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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeschreibung
Das Bauvorhaben Kronsrode Süd Baufeld C5 umfasst 76 frei finanzierte und 58 öffentlich gefördert Wohneinheiten. Die insgesamt 134 Mietwohnungen verfügen über ein Untergeschoss mit Abstellräumen, einer Tiefgarage für 40 Kraftfahrzeuge sowie diverser Fahrradabstellflächen.
Der Gebäudekomplex besteht aus zwei zusammenhängenden viergeschossigen Gebäudekörpern die im Süden durch vier und im Norden durch sechs Einzelhäuser sowie vier integrierte Stadthäuser (Maisonetten über 3 Ebenen) gegliedert werden. Acht der zehn Häuser stehen auf dem verbindenden Untergeschoss mit Tiefgarage. Zwei der südlichen Häuser sind nicht unterkellert. Im begrünten Innenhof befindet sich ein Trafohaus mit einer überdachten Sitzlandschaft als Aufenthaltsbereich.
Die Erschließungen der Häuser verbinden den Straßen- und Hofbereich miteinander. Die Haupteingänge werden durch Rampen im Vorgartenbereich barrierefrei erreicht. Das Erdgeschossniveau der Wohneinheiten wird teilweise durch innenliegende Rampen im Treppenhaus barrierefrei erreicht. Die Hauseingänge werden mit einem leicht zurückspringenden, witterungsgeschützten Vorbereich ausgestattet.
Bauablauf
Die Erdarbeiten werden in zwei Abschnitten ausgeführt. Zunächst wird die Baugrube mit einer Abböschung von 60 bzw. 70 Grad bis zum Grobplanum hergestellt. Die Baugrube hat einen Höhenversatz am Übergang von Haus C und Haus D und umfasst neben allen unterkellerten Bereichen auch die Fläche für eine Rigole an Haus F.
Anschließend wird das Feinplanum hergestellt, dies geschieht in einem separaten Abschnitt (Erdarbeiten 2) da diese Leistung eventuell bereits vom Rohbauunternehmen ausgeführt wird.
Die Baustelleneinrichtung wird vor bzw. im Zuge des zweiten Abschnitts der Erdarbeiten eingerichtet. Eine Containeranlage wird straßenseitig im Bereich der nicht unterkellerten Häuser H und G errichtet, hierzu werden zuvor die Schmutz- und Regenwasserschächte und -leitungen in diesem Bereich verlegt. Im Innenhof sind zwei Kräne des Rohbauers vorgesehen. Diese decken das gesamte Baufeld ab. Bei Bedarf z.B. zur Steigerung der Hublasten oder der Arbeitsleistung müssen diese durch mobile Kräne ergänzt werden.
Die Rohbauarbeiten des Untergeschosses finden in parallelen Abschnitten statt. Priorität hat hierbei einerseits die Fertigstellung des Bereichs am Übergang von Haus I (unterkellert) und Haus H (nicht unterkellert), um die Gründungsarbeiten der nichtunterkellerten Häuser H und G zu ermöglichen.
Des Weiteren hat die Fertigstellung des UG Haus F mit der Rigole im Bereich der Baustellenzufahrt Priorität, um die Baustellenzufahrt, den Bau des Trafohauses und ebenfalls der Häuser H und G nicht zu erschweren.
Das Trafohaus im Innenhof ist vor dem 01.08.2027 fertig zu stellen. Es wird unmittelbar nach diesem Termin technisch ausgestattet und in Betrieb genommen, anschließend wird es den bis dahin genutzten mobilen Trafo ersetzen.
Während der abschnittsweisen Verfüllung der Untergeschosse werden die Schmutz- und Regenwasserschächte und -grundleitungen verlegt.
Die Rohbauarbeiten der oberirdischen Geschossen werden weiterhin in parallelen Abschnitten fortgeführt. Die Fertigstellungen erfolgen jeweils nach kompletten Häusern bzw. Hauspaaren (A+B, C+D etc.). So wird parallel ein getakteter Ablauf der Folgeleistungen zur Fertigstellung der Gebäudehülle, des Ausbaus und der Technischen Gebäudeausstattung gewährleistet.
Baustelle
Die Zu- und Ausfahrt auf das Baufeld ist nur beschränkt über die Baustellenzufahrt möglich. Die Zufahrt der Baustelleneinrichtungsfläche wird mit einer verdichteten Schotterschicht hergerichtet. Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist auf dem Baufeld selbst kein Wendehammer herstellbar, so dass die Baustellenfahrzeuge, je nach Größe, rückwärts ein- oder ausfahren müssen. Das Parken ist auf dem Baufeld nicht gestattet.
Zusätzlich zur Grundstücksfläche steht aufgrund eines Sondernutzungsrechtes ein umlaufender Streifen von ca. 5m der Baustelle zur Verfügung. Entlang der westlichen Straße "Am Bargerdquo; ist dieses Recht jedoch eingeschränkt. Die drei dauerhaft nutzbaren Straßenseite dienen temporären Lagerungen, Wegen und Trassen sowie einer Containeranlage.
Grundsätzlich sind durch die ausführenden Firmen Flächen nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe verfügbar.
Baustelleneinrichtung
Die allgemeine Baustelleneinrichtung umfasst allgemeine Einrichtungen wie Bauzäune, Sanitäranlagen, Baubeleuchtung, Baustrom- und Wasseranschlüsse. Es wird ein Arbeitsgerüst entlang der Fassaden zur Verfügung gestellt.
An der Straße "Scheerenbleckrdquo; an der südlichen Grundstücksseite wir eine zweigeschossige Containeranlage errichtet. Hier stehen den ausführenden Firmen nach Absprache Bürocontainer zur Verfügung. Die Einrichtung der Container kann mit dem Gewerk Baustelleneinrichtung auf eigene Kosten vereinbart oder selbst mitgebracht werden.
Stellplätze für eigene Bürocontainer stehen aufgrund der beengten Verhältnisse nicht zur Verfügung. Temporär können nach Absprache einzelne Materialcontainer aufgestellt werden.
Alle Arbeitsmittel wie Hebezeug, Mobilkräne, Rollgerüste innen und außen, etc. sind durch die jeweiligen ausführenden Firmen selbst bereit zu halten und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Im Baufeld werden durch das Gewerk Erweiterter Rohbau für dessen eigene Leistungen zwei Kräne errichtet.
Allgemeine Vorbemerkungen
Objektbeschreibung nach Bauteilen und Kostengruppen
KG 310 Baugrube
Gemäß dem Bodengutachten liegt der Baugrubenaushub in der Bodenklasse 6-7 (Fels).
KG 320 Gründung
Die Gründung erfolgt im Bereich des Untergeschosses (Haus A-F, I und J) als Flachgründung mit einer WU-Sohlplatte auf einer Sauberkeitsschicht. Die Außenwände werden ebenso in WU-Qualität ausgeführt. Das Untergeschoss wird so als geschlossene WU-Konstruktion ausgeführt. Die Untergeschoss-Decke wird nicht aus WU-Beton ausgeführt, sondern erhält im Außenbereich eine oberseitige Abdichtung. Im Untergeschoss (Treppenhäuser, Technik und Abstellflächen) wird unterseitig sowie an den Begrenzungswänden eine Perimeterdämmung mit einer umlaufenden Flankendämmung (Anschluss Tiefgarage) vorgesehen. Die Tiefgarage wird ebenso mit einer WU-Sohlplatte (ungedämmt) gegründet. Die Häuser G und H sind nicht unterkellert und die Gründung erfolgt mit einer Stahlbeton-Bodenplatte und einer umlaufenden Frostschürze.
KG 330 Außenwände
Die Außenwände werden straßenseitig als zweischaliges Mauerwerk bzw. Stahlbeton mit Vorsatzschale ausgebildet. Die Innenhofbereiche und Loggien werden mit Klinkerriemchen oder als WDVS-Fassade ausgeführt. Die horizontale Fassadengliederung wird durch eine sichtbare Bänderung im Bereich der Geschossdecken (Klinker und WDVS) betont.
Der sichtbare Klinker an den straßenseitigen Fassaden wird mittels Mauerwerksanker und Konsolankern geschossweise an eine Stahlbeton-Aufkantung an die Deckenbereiche gehängt. Die horizontale Gliederung der Fassade soll durch einen Wechsel zwischen Normal- und Fußsortierung des Ziegelverblenders sowie durch eine leichte Farbunterscheidung des Klinkers erfolgen und so die Bänder gestalterisch hervorheben. Teilbereiche (Betonfertigteile der Loggien und Dachterrassen sowie Fassadenteile im Innenhof) werden mit Riemchenfassaden geplant, welche aus dem Vollstein geschnitten werden. Die Gebäudeecken, die aufgrund des Baufelds von einem 90° Winkel abweichen, werden aus Klinker-Formsteinen (Sonderformate) gemauert.
Die Innenhöfe erhalten eine WDVS-Fassade mit zwei hochwertigen unterschiedlichen Putzstrukturen. Das Thema der horizontalen Bänder im Zwischenbereich der Geschossdecken wird hier aufgegriffen, wodurch diese Bereiche entsprechend einen linierten Strukturputz (Besenstrich) erhalten. Durch den Einsatz von feinstrukturiertem Putz in unterschiedlichen Farben an den restlichen Flächen entsteht hier, wie auch an der Klinkerfassade, eine horizontale Gliederung der Geschosse.
Die Treppenhäuser werden mit einer Stahlbeton-Außenwand geplant. Ein besonderes Detail in der Fassadengestaltung liegt bei den Hauseingängen: Eine markante Rundung als Einschnitt in die Kubatur, welche durch ein Klinkerrelief betont wird.
Das Ziel bei der Umsetzung der Fassadenkurve im Nordriegel besteht darin, den Anforderungen des Städtebaus sowohl gestalterisch als auch wirtschaftlich und bautechnisch gerecht zu werden. Daraus resultiert eine Segmentierung der Fassade, mit der kleinstmöglichen Anzahl an Segmenten (Stahlbeton und Mauerwerk), um die Baulinie annähernd halten zu können. Ferner wurden die Knickpunkte so platziert, dass sie entweder an Fensterlaibungen anschließen oder an Kubatur-Rücksprüngen liegen.
Die Fenster sind als bodentiefe, warmgrau folierte Kunststofffenster mit Dreifachverglasung geplant. Die erforderliche Absturzsicherung wird durch einen Brüstungsriegel gewährleistet. Im Erdgeschoss werden die Fenster mit einem Rollladenkasten für den Sonnen- und Einbruchschutz geplant. Alle weiteren Fenster erhalten eine Sonnenschutzverglasung.
Die Absturzsicherungen der Balkone, Loggien und Dachterrassen werden als Flachstahlgeländer ausgeführt, wobei sich die Staketen jeweils im Wechsel um 45° zueinander verdrehen. Dies dient dem Sichtschutz und der Privatheit. Hierbei ergibt sich ein Spiel der optischen Öffnung bzw. Schließung je nach Einblickwinkel.
Die Fallrohre im Bereich der Klinkerfassade werden frei revisionierbar in verblechten Fassadentaschen ausgeführt und dem Klinker farblich angeglichen. Die Fallrohre im Innenhof und in den Loggien und Balkonen werden Aufputz farblich an die Fassaden angepasst geplant.
KG 340 Innenwände
Das Gebäude wird in massiver Bauweise geplant. Die Stahlbetondecken werden von Mauerwerks- und Stahlbetonwänden getragen. Die Trennung der Häuser erfolgt durch Mauerwerkswände. Das Haus B und C sowie das Haus G und H trennt eine gebäudehohe Stahlbetonbrandwand. Die Treppenhaus- und Wohnungstrennwände werden umfassend als Kalksandsteinwände bzw. Betonwände geplant. Sie werden nach Vorgaben des Brandschutzes in Brandwandqualität ausgeführt. Alle nicht tragenden Innenwände werden als Metallständerwände mit Gipskarton-Beplankung ausgeführt, deren Oberflächen tapeziert oder gefliest werden.
KG 350 Decken
Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken ausgebildet. Die Bodenbeläge werden auf schwimmendem Estrich oberhalb der Fußbodenheizung verlegt. Die Wohnbereiche werden mit PVC-freiem Vinylboden und die Bäder und Treppenhäuser mit Fliesen belegt. Somit ergibt sich für die Wohngeschosse ein 17cm starker Fußbodenaufbau. Lediglich im Erdgeschoss der nicht unterkellerten Häuser G und H ist aufgrund der zusätzlichen Dämmung ein abweichender Bodenaufbau von 28cm vorgesehen.
Die Decke über der Tiefgarage im Innenhof wird als Stahlbetondecke ausgeführt. Aufgrund des umlaufenden Geländeniveaus und dessen barrierefreien Anschlüssen verspringt die Decke über der Tiefgarage zwischen dem Süd- und Nordriegel. Unterzüge und Konsolen fangen die innenhofseitigen Gebäudeaußenwände in der Tiefgarage ab. Die Tiefgarage wird natürlich be- und entlüftet, sodass hierfür Lüftungsbauwerke und Lichtschächte geplant wurden.
Das Untergeschoss befindet sich in der thermischen Hülle - ausgenommen die Tiefgarage und der Fahrradraum. Die Decke außerhalb der Bereiche der Abstellräume wird ober- und unterseitig mit einer Flankendämmung versehen.
Die Treppenläufe der notwendigen Treppenhäuser aus Stahlbetonfertigteilen werden mit Tronsolen von den Ortbetonpodesten und -decken entkoppelt. Die Treppengeländer werden als zweiteilige Flachstahl-Staketen mit Obergurt seitlich ins Treppenauge gehängt.
KG 360 Dächer
Das Dach wird als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgebildet. Die Dachflächen werden als Retentionsdach mit einem Systemaufbau für extensive Begrünung geplant. Gemäß Bebauungsplan wird die erforderliche Fläche für Photovoltaikanlagen bereitgestellt. Jedes Treppenhaus verfügt über einen Dachausstieg zu Wartungszwecken.
Das Untergeschoss ragt teilweise über den Umriss des Erdgeschosses hinaus. Somit ergeben sich in diesem Bereich Flachdächer, deren Aufbauhöhen gemäß Planung der Freianlagen variieren.
Die Deckenplatten der Loggien und Balkone werden durch ISO-Körbe thermisch von den Geschossdecken getrennt. Die Freisitze erhalten einen aufgeständerten Werksteinbelag überwiegend mit barrierefreien Zugang.
Objektbeschreibung nach Bauteilen und Kostengruppen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Bestandteil dieses Vertrags zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer (AN) sind, sofern in den Leistungsbeschreibungen nicht abweichend beschrieben, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) bestenhend insbesondere aus der
DIN 18299 sowie gewerkespezifischen Bestimmungen, in der aktuellen Fassung.
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen
Bautageberichte
Es sind für jeden Arbeitstag Bautageberichte zu erstellen und wöchentlich bei der Bauüberwachung des AG unaufgefordert digital einzureichen. Hier sind die Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter, Arbeitszeit, Maschineneinsatz, Wetterbedingungen sowie Tätigkeiten und Arbeitsfortschritt festzuhalten.
Arbeitsablauf und Koordinationsgespräche
Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der Bauüberwachung abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit den weiteren tätigen Gewerken, die seine eigene Leistung technisch oder organisatorisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Regelmäßige Koordinationsgespräche im Rahmen einer Baubesprechung mit allen Gewerken finden wöchentlich statt. Die Teilnahme eines vertretungsbefugten, auskunftsfähigen, deutschsprachigen Mitarbeiters ist erforderlich und Vertragsbestandteil.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn der Arbeiten der Bauüberwachung anzuzeigen und durch den AG freizugeben. Auf den unterschriebenen Stundenlohnnachweisen sind die entsprechenden Mitarbeiter namentlich aufzuführen. Anzugeben sind Art und Umfang der Leistung mit Datum der Ausführung. Weiterhin sind die Stundenlohnarbeiten zu begründen.
Schuttbeseitigung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der Ausführungsfrist seiner Leistungen in einem sauberen Zustand zu halten. Sämtlicher anfallender Bauschutt aus dem Leistungsbereich des Auftragnehmers (Materialschutt, Verpackungsmaterialien usw.) ist entsprechend der Bauschuttmenge arbeitstägig abzufahren und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Die hierfür anfallenden Kosten sind in die betreffenden Einzelpositionen mit einzurechnen. Es werden vom AG keine Müllcontainer gestellt. Eigene Müllcontainer auf der Baustelleneinrichtungsfläche müssen mit der Bauüberwachung des AG abgestimmt werden.
Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, durch einen Dritten die Baustelle reinigen und den Bauschutt entsorgen zu lassen. Die dafür anfallenden Kosten werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Lärm- und staubverursachende Arbeiten
Zur Gewährleistung eines möglichst geräuscharmen Baubetriebes ist die günstige Aufstellung der Baumaschinen zu beachten und ggf. sind Abschirmungsmaßnahmen zum Einhalten der zulässigen Richtwerte vorzusehen. Grundsätzlich dürfen nur schallgedämpfte Geräte eingesetzt werden. Die Vorgaben der AVV Baulärm sind einzuhalten.
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Das trockene Fegen / Kehren in Innenräumen ist untersagt. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Scheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem Stand der Technik. Die Einrichtungen sind regelmäßig zu warten und zu prüfen. Diese Maßnahmen sind u.a. zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich. Die Aufwendungen hierfür sind in den Einheitspreisen der entsprechenden Leistungspositionen zu berücksichtigen.
Verschmutzungen, Beschädigungen
Der Unternehmer haftet in vollem Umfang für die durch ihn verursachte Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und für Beschädigungen der von ihm benutzten Zufahrtsstraßen (öffentliche Verkehrswege). Verunreinigungen der Straße sind sofort zu beseitigen.
Umweltverträglichkeit, Besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile
Sämtliche eingesetzten Baustoffe und Baukonstruktionen müssen - soweit möglich - schadstofffrei bzw. -arm sein.
Bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse und sonstige Verwendbarkeitsnachweise etc. sind rechtzeitig vor entsprechenden Materialdispositionen und Fertigungsbeginn zu beschaffen und jederzeit auf der Baustelle vorzuhalten.
Die Eigenschaften / Zulassungen aller verwendeten Materialien sind durch Prüfzeugnisse / Normen / Europäische Technische Bewertungen nachzuweisen. Alle angebotenen Baustoffe, -Systeme sind gem. Herstellervorschriften so auszuführen, dass eine Herstellergarantie für das Gesamtsystem erhalten bleibt.
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Parallel zu den Arbeiten des AN werden mit zunehmendem Baufortschritt weitere Unternehmer auf dem Baufeld bzw. im Gebäude tätig sein. Teile der allgemeinen BE und der zentralen Erschließung sind gemeinsam zu nutzen, z.B. Zufahrten, Sanitäranlagen und Baustelleneinrichtung.
Materialanlieferung
Um einen geregelten Ablauf des Baustellenverkehrs zu erreichen, hat sich der Auftragnehmer bei Materialanlieferungen mit den anderen Baubeteiligten vor Ort abzustimmen. Hierzu dienen u.a. die wöchentlichen Baubesprechungen. Das Einrichten der eigenen Lagerflächen und das Abladen von Material ist rechtzeitig abzustimmen.
Kräne / Hebezeug
Durch den AG wird dem Rohbaugewerk die Standfläche für 2 Kräne zur Verfügung gestellt.
Sonstiges Hebezeug zum Heben sämtlicher Lasten und Materialien, das für die Erbringung aller Leistungen aus den nachfolgend beschriebener Positionen notwendig ist, wird ebenfalls nicht gesondert vergütet, es ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bei der Standortwahl von Auftragnehmern für eigene Mobilkräne und bei der Wahl der Größe bzw. Länge der Kranausladung, hat dieser eigenverantwortlich, rechtzeitig vor Baubeginn und auf eigene Kosten erforderliche und hieraus bedingte Einverständniserklärungen der Nachbarn und Eigentümer der überfahrenen Grundstücke für die Überfahrung mit dem Ausleger einzuholen.
Sanitärräume
Sanitär-/ WC-Container werden erst nach den Erdarbeiten mit Beginn der Rohbauarbeiten vom AG zur Verfügung gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird vom AG eine Trocken-WC-Kabine vorgehalten.
Die Einrichtung der zur Verfügung gestellten Sanitäranlagen ist pfleglich zu behandeln und in einem gereinigten Zustand zu hinterlassen. Entstandene Schäden, die der AN zu verantworten hat, werden dem AN in Rechnung gestellt.
Bauzaun
Die Schließung der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt mit einem umlaufenden Bauzaun. Dieser ist stets geschlossen zu halten. Nach arbeitstäglicher Beendigung der Arbeiten sind die Tore eigenverantwortlich durch alle Gewerke zu verschließen und zu sichern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Bewachung und Überwachung der Unterkünfte, Baustofflager und Geräte besteht nicht.
Baubeleuchtung
Der Auftraggeber sorgt für eine Grundbeleuchtung der Verkehrswege auf der Baustelle, sowohl im als auch außerhalb des Gebäudes. Die Arbeitsplatzbeleuchtung ist Leistung des jeweiligen Auftragnehmers.
SiGeKo / SiGe-Plan
Der Auftraggeber beauftragt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz -Koordinator (SiGeKo) gem. BaustellV. Die Auflagen und die Hinweise des SiGe-Koordinators sind durch den Auftragnehmer und seiner Nachunternehmer zu beachten.
Die Verpflichtungen des Auftragnehmers gem. NBauO § 55 Bauleiterin und Bauleiter bleiben hiervon ausdrücklich unberührt und entlasten nicht von den Verpflichtungen des Auftragnehmers.
Der SiGeKo erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie ein Anschreiben zum SiGe-Plan, das von den Unternehmern auszufüllen und zurückzusenden ist.
Während der gesamten Bauzeit werden durch den SiGeKo Begehungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt und protokolliert. Auf besondere Anforderung hat der AN diesen Begehungen mit einem vertretungsbefugten, auskunftsfähigen, deutschsprachigen Mitarbeiter teilzunehmen. Der AN verpflichtet sich, Beanstandungen und sicherheitstechnische Mängel unverzüglich zu beseitigen.
Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten, bspw.:
ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten
ASR Arbeitsstätten-Richtlinien
UVV Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
VBG Vorschriften der Berufsgenossenschaften für Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit (Altbestand)
BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
BGR Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit
Insbesondere auf die Pflichterfüllung des AN gem. § 5 BaustellV wird hingewiesen.
Maße
Vor Ausführung sind alle Maße am Bau zu überprüfen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeiten werden grundsätzlich nicht anerkannt. Das örtliche Aufmessen hat so frühzeitig zu erfolgen, dass evtl. erforderliche Korrekturen der Vorleistung durchgeführt werden können, ohne dass die Ausführungsfristen des Auftragnehmers davon betroffen werden.
Höhen, Achsen
Die Höhenangaben in den Plänen beziehen sich auf einen Höhenpunkt. Bauseitig wird durch den Vermesser des Bauherrn 1 Achssystem zur Verfügung gestellt. In jedem Haus wird auf jedem Geschoss an 1 Stelle Meterrisse eingemessen. Der Meterriss ist für alle Nachfolgeunternehmer verbindlich. Weitere Höhen für die Erbringung der eigenen Leistungen hat der AN eigenverantwortlich und selbständig einzumessen und zu übertragen.
Komplettleistungen
Alle im Folgenden beschriebenen Leistungen verstehen sich als Komplettleistungen inkl. Montage, Liefern aller erforderlichen Materialien, Hilfs- und Betriebsstoffe, Befestigungsmittel, Schutzmaßnahmen, Einbau- und Montagehilfen usw. soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. Die erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Witterung
Einschränkungen des Baubetriebes durch Witterungseinflüsse, mit denen während der Bauausführungszeit normalerweise gerechnet werden muss, gelten nicht als Behinderung und sind vom AN bei der Kalkulation seines Angebotes entsprechend zu berücksichtigen.
Besondere Vertragsbedingungen
Vorbemerkung Metallbauarbeiten HE-TÜREN
1. Leistungsbereich
Die Leistungen dieses Titels umfassen die Lieferung und Montage von Metallelementen, wie Haustüranlagen.
2. Normen - Richtlinien
Für die Auftragsabwicklung gelten:
DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,
DIN 18357 Beschlagarbeiten,
DIN 18360 Metallbauarbeiten,
DIN 18361 Verglasungsarbeiten,
DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen,
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten,
Technische Regeln für die Verwendung von linienförmiggelagerten Verglasungen (TRLV),
Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV), DIBt,
VFF Merkblatt, Verband der Fenster- und FassadenHersteller "Beschichten von Stahlteilen im Metallbau",
Herstellerrichtlinien,
Allgemein anerkannte Regeln der Technik,
Unfallverhütungs-Vorschriften.
3. Bauliche Gegebenheiten
Siehe allgemeine Regelungen (AR) zur Ausführung sowie beiliegende Planunterlagen.
4. Leistungsumfang
Alle Elemente sind als komplette Elemente einschließlich
Rahmen, Flügel, Ausfachung (Verglasung oder Paneelen), Schwellenprofile
Befestigung,
Beschläge (Bänder, Schlösser, Drücker- bzw. Wechselganituren, Rosetten etc.),
Innerem und äußerem Bauteilanschluss, Fugenfüllung, Verleistung der Anschlussfugen
anzubieten.
Die Leistung ist einschließlich Aufmaß, Berechnung der Profile und Füllungen, Werkplanung, Lieferung und betriebsfertiger Montage anzubieten und auszuführen.
Außenelemente sind zusätzlich einschließlich der inneren und äußeren Dichtbänder und Fugendämmung anzubieten und auszuführen.
Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Demontage- / Montageablaufplan bei der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen.
5. Ausführung und Einbau
5.1 Aufmaß / Maßkontrolle
Die dem LV beigefügten Zeichnungen dienen der Darstellung der Aufteilung und der Öffnungsarten. Alle in den Zeichnun- gen angebenen Maße sind eigenverantwortlich vom AN am Bau zu prüfen und mit der Bauüberwachung abzustimmen. Bei unzulässig großen Bautoleranzen sind diese der Bauüberwachung unverzüglich zu melden.
5.2 Werk- und Fertigungsplanung
Vor Fertigungsbeginn hat der Auftragnehmer eine vollständige Werk- und Fertigungsplanung zur Abstimmung in zweifacher Ausführung in Papierform beim Auftraggeber einzureichen. Vorlage der Werk- und Fertigungsplanung 14 Tage nach Auftragserteilung. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Alle zum Einbau vorgesehen Produkte sind durch Vorlage der Produktdatenblätter zu bemustern.
5.3 Gerüst und Hebewerkzeuge
Für die Montage werden bauseits keine Hebewerkzeuge gestellt. Lagerung und Transport auf der Baustelle sowie die Bereitstellung ggfs. erforderlicher Hebewerkzeuge ist Sache des AN und muss anteilmäßig in die Einheitspreise einkalkuliert werden.
5.4 Einbruchschutz
5.4.1 Einbruchschutz Elemente
Anforderung an die Haustürelemente: RC2 gem. DIN EN 1627.
5.4.2 Einbruchschutz während der Baumaßnahme
Der AN hat für seinen Arbeitsbereich dafür zu sorgen, dass das Bauobjekt abends verschlossen ist, bzw. verschließbar zu machen ist.
5.6 Folgende Anschlüsse sind herzustellen
5.6.1 Befestigung:
Einbau der Elemente erfolgt in die vorhandene Rohbauöffnung, in der Dämmebene des bauseitigen WDVS, Anschlag je nach Einbausituation. Befestigung der Türen mit Edelstahlwinkeln und Edelstahlkrallen gem. statischer Erfordernis.
5.6.2 Elementanschluss innen und außen
gemäß Ausführungsbeschreibung Vorwandmontagesystem
5.6.3 Einbaufuge
Fugen über die ganze Tiefe vierseitig vollständig mit Mineralwoll-
dämmstoff ausstopfen.
6. Konstruktive Anforderungen
6.1 Statischer Nachweis
Die Türelemente einschl. der Verbindungsteile müssen alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben.
Der statische Nachweis ist durch den AN zu erbringen und mit der Werkplanung vorzulegen.
6.2 Aluminiumprofilsystem
Es ist ein flächenbündiges System ohne abgerundete Ecken anzubieten und einzubauen.
6.2.1 Allgemein
Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Abweichungen von den hier gemachten Angaben werden in den jeweiligen Positionsbeschreibungen aufgeführt. Die Profile müssen die Lasten nach DIN 1055 sicher abtragen. Gegebenenfalls aus statischen und aus formalen Gründen verstärkte Profile werden an dieser Stelle nicht genannt. Vom Auftraggeber gewünschte formale Profilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis (siehe oben).
Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind. Das Prinzip der Wärmedämmung ist bei Außenbauteilen für die gesamte Konstruktion einzuhalten.
6.2.2 Türelemente
Thermisch getrenntes Tür-Aluminiumprofilsystem mit 75 mm Grundbautiefe, Flügelanschlag flächenbündig, Türflügel mit doppelter, allseitig umlaufender Anschlagdichtung.
Mindestanforderung:
Dichtschließend, andere Anforderungen nach Position.
Alle Eck- und T-Verbindungen durch Schweißung kraftschlüssig verbunden.
Für Gläser und/oder Füllungen von 14 mm bis 52 mm.
Thermische Isolationsebene innerhalb der gesamten Konstruktion, auch in Eck und Sprossenbereichen, durchgehend. Keine Wärmebrücken im Bereich der Schloss- und Beschlägegarnituren.
Türelemente als thermisch getrenntes System, Profilmaße gem. anliegender Detailplanung.
7. Werkstoffe
7.1 Werkstoff Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden.
7.2 Kontaktkorrosion / Spannungskorrosion
Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muß sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion auftritt.
Es ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen.
7.3 Schrauben
Im Regelfall sind hochfeste Schrauben mit selbstsichernden Muttern/Hutmuttern einzusetzen.
7.4 Dichtprofile
Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen, auch Beschichtungen verträglich sein. Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile müssen der DIN 7863 entsprechen.
7.5 Dichtstoffe
Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18 361). Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile besitzen, müssen mit den angrenzenden Stoffen, auch Beschichtungen verträglich sein. Alterungs- und Witterungsbeständigkeit müssen gegeben sein. Es wird besonderer Wert auf die Gesundheitsverträglichkeit der Abdichtstoffe gelegt, der AN hat die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Dichtstoffes (Silikon) nachzuweisen!
Farbton: transparent bzw. Farbe nach Wahl, erst nach Endbehandlung versiegeln.
Es sind Silikon- bzw. Acryldichtstoffe auf Wasserbasis zu verwenden.
7.6 Werkstoff Stahl
Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen.
Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen, sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
7.7 Edelstahl
Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z.B. grundsätzlich Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden (Kaltfassaden) sowie grundsätzlich alle Verbindungsteile sind aus rostfreiem Edelstahl herzustellen.
Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1 nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle der Stahlgruppen A2 für zugängliche Konstruktionen, ansonsten A4 verwendet werden.
7.6 Oberflächenvergütung der Aluminiumprofile
Farbton: RAL-Farbton nach Angabe des AG.
Farb-Beschichtung als Pulverbeschichtung.
Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein.
Die Oberflächenbehandlung ist vor der Durchführung mit dem Beschichtungsbetrieb detailliert klarzulegen. Im Zweifelsfalle sind im Voraus entsprechende Musterecken als Probekörper zur genauen Beurteilung der geeigneten Oberflächenbehandlung anzufertigen.
7.7 Verglasungen
Verglasung als Wärmeschutzverglasung neutral, beidseitig VSG. Die Festigkeit muss mindestens den Anforderungen der DVNBauO entsprechen.
Die Verglasung ist mittels EPDM-Dichtprofilen als Trocken- bzw. Druckverglasung auszuführen.
Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken.
Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Belastungen und gegebenenfalls zusätzlicher Vorgaben gemäß Positionstexte zu ermitteln und anzuwenden.
Die Verglasung ist nach der "Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungs-
gruppen zur Verglasung von Fenstern" unter Beachtung der DIN 18361 auszuführen und erfolgt mit Verklotzung als Trockenverglasung, Festverglasungen sinngemäß als Druckverglasung.
Der Glaseinbau ist nach der freigegebenen Systembeschreibung auszuführen. Festverglasungen sind so einzubauen wie Flügelverglasungen, dazu gehören auch die Druckausgleichsöffnungen. Die Vorschriften der Isolierglashersteller und die "Verglasungsrichtlinien" des Instituts des Glaserhandwerks in Hadamar müssen beachtet werden.
Der Randverbund ist mit wärmedämmenden Kunststoff- oder Edelstahlrandverbundleisten herzustellen.
Glashalteleisten sind auf der Raumseite anzuordnen. Für die Befestigung der Glashalteleisten gilt DIN 18545-1 und -3. Glashalteleisten müssen passgenau zugeschnitten sein. Eine dauerhaft dichte Anlage der Glasleisten an den Rahmenprofilen ist sicherzustellen. Gegebenenfalls ist ein zusätzliches Dichfungssystem innerhalb der Fuge vorzusehen. Der Abstand der Befestigungsmittel darf 35 cm nicht überschreiten. Von den Ecken ist ein Mindestabstand von 5 bis 10 cm einzuhalten. Befestigung der Glashalteleisten mit Edelstahl-Linsen-Senkkopfschrauben oder durch systemgerechte unsichtbare Befestigung.
7.8 Paneele
Paneele als Sandwichpaneele bestehend aus 2 Lagen Aluminiumblech mit PU-Dämmkern, Farbton wie Türelement. Stärke des Paneels d = ca. 75 mm
7.9 Wärmeschutz:
Für den Wärmeschutz der neuen Außentürelemente gelten die Anforderungen nach DIN 4108 / DIN EN 10077 und der EnEV in der jeweils gültigen Fassung.
Der AN hat eine U-Wert-Berechnung für die einzelnen Fenster-/Türelemente nach DIN EN 10077 zu liefern und die Einhaltung der Anforderungen zu belegen.
8. Beschläge
Die Beschläge müssen den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgelegt werden und die verwendeten Werkstoffe gegen Korrosion geschützt sein. Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung soll gegeben sein. Geforderte Beschläge sind in der Positionsbeschreibung angegeben.
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschläge - mit Ausnahme der Bedienungshebel und Flügelbänder - verdecktliegend angeordnet werden.
Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden.
Sämtliche Beschläge sind dem AG vor Einbau im Rahmen der Vorlage der Werk- und Fertigungsplanung zur Freigabe zu bemustern. Hierzu sind Prospektmaterialien und Produktdatenblätter vorzulegen.
8.1 Bänder
Die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen sowie nach den Richtlinien des System- herstellers vorzusehen. Es sind dreidimensional- verstellbare schwere Bänder (geeignet für Flügelgewichte bis 200 kg) einzusetzen.
Pro Türflügel: 3 schwere Edelstahlrollenbänder mit Edelstahldorn und Kunststoffbuchsen mit Verstärkungsplatten befestigt.
8.2 Drücker-/Wechselgarnituren
Wechselgarnitur bzw. Drückergarnitur je nach Positionsangabe.
8.3 Schlösser
Es sind systemkonforme Schlösser und Zubehörteile einzusetzen. Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl oder korrosionsgeschütztem Material bestehen. Bei isolierten Konstruktionen dürfen durch den Schloss-Stulp oder die Zubehörteile keine Wärmebrücken entstehen.
Schweres verzinktes Sicherheits Einsteckschloss für Rohrrahmentür aus gehärtetem Stahl, Schloss-Stulp und Schließblech aus Edelstahl.
Schlösser mit folgenden Eigenschaften / Ausstattungen:
als selbstverriegelndes Panikschloss
als Motorschloss, kompatibel zum bauseitigen
System der Zugangskontrolle mit Wandlesern und Transpondern (Paco unlimited)
als Panikschloss mit Wechselfunktion und Entriegelung und deutlich hörbarem Öffnunssummen
potentialfreier Kontakt am Schloss
die erforderliche Kabelführungen für die elektrischen Bauteile sind vorzusehen
8.4 Obentürschließer
Gemäß Positionsbeschreibungen
8.5 Türdichtungen
Automatische Bodensenkdichtung zwischen Flügel und Fußboden, schwerentflammbare Anschlagdichtung innen u. außen zwischen Blend- und Flügelrahmen.
8.6 Schwelle
Schwellenprofil, thermisch getrennt, flache barrierefreie Aufbauhöhe, passend zur o.a. Senkdichtung inkl. darunterliegendem Edelstahlhohlprofil, kerngedämmt.
9. Dokumentation Bauprodukte / Bauaufs. Zulassungen
Dokumentation zur Freigabe bei der Bauüberwachung
vor Fertigung und Einbau einreichen:
Bauaufsichtliche Zulassung der Bauprodukte
Allgemeine Bauaufsichtliche Prüfzeugnisse der Bauprodukte bzw. Bausysteme (abP)
Systembeschreibung der Bauteile / Profilreihen
Produktdatenblätter
Nach Einbau einreichen:
Je Glasart ein Original Produktaufkleber
Glaslieferscheine mit Zuordnung zu den Fassaden bzw. Einbauorten.
Die Übergabe ist zweifach in Ordner- bzw. Mappenform
durchzuführen, im Ordnungssystem des Leistungsverzeichnisses.
Vorbemerkung Metallbauarbeiten HE-TÜREN
Ausführungsbeschreibung Vorwandmontagesystem
Montage in der Dämmebene von Fassaden
Die Montage erfolgt aus bauphysikalischen Gründen in der Dämm-
ebene des Baukörpers. Die bemaßten Auskragungen sind den Planungs-
details zu entnehmen.
Technische Anforderung
Die Bauelemente sind in einem Vorwandmontagesystem mit bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis, gemäß EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) zu montieren.
Der Baukörperanschluss des Vorwandmontagesystem ist nach den Einbaurichtlinien des Systemgebers zu planen und umzusetzen. Der Anschluss des Fensters an das Vorwandmontagesystem ist nach den
anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen.
Grundsätzlich gilt:
Alle bauphysikalischen Einwirkungen durch Raum- und Aussenklima, alle einwirkenden Kräfte aus den Bauelementen selbst und den üblichen Bauwerksbewegungen, sind zu berücksichtigen. Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen des Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Ausführungsplanung des Bieters ist vor Montagebeginn dem Bauherren zu übergeben. Bei Anforderungen an die Absturzsicherheit der Bauelemente ist eine prüffähige Statik der Fensterbefestigung vor Montagebeginn an den Bauherren zu kommunizieren.
Anforderungen an das Vorwandmontagesystem:
Es ist ein in sich geschlossenes Vorwandmontagesystem zu verwenden.
Alle inkludierten Systembestandteile müssen zwingend mit den üblichen Hinterwandbaustoffen und Fassadendämmstoffen, ohne Zusatzbehandlung, verträglich sein. Recyclat-Baustoffe sind zwingend zu vermeiden.
Materialeigenschaften Mindestanforderungen:
Wärmeleitfähigkeit = 0,0374 W/mK
Druckspannung (2%) Stauchung = 1.435 kPa
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl = 228 µ
Biegefestigkeit = 2490 kPa
Scherfestigkeit = 0,217 N/mm2
Brandverhalten = Klasse E
Alterungsbestandigkeit = fäulnisbeständig, unverrottbar
Wasseraufnahme bei 28 Tage Unterwasserlagerung = 0,5 Vol-%
Verträglichkeit mit üblichen Baustoffen = gegeben, außer lösungsmittelhaltige Stoffe und Stoffe, die nicht polystyrolverträglich sind.
Das untere, quer durchlaufende Systemprofil ist als durchlaufende Basiskonstruktion auszubilden. Eine formschlüssige Profilkopplung ist zulässig. Eine Abdichtung untereinander ist vorzunehmen und wird nachweislich verlangt. Das Montagesystem ist lot-, flucht- und maßgerecht am Baukörper zu montieren.
Die zulässigen Toleranzen des Rohbaus sind auszugleichen.
Das Vorwandmontagesystem soll alle, aus den Bauelementen eingetragenen Kräfte aufnehmen und in den Verankerungsgrund übertragen. Eine mechanische Befestigung im tragenden Baukörper wird verlangt. Die Befestiger müssen zur angebotenen Montagezarge systemkonform sein. Pastöse Abdichtungen der Montageprofile zum Baukörper und untereinander sind systemkonform auszuführen. Die Gesamtkonstruktion (VWMS und Fenster) ist vor dauerhaften Schäden durch die Erhöhung der
Materialfeuchte, z.B. durch den unplanmäßigen Feuchteeintritt oder ablaufendes Wasser vor Fertigstellung der Fassadenbekleidung, zu schützen.
Leitprodukt: Blaugelb Triotherm+ System
Montage nach Herstellerangaben
Oberer Anschluss:
ohne Rollladen (Obergeschosse):
Vorwandmontage z.B. Blaugelb Triotherm+70x85mm
Abdichtung: Multifunktionsband, z.B. blaugelb
Multifunktionsband TrioSDL600, zwischen
Vorwandmontage und Kunstofffenster
Aufsatzrollladen EG:
15mm Fuge mit Fensterschaum,
Äußere Abdichtung, z.B. blaugelb Folie Außen SL1050 Power One
Innere Abdichtung, z.B. blaugelb Folie Innen SL1050 Power Plus
Vorbaurollladen EG:
Vorwandmontage: z.B. Blaugelb Triotherm+70x85mm
Abdichtung: Multifunktionsband, z.B. blaugelb Multifunktionsband TrioSDL600, zwischen Vorwandmontage und Kunstofffenster
Seitlicher Anschluss:
Vorwandmontage: z.B. Blaugelb Triotherm+70x85mm
Abdichtung: Multifunktionsband, z.B. blaugelb Multifunktionsband TrioSDL600, zwischen Vorwandmontage und Kunstofffenster
Unterer Anschluss:
Hinweis: Das blaugelb All-in-One Anschluss-System (blaugelb Sockel-
dämmprofil PVC/EPS vor der tragenden Wandkonstruktion mit Isokorb, unterer Fensteranschluss mit blaugelb Stahlplatte und blaugelb Montage-
winkel) ist in den Einheitspreis einzukalkulieren. Bei Wahl eines alternativen, gleichwertigen Vorandmontagesystems sind dementsprechend alle Montagekomponenten des Systemgebers einzupreisen.
EG Nord:
Dämmschwelle h=160mm: z.B. blaugelb Sockeldämmprofil PVC/EPS,
mit Stahlplatte 175x80x10mm und Montagewinkel 156,5x100mm,
z.B. Blaugelb auf Rohdecke befestigt
Äußere Abdichtung: z.B. blaugelb Folie Außen SL1050 Power One, min. 100mm mit bituminöser Abdichtung überlappen
Innere Abdichtung: z.B. blaugelb Folie Innen SL1050 Power Plus
EG Süd:
Dämmschwelle h=270mm: z.B. blaugelb Sockeldämmprofil PVC/EPS,
mit Stahlplatte 175x80x10mm und Montagewinkel 156,5x100mm,
z.B. Blaugelb auf Rohdecke befestigt
Äußere Abdichtung: z.B. blaugelb Folie Außen SL1050 Power One, min. 100mm mit bituminöser Abdichtung überlappen
Innere Abdichtung: z.B. blaugelb Folie Innen SL1050 Power Plus
Ausführungsbeschreibung Vorwandmontagesystem
Beschreibung Aluminium Türsystem 75 mm Bautiefe
Wärmegedämmtes Aluminium Tür-System mit 75 mm Grundbautiefe
Konstruktionsmerkmale:
Außen flächenbündige Türkonstruktion mit außen umlaufender 7 mm Schattenfuge. 5 Kammer Profilaufbau, symmetrisch angeordnet, bestehend aus drei Aluminiumschalen, die mittels spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden sind.
Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem großen schubfesten Anteil zwischen Innen- und Mittelschale sowie einer entkoppelten Außenschale, als "schubloser Verbund" auszuführen. Die Entkopplung muss zwischen der äußeren Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen, um den Bi-Metall-Effect zu verringern.
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen. Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen.
Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium Mittelschale, nicht im Isoliersteg. Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die Mittelschale möglich.
Der untere Türabschluss ist, soweit keine anderen Anforderungen an den Fußpunkt durch Normen / Richtlinien / LBO‘s gegeben sind, mit einer stabilisierenden zwischen gesetzten thermisch getrennten Aluminium- Schwelle und entsprechenden Dichtformstücken, auszustatten.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel 75 mm
Flügelrahmen (Tür) 75 mm
Profilansichtsbreiten:
gemäß Detail ATÜ 606, 625, 626
Unterer Anschluss Türen (Nullschwelle):
Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt im EG Haus A, B, C, D, E, F sowie Haus I und J innenhofseitig ca. 170 mm, im EG Haus Riegel Nord, Ost, West ca. 185 mm, im EG Haus G, und H (Innenhof) ca. 280 mm sowie EG Haus H, I und J ca. 290mm (siehe Türliste).
Das wärmegedämmte Schwellenprofil mit Abdeckprofil zum Verschließen der Schwelle wird im Bereich des Fußbodenaufbaues eingelassen, die Abdeckung ist auf das Niveau der Oberkante des Fertigfußboden zu montieren.
Im Bodeneinstandsprofil ist eine Wasserrinne integriert, die mittels eines Rückschlagventils eine kontrollierte Ableitung sicherstellt.
Der Anschluss der bodentiefen Elementen ist hinsichtlich seiner unteren Ausbildung gemäß den Anforderungen aus der DIN 18195, bezüglich der Bodenfeuchte, stauendem sowie aufstauendem Sickerwasser, auszuführen. Hierfür ist zwingend ein Abstimmungsgespräch zwischen Bauleitung, Metallbauer und AN Abdichtungsarbeiten erforderlich, um die Schnittstellen abzuklären.
Die Stärke der Dichtungsbahn muss gemäß der DIN 18195-6 und die Überlappungen gemäß DIN 18195-3 Ziffer 7.1 ausgeführt werden. Konstruktiv muss das Bauteil so ausgebildet sein, dass die Folienabdichtung mindestens 150 mm über der wasserführenden Ebene geführt wird.
Bauseits wird eine rückstaufreie Ableitung des Oberflächen Wassers sichergestellt.
Türbänder:
Wartungsarme Rollentürbänder
Dreiteilige Edelstahl-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 200 mm, für Flügellasten bis 200 kg.
Konstruktionsmerkmale:
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 13
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 6
Die Türbeschläge sind in der Grundausstattung in den nachfolgenden Vorbemerkungen beschrieben, die Spezifikationen werden in der Leistungsposition definiert.
Bandseite Drücker, Bandgegenseite Bügelgriff Stangenform,
jeweils gekröpft
Fabrikat: HOPPE Amsterdam oder gleichwertig
Material Beschläge: Edelstahl matt gebürstet, nach Bemusterung
Zusatzkomponenten bei RC-Anforderung:
Bei Türen mit RC-Anforderung sind folgende Komponenten zusätzlich zu verwenden:
Sicherungsbolzen, Falzluftbegrenzer, Anbohrschutz, Riegelschutz entsprechend des Systemprüfzeugnisses,
Profilzylinder mit Bohr- und Ziehschutz, Klasse 2 nach DIN 18252 und Aufbohrschutz.
Technische Informationen Brandschutz T30:
Die Beschläge für die Brandschutzelemente EI 30 sind gemäß dem Klassifizierungsbericht einzusetzen.
Rollentürbänder, T-30:
Dreiteilige Edelstahl-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 170 mm, für Flügellasten bis 300 kg.
Konstruktionsmerkmale:
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935 Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 14
Selbstschließende Eigenschaften nach DIN EN 13501-2: Klasse C5
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 8 (Flügelgewicht 231 kg, Flügelmaße 1444x2714, 4 Bänder)
Beschreibung Aluminium Türsystem 75 mm Bautiefe
03 Briefkasten- und Klingelanlagen, Hausnummern
03
Briefkasten- und Klingelanlagen, Hausnummern
03.01 Briefkasten- und Klingelanlagen
03.01
Briefkasten- und Klingelanlagen