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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Vorbemerkungen
Allgemeine Baubeschreibung Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichen Areal des Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke. Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten Stadthäusern (Townhouses), die nicht Vertragsbestandteil sind. Die Stadthäuser werden zum späteren Zeitpunkt errichtet. Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend aus acht separaten Häusern (L-S) mit vier Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet. Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich bzw. südlich und nördlich verlaufenden Grundstücksgrenze. Die blockrandähnliche Bebauung ist in acht Häuser unterteilt (L-S). Die Wohneinheiten werden als Mietwohnungen vermarktet. Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als Gebäudeklasse 4 definiert. Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen Festsetzungen. Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5, wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert. Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei. Termine und Fristen: Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan Angaben zur Baustelle: Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und Entsorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten Bauarbeiten in mobiler Ausführung. Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über die B6, Abfahrt Messe Nord auf die Weltausstellungsallee und dann über die Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld. Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die Erschwernisse sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet "Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt! Baugrund Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/ Grundwassermonitoring: siehe geotechnische Berichte und ergänzende Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019, 07.09.2021 Lage und Transportwege auf dem Grundstück: Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße: Breite: 6,00 m Höhe: 6,00 m Tragfähigkeit: SLW 60 Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Sonstige Baustelleneinrichtung: Ver.- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß Baustelleneinrichtung für: Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen Mobile Stromversorgung: vom AN zu erbringen Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen Art/Lage der Lagerplätze: gem. Baustelleneinrichtungsplan Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den AN gestellt und sind in der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Sonstige Angaben zur Baustelle: Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar. Schutz vorhandenen Bewuchses: Nicht erforderlich Kampfmittel: Auf dem Grundstück befindet sich ein Verdachtspunkt, hier Bombenkrater. Sondierung wird durchgeführt. Schutzgebiete oder Schutzzeiten: Keine. Baubesprechungen: Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten, hat der Auftragnehmer der Objektüberwachung schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können. Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im Namen des Auftragnehmers zu handeln. Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN zwei Wochen vor und während der Durchführung seiner Bauleistungen den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Baustelleneinrichtung des AN: Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach Beendigung zurückzubauen. Bauschild und Werbemittel: Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Sicherungsmaßnahmen: Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: ·    Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt      werden sollen. ·    Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß Arbeitsschutzgesetz ·    Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere      Vorschriften gefordert werden. ·    Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der      Baustelleneinrichtung notwendig sind. ·    Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich. ·    sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen. Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und verantwortlich. Der Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für die frist- und sachgerechte Aufstellung der Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten Bauabläufe. Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es dürfen keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren, Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende Stoffe ausgegossen werden!! Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Richtlinien für die Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher Unterlagen, wie auch ggf. nötige Laborversuche, werden nicht gesondert vergütet. Es sind gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit RAL-Gütezeichen zu verwenden. In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der Bauleitung für alle verwendeten Baustoffe die Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben. Abnahmen: Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Abnahmedokumentation. Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Für technische Anlagen gilt: Entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Estricharbeiten Für die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten insbesonders die Bestimmungen des Leistungsbereiches: Estricharbeiten DIN 18 353 Soweit nachfolgend nicht abweichend davon ausgeschrieben wird und soweit nicht andere DIN-Vorschriften mitbeachtet werden müssen. Die Leistungen der Ziffer 4.1 ff gehören zu den vertraglichen Leistungen. Die Einheitspreise verstehen sich für Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien, einschl. Transport, Transporteinrichtungen, Geräte und der Kosten für: Diebstahlsichere Lagerung des Materials; Verschnitt; Schutz gegen zu rasches und ungleichmäßiges Austrocknen; Reinigen des Untergrundes (ausgenommen feste Beton- und Mörtelreste und grober Bauschutt); Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art; Sicherungen von Installationen, vor allem soweit solche auf dem Untergrund verlegt sind; Wiedereinbau von Abschrankungen; Fugenanordnung und Verdübelung. Der AN verpflichtet sich, die sach- und fachgerechte Anordnung von Dehnungsfugen vor Beginn der Arbeiten zu kontrollieren und ggf. mit dem Architekten abzustimmen. Bei Nichtbeachtung und Auftreten von Rissen und Beschädigungen trägt der AN sämtliche daraus resultierende Sanierungskosten, einschl. die der Folgegewerke. Im Übrigen sind die Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerwerke und die Vorbedingungen und Hinweise für die Verlegung schwimmender Estriche, herausgegeben von der Bundesfachgruppe Estrich im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, zu beachten. Die Estrichflächen sind nach dem Abziehen absolut eben zu glätten. Die Bestimmungen der Gütegemeinschaft Hartschaum e.V. sind zu erfüllen. Die Herstellervorschriften für die Verlegung von Zementestrich auf Fußbodenheizungen sind von dem jeweiligen Gewerk "Heizungsbau" rechtzeitig anzufordern und genauestens zu beachten! Dämmschichten, Schaumkunststoffplatten oder Mineralfaserplatten sind im Verband zu verlegen und dicht zu stoßen. Bei mehreren Lagen muss eine allseitige Fugenüberdeckung gewährleistet sein. Unter den Anschlagschienen ist die Dämmschicht durchzulegen. Dämmschichten in den Treppenräumen sind erst nach Estrichverlegung in den Wohnungen zur Vermeidung von unzulässigem Zusammendrücken und Beschädigen bei Estrichtransport einzubringen. Abdeckung der Dämmstoffe (in Bereichen ohne Fußbodenheizung) mit einer nackten Bitumenpappe 250 g/qm oder gleichwertig entspr. DIN 4109, oder geeigneter Folie. Die Abdeckung ist an den Anschlüssen bis auf Höhe der Randisolierung hochzuziehen und die einzelnen Bahnen müssen sich an den einzelnen Stößen ausreichend, jedoch mind. 10 cm überlappen. Zement-/ Anhydritestriche. Biegezugfestigkeit, Druckfestigkeit und Dicken nach DIN 4109 Bl. 4. Mit glatter und geschlossener Oberfläche, verschleißfest während des Baubetriebs. Soweit erforderlich, sind Fugen anzuordnen, vor allem beim Vorhandensein einspringender Ecken, bei zu großen Flächen und bei Einzellasten. Bei höheren Verkehrslasten wird nach einer bes. Pos. eine Bewehrung verlangt bzw. Spezialestriche eingebaut. Das Aufmaß erfolgt nach den Werkplänen, wobei die Rohbaumaße zugrunde gelegt werden. Estriche, Dämmschichten, Bitumenpappen, Folien und Bewehrungen werden nach qm abgerechnet, wobei die Grundfläche des belegten Unterbodens maßgebend ist. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h., Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind (z. B. notwendige Estrichabschnitte durch Anlegen von Fugen gem. DIN). Schutzmaßnahmen: Schutzmaßnahmen gegen zu schnelles Austrocknen des Estrichs sind vorzusehen. Der Bieter berücksichtigt diesen Aufwand bei der jeweiligen Estrichposition. Nach Fertigstellung des Estrichs sind die Räume durch den AN gegen unbeabsichtigtes Betreten zu sichern. An geeigneter Stelle sind das Datum der Fertigstellung des Estrichs sowie das Datum der Benutzbarkeit gut lesbar zu vermerken. Diese Leistungen sind Bestandteil der jeweiligen Estrichposition und entsprechend mit einzukalkulieren. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach der Rohbau-Abmessung des belegten Raumes auf Grundlage der Architektenpläne Schnittstellen: Die Leistungsbeschreibung basiert auf nachfolgend beschriebener Schnittstelle den Bodenaufbau betreffend: Die Ausgleichsdämmung, Trittschalldämmung bei Estrichen ohne Fußbodenheizung, Randdämmstreifen, Fugenprofile werden durch den AN Estrichleger eingebaut, Tackerplatte mit Trittschalldämmung und Trennlage  und Fußbodenheizung werden durch den AN Heizung verlegt, der Estricheinbau erfolgt wiederum durch den AN Estrich.
Allgemeine Leistungsbeschreibung Estricharbeiten
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Es werden nur die im Folgenden aufgeführte besondere Baustelleneinrichtung auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung zusätzlich ausgeführt und abgerechnet.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet
2 Vorbereitende Arbeiten
2
Vorbereitende Arbeiten
2.__. 1 Schutzmaßnahmen Abkleben von bodentiefen Fenstern, Fensterbänken und Türen mit Pappe oder geeigneter Folie Höhe bis ca. 1,00 m inkl. Entfernen und Entsorgen nach Gebrauch
2.__. 1
Schutzmaßnahmen
200,00
m2
2.__. 2 Randdämmstreifen PE Liefern und Einbauen eines Randdämmstreifens PE-Schaum Dicke: ca. 10 mm mit Fuß und Folienlasche komplett liefern, fachgerecht und fertig einbauen dicht verkleben Höhe (ohne Fuß): bis 100 mm
2.__. 2
Randdämmstreifen PE
10.088,00
m
2.__. 3 Randdämmstreifen Steinwolle Liefern und Einbauen eines Randdämmstreifens. aus Steinwolle Nichtbrennbar, Baustoffklasse A1 (DIN 4102); Schmelzpunkt 1000°C Höhe: bis 100 mm Dicke 10 mm Einbauort: Treppenhäuser / notwendige Flure
2.__. 3
Randdämmstreifen Steinwolle
625,00
m
2.__. 4 Estrich abstellen, Estrichstärke 65 mm, Duschen Randschalung für Estrich, Estrich Abstellen im Bereich der bodengleichen Duschen, Estrichnenndicke: 65 mm Ausführung in Einzellängen von 1,2 bis 1,5 m
2.__. 4
Estrich abstellen, Estrichstärke 65 mm, Duschen
207,00
m
2.__. 5 Estrich abstellen, Estrichstärke 65 mm, Badewanne Randschalung für Estrich, Estrich Abstellen im Bereich der Badewannen, Estrichnenndicke: 65 mm Ausführung in Einzellängen
2.__. 5
Estrich abstellen, Estrichstärke 65 mm, Badewanne
75,00
m
2.__. 6 Estrich-Abstellwinkel, 145 x 90 mm, Aluminium Aufzugstüren Estrich-Abstellwinkel, Aluminiumabstellwinkel, in unterschiedlichen Längen und Höhen nach Angabe örtlicher Bauleitung liefern und vor dem Estricheinbau konstruktiv mit Dübel M8 montieren, Fußbodenaufbauhöhen von ca. 145 mm (bis OK Estrich) L-Profil 145 x 90 mm, Dicke ca. 3 mm. Die Abstellung sind höhen- und fluchtgerecht auf Stahlbeton zu fixieren. Der Höhenausgleich zum Rohbeton ist Bestandteil dieser Position. Dübel und Schrauben sind Bestandteil der Leistung. Der Mehraufwand für das Anarbeiten des Estrichs an die Abstellung ist Bestandteil dieser Leistung. Einbauort: Treppenhaus: Aufzugstüren
2.__. 6
Estrich-Abstellwinkel, 145 x 90 mm, Aluminium Aufzugstüren
51,00
m
3 Estrich auf Dämmschicht
3
Estrich auf Dämmschicht
3.__. 1 PE-Folie, 1-lagig als Trennlage PE-Folie, 1-lagig als Trennlage, Dicke d = 0,3 mm, Stöße überlappen mindestens 10 cm Grundfläche wird abgerechnet. Bereich: Alle Estrichflächen ohne Fußbodenheizung
3.__. 1
PE-Folie, 1-lagig als Trennlage
510,00
m2
3.__. 2 Bodendämmplatten EPS 040 DEO, 60 mm, 100 kPa Bodendämmplatten EPS nach DIN EN 13163 aus Polystyrol-Hartschaum unter schwimmenden Estrich Fußbodenaufbau: Wohnungen, Treppenhaus,WC und Bad ohne Dusche ab EG Untergrund: Rohdecke Dämmstoff: EPS Anwendungstyp: DEO dm Druckspannung bei 10% Stauchung: >=100 kPa Dynamische Steifigkeit s´= 10 MN/m3 Verkehrslast: 1,5 kN/m2 Dämmstoffdicke: 60 mm Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK) Brandverhalten: E Rohre und Elektroleitungen sind in der Wärmedämmung auszuschneiden und mit gebundener Perliteschüttung zu verfüllen.
3.__. 2
Bodendämmplatten EPS 040 DEO, 60 mm, 100 kPa
7.659,00
m2
3.__. 3 Bodendämmplatten EPS 040 DEO, 50 mm, 100 kPa - Dämmstoffdicke: 50 mm Fußbodenaufbau: WC mit Dusche
3.__. 3
Bodendämmplatten EPS 040 DEO, 50 mm, 100 kPa
736,00
m2
3.__. 4 Bodendämmplatten EPS 040 DEO, 60 mm, 150 kPa Fußbodenaufbau Treppenhaus Druckspannung bei 10% Stauchung: >=150 kPa Verkehrslast: 3,0 kN/m²
3.__. 4
Bodendämmplatten EPS 040 DEO, 60 mm, 150 kPa
486,00
m2
3.__. 5 Bodendämmplatte Steinwolle 1000°C in Türbereichen Bodendämmplatten aus Steinwolle, Schmelzpunkt 1000°C unter schwimmenden Estrich Fußbodenaufbau: Treppenhaus Untergrund: Rohdecke Dämmstoff: Steinwolle Schmelzpunkt 1000°C Anwendungstyp: DEO dm Druckspannung bei 10% Stauchung: >=60 kPA Verkehrslast: 3,0 kN/m² Dämmstoffdicke: 60 mm Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK) Brandverhalten: A1 Rohre und Elektroleitungen sind in der Wärmedämmung auszuschneiden und mit gebundener Perliteschüttung zu verfüllen.
3.__. 5
Bodendämmplatte Steinwolle 1000°C in Türbereichen
43,00
m2
3.__. 6 Trittschalldämmplatten EPS 040 DEO sg, 20 mm, Treppenhaus Trittschalldämmplatten EPS nach DIN EN 13163 unter schwimmenden Estrich Fußboden Treppenhaus Untergrund: Rohdecke Dämmstoff: EPS Anwendungstyp: DEO sg Dynamische Steifigkeit s´=50 MN/m³ Verkehrslast: 3,0 kN/m² Dämmstoffdicke: 20 mm Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK) Brandverhalten: E Rohre und Elektroleitungen sind in der Wärmedämmung auszuschneiden und mit loser Perliteschüttung zu verfüllen.
3.__. 6
Trittschalldämmplatten EPS 040 DEO sg, 20 mm, Treppenhaus
486,00
m2
3.__. 7 Trittschalldämmplatten EPS 040 DEO sg, 30 mm, Treppenhaus Zwischenpodeste KG Dämmstoffdicke: 30 mm Ausführung Treppenhaus KG Zwischenpodeste
3.__. 7
Trittschalldämmplatten EPS 040 DEO sg, 30 mm, Treppenhaus Zwischenpodeste KG
25,00
m2
3.__. 8 Heizestrich CT-C20-F4-S75-H55 Wohnräume schwimmender Zementestrich / Heizerstrich nach DIN 18560 mit der Bezeichnung CT-C20-F4-S75-H55 mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen und Ebenheitsanforderungen nach DIN 18202 Ausgabe 2013-04 Tabelle 3 Zeile 3, einschichtig. Oberfläche maschinell glätten, zur Aufnahme von Vinylbodenbelag Ausführung gemäß Planung Architekt. Untergrund Fußbodenheizungssystem des Gewerk TGA - Verkehrslasten bis 1,5 kN/m2 - Druckfestigkeitsklasse  20 N/mm2 DIN EN 13813 - Biegezugfestigkeitsklasse F4 DIN EN 13813 - Estrichnenndicke: 75 mm Fußbodenaufbau: Wohnräume (ohne Nassräume)
3.__. 8
Heizestrich CT-C20-F4-S75-H55 Wohnräume
7.501,00
m2
3.__. 9 Heizestrich CT-C20-F4-S65-H45, Bäder und WC schwimmender Zementestrich / Heizerstrich nach DIN 18560 mit der Bezeichnung CT-C20-F4-S65-H45 mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen und Ebenheitsanforderungen nach DIN 18202 Ausgabe 2013-04 Tabelle 3 Zeile 3, einschichtig. Oberfläche maschinell glätten, zur Aufnahme von Abdichtung und Fliesen Ausführung gemäß Planung Architekt. Untergrund Fußbodenheizungssystem des Gewerk TGA - Verkehrslasten bis 1,5 kN/m2 - Druckfestigkeitsklasse  C20 - Biegezugfestigkeitsklasse F4 DIN EN 13813 - Estrichnenndicke: 65 mm Fußbodenaufbau: Bäder und WC
3.__. 9
Heizestrich CT-C20-F4-S65-H45, Bäder und WC
894,00
m2
3.__. 10 Zementestrich CT-C25-F4-S65, 3,0 kN/m2 Treppenhaus schwimmender Zementestrich nach DIN 18560 mit der Bezeichnung CT-C25-F4-S65 mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen und Ebenheitsanforderungen nach DIN 18202 Ausgabe 2013-04 Tabelle 3 Zeile 3, einschichtig. Oberfläche maschinell glätten, zur Aufnahme von Fliesen. Ausführung gemäß  Planung Architekt. - Verkehrslasten bis 3 kN/m2 - Druckfestigkeitsklasse  C25 - Biegezugfestigkeitsklasse F4 DIN EN 13813 - Estrichnenndicke: 65 mm Fußbodenaufbau: Treppenhaus
3.__. 10
Zementestrich CT-C25-F4-S65, 3,0 kN/m2 Treppenhaus
486,00
m2
3.__. 11 Zementestrich CT-C25-F4-V55, 3,0 kN/m2 Treppenhaus Zwischenpodeste Zementestrich imm Verbund nach DIN 18560 mit der Bezeichnung CT-C25-F4-V55 mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen und Ebenheitsanforderungen nach DIN 18202 Ausgabe 2013-04 Tabelle 3 Zeile 3, einschichtig. Oberfläche maschinell glätten, zur Aufnahme von Fliesen. Ausführung gemäß  Planung Architekt. - Verkehrslasten bis 3 kN/m2 - Druckfestigkeitsklasse  C25 - Biegezugfestigkeitsklasse F4 DIN EN 13813 - Estrichnenndicke: 55 mm Fußbodenaufbau: Treppenhaus Zwischenpodeste
3.__. 11
Zementestrich CT-C25-F4-V55, 3,0 kN/m2 Treppenhaus Zwischenpodeste
67,00
m2
3.__. 12 Zementestrich CT-C25-F4-S45, 3,0 kN/m2 Treppenhaus Zwischenpodeste UG schwimmender Zementestrich nach DIN 18560 mit der Bezeichnung CT-C25-F4-S45 mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen und Ebenheitsanforderungen nach DIN 18202 Ausgabe 2013-04 Tabelle 3 Zeile 3, einschichtig. Oberfläche maschinell glätten, zur Aufnahme von Fliesen. Ausführung gemäß  Planung Architekt. - Verkehrslasten bis 3 kN/m2 - Druckfestigkeitsklasse  C25 - Biegezugfestigkeitsklasse F4 DIN EN 13813 - Estrichnenndicke: 45 mm Fußbodenaufbau: Treppenhaus Zwischenpodeste UG
3.__. 12
Zementestrich CT-C25-F4-S45, 3,0 kN/m2 Treppenhaus Zwischenpodeste UG
26,70
m2
3.__. 13 Estrichabsenkung für Fußbodenmatten / Reinabstreifer Im Bereich der Fußbodenmatten / Reinabstreifer ist die vorgenannte Estrichfläche um ca. 10 mm abzusenken. Ausführung als Teilfäche für eine Abstreifmatte - Abmessungen des Mattenrahmens: ca.c 1,30 x1,00 m - Abmessung der Vertiefung: ca. 1,30x1,00m - Zementestrich, CT-C25-F4-S65, 3,0 kN/m2 Die Positionierung der Teilfläche erfolgt vor Ort nach Abstimmung mit Architekt + Bauleitung in Eingangsbereichen Treppenhausflure
3.__. 13
Estrichabsenkung für Fußbodenmatten / Reinabstreifer
8,00
St
4 Verschiedenes + Fugen
4
Verschiedenes + Fugen
4.__. 1 Fugenplanung Vor Ausführung der Arbeiten ist der Bauleitung eine Planung über die vorgesehenen Fugen/Schwindfugen vorzulegen. Der Fugenplan beinhaltet alle durch das Gewerk Estrich einzubauenden Fugen: Scheinfugen Scheinfugen, kraftschlüssig verschlossen, Sollrissfugen Scheinfugen mit Sollriss Bewegungsfugen Bauwerksfugen
4.__. 1
Fugenplanung
1,00
PSCH
4.__. 2 Kerbschnitte/Scheinfugen schwimmender Estrich Herstellen von Kerbschnitten/Scheinfugen zur Vermeidung von Rissen z. B. in Türlaibungen der Innentüren/Zimmertüren unterhalb des Türblattes
4.__. 2
Kerbschnitte/Scheinfugen schwimmender Estrich
500,00
m
4.__. 3 Bewegungsfugen Ertsellen von Bewegungsfugen mit Estrich-Dehnfugenprofilen Abgestimmt auf die Estrichhöhen zur flächenbündigen Montage. Material: geschäumtes Plyethylen mit Aufstellfuß, mit Klebestreifen am Fuß zur Fixierung auf der Trennfolie Liefern und einbauen gem. Fugenplanung des AN und Bodenspiegel des Architekten Ausführung z. B. Übergang/Türlaibung Flur - Wohnung, In Wohnbereichen mit abgewinkelter Grundfläche
4.__. 3
Bewegungsfugen
237,00
m
4.__. 4 Bauwerksfugen Bauwerksfugen Übernehemen der bauseits ausgebildeten Bauwerksfuge über den gesamten Bodenaufbau Einsetzten eines geeigneten Fugenprofils entsprechend den Bodenaufbauhöhen
4.__. 4
Bauwerksfugen
80,00
m
5 Sonstiges + Nachbehandlung
5
Sonstiges + Nachbehandlung
5.__. 1 Messtellenmarkierungen im Bereich Heizestrich (2x pro Wohnung) Markierungen von möglichen Messstellen für CM-Feuchtigkeitsprüfungen im Bereich der Heizestriche im Zuge der Estricharbeiten erstellen und mit standfesten Kunststoff-Markern versehen (2x pro Wohnung)
5.__. 1
Messtellenmarkierungen im Bereich Heizestrich (2x pro Wohnung)
232,00
St
5.__. 2 Aufheizprotokoll Das Aufheizen des Heizestrichs abschnitts- /wohnungsweise gemeinsam mit der Haustechnik durchführen und protokollieren Abrechnung 1 Pauschal für alle Wohnungen
5.__. 2
Aufheizprotokoll
1,00
PSCH
5.__. 3 Feuchtigkeitsmessung Feuchtigkeitsmessung als CM-Messung  einschl. Protokollierung
5.__. 3
Feuchtigkeitsmessung
116,00
St
6 Estrich im Außenbereich
6
Estrich im Außenbereich
6.__. 1 Untergrund reinigen Betonoberfläche Reinigen des Untergrundes Betonoberfläche von allen haftmindernenden Stoffen, loser Verschmutzung, fester Verschmutzung, reinigen als Vorbereitung zum Einbringen des Leichtestrichs
6.__. 1
Untergrund reinigen Betonoberfläche
640,00
m2
6.__. 2 Leichtestrich als Gefälleestrich auf der Tiefgarage Leichtestrich als Gefälleestrich auf der Tiefgaragendecke Herstellen eines mineralischen, einkomponentigen, kunststoffmodifizierten Leichtestrichs als Verbundestrich. Aufbringen und entsprechende Vorbehandlung des Untergrundes ist gem. Herstellerangaben auszuführen. Einschließlich Haftbrücke gem. Herstellerangaben ganzflächig einbringen des Leichtestrichs auf die Betonoberfläche verdichten und plan abziehen. Nachbehandlung des Estrichmörtels lt Herstellerangaben. Mittlere Auftragshöhe :  50 cm Neigung bis 5 % Oberflächenbeschaffenheit geglättet Untergrund Betondecke: rauh Abrechnung erfolgt nach eingebautem Volumen Einheit : m3
6.__. 2
Leichtestrich als Gefälleestrich auf der Tiefgarage
320,00
m3
7 Stundenlohnarbeiten
7
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung des AGs ausgeführt werden. Nachweise hierfür sind täglich zur Anerkennung vorzulegen. Mit der Unterzeichnung dieses Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass die Verrechnungssätze der Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden Gültigkeit haben. Vor Ausführung der Arbeiten auf Nachweis sind die damit zu beschäftigenden Mitarbeiter namentlich zu benennen. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ggf. anhand von Nachweisen der Lohnbuchhaltung zu belegen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
7.__. 1 Stundensatz Facharbeiter Stundenlohnarbeiten für Vorarbeiter, Facharbeiter und Gleichgestellte (z. B. Spezialbaufacharbeiter, Baufacharbeiter, Obermonteure, Monteure, Gesellen, Maschinenführer, Fahrer und ähnliche Fachkräfte). Leistung nach besonderer Anordnung der Bauüberwachung. Anmeldung und Nachweis gemäß VOB/B.
7.__. 1
Stundensatz Facharbeiter
E
5,00
h
7.__. 2 Stundensatz Helfer Stundenlohnarbeiten für Werker, Helfer und Gleichgestellte (z. B. Baufachwerker, Helfer, Hilfsmonteure, Ungelernte, Angelernte). Leistung nach besonderer Anordnung der Bauüberwachung. Anmeldung und Nachweis gemäß VOB/B.
7.__. 2
Stundensatz Helfer
E
5,00
h