Maurerarbeiten
Grundschule Gundelfingen
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
08 Mauerarbeiten
08
Mauerarbeiten
Technische Vorbemerkungen, Mitgeltende Normen und Regel n1. AllgemeinesEs gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließl ich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.DIN 1 025 Normenreihe Teil 1 bis Teil 5: Warmgewalzte I-Träge r DIN 4109-1 Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Te il 1: Anforderungen an die SchalldämmungDIN 4109-2 Norm -Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerisch e Nachweise der Erfüllung der AnforderungenDIN 4109-11 Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 11: Nachwe is des Schallschutzes - Güte- und Eignungsprüfung DIN 4 242 Glasbaustein-Wände; Ausführung und Bemessung DIN 47 95 Nebenluftvorrichtungen für Hausschornsteine; Begriff e, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung, Kennze ichnung DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 18515-1 Außenwandbekleidungen - Grundsätze für Planung und Ausführung - Teil 1: Ange mörtelte Fliesen oder Platten DIN 18515-2 Außenwandbekl eidungen; Anmauerung auf Aufstandsflächen; Grundsätze f ür Planung und Ausführung DIN EN 771-5 Festlegungen für Mauersteine - Teil 5: Betonwerksteine DIN EN 771-6 Fes tlegungen für Mauersteine - Teil 6: NatursteineDIN EN 7 72-7 Prüfverfahren für Mauersteine - Teil 7: Bestimmung der Wasseraufnahme von Mauerziegeln für Feuchteisolier schichten durch Lagerung in siedendem Wasser DIN EN 105 1-1 Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Tei l 1: Begriffe und Beschreibungen DIN EN 1051-2 Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 2: Konform itätsbewertung/Produktnorm DIN EN 1457-1 Abgasanlagen - Keramik-Innenrohre - Teil 1: Innenrohre für Trockenbet rieb - Anforderungen und Prüfungen DIN EN 1457-2 Abgasa nlagen - Keramik-Innenrohre - Teil 2: Innenrohre für Na ssbetrieb - Anforderungen und Prüfungen IVD-Merkblatt N r. 27: Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an d er Fassade mit spritzbaren DichtstoffenHerausgeber: Ind ustrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28: Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fas sadeHerausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD ) Lehmbau Regeln Die Lehmbau Regeln, Begriffe - Baustof fe - Bauteile Herausgeber: Dachverband Lehm e.V. MB 876 Merkblatt 876: Edelstahl Rostfrei im Mauerwerksbau Her ausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei Porenbe tonbericht 9 Ausmauerung von Holzfachwerk Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbetonbericht 14 Mauerwerk aus Porenbeton - Beispiele zur Bemessung nach Eurocode 6Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbetonberic ht 17 Einbau von Feuerschutztüren und -toren Herausgebe r: Bundesverband Porenbeton RAL-RG 517 Schornsteinsanie rung - Gütesicherung WTA-Merkblatt 4-3-98/D Instandsetz en von Mauerwerk - Standsicherheit/TragfähigkeitHerausg eber: Wissenschaftlich - Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V.WTA-Me rkblatt 4-5-99/D Beurteilung von Mauerwerk - Mauerwerks diagnostik Herausgeber: Wissenschaftlich - Technische A rbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpfl ege WTA e.V.1. Lage und TransportwegeDie Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen:- Erdgeschoss- 1.Ob ergeschossGerüsteGerüste werden bauseits gestellt als F assadengerüst:Lastklasse: LK3Breitenklasse: W06Nachbars chaft und UmgebungIm unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind keine benachbarte Bauwerke vorhanden. 1. Angaben zu Stoffen und BauteilenStein-/Ziegelpakete sin d bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelege oder Ä hnlichem abzusetzen und zu lagern. Auf der Baustelle la gernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Ab decken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Nieders chläge zu schützen. Steine/Ziegel unterschiedlicher Fes tigkeitsklassen, Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lag ern. 1. Angaben zur AusführungAllgemeinesWände dürfen n ur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsiche rheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegeben en Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durc h verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Ste ine ist unzulässig. Sofern die Hersteller für das zu ve rwendende großformatige Steinmaterial Passstücke anbiet en, sind diese grundsätzlich zu verwenden. Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industr ie für das zu verwendende Steinmaterial keine fertigen Passstücke anbietet, dann ist das Trennen nur durch mat erialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder Leichtziegel, zulässig. Wenn bei Wänden, deren Dicke e in Steinmaß beträgt, die bündige Seite nicht aus den Au sführungsunterlagen entnommen werden kann, ist die betr effende Angabe vor Beginn der Ausführung beim Auftragge ber oder dessen Objektüberwacher zu erfragen.Nicht trag ende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifun g herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fer tigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbe zogen nichts anderes festgelegt ist. Im Regelfall bleib t die Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer überlassen. Werden bei Stumpf stoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie grun dsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstan d von maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen. Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertig stellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastung en aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleiche n ausgesetzt werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass es zu keiner starren Verbindung der Wand zu Decke, Unt erzug, Balken oder dergleichen kommt und ein der noch z u erwartenden Durchbiegung dieser Bauteile entsprechend er gleitender Deckenanschluss ausgebildet wird. Brüstun gsmauerwerk ist immer gemeinsam mit dem Wandmauerwerk a ufzumauern. Die Ausführung von Stoßfugen hat nach den H erstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen breite rer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt insb esondere bei Außenwänden aus hochdämmenden Steinen als schwerwiegender Mangel. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindep rozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Löcher im Mauerwerk (z.B. ent standen durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Auße nhaut materialgerecht zu schließen. Horizontale Mauerwe rksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in i hrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausfü hrung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch A nschüttung, Wegebau, erkennen lässt, die von der Planun g abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Au sführung die Bauleitung zu verständigen. Nach Möglichke it sind Dünnbettfugen auszubilden. Lose Ausblühungen si nd durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu bes eitigen. Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen kei nen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht ko rrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zem entmörtel eingesetzt oder umhüllt werden. Für Kabel- od er ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen mit Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist nachzuw eisen. Das gilt entsprechend für Dichtungsmassen in Ran dbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte un d Nachinstallationselemente (Keile o.ä.) Vor dem Einmau ern von Badewannen und Duschwannen ist das Vorhandensei n des Potentialausgleichs bzw. der Erdung zu überprüfen .Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden. ZiegelmauerwerkDie g ezahnte Fläche von Zahnziegeln darf nicht in der Ansich tsfläche von zu verputzenden Außenwänden zu sehen sein. Das nachträgliche Verstreichen mit Mörtel ist ein Mang el. Das gilt analog für die entsprechenden Schnittfläch en von Hochlochziegeln. Wände, Fensterbrüstungen u. dgl . aus Hochlochziegeln, bei denen eine vertikale Verbind ung zwischen mehreren Steinschichten besteht, sind grun dsätzlich vor zu erwartenden starken Niederschlägen und bei Arbeitsunterbrechungen, z.B. Ende des Arbeitstages , durch Folie oder dergleichen zum Schutz vor Durchnäss ung oberseitig abzudecken. Diese Abdeckung ist durch ge eignete Maßnahmen, z.B. Auflegen von Brettern, vor Verr utschen und Verwehen zu schützen. Vor Aufbringen von Or tbeton, z.B. für Decken, sind die Hohlräume von Hochloc hziegeln grundsätzlich abzudecken. Stürze und Leibungen Vor Einbringen von Ortbeton sind Ziegelschalen abzustei fen und vorzunässen. Fertigstürze sind so abzusteifen, dass sie beim Betonieren von Decken u.ä. nicht aus ihre r Lage gedrückt werden können oder unzulässigen Belastu ngen vorübergehend ausgesetzt sind. Die nach dem Fenste reinbau auftretende Durchbiegung von Überlagern, Stürze n und Decken darf max. 3 mm betragen.Fertigstürze müsse n mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Di e Auflager sind mit Mörtel herzustellen. Leibungen von Außenwandöffnungen sind mit Fugenglattstrich auszuführe n, damit ein späteres luftdichtes Anschließen (RAL-Ansc hluss) der Fenster und Türen an das Mauerwerk sicher mö glich ist.MaßgenauigkeitAufgrund der detailierten Planu ng sind Maßnahmen zur Erhöhten Maßgenauigkeit erforderl ich. Dies ist in den Einheitspreisen der nachfolgenden Positionen stets zu berücksichtigen.Angaben zur Abrechn ungBei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechn et werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszusch neidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologi sche Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechne t.Wenn Mauerwerk nach dem Raummaß ausgeschrieben ist, g elten für die Abrechnung die entsprechenden Regeln der ATV DIN 18330, Ausgabe Januar 2005.
Technische Vorbemerkungen, Mitgeltende Normen und Regel
08.02 Außenwände EG+OG
08.02
Außenwände EG+OG
08.03
08.03