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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Allgemeine Baubeschreibung Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichem Areal des Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke. Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten Stadthäusern (Townhouses), die nicht Vertragsbestandteil sind. Die Stadthäuser werden zum späteren Zeitpunkt errichtet. Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend aus acht, separaten Häusern (L-S) mit vier Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet. Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich bzw. südlich und nördlich verlaufenden Grundstücksgrenze. Die blockrandähnliche Bebauung ist in acht Häuser unterteilt (L-S). Die Wohneinheiten werden als Mietwohnungen vermarktet. Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als Gebäudeklasse 4 definiert. Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen Festsetzungen. Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5, wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert. Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei. Termine und Fristen: Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan Angaben zur Baustelle: Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und Enstorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten Bauarbeiten in mobiler Ausführung. Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über die B6, Abfahrt Messe Nord auf die Weltausstellungsallee und dann über die Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld. Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die Erschwernisse sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet "Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt! Baugrund Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/ Grundwassermonitoring: siehe geotechnischer Berichte und ergänzende Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019, 07.09.2021 Lage und Transportwege auf dem Grundstück: Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße Breite: 6,00 m Höhe: 6,00 m Tragfähigkeit: SLW 60 Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Sonstige Baustelleneinrichtung Ver.- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß Baustelleneinrichtung für: Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen Mobile Stromversorgung:    vom AN zu erbringen Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen Art/Lage der Lagerplätze: gem. Baustelleneinrichtungsplan Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den AN gestellt und sind in der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Sonstige Angaben zur Baustelle: Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar. Schutz vorhandenen Bewuchses: Nicht erforderlich Kampfmittel: Auf dem Grundstück befindet sich ein Verdachtspunkt, hier Bombenkrater. Sondierung wird durchgeführt. Schutzgebiete oder Schutzzeiten: Keine. Baubesprechungen: Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten,hat der Auftragnehmer der Objekltüberwachung schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können. Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im Namen des Auftragnehmers zu handeln. Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN  zwei Wochen vor und während der Durchführung seiner Bauleistungen den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Baustelleneinrichtung des AN: Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach Beendigung zurückzubauen. Bauschild und Werbemittel: Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Sicherungsmaßnahmen: Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: ·    Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt      werden sollen. ·    Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß Arbeitsschutzgesetz ·    Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere      Vorschriften gefordert werden. ·    Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der      Baustelleneinrichtung notwendig sind. ·    Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich. ·    sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen. Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und verantwortlich. Der Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für die frist- und sachgerechte Aufstellung der Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten Bauabläufe. Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es dürfen keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren, Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende Stoffe ausgegossen werden !!. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Richtlinien für die Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden nicht gesondert vergütet. Es sind gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit RAL-Gütezeichen zu verwenden. In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der Bauleitung für alle verwendeten Baustoffe die Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben. Abnahmen: Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Abnahmedokumentation. Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Für technische Anlagen gilt: Entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Beschichtungsarbeiten 1. Allgemeines: Alle Arbeiten müssen den einschlägigen DIN-Normen und Bestimmungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik in ihrer jeweils neusten und gültigen Fassung entsprechen. Durch den AN sind vor Ausführung der Arbeiten Muster (Beschichtungsmuster), Produktbeschreibungen und Prüfzeugnisse über die vorgesehenen Bauteile bzw. Stoffe vorzulegen bzw. anzulegen. Insbesondere für die sichtbar bleibenden Bauteile ist die vorherige Bemusterung zu Oberflächen und Farben vorzunehmen. Der AN ist für die rechtzeitige Bemusterung eigenverantwortlich zuständig. Sollte es durch zu späte Bemusterungen eine Verzögerung im Bauablauf geben, so ist der AN hierfür verantwortlich. Als Vorlaufzeit sind mindestens 14 Tage vor Beschaffung einzuhalten. Sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung anders beschrieben, sind alle Preise für die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Transport zur Verwendungsstelle, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, zu kalkulieren und anzubieten. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Geforderte Mindestverbrauchsmengen dürfen nicht unterschritten werden. Die Arbeiten sind nach Anweisung der Bauleitung auch abschnittsweise bzw. in unterschiedlichen Geschossen fertig zu stellen. Kleinere Ausbesserungen am Untergrund, das Entfernen von feinen Putzspritzern und Verschmutzungen sowie Feinsäubern der Anstrichflächen, das Schleifen und Abstauben sind Nebenleistungen und in den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung enthalten, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Beschlags- und Bauteile aller Art, deren Oberflächen nicht gestrichen werden sollen, sind vor irrtümlichem Bearbeiten (z. B. Streichen, Spachteln) oder Verschmutzen durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Abrechnungsgrundlage sind die Decken-, Wand und Bodenflächen gemäß der Planvorgaben (Architektenpläne). 2. Bodenbeschichtung: Im fertigen Zustand ist im Bodenbereich eine fugenlose Bodenbeschichtung zu realisieren. Vor Einbau der Bodenbeschichtung ist das Erreichen der erforderlichen Belegreife im Rahmen der Prüfungspflicht des AN vor Durchführung der Beschichtungsarbeiten anhand repräsentativer Feuchtemessungen (CM-Messung) zu überprüfen. Die Ergebnisse der Durchführung der CM-Messungen sind zu protokollieren und dem AG zur Kenntnis vorzulegen. Darüber hinaus ist die Einhaltung der geforderten Haftzugfestigkeitswerte des Untergrundes durch repräsentative Zugversuche durch den AN zu überprüfen. Die Ergebnisse der Durchführung der CM-Messungen und der Prüfung der Haftzugfestigkeiten sind zu protokollieren und dem AG zur Kenntnis vorzulegen. 3. Materialien / Restmaterialien: Alle von den Arbeiten des Auftragnehmers herrührenden Verunreinigungen und Reste sind fachgerecht zu beseitigen. Es sind überall, soweit vorhanden, umweltfreundliche Produkte einzusetzen. Die technischen Merkblätter des zur Verarbeitung vorgesehenen Materials müssen vor Ausführung vom Auftragnehmer vorgelegt werden. Für alle verwendeten Produkte sind die EG-Sicherheitsdatenblätter vor der Ausführung vorzulegen. Farben müssen so beschaffen sein, dass sie keine Belästigung und Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung darstellen (z. B. Lindan, Formaldehyd, etc.). Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter, mit Farbe oder Lösungsmittel getränkte und stark verschmutzte Stoffe sind gemäß den öffentlichen Bestimmungen auf einer Sondermülldeponie zu entsorgen. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewährt. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Die verwendeten Materialien müssen, wenn es nicht in der jeweiligen Position anders beschrieben ist: lösemittel- und weichmacherfrei sowie emissionsarm sein, ohne fogging-aktive Substanzen sein, desinfektionsmittelbeständig sein, TÜV-geprüft sein. Materialreste aller Art dürfen keinesfalls in Abflussleitungen (Kanalisation) des Gebäudes geschüttet werden. 4. Toleranzen: An die Ebenheit der zu erstellenden Bodenflächen werden die erhöhten Anforderungen gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5 gestellt. Diese sind für alle Flächen zu erfüllen. Die hiermit verbundenen Aufwendungen sind Bestandteil der jeweiligen LV-Positionen. Die durch das Vorgewerk erstellten Bodenflächen werden gemäß der Toleranzvorgaben der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 2 eingebaut. 5. Ablauf In bestimmten Teilen der Beschichtungsarbeiten muss ein
Allgemeine Leistungsbeschreibung Beschichtungsarbeiten
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.__. 1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten während der gesamten Leistungsausführung und abbauen nach Beendigung der Arbeiten. Sämtliche Kosten der Baustelleneinrichtung wie Anfahrt und Stellung von Maschienen und elektrobetriebenen Gerätschaften, Material- und Lagercontainer sowie Pausenraum.
1.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
PSCH
2 Untergrundvorbereitung und Prüfungen
2
Untergrundvorbereitung und Prüfungen
2.__. 1 Überprüfung der Ebenheit des Untergrundes Überprüfung der Ebenheit des Untergrundes nach DIN 18202, abgerechnet wird die Pauschalierung der Messung der zu bearbeitende Fläche
2.__. 1
Überprüfung der Ebenheit des Untergrundes
1,00
PSCH
2.__. 2 Kugelstrahlen, Tiefgarage und Schleusen Kugelstrahlen des Bodenfläche Tiefgarage und Schleusen zur Untergrundvorbereitung Untergrund: Stb C35/45 DIN EN 206, DIN 1045-2 Vorbereiten des Betonuntergrundes durch Kugelstrahlen in 1 Arbeitsgang, so dass dieser tragfähig ist. Anschließendes Absaugen mit Industriestaubsauger. Mit einzurechnensind die Nachbearbeitung der Randbearbeitung in Bereichen, die vom Kugelstrahlgerät nicht erreicht werden. Die Abreißfestigkeit muss im Mittel 2,0 N/mm² betragen, der kleinste Einzelwert darf 1,5 N/mm² nicht unterschreiten. Das abgetragene Material wird Eigentum des AN und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden Imissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
2.__. 2
Kugelstrahlen, Tiefgarage und Schleusen
2.529,00
m2
2.__. 3 Kugelstrahlen, Rampenflächen Kugelstrahlen der Rampenflächen, zur Untergrundvorbereitung auf Flächen der Zufahrts- und Parkdeckrampe, mit Neigung bis ca. 15%
2.__. 3
Kugelstrahlen, Rampenflächen
211,00
m2
2.__. 4 Beseitigung weiterer Bodenunebenheiten sowie loser Teile Unebenheiten, Überhöhungen, lose Teile des Bodens durch Fräsen und Nachstrahlen entfernen. Anschließend gründlich mit dem Industriestaubsauger reinigen. Die Oberfläche muss eine Haftzugfestigkeit von mind. 2,0N/mm² aufweisen. Das abgetragene Material wird Eigentum des AN und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden Imissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
2.__. 4
Beseitigung weiterer Bodenunebenheiten sowie loser Teile
E
500,00
m2
2.__. 5 Schleifen der Sockelbereiche, STB Wände, bis Höhe 50cm, als Untergrundvorbereitung für OS8 Beschichtung Schleifen der Sockelbereiche der STB-Wände als Untergrundvorbereitung mit Diamantschleifer bis zu einer Höhe von 50cm üOKFF, so dass diese tragfähig werden. Lunker und Poren sind zu öffnen. Anschließendes Absaugen mit Industriestaubsauger. Die Abreißfestigkeit muss im Mittel 2,0 N/mm² betragen, der kleinste Einzelwert darf 1,5 N/mm² nicht unterschreiten. Das abgetragene Material wird Eigentum des AN und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden Imissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
2.__. 5
Schleifen der Sockelbereiche, STB Wände, bis Höhe 50cm, als Untergrundvorbereitung für OS8 Beschichtung
260,00
m
2.__. 6 Schleifen der Sockelbereiche, STB-Stützen, bis 50cm Höhe, als Untergrundvorbereitung für OS8 Beschichtung Wie Position 02.5, jedoch Schleifen der Sockelbereiche bis 50cm Höhe, der STB-Stützen Stüttzenabmessungen ca.: Breite    30 bis 40 cm Länge    40 bis 60 cm
2.__. 6
Schleifen der Sockelbereiche, STB-Stützen, bis 50cm Höhe, als Untergrundvorbereitung für OS8 Beschichtung
37,00
St
2.__. 7 Schleifen der Sockelbereiche, STB-Stützen rund, bis 50cm Höhe, als Untergrundvorbereitung für OS8 Beschichtung Wie Position 02.5, jedoch Schleifen der Sockelbereiche bis 50cm Höhe, der STB-Stützen, rund Durchmesser je Stütze ca. 30cm
2.__. 7
Schleifen der Sockelbereiche, STB-Stützen rund, bis 50cm Höhe, als Untergrundvorbereitung für OS8 Beschichtung
2,00
St
2.__. 8 Schleifen der Sockelbereiche, Schrammborde der Zufahrtsrampe, bis Höhe ca. 12cm Wie Position 02.5, jedoch Schleifen der Sockelbereiche, vertikaler Sockel der Schrammborde an Zufahrtsrampe, bis Höhe ca. 12cm üOKFF Ausführung auf vertikalen Flächen der Schrammborde beidseitig an Zufahrtsrampe,
2.__. 8
Schleifen der Sockelbereiche, Schrammborde der Zufahrtsrampe, bis Höhe ca. 12cm
46,00
m
2.__. 9 Erfassen von Rissen (nach dem Kugelstrahlen) Erfassen von Rissen (nach dem Kugelstrahlen) Erfassen von Rissen gemäß DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, Ausgabe 10-2001, Teil 3." Die Ergebnisse sind zu protokollieren. Die Messprotokolle sind dem AG vorzulegen.
2.__. 9
Erfassen von Rissen (nach dem Kugelstrahlen)
E
2.684,00
m2
2.__. 10 Ausbessern und Verfüllen von Rissen Risse in Betonflächen maschinell aufweiten, reinigen und mit einem lösemittelfreien 2-komp. Epoxidharz oberflächenbündig verfüllen. Inklusive absanden mit Quarzsand gem. Herstellerangaben und Systemaufbau. Das Angebotene Prodkut ist auf die das OS-8 Beschichtungssytsem des Tiefgaragenbodens abzustimmen. Anforderungen an das Produkt: Das Produkt muss die VOC-Grenzwerte der EU-Richtlinie 2004/42/EG unterschreiten.
2.__. 10
Ausbessern und Verfüllen von Rissen
E
20,00
m
2.__. 11 Messung der Rautiefe Messung der Rautiefe Rautiefenbestimmung nach der Oberflächenvorbereitung im Beisein der Bauleitung gem. DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Rili-SIB, 2001) bzw. ZTV-ING (Sandflächenverfahren). Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
2.__. 11
Messung der Rautiefe
10,00
St
2.__. 12 Prüfen der Haftzugfestigkeit. Überprüfen der Haftzugfestigkeit der vorbereiteten Oberflächen im Beisein der Bauleitung gem. DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Rili-SIB, 2001) bzw. ZTV-ING. Die Ergebnisse (Prüfstelle, Werte, Bruchbild) sind in einem Protokoll festzuhalten und der Bauleitung zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen
2.__. 12
Prüfen der Haftzugfestigkeit.
10,00
St
2.__. 13 Prüfen der Feuchtigkeit des Untergrundes Prüfen der Feuchtigkeit des Untergrundes Feuchtigkeit des Untergrundes im Beisein der Bauleitung überprüfen. Das Messverfahren ist vorher zu definieren (CM-Gerät, Darrofen o. glw.). Die Ergebnisse sind in einem Protokoll festzuhalten und der Bauleitung zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
2.__. 13
Prüfen der Feuchtigkeit des Untergrundes
5,00
St
2.__. 14 Messen der Umgebungsbedingungen Messen der Umgebungsbedingungen Vor und während der gesamten Baumaßnahme sind Luftfeuchtigkeits- und Lufttemperatur- messungen durchzuführen. Die in den Technischen Merkblättern des Materialherstellers angegebenen Grenzwerte sind während der gesamten Baumaßnahme einzuhalten. Die Ergebnisse sind zu protokollieren.
2.__. 14
Messen der Umgebungsbedingungen
1,00
PSCH
2.__. 15 Oberflächenzugfestigkeit prüfen Oberflächenzugfestigkeit prüfen Prüfen der Oberflächenzugfestigkeit gemäß DIN 1048, Teil 2, auf den untergrund- vorbereiteten Betonoberflächen. Die Ringnut wird mit einer diamantbesetzten Bohrkrone trocken gebohrt. Die Ergebnisse sind zu protokollieren. Die Messprotokolle sind dem AG vorzulegen.
2.__. 15
Oberflächenzugfestigkeit prüfen
5,00
St
2.__. 16 Prüfergebnisse zusammenstellen Prüfergebnisse zusammenstellen Aufzeichnung und Zusammenstellung der Prüfergebnisse als Gesamtprüfbericht für den AG.
2.__. 16
Prüfergebnisse zusammenstellen
1,00
PSCH
3 Oberflächenschutz Tiefgarage/ Rampen/Schleusen
3
Oberflächenschutz Tiefgarage/ Rampen/Schleusen
Systembeschreibung Das ausgeschriebene System (OS 8 mit zusätzlichen Eigenschaften) besteht aus einer Epoxidharzgrundierung, ggf. einer Egalisierung, einer im Überschuss abgestreuten Einstreuschicht aus einem elastifizierten Epoxidharz-Zement-Gemisch und einer pigmentierten, elastifizierten Epoxidharz-Deckversiegelung. Die Systemschichtdicke beträgt > 3 mm. Leistungsmerkmale nach DIN V 18026: 1. Lineares Schrumpfen nach DIN EN 12617-1,< 0,3 % 2. Druckfestigkeit nach DIN EN 12190, Klasse 1 ( = 35 N/mm² ) 3. Abriebfestigkeit nach DIN EN ISO 5470-1, = 1380 mg (Reibrad H22/1000Zyklen) 4. CO2-Durchlässigkeit nach DIN EN 1062-6, Sd > 2500 m 5.H2O-Durchlässigkeit nach DIN EN ISO 7783-1, Klasse II Sd = 50 m 6. Kapillare Wasseraufnahme und Wasserdurchlässigkeit, DIN EN 1062-3,w < 0,1 kg/m2 * h0,5 7. Haftzugfestigkeit nach Prüfung auf Temperaturwechselverträglichkeit Außenbereich unter Einfluss von Tausalzen/Gewitterregen nach DIN EN 13687-3,a.) keine Blasen; Risse, Ablösungen b.) Abreißversuch > 2 N/mm² 8. Haftzugfestigkeit nach Prüfung auf Temperaturwechselverträglichkeit Außenbereich unter Einfluss von Tausalzen/Gewitterregen nach DIN EN 13687-2 bzw.DIN EN 13687-1, a.) keine Blasen; Risse, Ablösungen b.) Abreißversuch > 2 N/mm² 9. Widerstandsfähigkeit gegen starken chemischen Angriff, Klasse I: 3 d ohne Druck, Prüfflüssigkeiten: Gruppen 1, 3 und 10 nach EN 13529: 11. Abreißversuch nach DIN EN 1542,> 2 N/mm2 12. Brandverhalten nach Aufbringung gemäß DIN EN 13501-1, mindestens Efl (Normalentflammbar) 13. Griffigkeit/Rutschfestigkeit nach DIN EN 13036-4: Klasse III ( > 55 ) im nassen Zustand geprüfte Einheiten (außen) Zusätzliche Leistungsmerkmale: Brandverhalten nach Aufbringung gemäß DIN EN 13501-1, Bfl-s1 (Schwerentflammbar) Rutschhemmklasse R11 V4 oder höher Rissüberbrückungsfähigkeit nach DIN EN 1062-7(statisch), Klasse A3 (-10°C) 0,510 mm Rissüberbrückungsfähigkeit in Anlehnung an DIN EN 1062-7(dynamisch), Klasse B 3.1 (+12°C) Verschleißfestigkeit nach künstlicher Alterung gemäß Rili-SIB, Kap. 5.5.10,Masseverlust: 1,57 g (1000 DH) 2,94 g (2000 DH) Driving Abrasion Test (DAT) geprüft
Systembeschreibung
3.__. 1 Hohlkehle ausbilden, an aufgehenden Bauteilen, für OS8 Beschichtung Asubildung einer Hohlkehle an aufgehenden Bauteilen wie Wände, Stützen, Schrammborde und Parkdeckrampe für Anschließende OS8-Beschichtung im Sockelbereich Eckradius der Hohlkehle ca. 3cm gem. Planung BF0005-ARC-5-D70-DET-188-03-0-V- Bodenspiegel TG-Schema
3.__. 1
Hohlkehle ausbilden, an aufgehenden Bauteilen, für OS8 Beschichtung
357,00
m
3.__. 2 Hohlkehle ausbilden, an aufgehenden Bauteilen, für Beschichtung mit Dichtschlämme für Anschließende Beschichtung mit Dichtschlämme im Sockelbereich Hohlkehle mit Eckradius von ca. 3cm gem. Planung BF0005-ARC-5-D70-DET-188-03-0-V- Bodenspiegel TG-Schema
3.__. 2
Hohlkehle ausbilden, an aufgehenden Bauteilen, für Beschichtung mit Dichtschlämme
216,00
m
3.__. 3 Zulage Ausbildung Hohlkehle mit leichtem Gefälle Zulageposition für die Ausbildung einer Hohlkehle mit leichtem Gefälle, von Wand wegführend. gem. Planung BF0005-ARC-5-D90-DET-111-00-0-V Schemaschnitt Sockel in TG-Rampe
3.__. 3
Zulage Ausbildung Hohlkehle mit leichtem Gefälle
26,00
m
3.__. 4 Zulage Herstellen der Hohlkehlen an Außen-/ Innenecken Zulage für das Herstellen der Hohlkehle an Außen-/ Innenecken, im Bereich der Rampe, Stützen, Innenwände, Türen, passend zum angebotenen System Abrechnung nach Stückzahl Innen- und Außenecken
3.__. 4
Zulage Herstellen der Hohlkehlen an Außen-/ Innenecken
200,00
St
3.__. 5 OS8-Beschichtung, 3-lagig, 2-3mm, lösemittelfrei, Tiefgarage und Schleusen OS8-Beschichtung, 3-lagig, Nenndicke 2 - 3mm, lösemittelfrei, Ausführung in Tiefgarage und Schleusen inkl. Pardeckrampe, wie folgt herstellen: - Grundierung: als 2-komponentigen total solid Epoxidharz, auf verlegeereifen Untergrund mit einer Rautiefe von >0,5 - 1mm aufbringen, abstreuen im Überschuß mit feuergetrocknetem Quarzsand - Kratzspachtelung bis 1mm: entfernen und entsorgen des nicht eingebundenen Quarzsandes und gründliches Absaugen der Belagsebene auf der zuvor grundierten Fläche. Herstellen einer Kratzspachtelung aus einem 2-komponentigen total solid Epoxidharz, abstreuen im Überschuss mit feuergetrocketem Quarzsand - Deckversiegelung, diffusionsoffen: erneutes entfernen und entsorgen des nicht eingebundenen Quarzsandes und gründliches Absaugen der Belagsebene. Aufbringen einer Deckversiegelung aus einem pigmentierten, selbstverlaufende 2-komponentigen Epoxid/ Aminharz-System, für befahrene und stark belastete Flächen ohne Rissüberbrückung. Verbrauchsmengen sind Herstellervorgaben und Systemaufbau entsprechend zu wählen. Farbton: RAL 7032 Kieselgrau Produkt der Planung: Sikafloor MultiDur EB-13 oder gleichwertig anzubieten
3.__. 5
OS8-Beschichtung, 3-lagig, 2-3mm, lösemittelfrei, Tiefgarage und Schleusen
2.529,00
m2
3.__. 6 Zulage Anarbeiten der OS8-Beschichtung an Verdustungsrinne Zulageposition für Position 03.5 für anarbeiten der OS8-Beschichtung, an Verdunstungsrinnen in Tiefgaragenboden, Produkt der bauseitig eingebauten Verdunstungsrinne: Mearin PG EVO-OS 150 Abrechnung: Länge Verdunstungsrinnen Einzukalkulieren ist die beidseitige Anarbeitung
3.__. 6
Zulage Anarbeiten der OS8-Beschichtung an Verdustungsrinne
175,00
m
3.__. 7 Zulage Kratzspachtelung 1 bis 2 mm, Zulage zu Position 03.5 OS(-Beschichtungssystem, für Ausführung einer Kratzspachtelung zur Egalisierung von Rautiefen/ Unebeneheiten des Rohbodens außerhalb der Ebenheitstoleranzne, gmäß DIN, 1,0mm bis 2,0mm, Ausführung nur nach vorheriger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung,
3.__. 7
Zulage Kratzspachtelung 1 bis 2 mm,
300,00
m2
3.__. 8 OS8-Beschichtung, 3-lagig, 2-3mm, lösemittelfrei, Zufahrtrampe und Schrammbord Ausführung im Bereich der Zufahrtsrampe inkl. Schrammbord. Einzukalkulieren íst die Untergrundvorbereitung des Schrammbords zur Aufnahme der OS-8 Beschichtung gem. Systemhersteller. Oberflächenneigung bis 15%
3.__. 8
OS8-Beschichtung, 3-lagig, 2-3mm, lösemittelfrei, Zufahrtrampe und Schrammbord
167,00
m2
3.__. 9 Zusatzbeschichtung in Anlehnung an OS8-Beschichtung, im Bereich der Zufahrtsrampe Zulageposition für Position 03.5 für zusätzliche Deckschicht in Anlehnung an OS8-Beschichtung, im Bereich der befahrenen Fläche der Zufahrtsrampe. Neigungen der Flächen bis ca. 15%
3.__. 9
Zusatzbeschichtung in Anlehnung an OS8-Beschichtung, im Bereich der Zufahrtsrampe
155,00
m2
3.__. 10 Beschichtung Sockelbereiche, 50cm Hoch, in Anlehnung an OS-8 Beschichtung Beschichtung Sockelbereich bis 50 cm Höhe als Spritzschutz, entsprechenden dem System der OS-8 Beschichtung des Bodens, bis 50 cm üOKFF anschließend an Hohlkehle (Ausbildung der Hohlkehle wird gesondert vergütet) Die verwendeten Mengen sind gem. Herstellerangaben und Systemaufbau zu verwednen. Farbton 7032 Kieselgrau Das sorgfältige Abkleben der Sockelhöhe ist einzukalkulieren. Anforderungen an das System: Prüfzeugnis für die Eignung gegen rückseitige Feuchteeinwirkung mit verlängerter Belastungsdauer (230 Tage) gemäß Instandsetzungsrichtlinie 10-2001 des DAfStb. Produkt der Planung: Sikafloor MultiDur EB-13 oder gleichwertig.
3.__. 10
Beschichtung Sockelbereiche, 50cm Hoch, in Anlehnung an OS-8 Beschichtung
271,00
m
3.__. 11 Beschichtung Sockelbereiche, 50cm Hoch, an Stützen, in Anlehnung an OS-8 Beschichtung Ausführung in Sockelbereichen der Stützen Höhe der Beschichtung 50 cm üOKFF Kantenlängen Stützen ca. 55/35cm Abrechnung Sockellänge Stützen gesamt
3.__. 11
Beschichtung Sockelbereiche, 50cm Hoch, an Stützen, in Anlehnung an OS-8 Beschichtung
67,00
m
3.__. 12 Beschichtung Sockelbereiche, 50cm Hoch, an Stützen rund, in Anlehnung an OS-8 Beschichtung Ausführung in Sockelbereichen der Stützen Höhe der Beschichtung 50 cm üOKFF Durchmesser Stützen ca. 50 cm Abrechnung Anzahl Stützen
3.__. 12
Beschichtung Sockelbereiche, 50cm Hoch, an Stützen rund, in Anlehnung an OS-8 Beschichtung
2,00
m
3.__. 13 Beschichtung Sockelbereiche, 15cm Hoch, entlang der Zufahrtsrampe, in Anlehnung an OS-8 Beschichtung Ausführung entlang der Zufahrtsrampe, Höhe der Beschichtung im Sockelbereich 15cm über OKFF des Schrammbordes Gefälle Zufahrtsrampe bis 15% Beschichtung an bauseits vorhandenem minerlichen Sockelputz
3.__. 13
Beschichtung Sockelbereiche, 15cm Hoch, entlang der Zufahrtsrampe, in Anlehnung an OS-8 Beschichtung
26,00
m
3.__. 14 Beschichtung Sockelbereiche, 12cm Hoch, an Schrammbordseite, in Anlehnung an OS-8 Beschichtung Ausführung entlang des Schrammbordes Höhe der Beschichtung ca. 12cm an aufgehenden Schrammbordseiten Gefälle Zufahrtsrampe bis 15%
3.__. 14
Beschichtung Sockelbereiche, 12cm Hoch, an Schrammbordseite, in Anlehnung an OS-8 Beschichtung
46,00
m
3.__. 15 Beschichtung Sockelbereiche, 7cm Hoch, in Schleusen, in Anlehnung an OS-8 Beschichtung Ausführung in Sockelbereichen der Schleusen Höhe der Beschichtung 7 cm
3.__. 15
Beschichtung Sockelbereiche, 7cm Hoch, in Schleusen, in Anlehnung an OS-8 Beschichtung
124,00
m
3.__. 16 Dichtschlämme im Sockelbereich, in Tiefgarage, 60cm hoch Vertikale Dichtschlämme, an Sockelbereich Wänden der Tiefgarage als mineralischen Dichtungsschlämmen (MDS) Raumnutzungsklasse RN1-E Rissüberbrückungsklasse RÜ1-E (geringe Rissüberbrückung bis 0,2 mm) rissüberbrückend, mind. 2-mal auftragen, Mindesttrockenschichtdicke 2 mm, Abmessungen der aufzutragenden  Abdichtung: vertikal:    60cm hoch an Wänden im Sockelbereich horizontal:   12,5cm auf Boden anschließend an Sockelbereich, Auszuführen an Wänden der Tiefgarage angrenzend an unterkellerte Bereiche. Einzukalkulieren ist die Vorbereitung des Untergrundes gem. Systemhersteller inkl. entfernen von Betonlunkern etc. vgl. Detailplan BF0005-ARC-5-D70-DET-188-03-0-V- ; Bodenspiegel TG-Schema Abrechnung: Gesamtlänge des abzudichtenden Sockelbereiches. Einzukalkulieren sind vertikal und horizontale Abdichtung in beschriebener
3.__. 16
Dichtschlämme im Sockelbereich, in Tiefgarage, 60cm hoch
190,00
m
3.__. 17 Dichtschlämme im Sockelbereich, entlang Zufahrtsrampe, 60cm hoch Ausführung im Bereich der Zufahrtsrampe, an Sockelbereich der Seitenwände oberhalb des Schrammbords. Die Hohlkehlenausbildung erfolgt hier mit Gefälle von der Wand gem. Detailplan BF0005-ARC-5-D90-DET-111-00-0-V Schemaschnitt Sockel in TG-Rampe (Ausbildung der Hohlkehle mit Gefälle wird gesondert vergütet) Ausführung entlang TG-Zufahrtsrampe, Gefälle im Rampenbereich Zufahrt bis ca. 15%
3.__. 17
Dichtschlämme im Sockelbereich, entlang Zufahrtsrampe, 60cm hoch
26,00
m
5 Markierungen
5
Markierungen
5.__. 1 Aufbringen einer Sperrbereichsfläche Aufbringen von Sperrbereichsflächen Aufbringen einer Sperrbereichsfläche mit einer abriebfesten Markierungsfarbe, auf die Deckversiegelung. Der Verbund mit der Beschichtung muss gewährleistet sein. Farbton: Standard-RAL-Farbtöne nach Wahl des AG
5.__. 1
Aufbringen einer Sperrbereichsfläche
E
20,00
m2
5.__. 2 Aufbringen von Behindertensymbolen Aufbringen von Behindertensymbolen Aufbringen von Behindertensymbolen mit einer abriebfesten Markierungsfarbe, Größe ca.: 160 x 160 cm auf die Deckversiegelung. Der Verbund mit der Beschichtung muss gewährleistet sein. Farbton RAL 9016 Verkehrsweiß
5.__. 2
Aufbringen von Behindertensymbolen
14,00
St
5.__. 3 Aufbringen von Symbolen Elektrofahrzeuge Aufbringen von Symbolen Elektrofahrzeuge Größe ca. 100 x 150 cm
5.__. 3
Aufbringen von Symbolen Elektrofahrzeuge
8,00
St
5.__. 4 Aufbringen von Fahrtrichtungspfeilen Aufbringen von Fahrtrichtungspfeilen für die Anzeige verschiedene Fahrtrichtungen Länge je Pfeil ca. 3,5m
5.__. 4
Aufbringen von Fahrtrichtungspfeilen
12,00
St
5.__. 5 Aufbringen von Fluchtwegspfeilen Aufbringen von Fluchtwegspfeilen Abmessungen Pfeile Breite/Höhe ca.: 80/35 cm
5.__. 5
Aufbringen von Fluchtwegspfeilen
8,00
St
5.__. 6 Aufbringen von Markierungslinien für Stellplätze Aufbringen von Markierungslinien für Stellplätze Aufbringen von Markierungslinien mit einer abriebfesten Markierungsfarbe, Breite 10 cm, auf die Deckversiegelung. Der Verbund mit der Beschichtung muss gewährleistet sein. Farbton RAL 9016 Verkehrsweiß
5.__. 6
Aufbringen von Markierungslinien für Stellplätze
826,00
m
5.__. 7 Aufbringen von Stellplatznummern Aufbringen von Stellplatznummern Aufbringen von Stellplatznummern mit einer abriebfesten Markierungsfarbe, Breite 10 cm, auf die Deckversiegelung. Der Verbund mit der Beschichtung muss gewährleistet sein. Nummer 1 bis 87 Farbton RAL 9016 Verkehrsweiß
5.__. 7
Aufbringen von Stellplatznummern
87,00
St
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung des AGs ausgeführt werden. Nachweise hierfür sind täglich zur Anerkennung vorzulegen. Mit der Unterzeichnung dieses Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass die Verrechnungssätze der Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden Gültigkeit haben. Vor Ausführung der Arbeiten auf Nachweis sind die damit zu beschäftigenden Mitarbeiter namentlich zu benennen. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ggf. anhand von Nachweisen der Lohnbuchhaltung zu belegen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
6.__. 1 Stundensatz Facharbeiter Stundenlohnarbeiten für Vorarbeiter, Facharbeiter und Gleichgestellte (z.B. Spezialbaufacharbeiter, Baufacharbeiter, Obermonteure, Monteure, Gesellen, Maschinenführer, Fahrer und ähnliche Fachkräfte). Leistung nach besonderer Anordnung der Bauüberwachung. Anmeldung und Nachweis gemäß VOB/B.
6.__. 1
Stundensatz Facharbeiter
E
5,00
h
6.__. 2 Stundensatz Helfer Stundenlohnarbeiten für Werker, Helfer und Gleichgestellte (z.B. Baufachwerker, Helfer, Hilfsmonteure, Ungelernte, Angelernte). Leistung nach besonderer Anordnung der Bauüberwachung. Anmeldung und Nachweis gemäß VOB/B.
6.__. 2
Stundensatz Helfer
E
5,00
h