+H ohne Untergeschoss.
Wohngebäude und Tiefgarage
BGF Geschosswohnungsbau Haus A-J: m²
BGF Tiefgarage: m²
Einstufung Gebäude Klasse 4.
Beschreibung elektrische Anlagen
1. Erschließung
1. Erschließung
1.1 Erschließung - Starkstrom -
Die Erschließung des Gebäudes mit elektrischer Energie erfolgt durch den
Versorgungsnetzbetreiber (VNB) 'Enercity'.
Es ist Aufgabe des AN, alle erforderlichen Termine und Leistungen mit
dem VNB so zu koordinieren, dass die elektrotechnische Versorgung
termingerecht erbracht wird. Dies gilt auch für die Abstimmung der
VNB-Trassen für die Versorgung des Objekts.
Die Beauftragung des Versorgungsnetzbetreibers sowie die Zahlung von
Erschließungsbeiträgen wie z.B. Baukostenzuschüsse etc. sind nicht
Gegenstand dieser Ausschreibung und werden vom Auftraggeber direkt
vorgenommen.
Der Geschosswohnungsbau inklusive Tiefgarage werden an zentraler Stelle
niederspannungsseitig vom VNB versorgt. Die Leitungen inklusive
Verlegung von NSHV zu den Schaltanlangenraum des VNB befindet sich im
Auftragsumfang des AN. Der Anschluss der Niederspannungskabel an die
Anlage des VNB ist Leistungsumfang des VNB.
1.2 Erschließung - Schwachstrom -
Die gesamte fernmeldetechnische Erschließung der Gebäude erfolgt durch
das Telekommunikationsunternehmen 'htp Hannover"
Hierfür ist jeweiligen Technikraum ELT der Häuser A-J ein Übergabepunkt
vorgesehen.
Die Leerrohrverbindung vom Übergabepunkt bis in jede Wohnung wird durch
AN Elektro ausgeführt.
Es ist Aufgabe des AN, alle erforderlichen Termine und Leistungen mit
dem Telekommunikations- unternehmen so zu koordinieren, dass die
fernmeldetechnische Versorgung termingerecht erbracht wird. Dies gilt
auch für die Abstimmung der Telekommunikationstrassen innerhalb des
Gebäudes für die Mieterversorgung.
Die Beauftragung des Telekommunikationsunternehmens sowie die Zahlung
von Erschließungsbeiträgen wie z.B. Baukostenzuschuss etc. sind nicht
Gegenstand dieser Ausschreibung und werden vom Auftraggeber direkt
vorgenommen.
1. Erschließung
2. Energieversorgung
2. Energieversorgung
Allgemein
Der gesamte elektrotechnische Ausbau des Niederspannungs-,
Hausanschluss-, Zählerraumes etc. ist vom Bieter in Abstimmung mit dem
VNB zu erbringen.
Vom VNB wird eine Netzqualität entsprechend der DIN EN 50160 zur
Verfügung gestellt. Der AN gewährleistet, dass die einwandfreie Funktion
sämtlicher verwendeter Komponenten (z.B. Transformatoren,
Vorschaltgeräte usw.) bei Einhaltung der Grenzwerte der o.g. Norm
gegeben ist.
Gebäudeeinführungen für alle Kabel sind druckwasserdicht vorzusehen.
2.1 Niederspannungsanlagen
2.1.0 Allgemein
2.1.0.1 Netz
Es wird ein TN-S Netz 400 V mit gleichem Leiterquerschnitt für L1, L2,
L3, N und PE errichtet.
Ab einem Querschnitt von 25 mm² ist eine Reduzierung des PE zulässig.
2.1.0.2 Fabrikatvorgaben
Sämtliche Verteilungen im Gebäude sind -soweit möglich- als
einheitliches Fabrikat vorzusehen. Eine entsprechende Koordination mit
allen Gewerken hat durch den AN Elektro zu erfolgen.
2.1.0.3 Blitz- und Überspannungsschutz in Niederspannungsanlagen
Als Schutz von Personen und Anlagen innerhalb von Gebäuden gegen
Blitzeinwirkung und Überspannung ist beginnend in den NSHV ein Blitz-
und Überspannungsschutzsystem, bestehend aus Blitzstromableitern der
Anforderungsklasse Typ 1, und Überspannungsableitern der
Anforderungsklasse Typ 2 und Typ 3 zu installieren.
2.1.0.4 Ausbaureserve, Leistungsreserve
Die Errichtung der Verteilungen, Kabel- und Leitungsführungssysteme,
Wand- und Deckendurchführungen, Brandschotts erfolgt unter Beachtung von
Reserven für zukünftige Nachbelegung. Diese Reserven sind mit
Fertigstellung des Objekts nachzuweisen.
Alle Verteilungen außer den Wohnungsverteilern sind mit einer 20%-tigen
ausgebauten Reserve je Schaltgruppe (Sicherungen,Schaltgeräte, Klemmen)
anschlussfertig zu montieren.
Unabhängig hiervon ist eine zusätzliche Platzreserve von 30 %
vorzuhalten.
Die Bemessung der Kabel und Leitungen erfolgt unter Berücksichtigung
einer Leistungsreserve von 20 % auf die installierte Leistung.
Kabel- und Leitungsführungssysteme dürfen in ihrem gesamten Verlauf,
getrennt nach Stark- und Schwachstromanteil, nur zu 70 % belegt sein.
Wand- und Deckendurchführungen sind mit 30 % Reserve auszuführen.
Bei der Auslegung der Brandschotts sind die Reserven der Kabel- und
Leitungsführungssysteme zu berücksichtigen.
Es sind folgende Anlagen vorgesehen:
2.1.1 Niederspannungsanlage Allgemein
2.1.1.1 Zähleranlagen
An zentraler Stelle NSHV mit Wandlerzähler. Standort TA-1 ELT-Raum.
Pro Haus 1 Zähleranlage mit Direktzähler
Standort: 1. UG ELT-Raum je Haus
An zentraler Stelle UV-E-Mobilität mit Wandlerzähler Standort TA-1
ELT-Raum.
UV HLSK/Wärmepumpe mit Wandlerzähler. Standort Fernwärme Hausanschluss
Haus A
Kurzbeschreibung der Anlage: die Anlagen sind gemäß der TAB Enercity
aufzubauen.
2.1.1.2 Unterverteilungen Allgemein
Für jedes Haus ist eine Allgemein-UV im UG vorgesehen.
Darüber hinaus sind weitere Verteilungen geplant:
UV-TG-Allgemein mit MID fertigen Unterzähler in TA - 1 ELT-Raum
In die Unterverteilungen werden integrierte Blitz- und
Überspannungsschutzgeräte für den Personen- und Anlagenschutz im Rahmen
eines koordinierten Blitz- und Überspannungsschutzkonzeptes
berücksichtigt.
2.1.1.3 Unterverteilungen Fremdgewerke
Allgemein
Die Verteilungen für alle Fremdgewerke sind, soweit in dieser
Leistungsbeschreibung nicht anders festgelegt, nicht Gegenstand der
Ausschreibung und werden durch die einzelnen Gewerke, wie in der
Leistungsbeschreibung der Haustechnik - Technische Anlagen beschrieben,
selbst geliefert.
2.1.1.4 Unterveteilung Wohnungen
Jede Wohnung erhält eine 4-reihige Unterverteilung . Außnahme bilden die
Wohnungen D1.3.8, D2.40 + D3.42, welche aufgrund des DLES für die Küche
eine 5-seitige Unterverteilung erhalten. Die Platzreserven sind gem. der
DIN VDE 18015 zu berücksichtigen.
3. Installation
Allgemein
Die Installation des Leitungsnetzes erfolgt im Wesentlichen, soweit in
der Leistungsbeschreibung nichts anderes vermerkt:
Auf Steigetrassen bzw. C-Profilschienen innerhalb der
Installationsschächte. Auf Kabelbahnen innerhalb Tiefgarage und
Untergeschossen. In Beton-Leerrohr innerhalb der Stahlbetonwände. In
Unterputz mit Wandschlitzen bzw. Hohlwandinstallation im Estrich, in den
Wohnungen. In offener Rohrmontage bzw. in Installationskanälen im
Bereich von Technikzentralen, Tiefgarage und Kellerräume.
4. Beleuchtung
4.1 Allgemeinräume
Die komplette Beleuchtung für alle Bereiche wie z. B. die Treppenhäuser,
Flure, Technikbereiche, Tiefgarage, Wohnungsbalkone u. sonstige
Nebenräume sind Bestandteil der Leistung des AN.
4.2 Öffentliche und nicht öffentliche Verkehrswege
Die Verkehrswege außerhalb des Gebäudes werden im Zuge der
Außenanlagengestaltung mit entsprechenden Leuchten bestückt. Zur
Leistung des AN gehört die Verkabelung der Leuchten, die Leuchten und
Verteiler einschl. Anschluss.
4.3 Beleuchtung Wohnungen
In den Wohnungen werden lediglich die Außenleuchten auf dem Balkon
montiert.
5. Erdungs-Blitzschutzanlage und Potentialausgleich
Das Gebäude erhält keine äußere Blitzschutzanlage.
Fundamenterderanlage,
Für das Gebäude ist ein Edelstahlnetz unter der Bodenplatte sowie ein
Fundamenterder in der Bodenplatte auszuführen.
Der Potentialausgleich ist entsprechend den Vorschriften auszuführen.Die
im LV genannten EMV-Maßnahmen sind vorzusehen.
Alle Leitungen, die aus der Blitzschutzzone "0" in das Gebäude geführt
werden, sind sowohl stark- als auch schwachstromseitig durch Blitzstrom-
bzw. Überspannungsableiter zu schützen.
6. Brandschottungen
In allen Bereichen des Gebäudes, in denen die zulässige Brandlast
überschritten wird, sind die Kabeltrassen gemäß den geltenden
Vorschriften zu schotten. Entsprechend den vorgegebenen Brandabschnitten
sind alle Durchbrüche mit Brandschotten zu schließen. Gleiches gilt für
Steigeschächte.
Für jedes Brandschott ist vor Montage ein maßstabgerechter Montageplan
mit allen für die Nachweisführung der Einhaltung der Auflagen des
Zulassungsbescheides des Brandschottsystems erforderlichen Eintragungen
anzufertigen und dem Auftraggeber vorzulegen. Die Brandschottunterlagen
sind dem AG in einer gesonderten Bestandsdokumentation vor Abnahme der
Leistung zu übergeben.
7. Sprechanlagensystem
Alle Häuser erhalten eine separate Sprechanlage, welche in die
bauseitige Briefkastenanlage integriert wird.
In jeder Wohnung ist eine Innenstation zum Freisprechen im Flur
vorgesehen.
8. Medienverteiler
In jeder Wohnung ist eine Leerdose vorgesehen. Die weitere Ausstattung
wird vom Betreiber der Anlage ImmoMediaNet ausgeführt.
9. Antennenetz
Wird nicht Ausgeführt!
10. Datennetz
Jede Wohnung wird von ImmoMediaNet sternförmig aus dem Untergeschoss mit
einem Glasfaserkabel versorgt. Der AN hat hierfür ein Leerrohrnetz
vorzusehen. Das einziehen des Glasfaserkabels und abschließen im
Medienverteiler der Wohnungen ist nicht im Leistungsumfang des Bieters
enthalten. Die ImmoMediaNet führt die Verkabelung von Medienverteiler
bis zur Datendose in der Wohnung mittels eines eingezogenen Leerohres
und eingezogenen Kabels aus und schließt das Kabel an die jeweilige
RJ-45 Dose an.
11. E-Mobilität
In der Tiefgarage werden 10% der Parkplätze direkt und bis zu 25 % der
Parkplätze später mit E-Ladesäulenausgestattet.
Die Ladesäulen werden von einem Betreiber beigestellt und sind nicht im
Leistungsvertrag des Bieters enthalten lediglich die Leitungsführung in
Form von Trassen muss vom AN bereitgestellt werden.
Es ist Aufgabe des AN alle erforderlichen Termine und Leistungen mit dem
Betreiber der Anlage zu koordinieren und die Schnittstellen abzustimmen.
Die Unterverteilung-E-Mobilität ist für den Vollausbau von AN zu liefern
und auszuführen.
12. Toranlage
Für die Toranlage der Tiefgarage sind Kabelzuarbeiten und E-Anschlüsse
notwendig. Die Anlagentechnik erfolgt nicht vom Gewerk ELT. Die
Massnahmen sind zu koordinieren.
13. Außenanlage
Neben den v. g. Leuchten in der Außenanlage sind auch Anschlüsse für
Fassadensteckdosen vorgesehen
14. Sonnenschutz
Die Wohnungen für Rollstuhlfahrer erhalten Jalousietaster, mit welchen
die Rolläden elektrisch bedient werden können. Der E-Anschluss am
Jalousiemotor ist vom AN auszuführen.
15. Leistungs- und Ausstattungsbeschreibung (LAB)
Die LAB ist Vertragsstand des AN.
2. Energieversorgung
Vollständigkeit der Leistungen
Vollständigkeit der Leistungen
Alle in dieser Ausschreibung enthaltenen Leistungen gelten als
vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfertige Erbringung der
geforderten Leistung, die unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln
der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Richtlinien
und Bestimmungen meisterlich herzustellen, zu liefern und einzubauen
sind, einschließlich aller Nebenleistungen, sofern nicht ausdrücklich
etwas festgelegt ist.
Arbeitsunterbrechungen, bedingt durch bauliche Situationen,
Witterungseinflüsse oder Behinderung durch andere Firmen berechtigen
nicht zu Mehrforderungen.
Die Texte der einzelnen Positionen, die technischen Vorschriften und
Ausführungsbestimmungen, die Vorbemerkungen, die Planunterlagen und
Vertragsbedingungen sind jeweils im Zusammenhang zu verstehen.
Wichtiger Hinweis:
Sollte der Bieter der Auffassung sein, dass einzelne zur
funktionsfähigen Erstellung der Werke notwendige Leistungen
unvollständig oder fehlerhaft beschrieben sind, so hat er in einer
gesonderten Anlage zum Angebot die beschriebene Leistung zu ergänzen und
die Kosten dort auszuweisen. Mehranforderungen nach Angebotsabgabe
werden nicht anerkannt
Der Auftragnehmer hat die in der Planung beschriebenen Anlagen
eigenverantwortlich zu überprüfen, zu überarbeiten und ggf. zu ergänzen,
so daß die daraus resultierenden und anzubietenden Leistungen komplette
voll funktionsfähige, allen Vorschriften entsprechenden, den
ordnungsgemäßen Betrieb gewährleistende und abnahmefähige Anlagen
beinhalten.
Vollständigkeit der Leistungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Angebotsbedingungen
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung legt Mindestanforderungen für die
zu erbringenden Leistungen fest, ist dabei jedoch nicht abschließend und
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Auftragsgegenstand umfasst auf jeden Fall sämtliche Leistungen,
welche zur Erbringung der in den Anlagen zu diesem Vertrag beschriebenen
Gesamtleistung erforderlich sind, und zwar auch solche Leistungen,
welche zwar in diesen Unterlagen nicht ausdrücklich erwähnt worden sind,
die jedoch unumgänglich sind, um die Erstellung der funktionsgerechten
Gesamtleistung zu ermöglichen.
In der Preisabfrage speziell geregelte Bauteile lassen daher
ausdrücklich keinen Rückschluss auf andere, notwendigerweise zu
erstellende Bauteile zu. Negativaussagen durch Nichtregelung oder
konkludente Regelung vergleichbarer Objekte entsprechen nicht dem Willen
des Bauherrn und sind als Kalkulationsgrundlage auszuschließen.
Die Ausführungsplanung/Montageplanung erfolgt als auftragnehmerseitige
Leistung und ist somit Grundlage des Angebots.
Die beiliegenden Unterlagen der Leistungsbeschreibung dienen als
Kalkulationsgrundlage, wobei Konkretisierungen zu der durch den AN zu
erstellenden Ausführungs- und Montageplanung im Angebotspreis zu
berücksichtigen sind. Im Interesse des Bieters sind daher zur
Kalkulation die auftraggeberseitigen Vorgaben planerisch zu
durchdringen.
Anforderungen an den Auftragnehmer / das Angebot
Aufgrund des vorbeschriebenen Aufbaus der Leistungsbeschreibung wird vom
Auftragnehmer eine fundierte Fachkenntnis zur Kalkulation und Erstellung
der Leistungen erwartet. Im Rahmen seines Gewerkepaketes trägt der
Auftragnehmer die Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit seiner
Gesamtleistung (Bauelemente-Funktionalität) und nicht nur die Summe
seiner Einzelleistungen.
Er hat die auftraggeberseitigen Vorgaben bei der Angebotsbearbeitung,
insbesondere auf Widersprüche und Fehler, zu prüfen und dies mit
Quellenangabe im Angebotsschreiben zu dokumentieren.
Mengenermittlung / Kalkulationsrisiko
Der Bieter trägt das Mengenermittlungs- und Kalkulationsrisiko
uneingeschränkt. Ist der Bieter der Meinung, dass die
Kalkulationskriterien nicht ausreichend sind, um die Mengen
festzustellen, zu schätzen oder zu prüfen, hat er dies zu dem im
Anschreiben festgelegten Rückfragetermin vor Abgabe seines Angebotes dem
AG schriftlich so detailliert anzuzeigen, dass eine zielgerichtete
Ergänzung durch die Planungsbeteiligten des Bauherrn ermöglicht wird.
Soweit Empfehlungen ausgesprochen sind, gelten diese als
Mindestanforderungen an die vom AN zu erbringende Leistung.
Kostengliederung
Die Kalkulation hat entsprechend der vorgegebenen Kostengliederung zu
erfolgen. Alle Kosten sind den entsprechenden Titeln zuzuordnen und klar
zu trennen.
Nebenangebote sind separat, jedoch in vergleichbarer Gliederung und
Gliederungstiefe, im Angebotsschreiben oder in gesonderter Anlage zu
bepreisen.
Alle Einzel- und Pauschalpreise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der
Umsatzsteuerbetrag ist, unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes,
am Schluss des Angebotes vom Bieter hinzuzufügen.
Die Kosten für die technische Bearbeitung der Gewerke, wie z.B.
- Werkstatt- und Montagepläne
- sämtliche zur Erstellung der Leistung notwendigen
Nebenleistungen auch als besondere Leistung
werden nicht als selbstständige Kostenposition aufgeführt und sind im
Angebotspreis enthalten.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen
Der AG behält sich vor, nur Teile des Angebotes zu beauftragen bzw. das
Angebot in mehrere Teilaufträge zu unterteilen.
Die Anlagen sind komplett mit allen Nebenleistungen als voll
funktionsfähige Anlagen anzubieten.
Alle im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich und einzeln angegebenen
Leistungen sowie Lieferung von Klein-, Isolier-, Klemm-, Abdicht- und
Befestigungsmaterial, die für die einwandfreie Ausführung und Funktion
der Anlage erforderlich sind, gehören zur geforderten Leistung und sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Dies gilt insbesondere für nicht näher zu definierende
Montageabschnitte, Teilmontagen in Abhängigkeit zu den übrigen
Ausbauarbeiten und die damit verbundenen Zeitaufwendungen für
Koordinationen.
Technische Vorschriften
Die elektrischen Anlagen sind nach den neuesten und gültigen
Vorschriften und den "anerkannten Regeln der Technik" zu erstellen.
Dazu gehören insbesondere
- VDE-Bestimmungen
- TAB des EVU
- Vorschriften des örtlichen Bauordnungsamtes / TÜV
- UVV der Berufsgenossenschaften
- Arbeitsstättenverordnung
- DIN-Normen
- EMV-Normen (DIN, VDE 0870)
- VdS-Richtlinien
- DIN 18015 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
- Barrierefreies Bauen 18040
- Estriche im Bauwesen 18560
Sämtliche o. g. Vorschriften sind in der am Tag des Vertragsabschlusses
/ der Auftragserteilung gültigen Fassung maßgebend. Übergangsfristen von
älteren Fassungen finden keine Anwendung. Andere Festlegungen müssen
ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung getroffen werden.
Neuste Erkenntnisse zur EMV-gerechten Gebäudeinstallation sind bei der
Ausführung zu beachten.
Als Grundlage hierfür gelten neben den aktuellen DIN- und
VDE-Vorschriften Fachaufsätze und Unterlagen, die den Stand der Technik
zur EMV-gerechten Gebäudeinstallation widerspiegeln.
Die baupolizeilichen, berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und
ministeriellen Bestimmungen sowie die Vorschriften zur Sicherung des
Baubetriebes und Verhütung von Unfällen der entsprechenden
Berufsgenossenschaften sind einzuhalten.
Massen
Der Bieter übernimmt die Verpflichtung, dass er die Anlagen den
derzeitigen technischen Erkenntnissen entsprechend sowie in bester
handwerklicher und fachgerechter Ausführung errichtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur Material verwendet werden darf,
das den Anforderungen der VDE entspricht und mit dessen Prüfzeichen
versehen ist.
Änderungsvorschläge, die eine technische Verbesserung, eine Verbilligung
oder Beschleunigung des Bauvorhabens bedeuten, sind in einem besonderen
Anschreiben zu erläutern und anzubieten. Sondervorschläge sind mit
Skizzen bzw. Zeichnungen zu belegen.
Alle nachfolgend genannten Massen sind vom Bieter eigenverantwortlich zu
überprüfen und gegebenenfalls entsprechend abzuändern.
Die Massenansätze werden bei einer Pauschalierung nicht
Vertragsbestandteil.
Die angefragten Einheitspreise dienen als Kalkulationsgrundlage für
eventuelle spätere Mehr- oder Minder-Nachtragsangebote.
Jede ausgewiesene Position versteht sich als fix und fertige Arbeit
sowie als vorschriftsmäßige, handwerklich ordentliche, gebrauchs- und
betriebsfertige Leistung, einschl. aller Nebenleistungen.
Alle Bohrungen und Durchbrüche bis 60 mm Durchmesser sowie Schlitze bis
30 mm Breite sind als Nebenarbeiten in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Alle sonstigen Öffnungen sind vom AN, im Zuge der
Ausführungsplanung, vom Statiker bestätigen zu lassen.
Kurztexte
Im Text des Leistungsverzeichnisses werden aus Gründen der Vereinfachung
viele Ausdrücke als selbstverständlich und bekannt vorausgesetzt wie:
"Liefern, komplett montieren, herstellen, betriebsfertig anschließen,
Werkzeuge, Geräte und Gerüste beistellen, Schutzmaßnahmen und
-vorkehrungen treffen" usw.
Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen, betriebsmäßigen
Prüfung (Funktionsprüfung) der Gesamtanlage abzuschließen. Hierbei
umfasst die Gesamtanlage alle beschriebenen Leistungen.
Nachfolgend aufgeführte Abkürzungen bedeuten:
AV = Allgemeine Stromversorgung (Normalnetz-Versorgung)
SV = Sicherheitsstromversorgung (Ersatznetz-Versorgung)
EP = Einheitspreis
GP = Gesamtpreis
u.P. = unter Putz
a.P. = auf Putz
St = Stück
Bedarfspositionen
Die als Bedarfsposition gekennzeichneten Leistungen liegen noch nicht
endgültig fest.
Der Umfang kann sich z. B. durch Änderungen der Raumaufteilung
verändern.
Die Bedarfspositionen werden daher auch nach einer Pauschalierung mehr-
und mindergerechnet.
Nachstehende Einheitspreise beinhalten ferner folgende Leistungen:
a) Ortsmontage
Eine betriebsfertige Montage aller nachstehenden Leistungen, auch wenn
dieses nicht mehr ausdrücklich in den nachstehenden Positionen
aufgeführt wird, beinhaltet grundsätzlich die entsprechenden Montage-
und Inbetriebnahmemaßnahmen. Im Preis ist außerdem die
Baustelleneinrichtung,
die An- und Abfahrt aller Monteure während der gesamten Ausführungsphase
sowie die Fahrtkosten und Auslöseanteile enthalten.
b) Fracht und Verpackung
Für die Anlieferung des nachstehenden Materials, deren Verpackung und
Transportversicherung, können seitens des Auftragnehmers dem
Auftraggeber keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden.
Dies gilt auch für den Abtransport aller Verpackungsmaterialien von der
Baustelle und deren ordnungsgemäßen Beseitigung.
Diese Leistungen sind mit den kalkulierten Einheitspreisen abgegolten.
c) Nebenleistungen
Bei der Kalkulation des Angebotes ist weiterhin zu berücksichtigen, dass
außer der Lieferung und Montage einer kompletten betriebsfertigen Anlage
auch alle zur Erstellung dieser Anlage anfallenden Nebenleistungen zu
erbringen sind.
Ferner sind jedoch auch Nebenleistungen in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen, auf die im weiteren nicht mehr zusätzlich eingegangen
wird:
Dies gilt insbesondere für:
Beschriftung von Kabeln und Einbauteilen:
Alle installierten Komponenten und Kabel sind dauerhaft zu beschriften.
Die Beschriftung von Schaltanlagen, Geräten und Einbauteilen hat mit
gravierten Schildern, geschraubt mit Schrauben aus rostfreiem Stahl, auf
dem jeweiligenUntergrund zu erfolgen.
Dies ist in die EP's mit einzukalkulieren. Eine separate Vergütung
erfolgt nicht.
Verteilungen aller Art:
Betriebsfertiger Anschluss aller ankommenden und abgehenden Kabel und
Leitungen, deren ordnungsgemäße Einführung, die Bezeichnung der Kabel
und Leitungen mit entsprechenden Zielkennungen, mit Beschriftungsfeld.
Diese vorgenannten Leistungen sind im Einheitspreis der jeweiligen
Verteilung zu berücksichtigen.
Für Kabel, Leitungen und Stromschienensysteme
Verschnittanteile werden grundsätzlich nicht vergütet.
Der AN hat dieses bei der Einheitspreisbildung zu berücksichtigen.
Ferner ist vom AN bei der Bildung des Mischpreises für
Installationsmaßnahmen zu beachten, dass Bügel-Befestigungssysteme oder
Sammelhalterungen nicht mehr gesondert verrechnet werden können, sondern
mit dem entsprechenden Einheitspreis für die ausgewiesenen
Kabelpositionen abgegolten sind.
Stemmarbeiten für u.P.-Montagen müssen in den jeweiligen Positionen
kalkulatorisch berücksichtigt werden.
Hierfür sind geeignete Werkzeuge zu verwenden, unter möglicher Schonung
des Beton- und Mauerwerkes.
Müssen Stemmarbeiten in größerem Umfang durchgeführt werden, so bedürfen
sie der Genehmigung der Bauleitung.
Der Auftragnehmer darf selbstständig in keinem Fall Dritte beauftragen,
die Veranlassung hierfür muss immer vom Bauleiter erfolgen.
Für Arbeiten, die nicht vom Bauleiter angeordnet wurden, muss der
Auftragnehmer die Kosten und bautechnischen Konsequenzen übernehmen.
Bei Sichtmauerwerk oder Sichtbeton darf nicht gestemmt werden.
Erforderliche Durchführungen oder Dübellöcher müssen gebohrt werden.
Ebenso ist das "Anschießen" mit Schussbolzen nicht gestattet.
Metall und Kupferzuschläge werden nicht gesondert vergütet.
Mit dem kalkulierten EP sind alle beweglichen Metall und
Kupfernotierungen abgegolten.
Abzweigdosen, Rangierkästen, Kleinverteiler, Klemmdosen oder sonstige
Verbindungs-Einheiten:
Der jeweilige Einheitspreis für vorbenannte Verbindungs-, Rangier- oder
Klemm-Systeme beinhaltet grundsätzlich alle Leitungs- und
Kabeleinführungen, die entsprechenden Ablängvorgänge, das ordnungsgemäße
Verklemmen der ankommenden und abgehenden Adern (bei flexiblen oder
starren Leitern mit verseilten oder verdrillten Drähten sind
Ader-Endhülsen, verzinnt nach DIN 46228, zu verwenden) mittels
zugelassener Einzelklemmen oder Klemmblöcken, incl. Beschriftung aller
abgehenden und ankommenden Kabel.
Installationskanäle
Mit der Ausweisung eines Einheitspreises für einen Installationskanal
aus Kunststoff oder Stahlblech/Alu sind alle Anschnitte, Gärungen und
Passstücke, soweit erforderlich, abgegolten.
Weisen die Katalogunterlagen für das zur Ausführung freigegebene
Installationssystem fabrikfertige Passstücke wie Winkel, T-Stücke usw.
aus, so sind diese ohne Einschränkung zu verwenden und bei der
Einheitspreisbildung zu berücksichtigen.
Sonstiges
Sollten bei den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen
betriebsnotwendige, nach den einschlägigen Vorschriften erforderliche
Anlagenteile nicht besonders aufgeführt sein, so sind diese bei der
Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Sonstige Nebenleistungen, die nicht zusätzlich vergütet werden:
Bei der Kalkulation des Angebotes ist zu berücksichtigen, dass außer der
Lieferung und Montage einer kompletten betriebsfertigen Anlage auch alle
zur Erstellung dieser Anlagen anfallenden Nebenleistungen zu erbringen
sind.
Im Wesentlichen sind dies:
Eigenveranwortliche Durchführung aller für die Auslegung der einzelnen
Anlagenteile erforderlichen Berechnungen.
Anfertigung der Werk- und Montagepläne in Abstimmung mit dem AG
(Grundrisse, Schnitte, Zentralen, Schaltschemata, Frontansichten von
Verteilern etc.). Der Auftragnehmer erhält unentgeltlich in 1-facher
Fertigung Ausschreibungspläne des Fachplaners. Die Planunterlagen liegen
in der Regel als dwg-Datensatz vor. Während der Ausschreibungsphase
werden durch den Architekt die Gebäudegrundrisse als CAD-Dokument
erstellt. Dieser Datensatz, als Voraussetzung zur Erstellung der
Ausführungs- und Montageplanung, steht ebenfalls zur Verfügung. Der AN
hat die fortgeschriebene Ausführungs/ Montageplanung in 2-facher
Ausfertigung Papierformat farbig und 1-fach als CAD-Datensatz (AutoCAD
2000) beim AG zur Freigabe rechtzeitig einzureichen.
Anfertigung von Material- und Ersatzteillisten, aus denen alle
technischen Daten, Fabrikats- und Typenangaben sowie die zum Einbau
kommenden Stückzahlen hervorgehen.
Lieferung aller benötigten Unterlagen für die Anmeldung bzw. Anzeige
genehmigungs- und überwachungspflichtiger Anlagen bei den
Aufsichtsstellen bzw. Genehmigungsbehörden (z.B. Sachverständiger ELT,
VdS) in den erforderlichen Stückzahlen. Hierzu gehört auch das Ausfüllen
der vorgeschriebenen Vordrucke, die Beibringung der Prüfzertifikate
(hierzu gehören auch Zulassungen im Einzelfall) und der
Abnahmescheinigung. Der Auftragnehmer hat über den AG/Bauleitung des AG
alle erforderlichen behördlichen Abnahmen zu veranlassen und die hieraus
resultierenden Gebühren zu tragen.
Inbetriebnahme und Einregulierung der einzelnen Anlagen, Teilnahme an
allen Einzelabnahmen bzw. an einer umfassenden Gesamtabnahme, die nach
Fertigstellung an vom Auftraggeber zu bestimmenden Terminen vorgenommen
werden. Diese Abnahmen erfolgen nur dann, wenn die Anlagen ordnungsgemäß
fertiggestellt sind und hinsichtlich Leistung und Funktion den
gestellten Forderungen entsprechend. Hierzu ist es zum Beispiel
erforderlich, dass zu den vereinbarten Abnahmeterminen entsprechende
Leistungsmessungen zum Nachweis der geforderten Leistungsdaten wie
Einhaltung der max. zulässigen Spannungsabfälle, Einhaltung der
erforderlichen Isolationswerte in rechtsverbindlich unterschriebenen
Messprotokollen zusammengetragen werden. Diese dienen dann als Bestand
der Abnahmeverhandlung.
Werden in der Ausschreibung genannte Werte nicht erreicht, so hat der
Auftragnehmer alle zur Erreichung dieser Werte notwendigen Maßnahmen
kostenlos durchzuführen.
Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung
für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Gerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 6 m sind durch den AN vorzuhalten.
Revisions- und Bestandspläne
Die endgültigen Revisionsunterlagen müssen folgende Bestandteile
umfassen:
Beschreibung der Anlagen (3-fach)
Betriebsvorschriften und -anweisungen, ergänzt durch Übersichtspläne
(Blockschaltbilder) mit Angabe der Betriebsstelle, mit Firmenstempel und
rechtsverbindlicher Unterschrift versehen (3-fach). In Fällen, in denen
Betriebsanweisungen auf Blech oder hinter Glas zum Aushang in den
Betriebsräumen geliefert werden, sind weitere zwei Exemplare dieser
Unterlagen in Form von Fotokopien oder Abschriften zur Verfügung zu
stellen.
Anfertigung von Bestands- und Revisionsplänen, farbig, unter Verwendung
der letztgültigen Schalt- und Gerätesymbole nach DIN, nach den in der
Fachliteratur enthaltenden Vorschlägen angelegt, nach DIN 824 gefaltet
und satzweise nach Blattnummern geordnet in je einem mit
Inhaltsverzeichnis und Aufschrift versehenen Ordnersatz abgeheftet.
Die Revisionspläne müssen alle tatsächlich am fertigen Werk vorhandenen
Anlagenmerkmale enthalten. Soweit es sich um Schnitte und Grundrisse
handelt, sind die Einzeichnungen in die endgültigen und der Ausführung
tatsächlich entsprechenden Baubestandspläne vorzunehmen. Bei verborgen
eingebauten Anlagenteilen ist ein besonderer Hinweis über die genaue
Lage und Zugänglichkeit zu machen. Die Blattgrößen sollen der A-Reihe
DIN 823 entsprechen.
Alle Bestandspläne sind mit deutlicher Aufschrift "Bestandspläne", einer
eindeutigen Bezeichnung, einer Blatt-Nummer, dem Firmenkopf und einer
rechtsverbindlichen Unterschrift mit Datumsangabe zu versehen. Mit der
Unterschrift wird bestätigt, dass die Darstellung auf den Plänen der
wirklichen Ausführung entsprechen und alle Angaben für spätere
Instandsetzungs- bzw. Ergänzungsarbeiten enthalten sind.
Die Bestands- bzw. Revisionspläne gliedern sich wie folgt:
Inhalts- und Planverzeichnis
Grundrisspläne mit allen v.g. Eintragungen, Lage der Hauptverteiler,
Unterverteiler und Kleinverteiler (auch Abzweigdosen) mit Angabe der
einzelnen Versorgungsbereiche und -arten.
Funktionsschemata der einzelnen Anlagen mit Bezeichnung der
Anlagenteile.
Verteilerpläne mit Zielkennzeichnung, mit Angaben bezüglich der
Kabeldimensionierung aller Zugangs- und Abgangskabel und -leitungen.
Verteileransichten
Geräte- und Ersatzteil-Dokumentation aller Anlagenteile incl. techn.
Datenblätter.
Stromlaufpläne aller techn. Anlagen
Netzberechnung mit Selektivitätsnachweis
Dokumentation aller Einstellwerte
Betriebs- und Wartungsanweisungen, Bedienungsanleitungen.
Alle geforderten Prüf- und Abnahmebescheinigungen.
Das Inhaltsverzeichnis ist vor Stellung der Gesamtdokumentation dem AG
vorzulegen.
Die Dokumentation und Bestandsplanung wird durch die örtliche
Fachbauleitung geprüft und gilt dann als mangelfrei übergeben, wenn ein
mangelfreies Prüfergebnis der Fachbauleitung vorliegt.
Hierzu hat der Auftragnehmer Checklisten gemäß Anlage zum
Leistungsverzeichnis getrennt nach den Anlagen auszufüllen, die
anschließend durch die örtliche Fachbauleitung geprüft werden.
ABKÜRZUNGEN
für Abrechnungseinheiten:
d - Tag
Fm - Festmeter
h - Stunde
Jr - Jahr
kg - Kilogramm
km - Kilometer
km2 - Quadratkilometer
l - Liter
m - Meter
m - Quadratmeter
m3 - Kubikmeter
Mt - Monat
psch - Pauschal
Rm - Raummeter
St - Stück
t - Tonne
Wo - Woche
für technische Einheiten:
A - Ampere
bar - Atmosphäre Überdruck
C - Celsius
cm - Zentimeter
g - Gramm
h - Stunde
Hz - Hertz
kA - Kiloampere
kg - Kilogramm
kg/m - Kilogramm pro Meter
kV - Kilovolt
kVA - Kilovoltampere
kVAr - Kilovoltampere reaktiv (Blindleistung)
kW - Kilowatt
lx - Lux
M - Mega
m - Meter
Min - Minute
mm - Millimeter
mm2 - Quadratmillimeter
ms - Millisekunde
m/s - Meter pro Sekunde
MVA - Megavoltampere
s - Sekunde
V - Volt
VA - Voltampere (Scheinleistung)
W - Watt (Leistung)
für sonstige Begriffe:
Al - Aluminium
Cu - Kupfer
Db - Dauerbetrieb
DEL - Deutsches Elektrolytkupfer für Leitzwecke
DS - Drehspannung
EVG - Elektronisches Vorschaltgerät
EVU - Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmen
FE - Eisen
GS - Gleichspannung
H/B/T - Höhe/Breite/Tiefe
IEC - nternationale Elektrotechnische Kommission
KLL - Kompakt-Leuchtstoff-Lampe
maxi - Maximal
mio - Millionen
N (MP) - Neutralleiter (Mittelleiter)
NE - Nichteisen
NN - Normalnull
P 00 - Schutzart nach DIN 40050
Pb - Blei
PE (SL) - Schutzleiter
Pehla - Gesellschaft für elektrische Hochleistungsprüfungen
RAL - Farbregister des Ausschusses für Lieferbedingungen
und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschluss
RWA - Rauchwarnanlage
TAB - Technische Anschlussbedingungen
VDE - Verband Deutscher Elektrotechniker e.V
WS - Wechselspannung
Allgemeine Anmerkungen
Allgemeine techn. Vorschriften (ATV)
Allgemeine techn. Vorschriften (ATV)
Angebot
Die Bearbeitung des Angebotes ist für den Auftraggeber kostenlos, auch
wenn dieses im Sinne einer Projektbearbeitung geschieht.
Dies gilt auch für evtl. später zu erstellenden Nachtragsangebote.
Bei Unklarheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes über alle
zur Kalkulation notwendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten
und Unklarheiten zu klären.
Der Auftragnehmer hat sich über die Lage und Beschaffenheit des
Grundstückes und die bestehenden Transportmöglichkeiten an Ort und
Stelle zu unterrichten.
Aufstellflächen für Container (Büro-, Mannschafts- und Lagercontainer)
sind auf dem Areal vorgesehen. Innerhalb des Gebäudes sind keine
Flächen hierfür vorgesehen.
Dies hat der AN in seinen Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Der für die Ausschreibung eventuell erhobene Betrag wird nicht
zurückerstattet.
Bei Angeboten von Arbeitsgemeinschaften muss das Angebot von allen
Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft unterschrieben sein. Der
bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu
verwenden. Anstelle des vom Auftraggeber übersandten
Leistungsverzeichnisses können selbstgefertigte Kurzfassungen verwendet
werden, wenn der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der
Urschrift als allein verbindlich anerkennt.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten
Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebotes.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Aufforderung des Auftraggebers vor
Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes
Volltext-Leistungsverzeichnis nachzureichen.
Alternativorschläge
Die im Leistungsbeschrieb vorgesehenen Fabrikate sind in der Regel als
Qualtitätsmuster zu betrachten. Der Bieter hat dann in der ausgewiesenen
Zeile die Möglichkeit, Fabrikate und Type seiner Wahl einzutragen.
Verzichtet der Bieter darauf, diese Zeile auszufüllen, so gilt das im LV
vorgeschlagene Fabrikat als angeboten.
Ist im LV diese Zeile nicht vorhanden, so ist das ausgewiesene Fabrikat
bindend und anzubieten.
Werden vom Bieter, abweichend vom Leistungsbeschrieb, Vorschläge
gemacht, hat er vor Angebotsabgabe zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur
Funktion und die Zulässigkeit der Anlage gegeben ist.
Es dürfen nur bewährte und geprüfte Stoffe und Verfahren angeboten
werden, für deren Eignung sich der Bieter verbürgt und deren Ausführung
er beherrscht.
Pläne und eventuell Muster sind auf Verlangen vorzulegen.
Alternativvorschläge sind am Ende als Nebenangebot beizulegen.
Änderungen des Ausschreibungstextes sind nicht zulässig.
Fabrikat- und Firmenangaben
Fabrikat- und Firmenangaben sind nur, soweit sie grundsätzlich
zweckmäßig oder erforderlich sind, im LV enthalten. Die Dispositionen
der Anlagen, die Aussparungen und die Koordination, mit den anderen
Gewerken beruhen auf diesen Fabrikaten. Sie sind daher im Angebot zu
offerieren. Die Gewährleistung für diese Lieferungen und Montagen
übernimmt der Auftragnehmer.
Damit soll der persönlichen Erfahrung grundsätzlich nicht vorgegriffen
werden.
Es steht dem Bieter frei, in einer Angebotsbeilage andere Fabrikate zu
offerieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Planänderungen, die
zusätzliche Koordination, sowie Abänderungen von Aussparungen voll zu
Lasten des Bieters gehen.
Werden andere gleichwertige Fabrikate angeboten, so sind sie in einem
Alternativvorschlag aufzuführen.
Dieser Alternativvorschlag muss aber alle Leistungen beinhalten, die für
eine einwandfreie und funktionstüchtige Anlage, anstelle der
ausgeschriebenen Leistungen, erforderlich sind.
Sind zusätzliche Bauteile als im LV enthalten hierfür erforderlich, so
hat der Auftragnehmer diese im EP zu berücksichtigen.
Vom Bieter vorgeschlagene Alternativen werden vom Fachingenieur
überprüft. Die Alternativen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt
werden.
Sollten sich hinter vom Bieter angegebenen Typenbezeichnungen und
Artikelnummern andere Leistungsmerkmale als die geforderten verbergen,
so gilt immer als Mindestforderung der Textbeschrieb in der
Leistungsposition.
Geräte und Gerüste
Geräte und Gerüste sind nicht vorhanden. Der Auftragnehmer muss für
seine Arbeiten alle notwendige Geräte und Gerüste selbst vorhalten.
Dies gilt für die Einbringung aller Anlagen sowie während der Montage.
Außervertragliche Leistungen
Werden Lieferungen und Leistungen verlangt, die nicht dem
Leistungsverzeichnis oder den Plänen entsprechen, so ist vor der
Ausführung der Arbeiten dem AG ein Nachtragsangebot zu überlassen.
Das Gleiche gilt für Leistungen, die durch Änderungen während der
Bauzeit notwendig werden und deren Kosten nicht im Angebot enthalten
sind.
Die Nachtragsangebote sind vor Bestellung und Einbau der Materialien
unaufgefordert zur Genehmigung vorzulegen. Diese sind auf der gleichen
Kalkulationsbasis wie das Hauptangebot aufzubauen.
Bauschutt
Bauschutt und alle von den Arbeiten des Auftragsnehmers herrührenden
Verunreinigungen sowie Verpackungsmaterial etc. sind ohne Aufforderung
täglich aus der Baustelle zu entfernen und durch den AN zu entsorgen.
Zusätzliche techn. Vorschriften (ZTV)
Allgemein
Für die Ausführung sämtlicher Leistungen sind grundsätzlich nachstehende
Vorschriften bindend und mit den Einheitspreisen abgegolten, falls in
einzelnen Positionen nicht ausdrücklich anders bestimmt.
a) Die Vertragsverordnung für Bauleistungen (VOB), neueste Fassung mit
Ergänzungen, soweit für die entsprechenden Arbeiten anwendbar und nicht
ausdrücklich widersprochen wird.
b) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen für die
entsprechenden Anlagen nach DIN 18 380, 18 381, 18 382, 18 383, 18 384
und 18 421.
c) Die Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und Richtlinien
überörtlicher und örtlicher Behörden (BOA, TÜV, Gewerbeaufsichtsamt,
EVU, DBP, Brandschutzbehörde, etc.)
d) Die einschlägigen DIN- und EN-Normen, VDI-Vorschriften und die
Vorschriften, Leitsätze und Regeln des VDE, VDEW, VDS.
e) Die baupolizeilichen, berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und
ministeriellen Bestimmungen einschließlich der für den Bau und Betrieb
von Anlagen bestehenden Vorschriften und Richtlinien wie VDE, VDI usw.
sowie die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von
Unfällen der entsprechenden Berufsgenossenschaften.
Es ist Sache des Auftragnehmers, sich ausreichend über die einschlägigen
Vorschriften zu unterrichten und sie in jedem Falle anzuwenden, da
nichts vor den Rechtsfolgen einer Missachtung dieser Vorschrift schützen
kann.
Stoffe und Bauteile
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und
Bauteile einschließlich Transport auf die Baustelle. Es sind
ungebrauchte Stoffe und Bauteile zu liefern und einzubauen. Sie müssen
den DIN-, Güte- und Maßvorschriften entsprechen.
Amtlich zugelassene, nicht genormte Stoffe und Bauteile müssen den
Zulassungsbedingungen entsprechen.
Es sind grundsätzlich nur Befestigungsdübel aus Metall zugelassen.
Vor der Lieferung bzw. Montage sind der Bauleitung unaufgefordert Muster
der einzubauenden Materialien oder Zeichnungen darüber vorzulegen;
eingebaute und vom AG/Bauleitung nicht genehmigte Materialien müssen auf
Verlangen kostenlos entfernt und ersetzt werden.
Maßkontrolle
Alle Maße am Bau bzw. nach den Zeichnungen sind rechtzeitig vor
Ausführung verantwortlich zu prüfen, so dass eine Berufung auf
Planfehler oder falsche Angaben im LV oder in anderen Unterlagen
ausgeschlossen werden.
In den Plänen und in der Ausschreibung genannte Abmessungen sind auf
Übereinstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten an der Baustelle zu
überprüfen.
Der Auftragnehmer haftet für die einwandfrei arbeitende Anlage. Die ihm
zur Verfügung gestellten Unterlagen sind in eigener Verantwortung
nachzuprüfen und nachzurechnen. Etwaige Mängel oder Bedenken gegen die
vorgesehene Art der Ausführung bzw. Güte der ausgeschriebenen Fabrikate,
sowie eintretende Änderungen, sind vor Ausführung schriftlich dem AG
mitzuteilen.
Lieferung und Montage
Lieferung umfasst die vollständige Lieferung der Materialien oder der
Anlagenteile der betreffenden Positionen frei Verwendungsstelle
einschließlich aller Lohnkosten und Funktionsprüfung innerhalb des
Herstellungsbetriebes (z.B. Zusammenbau, Bestückung und
Verdrahtung einer Verteilung).
Montage umfasst die vollständige Lieferung des Materials auf der
Verwendungsstelle einschließlich aller notwendigen Zusatzarbeiten,
Montagematerialien, Befestigungen, betriebsfertiger Anschluss,
vorschriftsmäßiger Grund- und Deckanstriche, Abdeckung oder
Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung und Entwendung bis zur Übergabe der
Anlagen.
Der elektrische Anschluss sowie das Absetzen der dazugehörigen Kabel und
Leitungen der Verteiler, Geräte, Apparate usw. ist im Preis dieser
Position enthalten, also nicht im Preis der Leitungen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zur Montageleistung auch die
vollständige Inbetriebnahme, Leistungstests und die Durchführung
sämtlicher Probeläufe bis zur Endabnahme sowie die Einweisung des
Bedien- und Wartungspersonals gehören.
Anmeldung und Genehmigung der Anlagen
Die Durchführung der Anmeldungs- und Genehmigungsverfahren ist Sache des
Auftragnehmers. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die
Verfahren müssen vor Montagebeginn durchgeführt werden. Kosten für
Änderungen oder Mehrkosten, die wegen verspäteter Durchführung
entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Angaben über erforderliche Baumaßnahmen
Werden für die Anlagen Fundamente, Sockel etc. benötigt, so sind
rechtzeitig zeichnerische Unterlagen vom Auftragnehmer im Rahmen der
Montageplanung einzureichen.
Bereits bestehende Fundament- und Durchbruchsangaben aus der Planung des
Fachingenieurs sind ggf. zu korrigieren.
Entstehen durch verspätete eingereichte Unterlagen dem Bauherrn
Mehrkosten, so hat diese der Auftragnehmer zu tragen.
Koordination mit anderen Auftragnehmern
Es ist Sache des Auftragnehmers, sich rechtzeitig mit den übrigen, an
der Baustelle beschäftigen Firmen und Versorgungsnetzbetreiber, in
technischer und terminlicher Hinsicht abzustimmen.
Kosten für Änderungen oder Mehrkosten, die durch eine mangelhafte
Koordination entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Bauüberwachung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Überwachung und fachgerechte
Abwicklung der übertragenen Arbeiten einen verantwortlichen Bauführer
auf der Baustelle ständig einzusetzen. Er muss berechtigt sein,
selbstständig Anordnungen bezüglich der Ausführungen treffen zu können.
Aufsichtspersonal darf grundsätzlich nur in besonderen Fällen und mit
Genehmigung des Auftraggebers ausgetauscht werden. Der Auftraggeber kann
jedoch aus triftigen Gründen eine sofortige Ablösung verlangen.
Durch die überwachende Tätigkeit des vom Auftraggeber gestellten
Bauleiters wird die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers, seines
Bauleiters oder Obermonteurs in keiner Weise eingeschränkt.
VOB-Abnahmen, Sachverständigenabnahmen
Die Durchführung der Abnahmeverfahren ist Sache des Auftragnehmers.
Für die Abnahme sind alle Vorkehrungen für den reibungslosen Ablauf zu
treffen.
Die zur Abnahme erforderlichen Messinstrumente hat der Auftragnehmer zur
Abnahme kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Zur Abnahme sind folgende Unterlagen anzufertigen und zu übergeben:
a) Bestandszeichnungen der gesamten Elektroinstallation
b) Firmenliste der Zulieferfirmen
c) Bedienungs- und Wartungsanleitungen
d) Einweisungsbestätigung des Nutzers,
e) Bestätigung über die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
über "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" sowie der für das Gebäude
maßgebende VDE-Vorschriften, insbesondere VDE 0100 und 0108
f) Prüfbescheinigung über erfolgte Isolationsmessung der gesamten
Anlage unter Angabe der ermittelten Werte
g) Abnahmeprotokolle von Behörden und zuständigen Dienststellen
h) die Sachverständigen-Abnahmeberichte für alle Anlagen gemäß den
einschlägigen Auflagen.
Der Auftragnehmer hat seine Anlagen in sauberem und gereinigtem Zustand
zu übergeben.
Leistungen, die bei Abnahme nicht überprüft werden können, sind
entsprechend dem Baufortschritt Zwischenabnahmen zu unterziehen.
Der Auftragnehmer hat die Anlage auf einwandfrei Funktion zu überprüfen.
Sofern die Gesamtfunktion erst bei voller Nutzung oder Maximalbelastung
festgestellt werden kann, wird diese Überprüfung bei der Abnahme
ausgeklammert und nachvollzogen.
Die Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals des Auftraggebers
sowie erforderliche behördliche Prüfungen und Abnahmen ist Sache des
Auftragnehmers.
Die Abnahme der Leistungen wird durch eine frühere Inbetriebnahme oder
Benutzung nicht ersetzt. Sie kann erst nach Fertigstellung
einschließlich Leistungstests der gesamten Anlage erfolgen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, nach vorheriger Anmeldung jederzeit
Werksabnahmen an der Fertigungsstätte zu verlangen, ohne dass hieraus
Forderungen an den Auftraggeber entstehen.
Bis zur Abnahme haftet der Auftragnehmer an seinen Leistungen und an von
ihm zum Einbau übernommenen Lieferungen des Auftraggebers oder Dritter
gegen Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl.
Für die Beseitigung der bei der Abnahme erhobenen Beanstandungen wird
eine angemessene Frist eingeräumt, die nicht überschritten werden darf.
Werden die Mängel vom Auftragnehmer nicht fristgerecht beseitigt, ist
der Auftraggeber berechtigt, entweder die Mängel durch einen anderen
Unternehmer auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen oder
einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung
abzuziehen.
Wartungsarbeiten
Für alle Anlagen, die Wartungsvorschriften unterliegen, müssen Angebote
für die vorgeschriebenen Wartungsintervalle dem Leistungsverzeichnis
beigelegt werden, bzw. in der Leistungszusammenstellung eingetragen
werden.
Falls im LV keine näheren Angaben gemacht werden, gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine techn. Vorschriften (ATV)
Sonstige Allgemeine Vorbemerkungen
Sonstige Allgemeine Vorbemerkungen
Projektleitung
Die Montage und Inbetriebnahme der Anlagen erfolgt durch das
erforderliche AN-eigene Personal, einschließlich der Montageaufsicht im
Sinne der Landes-Bauordnung.
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der schriftlichen Zustimmung des
AG und ist bei Angebotsabgabe zu benennen.
Koordination
Der Bauherr fordert, dass der Auftragnehmer mit den übrigen am Bau
beschäftigten Firmen Hand in Hand arbeitet und dass die unter Führung
der Bauleitung zu koordinierenden Leitungsführungen und Installationen
rechtzeitig und reibungslos geklärt und zeichnerisch festgehalten
werden.
Die Bauleitung ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die
verantwortlichen Fachkräfte der Firmen zu solchen Festlegungen
zusammenzurufen.
Der Auftragnehmer hat die Bauleitung des AG's rechtzeitig auf
Vorarbeiten aufmerksam zu machen, die für seine Montage und den
reibungslosen Gesamtablauf notwendig sind. Hierzu gehören auch die
vollständige Überprüfung der planmässigen Aussparungen und der
bestehenden Bauangaben.
Ferner hat der Auftragnehmer die Bauleitung auf Fremdleistungen und
daraus resultierende Folgearbeiten rechtzeitig hinzuweisen, z.B. die
rechtzeitige Montage von Geräten aus anderen Gewerken, die in die
Elektroinstallation einbezogen werden müssen.
Notwendige Zugangsöffnungen für Revisions- und Messstellen müssen in die
allgemeinen Ausbaupläne für Wand- und Deckenmontage usw. massgerecht
eingetragen werden. Die Bauleitung ist hier von der Notwendigkeit und
den speziellen Anforderungen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Müssen
diese nachträglich angefertigt werden, gehen die hieraus resultierenden
Kosten in vollem Umfang zu Lasten des jeweiligen Verursachers.
Lieferungs- und Leistungsumfang
Die Lieferung und Montage umfasst grundsätzlich die kompletten
Anlagensysteme einschl. aller nicht gesondert erwähnten Nebenleistungen.
Sollten während der Ausführungs- und Montageplanung bzw. während der
Abwicklungsarbeiten Lieferungs- bzw. Leistungslücken an den Nahtstellen
zu Nachbargewerken sichtbar werden, so ist die Bauleitung unverzüglich
zu benachrichtigen.
Qualitätsanspruch
Es gelten die Angaben des Leistungsprogramms und der allgemeinen und
technischen Vorbemerkungen. Die Gütefestlegung der Leistungsbeschreibung
darf auf keinen Fall unterschritten werden.
Alle Leistungen haben den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen.
Die Erfüllung der Gesamtforderung sowie die Erfüllung der in den VDE-
und DIN-Vorschriften festgelegten Güteeigenschaften für das verwendete
Material und die Verarbeitung ist bei allen wesentlichen Bauteilen durch
prüfungsfähige Berechnungen und amtliche Prüfungszeugnisse auf
Anforderung nachzuweisen.
Alle Einbaurichtlinien der Hersteller sind zwingend einzuhalten und
entsprechend nachzuweisen.
Dies betrifft insbesondere die Drehmomente.
Fehlbohrungen sind durch den AN zu schließen und nachzuarbeiten ohne
Einschränkung der gestalterischen Ansprüche.
Beim Anzeichnen der Installationen am Baukörper ist darauf zu achten,
dass keine weitere Behandlung erfolgt.
Für alle Schweißarbeiten an Aggregaten ist durch den AN (bzw. seinen NU)
ein Schweisszeugnis vorzulegen.
Die Schweißarbeiten sind beim Gebäudebetreiber anzumelden und freigeben
zu lassen.
Bemusterung
Sämtliche Geräte und Zubehörteile einschließlich zugehöriger Baugruppen
sind auf Verlangen kostenlos vorzulegen bzw. vorzuführen. Der
Auftraggeber kann die Beibringung des Beweises der technischen
Leistungsfähigkeit durch Besichtigung ausgeführter Anlagen ähnlichen
Charakters verlangen. Die Bereitstellung von Mustern und Probestücken
hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass für die diesbezüglichen Lieferungs-
und Fertigstellungstermine keine Verzögerungen eintreten.
Leuchten sind nach Aufforderung in Funktion, am Baukörper montiert, als
Muster vorzustellen.
Die Bemusterung ist als Nebenleistung ohne besondere Vergütung in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Planunterlagen
Vom Auftragnehmer zu erstellende Planunterlagen für die Montage
Allgemeines
Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu
numerieren und vom Ersteller zu unterzeichnen. Sie müssen den
vereinbarten Verteilerschlüssel aufweisen, welcher noch festgelegt wird.
Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen.
Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten.
Anlagenteile sind massstäblich und mit Bezugsmassen zu Baukörper
einzutragen. Für Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte und
sonstige Details ist der geeignete Massstab mit dem AG abzustimmen.
Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu wählen. Darstellungsvorschriften
und genormte Symbole sind anzuwenden. Vor Erstellung der
Montagezeichnungen hat sich der Auftragnehmer darüber zu informieren, in
welchem Umfang die Grundlagen der Ausschreibung noch zutreffen bzw. wo
und in welchem Umfang Veränderungen eingetreten sind.
Anzahl der Montageunterlagen
Montage- und Detailzeichnungen sind als Prüfexemplar 2-fach zu liefern.
Der AG/Fachbauleitung prüft die Exemplare und übergibt ein geprüftes
Exemplar dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer korrigiert seine Pläne
nach diesem geprüften Exemplar und verteilt Korrekturexemplare 2-fach
farbig.
Änderungen
Vom Auftraggeber oder der Bauleitung veranlasste erforderliche
Änderungen nach Freigabe der Montagepläne sind in den genehmigten
Montageunterlagen vom Auftragnehmer in "rot" darzustellen und als
Änderung kenntlich zu machen und fortzuschreiben
Bedienungs- und Wartungsanweisungen
Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind vierfach anzufertigen und bei
der vorläufigen Abnahme auszuhändigen.
Sie sind nach folgender Gliederung anzufertigen:
Inhaltsübersicht
Anlagenbeschreibung
- Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung,
- Garantiewerte,
- Betriebsdaten,
- Installationsdaten,
- Spezialmerkmale.
Bedienungsanweisung
- Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane,
- Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise,
- Anzeige-, Steuer- und Messgeräte,
- Schalt- und Schutzgeräte,
- Sicherheitseinrichtungen,
- Verriegelungen,
- Entriegelungen,
- Betriebsunterbrechung,
- Wirtschaftlichste Betriebsart.
Alle Bedienvorgägne werden je Anlage in richtiger Reihenfolge aufgeführt
und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer
Checkliste zusammengefasst.
Wartungsanweisung
- Erläuterung der Störmeldungen,
- Fehlersuchtabelle,
- Schmier- und Dichtungsarbeiten (nur bei rotierenden Anlagenteilen
oder bei entsprechend konstruierten Schaltgeräten)
- Spezialwerkzeuge
Vorgeschriebene behördliche Kontrollen und Überwachungen in Art und
Zeitfolge erläutert.
Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert, in Abhängigkeit des
Wartungszeitraumes nach Art einer sogenannten Inspektionstabelle,
aufzulisten.
Ersatzteilaufstellung
- Reserveeinrichtungen.
Alle dem Verschleiss oder Bruch unterliegenden Anlagenteile sind
tabellarisch mit Benennung der Verschleisszeiten aufzuführen. Als solche
Teile kommen in Frage:
Keilriemen, Lager, Motore, Filter, Ventilatoren (in erster Linie bei
Netzersatzanlagen, rotierenden Umformern, Antriebsmotoren usw.),
Befehlsgebern, Stellglieder, Schalt-, Schutz- und Steuergeräte, Mess-
und Anzeigegeräte, Wandler usw.
Die Ersatzteilliste enthält für jedes Teil:
Hersteller (Hauptwerk), Anlieferungslager und Kundendienststützpunkt mit
Anschrift und Telefonnummer, Typ-/ Fabrikat-Nummer, Grösse/ Leistung und
sonstige Bestelldaten.
Leistungsliste: Tabellarische Aufstellung aller Messungen.
Allgemeine Kontrollpflichten des Auftragnehmers
Ausser den letztgültigen Werkplänen des Architekten sind die Vorgaben
des Statikers sowie die endgültigen Angaben des Auftraggebers für die
Montageplanung zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Auftragserteilung die Vorgaben
und Ausführungen bezüglich:
- vorhandener Leerrohrsysteme in Wänden und Decken
- Durchbrüche in Wänden und Decken
- Stellflächen in Technikzentralen und Etagenverteilungsräumen
- Maschinenfundamente
- Gebäudeeinführungen
- Kabelgräben in Aussenanlagen
zu überprüfen und evtl. Bedenken schriftlich anzuzeigen.
Liefer- und Leistungsgrenzen
Der Auftragnehmer hat die Überwachung und Verantwortung für die
Leistungen anderer Unternehmer insoweit zu übernehmen, wie sie sein
Gewerk tangieren. Diese Verantwortung bezieht sich auf den funktions-
und massgerechten Einbau.
z.B. folgender Grundsatz:
Die Baufirma stellt nach genehmigten Montageunterlagen des
Auftragnehmers Fundamente her und mauert Rohr- und Kanaldurchführungen,
Rahmen, Gitter und dergleichen ein. Für den massgenauen Einbau seiner
Anlagenteile ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Nebenleistungen
Vom Auftragnehmer kostenlos zu erbringende Nebenleistungen im Sinne der
VOB sind u.a.:
Montageunterlagen, Bestandszeichnungen, Schemazeichnungen, Bedienungs-
und Wartungsanweisungen, Mengenangaben für bauseits auszuführende
Fertiganstriche, sofern diese nicht grundsätzlich im Auftrag des
Auftragnehmers enthalten sind,
Erstellen der Antragsunterlagen für behördliche Abnahmen,
Kosten der Vervielfältigung der korrigierten Angebote,
Mitwirken bei Inbetriebnahme der Nebengewerke, soweit davon die Leistung
des Auftragnehmers berührt wird,
Auf- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten mit Arbeitsbühnen unabhängig
von der Höhe,
Kosten für Förder- und Hebezeuge aller Art zur Einbringung von
Anlagenteile ins Gebäude bis hin zu den jeweiligen Aufstellungsorten.
Nachprüfung der Qualität von Medien aus Nebengewerken, die zum Betrieb
der vom Auftragnehmer zu erstellenden Leistungen notwendig sind,
Beseitigung aller durch den AN verursachten Schutt- und
Verpackungsmaterialien, Materialresten usw. einschliesslich Abtransport
und ordnungsgemässer Entlagerung bzw. Vernichtung.
Ausführungs- und Montagehinweise
Allgemeines
Die Montage der Anlagen erfolgt nur nach den von der Bauleitung
genehmigten Montagezeichnungen. Werden Arbeiten und Fremdbestellungen
ohne diese Voraussetzungen ausgeführt, so müssen evtl. daraus
erforderliche Änderungen unverzüglich erfolgen, die Mehrkosten und
Folgekosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Brandschutz / Abnahmepflicht
Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers zur Brandsicherung
müssen den Forderungen der zuständigen Brandschutzbehörde sowie dem
Brandschutzsachverständigen und der DIN 4102 entsprechen. Die zur
Brandsicherung erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu
kennzeichnen; Hinweisschilder haben auf den Einbauort hinzuweisen.
Alle Brandschutzmaßnahmen sind nur mit bauaufsichtlich geprüften
Materialien auszuführen.
Die Zulassungsbescheide sind im Rahmen der Montageplanung der
Fachbauleitung vorzulegen.
Werden vorhandene Brandschottungen geöffnet, sind diese mit Beendigung
der Installationsarbeiten täglich wieder fachgerecht zu verschließen.
Das gilt auch für Einzelkabeldurchführungen.
Zur Verhinderung der Brandübertragung sind Durchführungen durch Wände
entsprechend der Leitungsanlagenrichtlinie auszuführen.
Die örtlichen Brandschutzbestimmungen sind zu beachten.
Sind Anlagenteile durch öffentlich bestellte Sachverständige
abnahmepflichtig, so ist vom Auftragnehmer auf den Termin der
erstmaligen Abnahme und bei regelmäßig wiederkehrenden Überprüfungen auf
die erforderliche Art und auf den Zeitabstand aufmerksam zu machen.
Beschilderung
Für eine einfachere Bedienung und Übersichtlichkeit ist es erforderlich,
die Anlagenteile mit Kennzeichnungsschildern zu versehen.
Ausführung der Beschriftungsschilder
Alle Anlagenteile müssen mit aussagefähigen Typenschildern bestückt
sein. Grundsätzlich sind gravierte Resopalschilder, weiss mit schwarzer
Schrift zu verwenden, wobei die Form und Grösse des Schriftfeldes
entsprechend dem jeweiligen Platzbedarf bzw. gemäss den gültigen
Vorschriften festgelegt wird.
Schwingungsisolierung
Alle schwingenden Aggregate sind gegen den Baukörper akustisch zu
isolieren (gilt nur für rotierende Anlagen).
Dehnungsausgleich
An den Gebäudedehnfugen sind die Lüftungskanäle und alle übrigen
Rohrleitungen mit Kompensationseinrichtungen zu versehen.
Die Längsausdehnung der Rohrleitungen ist durch Anordnung von
Dehnungsausgleichelementen und Kompensatoren auszugleichen.
Bei Einbau von Axialkompensatoren sind die Einbauvorschriften des
Herstellers zu beachten.
Reaktionskräfte aus Dehnungsausgleichern, Kompensatoren und
Schwingungsdämpfern sind durch Festpunktkonstruktionen aufzunehmen.
Die Reaktionskräfte sind vom Auftragnehmer zu ermitteln und bei der
Ausführung zu berücksichtigen.
Schutz der Anlagenteile
Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom
Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage
anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer
abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme
beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom Auftragnehmer
wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat.
Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch
geeignete Massnahmen zu verschliessen.
Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) sind zu
treffen. Die Anlagen sind vor dem Eindringen Unbefugter zu sichern.
Alle gelieferten, nicht verzinkten Teile sind durch 2-maligen
Grundanstrich auf Kunststoffbasis und bei Erfordernis noch durch
weitergehende Massnahmen gegen Korrosion zu schützen.
Nicht von aussen, ohne Demontage zugängliche Flächen erhalten
darüberhinaus eine gebrauchsfertige Farbbehandlung.
Die empfindlichen Anlagenteile wie Leuchten, Installationsgeräte,
Verteilungen oder Schaltschränke, lackierte oder eloxierte Kanäle usw,
sind so verpackt anzuliefern, dass sie während der Lagerung auf der
Baustelle weder beschädigt noch beschmutzt werden können. Für bauseits
auszuführende Fertiganstriche sind nach Anlagenteilen aufgeschlüsselte
Mengenangaben zu machen. Das verwendete Grundiermittel ist zu benennen.
Alle gelieferten Stahlteile müssen, soweit sie nicht feuerverzinkt oder
anderweitig gegen Korrosion geschützt sind, nach DIN 18364 mindestens
mit Entrostungsgrad 1 behandelt sein und einen zweimaligen
Grundfarbanstrich erhalten.
Aufhängungen / Befestigungen
Zum Anbringen von Befestigungen sind Metall-Spreiz- bzw. selbstbohrende
Dübel mit Prüfzeichen zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig.
Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur
Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder
Schweissungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden.
In solchen Fällen sind ggf. Aufhängeklammern vorzusehen. Halfenschienen
können, soweit vorhanden, für Befestigungen benutzt werden.
Zugänglichkeit der Anlagenteile
Die Anordnung der Anlagenbauteile ist so festzulegen, dass die Kontroll-
und Bedienungsstellen mühe- und gefahrlos zugänglich sind sowie ein
einwandfreies Ablesen der Anzeige- und Messinstrumente möglich ist. Dies
gilt auch für die Anordnung von Klemm- und Rangierverteilern in
Zwischendeckenbereichen.
Anschlüsse an Maschinen, Installationsgeräten und sonstigen Klemmleisten
aller Art müssen für Revisionsarbeiten ohne Zerstörung von Bauteilen de-
und montierbar sein.
Normen / Vorschriften / Lizenzen
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller Normen, Vorschriften,
Verordnungen und behördlichen Auflagen innerhalb seines
Leistungsbereiches allein verantwortlich.
Er hat alle Lieferungen und Leistungen im Sinne der einschlägigen
Bestimmungen zu erbringen und haftet allein für alle Schäden, die dem
Auftraggeber zukünftig durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften
entstehen. Die Abnahme der Anlagen durch den Auftraggeber bzw. dessen
Beauftragten schränkt diese Haftung nicht ein.
Nachträgliche Forderungen an den Auftraggeber, z.B. für Lizenzen, werden
grundsätzlich nicht anerkannt. Der Auftragnehmer hat darum also
eigenverantwortlich die Patentlage zu überprüfen und die anfallenden
Gebühren in die Einheitspreise einzurechnen.
Provisorische Inbetriebnahme
Dem Auftragnehmer muss die Gelegenheit gegeben werden, im Bedarfsfall
die Anlagen provisorisch in Betrieb nehmen zu können und erforderliche
Einstellarbeiten durchzuführen.
Der Stromverbrauch geht dabei zu Lasten des Auftraggebers.
Frühzeitige Information des Bedienungspersonals
Die Inbetriebsetzung der Anlage ist mit der Bauleitung und dem
fachbauaufsichtsführenden Ingenieur abzustimmen. Die technischen und
terminlichen Abhängigkeiten um Zusammenhang mit anderen Gewerken und
laufender Ausbauarbeiten sind umfassend zu vereinbaren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Personen des künftigen
Bedienungspersonals schon während der Montage der Anlage Zugang zu allen
technischen Informationen, insbesondere im Zuge der Montageplanung zu
gewähren, um sicherzustellen, dass ein reibungsloser Betrieb nach der
Abnahme der Anlagen möglich ist.
Nichterreichen der vertraglich zugesicherten Leistungen
Werden die in der Ausschreibung genannten Werte (z.B. Nennleistungen,
Wirkungsgrade, Isolations- und Widerstandswerte usw.) offenbar nicht
erreicht, so hat der Auftragnehmer alle zur Erreichung dieser Werte
notwendigen Massnahmen für den Auftraggeber unentgeltlich durchzuführen
und den Nachweis darüber mit geeichten Messgeräten und Beseitigung der
Mängel einem Vertreter des Auftraggebers ohne besondere Vergütung auf
Wunsch zu erbringen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle festgestellten Mängel
innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu seinen Lasten beseitigen zu
lassen.
Wenn der Unternehmer nach Ablauf der Frist seiner Verpflichtung zur
Beseitigung der Mängel nicht oder nur teilweise nachgekommen ist, ist
der Auftraggeber berechtigt, eine angepasste Summe ab der Forderung des
Auftragnehmers einzubehalten, welche der Höhe nach zur Durchführung
dieser Arbeiten durch einen dritten Unternehmer ausreicht.
Dabei spielt es keine Rolle, welchen Preis der Auftragnehmer
ursprünglich seiner Kalkulation nach für diese Leistung berücksichtigt
hat.
Wartungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und Dritten
Vom Auftraggeber direkt mit einem Subunternehmer abgeschlossene
Wartungsverträge und die Durchführung von Wartungsarbeiten an den
Anlagen entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen
Gewährleistungsverpflichtungen. Zugleich verzichtet der Auftragnehmer
von vornherein auf einen Einspruch gegen einen Wartungsabschluss
zwischen dem AG und dem Lieferanten der zu wartenden Anlagenteile.
Vorbehalte
Die bei der Abnahme durch die Bauleitung bzw. durch einen neutralen
Sachverständigen im Protokoll festgehaltenen Mängel können nicht den
Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Beseitigung von später festgestellten Mängel an Material und
Funktion (ggf. durch weitere Abnahmeorgane), geht ebenfalls zu Lasten
des AN.
Leistungsmessung, Abnahme, Inbetriebnahme
Werden Anlagen oder Anlagenteile vom Auftragnehmer in Betrieb genommen,
ist hiervon vor Beginn der Massnahmen der AG/Bauleitung zu unterrichten.
Die Fertigstellung und Abnahmebereitschaft der Elektro-Anlagen ist vom
AN schriftlich anzuzeigen.
Dies bedeutet, dass alle zur Funktionserfüllung notwendigen Leistungen
erbracht sind, das heisst, dass:
- alle Einstellarbeiten anlagentechnischer und funktioneller Art
durchgeführt sind,
- Probebetrieb erfolgt ist,
- beim Probebetrieb die vertraglich vereinbarten Einstellungen und
Messwerte eingehalten werden,
- die elektrotechnische Ausrüstung komplett ist,
- die gesamte Erdung überprüft ist,
- die Anlagen mängelfrei und betriebsbereit sind,
- evtl. notwendige Zulassungsbescheinigungen vorhanden sind,
- Messprotokolle und Aufzeichnungen von Leistungs- und Einstellwerten
gem. Vereinbarung vorliegen,
- die Bestandspläne und Betriebsunterlagen übergeben werden können,
- die Termine für
a) die ingenieurmässige Funktionsprüfung und Funktionsmessung und
b) die Einweisung des Bedienpersonals
vereinbart werden können.
Fester Bestandteil der Abnahme sind Leistungsmessungen, die nach
vorheriger rechtzeitiger Anmeldung bei der Bauleitung unter Anwesenheit
eines Beauftragten des AG vorzunehmen sind. Die hierbei angefertigten
Messprotokolle zählen zu den Bestandsunterlagen und sind wie diese zum
Abnahmetermin in 4-facher Ausfertigung zwecks Prüfung durch die
Fachbauleitung und den Nutzer vorzulegen. Die hierfür erforderlichen
Messgeräte sind vom Auftragnehmer kostenlos zu erstellen.
Messorte und Wahl der Messgeräte sind mit der Fachbauleitung
abzustimmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Bedienungspersonal einzuweisen.
Die zu messenden Daten sowie Anlagenteile und Funktionen bestimmt der
Auftraggeber.
Der Auftragnehmer hat auf Veranlassung der Bauleitung den Nachweis zu
erbringen, dass seine Anlagenteile der geforderten Funktion entsprechen.
Sonstige Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Beschreibung
Allgemeine Beschreibung
Betriebsmittel
Alle Betriebsmittel müssen den für sie geltenden VDE-Bestimmungen
entsprechen. Die Bezeichnung Betriebsmittel entspricht der Definition in
VDE 100, Teil 200. Sie sind auszuwählen unter besonderer
Berücksichtigung der "Allgemeinen Leitsätze für das sicherheitsgerechte
Gestalten technischer Erzeugnisse" DIN 31000.
Sofern nicht zutreffend, sind sie nach energiewirtschaftlichen
Gesichtspunkten auszuwählen.
Auch im Hinblick auf den späteren gefahrlosen Betrieb sind die
Allgemeinen und Zusatz-Festlegungen DIN 57 105 / VDE 0105 einzuhalten.
Für die Ausrüstung von Anlagen mit elektronischen Betriebsmitteln sind
die Mindestanforderungen an den Bau dieser Betriebsmittel und deren
Einbau nach VDE 0160 zu berücksichtigen.
Inbetriebnahme
Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen betriebsmäßigen Prüfung
(Funktionsprüfung) der Gesamtanlage abzuschließen. Hierbei umfasst die
Gesamtanlage alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sowie
etwaige Nachträge.
Bei Funktionsprüfungen, die gewerkeübergreifend erfolgen müssen (wie
z.B. die Beleuchtungssteuerung, welche gemeinsam mit dem Gewerk MSR
auszuführen ist), hat das Gewerk Elektro die auch beteiligten Gewerke
entsprechend einzubinden.
Spätestens 4 Wochen vor Gesamtfertigstellung ist im Beisein des AG ein
Funktions-Test durchzuführen. In diesem Test sind dem AG sämtliche
sicherheitstechnischen Funktionen nachzuweisen.
Desweiteren ist zu diesem Zeitpunkt eine Bestätigung des
Sachverständigen (siehe Punkt TÜVAbnahme) vorzulegen, das gegen einen
Betrieb des Gebäudes keine Bedenken bestehen.
Der Auftragnehmer hat ferner das Bedienungspersonal des Auftraggebers in
der Bedienung der Anlage zu unterweisen. Diese Einweisung erfolgt in
mindestens zwei Einweisungsphasen:
Phase 1: Kurzeinweisung zu den Fertigstellungsterminen der einzelnen
Anlagen anhand von vorrevidierten Ausführungsplänen und Stromkreis- bzw.
Sicherungslisten.
Phase 2: Detaileinweisung anhand der endgültigen Revisions- und
Bestandsplänen.
Von beiden Einweisungsphasen sind durch den AN ausführliche Protokolle
zu erstellen und den Ablieferungsunterlagen beizufügen.
Einweisung, Schulung
Der Auftragnehmer hat ferner das Bedienungspersonal des Auftraggebers in
der Bedienung der Anlage zu unterweisen, und zwar:
- Kurzeinweisung den Fertigstellungsterminen der einzelnen Baufelder
anhand von vorrevidierten Ausführungsplänen und Stromkreis- bzw.
Sicherungslisten.
- Detaileinweisung als Einführungsseminar für alle Haustechniker in zwei
Gruppen an Wochenenden.
Die Einweisung erfolgt anhand der gültigen Revisions- und
Bestandsunterlagen mit Unterstützung von Overhead-Projektor sowie
Beamer.
- Eine weitere Einweisung ist 6 Monate nach der Detaileinweisung, wie
die Detaileinweisung,
jedoch in gestraffter Form durchzuführen.
Alle Termine für die Einweisung sind rechtzeitig mit dem Betreiber
abzustimmen. Von allen
Einweisungsphasen sind durch den AN ausführliche Protokolle zu erstellen
und den Ablieferungsunterlagen beizufügen.
TÜV-Abnahme
Die kompletten elektrotechnischen Anlagenteile aller Stark- und
Schwachstromanlagen sind, unabhängig von behördlichen Forderungen, bis
zur Abnahme vom Technischen Überwachungsverein (TÜV Süd) prüfen und
abnehmen zu lassen.
Die Anlagen sind auf Einhaltung der anerkannten Regeln der
Elektrotechnik, der einschlägigen Rechtsvorschriften, den Anforderungen
der Verwaltungsbehörden und den technischen Anschlussbedingungen der EVU
zu überprüfen und abzunehmen (Abnahmeprüfung).
Die Kosten für diese Abnahmeprüfung werden vom AN übernommen.
Die rechtzeitige Beauftragung ist vom AN zu veranlassen.
Für eine reibungslose Abnahme ist der Sachverständige schon während der
Planungs- und Ausführungsphase des AN einzubinden.
Baubegleitende Zwischenprüfungen des Sachverständigen sind vorzunehmen.
Im wesentlichen ist folgender Umfang beim Sachverständigen zu
beauftragen:
- Beratende Teilnahme an Konzeptgesprächen
- Durchsicht der Planunterlagen
- Beratende Teilnahme an Baubesprechungen, auch auf Anforderung des AG
- Regelmäßige Baubegehungen im Rahmen des Baufortschritts (die
Begehungsprotokolle sind dem AG umgehend zugänglich zu machen)
- Abnahmeprüfungen gemäß den Errichterbestimmungen
- Prüfung aller Funktionen
- Verfolgung der Mängelbeseitigung
- Dokumentation der Ergebnisse
- Prüfung der Ausführungs-/Montageplanung
- Abnahmeprüfung aller durchgeführten Brandschutzmaßnahmen
Bei der Abnahmeprüfung festgestellte Mängel sind umgehend zu beseitigen
und eine Nachprüfung zu veranlassen. Zur Abnahme bzw. Übergabe an den AG
sind mängelfreie Protokolle vorzulegen, ansonsten findet keine Abnahme
durch den AG statt.
Ausführungs- und Montageunterlagen
Für das gesamte Gewerk Elektrotechnik ist eine vollständige
fortgeschriebene Ausführungs- und Montageplanung einschl. Koordination
mit den Nebengewerken nach der HOAI/VDI 6026 durch den AN zu erbringen.
Für Starkstrom- und Schwachstromunterlagen sind getrennte Zeichnungen
durch den AN zu erstellen. Die Unterlagen sind als Autocad-kompatible
Zeichnungen im DWG-Format zu erstellen.
Alle Planeintragungen, Beschriftungen etc. sind in DIN-gerechter
Darstellung und Normschrift auszuführen.
Handschriftliche Eintragungen sind nicht zulässig.
Zum Leistungsumfang des AN gehört die Koordination der Gewerke. Hierfür
sind entsprechende Grundrisse und ausreichende Schnitte in jeder
Richtung anzulegen, ggf. farbig. Der Auftragnehmer übernimmt neben der
umfassenden Verantwortung für die Bauleistungen auch die volle
Verantwortung für die Planungsleitungen. Diese Verpflichtung beinhaltet
sowohl die Verantwortung für die vom Auftraggeber selbst zu erbringenden
Planungsleistungen, als auch die Übernahme der Verantwortung für die vom
Auftraggeber (auch gegebenenfalls nach Vertragsschluss) zur Verfügung
gestellten Planunterlagen. Der Auftragnehmer hat z.B. die ihm für die
Ausführung der Arbeiten übergebenen bzw. noch zu übergebenden Pläne,
Zeichnungen und sonstigen Unterlagen auf ihre sachliche und maßliche
sowie technische Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und
bei der Prüfung festgestellte Unstimmigkeiten dem Auftraggeber
anzuzeigen. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die
Pläne und die daraus ableitbaren Folgen für die weiterführende Planung
sowie die Ausführungsarbeiten. Eine Haftung des Auftraggebers oder des
Planungsbüro Beikirch für etwaige Fehler dieser Pläne und Unterlagen ist
ausgeschlossen. Derartige Fehler können dem Auftraggeber oder dem
Planungsbüro Beikirch auch nicht gemäß ) 254 BGB ganz oder teilweise als
Mitverschulden zugerechnet werden.
Muster
Von allen Anlagenteilen und Geräten sind ohne besondere Vergütung Muster
zu liefern und entsprechend des Verwendungszwecks zu montieren.
Insbesondere für Anlagenteile, welche mehrfach (in Serie) benötigt
werden, wie zum Beispiel Unterverteiler sind vor Beginn der
Serienfertigung funktionsfähige Muster nach Werkszeichnung kostenlos zu
liefern.
Anträge
Sämtliche für das Objekt notwendigen Anträge und die dazugehörigen
Antragsunterlagen sind vom AN zu beantragen und zu koordinieren, z.B.
Zähleranträge, Energieeinspeisung usw.
Diese Unterlagen sind dem AG unterschriftsreif zu koordinieren und
vorzubereiten.
Software, Lizenzverträge
Die vom Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen gelieferten
Betriebssysteme und
Anwenderprogramme einschließlich deren Lizenzverträge sowie die in den
Systemen abgelegten Daten und Passwörter sind dem AG im
verwendungsfähigen Format auf CD-ROM in einer gesonderten Dokumentation
zu übergeben.
Es ist ein problemloses Neustarten bei Verlust aller Daten in den
Systemen zu gewährleisten.
Kennzeichnung von Anlagen und Bauteilen
Allgemeines
Es ist eine Kennzeichnung aller Geräte mit Anlagen-, Orts- und
Gerätekennzeichnung auszuführen, mit der eine eindeutige Zuordnung aller
Geräte/Anlagenteile in der gesamten Liegenschaft möglich ist.
Sämtliche Teile der technischen Gewerke sind ausreichend mit
unverlierbaren Bezeichnungsschildern zu versehen. Für die Beschilderung
gilt, dass nach einem einheitlichen System für alle Gewerke verfahren
wird.
Die Beschriftungen werden mit Schichtstoffplattenstreifen in gefräster
Schrift, 2-farbig (z. B. Resopal), geschraubt hergestellt. Die
aufgeschraubte Grundplatte und die Schriftstreifen werden mit einer
glasklaren Abdeckung versehen. Geklebte Schilder sind an keiner Stelle
der Anlage zulässig.
Die Beschriftung enthält sämtliche notwendigen Angaben, welche vorher
mit dem AG abzustimmen sind.
Ebenfalls sind alle Kabel und Leitungen mit Kabelbezeichnungsschildern
zu versehen.
Beschriftungstext nach späterer Festlegung durch den AG.
Warnanstrich
Sämtliche Anlagen, Anlagenteile, Bauteile o. ä. sind, soweit sie in
Gangbereichen oder Verkehrswegen o. ä. liegen und weniger als 2,0 m
lichte Höhe haben, mit einem Warnanstrich gelb/schwarz zu versehen.
Elektroverteilung
In Elektroschaltschränken ist die Nummer der Stromkreise von den
Grundrissen, auf den Reihenklemmen, den Schaltgeräten und den
Sicherungen konsequent einzuhalten und zu übernehmen (gleiche Nummern:
Klemmen, Schütze, Sicherungen).
Schaltschrankbeschriftung
Sämtliche Schaltschränke und Klemmkästen, die größer als 80 x 80 mm
sind, erhalten auf der Außenseite eine Beschriftung aus geschraubten
oder genieteten gravierten Resopalschildern mit abgestimmtem Klartext.
Revisionsöffnungen
Auf allen Revisionsöffnungen sind Bezeichnungsschilder in Deckenfarbe,
mit gut lesbarer Beschriftung, in Abstimmung mit dem AG anzuordnen.
Gemeinsame Vorschriften
Klemmen, Schalter, Schütze und ähnliche Bauglieder bei den verschiedenen
Gewerken müssen von gleicher Bauart und gleicher Bezeichnung sein.
Damit muss sichergestellt werden, dass z. B. ein Verbindungskabel
zwischen 2 Gewerken gleiche Endbezeichnungen hat.
Der AN hat dies eigenverantwortlich ohne besondere Aufforderung durch
den AG zu prüfen und ggf. zwischen den Gewerken zu koordinieren.
Netzrückwirkungen
Zur Vermeidung von Rückwirkungen auf das EVU-Netz und Anlagen anderer
Kunden sind die Auflagen gemäß den TAB des
Energieversorgungsunternehmens (EVU) zu erfüllen.
Die zu installierenden Betriebsmittel sind netzrückwirkungsfrei
auszulegen, so dass keine schädlichen Störeinflüsse andere
Anlagen/Verbraucher in den Gebäuden in ihrer Funktion beeinträchtigen.
Entsprechende EMV-Maßnahmen sind auszuführen.
Besichtigungen / Zwischenabnahmen im Herstellerwerk
Der AN verpflichtet sich, die Fertigstellung von wesentlichen
Anlagenteilen, insbesondere der:
- Niederspannungsschaltanlagen,
- Unterverteiler,
- Steuer- und Regelanlagen,
- BMA- und ELA-Zentralen,
- Anlagen des Gefahrenmeldemanagementsystems,
- Notstromanlage
- Sicherheitsbeleuchtungsanlage
für eine Besichtigung/Zwischenabnahme durch den AG mindestens 4 Wochen
vor Werks-Fertigstellung schriftlich anzuzeigen und die Besichtigung zu
koordinieren.
Die Gestellung der Messgeräte, des Personals sowie die Teilnahme vom
Sachverständigen muss durch den AN erfolgen und ist mit den Preisen
abgegolten. Die entsprechenden Protokolle sind vom AN zu erstellen.
Mängelbeseitigung
Aufwendungen des Auftraggebers für die Überwachung der Mängelbeseitigung
bzw. Erbringung von Restleistungen nach der Abnahme können dem
Auftragnehmer auf Nachweis von dem Auftraggeber nach den Sätzen der HOAI
in Rechnung gestellt werden, wenn die Phase der Mängelbeseitigung bzw.
Erbringung von Restleistungen vom Tage der Abnahme an länger als zwei
Monate dauert.
Überprüfungen, Berechnungen und Nachweise
Es sind die vorgegebenen Nennströme und Typen der Schaltgeräte, Schienen
und Leitungen zwingend einzuhalten.
Bei Abweichungen hiervon sind schon mit der Angebotsabgabe die
entsprechenden rechnerischen Nachweise zum Spannungsfall, Belastbarkeit,
Selektivität und Kurzschlussfestigkeit vorzulegen.
Die in den Ausschreibungsplänen vorgesehenen Technik-Räume (Elektro,
RLT, Förderanlagen, Heizung, Sprinkler, Sanitär, etc.) sind vom AN bei
Planungsbeginn spätestens vor Baubeginn auf ausreichende Größe zu
überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Zur Überprüfung sind Belegungspläne mit maßstäblicher Darstellung der
Betriebsmittel und der Kabelführungen sowohl im Grundriss als auch in
allen Wandabwicklungen zu erstellen und zur Prüfung einzureichen.
Im Zuge der Ausführungsunterlagenerstellung sind ferner folgende
Berechnungsunterlagen zu liefern:
- Spannungsabfälle aller Elektrozuleitungen aller Gewerke,
- Maximale Belastbarkeit der Elektroleitungen unter Berücksichtigung
der Reduktionsfaktoren-Häufung, Erwärmung, Schleifenwiderstände, etc.,
- Auslastung und Betriebszeiten der mit Batterie versorgten
Anlagenteile (Sicherheitsbeleuchtung, EMA, ELA, BMA, etc.),
- Kurzschlussberechnungen und Nachweis der Selektivität für
MS-Versorgung und NS Schaltschränke
- Erstellen eines Staffelplanes
Nebenleistungen
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind ergänzend zu den
Nebenleistungen und Besondere Leistungen der VOB, Teil C, Bestandteil
der vertraglichen Leistung und somit im Angebotspreis enthalten. Die
aufgeführten Leistungen sind überwiegend bereits aus den
Kostengruppenbeschreibungen ableitbar und somit als Erläuterung bzw.
Ergänzung zu berücksichtigen.
Einbau von ausreichenden Haltevorrichtungen für Hebezeuge und Lasthaken
in allen Technikzentralen, Trafozellen und ähnlichen Technikräumen. Die
Anzahl und Anordnung ergibt sich aus der funktionalen Anforderung. Die
Anordnung und konstruktive Ausführung, insbesondere der Laufschiene für
Hebevorrichtung, ist mit dem AG einvernehmlich abzustimmen. Bei
Einbauteilen, die zum Ausbau waagerecht bewegt werden, sind die
entsprechenden Laufschienen an der Decke so zu montieren, dass nach
bauherrenseitiger Montage einer Laufkatze das Einbauteil vom jeweiligen
Standort zur Montageöffnung bzw. Verladestelle transportiert werden
kann.
Anschlüsse und Abdeckungen an Maschinen, Armaturen, Schaltschränken und
Wärmetauschern müssen für Revisionsarbeiten ohne nennenswerte
Behinderung de- und montierbar sein.
Montagearbeiten müssen ohne Beschädigung benachbarter Bauteile möglich
sein. Alle Bauteile, an denen Revisionsarbeiten ausgeführt werden, sind
über fest installierte, mit Absturzsicherungen versehene Konstruktionen,
zugänglich zu machen. Ferner sind, soweit erforderlich bzw. sinnvoll,
alle Bau- und Anlagenteile mit Montagebühnen für Revisions- oder
Reparaturarbeiten zu versehen.
Alle Regel- und Schaltkästen für die Haustechnik, Elektroverteilungen,
Revisionsöffnungen jeder Größe u. a. sind mit abschließbaren Türen o. ä.
in die jeweilige Oberflächen der angrenzenden Bauteile zu integrieren,
ohne dass sie besonders erkennbar sind. Türen von Einbauten in geputzten
Wänden werden flächenbündig ausgeführt und der Farbe der Wandoberfläche
angeglichen. Feuerlöschkästen sind den Farbvorgaben der behördlichen
Auflage anzupassen.
Die Farbtöne von freistehenden Schränken sind entsprechend den Vorgaben
des AG auszuführen.
Sämtliche Stahlblechteile erhalten - soweit erforderlich - einen
ausreichenden Anti-Dröhnbelag.
Alle Stahlteile sind in feuerverzinkter Ausführung zu liefern, soweit in
den Leistungsbeschreibungen für einzelne Bauteile keine höherwertigen
Materialien ausgeschrieben sind.
Auf- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten mit Arbeitsbühnen unabhängig
von der Höhe.
Lieferung der für die Inbetriebnahme, Druckprobe, Funktionsprüfung und
den Probebetrieb notwendigen Betriebsstoffe sowie die Erstbefüllung der
Anlagen (z.B. Notstromdiesel usw.).
Alle sich aus den Zulassungsbescheiden "Dübel in Decken" (Zug- und
Druckzonen) ergebenden Anforderungen sind zu berücksichtigen und gehören
zum vertraglichen Leistungsumfang.
Kleinere Stemm- / Schlitzarbeiten und Bohrungen bis zu einer Tiefe von
30 mm und bis zu einem Bohrlochdurchmesser von 120 mm müssen
unentgeltlich ausgeführt werden.
Hierfür sind geeignete Werkzeuge zu verwenden, unter möglicher Schonung
des Mauerwerk und der Betonriegel.
Bohrungen durch die Filigranbetondecken müssen stets von unten nach oben
ausgeführt werden, sodass Abplatzungen an der Betondecke möglichst
gering bleiben. Alle Stemm-/ Schlitzarbeiten bedürfen der Genehmigung
der Bauleitung. Der Auftragnehmer darf selbstständig in keinem Fall
Dritte beauftragen, die Veranlassung hierfür muss immer vom Bauleiter
erfolgen.
Für Arbeiten, die nicht vom Bauleiter angeordnet wurden, muss der
Auftragnehmer die Kosten und bautechnischen Konsequenzen übernehmen.
Bei Sichtmauerwerk oder Sichtbeton darf nicht gestemmt werden.
Ausbaureserve, Leistungsreserve
Die Errichtung der
- Kabel- und Leitungsführungssysteme,
- Wand- und Deckendurchführungen,
- Brandschotts
- Verteilungen und Schaltanlagen
erfolgt unter Beachtung von Reserven für zukünftige Nachbelegung.
Diese Reserven sind nach Fertigstellung des Objektes nachzuweisen.
Die Bemessung der Kabel, Leitungen erfolgt unter Berücksichtigung einer
Leistungsreserve von 20 % auf die installierte Leistung. Kabel- und
Leitungsführungssysteme dürfen in ihrem gesamten Verlauf, getrennt nach
Stark- und Schwachstromanteil, nur zu 70 % belegt sein.
Wand- und Deckendurchführungen sind mit 30 % Reserve auszuführen. Bei
der Auslegung der Brandschotts sind die Reserven der Kabel- und
Leitungsführungssysteme zu berücksichtigen.
Ferner sind alle Verteilungen und Schaltanlagen mit einer 20 %-igen
ausgebauten Reserve je Schaltgruppe (Sicherungen, Schaltgeräte, Klemmen)
anschlussfertig zu montieren sowie mit einer 30 %-igen Platzreserve
vorzusehen.
Selektivität
Aus Selektivitätsgründen sind Gruppensicherungen mit SHU Schalter 25 kA
einzusetzen. Ferner sind alle Leitungsschutzschalter mit einem
Schaltvermögen von mind. 10 kA und Selektivitätsklasse 3 einzusetzen.
Die sicherheitstechnischen Regeln KTA 3503 und 3507 sind bei der
Herstellung zu berücksichtigen. Der Aufbau der Schaltanlagen ist gemäß
EMV-Richtlinie auszuführen.
Allgemeine Beschreibung
Zusätzliche Allgemeine Anmerkungen
Zusätzliche Allgemeine Anmerkungen
Allgemeines
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart,
Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang
und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der
anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der
DIN-Normen, als beschrieben.
Hierbei bedeutet der Begriff "Lieferung und Montage" die Anlieferung
aller erforderlichen Baustoffe, das Zusammenfügen derselben und das
örtliche Anbringen bis zur betriebsfertigen Leistung.
Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Zeichnungen entsprechend dem
derzeitigen Planungsstand und sind nicht unbedingt verbindlich. Der
Auftrag- nehmer hat sich sofort nach Auftragserteilung mit der
Bauleitung in Verbindung zu setzen und etwaige inzwischen eingetretene
Veränderungen zu berücksichtigen.
Die Ausführung hat entsprechend der nachstehenden Leistungsbeschreibung
auf der Basis der zur Verfügung gestellten Pläne und sonstige
ergänzenden Unterlagen zu erfolgen.
Der Auftraggeber macht dabei ausdrücklich aufmerksam, dass bei
Abweichungen zwischen den Plänen der Fachplaner und den
Architektenplänen letztere Vorrang haben. Dies gilt in erster Linie für
Aussagen wie Raumanordnung, Nutzungsart, Raumaufteilung usw.
Die Verantwortung für die fachgerechte, den Vorschriften entsprechende
und technisch einwandfreie Ausführung sowie für die Vollständigkeit und
die betriebssichere Funktion der gesamten Anlage obliegt voll dem
Auftragnehmer und wird durch nichts eingeschränkt.
In der nachstehenden Beschreibung ausgewiesene Eckdaten und
Anlagendimensionierungen sind generell vom Auftragnehmer auf die
tatsächlichen Gegebenheiten zu überprüfen, zu korrigieren und bei der
Angebotspreisgestaltung zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von
Leitungen, Kabeln, Draenen, Kanälen u.ä. beim AG und bei den für die
Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern anhand der ausliegenden
Bestandspläne zu unterrichten.
Es sind nur normgerechte und aus gängigen, laufenden
Herstellungsprogrammen stammende und hinsichtlich der
Ersatzteilbeschaffung und Wartung keine Schwierigkeiten bereitende
Bauelemente zu verwenden.
Mit dem Angebot ist eine Fabrikateliste über die angebotenen Materialien
vorzulegen.
Für gleichartige Anlagenteile ist immer ein Fabrikat und ein
einheitlicher Typ einzubauen.
Technische Unterlagen
Der Auftragnehmer hat grundsätzlich für seine Leistung eine Werk- und
Montageplanung nach
Terminvorgaben des AG zu erstellen. In dieser ist die beauftrage
Leistung textlich und zeichnerisch exakt
darzustellen. Sämtliche Abweichungen von der Ausführungsplanung sind zu
kennzeichnen, mit dem AG
abzustimmen und freigeben zu lassen. Die Werk- und Montageplanung ist
dem AG rechtzeitig mind. 6
Wochen vor Ausführungsbeginn zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die
Freigabe entbindet den AN nicht
von einer eigenständigen Überprüfung aller Maße am Baukörper sowie
behördlicher Vorschriften und
Auflagen.
Die Ausführungsplanung stellt die bauliche Situation teilweise nur
exemplarisch dar. Die Konkretisierung,
auch in Bezug auf die eingesetzten Produkte, erfolgt in der Werk- und
Montageplanung. Der AN hat seine
Planung selbstständig mit den anderen Planungsbeteiligten im Detail zu
koordinieren und einen Crashplan mit den anderen Planungsbeteiligten
anzufertigen. Statisch relevante Unterlagen sind dem AG zur Prüfung
vorzulegen. Falls erforderlich sind die statischen Unterlagen vom AN
eigenverantwortlich dem Prüfstatiker vorzulegen und nachzuhalten.
Vor Ausführungsbeginn sind kostenlos Nachweise, Berechnungen und
Prüfzeugnisse amtlich anerkannter
Materialprüfämter über die Einhaltung der geforderten Eigenschaften, der
ausgeschriebenen Leistungen,
Materialien und Funktionen zu erbringen.
Alle im Leistungsverzeichnis nicht enthaltenen Einzelheiten über
Konstruktionsprinzip, Materialdicke, Art und
Abstände der Befestigungsmittel usw. sowie Angaben über Zubehör sind den
Detailunterlagen des
Architekten zu entnehmen oder mit der technischen Abteilung des
Herstellers abzustimmen und dem AG zur
Abstimmung und Freigabe vorzulegen.
Auch nach Prüfung von Zeichnungen bzw. Plänen durch den Auftraggeber
oder von diesem beauftragte
Personen bleibt die volle Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung
beim Auftragnehmer.
Freigabevermerke führen insofern nicht zu einer Mitwirkung des
Auftraggebers an der Leistung des
Auftragnehmers und beinhalten auch keine Abnahme.
Zeichnerische Unterlagen sind, falls diese dem Auftragnehmer noch nicht
vorliegen sollten, mindestens 10
Werktage vor Gebrauch beim Auftraggeber schriftlich anzufordern. Es wird
hier explizit auf die Holschuld des
Auftragnehmers sowie auf die Planverwaltungsplattform FusionLive
hingewiesen.
Im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers hat der Auftraggeber
unter den in ) 5 Nr.4 VOB/B
genannten Voraussetzungen neben dem Recht der Kündigung auch das Recht,
Beschleunigungsmaßnahmen ohne Sondervergütung auch außerhalb der
üblichen Arbeitszeiten anzuordnen
bzw. nach fruchtloser verstrichener Frist nach Inverzugsetzung die
rückständigen Leistungen auf Kosten des
Auftragnehmers anderweitig ausführen zu lassen.
Grundlagen Qualitätsmanagement:
Durch den AN sind alle entsprechenden Qualitätsnachweise zu führen. Die
Kosten hierfür trägt der AN. Dies
gilt auch, wenn der Nachweis durch Dritte erbracht werden muss.
Der AN hat dem AG ein Konzept zur Eigenkontrolle und zur Dokumentation
der Qualitätssicherung
vorzulegen und sich vom AG freigeben zu lassen.
Planaustausch
Für den Datenaustausch wird die Internetplattform ShareFile eingesetzt.
Die Nutzung der Plattform ist für
alle NU verpflichtend. In Ausnahmefällen kann von dieser Regelung
abgewichen werden, eine ausdrückliche
Zustimmung des AG ist zwingend erforderlich.
Die Dateibezeichnung von Werk- und Montageplänen muss immer der
Plannummer inkl. Index entsprechen
(dies gilt für alle Dateiformate). Die Abgabe von Plänen mit xref's
(externen Referenzen) ist nicht zulässig.
Datenabruf ('Holschuld', 'Bringschuld'):
Der AN hat die 'Holschuld' für Pläne, die in der hier vereinbarten
elektronischen Form bereit gestellt werden.
Die Holschuld besteht auch wenn keine Benachrichtigung erfolgt ist.
Der AN erfüllt seine 'Bringschuld' für von ihm erstellte Pläne durch das
Einstellen in das vorgegebene System
und Benachrichtigung des AG.
Planstruktur & CAD Vorgaben :
Gundsätzlich sind die Vorgaben des AG einzuhalten. Die Anforderungen an
die Unterlagen erfolgen mit der
Auftragserteilung.
Planliste:
Die für das Gewerk verbindliche Planliste wird vom AN verantwortlich
geführt
Planverteilung:
Die Planverteilung erfolgt nach Vorgabe des AG.
Beginn der Verjährungsfrist für Mangelansprüche:
Die vereinbarten Verjährungsfristen für Mangelansprüche beginnen mit der
förmlichen
Abnahme des gesamten Projektes durch die Bauherren.
Stundenlohnarbeiten:
Dem AG ist die Absicht zur Ausführung von Stundenlohnarbeiten
rechtzeitig vor Beginn anzukündigen und zu
begründen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung der Bauleitung
ausgeführt werden.
Stundenlohnzettel sind der Bauleitung des AG werktäglich vorzulegen und
fortlaufend durchzunummerieren.
Alle Stundenlohnzettel sind in einer Liste zu erfassen, die den
Rechnungen beizufügen ist.
Soweit Stundenlohnzettel unterschrieben werden, wird damit nur die
Tatsache der Leistung bescheinigt,
gleichzeitig aber die Prüfung vorbehalten, ob diese bestätigten
Stundenlohnarbeiten außerhalb des
vertraglichen Leistungsumfanges liegen oder erforderlich waren.
Neben den in )15 Nr. 3 VOB/B genannten Angaben müssen die
Stundenlohnzettel folgendes enthalten:
- das Datum
- die Bezeichnung des Bauvorhabens
- die fortlaufende Nummer
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle
- die Art der Leistung
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs, Lohn- oder Gehaltsgruppe
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert
nach Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
sowie im Verrechnungssatz nicht enthaltene Erschwernisse,
- die Gerätekenngrößen
- ggf. Begründung
Qualitäten
Es dürfen nur Fabrikate eingebaut werden, die von einem anerkannten
Prüfinstitut geprüft und zugelassen
worden sind, sowie der Landesbauordnung entsprechen. Dieser Nachweis ist
durch den AN zu erbringen.
Die Unterlagen sind im Zuge der Bauausführung vor Ort auf Verlangen des
AG zur Einsicht vorzulegen.
Das Bauvorhaben muss das Prädikat DGNB Gold in der Zertifizierung
erreichen. Alle dafür erforderlichen
Qualitäten sind einzurechnen.
Gewährleistungsfrist
Die in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen unterliegen einer
Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Diese Frist gilt ab der mängelfreien
Abnahme des Gewerks.
Urheberrecht
Die dieser Ausschreibung beigefügten Unterlagen und ihre Inhalte bleiben
geistiges Eigentum des Planers. Sie dürfen nur für die Zwecke dieser
Ausschreibung und eine hierauf zurückgehende Auftragserteilung verwendet
werden. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung - gleich welchen
Verfahrens- ist unzulässig.
Hinweis
Die Vorbemerkungen sind zwingend zu berücksichtigen und in die
Einheitspreise einzurechnen.
Zusätzliche Allgemeine Anmerkungen
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN GEWERK ELEKTRO
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN GEWERK ELEKTRO
1. Vorschriften
Zur Ausführung der Arbeiten sind folgende Vorschriften in der jeweils
gültigen Fassung zu beachten:
1.1 die VOB/B in Ihrer jeweils geltenden Fassung
1.2 die Richtlinien des VDE, insbesondere die VDE 0100,
1.3 die einschlägigen DIN-Normen,
1.4 die Technischen Anschlussbedingungen des örtlichen EVU (VNB),
1.5 die Technischen Anschlussbedingungen der Telekom,
1.6 die behördlichen Auflagen und das Baurecht, insbesondere die
Baugenehmigung und die Landesbauordnung (LBO),
1.7 die UVV des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft,
insbesondere die Regeln des BGV A2 (VBG4) und des ArbSchG
1.8 die Bestimmungen des Verbandes der Sachversicherer (VdS), sofern
diese vom Auftraggeber zu erfüllen sind
1.9 die anerkannten Regeln der Technik
1.10 die Auflagen der örtlichen Brandschutzbehörde und das
Brandschutzkonzept
2. Allgemein
Soweit diese Hinweise Auswirkung auf die Preisfindung haben, sind die
Kosten bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
2.1 Die Allgemeinen Technischen Vorschriften (ZTV) für Bauleistungen
werden Bestandteil des Vertrages.
2.2 Der Auftragnehmer hat sich unmittelbar nach Auftragserteilung mit
dem Auftraggeber und dessen Beauftragten in Verbindung zu setzen, um
alle Grundlagen der vorgesehenen Ausführung zu erarbeiten.
2.3 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen am Bau
beteiligten Gewerken vor Beginn der Ausführung umfassend zu
koordinieren. Das gilt insbesondere für alle Kabel- und Leitungswege,
Trassen, Bohrungen, Schlitze und Durchbrüche.
2.4 Der Auftragnehmer stellt für die Dauer der Arbeiten einen
unbedingt zuverlässigen, praxiserfahrenen und entsprechend
qualifizierten Fachbauleiter zur Verfügung. Dieser ist für die
Überwachung der Arbeiten im Betrieb des Auftragnehmers verantwortlich.
Die Namen des Fachbauleiters und seiner Stellvertreter sind der
Bauleitung des Auftraggebers mit der Auftragserteilung schriftlich
bekanntzugeben. Für die Gestellung eines Fachbauleiters erhält der
Auftragnehmer keine besondere Vergütung. Eine Ablösung des
Fachbauleiters kann nur mit Genehmigung des Auftraggebers erfolgen.
Der in Aussicht stehende Fachbauleiter ist:
Name:
...........................................................
Berufsbezeichnung:
...........................................................
3. Technische Vorgaben
3.1 Verlegesysteme
Anforderungen an die technische Ausführung von Kabeltragsystemen aus
Stahl.
Die Holme sind als Verstärkung und Kantenschutz mit oberem Falz zu
versehen. Sprossen aus C-Profil, Abstand höchstens 300mm, mit gratloser
Kabelauflagerfläche.
Zu den Kabelträgersystemen gehören, die erforderlichen Ausleger,
Stiele bis Länge 800mm, Kopfplatten, Befestigungswinkel, Klemmwinkel,
Stahl-Spreizdübel, Schrauben mit Zubehör, Distanzstücke, Trägerklauen,
Ankerbolzen, Verbindungsstücke, Bögen, T-Stücke, Klemmstücke, Endbleche,
Klemmschellen, Wandbügel, Trägerlaschen, Schutzkappen, Eckbleche,
Anschlussstücke, Auflagewinkel, Überschubhülsen und - schmiegen,
Gelenkstücke, Auflager, Anschlusslaschen, Abstandslaschen,
Halterkupplungen, Leiterhalter und sonstige Kleinteile.
Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass die Verlegung nicht
immer in Lieferlängen erfolgen kann und Zuschnitte erforderlich sind,
die in die Einheitspreise einzukalkulieren sind.
Das Durchdringen von Brandabschnitten mit Kabeltrassen ist nicht
zulässig. Vor jedem Brandab- schnitt ist ein Abstand von ca. 10cm
einzuhalten, damit genug Platz für das Einbringen der Brandschottungen
vorhanden bleibt.
3.2 Niederspannungsverteilungen
3.2.1 Verteilungen
3.2.1.1 Herstellung und betriebsfertiger Einbau der nachstehend
beschriebenen Sicherungs-Schaltgeräte- und Verteilungskombinationen
grundsätzlich gemäß DIN 43880/1, 43668, 43660, 43659, 43656, 41488/2,
40050/8, VDE 0100/T729, 0103, 01110, 0160,0603, 0606, 0612, 0659,
0660/T5000 den TAB des EVU sowie den besonderen Forderungen des
Auftraggebers. Komplette Lieferungen der werkstattseitig betriebsfertig
hergestellten Verteilungen mit allem zum vorschriftsmäßigen Betrieb
erforderlichen Zubehör und Montagematerial sowie den Einführungen und
Anschlüssen aller zu- und abgehenden Kabel und Leitungen unter
besonderer Berücksichtigung folgender Forderungen:
- Ausführung nur auf der Basis des AN ohne besondere Vergütung
erstellter Montagepläne.
- Abschnittsweiser Aufbau mit betriebsmäßig zu öffnenden
Einzelabdeckungen, speziell über verdeckten Betriebsmitteln usw..
- Dauerhafte, umfassende Beschriftungen (gravierte Schilder) aller
Geräte und Abschnitte sowie Schaltpläne und Stromkreislisten in
stabilen, dauerhaft befestigten Taschen.
- Die Verteilungen sind grundsätzlich mit bauartspezifischen
Stromschienensystemen auszustatten.
- Verdrahtungen sind grundsätzlich mit flexiblem Leitungsmaterial in
großzügig bemessenen Kammkanälen (zwischen bzw. hinter den
Gerätetragschienen) auszuführen.
- Belastungsmäßige Abstände der Sicherungsorgane,
Belüftungseinrichtungen sowie die Einhaltung der vorschriftsmäßigen
Abstände betriebsmäßig unter Spannung stehender Teile sind besonders zu
berücksichtigen.
- Sämtliche Verteilungseinführungen sind bauartgemäß mittels
Membrandichtungen bzw. Verschraubungen einzeln abgedichtet herzustellen.
Bei Bedarf sind Kabelstutzen zu berücksichtigen. Zugentlastungen sind zu
versehen.
- Sämtliche Bauteile sind grundsätzlich von in der Region gängigen
Herstellern wie Hager, ABB, Striebel + John, Möller, General Electric
(GE), Siemens, etc. zu verwenden. Die Verwendung gleicher Bauteile
verschiedener Hersteller ist nicht zulässig.
3.2.1.2 Nachstehend beschriebene Verteilungssysteme sind zur
Kalkulation bzw. Ausführung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten
Einheiten zugrunde zu legen.
3.2.1.3 Installationsverteilungen "Stahlblech" als FIV (VDE 0659)
Sammelschienen 4 1/2-polig Gehäuse: stabile, mechanische,
hochbelastbare, verwindungsfeste, endbehandelte Gehäusekonstruktion aus
Stahlblech, Standardausführung mit Sockel, Auf- oder Unterputz-Montage
mit systembedingtem Zubehör. Türen: Stahlblech/Alu, kratzfest,
endbehandelt, ab Türhöhe 1 m 3-fach schließende Stangenverschlüsse mit
Sicherheitsschloss (3 Schlüssel) Bei Geräteeinbauten zusätzlicher
Berührungsschutz. Einbauten: Geräte-Tragegerüst, Kabelrangierrahmen und
ähnliche komplett in verwindungsfester Ausführung. Abdeckungen und
Schottungen, teilabschnittsweise aufgeteilt, aus Kunststoff.
Vergleichbare Konstruktionen: Fabrikat/Typ: Klöckner-Moeller IVS, Hager
Verteilung, Striebel + John
3.2.1.4 Zähler-/Verteilungsschränke gem. DIN 43870/DIN 57606 sowie den
TAB des EVU aus flammwidrigem Isolierkunststoff, schutzisoliert
Schutzart IP 41 bzw. 54. Aufputz-/ Unterputzmontage. Stahlblechtüren mit
Sicherheitsschlössern (3 Schlüssel). Mit allen systembedingten
kompletten Einbaumodulen zur Aufnahme der separat ausgeworfenen
(Reihen-) Einbaugeräte sowie allem erforderlichen Montagezubehör,
Leistungsflanschplatten, Kabelstutzen .
Vergleichbare Konstruktionen: Fabr./Typ: GE VIS, Hager System
Univers
3.2.1.5 Kleinverteilungen gem. VDE 0606/DIN 43871 in allseits
geschlossener, stabiler (erhöhte mechanische Festigkeit),
schutzisolierter Ausführung mit Sicherheitsschlössern (3 Schlüssel)
Trag- und Sammelschienensystemen für Reiheneinbaugeräte.
Vergleichbare Konstruktionen: Fabr./Typ: GE -Verteiler, Hager
System-Verteiler
3.2.2 Betriebsmittel/Einbaugeräte
Betriebsmittel bzw. (Reihen-) Einbaugeräte für vorgeschriebene und
vergleichbare bauseitig vorhandene Verteilungs- und Steuerungsanlagen
sind einschließlich allen erforderlichen Kleinmaterialien und
Nebenleistungen, Sicherungszubehör, Geräteträgern, Ausschnitten,
Abdeckungen, Seitenwänden, Zu- und Abgangsverdrahtung, dazu
erforderlichen Anschluss- und Abgangsreihenklemmen (Phasen, N- Trenn-
und PE-Klemmen), kompletten Kabel-/ Leitungs- Einzeleinführungen
entsprechender Schutzart in die Gehäuse sowie sämtlichen Anschlüssen
aller Zu- und Abgangsleitungen zu kalkulieren bzw. auszuführen.
3.2.3 Verteilungen sind prinzipiell mit Hauptschaltern in den
Einspeisungen, Vorsicherungen und Schutzschalteinrichtungen soweit
gefordert, vor den einzelnen Verbrauchergruppen, LS-Schaltern mit
Schalt-, Steuer- und Kontrolleinrichtungen für diverse Anlagen- und
Geräte-(Kraft-) Stromkreise vorzusehen. Überstromschutzorgane mit
verlustarmen Schmelzeinsätzen sind bis 63A mit dem NEOZED- System
(Gewinde E 14 bzw. E 18) und ab 80A mit den NH- System auszuführen.
Sämtliche Einbaugeräte sind in den Einbaugehäusen gruppenweise nach Art
der anzuschließenden Verbraucher zusammengefasst unter Berücksichtigung
etwa 20%iger Platzreserven anzuordnen und normgerecht zu bezeichnen.
Überstromschutzorgane sind gleichlautend mit den Stromkreisen jeweils in
der Reihenfolge der Außenleiter (L1: 1/4/7.., L2: 2/5/8.., L3: 3/6/9..,
usw.) einzeln durchzunummerieren.
3.2.4 Bei Einbaugeräten für Installationsverteiler und Schaltanlagen
ist jeweils eine einheitliche Bauform eines Fabrikates zu verwenden. Die
Kosten für die anteilige Verdrahtung und die Verdrahtungskanäle bis zur
Klemmleiste in Installationskleinverteilern, Zählerplätzen,
Installationsverteilern, Schaltanlagen und Rangierverteilern sind mit
den Einheitspreisen abgegolten.
3.3 Elektroinstallation
3.3.1 Für die Baumaßnahme ist grundsätzlich die TNC-S-Netzform ab
Hauptverteilung vorzusehen.
3.3.2 Als Kabel-/Leitungsverlegungen sind prinzipiell NYCWY, NYY
(Steige- und Erdkabel) und NYM (allg. Verteilungsleitungen) zu
verwenden. Stegleitung darf nur in abgestimmten Ausnahmefällen verlegt
werden!
3.3.3 Die Kabel-/Leitungsverlegungen erfolgen:
a) UP/AP mit Nagelschellenbefestigung
b) bei Häufungen oder als zusätzlicher mechanischer Schutz mit
offenen, auf Anreihdruckschellen verlegten Kupa-Rohren, Kabelbahnen,
Kanälen, Kabelschlaufen usw., gemäß Einzelabstimmung.
3.3.4 Auf die Verwendung von passenden Schutzeinrichtungen (Rohre,
Schläuche usw.), vor mechanischen Beschädigungen der Kabel/Leitungen bei
Wand- und Deckendurchführungen, Maschinenanschlüssen usw. wird besonders
hingewiesen.
3.3.5 Bei Verwendung von Kabelbahnen und Leitungsführungskanälen sind
die Belegungen vorschriftsmäßig zu begrenzen. Die Trassen müssen in
jedem Falle mit Kabelhalteklammern bzw. Kabelbindern versehen sein. Es
werden grundsätzlich nur systemgerecht ausgeführte Kanal- u. Trassen
-abzweige, -übergänge und sonstige Verbindungen akzeptiert.
3.3.6 Auf die Berücksichtigung von Zugentlastungen bei Übergängen auf
bewegliche Einrichtungen sowie bei Deckenauslässen usw. in Hohl- oder
Massivdecken wird besonders hingewiesen.
3.3.7 Bohrungen durch Brandwände und Geschoßdecken sowie sonstige
Trennwanddurchführungen sind brandschutztechnisch mit
anforderungsgerechten Durchführungen abzudichten bzw. zu verschließen.
3.3.8 Feuerhemmende Brandschutzverkleidungen von Kabeltrassen sind
entsprechend der behördlichen Forderungen vorzusehen.
3.3.9 Sämtliche Elektroanschlüsse bzw. fest angeschlossene Verbraucher
sowie Schalteinrichtungen (z.B. bei Inst.- Schaltern in den
Geräte-Abzweigdosen) und Abzweigdosen (außer Gehäuseunterteil, innen bei
Einbaudosen) sind deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen (keine
Prägeklebebänder). Bei Vorhandensein verschiedener Netzarten gleicher
Spannungen sind die Kennzeichnungen in den betreffenden
Verteilungsbereichen grundsätzlich von außen sichtbar anzubringen.
3.3.10 Folgende Installationsgeräteprogramme werden zugrunde gelegt:
a) Flächenprogramm, weiß, Unterputz, Schutzart IP 20
Fabr./Typ: Busch-Jaeger Reflex SI, Gira Standard, Hager Kallysto pur,
Farbe nach Wahl
b) Flächenprogramm, weiß, Unterputz, Schutzart IP 44
Fabr./Typ: Busch-Jaeger Allwetter 44
c) Flächenprogramm, Aufputz, Schutzart IP 66
Fabr./Typ: Busch-Jaeger Duro 2000 WD oder Merten "schlagfest"
3.3.11 Die Montagehöhe für Schalter, Steckdosen, Leuchtenauslässe und
sonstige Festanschlüsse betragen, wenn nicht beispielsweise durch
Möblierungspläne oder Angaben in den Plänen anderslautend vereinbart,
bezogen auf OK-Fertigfußboden und Mittelachse Einbaudose:
a) Steckdosen: 0,30 m
1,15 m über Arbeitsplätzen
1,40 m neben Waschplätzen (bei Kombinationen unter Schaltern)
b) Schalter: 1,05 m
1,50 m neben Waschplätzen
0,85 m in behindertengerechten Einrichtungen
c) Festanschluss: 0,30 m bzw. entsprechend Gerätebauart
d) Wand / Leuchtenauslass: 1,90 m
Bei Senkrecht-Kombinationen beziehen sich die Maße jeweils auf die
oberste Einbaudose/Gerät. Steckdosen sind grundsätzlich mit waagrecht
nebeneinander liegenden Buchsen zu montieren.
Die Abdeckrahmen der Schalter/Schalterkombination sind anteilig pro
beschriebener Geräteeinheit im Preis zu berücksichtigen.
3.3.12 Für Stark- und Schwachstrom (Telefon-, Antennen-, EDV-,
Sprechanlagendosen) Kombinationen sind grundsätzlich getrennte, d.h.
jeweils separat abschraubbare Abdeckungen zu verwenden. Dies ist bereits
beim Setzen der Einbaudosen zu berücksichtigen!
3.3.13 Sämtliche Einbaugeräte sind grundsätzlich mit
Schraubbefestigungen zu installieren. Für die diversen Geräteeinbaudosen
für Wand-, Hohlwand-, Kanaleinbau usw. ist einschließlich der
Aussparungen ein Mischpreis gefordert. Als Einbaugerätedosen sind
Abzweig-Schalterdosen mit einer Einbautiefe von mind. 63 mm zu
verwenden.
3.3.14 Sämtliche Beleuchtungsschaltungen, Jalousieanlagesteuerungen,
Schaltungen für Einzelraumentlüftungen sind, wenn nicht ausdrücklich
anderweitig vorgegeben, in tiefen Schalterabzweigdosen, in denen sich
das jeweilige Schaltgerät befindet, zu verdrahten. Diese Arbeiten sind
in den Einheitspreisen für die Installationsgeräte zu berücksichtigen.
Der Einsatz von Abzweigdosen ist nur in Ausnahmefällen gestattet.
3.3.15 Kabel/Leitungsverzweigungen sind in Großraumbereichen über
Rangierverteiler und in Klein-bzw. Nebenbereichen über Steckklemmen
vorgesehen. In den Einheitspreisen der Abzweigkästen/ Verteiler sind
grundsätzlich sämtliche befestigungs-, typengerechte Dichtungs-Klemmen-
u. Leitungsführungsmaterialien einschl. Einführung, Anschluss und
Rangierung sämtlicher Leiter zu berücksichtigen.
3.3.16 Telekommunikations- u. Antennenanlagen sind stets unter
Berücksichtigung der DIN VDE 0855 /Teil 10, sowie der FTZ- Richtlinie
731 TR 1, DIN EN 50083 und HEA-/ RAL- / RGA Richtlinien auszuführen.
3.3.17 Aus Schallschutzgründen ist bei der Installation in
Zwischenwänden zweier Wohnungen darauf zu achten, dass die u.P. -
Einbaudosen nicht unmittelbar gegeneinander bzw. gegenüber installiert,
sondern versetzt angeordnet werden. Generell sind die DIN 4102/4109
einzuhalten.
3.3.18 Nach erfolgter Leitungsverlegung in Elektro-Steigeschächten ist
dieser so zu verschließen, dass der Funktionserhalt der Geschoßdecke
wieder hergestellt ist. Generell ist die DIN 4102 einzuhalten.
3.3.19 Unter Berücksichtigung aller Umstände sind die für den Bauherrn
wirtschaftlichsten Leitungswege zu wählen. Werden Leitungen ohne
zwingende Gründe auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrlängen beim
Aufmass nicht berücksichtigt. Sind Leitungen aus baulichen Gründen auf
Umwegen zu verlegen, so sind die Leitungswege vorher mit der Bauleitung
abzusprechen.
3.3.20 Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind nicht die
Grundlage für die Materialbestellung. Diese erfolgt in Verantwortung des
Auftragnehmers nach den Erfordernissen der Baustelle.
3.3.21 Vor der Bestellung von allen im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Geräten wie Schalter, Steckdosen, Leuchten usw. sind auf
Verlangen des Auftraggebers kostenlos Muster vom Auftragnehmer
vorzulegen.
3.3.22 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen
Stoffe und Bauteile wie Befestigungsmaterial einschließlich Abladen und
Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes vorgeschrieben ist.
3.3.23 Alle Einheitspreise sind Festpreise. Schwankende Rohstoffpreise
haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise.
3.3.24 Anfallender Bauschutt, nicht mehr benötigtes
Verpackungsmaterial, Leitungsreste und dergleichen sind unverzüglich von
der Baustelle zu entfernen. Die Kosten der Beseitigung dieser
Materialien sind in den Einheitspreisen einkalkuliert. Falls das auf
Anordnung des Auftraggebers nicht geschieht, kann die Entfernung zu
Lasten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geschehen.
3.3.25 Für nicht im LV aufgeführte Leistungen, bei Leistungsänderungen
oder bei deutlichen Massenänderungen ist vor der Ausführung ein
detailliertes Nachtrags- bzw. Änderungsangebot einzureichen. Dieses
Angebot muss unter Bezugnahme auf die Positionen des LV gegliedert sein
und folgende erläuternde Angaben enthalten:
- Begründung der Änderung bzw. des Nachtrages
- voraussichtliche Massen
- aus dem Hauptangebot entfallende Positionen mit Preisen und
Massen
- daraus resultierende Mehr- oder Minderkosten
- Nachweis der Preisermittlung auf der Grundlage des
Hauptangebotes
3.3.26 Der Bieter hat die Möglichkeit unter der Alternativposition ein
gleichwertiges Fabrikat/Typ anzubieten. Sollte der Bieter ein
Fabrikat/Typ seiner Wahl anbieten, so hat er kostenfreie Unterlagen über
das angebotene Fabrikat/Typ beizulegen, die Angaben über eine
Gleichwertigkeit enthalten.
3.3.27 Die Verlegung von Kabeln und Leitungen für die Gewerke Heizung-
Sanitär- Lüftung Klima -etc. erfolgt im Rahmen dieser Ausschreibung
durch den Auftragnehmer Elektrotechnik. Diese Kabel und Leitungen sind
als entsprechende Positionen bzw. Massen im Leistungsverzeichnis
enthalten. Vor der Ausführung ist durch den Aufragnehmer eine Kabel- und
Leitungsliste anzufordern. Die Kabel und Leitungen werden gemäß
Kabelzugliste vom Start- zum Zielpunkt verlegt. Das Abisolieren,
Einführen und Anklemmen der Kabel und Leitungen erfolgt durch das Gewerk
H-L-S. Dies gilt sowohl für Leitungen an Schaltschränken, Verteilungen
der H-L-S und an allen Feldgeräten. Der Auftragnehmer Elektrotechnik hat
für eine ordnungs- und vorschriftsgemäße Verlegung der Kabel und
Leitungen bis zum Schaltschrank oder bis zum Feldgerät zu sorgen. In
jedem Fall ist die Verlegeart vor der Ausführung mit der Bauleitung zu
bestimmen. Das Leitungsende ist mit der notwendigen Länge am
Schaltschrank oder Feldgerät zu versehen und dauerhaft zu beschriften,
so dass ein problemloser Anschluss erfolgen kann. Die Leitungen sind in
geeigneten Verlegesystemen (LF-Kanal, Leerrohre, etc.) bis unmittelbar
an die Feldgeräte heranzuführen.
3.3.28 Die Energiekabel sind unter Berücksichtigung aller
Reduktionsfaktoren in der Dimensionierung mit 30% Leistungsreserve für
eine spätere Erhöhung des Energiebedarfs zu berechnen. Die Berechnungen
sind der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
3.4 Erdung
3.4.1 Das Gebäude ist mit einer Fundamenterderanlage gemäß den TAB des
EVU ausgestattet.
3.4.2 Über entsprechend anzuordnende Anschlussfahnen sind daran die
Potentialausgleichsleitungen aller metallenen Einrichtungen und
Gebäudekonstruktionen nach Vorschrift anzuschließen.
3.4.3 Dafür werden vom zentralen Erdungspunkt aus bereichsweise
separate Schutzleitungen zu den Elektro - Verteilungen verlegt, von
denen aus die verschiedenen Einrichtungen gruppenweise zusammengefasst
direkt oder über weitere Zwischenverteiler angeschlossen werden. Die zu
verlegenden Querschnitte betragen 4, 16 ... 50 mm² Cu.
3.5 Brandschutzmaßnahmen
3.5.1 Grundlage für die Durchführung aller brandschutztechnischen
Maßnahmen ist die Einhaltung der DIN 4102, die Landesbauordnung sowie
die Auflagen der genehmigenden und abnehmenden Stellen.
3.5.2 Alle auszuführenden Schottungen bzw. Schutzmaßnahmen müssen
grundsätzlich die Feuerwiderstandsklassen der durchgebrochenen Decken
und Wände haben und folgende Bedingungen erfüllen:
3.5.2.1 Es dürfen nur von staatlichen Prüfstellen entsprechend
anerkannte Schotts eingebaut werden.
3.5.2.2 Jedes fertig gestellte Schott ist seinem Zweck entsprechend
von anerkannten, unabhängigen Prüfstellen abnehmen zu lassen.
4. Bestandsunterlagen
Die Bestandsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen:
Die im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Unterlagen sind:
- als farbige Lichtpause 3-fach, gefaltet zu DIN A4, in je einem DIN A4
Ring-Ordner und
- 1-fach als DXF /DWG Datei auf Datenträger vor der Abnahme zu
übergeben.
4.1. Technische Unterlagen bestehend aus Anlagen-, Bedienungs- und
Wartungsbeschreibungen, Ersatzteillisten, Abnahme- und Messprotokollen.
Insbesondere ist das Protokoll der Prüfung nach VDE 0100 zu erstellen.
Zur Abnahme sind die Unterlagen 3-fach in Ring-Ordnern geordnet, mit
Inhaltsangabe zu übergeben.
4.2 Alle Messprotokolle nach VDE über erforderliche Messungen zur
Feststellung des Isolationswiderstandes und evtl. erforderlichen
Leistungsmessungen sind in tabellarischer Form bei der Abnahme zu
übergeben.
4.3 Bei nicht fristgemäßer Vorlage der Revisionspläne und
technischen Unterlagen ist der Auftraggeber berechtigt, diese auf Kosten
des Auftragnehmers anfertigen zu lassen und die entstandenen Kosten bei
der Schlussrechnung in Abzug zu bringen.
4.4 Der Auftragnehmer hat einen Nachweis zu erbringen, ggf. durch
einen neutralen Sachverständigen wie TÜV oder TÜH, dass die Anlagen den
neuesten VDE-Vorschriften entsprechen. Hierfür eventuell entstehende
Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen und in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
5. Abnahme
Der Auftraggeber verlangt die gemeinsame und schriftlich zu
dokumentierende Abnahme der Leistung.
5.1. Ab dem Tag der mängelfreien Abnahme beginnt die Gewährleistung.
6. Anmeldung VNB (EVU)
Der Auftragnehmer übernimmt folgende Leistungen im Zusammenhang mit der
Beantragung und Erstellung von Hausanschlüssen :
6.1 Ermittlung des Leistungsbedarf am Hausanschluss oder Übergabepunkt
6.1 Antragstellung Hausanschluss oder Übergabe Strom und
Fernmeldetechnik
6.3 Zähleranmeldung jedes Abnehmers
6.4 Einholung der Erlaubnis zum Anschluss und Betrieb von
Aufzugsanlagen am Niederspannungsnetz des zuständigen VNB
6.5 Einholung der Erlaubnis zum Anschluss und Parallelbetrieb von
Eigenstromversorgungsanlagen am Niederspannungsnetz des zuständigen VNB.
6.6 Klärung, Koordination und Abstimmung der Hausanschlussleitung und
Lage der Hauseinführung.
6.7 Klärung, Koordination und Abstimmung der VNB - Zähleinrichtung und
der erforderlichen elektrischen Installation.
Die Kosten für vorgenannte Leistungen sind vom Auftragnehmer in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
7. Lieferung und Montage der Leuchten und Lampen
7.1 Vor Lieferung der Leuchten sind dem Bauherrn oder dessen
Vertreter auf Verlangen Musterleuchten vorzulegen, unter Umständen ist
eine Probebeleuchtung durchzuführen. Die Disposition der Leuchten hat in
Abstimmung mit der Fachbauleitung rechtzeitig zum Montagetermin zu
erfolgen.
7.2 Die Leuchten müssen hinsichtlich ihrer lichttechnischen
Eigenschaften, z.B. Lichtstärkeverteilung, Leuchtenwirkungsgrad und
Blendungsbegrenzung DIN 5035 entsprechen.
7.3 Der Transport und ggf. Zwischenlagerung auf der Baustelle bis an
den Verwendungsort, sowie das Auspacken und Entsorgen des
Verpackungsmaterials, ist ebenfalls vom Auftragnehmer in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
7.4 Die Leuchten sind bis zur Abnahme vor Beschädigung und
Verschmutzung vom Auftragnehmer zu schützen.
7.5 Für die Sicherheitsbeleuchtung (Leuchten in Dauer- und
Bereitschaftsschaltung) sind gemäß VDE 0108 in unmittelbarer Nähe der
Brennstellen Bezeichnungsschilder mit Angabe des Stromkreises und der
entsprechenden Brennstellennummer gut lesbar und mit dauerhafter
Befestigung anzubringen.
8. KOORDINATION
Der Auftragnehmer hat die Ausführung seiner Leistung mit den am Bau
Beteiligten zu koordinieren. Insbesondere hat er vor Beginn der
Ausführung mit den allen Gewerken ein Koordinationsgespräch zu führen
und darüber Protokoll zu führen. Dadurch werden unnötige, gegenseitige
Kollisionen und Behinderungen ausgeschlossen. Notwendige Änderungen
bereits ausgeführter Leistungen, die auf mangelhafte Koordination
zurückzuführen sind, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten
auszuführen.
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN GEWERK ELEKTRO
220 Öffentliche Erschließung
220 Öffentliche Erschließung
Starkstrom:
Je Gebäude wird eine Hausanschlusskasten im Technikraum ELT angeordnet.
Der Hauptanschluss Elektro erfolgt an das Stromnetz der enercity Netz
GmbH Hannover.
Ab dem Hausanschlusskasten wird die Hauptzuleitung zu den
Zählerverteilungen verlegt.
Medientechnik:
Jedes Gebäude erhält die Multimediaversorgung über Avacon Connectz GmbH
mit einem Glasfaseranschluss. Für den Anschuss Glasfaserkabel wird vom
AN mit Leerrohren mit Zugdraht (M25) oder eine Indoor-Speedpipe (7mm)
vom Multimediaverteiler im Technikraum ELT bis zum
Wohnungsanschlusspunkt mit Anschlussmöglichkeit für einen WLAN-Router in
der jeweiligen Wohnung, eine Verbindung hergestellt.
400 Bauwerk Technische Anlagen
440 Starkstromanlagen
443 Niederspannungsschaltanlagen
443.1 Niederspannungshauptverteiler
Der Hausanschluss erfolgt mit Anschlusskasten im Technikraum ELT der
jeweiligen Häuser im UG. Von dort werden die Zählerverteilungen der
Wohnungen und die Allgemeinen UVs versorgt. Ein Typ I/II Blitzstrom- u.
Überspannungsschutz wird in den Zählerschränken ebenfalls eingebaut.
Zählerverteilungen nach TAB und Vorgaben des örtlichen Stromversorgers
mit Stromschienensystem und selektivem Hauptleitungsschalter.
Einführen und Auflegen aller ankommenden und abgehenden Kabel/Leitungen.
Hausanschluss über Hausanschlusssäule.
Unterverteilungen Starkstrom
- UV-Allgemein bei Zählerschrank
- UV Wohnungen, angeordnet in den jeweiligen Wohnungen
- UV PV-Anlage mit Messkonzept / E-Mobilität
Unterverteilung Wohnungen mit folgender, wesentlicher Bestückung
- Reiheneinbaugeräte gem. Stromkreistabelle
- Tür und Beschriftungen, mit fingersicherer Quick-Connectklemme für
Schnapptechnik
- Klemmen für FI-Schutzschalterverdrahtung
- Klein-, Befestigungs- und Verdrahtungsmaterial
- Passgenauen Ausschnitt in Trockenbauvorwand
- Einführen und Auflegen aller ankommenden und abgehenden
Kabel/Leitungen
gem. Stromkreistabelle
- Montageplanung, mit Vorlage der Stromlaufpläne zur Freigabe
444 Niederspannungsinstallationsanlagen (Ausführung gem. VDE 0100
ff.)
444.1 Kabel und Leitungen
In Freiflächen Starkstromkabel NYCWY und NYY in der erforderlichen
Adernzahl und Querschnitt
Innen: Unter-Putz mit Kunststoffmantelleitung NYM, IY(St)Y, etc.
Es werden nur nach DIN geprüfte Kabel und Leitungen verwendet.
Verlegezonen nach DIN werden eingehalten. In Bädern Verlegezonen nach
DIN VDE 0100-701.
In Wänden erfolgt die Verlegung von Kunststoffmantelleitungen in zuvor
erstellten Wandschlitzen. Wandschlitze werden nur mit Schlitz- u.
Mauerfräse hergestellt. In Trockenbauwänden erfolgt die Verlegung
ebenfalls, wie in den Verlegezonen nach DIN vorgegeben.
Für die Versorgung der elektrischen Anlagen der TGA
(Heizung/Sanitär/Lüftung) sind im Umfang des Gewerks Elektrotechnik die
Zuleitungen zu den Heizkreisverteilungen, den elektrischen
Badheizkörpern sowie Außentemperatur-Fühlern vorgesehen.
Der betriebsfertige Anschluss der v. g. TGA-Einrichtungen erfolgt durch
das TGA-Gewerk.
444.2 Unterverteiler UP/AP
Für alle Endstromkreise in Wohnungen sind je nach Wohnungsgröße
4-reihige oder 5-reihige Kleinverteiler in UP-Ausführung zum Einbau in
Trockenbauwände, vorgesehen. Verteilungseinbauten/Reiheneinbaugeräte mit
Fabrikat/Typ nur von einem Hersteller.
444.4 Installationsgeräte
Die Installationsgeräte werden als Unterputz-Ausführung (UP) für
trockene Räume installiert.
Es wird ein einheitliches Schalterprogramm für alle UP-Installationen
eingesetzt. Für Gewerk TGA wird je Wohnraum ein
Raumtemperaturschalter/-Thermostat in "Analogtechnik", passend zum
gewählten Schalterprogramm, vorgesehen.
Bei UP-Multimediadosen werden die entsprechenden Abdeckungen und
Zwischenrahmen verwendet, damit die Versorgereigenen
Multimedia-Geräte-Einsätze verwendungsfähig werden.
Alle Installationsgeräte vom namhaften, deutschen Fabrikat. Kalkuliert
sind Fabrikate wie z. B. Busch-Jaeger, Gira, Jung, Merten, etc., jeweils
in Standard-Ausführung, Farbe weiß / reinweiß.
Bei Installationen in Außenwänden werden winddichte-Gerätedosen
eingesetzt.
Kabelverlegung in allen Wohnungen durchgängig unter Putz.
- Aussenwände aus Mauerwerk (KS)
- tragende Zwischenwände aus überwiegend aus Beton (Einlegemontage
bauseits)
- Raumtrennwände aus Gipskarton
Wandschlitze sind ausschließlich mit Mauer- und Schlitzfräse
herzustellen.
Leitungsverlegungen sind auf dem Rohfußboden, in MW-Wänden und GK-Wänden
möglich.
Oberhalb der 60mm Installationsebene Fußbodendämmung wird eine
vollfläche Trittschallisolierung verlegt (beides Gewerk Estrich).
Kunststoffmantelleitungen auf dem Rohfußboden ohne Leerrohr. Die Kabel
sind vom AN zu schützen und unmittelbar vor dem Einbringen des Estrichs
einer Sichtprüfung zu unterziehen.
Multimediakabel werden in ein geschlossenenes Leerrohrsystem eingezogen.
Je Wohnung ein 4-fasriges Glasfaserkabel vom LWL-Verteiler im Keller bis
in den Starkstrom-Unterverteiler in der Wohnung.
Technikräume, Tiefgarage sowie Mieterabstellräume in Auf-Putz
Installation IP44.
445 Beleuchtungsanlagen
445.1 ortsfeste Leuchten
Alle Räume erhalten einen Deckenleuchtenanschluss bzw. Wandauslass für
Spiegelleuchten. Die Kabelenden werden mit Lüsterklemme gesichert. Der
Kunststoffmantel wird bis zur Decke/Wand abisoliert. Verbleibende
Aderenden verbleiben ca. 15cm lang.
Am Hauseingang wird eine Wandleuchte mit Hausnummern-Aufkleber
vorgesehen. Die zu verwendende Hausnummer kann bei der Bauleitung
erfragt werden. Die Aufkleber werden bei der Leuchtenbestellung
entsprechend berücksichtigt.
Lieferung und Montage von Leuchten für:
- Treppenhaus, Flure und Hauseingang
- alle Technik- u. Nebenräume
- Tiefgarage
- Aussenanlage
446 Blitzschutz- u. Erdungsanlagen
446.3 Erdung/Potentialausgleich
Der Gebäudekomplex erhält einen Fundament- u. Ringerder, wo alle Häuser
angeschlossen werden. Die Haupt-PA-Schiene wird im Technikraum ELT UG
vorgesehen. Iin dem Technikraum Wärme (Heizung ) und Trinkwasser erfolgt
auch die zentrale Erdung der Rohrleitungsanlagen. Der Aufzugsschacht
erhält ebenfalls einen Anschluss an den Potentialausgleich
Die Stark- u. Schwachstrom-Unterverteilungen werden hier ebenfalls mit
angeschlossen.
449 Starkstromanlagen, Sonstiges
449.1 Baustrom und Baubeleuchtung
Seitens Gewerk Rohbau (Hochbau) wird für das Baufeld eine
Baustromversorgung errichtet wird. Wartung/ -monatliche Prüfung durch
Gewerk Hochbau (Nachunternehmer).
An diese Baustromversorgung schließt das Gewerk Elektro im Zuge Ausbau
je Haus einen Baustromunterverteiler an und versorgt hieraus je Haus den
Baustrom-Vollgummi-Mehrfachverteiler, der wiederum ausschließlich mit
230V Steckdosen ausgestattet ist.
Eine Baubeleuchtung für den Treppenraum wird vorgesehen. Baubeleuchtung
über AP-Ausschalter im Eingangsbereich (eine Zeitschaltuhr wird als
Option vorgesehen).
Am Ende der Baumaßnahme wird v. g. Anlage vollständig entfernt.
449.2 Rauchmelder nach HBO
Rauchmelder nach Länder-Bauordnung werden durch einen externen
Dienstleister geliefert, montiert
und gewartet.
450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
451 Telekommunikationsanlagen
451.1 Multimediaversorgung Internet/TV und Telefon
Je Wohnhaus wird im Technikraum ELT im Untergeschoß ein
Multimediaverteiler vorgesehen. Zuleitung von außen über vorhandenes
Leerrohr durch den örtlichen Versorger (wie unter Erschließung bereits
beschrieben).
Ab dem Multimediaverteiler wird ein geschlossenes Leerrohrsystem,
sternförmig zu den Anschlussdosen in den Wohnungen eingebaut.
Anschlussdosen als tiefe UP-Gerätedosen gemäß Ausführungsplänen.
Die Abdeckplatten für die bauseitigen Multimedia-Anschlussdosen werden
passend zum verwendeten Schalterprogramm vom Gewerk Elektro geliefert
und auf die bauseitigen Multimedia-Geräteeinsätze montiert.
451.2 Türsprech- und Türöffneranlagen
Je Wohnungshaus wird eine zentrale Türsprech- u. Klingelanlage ohne
Videoüberwachung, in den bauseitigen Briefkasten wird ein integrierter
Klingeltaster geliefert eingebaut. In jeder Wohnung wird eine
Audio-Hausstation angeordnet.
Grundstück und Erschließung:
Als Lagerplätze dürfen nur die (in beschränktem Umfang zur Verfügung
stehenden) von der Bauleitung ausgewiesenen Flächen in Abstellräumen
belegt werden. Bautüren sind in Eigenregie zu beschaffen. Je ein
Reserveschlüssel zur Bautür ist bei der Haupt- und Fachbauleitung
abzugeben.
Beginn der Arbeiten Elektroinstallation: ca. xx. KW 20xx
Kabel auf Filigrandecken: ca. xx. KW 20xx
Fertigstellung aller Arbeiten: ca. xx. KW 20xx
220 Öffentliche Erschließung
1 Los 1 Elektroinstallation
1
Los 1 Elektroinstallation
1.1 440 Starkstromanlagen
1.1
440 Starkstromanlagen
1.2 450 Kommunikations- und
informationstechnische Anlagen
1.2
450 Kommunikations- und
informationstechnische Anlagen
1.3 490 Sonstige Maßnahmen für technische
Anlagen
1.3
490 Sonstige Maßnahmen für technische
Anlagen
1.4 540 Technische Anlagen in Außenanlagen
1.4
540 Technische Anlagen in Außenanlagen