Schlosser
GU Werkhallen, Völkermarkt
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme: Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:

Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.

4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.

Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).

5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.

Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.

6. Zulassungen:

Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.

7. Leistungsumfang:

Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.

Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.

Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.

8. Nur Liefern:

Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:

Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.

10. Geschoße:

Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

31 Metallbauarbeiten
31
Metallbauarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Qualitätsanforderungen/Ausführung: Metallbauarbeiten werden entsprechend der (den) ausgeschriebenen Ausführungsklasse(n) gemäß ÖNORM in einer für die Fertigung der Konstruktionsteile sowohl größenmäßig als auch von der Kran-, Maschinen- und der Prüfgeräteausstattung her geeigneten Betriebsstätte ausgeführt. 1.1 Ausführungsklasse: Für tragende Bauteile gilt die Ausführungsklasse EXC1 gemäß ÖNORM EN 1090-2. Die ONR 21090 enthält einen Leitfaden zur Auswahl der Ausführungsklassen. 1.2 Mechanische Festigkeit und Sicherheit: Tragwerksbauteile entsprechen den Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie 1. 1.3 Schweißbefähigung: Die entsprechende Qualifikation gemäß ÖNORM EN 1090 wird vor Auftragserteilung nachgewiesen. 1.4 Schweißnähte: Hinsichtlich der Qualität der Schweißnähte gilt die ÖNORM EN 1090-2 in Verbindung mit der ÖNORM EN ISO 5817. 1.5 Befestigungsabstände: Pratzen oder Schrauben und Dübel werden im Abstand von höchstens 800 mm, Eckabstand höchstens 150 mm, im Baukörper oder im Blindstock befestigt. 1.6 Rohrenden: Bei unverzinkten Hohlprofilen sind Anfänge und Enden verschweißt. Bei Hohlprofilen aus Aluminium oder aus verzinktem Stahl werden, bis zu einem Innendurchmesser von 60 mm, Kunststoffabdeckungen verwendet. 1.7 Nicht rostender Stahl: Im Folgenden ist unter NIRO nicht rostender Stahl (z.B. nicht rostender Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4301 (V2A) oder 1.4571 (V4A)), der für den beschriebenen Anwendungsfall geeignet ist, zu verstehen. 2. Einbauarbeiten: Die Montage der Bauteile erfolgt ohne Mauer- und Putzarbeiten. 3. Einkalkulierte Leistungen/Leistungsumfang: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: alle Positionen gelten ohne Unterschied der Höhen Arbeitsgerüste, einschließlich erhöhtem Aufwand für den Materialtransport und sonstiger Erschwernisse alle Positionen sind mit Stahl S 235 JR gemäß EN 10025-2 ausgeführt, Stahlteile im Außenbereich sind feuerverzinkt, gemäß ÖNORM EN ISO 1461, ausgeführt eine Werkstoff-Prüfbescheinigung wird für alle Positionen gemäß ÖNORM EN 1090-2 erbracht das Erstellen von fertigungsspezifischen Unterlagen für den eigenen Gebrauch; eine Übergabe der Unterlagen an den Auftraggeber wird gesondert vereinbart das Bohren von Montagelöchern in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton bis zu einem Durchmesser von 20 mm, wenn gelieferte Bauteile auch montiert werden 4. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Alle Maße sind in mm angegeben.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Qualitätsanforderungen/Ausführung:

Metallbauarbeiten werden entsprechend der (den) ausgeschriebenen Ausführungsklasse(n) gemäß ÖNORM in einer für die Fertigung der Konstruktionsteile sowohl größenmäßig als auch von der Kran-, Maschinen- und der Prüfgeräteausstattung her geeigneten Betriebsstätte ausgeführt.

1.1 Ausführungsklasse:

Für tragende Bauteile gilt die Ausführungsklasse EXC1 gemäß ÖNORM EN 1090-2.

Die ONR 21090 enthält einen Leitfaden zur Auswahl der Ausführungsklassen.

1.2 Mechanische Festigkeit und Sicherheit:

Tragwerksbauteile entsprechen den Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie 1.

1.3 Schweißbefähigung:

Die entsprechende Qualifikation gemäß ÖNORM EN 1090 wird vor Auftragserteilung nachgewiesen.

1.4 Schweißnähte:

Hinsichtlich der Qualität der Schweißnähte gilt die ÖNORM EN 1090-2 in Verbindung mit der ÖNORM EN ISO 5817.

1.5 Befestigungsabstände:

Pratzen oder Schrauben und Dübel werden im Abstand von höchstens 800 mm, Eckabstand höchstens 150 mm, im Baukörper oder im Blindstock befestigt.

1.6 Rohrenden:

Bei unverzinkten Hohlprofilen sind Anfänge und Enden verschweißt. Bei Hohlprofilen aus Aluminium oder aus verzinktem Stahl werden, bis zu einem Innendurchmesser von 60 mm, Kunststoffabdeckungen verwendet.

1.7 Nicht rostender Stahl:

Im Folgenden ist unter NIRO nicht rostender Stahl (z.B. nicht rostender Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4301 (V2A) oder 1.4571 (V4A)), der für den beschriebenen Anwendungsfall geeignet ist, zu verstehen.

2. Einbauarbeiten:

Die Montage der Bauteile erfolgt ohne Mauer- und Putzarbeiten.

3. Einkalkulierte Leistungen/Leistungsumfang:

Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:

  • alle Positionen gelten ohne Unterschied der Höhen

  • Arbeitsgerüste, einschließlich erhöhtem Aufwand für den Materialtransport und sonstiger Erschwernisse

  • alle Positionen sind mit Stahl S 235 JR gemäß EN 10025-2 ausgeführt, Stahlteile im Außenbereich sind feuerverzinkt, gemäß ÖNORM EN ISO 1461, ausgeführt

  • eine Werkstoff-Prüfbescheinigung wird für alle Positionen gemäß ÖNORM EN 1090-2 erbracht

  • das Erstellen von fertigungsspezifischen Unterlagen für den eigenen Gebrauch; eine Übergabe der Unterlagen an den Auftraggeber wird gesondert vereinbart

  • das Bohren von Montagelöchern in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton bis zu einem Durchmesser von 20 mm, wenn gelieferte Bauteile auch montiert werden

4. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Alle Maße sind in mm angegeben.

31.01 Raumtrennungen
31.01
Z
Raumtrennungen
31.05 Absturzsicherung
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Absturzsicherung
31.07 Handläufe
31.07
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Handläufe
31.09 Gitterrostboden
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Z
Gitterrostboden
31.10 Metallbauarbeiten
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Metallbauarbeiten
31.16 Vordachkonstruktion
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Vordachkonstruktion
31.17 Sonderleistungen
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Sonderleistungen
31.18 Gewichtsschlosserarbeiten
31.18
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Gewichtsschlosserarbeiten