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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung 1. Aufgabe
Die Stadt Winterberg beabsichtigt, das bestehende Geschwister-Scholl-Gymnasium zu erweitern, um die Schullandschaft an die Anforderungen moderner Pädagogik (Stichwort: Cluster-Schule) anzupassen und bestehende räumliche Engpässe zu beheben.
Der Erweiterungsbau wird zwischen dem bestehenden Schulgebäude und der Sporthalle errichtet. Die Fertigstellung ist für Mitte 2028 vorgesehen.
2. Städtebauliche Situation
Das Grundstück des Schulzentrums befindet sich auf einer Hanglage. Die Erschließung erfolgt auf der Nordseite über die Ursulinenstraße, welche zugleich die nördliche Grundstücksgrenze bildet. Nach Süden fällt das Gelände ab, sodass sich sowohl die Bestandsschule als auch die Sporthalle mit ihren Sockelgeschossen in den Hang einschieben.
Der Hauptzugang zum Erweiterungsbau befindet sich auf der Nordseite und orientiert sich an den bestehenden Eingängen der Schulgebäude.
3. Entwurfskonzept Erweiterungsbau
Der Erweiterungsbau umfasst ein großzügiges Raumkonzept mit offenen Lernbereichen sowie einer zentralen Lerntreppe.
Zwischen Neubau und Bestandsgebäude entsteht im Untergeschoss eine witterungsgeschützte Verbindung. Im Erdgeschoss wird die Verbindung durch eine Überdachung gegen Schlagregen geschützt.
Untergeschoss
Technik- und Sanitärräume auf der Bergseite
Mehrzweckraum mit Szenenfläche auf der belichteten Südseite
Kapazität für ca. 450 sitzende Personen
Erdgeschoss
Haupteingangsbereich mit großzügigem Foyer
Lichthof
Kunst- und Musikfachräume
1. und 2. Obergeschoss
Unterrichtsräume
Offene Lernbereiche
Die Erschließung erfolgt über:
einen Aufzug,
ein Treppenhaus mit zwei gegenläufigen Treppenläufen.
Jede Ebene verfügt neben den regulären Sanitäranlagen zusätzlich über barrierefreie sowie rollstuhlgerechte WC-Anlagen.
Die Lüftungszentrale befindet sich im 3. Obergeschoss und weist eine gegenüber den darunterliegenden Geschossen reduzierte Grundfläche auf. Angrenzend erstreckt sich ein über zwei Geschosse reichender verglaster Lichthof, der die innenliegenden Aufenthaltsflächen großzügig belichtet und bis in das Erdgeschoss geführt wird.
Die Gebäudeabmessungen betragen insgesamt ca. 47 m × 26 m bei einer Gebäudehöhe von 12,60 m, zuzüglich der Lüftungszentrale.
4. Konstruktion und Materialien
Der Neubau wird als Stahlbetonkonstruktion mit Verblendmauerwerk ausgeführt.
Die Gründung erfolgt teilweise auf Fels sowie teilweise auf nicht tragfähigem Untergrund. Zur Bodenverbesserung und Lastabtragung werden Rüttelstopfsäulen zur wirtschaftlichen Nachverdichtung des Baugrundes eingesetzt.
Die Unterrichtsräume verfügen über:
ca. 3,00 m lichte Raumhöhe,
jeweils zwei großformatige, dreiteilige Holz-Aluminium-Fenster,
außenliegenden Sonnenschutz.
Das Dach wird als begrüntes Flachdach ausgeführt.
Im Innenbereich erhalten die Räume:
akustisch wirksame Abhangdecken,
elastische Bodenbeläge.
Für den Neubau wird ein KfW-40-Standard angestrebt.
Die technische Gebäudeausrüstung umfasst:
Luft-Wasser-Wärmepumpen zur Wärmeerzeugung,
Fußbodenheizungen und Heizkörper als kombinierte Wärmeabgabesysteme,
mechanische Lüftungsanlagen für innenliegende Sanitärräume,
natürliche Fensterlüftung für alle übrigen Räume.
5. Freiflächen und Verkehrswege
Das Baugrundstück weist eine abfallende Topografie auf. Zur Sicherung des Geländes und zur optimalen Belichtung des Erweiterungsbaus sind Betonstützwände vorgesehen.
Im Zuge der weiteren Planungen wird ein gesamtheitliches Freianlagenkonzept entwickelt, das abschnittsweise umgesetzt werden soll. Bestandteil dieses Konzeptes ist ebenfalls ein umfassendes Stellplatzkonzept einschließlich der erforderlichen Nachweise für den gesamten Campusbereich einschließlich der Sporthalle.
Zusammenfassung
Mit dem Erweiterungsbau werden die Kapazitäten des Schulstandortes deutlich erweitert und an moderne pädagogische Anforderungen angepasst. Es entstehen hochwertige Unterrichts-, Lern- und Aufenthaltsbereiche mit einer starken städtebaulichen Einbindung. Das Gebäude fügt sich zurückhaltend in den bestehenden Kontext ein und schafft nachhaltige sowie zukunftsorientierte Bildungsräume.
Kennzahlen des Erweiterungsbaus
Kennzahl Wert
BGF (Bruttogrundfläche) ca. 4.830 m²
BRI (Bruttorauminhalt) ca. 19.320 m³
Projektbeschreibung
Baustellenbezogene Vorgaben Adresse:
Ursulinenstraße 22, 59955 Winterberg
An- und Abfahrt der Baustelle:
Die An- und Abfahrt zur Baustelle erfolgt ausschließlich über die Straßen „Im Mühlengrund“ sowie den Kreuzungsbereich der „Poststraße“ über die „Ursulinenstraße“.
Andere Zufahrtsmöglichkeiten sind nicht zulässig.
Die Anfahrtszeiten sind zwingend mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Beginn der Bauleistung:
Montag, 05.10.2026
Gesamtfertigstellung:
Freitag, 17.12.2027
Siehe hierzu den Bauzeitenplan in der Anlage.
Hinweis
Während der gesamten Bauzeit ist besondere Rücksicht auf den laufenden Schulbetrieb zu nehmen.
Insbesondere zu den Stoßzeiten am Morgen sowie am Mittag ist aufgrund des Einsatzes von Schulbussen und eines erhöhten Verkehrsaufkommens durch Elterntaxis mit einem erhöhten Personen- und Fahrzeugverkehr im Bereich der Ursulinenstraße sowie der angrenzenden Straßen zu rechnen.
Die An- und Abfahrten von Baustellenfahrzeugen sind daher werktags im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 07:45 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis 13:45 Uhr aufgrund des Schülerandrangs in Verbindung mit der hohen Busfrequenz vollständig einzustellen.
Die An- und Abfahrten der Baustellenfahrzeuge sind so zu koordinieren, dass Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Schulverkehrs möglichst vermieden werden.
Während der Bring- und Abholzeiten ist erhöhte Vorsicht geboten. Den Anweisungen der örtlichen Bauleitung ist hierbei zwingend Folge zu leisten.
Gegebenenfalls sind Anlieferungen und Baustellenverkehr außerhalb der Hauptverkehrszeiten des Schulbetriebs durchzuführen.
Baustellenbezogene Vorgaben
Vorbemerkung Technische Ausrüstung Rohbau Für die Versorgung des Gebäudes (Neubau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Winterberg) werden die erforderlichen Gebäudeeinführungen sowie die notwendigen Versorgungs- und Entwässerungsleitungen hergestellt.
Der Neubau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Winterberg erhält eine Erdungsanlage, welche zusätzlich an die bereits vorhandenen Bauteile (Bestandsgebäude, Sporthalle und Holzmodulbau) angebunden wird.
Die erforderliche Leerrohrinstallation im Ortbeton ist gemäß der Ausführungsplanung (Leerrohrplanung) auszuführen.
Die Trinkwasserleitung wurde bereits an das vorhandene Trinkwassernetz auf dem Grundstück angeschlossen und bis unmittelbar vor die vorgesehene Gebäudeeinführung verlegt.
Das Gartengeschoss wird über eine Hebeanlage entwässert. Hierfür sind die Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte bis zum Pumpenschacht einschließlich Gebäudeeinführung zu verlegen und zu prüfen.
Die Schmutzwassergrundleitung zur Entwässerung des gesamten Neubaus wird im Außenbereich an den Schacht 210992S des Bestandsgebäudes angebunden.
Vorbemerkung Technische Ausrüstung Rohbau
Kalkulationsgrundlagen 1. Gegenstand des Angebotes ist die vollständige, fachgerechte und funktionsfähige Herstellung sämtlicher ausgeschriebener Bauleistungen gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) der FGSV, den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sowie den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
In die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind sämtliche Leistungen einzukalkulieren, die zur ordnungsgemäßen, verkehrssicheren und mängelfreien Ausführung der Arbeiten erforderlich sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis aufgeführt, jedoch nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik als Nebenleistungen anzusehen sind.
2. Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben zu Massen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorliegenden Unterlagen. Der Auftragnehmer hat diese Informationen bei der Kalkulation zu berücksichtigen und vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich zu prüfen.
3. Mehrforderungen aufgrund unzureichender Kalkulation, fehlerhafter Mengenermittlung oder fehlender Nebenleistungen sind ausgeschlossen.
4. Alle Preise verstehen sich einschließlich aller Neben- und Besonderen Leistungen, sämtlicher Lohn- und Lohnnebenkosten, Gerätekosten, Transportkosten, Gebühren, Abgaben, Entsorgungs- und Deponiekosten sowie aller erforderlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen.
5. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten, Zufahrten, Bodenverhältnisse, vorhandene Leitungen und Bauabläufe zu informieren. Eventuelle Erschwernisse aus beengten Platzverhältnissen, laufendem Schul- oder öffentlichem Betrieb, Witterungseinflüssen oder einer Bauabschnittsbildung sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
6. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten Leistungen gemäß den Regelungen der VOB/C sowie den vertraglich vereinbarten Abrechnungsmodalitäten.
Kalkulationsgrundlagen
Allgemeine Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen AN = Auftragnehmer / AG = Auftraggeber
1. Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind:
die Allgemeinen Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen des AG,
das vorliegende Angebot,
die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegenden Funktionalausschreibungspläne,
das Bodengutachten,
die VOB Teil B und Teil C,
die Technischen Vorbemerkungen (sofern vorhanden),
alle einschlägigen behördlichen Vorschriften, DIN-Normen sowie Werksvorschriften, die bei der Verwendung besonderer Materialien von den jeweiligen Herstellern vorgeschrieben oder empfohlen werden.
2.
Der AN bestätigt, dass er sich über die von ihm zu erbringenden Leistungen ausreichend informiert hat. Spätestens bis zur Vergabe sind die ausgeschriebenen Leistungen vom AN auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Änderungen im Angebotstext sind nicht zulässig. Sonder- oder Alternativvorschläge können auf einem gesonderten Blatt eingereicht werden.
3.
Die durch den AN angebotenen und mit der Auftragserteilung bestätigten Pauschalpreise gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, als Festpreise.
Sämtliche Angebotspreise verstehen sich für eine vollständige, fertige und mangelfreie Ausführung der Leistungen. Es sind ausschließlich die ausgeschriebenen Fabrikate einzubauen.
4.
Gerüste werden bauseits gestellt. Sicherheitstechnische Leistungen für den Umbau von Konsolen an Schalungen sind in die Preise einzukalkulieren.
5.
Kommen Arbeiten zur Ausführung, die im Angebot nicht enthalten sind, hat der AN unaufgefordert vor Beginn der Arbeiten ein Nachtragsangebot einzureichen und die entsprechenden Preise schriftlich mit dem AG zu vereinbaren.
Als Kalkulationsgrundlage für die Nachtragspreise dient das Hauptangebot. Sämtliche Kalkulationsgrundlagen sind der Bauleitung auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
6.
Vor Beginn der eigenen Arbeiten hat sich der AN von der ordnungsgemäßen Ausführung der Vorleistungen anderer Unternehmer zu überzeugen.
Stellt der AN Mängel fest, welche die einwandfreie Ausführung seiner Leistungen beeinträchtigen könnten, hat er dies der Bauleitung unverzüglich und schriftlich vor Aufnahme seiner Arbeiten mitzuteilen.
Der AN hat dem AG unverzüglich schriftlich Bedenken gegen folgende Sachverhalte mitzuteilen:
die vorgesehene Art der Ausführung,
die Güte der vom AG gelieferten Baustoffe oder Bauteile,
die Leistungen anderer Unternehmer oder Vorunternehmer, soweit diese seine eigenen Leistungen betreffen.
Unterlässt der AN die Anzeige solcher Bedenken, obwohl er diese hätte erkennen müssen oder erkennen können, haftet er für daraus entstehende Mängel seines Werkes.
7.
Beanstandete Arbeitsleistungen, Baustoffe und Lieferungen sind für den AG kostenfrei innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Mitteilung zu ändern bzw. auszutauschen.
Der AG oder die Bauleitung ist berechtigt, nach Ablauf dieser Frist unter Bezugnahme auf § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B die Mängelbeseitigung durch Dritte ausführen zu lassen.
8.
Beauftragt die Bauleitung nach erfolgloser schriftlicher Aufforderung des AN, in dringenden Fällen auch nach mündlicher oder telefonischer Aufforderung, einen Dritten mit der Mängelbeseitigung oder Fertigstellung von Restleistungen, die der AN zu vertreten hat, entfällt die Nachfrist gemäß § 4 Abs. 7 VOB/B, sofern zuvor eine angemessene Frist gesetzt wurde.
9.
Für die Inanspruchnahme fremder Grundstücke, Gebäude oder Räume im Neubau als Aufenthalts- oder Lagerräume hat der AN die Genehmigung des Eigentümers bzw. Besitzers einzuholen.
Nach Beendigung der Nutzung ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Für hieraus entstehende Schäden haftet ausschließlich der AN.
Kosten für Beschädigungen oder die Nutzung von Bürgersteigen, Straßen und Grünflächen sowie deren Wiederherstellung trägt der AN.
10.
Der AN verpflichtet sich, rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten einen geeigneten Fachbauleiter schriftlich zu benennen. Dieser ist für die vertragsgemäße Ausführung der beauftragten Leistungen verantwortlich.
11.
Der AN hat sämtliche gesetzlichen und behördlichen Anordnungen, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu beachten. Die Baugenehmigungsauflagen sind im Rahmen seiner Leistungen einzuhalten.
Der AN trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und stellt den AG sowie die Bauleitung von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit seinen Leistungen frei.
12.
Der AN haftet für sämtliche Schäden, die dem AG durch die Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen durch ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen entstehen.
13.
Der AN gewährleistet, dass die vertraglichen Leistungen:
die zugesicherten Eigenschaften besitzen,
mit geeigneten Materialien ausgeführt werden,
den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst entsprechen,
den vorgesehenen technischen und wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen,
dauerhaft mängelfrei sind,
keine Fehler aufweisen, welche die Gebrauchstauglichkeit oder den Wert des Werkes beeinträchtigen.
14.
Abschlagszahlungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage detaillierter Teilrechnungen und nach Titeln des Leistungsverzeichnisses getrennt bis zu 90 % der Rechnungssumme zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Vollständig abgeschlossene Titel des Leistungsverzeichnisses können endgültig abgerechnet werden.
Die Schlussrechnung ist innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellung der Leistungen einschließlich aller erforderlichen Unterlagen über den Architekten beim AG einzureichen.
Der AN kann die geprüfte Schlussrechnung einsehen. Vierzehn Tage nach erfolgter Rechnungsprüfung sind Einsprüche und Nachforderungen ausgeschlossen.
Die Rechnungen sind unter Angabe der jeweiligen Titel des Angebotes sowie mit einer prüfbaren und übersichtlich dargestellten Massenermittlung einzureichen.
15.
Der AN hat den durch ihn verursachten Bauschutt unverzüglich zu beseitigen.
Die Reinigung der Baustelle von Schmutz, Bauschutt und Verpackungsmaterial ist so durchzuführen, dass andere Gewerke in ihrer Leistungserbringung nicht behindert werden. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des AG.
16.
Baustrom und Wasser sind nicht einzukalkulieren.
17.
Der AN erklärt, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß nachkommt.
Mit Annahme des Auftrags erklärt der AN ausdrücklich, dass:
sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist,
er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist,
sämtliche Arbeitnehmer bei einer Krankenkasse angemeldet sind,
eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, die insbesondere die Risiken gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) umfasst.
18.
Sollten einzelne Bestimmungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.
Nichtige oder unwirksame Regelungen sind durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommen.
Soweit Bestimmungen dieses Vertrages von anderen Vertragsbestandteilen oder vom AG akzeptierten Lieferbedingungen abweichen, haben die Regelungen dieser Vorbemerkungen Vorrang.
Allgemeine Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten
1. Ausführungsgrundlagen
Grundlage für Ausführung und Abrechnung ist die VOB/C.
Insbesondere gilt für die Beton- und Stahlbetonarbeiten einschließlich Fertigteilmontage:
DIN 18331 „Beton- und Stahlbetonarbeiten“
Für die Ausführung gelten grundsätzlich die jeweils neuesten Fassungen der einschlägigen technischen Regeln und Normen, wie DIN- und EN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Ausführungsverordnungen, die Landesbauordnung mit den zugehörigen Durchführungsverordnungen und Sonderbaurichtlinien sowie alle weiteren für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Regelwerke.
Des Weiteren gelten die einschlägigen anerkannten Regeln der Technik sowie die Zulassungen, Vereinbarungen, Richtlinien und Lieferbedingungen der Material- und Produkthersteller, Fachverbände und Gütegemeinschaften.
Grundlagen für die Ausführung der Arbeiten sind, soweit vorhanden und erforderlich:
die Werkpläne der Architekten,
die Schal- und Bewehrungspläne des Tragwerksplaners einschließlich Stahllisten,
die Werkpläne und Berechnungen der übrigen Fachingenieure,
die Montage- und Elementpläne der Fertigteilhersteller,
die Werkstatt- und Montagepläne der Fachfirmen, z. B. Aufzugs- und Torhersteller.
Der AN ist verpflichtet, alle übergebenen Unterlagen auf Vollständigkeit, Übereinstimmung und Richtigkeit zu prüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Bauleitung mitzuteilen.
2. Stoffe, Bauteile
Die Lieferung sämtlicher Stoffe und Bauteile, die in das Bauwerk eingehen, erfolgt durch den AG.
Hierzu gehören insbesondere:
Beton,
Betonstahl,
Einbauteile,
Abdichtungs- und Dämmstoffe,
Verbrauchsmaterialien wie Nägel, Schrauben usw.
Darüber hinaus stellt der AG:
Schalungen,
Großgeräte (Kran, Betonpumpe, Aufzüge usw.),
Kleingeräte und Maschinen.
3. Ausführung
Schalungsarbeiten
Alle Ecken von Betonteilen sind, soweit nicht anders gefordert, sauber mittels Dreikant- oder Trapezleisten auszubilden und einzukalkulieren.
Art der Schalung, Anordnung der Schalungselemente, Fugenverlauf sowie die Ausführung der Schalungsstöße werden vom AG vorgegeben und sind entsprechend auszuführen.
Fugen in der Schalung sind abzudichten.
Für die Betonage unzugänglicher Bauteile sind Schüttrohre und erforderliche Öffnungen in die Schalung einzubauen.
Betonierarbeiten
Das Betonieren von Stahlbetonbauteilen ohne vorherige Bewehrungsabnahme ist unzulässig. Der AN hat sich vor der Betonage über die erfolgte Bewehrungsabnahme zu vergewissern.
Beim Betonieren ist sicherzustellen, dass die eingebaute Bewehrung nicht verändert oder verschoben wird.
Die Nachbehandlung des Betons erfolgt gemäß DIN und in Abstimmung mit der Bauleitung.
Fertigteilmontage
Fertigteilfugen sind vor dem Verguss zu reinigen sowie erforderlichenfalls beizuschalen bzw. abzudichten.
Arbeitsfugen
Die Anordnung und Ausführung von Arbeitsfugen erfolgt gemäß Planung. Soweit hierzu keine Planvorgaben vorliegen, ist die Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Mängelbeseitigung
Art und Umfang der Mängelbeseitigung an Betonbauteilen sind mit dem AG abzustimmen.
Betonkosmetische Maßnahmen sind vor Ausführung zu bemustern.
Sichtbetonbauteile
Für die Ausführung von Sichtbetonbauteilen gilt das jeweils aktuelle Merkblatt Sichtbeton.
Schalungs- und Bewehrungsabstandhalter sind in ausreichender Anzahl vorzusehen und dürfen die geforderte Sichtbetonqualität nicht beeinträchtigen.
Spannstellen sind mit Spannkonen herzustellen. Nach Entfernen der Spannkonen sind die Öffnungen mittels Verschlusskonen oder Betonkosmetik fachgerecht zu verschließen. Der hieraus entstehende Aufwand ist mit den jeweiligen Einheitspreisen bzw. Zulagepositionen abgegolten.
Montagehilfen, wie Gewindehülsen, Einbauteile o. Ä., dürfen nur verwendet werden, wenn diese zwingend erforderlich sind. Die Anordnung erfolgt entsprechend der Ausführungsplanung.
Arbeitsfugen sind mittels Trapezleisten auszubilden.
Die fertigen Oberflächen sind vor Verschmutzungen, insbesondere durch Rostfahnen, zu schützen. Anschlussbewehrungen sind hierzu mit Folien einzuhüllen.
Wände und Stützen sind zum Schutz gegen Verschmutzungen mit Folie abzudecken. Oberflächenfertige Decken und Bodenplatten sind ebenfalls abzudecken. Der hieraus entstehende Aufwand ist in die Zulageposition SB3 einzukalkulieren.
Zum Schutz gegen mechanische Beschädigungen sind Sichtbetonbauteile mit einem geeigneten Kantenschutz zu versehen.
4. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Ergänzend zur ATV DIN 18331 gelten folgende Leistungen als Nebenleistungen:
Anlegen von Arbeitsfugen.
Einbau von Einbauteilen, Gewindehülsen usw. für die eigene Leistung des AN einschließlich Rohbaumontagen und Absturzsicherungen.
Anlegen der Wand- und Stützenachsen bzw. Wand- und Stützenumrisse auf Sauberkeitsschichten oder Deckenschalungen als Vermessungsleistung für den späteren Bewehrungseinbau durch andere Nachunternehmer.
Herstellen und Verschließen von Spannlöchern für die jeweilige Wandkonstruktion (teilweise WU-Konstruktionen oder F90-Bauteile).
Ausgleich von Unebenheiten und Gefällen der Aufstellflächen von Wandschalungen bis 4 %.
Leistungen zum Nachweis der Betongüte, wie Herstellen und Einlagern von Probewürfeln und WU-Platten, Durchführung von Ausbreitversuchen, Dokumentation des Betoniervorgangs (Betontemperatur, Außentemperatur, Wetter, Luftfeuchtigkeit, Bauteilkennzeichnung usw.) sowie Zuarbeiten zur Führung des Betoniertagebuchs. Diese Arbeiten werden AG-seitig ausgeführt.
Grobspachtelung von Fertigteilfugen sowie Verschluss und Verspachtelung von Montagehülsen o. Ä.
Darüber hinaus gehört das Herstellen von Absturzsicherungen an freien Deckenrändern und Treppenanlagen, auch zur Mitbenutzung durch andere Nachunternehmer über die eigene Nutzungsdauer hinaus, einschließlich des späteren Rückbaus zum Leistungsumfang.
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZAV) Ergänzend werden folgende Einzelregelungen getroffen:
1. Allgemein
1.1 Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von den örtlichen Gegebenheiten des Baugrundstücks und des Bauvorhabens zu überzeugen.
1.2 Außervertragliche Leistungen und Stundenlohnarbeiten dürfen vom Auftragnehmer nur nach vorheriger Beauftragung ausgeführt werden.
Vor Ausführung sind auf Grundlage entsprechender Nachtragsangebote und prüffähiger Kalkulationsgrundlagen Preisvereinbarungen zu treffen, die vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen sind.
1.3 Als Gerichtsstand wird die für den Sitz des Auftraggebers zuständige Stelle vereinbart.
2. Versicherungen
2.1 Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer hat den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen nachzuweisen:
Personenschäden: 500.000 €
Sachschäden: 250.000 €
Vermögensschäden: 250.000 €
3. Abrechnung
3.1 Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Baufortschritt auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Leistungen gemäß den vertraglichen Regelungen der VOB/B und VOB/C.
3.2 Die Vergütung erfolgt durch Teilzahlungsbeträge, die entsprechend dem jeweiligen Leistungsstand abgerufen werden können. Teilzahlungen können ausschließlich für prüfbare Leistungen geltend gemacht werden.
3.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zurückzubehalten, sofern Leistungen:
nicht vollständig erbracht,
nicht prüffähig nachgewiesen oder
mit Mängeln behaftet sind.
Abschlagszahlungen stellen weder eine Anerkennung der vertragsgemäßen Ausführung noch eine Teilabnahme dar.
3.4 Die Schlussrechnung ist nach vollständiger Fertigstellung sämtlicher Leistungen einzureichen und hat sämtliche Abrechnungsunterlagen vollständig und prüffähig zu enthalten, insbesondere:
nachvollziehbares Aufmaß,
Dokumentation des Leistungsstandes,
Zuordnung zu den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses,
gegebenenfalls Prüfprotokolle und Nachweise,
weitere Unterlagen nach Abstimmung.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der festgestellten Mengen und Leistungen.
Soweit Sicherheiten gemäß den Vertragsbedingungen zu stellen sind, bleiben diese von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4. Abnahme und Gewährleistung
Es erfolgt eine förmliche Abnahme nach vollständiger Fertigstellung sämtlicher Lieferungen und Leistungen, spätestens zwölf Werktage nach schriftlichem Antrag des Auftragnehmers.
Eine fiktive Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B findet nicht statt.
Die vorbereitenden Maßnahmen für behördliche Abnahmen sind rechtzeitig durch den Auftragnehmer entsprechend den Vorgaben der zuständigen Bauaufsichtsbehörden zu veranlassen.
Werden Mängel festgestellt, kann die Abnahme in Ausnahmefällen unter dem Vorbehalt der Mängelbeseitigung erfolgen. Festgestellte Mängel sind innerhalb einer vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist zu beseitigen.
Die Fertigstellung der Leistungen ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Nach Durchführung der Mängelbeseitigung erfolgt eine Nachabnahme.
Bei später nicht mehr zugänglichen Bauleistungen sind vor der Weiterführung der Arbeiten technische Freigaben einzuholen. Diese dienen ausschließlich der Feststellung eines Bauzustandes und sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Technische Freigaben stellen ausdrücklich keine Abnahme der Leistung dar.
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZAV)
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB) 1. Termine
1.1 Die im Terminplan festgelegten Einzelfristen und Meilensteine sind verbindliche Vertragsfristen im Sinne des § 5 VOB/B. Der Termin- bzw. Bauzeitenplan ist Vertragsbestandteil.
1.2 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass sämtliche Fristen eingehalten werden. Verzögerungen sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2. Bauablauf unter laufender Nutzung
2.1 Die Leistungen werden im Bereich einer in Nutzung befindlichen Liegenschaft erbracht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsabläufe so zu organisieren, dass Beeinträchtigungen des laufenden Betriebs auf das zwingend erforderliche Maß reduziert werden. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere geeignete Sicherungs-, Schutz- und Organisationsmaßnahmen eigenverantwortlich zu treffen.
2.2 Sämtliche Eingriffe in den laufenden Betrieb (z. B. Sperrungen, Umleitungen oder Einschränkungen) bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie dessen Zustimmung.
3. Bauabschnittsbildung und Koordination
3.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung in Bauabschnitten anzuordnen, soweit dies aus betrieblichen, organisatorischen oder verkehrlichen Gründen erforderlich ist.
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Ausführung entsprechend anzupassen. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht hieraus nur, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
3.3 Die Koordination mit anderen Auftragnehmern, Gewerken sowie Dritten (z. B. Versorgungsträgern) obliegt dem Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungspflichten. Er hat einen störungsfreien Bauablauf sicherzustellen.
4. Einschränkungen und Arbeitszeiten
4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, aus betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen Einschränkungen hinsichtlich der Arbeitszeiten anzuordnen.
Dies gilt insbesondere für lärmintensive, erschütterungsintensive oder sicherheitskritische Arbeiten, die auf bestimmte Zeiträume oder nutzungsfreie Zeiten beschränkt werden können.
Hieraus resultierende Erschwernisse, Mehrkosten oder Produktivitätsminderungen sind mit den vertraglich vereinbarten Preisen abgegolten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Provisorische Erschließung
5.1 Der Auftragnehmer hat alle zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlichen provisorischen Maßnahmen eigenverantwortlich herzustellen, vorzuhalten, zu unterhalten und nach Abschluss der Leistungen zurückzubauen.
Dies umfasst insbesondere:
provisorische Verkehrsführungen,
Zuwegungen,
Sicherungen,
erforderliche Ver- und Entsorgungsmaßnahmen.
5.2 Diese Leistungen gelten als Nebenleistungen gemäß § 2 Abs. 1 VOB/B, sofern sie nicht gesondert im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind.
6. Oberflächenzustand während der Bauzeit
6.1 Der Auftragnehmer trägt die alleinige Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich sowie für alle durch seine Leistungen beeinflussten Flächen.
6.2 Er hat jederzeit einen verkehrssicheren Zustand sicherzustellen.
Hierzu gehören insbesondere:
Absperrungen,
Kennzeichnungen,
Beleuchtungen,
Abdeckungen,
laufende Reinigungsmaßnahmen.
6.3 Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung dieser Verpflichtungen resultieren.
7. Umgang mit unvorhergesehenen Hindernissen
7.1 Werden während der Ausführung nicht erkennbare Hindernisse, Abweichungen oder besondere Umstände festgestellt, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren.
Bis zur Entscheidung des Auftraggebers sind die Arbeiten im betroffenen Bereich einzustellen, soweit dies zur Schadensvermeidung erforderlich ist.
7.2 Ein Anspruch auf Mehrvergütung besteht ausschließlich im Rahmen der Regelungen der VOB/B und nach vorheriger Anzeige.
8. Bestandsdokumentation
8.1 Der Auftragnehmer hat nach Abschluss seiner Leistungen eine vollständige, prüffähige und digitale Dokumentation zu übergeben.
Diese muss sämtliche für Betrieb, Unterhaltung und Nachvollziehbarkeit der Ausführung erforderlichen Angaben enthalten, insbesondere:
Bestandspläne (Lage und Höhe),
Ausführungsdetails,
Material- und Komponentenangaben,
Anschluss- und Übergabepunkte.
8.2 Die Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme.
9. Schnittstellen zu Dritten
9.1 Der Auftragnehmer hat die Abstimmung mit anderen Auftragnehmern sowie beteiligten Dritten eigenverantwortlich sicherzustellen.
9.2 Er ist verpflichtet, seine Leistungen so zu koordinieren, dass Behinderungen anderer Beteiligter vermieden werden.
9.3 Verzögerungen und Mehrkosten infolge unzureichender Abstimmung gehen zu Lasten des Auftragnehmers, soweit er diese zu vertreten hat.
10. Anlagenverzeichnis
10.1 Baustelleneinrichtung
26-04-15_AA-0933_BEP1_PH
26-04-15_AA-0933_BEP2_PH
10.2 Planunterlagen
711_3_NB_GR_-2_000_00
735_5_-- LA- 00107 Infrastruktur Gesamtplan HMB
2024-13-40 VA
2024-13-E30
2024-13-E31
2024-13-E32
GSW E LP-500 2026-03-25
GSW-A A AN-W-50 - IA 2026-06-12
GSW-A A BOWA-EG-50 a - IA 2026-07-02
GSW-A A BOWA-GG-50 a - IA 2026-07-02
GSW-A A BOWA-OG1-50 a - IA 2026-07-02
GSW-A A BOWA-OG2-50 a - IA 2026-07-02
GSW-A A BOWA-OG3-50 a - IA 2026-07-02
GSW-A A DS-EG-50 - IA 2026-07-02
GSW-A A DS-GG-50 - IA 2026-07-02
GSW-A A DS-OG1-50 - IA 2026-07-02
GSW-A A DS-OG2-50 - IA 2026-07-02
GSW-A A DS-OG3-50 - IA 2026-07-02
GSW-A A GR-DA-50 - IA 2026-05-29
GSW-A A GR-EG-50 - IA 2026-05-29
GSW-A A GR-FUN-50 - IA 2026-06-12
GSW-A A GR-GG-50 - IA 2026-06-12
GSW-A A GR-OG1-50 - IA 2026-05-29
GSW-A A GR-OG2-50 - IA 2026-05-29
GSW-A A GR-OG3-50 - IA 2026-05-29
GSW-A A SC-A-50 - IA 2026-06-12
GSW-A A SC-B-50 - IA 2026-06-12
GSW-A A SC-C-50 - IA 2026-06-12
GSW-A A SC-D-50 - IA 2026-06-12
GSW-A A SC-E-50 - IA 2026-06-12
GSW-A A SC-F-50 - IA 2026-06-12
GSW-A G AN-N-100 2026-04-10
GSW-A G AN-O-100 2026-04-10
GSW-A G AN-S-100 2026-04-10
10.3 Bauzeitenplan
26-05-05_AA-0933_Bauzeitenplan_Neubau_TH_Vorabzug
10.5 Leistungsverzeichnis
Format PDF
Format GAEB
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB)
00 Vorbereitende Massnahmen
00
Vorbereitende Massnahmen
00.__.0001 Baustelleneinrichtung allgemein Einrichten, Vorhalten und Räumen der für die Rohbauarbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtung einschließlich Baustellencontainer, Lager- und Arbeitsflächen, Be- und Entladen von Schalungs-, Bewehrungs- und sonstigen Baumaterialien, innerbetriebliche Materialtransporte, Umsetzen von Materialien und Schalung sowie sämtliche Nebenleistungen zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Baustellenbetriebs. Dies beinhaltet auch die Strom- und Wasserversorgung der Baustelle.
00.__.0001
Baustelleneinrichtung allgemein
P
1,00
psch
00.__.0003 Kranfahrer - Laufzeit ca. 12 Monate Kranfahrer Obendreher
00.__.0003
Kranfahrer - Laufzeit ca. 12 Monate
12,00
Mon
00.__.0009 Arbeitspodeste im Aufzugschacht Herstellen von Arbeitsebenen im Stahlbeton-Aufzugsschacht, bestehend aus Traghölzern mit in die Schachtwände eingebauten Rüstschuhen sowie Abdeckbohlen, d = 6 cm.
Fläche je Arbeitsebene: ca. 2,45 × 1,75 m.
Die Arbeitsebenen sind nach Einbau des Aufzugs vollständig zurückzubauen und zu entfernen.
00.__.0009
Arbeitspodeste im Aufzugschacht
4,00
Stk
01 Beton- und Stahlbetonarbeiten
01
Beton- und Stahlbetonarbeiten
GRÜNDUNG
GRÜNDUNG
01.__.0001 Schalung Magerbeton-Auffüllung Schalung für Auffüllungen als raue Schalung ohne besondere Anforderungen herstellen.
01.__.0001
Schalung Magerbeton-Auffüllung
E
1,00
m²
01.__.0002 Magerbeton als Füllbeton - C12/15 Beton für Auffüllungen und Abtreppungen im Erdreich einbringen und verdichten..
01.__.0002
Magerbeton als Füllbeton - C12/15
90,00
m³
01.__.0003 Sauberkeitsschicht - C 12/15, d = 5 cm Sauberkeitsschicht unter Stahlbetonbodenplatten und sonstigen Stahlbetonbauteilen in verschiedenen Ebenen herstellen.
Ausführung nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2.
Betonfestigkeitsklasse: C 12/15, Expositionsklasse X0
Schichtdicke: bis 5 cm
Untergrund waagerecht, Oberfläche waagerecht.
Oberfläche gerieben und geglättet.
01.__.0003
Sauberkeitsschicht - C 12/15, d = 5 cm
1.450,00
m²
01.__.0004 *****ZULAGE***** Vouten Zulage zur Vorposition für die Herstellung der Sauberkeitsschicht im Bereich von Vouten.
01.__.0004
*****ZULAGE***** Vouten
85,00
m²
01.__.0005 Schalung Streifenfundamente Schalung der Streifenfundamente herstellen.
Schalungsart: Stahlrahmenschalung als raue Schalung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie zusätzliche Absprießungen, Ausschalen usw.
Abrechnungsgrundlage: Fundamentflächen in Abwicklung.
01.__.0005
Schalung Streifenfundamente
225,00
m²
01.__.0006 *****ZULAGE***** für einseitige Schalung Zulage zur Position „Schalung der Streifenfundamente“ für die Ausführung als einseitige Schalung.
01.__.0006
*****ZULAGE***** für einseitige Schalung
E
1,00
m²
01.__.0007 Beton der Streifenfundamente, C30/37 Ortbeton der Streifenfundamente nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 herstellen.
Betonfestigkeitsklasse: C30/37, Expositionsklasse XC2
Größtkorn: 22 mm
Beton einbringen und verdichten.
01.__.0007
Beton der Streifenfundamente, C30/37
130,00
m³
01.__.0008 Schalung Einzelfundamente Schalung der Einzelfundamente herstellen.
Schalungsart: Stahlrahmenschalung als raue Schalung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie zusätzliche Absprießungen, Ausschalen usw.
Abrechnungsgrundlage: Fundamentflächen in Abwicklung.
01.__.0008
Schalung Einzelfundamente
15,00
m²
01.__.0009 Beton der Einzelfundamente, C30/37 Ortbeton der Einzelfundamente nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 herstellen.
Betonfestigkeitsklasse: C30/37, Expositionsklasse XC2
Größtkorn: 22 mm
Beton einbringen und verdichten.
01.__.0009
Beton der Einzelfundamente, C30/37
9,00
m³
BODENPLATTE
BODENPLATTE
01.__.0010 Folie, d= 0,5 mm, 2-lagig PE-Folie, d = 0,20 mm, gemäß Statik zweilagig mit mindestens 20 cm Stoßüberlappung auf der Sauberkeitsschicht faltenfrei auslegen.
Während des Betonierens ist sicherzustellen, dass die Folien eben und straff liegen sowie nicht beschädigt werden.
01.__.0010
Folie, d= 0,5 mm, 2-lagig
1.450,00
m²
01.__.0011 Randschalung der Bodenplatte, Höhe bis 50 cm Schalung der Bodenplattenränder herstellen.
Schalungsart: Schalplatten als glatte Schalung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie zusätzliche Absprießungen, Ausschalen usw.
Abrechnungsgrundlage: Randflächen in Abwicklung.
01.__.0011
Randschalung der Bodenplatte, Höhe bis 50 cm
110,00
m²
01.__.0012 *****ZULAGE***** Höhe bis 80cm Höhe bis 80cm
01.__.0012
*****ZULAGE***** Höhe bis 80cm
W
10,00
m²
01.__.0013 *****ZULAGE***** Höhe bis 140cm Höhe bis 140cm
01.__.0013
*****ZULAGE***** Höhe bis 140cm
W
50,00
m²
01.__.0014 Bodenplatte WU-Beton - C 30/37, d = 35 cm Ortbeton der Bodenplatte als Stahlbeton-WU-Konstruktion nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 herstellen.
Betonfestigkeitsklasse: C30/37, Expositionsklasse XC2
Bauteildicke: d = 35 cm
Betondeckung: cₙₒₘ = 3,5 cm
Oberseite waagerecht.
Beton einbringen, verdichten sowie die Oberfläche sauber und glatt abziehen.
01.__.0014
Bodenplatte WU-Beton - C 30/37, d = 35 cm
315,00
m³
01.__.0015 Bodenplatte WU-Beton - C 30/37, d = 30 cm d = 30 cm
01.__.0015
Bodenplatte WU-Beton - C 30/37, d = 30 cm
W
65,00
m³
01.__.0016 Bodenplatte WU-Beton - C 30/37, d = 60 cm d = 60 cm
01.__.0016
Bodenplatte WU-Beton - C 30/37, d = 60 cm
W
55,00
m³
01.__.0017 Bodenplatte WU-Beton - C 30/37, d = 125 cm d = 125 cm
01.__.0017
Bodenplatte WU-Beton - C 30/37, d = 125 cm
W
75,00
m³
01.__.0018 Arbeitsfugen (Tagesfeldabschalung) Herstellen von Arbeitsfugen für die Bodenplatte der Vorposition zwischen den einzelnen Betonierabschnitten, einschließlich der Herstellung einer kraftschlüssigen Verbindung zwischen den Betonierabschnitten.
01.__.0018
Arbeitsfugen (Tagesfeldabschalung)
100,00
m
01.__.0019 Bodenaussparung 20 / 20 cm Abschalung für Bodenaussparungen 20/20 cm herstellen.
Nach dem Erhärten des Betons die Abschalung rückstandslos entfernen.
Nach Herstellung der Versorgungsanschlüsse die Aussparungen fachgerecht ausbetonieren.
01.__.0019
Bodenaussparung 20 / 20 cm
20,00
Stk
01.__.0020 Bodenaussparung 60 / 60 cm Bodenaussparung 60/60 cm
01.__.0020
Bodenaussparung 60 / 60 cm
W
10,00
Stk
01.__.0021 Mauerkragen für Rohrdurchführungen Mauerkragen zur dauerhaft wasserdichten Abdichtung von Rohrdurchführungen in Wänden oder Bodenplatten fachgerecht montieren.
Der Mauerkragen dient der Abdichtung zwischen Rohr und Bauwerk gemäß den Anforderungen an erdberührte Bauteile gegen Bodenfeuchtigkeit sowie drückendes und nicht drückendes Wasser.
Leistungsumfang
Montage des bauseits bereitgestellten Mauerkragens in passender Nennweite entsprechend dem Außendurchmesser des einzubauenden Rohres.
Montage gemäß Herstellerangaben.
Sicherstellung eines form- und kraftschlüssigen Sitzes auf dem Rohr.
Einbau in Abstimmung mit den Anforderungen der Bauwerksabdichtung.
Sämtliche erforderlichen Befestigungs- und Kleinmaterialien sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Technische Anforderungen
Material: EPDM oder gleichwertig.
Spannbänder: Edelstahl V2A oder V4A.
Beständig gegen Alterung, Feuchtigkeit und übliche im Erdreich vorkommende Stoffe.
Geeignet für den Einsatz in WU-Beton und konventionellen Betonbauwerken.
Einbau gemäß Herstellerangaben.
01.__.0021
Mauerkragen für Rohrdurchführungen
50,00
St
WÄNDE
WÄNDE
01.__.0022 Schalung Betonwände Höhe bis 3,80m OKR Schalung der Betonwände herstellen.
Schalungsart: Stahlrahmenschalung als glatte Schalung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie zusätzliche Absprießungen, Verstärkungen, Arbeits- und Schutzgerüste bzw. Arbeitsbühnen, Umsetzen der Schalung, Ausschalen sowie aller sonstigen Nebenleistungen.
Sichtbetonklasse SB 2, unter Verwendung neuwertiger Rahmenschalung ohne Ausbesserungen.
Abrechnungsgrundlage: Wandflächen in Abwicklung.
Wandhöhe bis 3,80 m. Sämtliche Mehrkosten und Erschwernisse aufgrund der erhöhten Wandhöhe sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
01.__.0022
Schalung Betonwände Höhe bis 3,80m OKR
8.500,00
m²
01.__.0022.1 *****ZULAGE***** Schalung Betonwände Höhe bis 7,50m OKR Höhe = 7,50 m
01.__.0022.1
*****ZULAGE***** Schalung Betonwände Höhe bis 7,50m OKR
W
700,00
m²
01.__.0023 *****ZULAGE***** Ortbetonwand Sichtbeton SB 3 Zulage zur Vorposition für das Herstellen von Ortbetonwänden aus Stahlbeton als Sichtbeton der Klasse SB 3 gemäß DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“ in der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassung, einschließlich Einbringen, Verdichten, Nachbehandlung sowie aller erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung einer gleichmäßigen und gestalterisch hochwertigen Sichtbetonoberfläche.
Die Ausführung hat gemäß den freigegebenen Ausführungs-, Schalungs- und Sichtbetonplänen sowie der vom AG vorgegebenen Betonier- und Sichtbetonkonzeption zu erfolgen. Maßgebend für die Ausführung und Beurteilung sind die freigegebenen Planunterlagen, die Erprobungsfläche sowie das vorgenannte Merkblatt.
Sichtbare Mängel wie Kiesnester, Lunker, Wolkenbildungen, Farbunterschiede, Wasserläufer und sonstige Oberflächenfehler sind zu vermeiden. Nacharbeiten, Instandsetzungen und Retuschen an Sichtbetonflächen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Bauleitung erfolgen.
01.__.0023
*****ZULAGE***** Ortbetonwand Sichtbeton SB 3
1.900,00
m²
01.__.0024 Beton der Außenwände, C30/37,Höhe bis 3,80m OKR Ortbeton der Außenwände nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 herstellen.
Betonfestigkeitsklasse: C30/37, Expositionsklasse XC2
Größtkorn: 16 mm
Sichtbetonklasse SB 2.
Beton einbringen und verdichten.
Wandhöhe bis 3,80 m. Sämtliche Mehrkosten und Erschwernisse aufgrund der erhöhten Wandhöhe sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
01.__.0024
Beton der Außenwände, C30/37,Höhe bis 3,80m OKR
1.150,00
m³
01.__.0026 *****ZULAGE***** für einseitige Schalung Zulage zur Position „Schalung der Wände“ für die Ausführung als einseitige Schalung.
01.__.0026
*****ZULAGE***** für einseitige Schalung
E
1,00
m²
01.__.0027 Schalung von Öffnungen, Durchbrüchen, Türen, Fenster, Breite bis 24 cm Öffnungen in Innenwänden, Deckenflächen und Unterzügen herstellen.
Schalungsart: glatte Schalung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie zusätzliche Absprießungen, Ausschalen usw.
Abrechnungsgrundlage: geschalte Flächen in Abwicklung.
Schalungsbreite bis 24 cm.
01.__.0027
Schalung von Öffnungen, Durchbrüchen, Türen, Fenster, Breite bis 24 cm
600,00
m²
01.__.0028 *****ZULAGE***** Laibungen Sichtbeton SB 3 für zuvor genannte Laibungen bis 24 cm.
01.__.0028
*****ZULAGE***** Laibungen Sichtbeton SB 3
W
300,00
m
01.__.0029 Schalung von Öffnungen, Durchbrüchen, Türen, Fenster, Breite bis 30 cm Öffnungen in Innenwänden, Deckenflächen und Unterzügen herstellen.
Schalungsart: glatte Schalung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie zusätzliche Absprießungen, Ausschalen usw.
Abrechnungsgrundlage: geschalte Flächen in Abwicklung.
Schalungsbreite bis 30 cm.
01.__.0029
Schalung von Öffnungen, Durchbrüchen, Türen, Fenster, Breite bis 30 cm
55,00
m²
01.__.0030 *****ZULAGE***** Laibungen Sichtbeton SB 3 für zuvor genannte Laibungen bis 30 cm.
01.__.0030
*****ZULAGE***** Laibungen Sichtbeton SB 3
W
45,00
m
01.__.0031 Schalung von Öffnungen, Durchbrüchen, Türen, Fenster, Breite bis 40 cm Öffnungen in Innenwänden, Deckenflächen und Unterzügen herstellen.
Schalungsart: glatte Schalung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie zusätzliche Absprießungen, Ausschalen usw.
Abrechnungsgrundlage: geschalte Flächen in Abwicklung.
Schalungsbreite bis 40 cm.
01.__.0031
Schalung von Öffnungen, Durchbrüchen, Türen, Fenster, Breite bis 40 cm
80,00
m²
01.__.0032 *****ZULAGE***** Laibungen Sichtbeton SB 3 für zuvor genannte Laibungen bis 40 cm.
01.__.0032
*****ZULAGE***** Laibungen Sichtbeton SB 3
W
45,00
m
STÜTZEN
STÜTZEN
01.__.0033 Schalung der Stahlbetonstützen, eckig Schalung der Stahlbetonstützen herstellen.
Schalungsart: Stahlrahmenschalung als glatte Schalung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie zusätzliche Absprießungen, Ausschalen usw.
Sichtbetonklasse SB 2, unter Verwendung neuwertiger Rahmenschalung ohne Ausbesserungen, einschließlich Dreikantleisten an den Stützenecken.
Abrechnungsgrundlage: Stützenflächen in Abwicklung.
01.__.0033
Schalung der Stahlbetonstützen, eckig
70,00
m²
01.__.0034 Schalung der Stahlbetonstützen, rund, d = 30 cm Schalung für runde Stahlbetonstützen mit einem Durchmesser von 30 cm herstellen.
Schalungsart: Rundschalung (Stahl- oder System-Rundschalung) zur Herstellung einer glatten, kreisrunden Betonoberfläche.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie Ausrichten, Aussteifen, Abstützen, Ausschalen sowie sämtlicher erforderlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel.
Stützendurchmesser: 30 cm.
Ausführung in Sichtbetonklasse SB 2. Hierfür ist eine neuwertige, für Sichtbeton geeignete Rundschalung ohne Beschädigungen oder Ausbesserungen zu verwenden. Schalungsstöße sind gleichmäßig und fluchtgerecht anzuordnen.
Die fertige Betonoberfläche muss eine gleichmäßige, glatte Struktur entsprechend den Anforderungen der Sichtbetonklasse SB 2 aufweisen.
Abrechnungseinheit: m fertige Stützenhöhe bei einem Stützendurchmesser von 30 cm.
01.__.0034
Schalung der Stahlbetonstützen, rund, d = 30 cm
70,00
m
01.__.0036 Beton der Stahlbetonstützen, C30/37 Ortbeton der Stahlbetonstützen nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 herstellen.
Betonfestigkeitsklasse: C30/37, Expositionsklasse XC2
Größtkorn: 16 mm
Sichtbetonklasse SB 2.
Beton einbringen und verdichten.
01.__.0036
Beton der Stahlbetonstützen, C30/37
10,00
m³
AUFZUG
AUFZUG
01.__.0037 Schalung der Aufzugswände Schalung der Aufzugswände herstellen.
Schalungsart: Stahlrahmenschalung als glatte Schalung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie zusätzliche Absprießungen, Ausschalen usw.
Sichtbetonklasse SB 2, unter Verwendung neuwertiger Rahmenschalung ohne Ausbesserungen.
Abrechnungsgrundlage: Wandflächen in Abwicklung.
01.__.0037
Schalung der Aufzugswände
310,00
m²
01.__.0038 Beton der Aufzugswände, C30/37 Ortbeton der Aufzugswände nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 herstellen.
Betonfestigkeitsklasse: C30/37, Expositionsklasse XC2
Größtkorn: 16 mm
Sichtbetonklasse SB 2.
Beton einbringen und verdichten.
01.__.0038
Beton der Aufzugswände, C30/37
37,00
m³
UNTERZÜGE
UNTERZÜGE
01.__.0039 Schalung der Stahlbetonunterzüge Schalung der Stahlbetonunterzüge herstellen.
Schalungsart: Stahlrahmenschalung als glatte Schalung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie zusätzliche Absprießungen, Ausschalen usw.
Sichtbetonklasse SB 2, unter Verwendung neuwertiger Rahmenschalung ohne Ausbesserungen.
Abrechnungsgrundlage: Unterzugsflächen in Abwicklung.
Einbauhöhe bis 3,50 m. Sämtliche Mehrkosten und Erschwernisse aufgrund der Einbauhöhe sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
01.__.0039
Schalung der Stahlbetonunterzüge
1.400,00
m²
01.__.0040 *****ZULAGE***** Einbauhöhe bis 7,50m Einbauhöhe bis 7,50m
01.__.0040
*****ZULAGE***** Einbauhöhe bis 7,50m
W
700,00
m²
01.__.0041 Beton der Stahlbetonunterzüge, C30/37 Ortbeton der Stahlbetonunterzüge nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 herstellen.
Betonfestigkeitsklasse: C30/37, Expositionsklasse XC2
Größtkorn: 16 mm
Sichtbetonklasse SB 2.
Beton einbringen und verdichten.
01.__.0041
Beton der Stahlbetonunterzüge, C30/37
180,00
m³
01.__.0042 Raue Schubfuge / definierte Fugenrauhigkeit an Stahlbetonunterzügen Herstellen einer rauen Schubfuge bzw. definierten Fugenrauhigkeit an Stahlbetonunterzügen im Bereich des Mehrzweckraums als Zulage zur Beton- bzw. Schalungsposition.
Die Oberfläche ist mit einer Rauigkeit von mindestens 3 mm herzustellen, z. B. durch Abziehen mit einem Rechen im Abstand von ca. 40 mm, Freilegen der Gesteinskörnung oder durch ein gleichwertiges Verfahren mit vergleichbarem Tragverhalten.
Alternativ sind händisch Rillen zwischen den Bügeln herzustellen. Der Rillenabstand darf maximal 5 cm betragen, die Rillentiefe ca. 0,5 cm.
Vor der weiteren Betonage sind die Schubfugen zu reinigen, vorzunässen bzw. entsprechend den betontechnologischen Anforderungen vorzubereiten.
Abrechnung nach bearbeiteter Schubfugenfläche.
01.__.0042
Raue Schubfuge / definierte Fugenrauhigkeit an Stahlbetonunterzügen
70,00
m²
DECKEN
DECKEN
01.__.0043 Randschalung der Deckenplatte, h = 24 cm Schalung der Deckenplattenränder herstellen.
Schalungsart: Schalplatten als glatte Schalung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie zusätzliche Absprießungen, Ausschalen usw.
Abrechnungsgrundlage: Randflächen in Abwicklung.
01.__.0043
Randschalung der Deckenplatte, h = 24 cm
580,00
m
01.__.0044 Randschalung der Deckenplatte, h= 22 cm Bauteilhöhe h ≥ 22 cm.
01.__.0044
Randschalung der Deckenplatte, h= 22 cm
W
145,00
m
01.__.0045 Randschalung der Deckenplatte, h= 45 cm Bauteilhöhe h = 45 cm.
01.__.0045
Randschalung der Deckenplatte, h= 45 cm
W
20,00
m
01.__.0046 Schalung der Stahlbetonddeckenplatte d= 22-24 cm Schalung der Stahlbetondeckenplatten herstellen.
Schalungsart: Schalplatten als glatte Schalung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie zusätzliche Absprießungen, Ausschalen usw.
Sichtbetonklasse SB 2, unter Verwendung neuwertiger Schalung ohne Ausbesserungen.
Abrechnungsgrundlage: Deckenflächen in Abwicklung.
Deckenstärke: d = 22 - 24 cm.
01.__.0046
Schalung der Stahlbetonddeckenplatte d= 22-24 cm
315,00
m²
01.__.0047 Beton der Stahlbetondeckenplatte, C30/37 Ortbeton der Stahlbetondeckenplatten nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 herstellen.
Betonfestigkeitsklasse: C30/37, Expositionsklasse XC2
Größtkorn: 16 mm
Oberfläche höhengerecht abziehen und maschinell reiben.
Sichtbetonklasse SB 2.
Beton einbringen und verdichten.
01.__.0047
Beton der Stahlbetondeckenplatte, C30/37
95,00
m³
01.__.0048 *****ZULAGE***** Sichtbeton SB 3 für Untersichten Decken.
01.__.0048
*****ZULAGE***** Sichtbeton SB 3
W
315,00
m²
TREPPEN
TREPPEN
01.__.0049 Treppenläufe, b= 1,85 m, 16,7 / 30 cm Stahlbetontreppenlauf als Ortbetonkonstruktion nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 herstellen.
Betonfestigkeitsklasse: C30/37, Expositionsklasse XC2
Größtkorn: 16 mm
Beton einbringen und verdichten.
Die Bewehrung wird in einer gesonderten Position vergütet.
Abmessungen:
Breite Treppenlauf: 1,85 m
Stufenverhältnis: 16,7 / 30 cm
22 Steigungen
Laufplattenstärke: 36 cm
einschließlich Zwischenpodest, gemäß Zeichnung
Einbauort:
Gartengeschoss, TRH 1
Sichtbetonklasse SB 2 an den sichtbaren Untersichten.
01.__.0049
Treppenläufe, b= 1,85 m, 16,7 / 30 cm
G
1,00
Stk
01.__.0049.1 FT-Treppenläufe, b= 1,85 m, 16,7 / 30 cm Montage eines bauseits gelieferten Stahlbeton-Fertigteiltreppenlaufes einschließlich Zwischenpodest gemäß Ausführungsplanung.
Einschließlich Abladen auf der Baustelle, innerbetrieblichem Transport, Einheben, Ausrichten, Montieren, Herstellen der erforderlichen Anschlüsse sowie aller Nebenleistungen zur betriebsfertigen Montage.
Untersichten und sichtbare Ansichtsflächen in glatter Sichtbetonausführung gemäß Planung.
Abmessungen:
Breite Treppenlauf: 1,85 m
Stufenverhältnis: 16,7 / 30 cm
22 Steigungen
Laufplattenstärke: 36 cm
einschließlich Zwischenpodest gemäß Zeichnung
Einbauort:
Gartengeschoss, TRH 1
Sichtbetonklasse SB 2 an den sichtbaren Ansichts- und Untersichtsflächen.
01.__.0049.1
FT-Treppenläufe, b= 1,85 m, 16,7 / 30 cm
A
1,00
Stk
01.__.0050 Treppenläufe, b= 3,92 m, 16,7 / 30 cm Abmessungen:
Breite Treppenlauf: 3,92 m
Stufenverhältnis: 16,7 / 30 cm
22 Steigungen
Laufplattenstärke: 22 cm
einschließlich Zwischenpodest gemäß Zeichnung
Das Zwischenpodest wird mittig auf einer darunterliegenden Stahlbetonwand aufgelagert.
Einbauort:
Gartengeschoss, Flur 01
01.__.0050
Treppenläufe, b= 3,92 m, 16,7 / 30 cm
W
1,00
Stk
01.__.0051 Treppenläufe, b= 3,70 m, 33,4 / 60 cm als Lerntreppe mit doppelter Steigungshöhe zur Nutzung als Sitzstufenanlage.
Abmessungen:
Breite Treppenlauf: 3,70 m
Stufenverhältnis: 33,4 / 60 cm
11 Steigungen
Laufplattenstärke: 22 cm
einschließlich Zwischenpodest gemäß Zeichnung
Das Zwischenpodest wird mittig auf einer darunterliegenden Stahlbetonwand aufgelagert.
Einbauort:
Gartengeschoss, Flur 01
01.__.0051
Treppenläufe, b= 3,70 m, 33,4 / 60 cm
W
2,00
Stk
01.__.0052 Treppenläufe, b= 1,85 m, 16,7 / 30 cm Abmessungen:
Breite Treppenlauf: 1,85 m
Stufenverhältnis: 16,7 / 30 cm
24 Steigungen
Laufplattenstärke: 36 cm
einschließlich Zwischenpodest gemäß Zeichnung
Einbauorte:
Erdgeschoss, TRH 2
1.Obergeschoss, TRH 1
1.Obergeschoss, TRH 2
01.__.0052
Treppenläufe, b= 1,85 m, 16,7 / 30 cm
G
W
5,00
Stk
01.__.0052.1 FT-Treppenläufe, b= 1,85 m, 16,7 / 30 cm Montage eines bauseits gelieferten Stahlbeton-Fertigteiltreppenlaufes einschließlich Zwischenpodest gemäß Ausführungsplanung.
Einschließlich Abladen auf der Baustelle, innerbetrieblichem Transport, Einheben, Ausrichten, Montieren, Herstellen der erforderlichen Anschlüsse sowie aller Nebenleistungen zur betriebsfertigen Montage.
Untersichten und sichtbare Ansichtsflächen in glatter Sichtbetonausführung gemäß Planung.
Abmessungen:
Breite Treppenlauf: 1,85 m
Stufenverhältnis: 16,7 / 30 cm
22 Steigungen
Laufplattenstärke: 36 cm
einschließlich Zwischenpodest gemäß Zeichnung
Einbauorte:
Erdgeschoss, TRH 2
1.Obergeschoss, TRH 1
1.Obergeschoss, TRH 2
01.__.0052.1
FT-Treppenläufe, b= 1,85 m, 16,7 / 30 cm
A
5,00
Stk
01.__.0053 Treppenläufe, b= 2,01 m, 16,7 / 30 cm Stahlbetontreppenlauf als Ortbetonkonstruktion nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 herstellen.
Betonfestigkeitsklasse: C30/37, Expositionsklasse XC2
Größtkorn: 16 mm
Beton einbringen und verdichten.
Die Bewehrung wird in einer gesonderten Position vergütet.
Abmessungen:
Breite Treppenlauf: 2,01 m
Stufenverhältnis: 18,8 / 30 cm
4 Steigungen
Laufplattenstärke: 24 cm
einschließlich Zwischenpodest gemäß Zeichnung
Einbauort:
Gartengeschoss, TRH 1
Sichtbetonklasse SB 2 an den sichtbaren Untersichtsflächen.
01.__.0053
Treppenläufe, b= 2,01 m, 16,7 / 30 cm
1,00
Stk
01.__.0054 Schalung Treppenpodeste Schalung der Stahlbetontreppenpodeste herstellen.
Schalungsart: Schalplatten als glatte Sichtbetonschalung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie zusätzliche Absprießungen, Ausschalen usw.
Sichtbetonklasse SB 2, unter Verwendung neuwertiger Schalung ohne Ausbesserungen.
Abrechnungsgrundlage: Podestflächen in Abwicklung.
01.__.0054
Schalung Treppenpodeste
40,00
m²
01.__.0055 Beton der Treppenpodeste Ortbeton der Stahlbetontreppenpodeste nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 herstellen.
Betonfestigkeitsklasse: C25/30, Expositionsklasse XC2
Größtkorn: 16 mm
Oberfläche höhengerecht abziehen und maschinell reiben.
Sichtbetonklasse SB 2.
Beton einbringen und verdichten.
01.__.0055
Beton der Treppenpodeste
8,00
m³
SONSTIGES
SONSTIGES
01.__.0056 Verlorene Schalung Wandöffnungen für bauseitige Fenster, Türen und Tore mit einer Einzelgröße über 2,50 m² mittels Holzabschalung herstellen.
01.__.0056
Verlorene Schalung
125,00
m²
01.__.0057 Fundamentschalung - Durchdringungen Anpassen bzw. Auswechseln der Schalung im Bereich von Durchdringungen, z. B. für Grund-, Wasser- und Stromleitungen.
Nennweitenbereich: DN 100 bis DN 250.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen zur fachgerechten Herstellung der Durchdringungen und Anpassung der Schalung.
01.__.0057
Fundamentschalung - Durchdringungen
6,00
Stk
02 Mauerwerk
02
Mauerwerk
02.__.0001 Bitumenbahn auf der Bodenplatte verlegen Elastomerbitumen-Dachdichtungsbahn für verschiedene Mauerwerksstärken auf der Bodenplatte verlegen.
02.__.0001
Bitumenbahn auf der Bodenplatte verlegen
60,00
m²
02.__.0002 Mauerwerk Innenwände 11,5 cm KS P SFK 20, RD 2,0 Kalksandsteinmauerwerk nach DIN EN 1996 herstellen.
Ausführung mit Stoßfugenvermörtelung, geeignet für einen späteren Dünnlagen- bzw. Putzauftrag.
Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN 20000-402, einschließlich Kimm- und Höhenausgleichsschichten, versetzt in Dünnbettmörtel nach DIN EN 998-2 in Verbindung mit DIN 20000-412.
Steinfestigkeitsklasse: SFK 20
Rohdichteklasse: RDK 2,0
Wanddicke: t = 11,5 cm
Mörtelklasse: DM.
02.__.0002
Mauerwerk Innenwände 11,5 cm KS P SFK 20, RD 2,0
140,00
m²
02.__.0003 KS-Mauerwerkssturz 11,5 cm Öffnung Roh 101cm Tragenden KS-Mauerwerkssturz für eine Wanddicke von 11,5 cm fachgerecht einbauen, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Leistungsumfang
KS-Fertigsturz passend zur Wanddicke 11,5 cm.
Druckfestigkeitsklasse und Tragfähigkeit gemäß statischer Berechnung.
Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen, insbesondere:
DIN EN 1996 (Eurocode 6) mit nationalem Anhang,
DIN EN 771-2 für Kalksandsteine,
DIN 20000-402 für die Anwendung von Mauersteinen.
Verlegung im Dünnbett- oder Normalmörtel entsprechend dem verwendeten Mauerwerkssystem.
Auflagerlänge beidseitig mindestens 15 cm, sofern die statische Berechnung keine größeren Auflager erfordert.
Einschließlich Ausrichten, Unterfüttern, Vermörteln sowie aller erforderlichen Hilfs- und Befestigungsmittel.
Einschließlich Verschnitt und aller Nebenleistungen.
Rohbaubreite der Öffnung: 101 cm.
02.__.0003
KS-Mauerwerkssturz 11,5 cm Öffnung Roh 101cm
3,00
St
02.__.0005 KS-Mauerwerkssturz 11,5 cm Öffnung Roh 126cm Rohbaubreite der Öffnung: 126 cm.
02.__.0005
KS-Mauerwerkssturz 11,5 cm Öffnung Roh 126cm
W
2,00
St
02.__.0006 Mauerwerk Innenwände 24 cm KS P SFK 20, RD 2,0 Wanddicke: t = 24 cm.
02.__.0006
Mauerwerk Innenwände 24 cm KS P SFK 20, RD 2,0
W
320,00
m²
02.__.0007 KS-Mauerwerkssturz 24 cm Öffnung Roh 101cm Tragenden KS-Mauerwerkssturz für eine Wanddicke von 24 cm fachgerecht einbauen, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Leistungsumfang
KS-Fertigsturz passend zur Wanddicke 24 cm.
Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen, insbesondere:
DIN EN 1996 (Eurocode 6) mit nationalem Anhang,
DIN EN 771-2 für Kalksandsteine,
DIN 20000-402 für die Anwendung von Mauersteinen.
Verlegung im Dünnbett- oder Normalmörtel entsprechend dem verwendeten Mauerwerkssystem.
Auflagerlänge beidseitig mindestens 15 cm, sofern die statische Berechnung keine größeren Auflager erfordert.
Einschließlich Ausrichten, Unterfüttern, Vermörteln sowie aller erforderlichen Hilfs- und Befestigungsmittel.
Einschließlich Verschnitt und aller Nebenleistungen.
Rohbaubreite der Öffnung: 113,5 cm.
02.__.0007
KS-Mauerwerkssturz 24 cm Öffnung Roh 101cm
1,00
St
02.__.0008 KS-Mauerwerkssturz 24 cm Öffnung Roh 113,5cm Rohbaubreite der Öffnung: 113,5 cm.
02.__.0008
KS-Mauerwerkssturz 24 cm Öffnung Roh 113,5cm
W
3,00
St
02.__.0009 KS-Mauerwerkssturz 24 cm Öffnung Roh 126cm Rohbaubreite der Öffnung: 126 cm.
02.__.0009
KS-Mauerwerkssturz 24 cm Öffnung Roh 126cm
W
1,00
St
02.__.0010 Mauerwerk Außenwände 24 cm KS P SFK 20, RD 2,0 Wanddicke: t = 24 cm.
02.__.0010
Mauerwerk Außenwände 24 cm KS P SFK 20, RD 2,0
W
340,00
m²
02.__.0011 Fensterlaibungen vorputzen Fenster- und Türlaibungen aus Mauerwerk zur Vorbereitung der Fenstermontage in Wandstärke vorputzen.
02.__.0011
Fensterlaibungen vorputzen
220,00
m
02.__.0012 Öffnungen beim Aufmauern anlegen Herstellen von Öffnungen im Mauerwerk beim Aufmauern als Tür- oder Fensteröffnungen.
Öffnungsgröße: > 2,50 m².
02.__.0012
Öffnungen beim Aufmauern anlegen
E
1,00
Stk
02.__.0013 Wandnischen anlegen Anlegen und Herstellen von Nischen im Mauerwerk der Innenwände, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Stürze, entsprechend den Planungsunterlagen (z. B. für Heizkreisverteiler und Verteilungen), als Zulage zum Mauerwerk.
Abmessungen:
Breite: 105 cm
Höhe: 80 cm
Tiefe: 12 cm
02.__.0013
Wandnischen anlegen
8,00
St
02.__.0014 Mauerwerksanker aus nichtrostendem Stahl Mauerwerksanker aus nichtrostendem Stahl zur kraftschlüssigen Verbindung von Mauerwerkswänden untereinander bzw. zur Verankerung von Mauerwerk an Stahlbeton- oder Stahlbauteilen fachgerecht einbauen, entsprechend den Ausführungsunterlagen und statischen Erfordernissen.
Ausführung
Werkstoff: nichtrostender Edelstahl, Werkstoff-Nr. 1.4301 oder gleichwertig; bei erhöhter Korrosionsbeanspruchung Werkstoff-Nr. 1.4401, 1.4404 oder gleichwertig.
Abmessungen und Form entsprechend den statischen und konstruktiven Anforderungen.
Korrosionsbeständig und dauerhaft für den vorgesehenen Einsatz geeignet.
Einschließlich aller erforderlichen Befestigungs- und Verbindungsmittel, Dübel, Schrauben oder Einbauteile sowie sämtlicher Nebenleistungen für den fachgerechten Einbau gemäß Herstellervorgaben und den anerkannten Regeln der Technik.
Die Anordnung, Anzahl und Einbaulage der Mauerwerksanker erfolgen gemäß den Ausführungsplänen und den statischen Nachweisen.
02.__.0014
Mauerwerksanker aus nichtrostendem Stahl
400,00
St
02.__.0015 Mauerwerksanschlusssystem an Stahlbetonwand Mauerwerksanschlusssystem zur kraftschlüssigen und gleichzeitig zwängungsarmen Anbindung von Mauerwerkswänden an bestehende oder neu hergestellte Stahlbetonwände fachgerecht montieren.
Ausführung
Das Mauerwerksanschlusssystem besteht aus:
Ankerschiene aus nichtrostendem Stahl oder feuerverzinktem Stahl entsprechend den Anforderungen der Korrosionsbeanspruchung,
passenden Mauerwerksankern aus nichtrostendem Stahl,
zugelassenen Befestigungsmitteln zur Verdübelung der Ankerschiene im Stahlbeton,
sämtlichen erforderlichen Verbindungselementen.
Die Ankerschiene ist lot- und fluchtgerecht an der Stahlbetonwand zu befestigen. Die Mauerwerksanker sind höhenverstellbar in die Ankerschiene einzusetzen und entsprechend den Ausführungsunterlagen lagenweise in die Lagerfugen des Mauerwerks einzubinden.
Einschließlich aller erforderlichen Bohr-, Dübel-, Befestigungs- und Nebenleistungen sowie sämtlicher erforderlicher Verbindungsmittel.
Die Ausführung hat entsprechend den statischen Erfordernissen, den Ausführungsplänen, den Zulassungen bzw. Leistungserklärungen der verwendeten Systemkomponenten sowie den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
02.__.0015
Mauerwerksanschlusssystem an Stahlbetonwand
70,00
m
03 Einbauteilkomponenten
03
Einbauteilkomponenten
Hinweis zu Einbauteilkomponenten Sonderbewehrungs-, Anschluss-, Auflager-, Fugen- und Einbauteilkomponenten sind, auch wenn diese in den zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vollständig vorliegenden Schal- und Bewehrungsplänen nicht abschließend dargestellt sind, in die nachfolgenden Positionen einzukalkulieren.
Die Ausführung erfolgt produktneutral auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsplanung, der statischen Bemessung, der Prüfstatik sowie der jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise.
Nebenleistungen, wie Einmessen, Befestigen, Ausrichten, Schützen, Koordinieren, Vorlage prüffähiger Unterlagen und Dokumentation, sind einzurechnen, soweit in den Einzelpositionen nichts anderes geregelt ist.
Abweichungen, Kollisionen oder fehlende Angaben sind vor Ausführung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Hinweis zu Einbauteilkomponenten
03.__.0002 Tronsole Typ Z-V-T oder glw. Schöck Tronsole® Typ Z-V-T oder gleichwertig als Trittschalldämmelement zwischen Treppenpodest und Treppenhauswand fachgerecht einbauen.
Wandelement mit Anschlussrahmen für den schallbrückenfreien Anschluss der Schöck Tronsole® Typ L-250, bestehend aus Wandelement Typ Z-V und Tragelement Typ Z Part T zur Aufnahme positiver Querkräfte.
Feuerwiderstandsklasse: R90 gemäß Brandschutzgutachten.
Schallschutzwerte:
Bewertete Trittschallpegeldifferenz: L*n,w = 27 dB, geprüft nach DIN 7396 bei maximaler Last
Bewertete Podest-Trittschallpegeldifferenz: L*w,Podest = 24 dB, geprüft nach DIN 7396 bei maximaler Last
Bewerteter Norm-Trittschallpegel: Ln,w = 41 dB, geprüft nach DIN 7396 bei maximaler Last
Einbau nach Angaben des Architekten bzw. Tragwerksplaners.
Gegebenenfalls erforderliche druckfeste Ausgleichsplatten zur Höhenjustierung des Podestes sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und bauseits beigestellt.
Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
03.__.0002
Tronsole Typ Z-V-T oder glw.
24,00
Stk
03.__.0003 Tronsole Typ B-V1-H15-L1300-B600 oder glw. Schöck Tronsole® Typ B-V1-H15-L1200-B600 oder gleichwertig als tragendes Trittschalldämmelement zwischen Treppenlauf und Bodenplatte fachgerecht einbauen.
Aus hochwiderstandsfähigem PE-Schaum, selbstklebend, zur schallbrückenfreien Ausführung der Anschlussfuge.
Abmessungen:
Elementlänge: 1.300 mm
Elementbreite: 600 mm
Schallschutzwerte:
Bewertete Trittschallpegeldifferenz: L*n,w = 32 dB, geprüft nach DIN 7396 bei maximaler Last
Bewertete Lauf-Trittschallpegeldifferenz: L*w,Lauf = 28 dB, geprüft nach DIN 7396 bei maximaler Last
Bewerteter Norm-Trittschallpegel: Ln,w = 35 dB, geprüft nach DIN 7396 bei maximaler Last
(Akustische Kennwerte basieren auf der Referenzmessung für Schöck Tronsole® Typ B-V1-L1000.)
Einbau nach Angaben des Architekten bzw. Tragwerksplaners.
Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
03.__.0003
Tronsole Typ B-V1-H15-L1300-B600 oder glw.
6,00
Stk
03.__.0004 Tronsole Typ L-450 oder glw. Schöck Tronsole® Typ L-450 oder gleichwertig zur schallbrückenfreien Fugenausbildung zwischen Treppenpodest und Wand fachgerecht montieren.
Aus hochwiderstandsfähigem, selbstklebendem PE-Schaum zur sicheren schallbrückenfreien Ausbildung der Anschlussfuge.
Als Zubehör zu den tragenden Schöck Tronsole®-Typen zur Ausbildung der Schallschutzsysteme für Treppen und zur Sicherstellung der geforderten akustischen Kennwerte.
Baustoffklasse:
Zwischen massiven, mineralischen Bauteilen: B1, schwerentflammbar nach DIN 4102
Einbau gemäß allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP)
Abmessungen:
Elementlänge: 1.000 mm
Elementbreite: 450 mm
Elementhöhe: 15 mm
Ausführung:
Treppenläufe und Podeste seitlich bekleben.
Stöße mit Klebeband überkleben.
Fugenplatten oberseitig mit 40 mm Überstand zuschneiden.
Einbau gemäß Einbauanleitung für Ortbeton- und Fertigteilkonstruktionen.
Einbau nach Angaben des Architekten bzw. Tragwerksplaners.
Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
03.__.0004
Tronsole Typ L-450 oder glw.
24,00
Stk
03.__.0005 Klemmfugenband, Abdichtung zum Bestand Klemmfugenbandprofile aus Elastomer nach DIN 7865, Typ FM 350 K, in Arbeitsfugen zwischen Bodenplatten und Bestandsbauteilen fachgerecht montieren.
Einschließlich:
Rohkautschukdichtlage,
Klemmflanschen aus Edelstahl V4A,
Verbundankern aus Edelstahl V4A,
Formteilen, wie Winkel- und Spiegelecken,
gegebenenfalls erforderlichen Baustellen-Stumpfschweißungen.
In die Position einzukalkulieren sind sämtliche erforderlichen Vorarbeiten an den Bestandsflächen, insbesondere:
Reinigen mittels Hochdruckreinigung,
Schleifen der Anschlussflächen,
Spachteln der Flächen zur Aufnahme der Klemmfugenbandprofile.
03.__.0005
Klemmfugenband, Abdichtung zum Bestand
15,00
m
03.__.0006 Stahleinbauteile Aufzugsschacht Bauseits vom Aufzugshersteller bereitgestellte Stahleinbauteile, wie Schienen, Stahlplatten und vergleichbare Bauteile, in die Betonwände des Aufzugsschachtes fachgerecht einbauen.
03.__.0006
Stahleinbauteile Aufzugsschacht
180,00
kg
03.__.0007 Gerüsthülsen Einbau von bauseits bereit gestellten Gerüsthülsen in die Stahlbeton-Wände des Aufzugschachtes.
03.__.0007
Gerüsthülsen
16,00
Stk
03.__.0009 Schwindrohre SR 9, einbauen Schwindrohrprofile aus PVC SR 9 in die Arbeitsfugen der Betonwände fachgerecht montieren, einschließlich der erforderlichen Haltewinkel.
Die Verbindung der Schwindrohrprofile mit den Arbeitsfugenbändern der Bodenplatte ist in die Position einzukalkulieren und fachgerecht auszuführen.
03.__.0009
Schwindrohre SR 9, einbauen
45,00
m
03.__.0010 Rückbiegeanschluss HBT 190 Ø10/15 Rückbiegeanschluss HBT oder gleichwertig mit zweilagiger Rückbiegebewehrung in einem verzinkten Stahlblechverwahrkasten gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-21.8-2035 fachgerecht einbauen.
Der Einbau hat entsprechend der Montageanleitung des Herstellers zu erfolgen.
Typ: HBT 190 - 10/15
Ausführung:
190 = Typbezeichnung für Kastenbreite 186 mm mit zweilagiger Stabbestückung
10/15 = Betonstahl B500B mit Stabdurchmesser 10 mm im Stababstand 150 mm
5 = Standardbügel Typ 5
Kastenlänge: 1.250 mm
Standard-Stababmessungen:
Stablänge h = 170 mm
Stablänge lü = 390 mm
03.__.0010
Rückbiegeanschluss HBT 190 Ø10/15
6,00
St
03.__.0011 Rückbiegeanschluss HBT 150 - Ø12/15 Rückbiegeanschluss HBT oder gleichwertig mit zweilagiger Rückbiegebewehrung in einem verzinkten Stahlblechverwahrkasten zur Herstellung von Bewehrungsanschlüssen gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-21.8-2035 fachgerecht einbauen.
Der Einbau hat entsprechend der Montageanleitung des Herstellers zu erfolgen.
Typ: HBT 150 - 12/15 - 5 - 1250
Ausführung:
150 = Typbezeichnung für Kastenbreite 150 mm mit zweilagiger Stabbestückung
12/15 = Betonstahl B500B mit Stabdurchmesser 12 mm im Stababstand 150 mm
5 = Standardbügel Typ 5
Kastenlänge: 1.250 mm
Standard-Stababmessungen:
Stablänge h = 170 mm
Stablänge lü = 460 mm
03.__.0011
Rückbiegeanschluss HBT 150 - Ø12/15
6,00
St
03.__.0012 Halfenschiene HTA- CE 38/17 Halfenschiene HTA-CE 38/17 oder gleichwertig als Montageschiene zum Einbetonieren gemäß Einbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers an der Schalung befestigen.
Die Montageschiene ist maß- und lagegerecht entsprechend den Ausführungsunterlagen zu positionieren und während der Betonage gegen Verschieben zu sichern.
03.__.0012
Halfenschiene HTA- CE 38/17
32,00
m
03.__.0013 HALFEN Trapezblech-Befestigungsschiene HALFEN Trapezblech-Befestigungsschiene HTU 60/22/6 oder gleichwertig mit seitlich angeordneten Ankern für die Befestigung von Stahltrapezblechprofilen an Stahlbetonbauteilen entsprechend der Montageanleitung des Herstellers fachgerecht einbauen.
Mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-21.4-84 sowie RAL-Gütezeichen RAL-GZ 658/1 der Gütegemeinschaft Verankerungs- und Bewehrungstechnik e. V.
Geeignet für Verankerungen in Stahl- und Spannbetonbauteilen aus Normalbeton ab Festigkeitsklasse C20/25 nach DIN EN 206-1 unter vorwiegend ruhender Beanspruchung.
Typ: HTU 60/22/6 - D2 - FV - 3000 - SF
Ausführung:
D2 = seitlich angeordnete Anker im Abstand von 450 mm
FV = Korrosionsschutz feuerverzinkt
3000 = Schienenlänge 3.000 mm mit 8 Ankerpaaren
SF = Schaumstreifenfüllung aus Haropor
Die Befestigungsschiene ist entsprechend den Ausführungsunterlagen maß- und lagegerecht an der Schalung zu befestigen und während der Betonage gegen Verschieben zu sichern.
Einbauort:
Technikzentrale DG
03.__.0013
HALFEN Trapezblech-Befestigungsschiene
70,00
m
03.__.0016 Verzahnte Fugenabschalung mit integrierter Fugenabdichtung Verlorene verzahnte Fugenabschalung für Arbeits- bzw. Schwindfugen in Stahlbetonbodenplatten, einschließlich integrierter bzw. kombinierter Fugenabdichtung, fachgerecht einbauen.
Einschließlich aller erforderlichen Befestigungen, Aussteifungen, Montagezubehöre, Eck- und Stoßausbildungen sowie sämtlicher Nebenleistungen.
Ausführung:
Schwindgasse in der Bodenplatte.
Breite der Schwindgasse gemäß Planung ca. 1,20 m.
Die vorgegebene Betonierfolge ist einzuhalten.
Ausbetonieren der Schwindgasse nach planerischer Vorgabe, derzeit ca. 10 bis 14 Tage nach Betonage der angrenzenden Felder.
Beton der Schwindgasse schwindarm und mit geringer Wärmeentwicklung ausführen.
Sofern produktspezifisch erforderlich:
Pentaflex ABS-V oder gleichwertig.
Hinweis:
Die Abdichtungsfunktion ist mit dem WU-Konzept sowie der Arbeitsfugenplanung abzustimmen.
03.__.0016
Verzahnte Fugenabschalung mit integrierter Fugenabdichtung
60,00
m
03.__.0017 Durchstanzbewehrung Typ HDB 14/250 - 5/750 Dübelleiste Typ HDB 14/150 - 5/750 oder gleichwertig als Durchstanzbewehrung im Stützenbereich punktförmig gestützter Flachdecken oder Fundamentplatten fachgerecht einbauen.
Aus geripptem oder glattem Betonstahl B500 zur Verstärkung durchstanzgefährdeter Bereiche von Flachdecken oder Fundamentplatten.
Typ HDB 14/150 - 5/750
Ausführung:
14 = Ankerdurchmesser dA [mm]
150 = Ankerhöhe hA [mm]
5 = Anzahl der Anker [Stück]
750 = Länge der Dübelleiste L [mm]
Einbau unter Verwendung von Klemmbügeln oder Abstandhaltern entsprechend der Montageanleitung des Herstellers.
03.__.0017
Durchstanzbewehrung Typ HDB 14/250 - 5/750
32,00
Stk
03.__.0018 Fugenblech zur Abdichtung von Arbeitsfugen Beschichtetes Fugenblech zur Abdichtung von horizontalen und vertikalen Arbeitsfugen in wasserundurchlässigen Betonbauwerken gegen drückendes und nicht drückendes Wasser sowie gegen Bodenfeuchtigkeit fachgerecht verlegen.
Mindestanforderungen:
zulässiger Wasserdruck: mindestens 2,0 bar,
Mindest-Einbindetiefe in den Beton: 30 mm,
geeignet für horizontale und vertikale Arbeitsfugen,
dauerhaft kraftschlüssige Verbindung der Stoßbereiche gemäß Systemvorgaben.
Einschließlich aller systemzugehörigen Befestigungs- und Verbindungsmittel, wie Haltebügel, Stoßverbinder, Klammern oder gleichwertiger Komponenten.
Die Verlegung hat entsprechend den Verlegevorschriften des Systemherstellers zu erfolgen.
03.__.0018
Fugenblech zur Abdichtung von Arbeitsfugen
130,00
lfm
03.__.0019 Fugenblech-Eckformstück zur Arbeitsfugenabdichtung Werkseitig hergestelltes Eckformstück für ein beschichtetes Fugenblechsystem zur Ausbildung von Innen- und/oder Außenecken in der Bodenplatte, insbesondere für den Anschluss der vertikalen Arbeitsfugenabdichtung bei Elementwandbauweise, fachgerecht verlegen.
Das Eckformstück muss Bestandteil eines bauaufsichtlich nachgewiesenen Fugenblechsystems sein und für die Abdichtung von Arbeitsfugen gegen drückendes und nicht drückendes Wasser sowie gegen Bodenfeuchtigkeit geeignet sein.
Mindestanforderungen:
Eignung für den Anschluss horizontaler und vertikaler Fugenabdichtungen,
zulässiger Wasserdruck: mindestens 2,0 bar,
Mindest-Einbindetiefe in den Beton: 30 mm,
werkseitig gefertigtes Formstück zur sicheren und dauerhaft dichten Eckausbildung.
Einschließlich systemzugehöriger Verbindungs- und Befestigungsmittel, wie Stoßverbinder, Klammern oder gleichwertiger Komponenten.
Die Ausführung hat entsprechend dem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis des verwendeten Fugenblechsystems sowie den Verlegevorschriften des Systemherstellers zu erfolgen.
03.__.0019
Fugenblech-Eckformstück zur Arbeitsfugenabdichtung
6,00
Stk
03.__.0020 Trittschalldämmelement Treppenlauf / Bodenplatte Schöck Tronsole® B-V1-L1500-B350-3.2 oder gleichwertig als tragendes Trittschalldämmelement zwischen Treppenlauf und Bodenplatte einbauen.
Aus hochwiderstandsfähigem, selbstklebendem PE-Schaum zur sicheren schallbrückenfreien Ausführung der Fuge.
Baustoffklasse: B1, schwerentflammbar nach DIN 4102, bestätigt durch allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP).
Abmessungen:
Elementlänge: 1.500 mm
Elementbreite: 350 mm
Schallschutzwert:
Bewertete Trittschallpegeldifferenz nach DIN EN 17823: ΔL*w = 29 dB (min. bis max. Prüflast)
(Akustische Kennwerte basieren auf der Referenzmessung für Schöck Tronsole® Typ B-V1-L1000.)
Einbau nach Angaben des Architekten bzw. Tragwerksplaners.
Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
03.__.0020
Trittschalldämmelement Treppenlauf / Bodenplatte
13,00
m
03.__.0021 schallbrückenfreie Fugenausbildung Schöck Tronsole® L-420 oder gleichwertig zur schallbrückenfreien Fugenausbildung zwischen Treppenlauf und Wand einbauen.
Aus hochwiderstandsfähigem, selbstklebendem PE-Schaum zur sicheren schallbrückenfreien Ausführung der Fuge. Als Zubehör zu den tragenden Schöck Tronsole®-Typen zur Ausbildung von Schallschutzsystemen für Treppen und zur Einhaltung der geforderten akustischen Kennwerte.
Baustoffklasse: B1, schwerentflammbar nach DIN 4102, für den Einsatz zwischen massiven mineralischen Bauteilen. Einbau gemäß allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP).
Ausführung:
Treppenläufe und Podeste seitlich bekleben.
Stöße mit Klebeband überkleben.
Fugenplatten oberseitig mit 40 mm Überstand zuschneiden.
Einbau gemäß Einbauanleitung für Ortbeton- oder Fertigteilkonstruktionen.
Abmessungen:
Elementlänge: 1.000 mm
Elementbreite: 15 mm
Elementhöhe: 420 mm
Einbau nach Angaben des Architekten bzw. Tragwerksplaners.
Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
03.__.0021
schallbrückenfreie Fugenausbildung
220,00
m
03.__.0022 Trittschalldämmelement Treppenlauf / Podest/Decke Schöck Tronsole® F-V1-L1500-3.2 oder gleichwertig als tragendes Trittschalldämmelement zwischen Fertigteiltreppenlauf und Podest bzw. Decke einbauen.
Aus hochwiderstandsfähigem, selbstklebendem PE-Schaum zur sicheren schallbrückenfreien Ausführung der Fuge. Mit Clipscharnier als Kantenschutz beim Versetzen der Treppe.
Mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-15.7-359.
Feuerwiderstandsklasse: R90 gemäß Brandschutzgutachten bei ausreichender Betondeckung der Konsole für F90.
Baustoffklassifizierung: B1, schwerentflammbar gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.
Abmessungen:
Elementlänge: 1.500 mm
Schallschutzwert:
Bewertete Trittschallpegeldifferenz nach DIN EN 17823: ΔL*w = 29 dB (min. bis max. Prüflast)
(Akustische Kennwerte basieren auf der Referenzmessung für Schöck Tronsole® Typ F-V1-L1000.)
Einbau nach Angaben des Architekten bzw. Tragwerksplaners.
Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
03.__.0022
Trittschalldämmelement Treppenlauf / Podest/Decke
43,00
m
04 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
04
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
04.__.0001 Mineralfasermatten d = 15 mm Mineralfasermatten, d = 15 mm, als weiche Fugeneinlage zur Trennung von durchdringenden Einbauteilen von den Fundamenten einbauen.
Alle durchdringenden Einbauteile, z. B. Grund-, Wasser- und Stromleitungen DN 100 bis DN 250, sind über die gesamte Fundamentdicke und den gesamten Umfang durch Ausbildung von Fugen von den Fundamenten zu trennen.
Die Fugen sind mit Mineralfasermatten, d = 15 mm, auszuführen.
Überstehende Fugeneinlagen sind nach Herstellung der Fundamente bündig abzuschneiden und zu entsorgen.
04.__.0001
Mineralfasermatten d = 15 mm
5,00
Stk
04.__.0002 XPS - Dämmung unter Bodenplatte WLG 0,040, d = 120 mm XPS-Hartschaumdämmung, d = 120 mm, WLG 0,040 W/(m·K), Druckspannung 300 kPa, als Wärmedämmschicht unter der gesamten Bodenplatte verlegen.
Einschließlich Herstellung eines Feinplanums aus Rheinsand oder Splitt als vollflächiger Unterbau für die Dämmplatten.
Dicke des Feinplanums: im Mittel ca. 3 cm.
Die Dämmplatten sind vollflächig, dicht gestoßen und entsprechend den Herstellervorgaben zu verlegen.
04.__.0002
XPS - Dämmung unter Bodenplatte WLG 0,040, d = 120 mm
1.400,00
m²
04.__.0004 Flaschenhohlkehle Flaschenhohlkehle (außen) im Übergang der Fundamente zu aufgehenden Betonbauteilen sowie im Tür- und Fensterbereich zwischen Bodenplatte und Fundament herstellen.
04.__.0004
Flaschenhohlkehle
200,00
m
04.__.0005 Bitumenvoranstrich Voranstrich auf Betonflächen erdberührter Stahlbetonaußenwände mit kaltverarbeitbarem Bitumenvoranstrich auf Lösungsmittelbasis auf den gereinigten Untergrund auftragen.
Auftrag durch Streichen oder Spritzen. Der Voranstrich ist vor den nachfolgenden Arbeiten vollständig durchtrocknen zu lassen.
Verbrauch: ca. 0,3 kg/m².
04.__.0005
Bitumenvoranstrich
400,00
m²
04.__.0007 Perimeterdämmplatte, EPS 035, 100mm Perimeterdämmplatten EPS 035 nach DIN 4102, Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar), mit einer Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K) als Wärmedämmschicht anbringen.
Dämmplattendicke: 100 mm
Sockelhöhe: 60 cm
Ansetzen der Dämmplatten mit Klebe- und Armierungsmörtel.
Einschließlich Schrägschnitt als unterer Abschluss sowie Verdübelung im Bereich oberhalb der Geländeoberkante mit 4 Stück/m² weber.therm Schlagdübeln.
Produkte:
weber.therm EPS 035 Sockel
weber.therm plus ultra
weber.therm Schlagdübel
04.__.0007
Perimeterdämmplatte, EPS 035, 100mm
400,00
m²
04.__.0009 Noppenschutzbahn Noppenschutzbahn als Schutz der Perimeterdämmung gegen mechanische Beschädigungen im Zuge der Verfüllarbeiten anbringen.
Die Noppenschutzbahn ist so zu positionieren, dass sie über Oberkante Gelände hinausgeführt wird und eine spätere Anpassung an die Geländeoberkante ermöglicht.
Überstand über OK Gelände: 15 cm.
04.__.0009
Noppenschutzbahn
400,00
m²
05 Fertigteile
05
Fertigteile
DECKENPLATTEN
DECKENPLATTEN
05.__.0001 Massivplattendecke aus Filigranplatten, d = 22 cm Massivplattendecke aus vorgefertigten Plattenelementen und Ortbeton herstellen.
Decke über:
Gartengeschoss
Erdgeschoss
1.Obergeschoss
2.Obergeschoss
Deckendicke: d = 4 + 16 = 22 cm
Betonfestigkeitsklasse: C30/37
Maximale Stützweite: gemäß Statik bzw. Ausführungsplanung
Lichte Raumhöhe: 3,50 m.
Ausführung:
Verlegen der ca. 4 cm starken Plattenelemente mit Gitterträgern einschließlich kompletter Unterrüstung (Normalbreite 2,50 m sowie zugehörige Passplatten), Einbringen, Verdichten und ebenes Abziehen des Ortbetons.
Die Plattenelemente mit glatter Untersicht sind auf Montagejochen gemäß den Verlegeanweisungen des Herstellerwerkes eben zu verlegen. Die Plattenstöße dürfen keine zahnartigen Betonüberstände aufweisen, sodass nach dem Spachteln der Stoßfugen (Malergewerk) unmittelbar tapeziert werden kann.
Der Ortbeton ist oberseitig eben abzuziehen.
Die in den Plattenelementen vorhandene Bewehrung sowie die zusätzlich in den Ortbeton einzulegende Bewehrung werden in gesonderten Positionen vergütet.
05.__.0001
Massivplattendecke aus Filigranplatten, d = 22 cm
490,00
m²
05.__.0002 Massivplattendecke aus Filigranplatten, d = 24 cm Deckendicke: d = 4 + 20 = 24 cm.
05.__.0002
Massivplattendecke aus Filigranplatten, d = 24 cm
W
2.955,00
m²
05.__.0002.1 Massivplattendecke aus Filigranplatten, d = 24 cm Deckendicke: d = 4 + 20 = 24 cm.
05.__.0002.1
Massivplattendecke aus Filigranplatten, d = 24 cm
W
395,00
m²
05.__.0003 Massivplattendecke aus stützungsfreier Filigranplatten, d = 24 cm Wie vor, jedoch mit unterstützungsfreier Plattenverlegung.
05.__.0003
Massivplattendecke aus stützungsfreier Filigranplatten, d = 24 cm
395,00
m²
06 Bewehrungsarbeiten
06
Bewehrungsarbeiten
Grundbereich ZZ.001.0
06.__.0001 Betonstabstahl Betonstabstahl B500B nach DIN 488 in unterschiedlichen Durchmessern schneiden, biegen und fachgerecht verlegen.
Einschließlich Bindedraht, Abstandhaltern, Unterstützungen, Übergreifungen, Befestigungen sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
Soweit erforderlich, ist der Betonstahl nach Schneideskizzen, Stahllisten und Ausführungsunterlagen zu bearbeiten und einzubauen.
Der Einbau hat entsprechend den Ausführungsunterlagen und den statischen Erfordernissen zu erfolgen.
Abrechnung nach Gewicht des eingebauten Betonstahls.
06.__.0001
Betonstabstahl
175.000,00
kg
06.__.0002 Listen- / Lagermatten Listen- und Lagermatten aus Betonstahl B500A nach DIN 488 in unterschiedlichen Mattenabmessungen fachgerecht verlegen.
Soweit erforderlich, sind die Betonstahlmatten gemäß Stahllisten, Schneideskizzen und Ausführungsunterlagen zuzuschneiden und anzupassen.
Einschließlich Bindedraht, Abstandhaltern, Unterstützungen, Übergreifungen, Befestigungen sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
Der Einbau hat entsprechend den Ausführungsunterlagen und den statischen Erfordernissen zu erfolgen.
Abrechnung nach Gewicht der eingebauten Betonstahlmatten.
06.__.0002
Listen- / Lagermatten
105.000,00
kg
06.__.0003 Unterstützungskörbe Unterstützungskörbe als Abstandskörbe (DBV-BT) zur Sicherstellung der Lage der oberen Bewehrungslagen fachgerecht einbauen.
Die Position ergänzt die vorstehenden Positionen für Betonstabstahl B500B und Betonstahlmatten B500A. Die dort beschriebenen Anforderungen gelten sinngemäß.
Einschließlich aller erforderlichen Befestigungen, Anpassungen und Nebenleistungen.
Abrechnung nach Gewicht der eingebauten Unterstützungskörbe.
06.__.0003
Unterstützungskörbe
W
2.000,00
kg
07 Schlitze und Durchbrüche - SuD
07
Schlitze und Durchbrüche - SuD
07.01 Wanddurchbruch Stahlbeton
07.01
Wanddurchbruch Stahlbeton
07.02 Wanddurchbruch Mauerwerk
07.02
Wanddurchbruch Mauerwerk
07.03 Durchbruch Stahlbeton Unterzug
07.03
Durchbruch Stahlbeton Unterzug
07.04 Deckendurchbruch Stahlbeton
07.04
Deckendurchbruch Stahlbeton
09 Leerrohre im Beton
09
Leerrohre im Beton
Zusätzliche Technische Vorbemerkung Leerrohre Die Ausführung der Leerrohranlagen erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Normen und Vorschriften.
Insbesondere sind die Anforderungen der DIN VDE 0100-520, der Normenreihe DIN EN IEC 61386 (VDE 0605) für Elektroinstallationsrohrsysteme sowie die Anforderungen der einschlägigen Stahlbeton- und Tragwerksnormen gemäß Eurocode 2 einzuhalten.
Sämtliche verwendeten Rohrsysteme müssen für die Verlegung in Ortbeton geeignet und vom Hersteller ausdrücklich hierfür zugelassen sein.
Zusätzliche Technische Vorbemerkung Leerrohre
09.__.0010 Elektroinstallationsrohr PVC-U, AD 25 mm, in Ortbeton verlegen Starres Elektroinstallationsrohr aus PVC-U, Außendurchmesser 25 mm, geeignet zur Verlegung in Betonbauteilen, fachgerecht verlegen.
Das Rohr ist einschließlich aller erforderlichen Formstücke und Muffen lage- und höhensicher auf der Bewehrung zu befestigen.
Die Rohrenden sind während der Bauphase wasserdicht und gegen das Eindringen von Beton zu verschließen.
Die Verlegung erfolgt gemäß Montageplanung im Ortbeton vor dem Betoniergang. Betonier- und Verdichtungsarbeiten dürfen durch die Rohrverlegung nicht beeinträchtigt werden.
Mindestbiegeradien gemäß Herstellervorgaben sind einzuhalten.
Die Durchgängigkeit der Rohrtrasse ist vor und nach dem Betonieren sicherzustellen.
09.__.0010
Elektroinstallationsrohr PVC-U, AD 25 mm, in Ortbeton verlegen
625,00
m
09.__.0020 Zugdraht aus verzinktem Stahldraht in Leerrohr einziehen Verzinkten Zugdraht in bereits verlegte Elektroinstallationsrohre DN/AD 25 mm zur Vorbereitung der späteren Kabel- und Leitungsverlegung einziehen.
Zugdraht aus verzinktem, korrosionsgeschütztem und zugfestem Stahl.
Die Zugdrahtenden sind beidseitig mit ausreichendem Überstand aus den Rohrenden herauszuführen und gegen unbeabsichtigtes Zurückgleiten zu sichern.
Die Durchgängigkeit des Leerrohrs ist vor dem Einziehen zu prüfen. Beschädigte oder verstopfte Rohrabschnitte sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Abrechnung nach Länge des eingezogenen Zugdrahtes.
09.__.0020
Zugdraht aus verzinktem Stahldraht in Leerrohr einziehen
650,00
m
09.__.0030 End- und Übergangstülle für Rohre Durchm. 25mm Übergangstülle zur Aufnahme und zum mechanischen Schutz von Kabeln und Leitungen an Austrittsstellen von in Beton verlegten Elektroinstallationsrohren fachgerecht montieren.
Ausführung passend für Elektroinstallationsrohre mit Außendurchmesser 25 mm.
Übergangstülle aus schlagfestem, alterungsbeständigem Kunststoff mit abgerundeter Kabeleinführung zur Vermeidung von Beschädigungen an Kabel- und Leitungsisolierungen.
Einbau an Rohrenden, Wandauslässen, Deckenauslässen oder sonstigen Geräteanschlussdosen in Ortbeton.
09.__.0030
End- und Übergangstülle für Rohre Durchm. 25mm
145,00
St
Zusätzliche Technische Vorbemerkung Installationsdosen Die nachfolgend ausgeschriebenen Geräteanschlussdosen sind für den Einbau in Ortbetonbauteilen, wie Wänden, Decken und Stützen, bestimmt.
Es dürfen ausschließlich Geräteanschlussdosen verwendet werden, die den Anforderungen der DIN VDE 0606 entsprechen und vom Hersteller ausdrücklich für den Einbau in Ortbeton zugelassen sind.
Die Montage hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den Herstellervorgaben sowie den einschlägigen VDE-Bestimmungen zu erfolgen.
Die Anschlussdosen sind vor dem Betonieren lage-, maß- und höhensicher an der Schalung oder Bewehrung zu befestigen. Ein Verrutschen, Verformen oder Aufschwimmen während des Betonierens und Verdichtens ist durch geeignete Befestigungsmaßnahmen auszuschließen.
Sämtliche Einführungen für Elektroinstallationsrohre sind fachgerecht herzustellen. Nicht belegte Einführungen sind dauerhaft zu verschließen.
Vor dem Betonieren ist die vollständige Installation auf festen Sitz, richtige Lage sowie freie Rohrdurchgängigkeit zu prüfen.
Alle Befestigungs-, Dichtungs- und Verbindungsmittel, Schutzdeckel, Ausschalhilfen sowie sämtliche Nebenleistungen zur betriebsfertigen Montage sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben werden.
Zusätzliche Technische Vorbemerkung Installationsdosen
09.__.0040 Geräteanschlussdose für Ortbeton, Ø 68 mm, Tiefe 60 mm Geräteanschlussdose für den Einbau in Ortbetonbauteile fachgerecht montieren.
Geräteanschlussdose aus schlagfestem Kunststoff, Durchmesser 68 mm, Dosentiefe 60 mm, geeignet für Schalter-, Taster-, Steckdosen-, Datentechnik- und sonstige Unterputzgeräte, mit Rohranschlussmöglichkeit für Elektroinstallationsrohre.
Montage einschließlich Ausrichten, Befestigen an Schalung oder Bewehrung, Herstellen der Rohreinführungen, Anbringen von Schutzdeckeln sowie aller erforderlichen Befestigungs- und Nebenleistungen.
Die Dose ist lage-, flucht- und höhensicher zu befestigen. Ein Verrutschen oder Verformen während des Betonierens und Verdichtens ist auszuschließen.
09.__.0040
Geräteanschlussdose für Ortbeton, Ø 68 mm, Tiefe 60 mm
160,00
St
10 Gebäudeeinführungssysteme
10
Gebäudeeinführungssysteme
Zusätzliche Technische Vorbemerkung Gebäudeeinführungen Die Ausführung sämtlicher Gebäudeeinführungen hat entsprechend den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden Normen, den Anforderungen der WU-Richtlinie sowie den Herstellervorgaben der eingesetzten Systeme zu erfolgen.
Es sind ausschließlich aufeinander abgestimmte und für den Einsatz in wasserundurchlässigen Betonbauwerken (WU-Beton) zugelassene Gebäudeeinführungssysteme zu verwenden.
Gebäudeeinführungen sind dauerhaft gas- und wasserdicht sowie entsprechend den objektspezifischen Anforderungen druckwasserdicht auszuführen.
Sämtliche Futterrohre, Dichtpackungen, Ringraumdichtungen, Systemdeckel und Zubehörteile müssen Bestandteil eines zugelassenen Systemaufbaus sein. Eigenkonstruktionen oder nicht systemkonforme Kombinationen verschiedener Hersteller sind nicht zulässig.
Die Lage der Gebäudeeinführungen ist vor Ausführung mit den Ausführungsplänen sowie den Anforderungen der jeweiligen Versorgungsträger abzustimmen.
Einbauteile sind vor den Betonierarbeiten maßgenau, lot- und fluchtgerecht einzubauen und gegen Lageveränderungen zu sichern. Beschädigungen der Abdichtungselemente während der Bauausführung sind auszuschließen.
Nicht belegte oder nur teilweise belegte Gebäudeeinführungen sind unmittelbar nach dem Einbau durch geeignete Systemdeckel dauerhaft zu verschließen. Die Systemdeckel müssen mit dem verwendeten Einführungssystem kompatibel sein und die geforderte Gas- und Wasserdichtheit dauerhaft gewährleisten.
Temporäre Verschlüsse, Ausschäumungen oder vergleichbare Abdichtungen sind unzulässig.
Nachträgliche Kernbohrungen oder Änderungen an bereits eingebauten Gebäudeeinführungssystemen dürfen nur nach Zustimmung des Auftraggebers und unter Verwendung hierfür zugelassener Abdichtungs- und Sanierungssysteme erfolgen.
Die ordnungsgemäße Ausführung der Gebäudeeinführungen einschließlich Systemdeckel ist vor dem Betonieren bzw. vor dem Verdecken der Bauteile durch eine Fotodokumentation nachzuweisen. Die Dokumentation ist Bestandteil der Leistung und dem Auftraggeber zu übergeben.
Sämtliche Nebenleistungen, Befestigungsmittel, Dichtungs- und Verbindungselemente, Kennzeichnungen, Montagehilfen, Dokumentationsleistungen sowie Abstimmungen mit anderen Gewerken und Versorgungsträgern sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die fertige Ausführung ist vor dem Verdecken dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung zur Kontrolle und Abnahme anzuzeigen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkung Gebäudeeinführungen
10.__.0010 Einfach-Dichtpackung 300 mm zum Einbetonieren Einfach-Dichtpackung DN 300 zum Einbetonieren in wasserundurchlässige Betonbauteile (WU-Beton) für die spätere Aufnahme einer Ringraumdichtung zur Einführung von Ver- und Entsorgungsleitungen fachgerecht einbauen.
Ausführung einschließlich:
druckwasserdichter Ausführung,
Einbau und Befestigung vor dem Betonieren,
Einhaltung der Einbauvorschriften des Herstellers,
Ausrichten und Sichern gegen Lageveränderung während des Betonierens.
Einbauort:
Wand aus WU-Beton gemäß Ausführungsplanung.
10.__.0010
Einfach-Dichtpackung 300 mm zum Einbetonieren
3,00
St
10.__.0020 Geteilter Systemdeckel Geteilten Systemdeckel passend zum eingebauten Gebäudeeinführungssystem bzw. zur Dichtpackung zur druckwasserdichten und gasdichten Abdichtung von noch nicht belegten oder teilweise belegten Hauseinführungen fachgerecht montieren.
Ausführung einschließlich:
geteiltem Systemdeckel gemäß Systemzulassung,
allen erforderlichen Dichtungs- und Befestigungselementen,
Montage auf vorhandener Dichtpackung bzw. vorhandenem Futterrohr,
dauerhafter gas- und wasserdichter Ausführung,
Kennzeichnung und Dokumentation.
Geeignet für den Einsatz in Bauwerken aus WU-Beton entsprechend den Anforderungen des verwendeten Gebäudeeinführungssystems.
10.__.0020
Geteilter Systemdeckel
3,00
St
10.__.0030 Mediendurchführung Außenwand D 100 mm Trinkwasser Mediendurchführung, einfach, rund, für Trinkwasser nach DIN 1988-200, in Außenwänden aus WU-Beton fachgerecht montieren.
Ausführung in vorhandener Kernbohrung.
Wanddicke:
über 25 bis 40 cm
Kernbohrungsdurchmesser:
100 mm
Medienrohr:
Polyethylen (PE)
Außendurchmesser Medienrohr über 50 bis 63 mm
Anforderungen:
dicht gegen drückendes Wasser und Gas,
mit geprüfter Radondichtigkeit,
geschlossene Ausführung,
einschließlich Kernbohrungsversiegelung.
Montage gemäß den Vorgaben des verwendeten Gebäudeeinführungssystems.
Betriebsfertige Ausführung herstellen.
10.__.0030
Mediendurchführung Außenwand D 100 mm Trinkwasser
1,00
St
10.__.0040 Mediendurchführung Außenwand D 250 mm Abwasser Mediendurchführung, einfach, rund, für Abwasser, in Außenwänden aus WU-Beton fachgerecht montieren.
Ausführung in vorhandener Kernbohrung.
Wanddicke:
über 25 bis 40 cm
Kernbohrungsdurchmesser:
250 mm
Medienrohr:
Polypropylen (PP-MD)
Außendurchmesser Medienrohr über 160 bis 210 mm
Anforderungen:
dicht gegen drückendes Wasser und Gas,
mit geprüfter Radondichtigkeit,
geschlossene Ausführung,
einschließlich Kernbohrungsversiegelung.
Montage gemäß den Vorgaben des verwendeten Gebäudeeinführungssystems.
Betriebsfertige Ausführung herstellen.
10.__.0040
Mediendurchführung Außenwand D 250 mm Abwasser
1,00
St
10.__.0050 Mediendurchführung Schachtwand D 200 mm Abwasser Mediendurchführung, einfach, rund, für Abwasser, in Schachtwänden aus WU-Beton fachgerecht montieren.
Ausführung in vorhandener Kernbohrung.
Wanddicke:
über 25 bis 40 cm
Kernbohrungsdurchmesser:
200 mm
Medienrohr:
Polypropylen (PP-MD)
Außendurchmesser Medienrohr über 125 bis 160 mm
Anforderungen:
dicht gegen drückendes Wasser und Gas,
mit geprüfter Radondichtigkeit,
geschlossene Ausführung,
einschließlich Kernbohrungsversiegelung.
Montage gemäß den Vorgaben des verwendeten Gebäudeeinführungssystems.
Betriebsfertige Ausführung herstellen.
10.__.0050
Mediendurchführung Schachtwand D 200 mm Abwasser
1,00
St
10.__.0060 Mediendurchführung Außenwand D 150 mm Luft Mediendurchführung, einfach, rund, für Luft, in Außenwänden aus Mauerwerk fachgerecht montieren.
Ausführung in vorhandener Kernbohrung.
Wanddicke:
über 25 bis 40 cm
Kernbohrungsdurchmesser:
150 mm
Medienrohr:
Polypropylen (PP-MD)
Außendurchmesser Medienrohr über 110 bis 125 mm
Anforderungen:
dicht gegen drückendes Wasser und Gas,
mit geprüfter Radondichtigkeit,
geschlossene Ausführung,
einschließlich Kernbohrungsversiegelung.
Montage gemäß den Vorgaben des verwendeten Gebäudeeinführungssystems.
Betriebsfertige Ausführung herstellen.
10.__.0060
Mediendurchführung Außenwand D 150 mm Luft
2,00
St
Kernbohrungen - Vorbemerkungen Die nachstehend aufgeführten Kernbohrungen sind für verschiedene Anschlüsse vorgesehen.
Die Kosten für die genaue Vermessung sowie das Anzeichnen der Kernbohrungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Vorhalten der Arbeitsgeräte sowie die Heranführung der erforderlichen Medien (Elektro und Wasser) sind Bestandteil der Leistung.
Bei Ausführung im Nassbohrverfahren ist das anfallende Wasser aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Anfallender Bohrkern, Bohrschlamm und sonstiger Schutt sind fachgerecht zu beseitigen und zu entsorgen. Die Entsorgung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Kernbohrungen sind maß-, lot- und fluchtgerecht entsprechend den Planungsunterlagen auszuführen. Beschädigungen angrenzender Bauteile sind zu vermeiden.
Nach Abschluss der Arbeiten sind die Bohrungen zu reinigen und lose Bestandteile zu entfernen.
Kernbohrungen - Vorbemerkungen
13 Arbeiten im Nachweis
13
Arbeiten im Nachweis
13.__.0002 Stundensatz Vorarbeiter / Polier Stundensatz auf Anordnung der Bauleitung oder des Auftraggebers zum Nachweis
13.__.0002
Stundensatz Vorarbeiter / Polier
E
1,00
Std.
13.__.0003 Stundensatz Facharbeiter / Geselle Stundensatz auf Anordnung der Bauleitung oder des Auftraggebers zum Nachweis
13.__.0003
Stundensatz Facharbeiter / Geselle
E
1,00
Std.
13.__.0004 Stundensatz Auszubildender / Hilskraft Stundensatz auf Anordnung der Bauleitung oder des Auftraggebers zum Nachweis
13.__.0004
Stundensatz Auszubildender / Hilskraft
E
1,00
Std.