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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Allgemeine Baubeschreibung Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichen Areal des Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke. Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten Stadthäusern (Townhouses), die nicht Vertragsbestandteil sind. Die Stadthäuser werden zum späteren Zeitpunkt errichtet. Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend aus acht separaten Häusern (L-S) mit vier Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet. Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich bzw. südlich und nördlich verlaufenden Grundstücksgrenze. Die blockrandähnliche Bebauung ist in acht Häuser unterteilt (L-S). Die Wohneinheiten werden als Mietwohnungen vermarktet. Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als Gebäudeklasse 4 definiert. Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen Festsetzungen. Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5, wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert. Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei. Termine und Fristen: Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan Angaben zur Baustelle: Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und Entsorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten Bauarbeiten in mobiler Ausführung. Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über die B6, Abfahrt Messe Nord auf die Weltausstellungsallee und dann über die Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld. Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die Erschwernisse sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet "Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt! Baugrund Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/ Grundwassermonitoring: siehe geotechnische Berichte und ergänzende Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019, 07.09.2021 Lage und Transportwege auf dem Grundstück: Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße: Breite: 6,00 m Höhe: 6,00 m Tragfähigkeit: SLW 60 Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Sonstige Baustelleneinrichtung Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß Baustelleneinrichtung für: Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen Mobile Stromversorgung:    vom AN zu erbringen Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen Art/Lage der Lagerplätze: gem. Baustelleneinrichtungsplan Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den AN gestellt und sind in der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Sonstige Angaben zur Baustelle: Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar. Schutz vorhandenen Bewuchses: Nicht erforderlich Kampfmittel: Auf dem Grundstück befindet sich ein Verdachtspunkt, hier Bombenkrater. Sondierung wird durchgeführt. Schutzgebiete oder Schutzzeiten: Keine Baubesprechungen: Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten, hat der Auftragnehmer der Objektüberwachung schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können. Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im Namen des Auftragnehmers zu handeln. Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN zwei Wochen vor und während der Durchführung seiner Bauleistungen den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Baustelleneinrichtung des AN: Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach Beendigung zurückzubauen. Bauschild und Werbemittel: Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Sicherungsmaßnahmen: Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: ·    Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt      werden sollen. ·    Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß Arbeitsschutzgesetz ·    Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere      Vorschriften gefordert werden. ·    Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der      Baustelleneinrichtung notwendig sind. ·    Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich. ·    sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen. Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und verantwortlich. Der Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für die frist- und sachgerechte Aufstellung der Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten Bauabläufe. Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es dürfen keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren, Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende Stoffe ausgegossen werden!! Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Richtlinien für die Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden nicht gesondert vergütet. Es sind gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit RAL-Gütezeichen zu verwenden. In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der Bauleitung für alle verwendeten Baustoffe die Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben. Abnahmen: Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Abnahmedokumentation. Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Für technische Anlagen gilt: Entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Schließanlage - Bauschließanlage Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebene Schließanlage ist ausschließlich als Bauschließanlage zu verstehen. Ausführungszeitraum: Die Montage der Bauschließanlage ist je nach Baufortschritt einzuplanen. Ausführungsbeginn: Montierte Hauseingangs-, Treppenhaus-, Technikraum- und Wohnungseingangstüren sind durch das montierende Gewerk direkt durch die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Profilzylinder auszustatten. Ausführungsende: Mit Übergabe an den Nutzer/Bauherrn Bereitstellung der Komponenten während der Bauzeit: Die Bereitstellung der komponenten der Schließanlage ist durch den AN Schließanlage zu gewährleisten. Die Koordinierung der Bauabläufe in Bezug auf die Bereitstellungszeiträume obliegt dem AN und wird nicht gesondert vergütet. Übergabe Schlüssel der Schließgruppen: Die Schlüsselverwaltung während des Baubetriebes und die Weitergabe der Schlüssel inkl. Sicherstellung der Rückgabe obliegt dem AN. Durch den AN sind der örtlichen Bauüberwachung des AG je Schließgruppe 2 Stück Schlüssel unaufgefordert zu übergeben.
Allgemeine Leistungsbeschreibung Schließanlage -
1 Schließanlage
1
Schließanlage
1. 1 Schließplan
1. 1
Schließplan
1. 2 Mechanische Schließung
1. 2
Mechanische Schließung
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2. 1 Stundenlohnarbeiten
2. 1
Stundenlohnarbeiten