Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
03 Betonarbeiten
03
Betonarbeiten
Hinweistext - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - Beton- und Stahlbetonarbeiten Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - Beton- und Stahlbetonarbeiten
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus:
- DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten,
- DIN 1045 - Bauteile aus Beton- und Stahlbeton,
- DIN 1164 - Zement mit besonderen Eigenschaften,
- DAfStb -Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton),
- DAfStb -Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton,
- DAfStb -Richtlinien für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen.
Es werden die folgenden Abkürzungen verwendet:
- Eurocode 2 (EC 2) - Betonbau DIN EN 1992 und
DIN EN 1992/NA - Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton und Spannbetontragwerken
- Eurocode 3 (EC 3) - Stahlbau DIN EN 1993 und
DIN EN 1993/NA - Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
- Eurocode 7 (EC 7) - Grundbau DIN EN 1997 und
DIN EN 1997/NA - Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik.
Für alle im Leistungsverzeichnis genannten Normen, Vorschriften u.dgl. gilt die jeweils aktuell gültige Fassung.
1. Angaben zur Baustelle und Ausführung
Besonders zu beachten sind:
1.1 Toleranzen
Die gemäß DIN 18202 zulässigen Rohbautoleranzen und gemäß DIN 18203-2 zulässigen Toleranzen im Hochbau
gelten hierbei, falls nichts anderes beschrieben, als Maximalabweichungen.
Zulässige Abmaße für Längen von Bauteilen und Bauwerken gelten nach den gültigen Arbeitsgemeinschaften
Industriebau e.V. (AG) Arbeitsblatt M2, sofern nicht in der Leistungsbeschreibung etwas anderes festgelegt ist.
Ansonsten gelten die einschlägigen AGI-Blätter in der jeweiligen Zuständigkeit wie in den Positionen beschrieben.
Alle Wände, Stützen, etc. aus Stahlbeton
in den Obergeschossen werden verputzt oder gespachtelt.
Alle Flächen in den Untergeschossen werden entweder gespachtelt oder verputzt oder erhalten nur einen bauseitigen Anstrich.
Somit sind sämtliche Schalungsstöße und Ankerlöcher plan zu schleifen. Verbleibende Unebenheiten auf den
Stahlbetonbauteilen (vor Spachtelung) müssen 2 mm unterschreiten. Für sämtiche Decken und Treppenhäuser,
Stirnseiten an den Treppenlöchern und Podesten gelten erhöhte Anforderungen an die Ebenheitstoleranzen mit
den Grenzwerten nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 4.
1.2 Allgemein
Die Leistungen dieses Titels umfassen im Wesentlichen folgende Maßnahmen (siehe dazu ebenfalls Eingabeplanung,
Positionspläne, Statik):
- Bodenplatten in WU-Bauweise (zur Abdichtung gegen Sickerwasser)
- Fundamentarbeiten
- Tiefgaragen-/Kelleraußenwände mit WU-Beton.
-Arbeitsfugen mit Schwarzabdichtung oder Dichtbeschichtung
- Stahlbetoninnenwände
- Stahlbetondecken und Stützen
- Bewehrungsarbeiten.
Das Betonieren von Bauteilen aus WU-Beton erfolgt nach Vorgabe der Tragwerksplanung. Für die
Betonierabschnitte sind Abschalelemente zur Ausbildung verzahnter Fugen nach DIN EN 1992-1-1
sowie Arbeitsfugenband vorgegeben - siehe hierzu eigene Positionen im Leistungsverzeichnis.
Die Angabe zum Verlauf der Fungenbänder sind zu beachten.
Bei diesem Bauvorhaben liegt kein drückendes Grundwasser vor.
Für weitere Betonbauteile, z.B. Stahlbetondecken, sind Abstellungen und Arbeitsabschnitte, die sich aus
dem Arbeitstakt des Auftragnehmers und der plangemäßen Ausführung ergeben, eigenverantwortlich
mit dem Statiker und dem Prüfstatiker (sofern vorhanden) abzustimmen.
Diese nicht bauseits vorgegebenen Abstellungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Montageeisen und notwendige Hilfsabstützungen für freistehende Bewehrungsstäbe sind in die Einheitspreise
der Bewehrung mit einzurechnen.
Notunterstützungen nach dem Ausschalen der Stahlbetondecken sind in den jeweiligen Einheitspreisen
einzukalkulieren. Die zu unterstützenden Bereiche sowie die aufzunehmenden Lasten sind vom AN mit der
Tragwerksplanung eigenverantwortlich abzustimmen.
Sofern nicht anders beschrieben, sind Hüllrohre und Abstandhalter aus Faserzement zu verwenden.
Grundsätzlich sind sämtliche Betonbauteile ohne Roststellen und Grate auszuführen.
Sämtliche Festlegungen hinsichtlich der Bauausführung, z.B. Wahl der Betoneigenschaften, des Herstellverfahrens,
der Betonierfolge, der Anordnung und Ausführung von Arbeitsfugen, der Art der Nachbehandlung sind im Zuge
der Arbeitsvorbereitung vom AN zu beschreiben und mit dem Vertreter des AG und dem Tragwerksplaner
abzustimmen.
1.3 Rissbreiten, Betontechnologie, Nachbehandlung
Die wirtschaftliche Bemessung der rissverteilenden Bewehrung führt u.U. zu einer aus kleinen Durchmessern
in geringen Abständen verlegten Bewehrung. Es ist daher zu beachten, dass infolge dichter Bewehrung die Körnung
des Betons anzupassen ist (siehe EC 2, Abschnitte 8.2 und 4). Das DBV Merkblatt "Begrenzung der Rissbildung
im Stahlbeton und Spannbetonbau" ist zu beachten.
Das Rissbreiten und Fugenkonzept des Statikers ist zu beachten. Der beiliegende Abdichtungsplan ist zu beachten.
Bei einzelnen Bauteilen kann der gemäß EC 2 maximal zulässige Bewehrungsgrad ausgenutzt sein. Die
Betonrezeptur ist darauf abzustimmen. Es können sich hieraus Erschwernisse beim Einbau der Bewehrung bzw.
beim Einbringen des Betons ergeben. Die Betonrezeptur der Betone der Bodenplatte ist mit dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Betontechnologie:
Um die Rissebildung infolge Zwang durch Abfließen der Hydratationswärme und Zwang infolge Schwinden des
Betons gering zu halten, ist eine Betonrezeptur in Anlehnung an die betontechnologischen Empfehlungen aus dem
Merkblatt "Wasserundurchlässige Baukörper aus Beton" des Deutschen Betonvereins zu wählen. Generell ist das
DBV-Merkblatt "Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton und Spannbetonbau" zu beachten.
Nachbehandlung
Die Nachbehandlung des Betons hat einen sehr großen Einfluss auf das Rissbild der Betonoberfläche. In diesem
Zusammenhang wird auf die "Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton" des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton
verwiesen. Die Art und der Umfang der Nachbehandlung muss im Bautagebuch festgehalten werden. Festlegungen
zu Ausschalfristen und Hilfsstützen sind der entsprechenden DIN zu entnehmen.
1.4 Sichtbeton
Für die Herstellung von Sichtbetonflächen ist unter anderem das Merkblatt Sichtbeton aktuelle Fassung des Deutschen Beton- und Bautechnikvereins e.V zu berücksichtigen.
Bei Sichtbeton sind nur Zuschlagstoffe und Zemente eines Lieferanten von gleicher Farbe zu verwenden.
Die Herkunft von Zement, Zuschlagstoffen, Wasser, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen sowie Schalungstrennmitteln ist der Bauleitung auf Anforderung nachzuweisen.
Sichtbeton kommt nur bei Fertigteilen wie Treppenläufe, Balkone, Stützen, Balkontrennwände zur Ausführung.
Markierungen und Beschriftungen auf sämtlichen Sichtbetonflächen bzw. sichtbar bleibenden Flächen sind strengstens untersagt. Abfärbende Materialien dürfen nicht im Bereich der Sichtbetonwände gelagert werden.
1.5 WU-Bauteile
Die Stahlbeton-Außenwände im UG und die Bodenplatten der Häuser sind in WU-Bauweise herzustellen, daher muss unter der
Bodenplatte zusätzlich ein Fundamenterder (Untererder) aus Edelstahl (V4A) verlegt werden (siehe eigener Titel).
Die Stahlbeton - Außenwände der Tiefgaragen werden ebenfalls konstruktiv mit Anforderung an WU erstellt.
Die Bodenplatten der Häuser erhalten umlaufend ein Fugenband um die Arbeitsfuge von der Bodenplatte in die Wände abzudichten.
Auf eine Ausführung in WU bei den Trennwänden, Häuser zu Tiefgarege, wird jedoch verzichtet.
Für die Ausführung der WU-Bauteile gelten die folgenden Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, einschließlich
den darin zitierten Normen und Richtlinien:
- DAfStb: "Richtlinie für wasserundurchlässige Bauteile"
Nutzungsklasse: A (kein Wasserdurchtritt, hochwertige Nutzung)
- Beanspruchungsklasse: B2 (Bodenfeuchte, an der Wand ablaufendes Wasser)
- EC2
- DBV Merkblatt "Wasserundurchlässige Baukörper aus Beton".
Zur Vermeidung weiterer bauphysikalischer Themen (Kondensat, Raumklima) sind ergänzend folgende Maßnahmen relevant (vgl. auch Hinweise WU-RL):
- Einbau Wärmedämmung hinterlaufsicher im Bereich der erdberührten Außenwände (Vermeidung Kondensat).
1.6 Lastabtragung
Für die notwendige Lastabtragung aus Schalungen von Betonkonstruktionsteilen bis zum Abbinden sind die
damit zusammenhängenden Aufwendungen einzukalkulieren. Besonders wird darauf hingewiesen, dass
statisch bedingt das Tragverhalten einzelner Bauteile erst im Zusammenwirken mit darüber liegenden Wand-
oder Deckenkonstruktionen erreicht wird und somit ggf. längere Schalungsstandzeiten zu berücksichtigen sind.
1.7 Abstandhalter
Abstandhalter und Stäbe für obere bzw. gegenüberliegende Bewehrungslagen sind in der erforderlichen Stärke jeweils zumindest an den Endpunkten in korrosionsgeschützter Ausführung einzubauen.
Die Angaben der Abstandshalter auf den Bewehrungsplänen dienen als Vergütungsgrundlage.
Alle Abstandshalter sind vom AN so zu wählen, dass die erforderlichen Betondeckungen (minimal und maximal) eingehalten werden können.
Bei Sichtbetonbauteilen, Betondecken (die nur eine Spachtelung erhalten), WU Bauteilen und Bauteilen mit
Anforderungen an den Brandschutz sind grundsätzlich Abstandshalter und Verschlüsse aus Faserzement zu
verwenden.
1.8 Aussparungen
Das Schließen der Aussparungen in Decken und Wänden nach Beendigung der Installationsarbeiten hat so zu
erfolgen, dass die Anforderungen des Schall- und Brandschutzes beachtet werden, d.h. sämtliche Rohre,
Installationsleitungen, Kanäle usw. müssen vor dem Einbetonieren eine Isolierung (entsprechender
Feuerwiderstandsdauer) aufweisen, sofern nicht aus brandschutztechnischen Gründen ein direktes
Einbetonieren gefordert wird.
1.9 Betonstahl/Einbauteile
Für die Ausführung sämtlicher Stahlbauteile ist die DIN 18800-7 gültig. Schweißnachweis Klasse-D
(großer Schweißeignungsnachweis) ist erforderlich.
Der AN hat auf der Baustelle für Zulagen bei den Bewehrungsabnahmen und kurzfristigen Änderungen
Stabstahl in den Durchmesser von 8 bis 28 mm, in ausreichender Menge (ca. 2 t), über den gesamten
Zeitraum der Bewehrungsarbeiten vorzuhalten.
1.10 Grundbewehrung Bodenplatte
Falls Oberseite der Bodenplatten teilweise im Gefälle geplant sind. Dadurch ergeben sich eventuell auch unterschiedliche Höhen für die Abstandshaltereisen. Zur Sicherstellung der Betonüberdeckungen sind die Höhenlagen zu nivellieren
und die Höhenlage der Bewehrungslagen unabhängig von den Abstandshaltereisen anzupassen (z.B. mit
Distanzeisen). Aufgrund der Geometrie der Bodenplatte sind im größeren Umfang Eisen mit variablen Eisenlängen
(große Anzahl von Eisenpositionen) zu verlegen.
1.11 Betonfertigteile
Als Betonfertigteile sind Treppenläufe, Balkonplatten bzw. Loggiaplatten und Fertigteilstützen angedacht. Weitere Betonfertigteile sind bisher nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer übernimmt die Leistung der Fertigteilpläne und die Statischen Berechnungen
der für die Fertigteile erforderlichen Einbauteile und
- Anforderungen an die Auflager
- Berücksichtigung der Anhängelasten
- Angabe der Verbindungsmittel
- Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen
- Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien.
- Der AG stellt hierfür die statische Berechnung für eine Ausführung in Ortbeton zur Verfügung
Die Anforderungen des EC 2 Kapitel 10 sind zu beachten. Die Kosten sind in den Einheitspreisen enthalten.
Die Koordination mit behördlichen Prüfinstanzen erfolgt vom Auftragnehmer und ist in die Einheitspreise
einzurechnen. In den Mengen sind alle Befestigungsmittel und die Schalung enthalten. Alle Verankerungs- und
Befestigungsteile müssen den Vorschriften entsprechen, eine Schallübertragung ist zu vermeiden. Kontaktkorrosion
ist vom Hersteller eigenverantwortlich zu vermeiden. In den Einheitspreisen sind auch enthalten: das Herstellen,
Liefern, Abladen, Zwischenlagern und Versetzen. Gefälle-, Wassernasen- und Rinnenausbildungen, dass Abfasen der Ecken nach Plan und Angabe, dass Ausbilden von Ecken, Enden, Schenkeln, Pass und Ausgleichsstücken,
Anschlüssen aller Art und Aussparungen, Verankerungs- und Auflagerungselementen einschl. Lager und Gleitfolien.
Ebenso ist in die Einheitspreise einzurechnen der Auf- und Abbau von evtl. erforderlichen Unterstützungen,
Vergußbeton mit Bewehrung bzw. Formstahl, je nach Verankerungsart, Verschließen von Ankerlöchern und Fugen,
Innenfugen mit Kalkzementmörtel schließen.
Für Stahlbetonfertigteile hat das liefernde Unternehmen ohne besondere Aufforderung den Güteschutznachweis,
Prüfzeugnisse und den Eignungsprüfungsnachweis zu stellen. Beabsichtigt der Auftragnehmer, Ortbetonteile
als Fertigteile zu erstellen oder Fertigteile in Ortbeton umzuplanen, so bedarf es auch der Zustimmung des Tragwerksplaners.
Sämtliche daraus resultierenden Umplanungen und notwendigen Berechnungen werden vom Auftragnehmer
geliefert.
1.12 Aufzüge
Der Aufzugsschacht, bestehend aus Wänden, Schachtdecke und Schachtgrube muss statisch die
erforderlichen Aufzugslasten berücksichtigen. Im Aufzugsschacht sind für den Einbau der Fahrschienen
an den Schachtseiten - und der Schachtrückwand und zur Befestigung der Aufzugstüren an der Schachtvorderwand
Ankerplatten oder Ankerschienen, z. B. Typ Halfen vorzusehen (siehe LV-Positionen).
Zusätzlich sind an der Schachtdecke Lastaufnahmepunkte z.B. Gewindehülsen zum späteren Anbringen von Seilösen
vorzusehen.
In allen Aufzugshaltestellen sind Wanddurchbrüche für die Schachttüren, im Bereich des Schachtkopfes für die so
genannten Maschinenauflager und den Rauchabzug herzustellen. In allen Etagen sind zusätzlich
Wandaussparungen und Bohrungen zum Schacht für die Bedien- und Anzeigeelemente herzustellen.
Alle Wand- und Deckendurchbrüche, Wandaussparungen und Bohrungen usw. sind nach Vorgabe des
Aufzugsherstellers, dargestellt in deren Werk- und Montageplanung herzustellen.
Für die Aufzugsschächte gelten erhöhte Anforderung an die Winkeltoleranzen und die Verwindung. Diesen
müssen denen durch den Aufzugsbauer möglichen aufzunehmenden Toleranzen entsprechen.
2. Weitere Leistungen, die in die Einheitspreise einzukalkulieren sind:
2.1 Allgemein
Aufwendungen aus Erfordernissen des Bauablaufs wie witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen, erforderliche
Stütz- und Hilfskonstruktionen (auch größer Bemessungsklasse A), konstruktionsbedingt längere Schalungsstandzeiten und sonstige bauablaufbedingte Erschwernisse.
Aufgrund der Verwendung von Betons mit niedriger Hydratationswärmeentwicklung in der Bodenplatte
der Tiefgarage, der Decke über der Tiefgarage sowie auf Rampen kann sich das Flügelglätten dieser Oberflächen
zeitlich relativ stark verzögern und ggf. dadurch in die Nachtstunden fallen. (Bei diesem Bauvorhaben nicht erforderlich)
Das Montieren, Vorhalten und Entfernen der Konsolgerüste inkl. der Halterungen auch im Beton für Kletterschalungen
(Aufzugsschächte, Schächte, Außenwände, TRH, auskragende Balkone und Bauteile, etc.).
Bei der Abrechnung von Schalungspositionen wird die Abwicklung der geschalten Fläche zugrunde gelegt.
Das Ausschalen, auch wenn das im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist. Die Leistung entfällt nur dann, wenn
"verlorene Schalung" ausgeschrieben ist, über deren örtliche Anwendung hat sich der Auftragnehmer im Zweifel mit der Bauleitung abzustimmen.
Das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen nach dem Ausschalen; die Schienen sind zu säubern.
Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen (z.B. Treppenläufe und Podeste), das Reinigen, Vorbehandeln
und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt.
Die Schalungsstöße und Unebenheiten von Wand und Deckenschalungen sind für Bereiche mit Spachtelauftrag
(EG-DG) planzuschleifen.
Alle Außenkanten unter OK Gelände, die mit einer Abdichtung versehen werden, erhalten eine Fase mit 3 cm.
Alle sichtbaren Stahlbetonkanten und Ecken sind, sofern nicht anders angegeben, mit einer Fase von 1 cm
zu versehen.
In einigen Fällen sind schräge Wandabschlüsse notwendig. Eine zusätzliche Vergütung diesbezüglich erfolgt nicht.
Das Anbringen von Schubdornen und deren Verguss (schallentkoppelt) zur Lagesicherungen von Treppenläufen
sowie das Einlegen der Hinterfüllbänder zwischen den Treppenläufen und Treppenpodesten, so dass die Fugen
nicht verdecken und ein Körperschall-Problem entsteht, ist in die Treppenlaufpositionen zu kalkulieren. Reinigen
der Bänder vor Abnahme Rohbau.
Treppen, die beschichtet werden müssen, sind in der Bauzeit von Beschädigungen zu schützen.
Die Oberseiten von Decken mit späterem Flachdachaufbau (Abdichtungen, Dämmungen, etc.) sind mit erhöhten
Anforderungen an die Ebenheit nach DIN 18202 Zeile 2 zu betonieren und anzuglätten. Die Rauheit der Oberfläche ist
dem weiteren Aufbau entsprechend gering zu halten.
Es gibt Bereiche mit schwieriger Geometrie, welche ein Betonieren und Verdichten erschweren. Hier zu
berücksichtigen sind evtl. notwendige Betonier- und Rüttelöffnungen/-einrichtungen für diese Bereiche
(z.B. flache Brüstungen, Überzüge, Stürze, etc), so dass die vollständige Betoneinbringung und Verdichtung möglich
ist. Auf die Bewehrungsführung und somit Betoniermöglichkeit ist zwingend zu achten. Eine gesonderte Vergütung hieraus erfolgt nicht. Die Berücksichtigung der Kosten hat dann in der Betonier- und Schalposition Wände für diesen Bereich zu erfolgen.
In Bereichen von Decken über Rampen und anderen Gefällen sind die Unterstützungen auf schrägen Boden zu stellen. Der Mehraufwand ist in den Deckenschalpositionen preislich zu berücksichtigen.
Erschwernisse und Mehraufwendungen für das Anbringen der Dämmung in Schächten und Räumen mit geringem
Arbeitsraum sowie die zur Montage notwendigen Gerüste sind in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen.
Alle aufgehenden Bauteile in den Tiefgaragen sowie den Kellerräumen sind auf den unteren 50 cm lunkerfrei
herzustellen, dies ist in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Sämtliche baubetrieblichen Etappen (Arbeitstakte) des AN sind in den Einheitspreisen der Betonage der jeweiligen
Bauteile (Bodenplatten, Decken, Wände, etc.) zu berücksichtigen.
Die Gerüste werden nach Verfüllung der Baugruben auf den Baugrund aufgestellt.
Arbeits- und Schutzgerüste, die zur Erstellung der Untergeschosse erforderlich werden, sind als Nebenleistungen der Baumeisterarbeiten einzukalkulieren.
Eine Erschwernis für die Ausführung der Arbeiten in den Dachgeschossen (Walmdach) ist einzukalkulieren.
3. Überwachungsklasse
Bzgl. der Überwachungsklasse ist das Bauvorhaben in die Überwachungsklasse 2 einzustufen.
Dies erfordert eine entsprechenen Überwachungsaufwand zur Qualitätssicherung.
Der Aufwand der B2 Überwachung wird mit entsprechender Position vergütet.
4. Erfordernis bzgl der Einwirkung von Chloriden bei den Fundamenten
Bzgl. der Einwirkung der Chloride in der Tiefgareg un den dort vorhandenen Fundamenten wird folgenden Ausführung fest gelegt.
Die Beton der Fundamente werden in C35/45 XD3 ausgeführt
Einzelfundemente erhalten oberseitig ein Gefälle um anstehendes Wasser zu vermeiden.
Streifenfundamente erhalten ken Gefälle sondern werden eben abgezogen. Der Grund hierfür
liegt in der Positionierung der Streifen- und Einzelfundamente, Während Streifenfundamente am Ende der
Parkplätze liegen, sind Einzelfundamnete zentraler positioniert, was die Möglichkeit der Existenz von Chloriden deutlich erhöht
Sowohl Einzel- als auch Streifenfundamente erhalten eine Anschlussbewehrung aus Edelstahl.
Durch de Verwendung der Edelstahlbewehrung sind die Anforderung an die Abdichtung der Einzel- und Streifenfundamente nicht mehr relevant.
Hinweistext - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - Beton- und Stahlbetonarbeiten
03.01 Fundamente, Bodenplatten
03.01
Fundamente, Bodenplatten
03.02 Sonderbauteile, Aufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe
03.02
Sonderbauteile, Aufzugsunterfahrten, Pumpensümpfe
03.03 Schalung Bodenplatte und Fundamente
03.03
Schalung Bodenplatte und Fundamente
03.04 Aussparung Bodenplatte
03.04
Aussparung Bodenplatte
03.05 Wände
03.05
Wände
03.06 Schalung Wände
03.06
Schalung Wände
03.07 Tür- und Fensteröffnungen
03.07
Tür- und Fensteröffnungen
03.08 Öffnungen in Wänden
03.08
Öffnungen in Wänden
03.09 Wände - Sonstiges
03.09
Wände - Sonstiges
03.10 Stützen
03.10
Stützen
03.11 Schalung Stützen
03.11
Schalung Stützen
03.12 Decken
03.12
Decken
03.13 Schalung Decken
03.13
Schalung Decken
03.14 Öffnungen in Decken
03.14
Öffnungen in Decken
03.15 Attiken, Unterzüge, Balken
03.15
Attiken, Unterzüge, Balken
03.16 Schalung Kniestöcke, Unterzüge, Balken
03.16
Schalung Kniestöcke, Unterzüge, Balken
03.17 Schalung Kniestöcke, Unterzüge, Balken
03.17
Schalung Kniestöcke, Unterzüge, Balken
03.18 Fertigteilbalkone und Fertigteilstützen
03.18
Fertigteilbalkone und Fertigteilstützen
03.19 Betonfertigteile
03.19
Betonfertigteile
03.20 Betonstahl, Einbauteile
03.20
Betonstahl, Einbauteile
03.21 Dämmungen
03.21
Dämmungen
03.22 Abdichtungsarbeiten
03.22
Abdichtungsarbeiten
03.23 Sonstiges
03.23
Sonstiges
04 Mauerarbeiten
04
Mauerarbeiten
Hinweistext - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - Mauerwerksarbeiten Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - Mauerwerksarbeiten
1. Allgemeines
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN18330 - Mauerarbeiten.
Für Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit gilt für die waagerechte Abdichtung in Wänden Abschnitt 3.2.1
der DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten - und gleichwertig daneben Abschnitt 6.2 der DIN 18195-4.
Nicht tragende innere Trennwände (sofern in Mauerwerk), die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts anderes
festgelegt ist.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist.
Mauersteinversetzungsgeräte ("Deckenkräne") dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung eingesetzt werden, es
sei denn, die Decken haben ihre projektierte Tragfähigkeit erreicht und die zulässigen Einzellasten werden durch das
Gerät nicht überschritten.
Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht
korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden.
Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen mit Brandschutzforderungen sind spezielle
quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist auf Verlangen nachzuweisen. Das gilt entsprechend für
Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte und Nachinstallationselemente
(Keile o.ä.).
Auf der Baustelle gelagerte Mauerziegel sind vor Niederschlägen zu schützen. Ebenso sind Wände, Fensterbrüstungen u. dgl. nach jedem Arbeitstag mit Folie abzudecken.
2. Weitere Leistungen, die in die Einheitspreise einzukalkulieren sind:
Die nicht stetige Leistungserbringung sowie die zeitliche Unterbrechung zur Hauptleistung sind in den Einheitspreisen der Mauerwerksarbeiten zu berücksichtigen.
Hinweistext - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - Mauerwerksarbeiten
04.01 Mauerwerkswände
04.01
Mauerwerkswände
04.02 Tür- und Fensteröffnungen
04.02
Tür- und Fensteröffnungen
04.03 Öffnungen in Mauerwerkswänden
04.03
Öffnungen in Mauerwerkswänden
04.04 Anschlüsse, Abschlüsse
04.04
Anschlüsse, Abschlüsse
06 Zuarbeit Elektro
06
Zuarbeit Elektro
06.01 Einbauteile Elektro
06.01
Einbauteile Elektro
06.02 Brandschottung
06.02
Brandschottung
08 Sonstige Leistungen
08
Sonstige Leistungen
08.03 Stundenlohnarbeiten
08.03
Stundenlohnarbeiten