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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Vorbemerkungen
Allgemeine Baubeschreibung
Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichen Areal des
Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das
Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke.
Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die
Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten
Stadthäusern (Townhouses), die nicht
Vertragsbestandteil sind. Die Stadthäuser werden zum
späteren Zeitpunkt errichtet.
Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die
Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend
aus acht separaten Häusern (L-S) mit vier
Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer
Tiefgarage.
Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der
Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau
nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau
sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet.
Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich
bzw. südlich und nördlich verlaufenden
Grundstücksgrenze. Die blockrandähnliche Bebauung ist
in acht Häuser unterteilt (L-S).
Die Wohneinheiten werden als Mietwohnungen vermarktet.
Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe
von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils
nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als
Gebäudeklasse 4 definiert.
Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg
Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen
Festsetzungen.
Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5,
wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit
unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert.
Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben.
Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur
Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei.
Termine und Fristen: Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan
Angaben zur Baustelle:
Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von
Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie
den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld
ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist
versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und
Entsorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten
Bauarbeiten in mobiler Ausführung.
Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über
die B6, Abfahrt Messe Nord auf die
Weltausstellungsallee und dann über die
Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld.
Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte
gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine
bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem
Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur
bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die
Erschwernisse sind in den Einheitspreisen
einzukalkulieren.
Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet
"Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden
Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt!
Baugrund
Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/
Grundwassermonitoring:
siehe geotechnische Berichte und ergänzende
Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019,
07.09.2021
Lage und Transportwege auf dem Grundstück:
Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße:
Breite: 6,00 m
Höhe: 6,00 m
Tragfähigkeit: SLW 60
Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur
Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den
Einheitspreisen einzukalkulieren.
Sonstige Baustelleneinrichtung
Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß
Baustelleneinrichtung für:
Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen
Mobile Stromversorgung: vom AN zu erbringen
Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen
Art/Lage der Lagerplätze:
gem. Baustelleneinrichtungsplan
Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der
örtlichen Objektüberwachung abzustimmen.
Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den
AN gestellt und sind in der Baustelleneinrichtung
einzukalkulieren.
Sonstige Angaben zur Baustelle:
Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur
über eine Baustraße erreichbar.
Schutz vorhandenen Bewuchses:
Nicht erforderlich
Kampfmittel:
Auf dem Grundstück befindet sich ein Verdachtspunkt,
hier Bombenkrater.
Sondierung wird durchgeführt.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten:
Keine
Baubesprechungen:
Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der
Arbeiten, hat der Auftragnehmer der Objektüberwachung
schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter
(Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die
auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung
und Qualifikation besitzen und fließend deutsch
sprechen, lesen und schreiben können.
Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen
der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im
Namen des Auftragnehmers zu handeln.
Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen
hat der AN zwei Wochen vor und während der Durchführung
seiner Bauleistungen den Fachbauleiter oder einen
bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden.
Baustelleneinrichtung des AN:
Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN
ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der
örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom,
Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind
eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach
Beendigung zurückzubauen.
Bauschild und Werbemittel:
Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere
Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet.
Sicherungsmaßnahmen:
Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung
verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der
Arbeiten, dem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur
Verfügung zu stellen:
· Namensliste der Ersthelfer und der
Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt
werden sollen.
· Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß
Arbeitsschutzgesetz
· Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese
durch Vorschriften der BG oder andere
Vorschriften gefordert werden.
· Sachkundenachweis für Eingriffe in den
Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der
Baustelleneinrichtung notwendig sind.
· Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit
erforderlich.
· sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten
Unterlagen.
Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der
Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit
bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle
zuständig und verantwortlich. Der
Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für
die frist- und sachgerechte Aufstellung der
Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten
Bauabläufe.
Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle
erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur
Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art
auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es dürfen
keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren,
Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende
Stoffe ausgegossen werden!!
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass
während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften
sowie die Richtlinien für die Sicherung der
Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den
Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und
die anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.
Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und
Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor
Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und
Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen
vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten
Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher
Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden
nicht gesondert vergütet. Es sind
gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit
RAL-Gütezeichen zu verwenden.
In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der
Bauleitung für alle verwendeten Baustoffe die
Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen
ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben.
Abnahmen:
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen
und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig
bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter
gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und
Zusammenstellung der Unterlagen für die
Abnahmedokumentation.
Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung
durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und
die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu
stellen.
Für technische Anlagen gilt:
Entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Schließanlage -
Bauschließanlage
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebene
Schließanlage ist ausschließlich als Bauschließanlage
zu verstehen.
Ausführungszeitraum:
Die Montage der Bauschließanlage ist je nach
Baufortschritt einzuplanen.
Ausführungsbeginn:
Montierte Hauseingangs-, Treppenhaus-, Technikraum- und
Wohnungseingangstüren sind durch das montierende Gewerk
direkt durch die in diesem Leistungsverzeichnis
beschriebenen Profilzylinder auszustatten.
Ausführungsende:
Mit Übergabe an den Nutzer/Bauherrn
Bereitstellung der Komponenten während der Bauzeit:
Die Bereitstellung der komponenten der Schließanlage
ist durch den AN Schließanlage zu gewährleisten.
Die Koordinierung der Bauabläufe in Bezug auf die
Bereitstellungszeiträume obliegt dem AN und wird nicht
gesondert vergütet.
Übergabe Schlüssel der Schließgruppen:
Die Schlüsselverwaltung während des Baubetriebes und
die Weitergabe der Schlüssel inkl. Sicherstellung der
Rückgabe obliegt dem AN.
Durch den AN sind der örtlichen Bauüberwachung des AG
je Schließgruppe 2 Stück Schlüssel unaufgefordert zu
übergeben.
Allgemeine Leistungsbeschreibung Schließanlage -
1 Schließanlage
1
Schließanlage
1. 1 Schließplan
1. 1
Schließplan
1. 2 Mechanische Schließung
1. 2
Mechanische Schließung
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2. 1 Stundenlohnarbeiten
2. 1
Stundenlohnarbeiten