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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUAUFGABE (BAUBESCHREIBUNG)
Bauvorhaben:
Grundschule Hiltenspergerstraße 72 in 80796 Münche
Baumaßnahme:
Brandschutz- und Akustiksanierung
sowie die Errichtung von Spielfluren im EG und OG im Hauptgebäude
Baugrundstück:
Gemarkung Schwabing, Flur- Nr. 614
Das Hauptgebäude (Gebäude 1 mit Gebäudeteil 1A und 1B
ist denkmalgeschützt und soll hinsichtlich Brandschutz und Akustik saniert werden.
Der westliche Gebäudeteil 1A reicht vom 1.UG bis 4.OG, der östliche Gebäudeteil 1B vom 1.UG bis 2.OG (Dachraum). Im Untergeschoss des Gebäudes sind die Heizungsanlage, Werkräume, die Mittagsbetreuung, Lager, Nebenräume und ELT-Räume untergebr
Im Erdgeschoss bis 4.Obergeschoss befinden sich Klassenzimmer, Verwaltungsräume / Büro, Lehrerzimmer und die Hausmeisterwohnung.
Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen werden die im Bestand vorhandenen notwendigen Flure des zweigeschossigen Gebäudeteils 1B als sogenannte. Spielflure in Anlehnung an das Münchener Lernhauskonzept umgenutzt. Zu diesem Zweck werden Lerncluster mit einer Fläche von max. 400 m2 ausgebildet. Diese Spielflure erhalten neue Heiz-/ Akustikdecke
Im Gebäude 1 werden in allen Fluren und Treppenhäusern abgehängte Akustikdecken vorgesehen
In den Treppenhäusern und Fluren werden Türen gem. Brandschutzkonzept ausgetauscht bzw. ergänzt. Die Türen in diesen Bereichen werden mind. feuerhemmend, dicht und selbstschließend ausgefü
Die Gebäudegrundfläche / Gebäude 1 / beträgt ca. 1390
Gebäudehöhe: Traufe +14,78 m üFFB
Die Arbeiten werden in zeitlich versetzten Bauabschnitten
mit Unterbrechungen durchgeführt.
Die Baustelle kann über den Hof und das Haupttreppenhaus
erschlossen werden.
Das Nebentreppenhaus muß währen der Umbaumaßnahmen weiterhin für die Mittagsbetreuung im UG genutzt werden kön
Die Zufahrtshöhe in den Innenhof ist auf 2,50 m begrenzt (Überdachung Verbindungsgang)
Über den Pausenhof ist ebenfalls eine Zufahrt, die jedoch zugesperrt ist. Diese kann nach Absprache mit
dem Amtsmeister aufgesperrt, und auch genutzt werden.
Es ist kein Aufzug vorhanden.
Der Zugang zu den Geschossen erfolgt über eine gewendelte Treppe, Breite 1,80 m.
Im Bestand sind Stahlbetonrippendecken vorhanden.
Gegenstand der Ausschreibung sind
Baumeisterarbeiten mit:
- Baustelleneinrichtung
- Schutzmaßnahmen
- Abbrucharbeiten
- Maurerarbeiten
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Putzarbeiten
- Estricharbeiten
ENDE DER BAUBESCHREIBUNG
BAUBESCHREIBUNG
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
10.1. Allgemeines:
10.1.1 Bauablauf
Auf den laufenden Betrieb wird besonders hingewiesen.
Eine entsprechende Koordinierung des Bauablaufes ist rechtzeitig
mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Hierdurch anfallende Zusatzkosten werden nicht gesondert vergütet.
Unnötiger Lärm und Belästigungen der Anlage und der umgebend
Bebauung sind soweit als irgend möglich zu vermeiden.
10.1.2
Baustellenausweise
sind nicht erforderlich. Alle Beschäftigten des AN sind während der Arbeiten
im Gebäude an lesbaren Firmennamen, oder dgl. jederzeit ausweisbar.
10.2 Baustelleneinrichtung
10.2.1 Baustellenverkehr
Die vorhandenen Straßen und Zufahrtswege um das Gelände dienen de
Anliegerverkehr und sind jederzeit frei zu halten. Dies gilt
insbesondere für die Feuerwehrzufahrten, die Rettungswagenzufahrt sowie
die Fußgängerwege.
Die Verkehrswege auf dem Gelände und die für di
Anlieferung benutzten öffentlichen Zuwegungen sind vom AN während de
gesamten Bauzeit von Verunreinigungen, die durch den AN verursacht
worden sind, zu säubern.
10.2.2 Materialanlieferung
Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt
entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsort, Standort,
sowie Be- und Entladung sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber
abzustimmen. Bei Materiallieferungen, insbesondere durch Drittfirmen,
hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass in den Lieferpapieren,
über die Bezeichnung der Baumaßnahme hinaus, immer die Empfängerfir
(Auftragnehmer), sowie die Telefonnummer der örtlichen Firmenbauleitung
angegeben ist.
10.2.3 Materiallagerflächen
Die Lagerung von Baumaterialien auf dem Gelände ist nur in Abstimmung
mit dem Auftraggeber möglich. Lagerflächen für Material kann in Rücksprac
mit der Bauleitung auf den im Baustelleneinrichtungsplan vorgegebenen Flächen
zur Verfügung gestellt werden. Die Lagerflächen sind mit Bauzaun/ Bauzauntoren
und Flatterband/ Warnhinweisen preisneutral zu sichern und müssen immer verschlossen
gehalten werden.
10.2.4 Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
Zur Ersten Hilfe hat jeder Auftragnehmer nach der
Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütungsvorschrif
"Erste Hilfe" die notwendigen Vorkehrungen selbst zu treffen. Die
Ersthelfer sind der Bauleitung vor Arbeitsbeginn schriftlich
bekannt zu geben.
10.2.5 Stromanschluss (Baustrom) und Bauwasser
- ist in der Baustelleneinrichtung anzubieten
10.2.6 Maschinen und Geräte
Für die Ausführung der Arbeiten sind Maschinen und Geräte
verwenden, die dem Stand der Technik, sowie der Richtlinie 89/392 EWG
entsprechen, nach § 39 der VBG 1 geprüft sind und die gemäß
einschlägigen Vorschriften die Lärm- und Erschütterungsbelästigungen
ein Minimum reduzieren.
10.2.7 Werbung
Firmenwerbung in Form von Firmentafeln oder Plakaten wird nicht
gestattet.
10.2.8 Bauschuttbeseitigung
Der bei den Arbeiten des Auftragnehmer anfallende Schutt (Bauschutt,
Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in geeigneten
Schuttbehältern des Auftragnehmers zu sammeln und geht in das Eigentum
des Auftragnehmers über. Generell ist die Schuttbeseitigung unter
Beachtung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
der Wertstoffsammlung und Wiederverwertung, durchzuführen.
Es wird im Besonderen auf die Regelungen zum Abfallrecht der Stadt München verwiesen
Grundsätzlich gilt folgende Regelung bzgl. der Entsorgung:
Anfallender Bauschutt ist direkt zu entsorgen. Die Arbeitsbereiche
sind auch während der laufenden Arbeiten sauber und Transportwege
konstant besenrein zu halten. Durch den Auftragnehmer verursachte
Verschmutzungen sind sofort zu entfernen. Für die Bauschuttbeseitigung
und die Abfallbeseitigung von Material oder Verpackungsresten des
Auftragnehmers, wird auf die VOB Teil C hingewiesen, wonach der
Auftragnehmer für das Entsorgen von Abfall (Bauabfall, Materialreste und
Verpackungen) und das Beseitigen von seinen Verunreinigungen aus dem
Bereich seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, und sich mit Abgabe
eines Angebotes dazu verpflichtet, diese Reinigung täglich
durchzuführen, sowie den Aufforderungen der Bauüberwachung zu
Beseitigung von Verunreinigungen uneingeschränkt Folge zu leisten. Die
Sauberkeit der Baustelle und die Beseitigung aller Abfälle, Bauschutt,
u.ä. ist zwingend einzuhalten und täglich durchzuführen. B
Nichteinhaltung erfolgt umgehend die Beseitigung durch den Auftraggeber
auf Kosten des Auftragnehmers. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon
unberührt. Die Sanitäreinrichtungen vor Ort dürfen nicht z
Auswaschen benutzt werden.
10.2.9
Einrichtung von Unterkünften
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet wer
10.3 Bauausführung:
10.3.1 Arbeitsablaufplanung
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen einen Baufristenplan als Detailplan
über seine vertraglichem Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung
der Vertragsfristen nachgewiesen werden kann.
Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen.
Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen und terminlichen
Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen.
Bei Änderung der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von
sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich
zu überarbeiten.
Der Plan ist dem Auftraggeber nach Auftragserteilung auf Verlangen, bei Überarbeitungen
unverzüglich jeweils in 2-facher Fertigung zu übergeben
10.3.2 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu erstellen und
diese unterschrieben dem Auftraggeber spätestens wöchentlich vorzulegen
Die Bautagesberichte müssen alle für die Vertragsausführung u
Abrechnung des Auftrages relevanten Angaben enthalten. Insbesondere
müssen die Bautagesberichte auch enthalten alle Unfälle, Erste-Hilfe
Fälle und jegliche Schadensfälle. Solche sind dem Auftraggeber darüb
hinaus sofort nach Auftreten bzw. bekannt werden mitzuteilen.
10.3.3 Schul-Betrieb
Die Schule ist während der Bauzeit in Betrieb.
Es befinden sich daher immer Kinder und Schul-Personal
im Gebäude und auf dem Gelände
Bei den Arbeiten ist größtmögliche Rücksichtnahme auf den laufen
Betrieb zu nehmen. Lärm- und Staubbelastungen sind auf ein
Minimum zu reduzieren, Bei staubintensiven Arbeiten ist grundsätzlich
mit Staubabsaugung zu arbeiten.
Die Nachtruhe ist wegen der nahegelegenen Wohnbebauung
zwingend einzuhalten. Die Anweisungen des AG sind einzuhalten. Es
kann nicht sichergestellt werden, dass vertragliche Leistungen
zusammenhängend ausgeführt werden können. Die Arbeiten sind v
AN so auszuführen, dass das Zusammenarbeiten mit den anderen vor
Ort tätigen Unternehmen störungsfrei möglich is
Aus Vorstehendem dem Auftragnehmer entstehende Kosten sind bei
seiner Preiskalkulation zu berücksichtigen; sie sind Bestandteil der
Einheitspreise.
10.3.4 Bespechungen u. Protokolle
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, an den wöchentlichen
Baustellenbesprechungen teilzunehmen.
10.3.5 Ausführungsunterlagen des AG und des AN/ Aufma�
Freigegebene Pläne für den Ausführungsbereich werden d
Auftragnehmer unmittelbar nach der Beauftragung digital übergeben.
Diese sind vom Auftragnehmer umgehend auf Vollständigkeit und Durchführbarkeit z
überprüfen. Anhand dieser Unterlagen und eines Aufmaßes vor O
-terminlich abzustimmen mit der Bauüberwachung- fertigt der AN
detaillierte Werkstattzeichnungen, die durch den AG vertreten durch die
Bauleitung vor Fertigung die Freigabe erhalten müssen. Die Fristen im
Bauzeitenplan müssen hierfür beachtet werden
10.3.6 Ausführungszeiten
Die Ausführungszeit ist abgestimmt und daher zwingend einzuhalten.
Bei Verzögerungen muss daher
das Personal vor Ort verstärkt werden, da eine Verschiebung der
Einzelfertigstellungstermine nicht möglich ist.
10.3.7 Aufsicht über Bauleistungen
Sämtliche Bauleistungen sind durch eine qualifizierte Aufsichtsperson zu
überwachen, insbesondere hinsichtlich der
Unfallverhütungsvorschriften. Auf der Baustelle muss während de
gesamten Ausführungszeiten ständig eine fachlich qualifizierte un
weisungsbefugte Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. Diese
Aufsichtsperson (z.B. Bauleiter) vor Ort muss unterschriftsberechtigt
sein und berechtigt sein, verbindliche terminliche Absprachen zu treffen.
Das Führungspersonal des Auftragnehmers muss der deutschen Sprache
in Wort und Schrift mächtig sein.
10.3.8 Arbeitszeit
Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen des
Arbeitszeitgesetzes. Die werktägliche Rahmenarbeitszeit wird
grundsätzlich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr festgelegt.
Die detaillierten Zeiten sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.
Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit sind dem Auftraggeber vorher anzuzeigen
und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber
erfolgen.
Die Arbeiten erfolgen auch während des laufendem Schulbetriebs-
Montag bis Freitag jeweils 7: 30 bis 14: 30 Uhr .
Zu Zeiten des Unterrichts können laute Arbeiten wie Bohren oder Stemmen nicht stattfinden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Arbeiten nicht in einem Stück ausgeführt werden können. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausführungszeiten sowohl in den Oster- Pfingst- als auch in den Sommerferien 2027 liegen we
10.3.9 Abrechnung
Die Rechnungen sind immer kumuliert zu erstellen. Mindestens 6
Werktage vor Rechnungsstellung sind die prüfbaren Aufmaß
(Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege) bei der
Bauüberwachung zur Prüfung vorzulegen
10.3.10 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und
die aktuelle Baustellenverordnung (BaustellV) einzuhalten und
seine Mitarbeiter entsprechen auf der Baustelle einzuweisen. Der
Auftragnehmer gewährleistet, dass die im Sinn §
Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" notwendige
persönliche Schutzausrüstung (z.B. Kopf-, Fuß-, Augen- od
Gesichtsschutz, Gehörschutz oder Atemschutz, Warnkleidung etc.)
entsprechend PSA- Benutzungsverordnung zur Verfügung gestellt ist und
benutzt wird. Personen ohne die erforderlichen Schutzausrüstungen könne
vom Auftraggeber der Baustelle verwiesen werden.
10.3.11 Schutz der angrenzenden Bauteile
An die Leistung des AN angrenzende oder einbindende Bauteile
sind vom AN gegen Verschmutzung und Beschädigung zu sichern.
10.3.12 Alkohol- und Rauchverbot
Auf der gesamten Baustelle sowie dem Gelände besteht striktes
Alkohol- und Rauchverbot. Bei Nichteinhaltung behält sich der
Auftrageber vor, Personen von der Baustelle zu verweisen.
10.3.13 Vorschriften Allgemein
Für die Ausführung des gesamten Leistungsumfanges sind di
gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen,
die genannten und sonstigen zutreffenden DIN- /EN-Normen, Richtlinien
für Leitungsanlagen (LAR), Unfallverhütungsvorschriften
VDI/VDE-Richtlinien, etc. und sonstigen gesetzlichen Vorgaben in der
jeweils gültigen Fassung zu befolgen. Dies gilt auch für Baustoffe un
Bauteile, die in dem Leistungsprogramm nicht enthalten, jedoch aufgrund
der Planung notwendig sind.
10.3.14 Stundenlohnarbeiten Bauarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind dem AG bei der Bauüberwachung rechtzeitig vorher
anzumelden. Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeb
angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und
Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höh
der tariflichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags-
Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen
Unfallversicherung vergütet. Die Stundennachweise sind dem AG innerhalb
einer Woche zur Unterschrift vorzulegen; später vorgelegte Stundenlohnnachweise
werden nicht mehr anerkannt. Die Abrechnung erfolgt nach prüfbarer
Aufstellung.
Die Regiezettel/ Stundennachweise müssen u.a. enthalten:
- Bezeichnung der Baumaßnahme
- Ausführungsweise
- Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten vor Ort
mit den detailliert aufgeführten, täglich erbrachten Leistungen (mi
Uhrzeitangabe)
-Zahl der beschäftigten Mitarbeiter, getrennt nach deren Qualifikation
(z.B. Bauvorarbeiter, Facharbeiter, Baufachwerker etc.) und Lohngruppe
- Einsatz von Geräten (Einsatz; sowie Dauer)
- Materialeinsatz mit Massenangabe
- Datum und Unterschrift
ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
TECHNISCHE ANGABEN TECHNISCHE ANGABEN
Der AN hat sofort nach Auftragserteilung mit dem Architekten bzw.
der Objektüberwachung alle Detailfragen zu klären
Lage von Leitungen
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen u.dgl. beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterric
Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden
Der Geräuschpegel der Maschinen darf bei Vollbelastung den Wert von 90 dB nicht überschreiten.
Der Auftragnehmer hat den Nachweis hierfür zu führen
Alle Arbeiten sind mit Staubabsaugung auszuführen.
An Samstagen und an Werktagen außerhalb von
7:30 Uhr bis 18:00 Uhr darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gearbeitet werden.
Übergabe von Ausführungszeichnunge
Die Ausführungszeichnungen gemäß § 3 Abs. 1 VOB/B werden vom Auftggeber grundsätzlich in digitaler Form unentgeltlich an den Auftragnehmer überge
Erforderliche Sicherungen, Baubehelfe u.dgl. für die Ausführung der eigenen Leistungen sind in die Positionen einzukalkulieren
ENDE DER TECHNISCHEN ANGABEN
TECHNISCHE ANGABEN
VORBEMERKUNGEN ZUR MATERIALÖKOLOGIE VORBEMERKUNGEN ZUR MATERIALÖKOLOGIE
Es wird eindringlich auf die Einhaltung aller nachfolgenden städtischen
und gesetzlichen Vorgaben zur Materialökologie hingewiesen. Sollten
Verstöße festgestellt werden, sind alle vertragswidrig verbauten Stoff
und Materialien oder verwendete Reinigungsmittel auf Kosten des AN zu
entfernen und mit zugelassenen Produkten zu ersetzen. Kontrollen
erfolgen durch den AG und dessen Erfüllungsgehilfen, die Bauleitungen
vor Ort und den SiGeKo.
Zum Ende der Baumaßnahme werden Raumluftmessungen durchgeführt. Dabei festgestellte Verstöße durch den AN (versteckter Mangel) werden nachverfolgt (Rückbau) und sämtliche Kosten inkl. Nachmessungen dem Verursacher zum Abzug gebr
Auch das Betreten von zur Messung abgesperrter Bereiche und Räume ist untersagt, deshalb erforderliche Nachmessungen oder zusätzlich
Anfahrten werden dem Verursacher angelastet.
Allgemeine Anforderungen (gilt grundsätzlich für all
materialökologischen Anforderungen):
Nachweise:
Die geforderte Qualität der Baustoffe und Bauprodukte ist rechtzeitig
vor Ausführung bzw. Bestellung durch Produkt-, Sicherheitsdatenblätte
oder sonstige geeignete Nachweise zu belegen.
Die Verantwortung der Produkteinhaltung liegt allein beim AN.
Aktualität der Nachweise:
Nachweise wie Sicherheitsdatenblätter, Umweltzeichen-Zertifikate,
Datenblätter oder Emissionsprüfberichte müssen aktuell sein. B
Umweltzeichen gilt die jeweils aktuellste Version. Ist die
Gültigkeitsfrist z.B. einer zugrundeliegenden "Blauer Engel"-Version
abgelaufen, werden die Zertifikate vom Baureferat nicht akzeptiert. Im
Fall der Überschneidung von zwei Versionen (Übergangsfrist) is
möglichst die aktuellste Version vorzulegen.
Produktänderungen:
Notwendige Produktänderungen während der Ausführung sind unverzüglich mit dem AG abzustimmen, es sind alle vorgenannten Nachweise neu vorzulegen und neu von der Projektleitung freizugeb
Originalgebinde auf der Baustelle:
Es sind alle Produkte auf der Baustelle im Originalgebinde zu verwenden, eine Anlieferung bereits vorgemischter Produkte in Fremd- oder Neutralgebinden ist untersagt.
Feinstaub/ Gesundheitsgefährlicher Staub
Das "Merkblatt zur Staubminderung bei Baustellen" der Regierung von
Oberbayern ist zu beachten.
Bei Maschineneinsatz sind staubarme, abgestimmte Bearbeitungssysteme (Maschine und Mobilentstauber) zu verwenden, die den allgemeinen Staubgrenzwert von 1,25 mg/m³ für die alveolengängige (A-) Fraktion sowie 10 mg/m³ für die einatembare (E-) Fraktion einhalten. Die BG BAU führt Positivlisten staubarmer Bearbeitungssysteme und staubarmer Prod
Spritz- und Montageschäume
Die Verwendung von Montageschäumen und sonstigen Ortschäumen is
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verwendung bei
Wärmedämmverbundsystemen zum Schließen von Fugen zwisch
Dämmstoffplatten gemäß den Hersteller-Verarbeitungsrichtlinie
VORBEMERKUNGEN ZUR MATERIALÖKOLOGIE
01 Baumeisterarbeiten
01
Baumeisterarbeiten
01.07 Türen
01.07
Türen