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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
HINWEIS__Baustelleneinrichtung HINWEIS__BaustelleneinrichtungDie im Titel 01.01. Baustelleneinrichtung - Auftragnehmer enthaltene Komplexposition beeinhaltet die BE für die Belange des AN "Rohbauarbeiten" zum Zweck der Vertragserfüllung. Die Baustelleneinrichtung des AN, aller damit verbundenen Teilleistungen sowie der beschriebenen Anforderungen für einen ordnungsgemäßen Baustellenbetrieb anderer am Bau Beteiligter ist darin vollständig zu kalkulieren. Anordnungen und Forderungen des Sicherheitskoordinators sind zu berücksichtigen.Konzept der Baustelleneinrichtung siehe Zeichnungs-Nr. FSG_05_OP_XX_LAP_XX_XX_X_BE-Konzept Rohbau
HINWEIS__Baustelleneinrichtung
HINWEIS__übergeordnete BE des Auftraggeb HINWEIS__übergeordnete BE des Auftraggebers
HINWEIS__Übergeordnete BE des AuftraggebersDer Bauherr stellt eine Containeranlage zur gemeinsamen Nutzung durch die vor Ort tätigen Firmen zur Verfügung. Vorgehalten wird ein Aufenthalts- und Pausenraum von ca. 40 m² mit Stromanschluss, Bestuhlung und Teeküche, ein Sanitätscontainer sowie sanitäre Einrichtungen wie folgt:WC-Herren mit 3x Urinal, 3x Toilette, 1x Handwaschbecken, 1x abgetrennte Kabine mit Toilette und Handwaschbecken;WC-Damen mit 3x Toilette, 3x Handwaschbecken, 1x abgetrennte Kabine mit Toilette und Handwaschbecken.Die Containeranlage wurde auf einer Parkplatzfläche eingerichtet, die sich südwestlich des Baugrundstücks auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet. Die Entfernung vom Baufeld beträgt ca. 50-100 m.
HINWEIS__übergeordnete BE des Auftraggeb
HINWEIS__Leistungsinhalt/-umfang/-abgren HINWEIS__Leistungsinhalt/-umfang/-abgrenzung
HINWEIS__Leistungsinhalt/-umfang/-abgrenzungDie gesamte Baustelleneinrichtung des AN, welche zum Erbringen der ausgeschriebenen Leistungen notwendig wird, ist vom AN selbst in Abstimmung mit der OÜ zu erbringen. Die Baustelleneinrichtung besteht aus An- und Abtransport, Montage und Vorhaltung aller für die Bauausführung erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Bohlenwege, Zufahrten, Maschinen, Kräne, Hebezeuge, Kompressoren, Aufzüge sowie den Förderwegen für Leistungen des AN und Dritten am Bau beteiligter Firmen. Der erforderliche Geräteeinsatz ist vom AN entsprechend des Baugeländes und der zu erbringenden Leistungen zu kalkulieren. Die Mitbenutzung der BE ist eigenständig zwischen AN Rohbau und Dritten zu koordinieren. Nicht besonders aufgeführte, aber erforderliche Leistungen sind in der dafür vorgesehenen Position einzukalkulieren.Mit dem Rückbau der BE sind die Bereiche in ihren ursprünglichen Zustand vor Beginn der Leistung zurückzuversetzen.Vor Baubeginn ist ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und der OÜ zur Freigabe vorzulegen. Es ist Sache des AN für eine in allen Punkten genehmigungs- und funktionsfähige Baustelleneinrichtung zu sorgen.Im Zuge des Baufortschritts sind stets die Bauzustände, besonders bei der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen, dies ist Sache des AN. Belastungen von Geschossdeckenflächen durch Baustelleneinrichtungen und Materiallagerungen - hierzu zählt auch das vorübergehende Absetzen größerer Lasten - sind vorher mit dem Statiker und der OÜ abzustimmen. Eine Freigabe muss schriftlich erfolgen.Die Baustelle ist kontinuierlich sauber und aufgeräumt zu halten. Die Geräte und Gerüste müssen den geltenden Regelwerken entsprechen. Lärm, Schmutz und Staub sind durch geeignete Schutzmaßnahmen zu begrenzen.Baustellenlogistik, allgemeinDie im Zusammenhang mit der Baustellenreinrichtung und dem Baubetrieb erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich und ohne Anspruch auf Gebührenerstattung einzuholen. Genehmigung für Nachtarbeit und Transporte zur Ver- und Entsorgung der Baustelle Der Unternehmer verpflichtet sich, rechtzeitig und eigenständig alle erforderlichen Genehmigungen für sämtliche Ausnahmeregelungen, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeit, Logistik, Transporte etc. bei den zuständigen Behörden einzuholen und mit der OÜ vorab abzustimmen.Anmietungen für die Baustelle
Ggf. notwendige Anmietung von öffentlichen Flächen ist vom AN einzukalkulieren, d.h. Entschädigungen oder Mietkosten für die Nutzung von öffentlichem Gelände sind einzurechnen. Bei Inanspruchnahme öffentlichen Grundes sind vom AN alle erforderlichen Abstimmungen zu führen. Nach Beendingung der Arbeiten ist der vorgefundene Zustand wiederherzustellen.Meterrisse / HauptachsenDurch den AG werden je Bauteil A - C je eine Längsachse und eine Querachse, einmalig auf dem Schnurgerüst sowie zwei Höhenfestpunkte übergeben. Der AN "Rohbau" trägt die Sicherungspflicht für diese Maß- und Achsangaben. Darüber hinaus erforderliche Höhenkoten sowie Achseinmessungen sind durch den AN zu veranlassen und in die EPs einzukalkulieren. Dem AN ist freigestellt, den Vermesser des AG für seine Vermessungsleistungen zu beauftragen.Lager- und Arbeitsräume, ContainerstellungEs ist Sache des AN die notwendigen Ver- und Entsorgungsanschlüsse herzustellen. Aufgrund der Lage und Höhe des Schmutzwasserkanals muss bei Containerstellungen auf dem Baugrundstück ggf. eine Hebeanlage oder ein Fäkalientank eingesetzt werden. Mögliche Einleitstellen an zwei Schachtstandorten auf dem Baugrundstück liegen im Kurvenbereich der Friedrich-Spee-Straße. Im Friedrich-Nettesheim-Weg steht kein Kanalbauwerk zur Verfügung. Dies ist bei der Wahl des BE-Standorts, den erforderlichen Leitungswegen und Maßnahmen für die Schmutzwasserentsorgung zu berücksichtigen.Die Ver- und Entsorgungsleitungen der vom AN gestellten Container sind eigenverantwortlich nach Absprache mit der OÜ herzustellen und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu demontieren.Das gesamte benutzte Gelände ist vom Auftragnehmer nach Abschluss seiner Arbeiten in Abstimmung mit der OÜ in den vorgefundenen Zustand zu versetzen.Anlieferung, Transport, LagerflächenFür den Transport der Materialien zum Einbauort ist der AN selbst verantwortlich und zuständig. Bauherrenseitig werden dem AN hierfür keine Transportgeräte zur Verfügung gestellt. Die Materialanlieferung hat so zu erfolgen, dass Verschmutzungen oder Schäden am Baugrundstück, am Gebäude sowie an den Erschließungsstraßen vermieden bzw. minimiert werden. Für das Be- und Entladen von Materialtransportern kann vom AN eine Logistikfläche auf der Freifläche vor dem Baufeld eingerichtet werden. Hierfür erforderliche Überfahrten des öffentlichen Gehwegs an Zu- und Ausfahrten sind einzukalkulieren.Im Bereich der Abbruchflächen des Bestandsgebäudes wird das Gelände mit einem Grobplanum von +/- 10 cm auf ca. 24,0 m NHN an den AN übergeben; Teilflächen sind zu diesem Zeitpunkt bereits mit tragfähigem Füllmaterial verfüllt;
außerhalb der explizit als Baugrube / verfüllt angegebenen Bereiche ist gem. BE-Konzept von unbefestigten Flächen auszugehen. Darüberhinausgehende Flächen, die der AN als BE benötigt, sind durch Schotterauftrag (Primärbaustoff) o.dgl. vom AN dem Zweck entsprechend herzurichten, Ausführung inkl. Trennlage / Geotextil.
Höhenzugangstechnik / HebezeugeDie Anzahl der erforderlichen Hebezeuge und deren Tragfähigkeit ist vom AN zu koordinieren, die anfallenden Kosten sind in der BE-Komplexposition einzurechnen. Standplätze sind unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der zur Verfügung stehenden Flächen vorzusehen.Nach BE-Konzept des AG sind Standorte außerhalb des Tragwerks vorgesehen. Erfordert das Krankonzept des AN temporäre Kranöffnungen in Decken oder anderen Tragwerkselementen sind diese mit der Tragwerksplanung des AG abzustimmen. Erfordern die vom AN gewählten Standorte ergänzende statische Nachweise für das Gebäudetragwerk, gehen diese zu Lasten des AN.Die zulässige Belastung des Geländes an Baugrubenrändern ist unter Beachtung der Böschungsneigung einzuhalten. Notwendige Gründungsmaßnahmen für Kranfundamente und dgl. sind vom AN nachzuweisen und mit dem Tragwerksplaner und in Übereinstimmung mit dem Baugrundgutachten abzustimmen und in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Über den erforderlichen Einsatz von solchen Hebewerkzeugen muss sich der Bieter bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Klarheit verschafft haben. Nachforderungen hieraus werden nicht anerkannt.Kranfundamente und dgl. sind nach dem Abbau der Anlagen restlos zu entfernen.Alle Aufwendungen für evtl. Sondergenehmigungen und Sondertransporte, auch Straßensperrungen oder Straßenmietbereiche, die Vorbereitung der Kranaufstellflächen, der Einsatz lastverteilender Unterlagsplatten und Absprießmaßnahmen sind - sofern nicht gesondert beschrieben
- Sache des Bieters. Die anfallenden Kosten sind in die BE-Komplexposition einzurechnen.VerkehrsregelungenSämtliche für die Leistungserbringung des AN erforderliche Verkehrsregelungen, z.B. halb- oder ganzseitige Straßensperrungen, sowie die damit verbunden Gebühren und ggf. Verkehrsbeschilderungen sind hier einzukalkulieren.SicherheitsmaßnahmenIm Zuge der Erstellung des Rohbaus hat der AN an allen absturzgefährdeten Stellen gemäß UVV-- Treppengeländer-- Brüstungsgeländer-- Schachtabsperrungen-- Schachtabdeckungen etc.anzubringen, vorzuhalten, auf Vollständigkeit zu überprüfen, soweit erforderlich zu ergänzen und unmittelbar vor dem Einbau endgültiger Sicherungen diese Provisorien wieder abzubauen. Alle Sicherheitseinrichtungen aus Holz müssen gemäß UVV in der Güteklasse S10 ausgeführt werden (Nachweis durch Brandzeichen oder Einfärbung in Verbindung mit entsprechenden Lieferscheinen).Treppen- und Brüstungsgeländer müssen so hergestellt werden, dass ein ungehinderter Ausbau für die Arbeiten von Nachfolgegewerken möglich ist (z.B. Montage von Geländern etc.).Erforderliche provisorische Treppen außerhalb und innerhalb des Gebäudes einschl. notwendiger Geländer sind vom AN herzustellen.Alle Sicherheitsmaßnahmen der Baustelleneinrichtung, wie Beschilderung, Wink- und Warndienst, Abdeckungen und Absperrungen, Schutzvorrichtungen sind entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften vorzusehen, wöchentlich und nach Aufforderung der OÜ zu kontrollieren und zu unterhalten. Über die Beschaffenheit und die ggf. erforderlichen Massnahmen zur Ausbesserung ist ein Protokoll anzufertigen. Die hieraus entstehenden Kosten sind einzukalkulieren. Siehe auch die Unterlagen der SiGe-Koordination in den Anlagen zum LV.Nach Abnahme des Rohbaus erhält der AN für die weitere Vorhaltung, Unterhaltung, tägliche Überprüfung auf Vollständigkeit, Ergänzung usw. der Sicherungseinrichtungen die in den entsprechenden Positionen vorgesehene Vergütung.Abbau auf Anweisung der örtlichen Bauleitung abschnittsweise im Rahmen der Ausbauarbeiten. Die Demontageleistungen sind spätestens 3 Werktage nach Abruf auszuführen.Bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung ist zu berücksichtigen, dass die Sicherungseinrichtungen abschnittsweise abgebaut werden. Die Vorhaltung endet mit Abbau der letzten Sicherheitseinrichtung. Das Material geht mit dem Abbau in den Besitz des AN über und ist von der Baustelle
zu entfernen.GerüsteSämtliche für eigene Zwecke erforderlichen Gerüste und Rüstungen, soweit sie nicht anders in besonderen Positionen enthalten sind, stellt der AN. Sofern es sich dabei auch um Traggerüste handelt, hat der AN einen Standsicherheitsnachweis zu erstellen und dem AG vorzulegen. Für alle Gerüste und Schutzmaßnahmen wird auf die einschlägigen Regelwerke verwiesen.Instandhaltung / WartungDer Bieter hat für die Instandhaltung der von ihm erstellten und zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtungsgegenstände zu sorgen. Die Kosten hierfür sind in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen.BauverkehrDer AN ist verpflichtet, auf den durch den Bauverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Fahrzeuge oder Fahrzeuge seiner Lieferanten zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen. Auf eine sinnvolle durch den AN durchzuführende Beweissicherung zu Beginn der
BE wird hingewiesen. Der Unternehmer trägt die von der Stadt erhobenen Kosten für die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen (Anfahrten, usw.). Den in seiner Obhut stehenden Baustellenverkehr, insbesondere an Ein- und Ausfahrten, hat der AN unter Beachtung der Straßenverkehrsvorschriften eigenverantwortlich zu regeln.Straßen und Baustelle, ParkplätzeParkplätze für die am Bau Beteiligten werden auf dem Baugelände nicht vorgehalten. Auf der BE-Fläche des AG auf der dem Baugrundstück gegenüberliegenden Parkplatzfläche stehen zur Nutzung durch die gewerblichen AN maximal 15 Plätze zur Verfügung. Bei Bedarf müssen außerhalb des Grundstücks auf eigene Kosten Park- und Lagerflächen angemietet werden. Auch etwaige notwendige verkehrsrechtliche Anordnungen sind durch und auf Kosten des AN durchzuführen.AbfallentsorgungDie Baustelle ist arbeitstäglich aufzuräumen. Dabei sind anfallende Baustellenabfälle arbeitstäglich in geeignete Sammelbehälter zu verbringen. Die Baustelle ist mindestens zum Wochenende geschossweise durchgekehrt zu verlassen. Bei der fachgerechten Entsorgung ist die Pflicht zur Getrennthaltung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu berücksichtigen. Hierfür sind beschriftete Sammelbehälter zur sortenreinen Trennung von Bauschutt und Baustellenabfällen nach den Annahmebedingungen des Entsorgers vorzuhalten. Entsorgungsnachweise über die fachgerechte Entsorgung sind auf Verlangen vorzulegen. Es ist sicherzustellen, dass Abwasserleitungen weder durch Bauschutt, Gips, Zement, Farbreste o.ä. verstopft werden. Die Einleitung von Schmutzwässern ist strengstens verboten.Die Stellplätze der Abfallcontainer sind mit einem Zaun zu schützen, um Einbringen von Fremdmüll zu vermeiden. Die Container sind abzudecken und gegen Regenwasser zu schützen. Jeder AN auf der Baustelle ist für die Entsorgung des von Ihm verursachten Abfalls verantwortlich. Die Stellung der jeweiligen Container hat geordnet zu erfolgen.
HINWEIS__Leistungsinhalt/-umfang/-abgren
HINWEIS__Planungsleistungen HINWEIS__PlanungsleistungenIn den nachstehenden Positionen sind vom AN zu erbringende Planungsleistungen und statische Nachweise ausgeschrieben, die über die Nebenleistungen nach DIN 18331, Nr. 4.1 hinausgehen.Planungsleistungen für den Spezialtiefbau werden im zugehörigen Untertitel berücksichtigt.Prüfgebühren für die Vorlage der Unterlagen beim Prüfstatiker des Projektes trägt einmalig der AG. Wiederholungsprüfungen, die infolge unauskömmlicher Unterlagen des AN erforderlich werden, gegen zu Lasten des AN.
HINWEIS__Planungsleistungen
HINWEIS__Ausführungszeitraum HINWEIS__AusführungszeitraumDie nachfolgenden Positionen zur Vorhaltung der Baustelleneinrichtung sind für die Belange des AG / der Nachfolgegewerke erforderlich und durch den AN nach Abnahme seiner Leistungen zu erbringen.
HINWEIS__Ausführungszeitraum
HINWEIS__Winterbau Die nachfolgenden Maßnahmen werden nur eingesetzt für den Fall, dass das durchschnittliche Maß an Eis- und Frosttagen gemäß Statistiken des AWD überschritten wird, um die dann über die Regelung gem. VOB/B § 6 hinaus entstehenden Bauunterbrechungen zu reduzieren / verhindern.Für die Witterungseinflüsse mit denen bei Angabe des Angebotes normalerweise zu rechnen ist, gelten die Regeln der VOB uneingeschränkt.Ausführung der Leistungen nur nach besonderer Aufforderung durch die OÜ.
HINWEIS__Winterbau
HINWEIS__Schnittstelle Rückbau / Abbruch HINWEIS__Schnittstelle Rückbau / AbbruchDas Baugrundstück wird vom AG an den AN Rohbau nach Rückbau des Schulgebäudes frei von oberirdischer Bebauung auf einem Geländeniveau von ca. 24,00 m NHN übergeben. Der AN Abbruch erstellt ein Grobplanum mit einer max. Abweichung von der Sollhöhe +/- 10 cm. Damit liegt der Übergabehorizont bis zu ca. 60 cm unter dem Niveau der angrenzenden öffentlichen Straßen und Wege sowie ca. 105 cm unter der geplanten OK der Bohrpfähle.Der Umriss der ehemaligen Gebäudeteile kann den Lage- und Vermessungsplänen entnommen werden.Der Rückbau erfolgt inklusive der Gründung erdgeschossiger Gebäudeteile. In zwei Teilbereichen weist der Bestand Unterkellerungen auf, die lediglich bis ca. -1,50 m u. GOK zurückgebaut werden, um Eingriffe in grundwasserführende Schichten ausschließen zu können. Ein unterkellerter Bereich wird überbaut. Der zweite Keller liegt im Bereich der späteren Außenanlagen. Die verbleibenden Kellerbauteile werden bis auf den Übergabehorizont verfüllt.Die Bodenplatten der Unterkellerungen werden dort, wo Bohrpfähle der Tiefgründung geplant sind, freigestemmt, damit die Bohrarbeiten hindernisfrei erfolgen können.Reste vom öffentlichen Kanal getrennter Grundleitungen verbleiben auf dem Grundstück. Bestandsleitungen sind in Gänze außer Betrieb genommen und müssen nicht erhalten bleiben.
HINWEIS__Schnittstelle Rückbau / Abbruch
HINWEIS__Kampfmittel HINWEIS__KampfmittelDas Vorhandensein von Kampfmitteln kann nicht ausgeschlossen werden. Der AG wird vorlaufend eine Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen und etwaige Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen veranlassen, um eine behördliche Freigabe zur Durchführung von Erdarbeiten auf dem Baugrundstück zu erwirken.
HINWEIS__Kampfmittel
HINWEIS__Archäologie HINWEIS__Archäologie
HINWEIS__Archäologie
HINWEIS__behördliche Auflagen HINWEIS__behördliche AuflagenIm Kreis Kleve ist das Auf- und Einbringen von Materialien in und auf Böden wie folgt anzuzeigen:"Das geplante Auf- oder Einbringen von Materialien mit einem Volumen > 500 m³ auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht sowie unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht muss der zuständigen Behörde gemäß § 6 Abs. 8 BBodSchV mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme angezeigt werden, sofern die Maßnahme nicht einer behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedarf."Hierfür sind mit der Anzeige zur Bodenaufbringung vom AN folgende Angaben bereitzustellen:-- Herkunft des Materials, Qualitätsnachweise
-- Klassifizierung der Korngröße des Materials nach Bodenkundlicher Kartieranleitung KA 5 oder der DIN 18196 "Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke"
-- Lage und Größe der Auf- und Einbringungsfläche mit Plandarstellung
-- Einbaumächtigkeit
-- bis zu welcher Höhe in m ü. NHN die Anfüllung erfolgen soll
HINWEIS__behördliche Auflagen
HINWEIS__Ausführungsphasen HINWEIS__ErdarbeitenDie für den Neubau erforderlichen Erdarbeiten sind im Zuge der Herstellung der Gründungsbauteile in unterschiedlichen Phasen auszuführen. Aufgrund der Kleinteiligkeit der Arbeitsbereiche und paralleler Ausführung begleitend zum Spezialtiefbau, Blitzschutz, den Ortbetonarbeiten der Gründung, etc, sind für die Erdarbeiten mehrere Einsätze zu kalkulieren.Folgende Phasen sind der Kalkulation zugrunde zu legen:Phase 1-- Übergabehorizont ca. 24,00 m NHN nach AbbruchPhase 2-- Einbau Auffüllung Primärbaustoff bis ca. UK der Gründungshorizonte-- Herstellen der temporären Arbeitsebene Spezialtiefbau / Einbringen RC-Material,-- Herstellen der Bohrpfähle, inkl. Aufnehmen und Entsorgen des BohrgutsPhase 3-- Abtrag Tragschicht / Arbeitsebene Spezialtiefbau inkl. Bohrrückständen-- Grundleitungsverlegung, Hausanschlussleitungen-- Blitzschutz / Verlegung Fundamenterder-- Kürzen der BohrpfählePhase 4-- Restaushub-- Herstellung der Gründungssohlen und Sauberkeitsschichten-- Perimeterdämmung unter Fundamentplatten-- Ausführung Fundamentplatten, Streifenfundamente (Pfahlkopfbalken, Zerrbalken)-- Dämmarbeiten Flanken Fundamentplatten-- Einbringung kapillarbrechende Schicht zwischen Fundamenten unter BodenplattenPhase 5-- Sauberkeitsschicht und Perimeterdämmung unter Bodenplatten-- Herstellung Bodenplatten
HINWEIS__Ausführungsphasen
HINWEIS__Leistungsumfang Erdarbeiten HINWEIS__Leistungsumfang ErdarbeitenIn diesem Titel sind Erdarbeiten zusammengefasst, die zur Errichtung des Rohbaus erforderlich sind. Erdarbeiten / Leitungsgräben, die im Zusammenhang mit der Grundleitungsverlegung auszuführen sind, werden in einem gesonderten Titel ausgeschrieben und sind dort zu kalkulieren.
HINWEIS__Leistungsumfang Erdarbeiten
HINWEIS__Deklaration HINWEIS__DeklarationBedarf an Nachuntersuchungen ist dem AG und seinem Fachgutachter vor Baubeginn zu übermitteln, damit der zeitliche Ablauf notwendiger Analysen dem Bauablaufplan des AN entsprechend koordiniert werden kann.Um zeitliche Verzögerungen während der Ausführung zu verhindern, wird mit Maßnahmenbeginn ein gemeinsames Startgespräch unter Teilnahme des AN mit dem vom AG bestellten Gutachter und der OÜ durchgeführt, um ggf. Fragen bei der Zuordnung der Baustoffe/Bodenmaterialien in eine Entsorgungsklasse zu klären und um ggf. weitere Proben zu entnehmen. Deren Ergebnisse dienen der Einstufung in eine Entsorgungsklasse. Bei der Deklaration von Abfällen (Bodenaushub, Schadstoffe) ist die vom begleitenden Fachgutachter Dr. Strotmann Umweltberatung GmbH vorgenommene Deklaration bindend.Die konkrete Zuordnung der Materialien in eine Entsorgungsklasse erfolgt in Abstimmung mit den Entsorgungsanlagen des Auftragnehmers und durch weitere Kontrolluntersuchungen an abfallcharakterisierendem Material, die aus Haufwerken und Aushub während der Baumaßnahme gewonnen werden. Durch Probenahmen, chemische Untersuchungen und deren Auswertung zurückzuführende Arbeitsunterbrechungen hat der AN einzukalkulieren. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.Die Beprobungen und Kontrolluntersuchungen werden ausschließlich durch den vom AG beauftragten Sachverständigen bzw. Gutachterbüro durchgeführt. Bei der Deklaration von Abfällen (Bodenaushub, Schadstoffe) ist die vom begleitenden Fachgutachter Dr. Strotmann Umweltberatung GmbH vorgenommene Deklaration bindend. Probennahmen für die Analytik sind je 500 m³ Aushubmaterial vorgesehen.Bewertungsgrundlagen;-- Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV),-- Bundesbodenschutz und Altlastenverordnung n.F. (BBodSchV n.F.),-- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV),-- Deponieverordnung (DepV),-- Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Form
HINWEIS__Deklaration
HINWEIS__Entsorgungskonzept HINWEIS_EntsorgungskonzeptDem Kreis Kleve ist mit einem Vorlauf von mindestens 4 Wochen ein vom AN projektspezifisch zu erstellendes Entsorgungskonzept nach § 2a Abs. 3 LKrWG1 mit konkreten Angaben zu den Entsorgungswegen vorzulegen. Die Anforderungen an die Angaben sind § 47 Absatz 3 KrWG zu entnehmen.
Die Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Kleve ist mit dem Entsorgungskonzept zu berücksichtigen. Gleiches gilt für etwaige kommunale Anschluss- und Benutzungszwänge der Stadt bzw. des Kreises.
Der AN ist verpflichtet für alle Abfälle auf Nachfrage einen fachgerechten Entsorgungsweg vorzuweisen. Die annehmende Stelle ist zu benennen. Die Änderung von Entsorgungswegen bzw. annehmenden Stellen im Bauablauf bedarf der Freigabe des AG bzw. seiner Vertreter. Eine Änderung von Entsorgungswegen bzw. annehmenden Stellen zum finanziellen Nachteil des AG wird grundsätzlich abgelehnt.
Für die Abfuhr von Aushubmassen und sonstige nach Gewicht abzurechnende Baustoffe sind Wiegescheine vorzuweisen.
HINWEIS__Entsorgungskonzept
HINWEIS__Kalkulationsumfang HINWEIS__KalkulationsumfangDas Erstellen der abfallrechtlichen Unterlagen erfolgt durch den AN:-- Erstellen von Entsorgungsnachweisen,
-- Koordinieren und Erwirken von Annahmeerklärungen für alle zu verwertenden und zu entsorgenden Materialien für die gesamte Bauzeit,
-- Erwirken aller erforderlicher Gestattungen, Transportgenehmigungen bei den Verwertern, Entsorgern, Genehmigungsbehörden einschließlich aller hierfür anfallenden Gebühren, insbesondere für andienungspflichtige Stoffe / Sonderabfall (z. B. Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle / Aushubmaterialien, etc.)Die Annahmeerklärungen und die abfallrechtlichen Zulassungen der für die Verwertung vorgesehenen Maßnahmen / Deponien sind jeweils mindestens 1 Woche (7 Tage) vor Beginn der Verwertungs- und Entsorgungsmaßnahmen beim Auftraggeber und / oder dessen Vertreter schriftlich vorzulegen.Der Anschluss- und Benutzungszwang der Stadt Geldern bzw. des Kreises Kleve ist bei der Entsorgung zu berücksichtigen. Koordinierung der Leistungen in Abstimmung mit dem Fachgutachter sowie der OÜ des AG.
In die Einheitspreise der folgenden Leistungspositionen sind einzurechnen:-- Alle anfallenden Gebühren, Einholen der Genehmigungen, Führen von Entsorgungsnachweisen, Gestellung der Begleit-/ Übernahmescheine, etc.,-- Bereitstellung und Vorhaltung von geeigneten Behältern, Containern, Absetzmulden etc. für die Dauer der Arbeiten,
-- Verwiegung aller entsorgten Touren auf geeichten Waagen als Abrechnungsgrundlage.Für die Einhaltung der Annahmebedingungen der gewählten Entsorger ist der AN verantwortlich. Verzögerungen, Stillstandzeiten durch unzureichende Transportkapazitäten gehen zu Lasten des AN.
HINWEIS__Kalkulationsumfang
HINWEIS__Abrechnung Entsorgungsleistunge HINWEIS__Abrechnung Entsorgungsleistungen
HINWEIS__AbrechnungDie Abrechnung der Entsorgungsleistungen ist nur auf Nachweis aus einer Verwiegung möglich.Die Wiegescheine müssen den Anforderungen der ErsatzbaustoffV entsprechen und sind u.a. zu versehen mit:-- der Bezeichnung des Bauvorhabens,-- dem Standort der Entsorgungs-/ Verwertungsanlage,-- der Boden-, Material- bzw. Deponieklasse,-- der Abfallschlüsselnummer,-- dem Autokennzeichen,-- der Uhrzeit und Datum,-- Unterschrift des Fahrers und der Annahmestelle.
HINWEIS__Abrechnung Entsorgungsleistunge
__BOHRGUT SPEZIALTIEFBAU __BOHRGUT SPEZIALTIEFBAU
__BOHRGUT SPEZIALTIEFBAU
__AUSHUB __AUSHUB
__AUSHUB
__ENTSORGUNG _ENTSORGUNG
__ENTSORGUNG
HINWEIS__Standsicherheit HINWEIS__StandsicherheitDer AG stellt mit der Genehmigungsstatik eine geprüfte statische Bemessung der Ortbetonpfähle mit Nachweis der inneren und äußeren Tragfähigkeit der Pfähle und Angaben zu Bewehrungsgehalten zur Verfügung.Vom AN ist die Werkplanung / Bewehrungsplanung der Pfähle zu liefern und in prüffähiger Form beim vom AG benannten Prüfingenieur einzureichen.
HINWEIS__Standsicherheit
HINWEIS__Fachkunde HINWEIS__FachkundeDie Bohrlochdetektion / -sondierung ist den Spezialtiefbaumaßnahmen vorlaufend durch eine fachkundige Räumfirma auszuführen.Die Räumfirma muss die Erlaubnis nach § 7 SprengG nachweisen und über gemäß § 20 SprengG bestellte Befähigungsscheininhaber verfügen, die Tätigkeiten als Verantwortliche Person (Leiter der unselbständigen Zweigstelle = "Räumstellenleiter") ausüben dürfen.Die nach SprengG Verantwortlichen Personen müssen dem AN wie folgt zur Verfügung stehen:Erlaubnisscheininhaber/Betriebsinhaber (§ 19 Abs.1 Nr.1),eine mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle (Räumstelle) beauftragte Person (§ 19 Abs. 1 Nr. 2),fachtechnisches Aufsichtspersonal (§ 19 Abs. 1 Nr. 3)Verantwortliche Personen nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 müssen zur Ausführung ihrer Tätigkeit einen gültigen behördlichen Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG zum Umgang mit Kampfmitteln besitzen und nach § 21 SprengG bestellt sein. Die
Bestellung ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen (§ 21 Nr. 4 SprengG).
Verantwortliche Personen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 sind der zuständigen Behörde mit der Anzeige nach § 14 SprengG anzugeben.
HINWEIS__Fachkunde
HINWEIS__Sicherheitsdetektion Spezialtie HINWEIS__Sicherheitsdetektion Spezialtiefbau
HINWEIS__Sicherheitsdetektion SpezialtiefbauDie Bohrungen werden von der Arbeitsebene auf - 0,21 m = ca. 25,04 m NHN gesetzt.Das Baugrundgutachten verzeichnet bis zu einer Tiefe von ca. 2,70 m unter GOK Auffüllungen. Vorsorglich werden diese als Nachkriegsauffüllungen eingestuft. Hieraus resultierend wird das zu sondierende Gefährdungsband bis zu einer Tiefe von rund 11 m unter GOK angenommen.Die Gründungspfähle sind bis in die tragfähige Schicht 3 zu führen und sollen mind. 2,5 m in diese einbinden. Die vorliegende Planung weist somit Pfahllängen von ca. 7,5 m bis ca. 10,5 m Länge aus.
HINWEIS__Sicherheitsdetektion Spezialtie
HINWEIS__Bohrverfahren / Bemessung HINWEIS__Bohrverfahren / VorbemessungDer statischen Planung liegt eine Errichtung der Bohrpfähle im SOB-Verfahren, Pfahlherstellung mit durchgehender Bohrschnecke, zugrunde.Gemäß Prüfstatik und Dimensionierung der Tragwerksplanung wurden acht nach Durchmesser, Pfahllänge und Pfahllasten differenzierte Positionen unterschieden.
HINWEIS__Bohrverfahren / Bemessung
HINWEIS__Einbausituation HINWEIS__EinbausituationDie Bohrpfähle binden auf vier unterschiedlichen Einbauhorizonten in Gründungsbauteile ein.Im Bereich von Fundamentplatten der Treppenhauskerne liegt die Unterkante des einzubindenden Bauteils bei - 0,66 m = 24,59 m NHN.Unterhalb der nichttragenden Bodenplatten sind die Bohrpfähle in Pfahlkopfbalken einzubinden. Deren Unterkante liegt bei
- 0,84 m = 24,41 m NHN bzw. in Sondersituationen bei -1,21 m = 24,04 m NHN.Unterhalb der Aufzugsunterfahrt müssen die Bohrpfähle auf -1,50m = 23,75 m NHN in die Bodenplatte eingebunden werden.Die Anordnung der Pfähle kann den beigefügten Plänen entnommen werden. Das Pfahlrost unterteilt die Grundfläche schachbrettartig. Der kleinste Abstand zwischen den Achsen der Bohransatzpunkte beträgt ca. 1,05 m.Es obliegt dem AN sein Konzept für ein Umsetzen und Umrüsten des Bohrgeräts von einem Bohransatzpunkt zum nächsten unter Berücksichtigung der bereichsweise wechselnden Pfahlquerschnitte zu entwickeln. Hierbei ist die räumliche Enge der Bohransatzpunkte untereinander für das Umsetzen des Großgeräts zu berücksichtigen.Mehraufwendungen und besondere Leistungen in Bezug auf das mehrfache Umsetzen und Umrüsten des Bohrgeräts, die sich aus den Zwängen der vorliegenden Planung und der räumlichen Anordnung ergeben, werden nicht anerkannt.
HINWEIS__Einbausituation
HINWEIS__Bohrarbeiten / Bodenverhältniss HINWEIS__Bohrarbeiten / Bodenverhältnisse
HINWEIS__Bohrarbeiten / BodenverhältnisseDie Baugrundschichten sind nach DIN 18301 Bohrarbeiten in die Homogenbereiche B-A und B-B unterteilt.Der Homogenbereich B-A entspricht Schicht 1, Auffüllungen / aufgefüllte Böden. Die Schichten 2 und 3 werden aufgrund vergleichbarer Eigenschaften im Homogenbereich B-B zusammengefasst.Eigenschaften und Kennwerte/ BodenbeschaffenheitHomogenbereich B-A gem. DIN 18301Schicht 1ortsübliche Bezeichnung: Auffüllungen / aufgefüllte Böden;Korngrößenverteilung: Sande bzw. Schluffe sowie deren Gemische mit kiesigen Nebenanteilen und Fremdmaterial;Bodengruppen nach DIN 18196: [TL, TM, UL, UM, UA, SU*, SU, SE, SI, SW], A;Massenanteil an Steinen: < 5%Massenanteil an Blöcken: -Massenanteil an großen Blöcken: -Scherfestigkeit undräniert: 10 - 300 kPaWassergehalt: über 5 bis 50 %Plastizitätszahl DIN EN ISO 17892-12 Ip: 5 - 40 %Konsistenzzahl DIN EN ISO 17892-12 Ic: 0,5 - >1,0Lagerungsdichte: 0,15 - 1,0 bei vorwiegend nicht bindigen EigenschaftenHomogenbereich B-B gem. DIN 18301Schicht 2ortsübliche Bezeichnung: Feinsande und Schluffe;Korngrößenverteilung: Schluff-Sand-Gemische;Bodengruppen nach DIN 18196: TL, TM, TA, UL, UM, UA,SU*, SU, ST*, ST, SE, SI, SW;Massenanteil an Steinen: < 5%Massenanteil an Blöcken: -Massenanteil an großen Blöcken: -Scherfestigkeit undräniert: 10 - 300 kPaWassergehalt: über 5 bis 50 %;Plastizitätszahl DIN EN ISO 17892-12 Ip: 5 - 40 %Konsistenzzahl DIN EN ISO 17892-12 Ic: 0,5 - >1,0 (bei vorwiegend bindigen Eigenschaften)Lagerungsdichte: 0,15 - 1,0 bei vorwiegend nicht bindigen EigenschaftenSchicht 3ortsübliche Bezeichnung: Sande und Kiese;Korngrößenverteilung: Sand-Kies-Gemische;Bodengruppen nach DIN 18196: SE, SI, SW, GE, GI, GW;Massenanteil an Steinen: < 10 %Massenanteil an Blöcken: -Massenanteil an großen Blöcken: -Scherfestigkeit undräniert: -Wassergehalt: über 5 bis 40 %Plastizitätszahl DIN EN ISO 17892-12 Ip: -Konsistenzzahl DIN EN ISO 17892-12 Ic: -Lagerungsdichte: 0,15 - 1,0
HINWEIS__Bohrarbeiten / Bodenverhältniss
HINWEIS__Grundwasser HINWEIS__GrundwasserBei den örtlichen Baugrunduntersuchungen in den Jahren 2023 und 2024 wurden vom Baugrundgutachter Dr. Koppelberg & Gerdes GmbH Grundwasserstände in unterschiedlichen Tiefen zwischen 23,28 und 21,20 m NHN erkundet. Bei vorlaufenden Untersuchungen aus dem Jahr 2022 wurde das Grundwasser in einer Höhe von ca. + 22,94 bis + 22,63 mNHN angetroffen. Im Rahmen der Einrichtung einer Grundwassermessstelle durch die Dr. Strotmann Umweltberatung GmbH wurde der Grundwasserstand im März 2024 mit 22,98 m NHN eingemessen.Nach den vorliegenden Angaben ist im Bereich des geplanten Bauvorhabens mit einem Grundwasserstand nahe der Geländeoberfläche zu rechnen. Der Bemessungswasserstand HQextrem beträgt nach Baugrundgutachten 24,38 mNHN.Da im Rahmen der Bohrpfahlherstellung Grundwasser angetroffen wird, ist eine geeignete Bohrtechnik zu wählen, die ohne Zusatzmaßnahmen im Grundwasser einsetzbar ist.
HINWEIS__Grundwasser
HINWEIS__Toleranzen HINWEIS__ToleranzenFür die Herstellungstoleranzen der Bohrpfähle gilt DIN EN 1536.
HINWEIS__Toleranzen
HINWEIS__Qualitätssicherung HINWEIS__QualitätssicherungAlle Herstellungsparameter sind zu überwachen, wie z.B. die Bohrtiefe, Eindring- und Ziehgeschwindigkeit der Bohrschnecke, und die Betonmenge. Mittels eines Messtechniksystems ist für jeden Pfahl ein Protokoll mit individueller Kennung des Pfahls, Datum, Uhrzeit und Gerätefahrer zu erstellen.Werden bei der Herstellungsdokumentation Abweichungen festgestellt, schuldet der AN den Nachweis einer mangelfreien Leistung in Form von dynamischen Pfahlintegritätsprüfungen oder anderen geeigneten Verfahren.
HINWEIS__Qualitätssicherung
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYS __DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYSTEME IM BETON
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYSTEME IM BETON
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYS
__Architektur / Hochbau __Architektur / Hochbau
__Architektur / Hochbau
HINWEIS__Bauzustände HINWEIS__BauzuständeDie Planung und Bemessung von Bauzuständen, temporären Unterstützungen sowie der Montageabläufe ist nicht Bestandteil der statischen Berechnung. Diese Leistungen für Traggerüste der Bemessungsklasse A nach DIN EN 12812 sind durch das ausführende Unternehmen eigenverantwortlich als Nebenleistung zu erbringen.
HINWEIS__Bauzustände
HINWEIS__Besondere Leistungen HINWEIS__Besondere LeistungenBesondere Maßnahmen für Bauzwischenzustände sind im Bauteil B wie folgt zu berücksichtigen:-- Errichtung über den Grundriss des EG auskragender Geschosse,-- Errichtung wandartiger Träger im 2. OG,-- Unterstützung Ortbetonunterzug unter wandartigem Träger im 1. OG,-- Errichtung 2 St Vierendeelträger im 2. OG,-- Unterstützung von Deckenfeldern der Spannbetonhohldielen in einer Höhe > 7 - 8 m über der Aufstellfläche der zur Herstellung erforderlichen Traggerüste siehe Titel 05.03.Die Abläufe und Arbeitsfugen zur Herstellung des Vierendeelträgers, sowie die zugehörigen Abstützlasten, sind dem Schalplan zu entnehmen. Die Abstützdauer und -last für die Herstellung der wandartigen Träger sind auf dem Schalplan angegeben.
HINWEIS__Besondere Leistungen
HINWEIS__Lastangaben HINWEIS__LastangabenWichtig: Die vom Tragwerksplaner angegebenen Abstützungslasten berücksichtigen keine Ausbaulasten!
HINWEIS__Lastangaben
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYS __DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYSTEME IM BETON
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYSTEME IM BETON
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYS
__Architektur / Hochbau __Architektur / Hochbau
__Architektur / Hochbau
__Elektroinstallationen __Elektroinstallationen
__Elektroinstallationen
__Auflager Balkenstoß / Gelenkausbildung __Auflager Balkenstoß / Gelenkausbildung
__Auflager Balkenstoß / Gelenkausbildung
__Konsolen / Anschlüsse __Konsolen / Anschlüsse
__Konsolen / Anschlüsse
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYS __DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYSTEME IM BETON
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYSTEME IM BETON
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYS
__Architektur / Hochbau __Architektur / Hochbau
__Architektur / Hochbau
__Elektroinstallationen __Elektroinstallationen
__Elektroinstallationen
__TGA-M - Heizung, Lüftung, Sanitär __TGA-M - Heizung, Lüftung, Sanitär
__TGA-M - Heizung, Lüftung, Sanitär
__DETAILS __DETAILS
__DETAILS
__BESONDERE LEISTUNGEN __BESONDERE LEISTUNGEN
__BESONDERE LEISTUNGEN
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYS __DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYSTEME IM BETON
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYSTEME IM BETON
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYS
__TGA-M - Heizung, Lüftung, Sanitär __TGA-M - Heizung, Lüftung, Sanitär
__TGA-M - Heizung, Lüftung, Sanitär
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYS __DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYSTEME IM BETON
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYSTEME IM BETON
__DURCHBRÜCHE / EINBAUTEILE / VERLEGESYS
HINWEIS__Schutzmaßnahmen HINWEIS__SchutzmaßnahmenZum Schutz der oberflächenfertigen Fertigteiltreppen sind besondere Leistungen zum Schutz während der Bauzeit erforderlich. Diese sind in den nachfolgenden Positionen zu kalkulieren. Die Längervorhaltung über den Zeitpunkt der Abnahme hinaus wird in gesonderten Positionen vergütet.
HINWEIS__Schutzmaßnahmen
HINWEIS__Kalkulations- und Abrechnungshi HINWEIS__Kalkulations- und Abrechnungshinweise
HINWEIS__Kalkulations- und AbrechnungshinweiseDie Abrechnung der Bewehrung für die Fertigteile des Titels 05. erfolgt nach den Stahllisten des vom Bauherrn beauftragten Statikers oder den vom AN zu liefernden Stahllisten.Zu bewehren sind in der Mehrzahl schlanke Bauteile wie Stützen und Unterzüge sowie Fertigteiltreppen.Bewehrungsstahl, der als Einbauteil (Dorn) zur Herstellung von Fertigteilverbindungen beim Einbau einzulegen ist, wird in gesonderten Positionen erfasst und darf nicht zusätzlich über die Stahllisten nach Gewicht abgerechnet werden.
HINWEIS__Kalkulations- und Abrechnungshi
HINWEIS__Bewehrungsaufteilung HINWEIS__Bewehrungsaufteilung
Die Tonnage der Bewehrung wurde über Kennwerte vom Tragwerksplaner ermittelt.
Die Aufteilung der Tonnage auf die nachfolgenden Bewehrungspositionen wurde geschätzt. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Mengen der vom Prüfingenieur bestätigten Stahllisten des AN für die Fertigteile.Die Bewehrung der Ringanker ist über den Bewehrungsstahl der Ortbetonbauteile im Titel 04. abzurechnen!
HINWEIS__Bewehrungsaufteilung
__RANDBALKEN ACHSE 8 __RANDBALKEN ACHSE 8
__RANDBALKEN ACHSE 8
__FT-SOCKEL __FT-SOCKEL
__FT-SOCKEL
__FT-ATTIKA __FT-ATTIKA
__FT-ATTIKA
HINWEIS__Anforderungen Stahlbau HINWEIS__Anforderungen StahlbauFür die Stahlbauteile gilt die Ausführungsklasse EXC2 gemäß DIN EN 1993-1-1/A1.Der AN muss zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen für die Herstellung der Stahlkonstruktionen über die entsprechenden Nachweise der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090 und die erforderlichen Schweißzertifikate verfügen.
HINWEIS__Anforderungen Stahlbau
HINWEIS__Ausführungszeitpunkt Treppe For HINWEIS__Ausführungszeitpunkt Treppe Forum
HINWEIS__Ausführungszeitpunkt Treppe ForumDie Treppenanlage im zweigeschossigen Forum kann erst nach Erreichen der Tragfähigkeit der darüberliegenden, tragenden Stahlbetonkonstruktionen des 2. OG (Vierendeelträger) errichtet werden.Der Einbauort kann zu diesem Zeitpunkt nicht mehr von oben per Kran angedient werden! Erdgeschossige Einbringwege für Hebezeuge sind unter Berücksichtigung einer lichten Höhe von max. 3,16 m zu planen. Die lichte Höhe vom Aufstellort auf der Bodenplatte EG bis zur UK der Träger oberhalb der Treppenanlage beträgt ca. 7,91 m.
HINWEIS__Ausführungszeitpunkt Treppe For
__MOBILE TRENNWÄNDE __MOBILE TRENNWÄNDE
__MOBILE TRENNWÄNDE
__AUSSENTREPPE __AUSSENTREPPE
__AUSSENTREPPE
HINWEIS__Dokumentation / qualifizierte E HINWEIS__Dokumentation / qualifizierte Eigenüberwachung
HINWEIS__DokumentationIm Leistungsumfang der ausgeschriebenen Abdichtungsarbeiten ist die Prüfung und Dokumentation bei Abdichtungen mit kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC) einzukalkulieren. Zur Qualitätsüberwachung ist eine qualifizierte Eigenüberwachung zum Nachweis der Schichtdickenanforderung durchzuführen. Die dem AG auzuhändigende Dokumentation muss die Kontrolle der Verbrauchsmenge und der Nassschichtdicke an mind. 20 diagonal über die Fläche verteilten Messpunkten pro 100 m² sowie eine zerstörende Referenzprobe umfassen.
HINWEIS__Dokumentation / qualifizierte E
Vorbemerkung zu unterschiedliche Einbaus Vorbemerkung zu unterschiedliche Einbausituationen
Vorbemerkung zu unterschiedliche Einbausituationen
Die herzustellenden Grundleitungen für das
Friedrich-Spee-Gymnasium
unterteilen sich in unterschiedliche Einbausituation
und daraus
resultierenden Leistungsbeschreibungen. Die jeweiligen
Einbausituation
lassen sich anhand der Ausfürhungspläne nachvollziehen
und sind in
diesem Leistungsverzeichnes in jeweiligen
Titeln/Untertiteln
untergeordnet.
Für alle angebotenen Positionen gilt:
liefern und betriebsfertig zu verlegen.
Vor der Verlegung der Grundleitungen und
Grundleitungsanschlüssen sind die Örtlichkeiten auf
Richtigkeit zu prüfen und mit dem zuständigen
Bauleiter bzw. TGA Büro abzustimmen.
Alle verlegten Leitungen des AG sind im offenen Graben
zu dokumentieren, einzumessen und fotographisch
aufzunehmen. Zu jedem Aufmaß sind die Fotos der
jeweiligen Kanalstränge ( fotographiert im offenen
Graben) hinzuzufügen.
Die Stadt Geldern (Bereich Tiefbau) Herr Kubasik 02831
398343 ist vor dem Verschließen (überschütten) der
Leitungen zur Sichtung einzuladen.
Erst nach Sichtung durch den Beauftragten der Stadt
Geldern dürfen die Kanaltrassen wieder verfüllt werden.
Die Erschwernisse zur Herstellung der Gräben und
Leitungen sind in die Positionen einzurechen.
Die Bestandsleitungen der aktuellen Entwässerunganalge
sind vor der Ausführung der Arbeiten der Neuverlegung
nicht zurückgebaut. Sollte beim Aushub der Gräben für
die neuen Leitungen
Bestandsleitungen angetroffen werden, sind diese im
Bereich der Gräben zurückzubauen und fachgerecht zu
verschließen.
Vorbemerkung zu unterschiedliche Einbaus
Anmerkung: Anmerkung:
Die fettführenden Grundleitungen werden in der
Bodenplatte verlegt.
Diese sind positionssicher zu fixieren. Die Fixierung
erfolgt unabhängig von der Bewehrung mittels
Rohrstützen/Rohrschellen, sodass die vorgeschriebene
Lage eingehalten wird. Leitungen dürfen nicht an der
Bewehrung befestigt oder auf ihr aufliegen. Während des
Betonierens ist die Lager der Rohre dauerhaft zu
sichern, um Verschiebung, Setzung oder Auftrieb zu
verhindern.
Anmerkung:
Anmerkung: Anmerkung:
Dichtungen für die fetthaltigen Abwässer.
An jeder Muffe der Fettleitung muss eine fettresistente
Dichtung (NBR Dichtring) eingebracht werden.
Anmerkung:
Anmerkung: Anmerkung:
Alle Winkelgrade
Anmerkung:
Anmerkung: Anmerkung:
Alle Winkelgrade
Anmerkung:
HINWEIS__Sichtbetonkosmetik HINWEIS__SichtbetonkosmetikSichtbetonkosmetik wird für Bereiche und an Bauteilen geplant, wo sich das angestrebte Gestaltungsbild der Sichtbetonoberflächen fertigungs- und planungsbedingt nicht auf anderem Wege herstellen lässt.Ziel der Sichtbetonkosmetik ist es, unterschiedliche Qualitäten der Oberflächen einander anzugleichen, so dass ein möglichst einheitliches und gleichmäßiges Gesamtbild entsteht.Die nachfolgenden Positionen werden nicht vergütet, wenn die Notwendigkeit für eine betonkosmetische Überarbeitung von Sichtbetonflächen aus einem Nicht-Erreichen der definierten Sichtbetonanforderungen, mangelhaften Leistungen oder Beschädigungen resultiert, die der AN zu vertreten hat. Partielle Spachtelarbeiten zur Ausbesserung und Reprofilierung von Beschädigungen sind zu Lasten des AN im Zuge der Sichtbetonkosmetik durchzuführen.
HINWEIS__Sichtbetonkosmetik
HINWEIS_Bedingungen Die Notwendigkeit der Stundenlohnleistungen ist vor Ausführung durch den AN schriftlich darzulegen.
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte sind nur auf Anordnung des AG's bzw. der OÜ auszuführen. Angeboten wird ein Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft, der sämtliche Aufwendungen enthält. Die Vergütung erfolgt nach den der Qualifikation des eingesetzten Mitarbeiters entsprechenden Stundensätzen.Die Nachweise zu Stundenlohnarbeiten müssen arbeitstäglich vom AN vorgelegt werden, ausschließlich der AG ist zeichnungsberechtigt. Die Abzeichnung durch den AG erfolgt wöchentlich. Verspätet vom AN vorgelegte Nachweise werden nicht berücksichtigt. Nicht vom AG unterzeichnete Stundenlohnnachweise sind nicht vergütungsfähig.Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätzen (€?/h = Euro pro Stunde) gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauchs. Die Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Sie gelten unabhängig von der Zahl der abgerechneten Stunden.
Wegegelder und Kfz-Kosten sind in den Summen enthalten und dürfen nicht gesondert berechnet werden.Die Stundenverrechnungssätze enthalten:den tatsächlichen Lohn (einschl. vermögenswirksamer Leistungen)die Zuschläge für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage, Lohn- und Gehaltsnebenkosten.Nicht enthalten sind Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
HINWEIS_Bedingungen
HINWEIS_Zuschläge l ;
Hinweis_Zuschläge
Sollten Nacht - oder Sonn- und Feiertagsarbeiten anfallen gelten folgende Zuschläge,
vom Bieter einzutragen:
Überstunden bis 22:00 Uhr
%
Überstunden nach 22:00 Uhr
%
Sonn - und Feiertagsarbeiten bis 22:00 Uhr
%
Sonn - und Feiertagsarbeiten nach 22:00 Uhr
%
HINWEIS_Zuschläge
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Kranfahrer
01.__.0010
Kranfahrer
11,00
Mon
04 BETON-/STAHLBETONARBEITEN - Ortbeton
04
BETON-/STAHLBETONARBEITEN - Ortbeton
04.01 STB.-BODENPLATTEN / GRÜNDUNG
04.01
STB.-BODENPLATTEN / GRÜNDUNG
04.02 STB.-WÄNDE, KONSOLEN
04.02
STB.-WÄNDE, KONSOLEN
04.03 STB.-STÜTZEN
04.03
STB.-STÜTZEN
04.04 STB.-DECKEN, KONSOLEN
04.04
STB.-DECKEN, KONSOLEN
04.05 STB.-UZ/ÜZ, BALKEN, KONSOLEN
04.05
STB.-UZ/ÜZ, BALKEN, KONSOLEN
04.07 BEWEHRUNG
04.07
BEWEHRUNG
04.08 EINBAUTEILE TWP / BEWEHRUNGSANSCHLÜSSE
04.08
EINBAUTEILE TWP / BEWEHRUNGSANSCHLÜSSE
05 BETON-/STAHLBETONARBEITEN - Fertigteile
05
BETON-/STAHLBETONARBEITEN - Fertigteile
05.01 FERTIGTEILSTÜTZEN
05.01
FERTIGTEILSTÜTZEN
05.02 FERTIGTEIL-UZ/ÜZ, BALKEN, SOCKEL, KONSOLEN
05.02
FERTIGTEIL-UZ/ÜZ, BALKEN, SOCKEL, KONSOLEN
05.03 SPANNBETON-HOHLKÖRPERDECKEN
05.03
SPANNBETON-HOHLKÖRPERDECKEN
05.04 FERTIGTEILTREPPEN
05.04
FERTIGTEILTREPPEN
05.06 EINBAUTEILE TWP / BEWEHRUNGSANSCHLÜSSE
05.06
EINBAUTEILE TWP / BEWEHRUNGSANSCHLÜSSE
07 DÄMM- UND ABDICHTUNGSARBEITEN
07
DÄMM- UND ABDICHTUNGSARBEITEN
07.02 DÄMMARBEITEN
07.02
DÄMMARBEITEN