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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
allgemeine Angaben Allgemeine Angaben zum Objekt
In der Gustav-Adolf-Straße 11, 13-14 / Tratzigerstraße 21 im Bezirk Hamburg-Wandsbek, Gemarkung Marienthal, ist der Neubau von drei mehrgeschossigen Wohngebäuden mit 168 freifinanzierten und geförderten Mietwohnungen
geplant.
Das Eckgrundstück wird von der Gustav-Adolf-Straße und der Tratzigerstraße begrenzt. Gegenüber an der Gustav-Adolf-Straße befindet sich der ehemalige Güterbahnhof Wandsbek, sowie die Bahnstrecke Hamburg-Lübeck. Ab dem Jahr 2028 entsteht an der Ecke Gustav-Adolf-Str. / Bovestraße die neue S-Bahnstation „Bovestraße“, welche in ca. 3 min zu Fuß vom Neubau erreichbar sein wird.
Auf dem Grundstück entstehen drei Gebäude auf einem gemeinsamen Untergeschoss mit Tiefgarage - der L-förmige Straßenriegel mit sechs Treppenhäusern und zwei Hofriegel mit jeweils zwei Treppenhäusern. In ihrer Geschossigkeit orientieren sich die Neubauten an der umliegenden Bebauung.
Im Untergeschoss befinden sich die Nebenräume für Haustechnik, Fahrradstellplätze und Abstellraumflächen sowie die natürlich belüftete Tiefgarage mit insgesamt 86 PKW-Stellplätzen.
Sie wird von der Gustav-Adolf-Straße über eine einspurige Rampe mit beidseitigem Schrammbord erschlossen. Das Garagentor befindet sich im Inneren des Gebäudes im Bereich der einspurigen Rampe. Ein- und Ausfahrt werden über Signalgeber an den entsprechenden Wartepositionen koordiniert.
Die sechs Treppenhäuser im Straßenriegel (Bauteil C und D) werden von der Gustav-Adolf-Straße und der Tratzigerstraße erschlossen. An der Gustav-Adolf-Straße befindet sich sowohl die Tiefgarageneinfahrt, als auch der Hofzugang in den Innenhof, der gleichermaßen auch als Feuerwehrdurchfahrt genutzt wird. Pkw-Verkehr ist im Hofbereich nicht zulässig. Durch den Hofzugang führt auch die Erschließung zu den weiteren vier Treppenhäusern in den beiden Hofriegeln (Bauteil A und B). Die Treppenhäuser fünf und sechs an der Tratzigerstraße haben zusätzlich einen direkten Hofzugang.
An der Gustav-Adolf-Straße ist der Gemeinschaftsraum angeordnet.
Der Wohnungsmix bietet eine angemessene Durchmischung verschiedener Wohnungstypen und –größen und sichert ein vielfältiges Angebot. Es sollen 24 Ein-Zimmerwohnungen, 58 Zwei-Zimmerwohnungen, 47 Drei-Zimmerwohnungen, 33 Vier-Zimmerwohnungen und sechs Fünf-Zimmerwohnungen entstehen. Insgesamt umfassen die Gebäude 168 Wohneinheiten, die sich
wie folgt verteilen:
Im Straßenriegel 115 Wohnungen verteilt auf fünf Geschossen und in den
beiden Hofriegeln jeweils 29 und 24 Wohnungen verteilt auf vier Geschossen.
Die Wohn- und Essbereiche der Wohnungen sind überwiegend nach Süden und Westen ausgerichtet, ebenso wie die Terrassen, Balkone und Dachterrassen. Die meisten Wohnungen haben eine West-Ost-Ausrichtung. Die Wohnungen im Nordriegel und an den Eckpunkten der Hofriegel erhalten eine Nord-Süd-Ausrichtung. Im Nordriegel liegen die Dachterrassen des 4.Obergeschoss in Richtung Norden.
Jede Wohnung ist mit einem Abstellraum ausgestattet. Zusätzliche Abstellräume befinden sich im Untergeschoss.
Insgesamt 43 Wohnungen werden barrierefrei nutzbar und erreichbar ausgeführt. Diese verteilen sich auf neun von zehn Treppenhäusern. Die barrierefreie Erschließung aller Geschosse und Treppenhäuser ist durch den Aufzug gewährleistet. Die barrierefreien Wohnungen entsprechen den Vorgaben der HBauO §52 sowie den in der Verwaltungsvorschrift Technische
Baubestimmungen (VV TB) festgelegten Abschnitten der DIN 18040-2. So sind die Wohn- und Schlafräume, ein Bad mit Toilette, die Küche sowie die Balkone barrierefrei im Sinne der DIN 18040-2 erreichbar.
Die Fassaden des Straßenriegels zur Gustav-Adolf-Straße und Tratzigerstraße werden als Wärmedämmverbundsystem mit Klinkerriemchen ausgeführt. Es wird ein hellrotbunter Klinker im Farbspektrum rot/ rotbunt/ rotblau im Format NF oder DF verbaut. Als Verband wird ein wilder Verband hergestellt. Zur Gliederung der Fassade wird ein eingeschossiger bis zweigeschossiger Sockel durch Klinkerrelief ausgebildet. Zusätzlich werden die Fenster durch leicht zurückspringende Faschen eingefasst.
Die Treppenhausfenster werden durch ein vertikales Fensterband zusammengefasst. Das zurückspringende 4. Obergeschoss, sowie die Loggien
erhalten einen beigefarbenen Putzanstrich. Die Innenhoffassaden erhalten ebenso einen Putzanstrich und einen eingeschossigen Sockel mit Kammzugstruktur.
Aufgrund der hohen Lärmbelastung an der Gustav-Adolf-Straße werden an dieser Fassade verglaste Vorbauten als schallabsorbierende Maßnahmen ausgebildet. Diese werden zu drei Risaliten entlang der Fassade zusammengefasst.
Die Fassaden der Hofriegel werden als Wärmedämmverbundsystem mit beigefarbenem Putz hergestellt. Hier wird ein eingeschossiger Sockel mit Kammzugstruktur zur Fassadengliederung ausgebildet. Zusätzlich werden Fenster durch Felder in Kammzugstruktur eingefasst. Im Innenhof
werden die Treppenhausfenster ebenfalls durch ein vertikales Fensterband zusammengefasst.
Die einspringenden Hauseingänge werden durch eine farblich abgesetzte
Wandoberflächengestaltung betont.
Die Fassaden sind als Lochfassaden überwiegend mit bodentiefen Fenstern gestaltet – größtenteils mit einer unteren absturzsichernden Festverglasung und Kämpfern. Die Fenster derden als verglaste Konstruktionen mit farbig folierten Kunststofffensterprofilen ausgeführt. Die Absturzsicherungen an Balkonen werden in der bauordnungsrechtlich erforderlichen Höhe von 90cm bzw. 110cm als Flachstahlkonstruktionen mit vertikalen Längsstäben ausgeführt.
Die Dachflächen bestehen aus einem gedämmten Flachdachaufbau mit extensiver Begrünung. Auf den Dächern befinden sich neben den Aufzugsüberfahrten und den Dachausstiegen auch Technikflächen für die Wärmepumpen und aufgeständerte Photovoltaikmodule. Die
Wärmepumpen erhalten aus Gründen des Schallschutzes eine Technikeinhausung.
Die sich durch die Staffelung ergebenden Dachflächen im 3.OG (Hofriegel) und 4.OG (Straßenriegel) erhalten einen Belag aus Betonwerkstein und sind für die Bewohner als Terrasse nutzbar.
allgemeine Angaben
Auszug FLB WDVS
Die Fassaden sind mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS), anteilig mit Klinkerriemchen belegt gem
Ausführungs- u. Detailplanung der Architekten vorzusehen. Die Flächenanteile betragen:
Putzflächen (Glattputz): ca. 60%
Putzflächen (Strukturputz als „Kammzugputz“): ca. 10%
Klinkerriemchen: ca. 30%
Alternativ zum „Kammzugputz“ ist eine Bossenstruktur mit eingelassenen Bossenprofilen (Abstand ca. 33cm
als EP anzubieten.
Die Dämmung der Fassade erfolgt mit einer nicht brennbaren Dämmung aus Mineralfaser, optional aus EPS
Dämmung gem. Anforderungen Brandschutzgutachten und GEG-Nachweis. Brandschutztechnische Vorkehrun
gen (wie z.B. Brandriegel) sind nach DIN 18516-1 auszuführen.
Das WDVS erhält in Bereichen ohne Klinkerriemchen einen durchgefärbten Glatt- bzw. Strukturputz (in Teilbereichen als „Kammzugputz“) in mineralischem Aufbau. Das Fassadenfinish muss wasserabweisende, fungizide und algizide Eigenschaften aufweisen. Über die bioziden Inhaltsstoffe der Produkte ist der AG vor Ausführung
zu informieren.
Der Gebäudesockel ist im WDVS-Herstellersystem durchgängig zu putzen. Alternativ kann der Sockel im WDVS
ca. 30 cm hoch mit Glattputz abgesetzt und in einem Farbton analog zur restlichen Fassade gestrichen werden
Die Wohnungen der Staffelgeschosse erhalten oberhalb der Fensterstürze zu den Dachterrassen Schwerlastkonsolen zur Befestigung von Markisen (SLK-Serie von Dosteba oder glw.).
Wandaufbauten (EH55EE-Standard)
WDVS Klinkerriemchen:
25 mm Klinkerriemchen inkl. Kleber/ Armierung
200 mm Wärmedämmung WLS 035
10 mm Klebemörtel
175-200 mm Innenschale (MW/ StB)
10 mm Innenputz
gesamt 420-445 mm
WDVS Putz
15 mm Außenputz inkl. Armierung
200 mm Wärmedämmung WLS 035
10 mm Klebemörtel
175-200 mm Innenschale (MW/ StB)
10 mm Innenputz
gesamt 410-435 mm
Anschlüsse im Bereich der Dachterrassen mit einer Blechverwahrung aus Titanzinkblech. Stoßgefährdete Eckbereiche sind mit nach außen nicht sichtbaren Eckschutzschienen zu versehen.
Sohlbänke
Sohlbänke innerhalb der WDVS-Fassade sind als Leichtmetallelemente, mit Anti-Dröhn-Beschichtung bzw. Anti-
dröhnband, pulverbeschichtet oder einbrennlackiert, Farbton gem. Gestaltungskonzept, vorzusehen.
Auszug FLB
techn. Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Das Grundstück und die vorhandenen Örtlichkeiten sind durch den Anbieter vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten die sich aus der Einhaltung der UVV sowie
einschlägiger DIN-Normen ergeben einzurechnen.
In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen
- ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten
verschmutzten Wege und Straßen
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches
- Rüstungen für die eigene Leistung, z.B. Bockgerüste - Fassadengerüst bauseits
Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Die Erstpflege aller Fensterelemente vor der Abnahme ist einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen.
Für die Ausführung der Fassadenarbeiten des WDVS liegen folgende Vorschriften zugrunde:
- die jeweils neueste Fassung der VOB / B
- die anerkannten Regeln der Technik
- die allgemeinen Vorschriften
- die DIN - Vorschriften neuester Fassung
- die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft
- für die technische Ausführung gilt:
- DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme
- DIN -Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbes.
- die Verarbeitungvorschriften und Herstellerrichtlinien der verwendeten Fabrikate
Grundlage dieser Arbeiten ist das beiliegende Leistungsverzeichnis.
Die kompletten Architektenpläne können vom Anbieter beim Ausschreibenden eingesehen werden.
Ausführung:
Alle Elektrodosen, Auslässe und andere Einbauteile sind sorgfältig einzudämmen und anzuputzen.
Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen.
Kontakt von Kupfer und frischem Mörtel ist zu vermeiden. Anschlüsse an Metallteile oder sonstige Einbauteilesind mit einem imprägnierten und einseitig selbstklebendem Kompriband sorgfältig auszuführen.
Bei Arbeitsunterbrechung wird für wiederholte Arbeitseinsätze keine besondere Vergütung vom AG gezahlt.
Material An- und Ablieferung sowie Lagerung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Der anfallende Bauschutt ist wöchentlich, bei kürzeren Arbeiten nach Beendigung dieser, von der Baustelle zu entfernen und abzufahren. Nicht beseitigter Bauschutt wird zu Lasten des Auftragnehmers (AN) entfernt.
Die Kosten hierfür werden von der Schlußrechnung in Abzug gebracht.
Preisinhalte:
Sämtliche ausgeschriebene Positionen sind fertige Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Der Auftragnehmer (AN) hat seine Materialien und fertiggestellten Arbeiten vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen, auch durch andere Unternehmer, bis zur Abnahme zu schützen.
Das Einputzen, Liefern und Anbringen sämtlicher Eckschutzschienen und Einputzleisten sowie das Ausführen einer Musterfläche ist einzurechnen.
An allen Ecken und Kanten sind ausschließlich Eckschutzschienen mit Gewebeschenkel zu verwenden. Im Bereich von Fassadenöffnungen sind die erforderlichen Diagonalarmierungen vorzusehen. Sämtliche
Außenfenster-, Tür- und Fassadenelemente sind mit APU-Leisten auszuführen.
Im Zuge der Abrüstarbeiten sind die Gerüstankerlöcher in der Fassade regendicht zu verschließen. Hierfür sind keine Abdeckkappen/-propfen zu verwenden, sondern die Löcher sind mit Wärmedämmstoff bzw. vollflächig mit
PU-Schaum aufzufüllen und der verwendete Armierungs- und Dekorputz ist nahtlos, ansatzfrei und strukturiert aufzutragen.
Abrechnungshinweise:
Es ist geplant, die Arbeiten zu einem Pauschalfestpreis zu vergeben, wobei die Massen vor Auftragserteilung anhand der vorliegenden Zeichnungen eigenverantwortlich zu prüfen sind.
Der AN bestätigt durch die Abgabe des Angebotes, daß er über die Örtlichkeit und deren Gegebenheiten voll informiert ist. Er hat die zu bearbeitenden Untergründe auf Tragfähigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu prüfen.
Bedenken gegen die Ausführung sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Nachträgliche Mehrforderungen durch Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten werden von Auftraggeben (AG)
nicht anerkannt.
Während der gesamten Fassadenarbeiten sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen vor Beschädigung zu schützen.
Der Auftragnehmer hat Vorsorge zu treffen, daß keine schädlichen und gefährlichen Flüssigkeiten und Stoffe, Dämpfe und Gase in die Umgebung entweichen können. Der AN verpflichtet sich, bei der Baumaßnahme nur
solche Baustoffe einzusetzen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen und allen technischen Erkenntnissen
bei Abschluß des Vertrages nicht als gesundheitsgefährdende Stoffe bezeichnet und bekannt sind, bzw. gesetzlich maximal zugelassene Konzentrationsmengen nicht überschreiten. Dies bezieht sich auf die Verwendung von Produkten mit Formaldehyd und Farbstoffzusätze und Verpackungsmaterialien. Alle
Materialien und deren Verwendung müssen mindestens den DIN-Normen entsprechen.
Sämtliche Arbeiten verstehen sich einschließlich Lieferung und Montage aller erforderlichen Materialien und der erforderlichen Nebenleistungen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis (LV) anders beschrieben.
Angaben zur Bauausführung:
Alle zu verwendenden Einzelkomponenten des angebotenen Systems müssen systemgebunden sein.
Alle erforderlichen Vorbereitungen des Untergrundes z.B. das Entgraten der Oberflächen, das Grundieren der Oberflächen, usw. hat der AN in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Er hat den Auftraggeber Bedenken gegen die vorgegebene Art der Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn diese der Beschaffenheit des Untergrundes nicht entspricht. Unter diesen Voraussetzungen
sind Bedenken geltend zu machen, insbesondere bei größeren Unebenheiten, Ausblühungen, Spannungs- und Setzrissen, sowie nichttragfähigen Flächen.
Die Ausführungen der Arbeiten erfolgen auf eigene Gefahr des AN. Während der Verarbeitung und bis zur vollständigen Trocknung darf die Temperatur der Luft, der zu verwendenden Materialien, sowie des Putzgrundes nicht unter + 5° Celsius absinken. Der Untergrund ist entsprechend der DIN 18 350 zu überprüfen,
eventuell zu nässen und zu säubern.
Die brandschutztechnischen Richtlinien der DIN 4102, Teil 1 (nicht brennbare Baustoffe Baustoffklasse A1) sind einzuhalten.
Generell ist unter allen Fensterbänken, sowie Metallteilen, Metallrahmen, Stahlzargen usw. eine Ausbildung durch ein vorkomprimiertes Fugendichtband vorzunehmen. Dergleichen gilt für Putzabschlüsse an angrenzende
Gebäudeteile.
Elastische Fugenbänder sind generell imprägniert, vorkomprimiert, einseitig selbstklebend, zu liefern und zu montierten.
Material: Polyurethan-Schaumstoff (Farbe: nach Bemusterung). Sämtliche Fugenbänder sind in die EP mit einzurechnen.
Sämtliche Anarbeitungen, z.B. Durchdringungen, stumpfe Anarbeitungen an Stahlteile, usw. sind mit den EP abgegolten.
Richtfabrikat: Brillux, STO
System: .......................................................
(Vom Bieter auszufüllen)
Das Gebäude wird nach ifb gefördert und der Bauherr strebt eine Zertifizierung an. Das WDVS muss die Zertifizierung "Blauer Engel" erfüllen. Es dürfen keine Biozide verwendet
techn. Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes
von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu
unterrichten.
2. Mit den Preisen ist die komplette Leistung
abgegolten.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet
und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen
Leistung.
3. In die Preise sind grundsätzlich alle
Aufwendungen und Kosten die sich aus der Einhaltung
der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben
einzurechnen.
4. In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und
Mehraufwendungen
- ständige Reinigung der durch die eigenen
Arbeiten verschmutzten Wege und Straßen
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder
technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen
Arbeiten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten
des Arbeitsbereiches
5. Kosten für die komplette erforderliche
Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
6. Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen
Überblick über die Lage von Leitungen für Strom,
Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen.
7. Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das
Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten gehören
zum Leistungsumfang. Die Kosten sind in
dieEinheitspreise einzurechnen.
8. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert
vergütet.
9. In Abstimmung mit der Bauleitung sind die
technischen Bedingungen und Zeitabläufe der
betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
10. Maßgebend für die Ausführung sind die
Bestimmungen der VOB in allen Teilen.
11. Die Anforderungen des Schallschutzgutachtens
sind zu beachten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 WDVS
01
WDVS
01.01 Untergrundprüfung und -vorbereitung
01.01
Untergrundprüfung und -vorbereitung
01.02 Dämmung
01.02
Dämmung
01.03 Alu Fensterbänke / EBT
01.03
Alu Fensterbänke / EBT
01.04 Armierung / Kantenschutz / Systemanschlüsse
01.04
Armierung / Kantenschutz / Systemanschlüsse
01.05 Schlußbeschichtung
01.05
Schlußbeschichtung
01.06 Riemchenbekleidung Fertigteile
01.06
Riemchenbekleidung Fertigteile
01.07 Untersicht Loggien und Balkone
01.07
Untersicht Loggien und Balkone
01.08 Untersicht Hofdurchfahrt
01.08
Untersicht Hofdurchfahrt
01.09 Untersicht TG-Durchfahrt
01.09
Untersicht TG-Durchfahrt
01.10 Untersicht SSL
01.10
Untersicht SSL
01.11 sonstiges / EBT
01.11
sonstiges / EBT