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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
08 Mauerarbeiten
08
Mauerarbeiten
Technische Vorbemerkungen, Mitgeltende Normen und Regel
n1. AllgemeinesEs gelten jeweils die Normen und Regeln
in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließl
ich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.DIN 1
025 Normenreihe Teil 1 bis Teil 5: Warmgewalzte I-Träge
r DIN 4109-1 Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Te
il 1: Anforderungen an die SchalldämmungDIN 4109-2 Norm
-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerisch
e Nachweise der Erfüllung der AnforderungenDIN 4109-11
Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 11: Nachwe
is des Schallschutzes - Güte- und Eignungsprüfung DIN 4
242 Glasbaustein-Wände; Ausführung und Bemessung DIN 47
95 Nebenluftvorrichtungen für Hausschornsteine; Begriff
e, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung, Kennze
ichnung DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße
entsprechend DIN 4172 DIN 18515-1 Außenwandbekleidungen
- Grundsätze für Planung und Ausführung - Teil 1: Ange
mörtelte Fliesen oder Platten DIN 18515-2 Außenwandbekl
eidungen; Anmauerung auf Aufstandsflächen; Grundsätze f
ür Planung und Ausführung DIN EN 771-5 Festlegungen für
Mauersteine - Teil 5: Betonwerksteine DIN EN 771-6 Fes
tlegungen für Mauersteine - Teil 6: NatursteineDIN EN 7
72-7 Prüfverfahren für Mauersteine - Teil 7: Bestimmung
der Wasseraufnahme von Mauerziegeln für Feuchteisolier
schichten durch Lagerung in siedendem Wasser DIN EN 105
1-1 Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Tei
l 1: Begriffe und Beschreibungen DIN EN 1051-2 Glas im
Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 2: Konform
itätsbewertung/Produktnorm DIN EN 1457-1 Abgasanlagen -
Keramik-Innenrohre - Teil 1: Innenrohre für Trockenbet
rieb - Anforderungen und Prüfungen DIN EN 1457-2 Abgasa
nlagen - Keramik-Innenrohre - Teil 2: Innenrohre für Na
ssbetrieb - Anforderungen und Prüfungen IVD-Merkblatt N
r. 27: Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an d
er Fassade mit spritzbaren DichtstoffenHerausgeber: Ind
ustrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr.
28: Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fas
sadeHerausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD
) Lehmbau Regeln Die Lehmbau Regeln, Begriffe - Baustof
fe - Bauteile Herausgeber: Dachverband Lehm e.V. MB 876
Merkblatt 876: Edelstahl Rostfrei im Mauerwerksbau Her
ausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei Porenbe
tonbericht 9 Ausmauerung von Holzfachwerk Herausgeber:
Bundesverband Porenbeton Porenbetonbericht 14 Mauerwerk
aus Porenbeton - Beispiele zur Bemessung nach Eurocode
6Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbetonberic
ht 17 Einbau von Feuerschutztüren und -toren Herausgebe
r: Bundesverband Porenbeton RAL-RG 517 Schornsteinsanie
rung - Gütesicherung WTA-Merkblatt 4-3-98/D Instandsetz
en von Mauerwerk - Standsicherheit/TragfähigkeitHerausg
eber: Wissenschaftlich - Technische Arbeitsgemeinschaft
für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V.WTA-Me
rkblatt 4-5-99/D Beurteilung von Mauerwerk - Mauerwerks
diagnostik Herausgeber: Wissenschaftlich - Technische A
rbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpfl
ege WTA e.V.1. Lage und TransportwegeDie Arbeiten sind
in folgenden Geschossen auszuführen:- Erdgeschoss- 1.Ob
ergeschossGerüsteGerüste werden bauseits gestellt als F
assadengerüst:Lastklasse: LK3Breitenklasse: W06Nachbars
chaft und UmgebungIm unmittelbaren Einflussbereich der
Arbeiten sind keine benachbarte Bauwerke vorhanden. 1.
Angaben zu Stoffen und BauteilenStein-/Ziegelpakete sin
d bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelege oder Ä
hnlichem abzusetzen und zu lagern. Auf der Baustelle la
gernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Ab
decken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Nieders
chläge zu schützen. Steine/Ziegel unterschiedlicher Fes
tigkeitsklassen, Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit sind auf
der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lag
ern. 1. Angaben zur AusführungAllgemeinesWände dürfen n
ur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsiche
rheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegeben
en Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durc
h verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Ste
ine ist unzulässig. Sofern die Hersteller für das zu ve
rwendende großformatige Steinmaterial Passstücke anbiet
en, sind diese grundsätzlich zu verwenden. Wenn Steine
für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industr
ie für das zu verwendende Steinmaterial keine fertigen
Passstücke anbietet, dann ist das Trennen nur durch mat
erialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder
Leichtziegel, zulässig. Wenn bei Wänden, deren Dicke e
in Steinmaß beträgt, die bündige Seite nicht aus den Au
sführungsunterlagen entnommen werden kann, ist die betr
effende Angabe vor Beginn der Ausführung beim Auftragge
ber oder dessen Objektüberwacher zu erfragen.Nicht trag
ende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifun
g herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fer
tigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbe
zogen nichts anderes festgelegt ist. Im Regelfall bleib
t die Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung,
Anker) dem Auftragnehmer überlassen. Werden bei Stumpf
stoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie grun
dsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstan
d von maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen.
Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertig
stellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastung
en aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleiche
n ausgesetzt werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass
es zu keiner starren Verbindung der Wand zu Decke, Unt
erzug, Balken oder dergleichen kommt und ein der noch z
u erwartenden Durchbiegung dieser Bauteile entsprechend
er gleitender Deckenanschluss ausgebildet wird. Brüstun
gsmauerwerk ist immer gemeinsam mit dem Wandmauerwerk a
ufzumauern. Die Ausführung von Stoßfugen hat nach den H
erstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen breite
rer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt insb
esondere bei Außenwänden aus hochdämmenden Steinen als
schwerwiegender Mangel. Alle groben Verschmutzungen am
Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindep
rozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren
bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem
Auftraggeber festzulegen. Löcher im Mauerwerk (z.B. ent
standen durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung)
sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Auße
nhaut materialgerecht zu schließen. Horizontale Mauerwe
rksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in i
hrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausfü
hrung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch A
nschüttung, Wegebau, erkennen lässt, die von der Planun
g abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Au
sführung die Bauleitung zu verständigen. Nach Möglichke
it sind Dünnbettfugen auszubilden. Lose Ausblühungen si
nd durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu bes
eitigen. Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen kei
nen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht ko
rrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zem
entmörtel eingesetzt oder umhüllt werden. Für Kabel- od
er ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen
mit Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige
Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist nachzuw
eisen. Das gilt entsprechend für Dichtungsmassen in Ran
dbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte un
d Nachinstallationselemente (Keile o.ä.) Vor dem Einmau
ern von Badewannen und Duschwannen ist das Vorhandensei
n des Potentialausgleichs bzw. der Erdung zu überprüfen
.Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch
die Bauleitung geschlossen werden. ZiegelmauerwerkDie g
ezahnte Fläche von Zahnziegeln darf nicht in der Ansich
tsfläche von zu verputzenden Außenwänden zu sehen sein.
Das nachträgliche Verstreichen mit Mörtel ist ein Mang
el. Das gilt analog für die entsprechenden Schnittfläch
en von Hochlochziegeln. Wände, Fensterbrüstungen u. dgl
. aus Hochlochziegeln, bei denen eine vertikale Verbind
ung zwischen mehreren Steinschichten besteht, sind grun
dsätzlich vor zu erwartenden starken Niederschlägen und
bei Arbeitsunterbrechungen, z.B. Ende des Arbeitstages
, durch Folie oder dergleichen zum Schutz vor Durchnäss
ung oberseitig abzudecken. Diese Abdeckung ist durch ge
eignete Maßnahmen, z.B. Auflegen von Brettern, vor Verr
utschen und Verwehen zu schützen. Vor Aufbringen von Or
tbeton, z.B. für Decken, sind die Hohlräume von Hochloc
hziegeln grundsätzlich abzudecken. Stürze und Leibungen
Vor Einbringen von Ortbeton sind Ziegelschalen abzustei
fen und vorzunässen. Fertigstürze sind so abzusteifen,
dass sie beim Betonieren von Decken u.ä. nicht aus ihre
r Lage gedrückt werden können oder unzulässigen Belastu
ngen vorübergehend ausgesetzt sind. Die nach dem Fenste
reinbau auftretende Durchbiegung von Überlagern, Stürze
n und Decken darf max. 3 mm betragen.Fertigstürze müsse
n mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Di
e Auflager sind mit Mörtel herzustellen. Leibungen von
Außenwandöffnungen sind mit Fugenglattstrich auszuführe
n, damit ein späteres luftdichtes Anschließen (RAL-Ansc
hluss) der Fenster und Türen an das Mauerwerk sicher mö
glich ist.MaßgenauigkeitAufgrund der detailierten Planu
ng sind Maßnahmen zur Erhöhten Maßgenauigkeit erforderl
ich. Dies ist in den Einheitspreisen der nachfolgenden
Positionen stets zu berücksichtigen.Angaben zur Abrechn
ungBei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk,
Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechn
et werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszusch
neidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologi
sche Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechne
t.Wenn Mauerwerk nach dem Raummaß ausgeschrieben ist, g
elten für die Abrechnung die entsprechenden Regeln der
ATV DIN 18330, Ausgabe Januar 2005.
Technische Vorbemerkungen, Mitgeltende Normen und Regel
08.02 Außenwände EG+OG
08.02
Außenwände EG+OG
08.03
08.03