Wärmeversorgungsanlagen
Grüner Winkel
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber: Norddeutsche Wohnbau GmbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de Planung Hochbau: S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: Eblenkamp@sp-planung.de Tragwerksplanung / Baupysik: Christoph Baum Ingenieurbüro Thuner Str. 86a 21680 Stade Tel.: 04141 807 1845 E-Mail: cb@baum-statik.de Planung Haustechnik (HLSE): Heise und Baumgart Ramsenweg 2b 38700 Braunlage Tel.: 05520 999 29 -0 E-Mail: info@hb-ingenieure.de Planung Außenanlagen: Grünplan Hamburg Saseler Bogen 3A 22393 Hamburg Tel.: 040 2715 77 95 E-Mail: info@gruenplan-hamburg.de Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung: Geotechnisches Planungs- und Beratungsbüro - ARKE Pappelmühle 6 31840 Hessisch Oldendorf Tel.: 05158 98164
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein Das 12.622 m² große Grundstück befindet sich am Ende einer privaten Erschließungsstraße in Berlin Reinickendorf mit der Adresse Holländerstraße 36 V. Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein Quartier mit vier Mehrfamilienhäusern mit jeweiligen Kellern, Stellplätzen in einer gemeinsamen Tiefgarage und insgesamt 110 Wohnungen. Haus 5 ist eines von den vier Mehrfamilienhäusern und liegt im südlichen Bereich des o.g. Grundstücks. Gemeinsam mit dem Keller im Untergeschoss bildet Haus 5 eine eigene Untergemeinschaft gemäß Teilungserklärung. Das Gebäude erhält zwei Treppenhäuser und zwei Aufzüge. Das Haus 5 verfügt insgesamt über 36 Wohnungen. Die Erschließung erfolgt über eine private Zufahrtsstraße für die umfassende Wege- und leitungsrechte als Dienstbarkeiten eingetragen sind. Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise. Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen. Wände Die tragenden Innen- und sämtliche Außenwände der aufgehenden Geschosse werden als Mauerwerk oder teilweise als Stahlbetonwände nach Angaben des Statikers ausgeführt. Die Wandstärke entspricht den statischen Erfordernissen. Geschossdecken Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbetonbauweise erstellt. Dach Das Flachdach wird als Stahlbetondecke in Flachdachausführung gemäß Flachdachrichtlinie ausgeführt. Die Abdichtung erfolgt mit Folienabdichtung oder einer zweilagigen Bitumendachabdichtung. Den oberen Abschluss bildet eine extensive Dachbegrünung. Heizung Die Erzeugung der Heizwärme erfolgt mittels dem Contractor Gasag über eine Energiezentrale im Untergeschoss von Haus 8 sowie der Zuleitung durch die Tiefgarage zur Unterstation im Untergeschoss von Haus 5. Die Bemessung der Heizung erfolgt nach der Wärmebedarfsberechung und den Wärmebedarf für die Warmwasserbereitung sowie den anerkannten Regeln der Technik. Die Wärmeverteilung im Gebäude erfolgt über ein Vor- und Rücklauf-Heizungssystem. In den Wohnungen werden Passtücke für Wärmemengenzähler der Wohnungsstation eingebaut. Die Wärmemengenzähler werden, im Mietmodel des Abrechners geliefert. Passtücke zu den Zählern für Kaltwasser werden in Form von Installationsblöcken Fabr. Brunata installiert (ohne Elt.-Anschluss). Die Zähler werden durch den Käufer/ Verwalter im Mietmodel geliefert und installiert. Die Wärmeverteilung der Wohnungen erfolgt über eine Fußbodenheizung mit schneckenförmiger Verlegung. Die Regelung der Fußbodenheizung erfolgt über Raumthermostate gemäß der Heizungsplanung. Flure ab> 6m² erhalten einen separaten Heizkreis gemäß EnEv- Anforderungen. Abstellräume, Flure < 6m² und Gäste-WC erhalten keinen Heizkreis. Maßgebend für die Größe, Anzahl und Anordnung der Heizflächen ist die Wärmebedarfsberechnung. Die Bäder erhalten zusätzlich (außerhalb der Wärmebedarfsberechnung) einen Handtuchheizkörper Fabrikat Kermi Basic 50 oder gleichwertig, Breite Heizkörper ca. 45 cm, Bauhöhe Heizkörper ca. 117,2 cm. Der Handtuchheizkörper wird über die Fußbodenheizung (geringe Vorlauftemperatur) betrieben. Der Verbrauch wird an geeigneter Stelle gemessen, ggf. durch Fernabfrage oder Ablesen ermittelt.. Die Abrechnung der laufenden Kosten erfolgt über den die WEG-Hausverwaltung. Bei Installation der Anlage erfolgt ein hydraulischer Abgleich. In den Treppenhäusern werden bei Bedarf Heizkörper montiert. Die Verlegung der Heizungsrohre im Treppenhaus und im Untergeschoss kann Aufputz erfolgen.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert. Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Art / Lage der Lagerplätze Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird. Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden. Bauleitung des AG Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug. Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt. Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich. Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert. Bauaufsicht / Polier des AN Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden! Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist auf diese Maßnahme anzuwenden. Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich. Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen: Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG) Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN. Bauschild Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme. Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Bemusterung Alle Bauteile wie Profile, Beschläge und sonstige Bauteile, insbesondere diejenigen, die von den Planungsangaben bzw. den Produktangaben in dieser Ausschreibung abweichend angeboten werden, sind durch den AN mit Vorlage der Werkplanung vor Ausführung und Produktbestellung zu bemustern und durch den AG freigeben zu lassen. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt. Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden. Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen. Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen vertraglich geregelt werden. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere Einigung erfolgt - umgelegt. Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B) Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen. Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten. Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR. Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden. Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt. Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen. Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro. Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG. Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B) Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen. Abnahme (§ 12 VOB/B) Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Revisionsunterlagen Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen, so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann. Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt. Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B) Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich zu regeln. Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat. Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden kann. Abrechnung (§ 14 VOB/B) Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen. Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende Gewerke überbaut wird. Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten. Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind. Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B) Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den Planserver des AG hochzuladen. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts. Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise. Änderung der Vertragsleistungen Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht. Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch den AG. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B) Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Installation sämtlicher Wärmeversorgungsanlagen inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und Zwischenlagerung auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel. Das Angebot umfasst alle erforderlichen Bearbeitungen sowie alle Lieferungen und Leistungen, die für die Erstellung der Gesamtleistung erforderlich sind. Auf vom Anbieter beabsichtigte Abweichungen von der geplanten Ausführung ist hinzuweisen. Abweichungen müssen vor Auftragsvergabe mit dem AG vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Planers. Der Umfang der vertraglichen Leistungen wird durch diese Leistungsbeschreibung bestimmt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit in Bezug auf alle Punkte der jeweils geforderten Werke wird vom Auftraggeber keine Gewähr übernommen und muss vom Bieter eigenverantwortlich geprüft werden. Die Leistung ist erbracht, wenn geforderten Funktionen und Qualitäten erfüllt sind. Der Bieter bestätigt durch Abgabe des Angebotes, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und den zu erbringenden Leistungen ausreichend Klarheit verschafft hat. Wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, dann sind die sämtlichen Teilleistungen komplett mit allen zur bestimmungsgemäßen Funktion erforderlichen Kleinteilen zu liefern und einzubauen. Alle erforderlichen Bauteile für vollfunktionsfähige Anlagen sind mit den entsprechenden Einheitspreise abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes evtl. vorhandene Bedenken oder Änderungsvorschläge, die aus dem Leistungsverzeichnis abzuleiten sind, auf einer besonderen Anlage dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistungsverpflichtung und berechtigen auch nicht zu Nachforderungen. Die anzubietenden Einheitspreise sind als Netto-Preise in Euro einzutragen. Der Bieter hat die Angebotssumme entsprechend den Ausschreibungsunterlagen aufzugliedern. Die gültige Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen, daneben ist die Bruttoendsumme zu nennen. Dem AG ist auf Verlangen Einblick in die Kalkulationsgrundlage für alle Leistungen zu gewähren. Nach Angebotsabgabe eintretende Lohn- und Materialpreissteigerungen, gleich aus welchem Grund, werden nicht zusätzlich vergütet. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe, spätestens jedoch bei Auftragserteilung, eine gültige Freistellungsbescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamtes beizufügen. Der AN hat für die gesamte Bauzeit einen Fachbauleiter nach LBO zu stellen. Dieser hat die Pflicht, an den regelmäßig stattfindenden Regelbaubesprechungen mit dem AG und dessen Fachplaner teilzunehmen. Der AN hat sich über die Transport- und Einbringungsmöglichkeiten vor Ort zu informieren und die Montage- bzw. Aufstellungsorte für die im Lieferumfang enthaltenen Geräte und Anlagen unter Vorgabe aller technischen Vorschriften und Normen zu prüfen. Alle Einbauteile sind so anzubieten, dass sie durch vorhandene Montageöffnungen bzw. Türen in Einzelteilen zerlegt an den Aufstellungsort transportiert werden können. Der AN verpflichtet sich, seine Ausführungen den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Eventuelle Abweichungen sind unverzüglich, schriftlich dem AG mitzuteilen Nachfolgende Leistungen, die durch den AN zu erbringen sind, verstehen sich als Nebenleistungen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet: Anzeichnen und Einmessen von Schlitzen und Durchbrüchen sowie Kernbohrungen im Zusammenhang der vertraglich geschuldeten Leistungen, insofern diese von einem anderen Unternehmen ausgeführt werden Heizkörper nach Beendigung der Montage, einmal insgesamt abnehmen und später wieder anbringen, einschließlich aller Nebenarbeiten, wie Entleeren, Füllen, Inbetriebnahme usw. Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen ohne besondere Anforderungen Schutz von Bau- und Anlagenteilen der eigenen Leistung sowie benachbarter Bauteile vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Ausführung der Arbeiten an Heiz- und Wassererwärmungsanlagen durch loses Abdecken oder Umwickeln der zu schützenden Bauteile mit geeigneten Schutzfolien. Der AN haftet für Beschädigungen an seinen Anlagen bis zur förmlichen Abnahme. Liefern und Einbauen von besonderen Befestigungskonstruktionen in Trockenbauwänden etc., z.B Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte, Rohrlager mit Gleit- oder Rollenelementen, Tragschalen, Konsolen, Stützgerüste Stemm-, Bohr - und Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und Halterungen Lieferung und Einsetzen aller notwendigen Befestigungsmittel (Dübel, Schrauben ect.) zu den nachfolgend beschriebenen Leistungen. Schalldämmung und Schwingungsdämpfung von Anlagenteilen gegenüber angrenzenden Bauteilen Provisorische Maßnahmen zum Betreiben der Anlage oder von Anlagenteilen vor der förmlichen Abnahme auf Anordnung des Auftraggebers, z.B. Inbetriebnahme Fußbodenheizung zur Erreichung der Belegreife des Heizestrichs. Aufheizprotokoll ist durch den AN zu erstellen und dem AG in digitaler Form zur zu übergeben. Spülen von Heizleitungen und Anlagenteilen Liefern der für die Druckprüfung, Probebetrieb und Inbetriebnahme nötigen Betriebsstoffe und Medien Luftdichte Anschlüsse an angrenzende Bauteile Bemusterung aller sichtbaren Bauteile wie Thermostatköpfe, Raumthermostate, Aufputz-Zähler, Rosetten für Heizleitungen ect. Die PSA für die Inbetriebnahme der Anlage ist mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, wenn diese durch den Auftragnehmer verursacht wurden Der AN trägt die Verantwortung für das Einmessen der vertraglich geschuldeten Anlagenteile gemäß Ausführungsplanung. Sollten dem AN Maße zur Installation fehlen, so sind diese vor Installation mit der örtlichen Bauleitung oder dem Fachplaner abzustimmen. Der AN hat seine Bauteile an den bauseits vorhandenen Meterrissen einzumessen. Fotodokumentation der durch den AN ausgeführten Installationen im Bereich von Schächten, die verschlossen werden. Die Fotodokumentation ist in digitaler Form dem AG mit den Revisionsunterlagen zu übergeben. Baustellen-Einrichtung und -Auflösung ist in die Einheitspreise mit einzurechnen, sofern in den nachfolgenden Positionen dieses Leistungsverzeichnisses nichts anderes vorgegeben ist. Aufenthalts- und Lagerräume hat der AN selbst zu stellen. Kosten hierfür sind durch die Einheitspreise abgegolten. Der Aufstellort der Mannschafts- und Materialcontainern o.ä. des AN muss mit der örtlichen Bauleitung abgestimmt werden. Baustellentoiletten werden bauseits zur Verfügung gestellt und sind sauber zu halten. Verschmutzungen durch nachweislich groben Missbrauch werden auf Kosten des Verursachers durch eine Reinigungsfirma beseitigt. Alle Bohrungen zur allgemeinen Leitungsführung durch Decken und Wände bis zu einem Durchmesser von 25 mm werden nicht gesondert vergütet und sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Normen, Richtlinien, Merkblätter: Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen des AG gelten für die Ausführung von Bauleistungen die VOB/B sowie die VOB/C und alle gültigen Normen in den jeweils neusten Fassungen. Insbesondere gelten für die ausgeschriebenen Leistungen: DIN 4065: Hinweisschilder DIN 4102: Brandverhalten von Brandstoffen DIN 4108: Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109: Schallschutz im Hochbau DIN 4701: Energetische Bewertung DIN 4703: Raumheizkörper DIN 4753: Trinkwassererwärmer DIN 15450: Heizungsanlagen mit Wärmepumpen DIN 15599-1: Wärmedämmstoffe DIN 18421: Wärmedämmung DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden DIN EN 12098: MSR DIN EN 12171: Wartung DIN EN 12831: Heizlastberechnung DIN EN 14336: Installation und Abnahme Darüber hinaus gelten bzw. sind zu beachten: die zugehörige Landesbauordnung sowie damit verbundene Gesetzesverordnungen und sonstige das Vorhaben betreffende behördliche Auflagen und Bestimmungen der betreffenden Gemeinde alle erforderlichen Gewerke bezogenen DIN-Vorschriften und Regelwerke die jeweiligen produktrelevanten Herstellerrichtlinien, soweit diese den gesetzlichen Vorgaben und einer fachgerechten Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen ggf. systembedingte Werkpläne und Vorgaben Abnahmebedingungen des TÜV/Dekra bzw. Gewerbeaufsichtsamts Alle technischen Bestimmungen der TRD VDE-Brandschutz und alle gewerkeübergreifenden Maßnahmen Es wird gefordert, dass eine voll funktionstüchtige Anlage gemäß dem heutigen Stand der Technik angeboten, geliefert und montiert wird. Des weiteren sind durch den AN und seine Mitarbeiter nachfolgende Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen zwingend einzuhalten: UVV - Unfallverhütungsvorschriften GUV - Vorschriften des Gemeinde Unfall Versicherungsverbands BaustellV - Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Arbeitsstättenrichtlinien AEB - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen Ausführung allgemein: Der AN ist dazu verpflichtet, alle ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Übereinstimmung und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung des AG zu klären. Der AN führt während seiner Bautätigkeit ein Bautagebuch. Dieses ist wöchentlich der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Nach Erfordernis und Ermessen der Objektüberwachung des AG sind zur Dokumentation der Baustelle Aufnahmen des Baustellenablaufs durch den AN anzufertigen und wöchentlich vorzulegen. Die Ausführungsfristen richten sich bei Beauftragung nach dem gesondert zu vereinbarten Terminplan. Gegenfalls gelten die im Vergabeprotokoll genannte Einzelfristen und -termine (s. g. Meilensteine) als vereinbarte Vertragsfristen. Baubesprechungen: Zur Koordination der Baustellenaktivitäten wird regelmäßig eine Baubesprechung durch den Auftraggeber einberufen. Ziel der Besprechung ist für alle auf der Baustelle tätigen Firmen ein möglichst reibungslosen Arbeitsablauf zu realisieren. Die Teilnahme eines Baustellenverantwortlichen des AN daran ist Pflicht. Der Vertreter des AN muss zu diesen Baubesprechungen aussagekräftig zu der aktuellen Terminsituation und den weiteren geplanten eigenen Baustellenabläufen sein. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit: Bei der Ausführung von Leistungen sind alle angrenzenden Bauteile, insbesondere Sicht-Oberflächen, vor Beschädigung zu schützen. Der Arbeitnehmer ist für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle verantwortlich. Dieses betrifft den Abfall und die Verunreinigungen, die aus dem Arbeitsbereich des Auftragnehmers herführen. Die Baustelle ist arbeitstäglich zu säubern, nicht abbaubare oder nicht dafür vorgesehenen Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern werden nicht gesondert vergütet. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Alle ausgeführten Leistungen sind bis zur Endabnahme vor mechanischen und chemischen Beschädigungen, Verschmutzungen und Diebstahl in geeigneter Weise zu schützen. Abdeckungen als Sicherung von Personen gegen Absturz bzw. Hineintreten in Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen sind vorzusehen. Anstelle von Abdeckungen kann auch ein Seitenschutz angebracht werde. Diese Leistungen sind derart auszuführen dass auch nachfolgende Gewerke hierdurch gesichert werden. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet. Arbeitsablauf: Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Bei Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Bautagesberichte: Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem der Bauüberwachung wöchentlich zu übergeben. Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Datum eine fortlaufende Nummerierung Das Wetter Anzahl und Qualifikationen des eingesetzten Personals die eingesetzten Großgeräte die ausgeführten Arbeiten mit Angabe des Bauabschnitts besondere Vorkommnisse Werkstattbesuch und Kontrollen: Dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigen wird durch den AN gestattet, ggf. den Fertigungsbetrieb des Auftragnehmers aufzusuchen, um sich vom Arbeitsfortschritt und der Fertigungsqualität zu überzeugen. Befestigungen und Schallschutz: Die Verlegvorschriften und Einbaurichtlinien der Hersteller sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Befestigung von Rohrleitungen und Geräten durch Schellen, Aufhängungen und desgleichen hat nur mittels Bohrungen und Metalldübel zu erfolgen. Falls erforderlich, sind zusätzliche Verstrebungen, Träger, Halterungen durch Konsolen, etc. zu montieren. Diese werden nicht gesondert vergütet. Bei allen Rohr-, Kanalverlegungen ist besonders sorgfältig auf Schallisolierung, zwecks Schalldämmung zu achten. Schalldämmende Maßnahmen sind bei allen Schellen-, Wand- und Deckendurchführungen zu treffen. Bei Wanddurchbrüchen sind geschlossene Isolier-Schläuche in der entsprechenden Isolierstärke zu verwenden. Es sind der Bauleitung entsprechende Prüfzeugnisse vorzulegen. Hinweisschilder und Beschriftungen: Es sind ausreichend Bezeichnungsschilder vorzusehen welche nicht gesondert vergütet werden. Die Schilder bestehen aus weißem Resopal mit schwarzer Schrift, Schilder werden mit passender Grundplatte aus stabilem Stahlblech und Halter einschl. Anschweißen an die Rohrleitungen oder Anschrauben an Bauteile, bzw. bei kleinen Geräten, BSK, RSK, Pumpen, Armaturen etc. mittels Befestigung über Gliederketten dauerhaft befestigt bzw. angehängt. Schilder ankleben ist nicht gestattet. Beschriftung nach Abstimmung mit dem AG bzw. Fachplaner. Dieses wird nicht gesondert vergütet. Aufkleber mit Fließrichtungspfeilen (DIN-Farben) an der fertigen Ummantelung gut sichtbar anbringen. Das Aufkleben und liefern ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Brandschutz: Alle Durchführungen im Bereich von Brandabschnitten sind nach DIN zu verschließen. An allen Brandschottungen sind entsprechende Kennzeichnungen anzubringen. Die Kennzeichnungen werden nicht gesondert vergütet. Bezeichnungsschild, Farbe und Beschriftung nach Angaben des AG, mit mehrzeiliger Beschriftung, Schild aus mehrschichtigem Kunststoff, mit eingesteckten Schriftleisten Schrift in Kunststoffleisten graviert und geschwärzt, Höhe = ca. 52 mm, Breite = ca. 74 mm. Wichtige Hinweise: Vor der Inbetriebnahme der TW-Leitungen hat die Wasseranalyse nach Trinw.V 2001 (2012) zu erfolgen! Wasseranalyse nach Trinkw.V 2001 (2012) zum Nachweis. Untersuchung nach Legionellen, Coli-Bakterien Wasseranalyse. Das neu erstellte Trink- und Brauchwassernetz muss vor Inbetriebnahme- / Anbindung an die vorhandene Versorgung von einer amtl. Hygienestelle auf Keimfreiheit (bakteriologische Analyse) untersucht werden und für unbedenklich erklärt werden. Die Wasseranalyse muss nach dem Spülen erfolgen. Entsprechend sind Wasserproben aus dem erstelltem Leitungsabschnitt / Entnahmestelle zu entnehmen, getrennt für Kalt- und Warm-Trinkwasser. Die Auswertung der Proben sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der untersuchenden Stelle ist in schriftlicher Form der Bauleitung- bzw. dem AG in digitaler Form zu übergeben. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Netzanschuss bzw. bei den mediengeführten Leitungen der TW, SW Anschluss ist nach den geltenden TAB auszuführen und mit dem Versorger zu koordinieren. Die benötigten Anträge sind rechtzeitig zu beantragen. Die Leistungsgrenze liegt bei einem Meter aus dem Gebäudeaustritt. Raumheizflächen: Die Wärmeleistung der Raumheizflächen ist auf die nach DIN EN 12831 ermittelte Heizlast auszulegen Sind Heizkörperverkleidungen oder eine leistungsmindernde, z.B. metallhaltige Beschichtung vorgesehen, ist die Minderung der Wärmeleistung vom Auftraggeber rechtzeitig anzugeben und vom Auftragnehmer zu berücksichtigen (siehe DIN 4703-3). Bei Flächenheizungen gilt Entsprechendes. Heizkörper sind mit den Rohrleitungen so zu verbinden, dass sie leicht lösbar, entleerbar und abnehmbar sind. Heizkörper und ihre Armaturen müssen gut zugänglich sein. Fußbodenheizung: Folgende Normen sind zu berücksichtigen: DIN EN 1264-1 DIN EN 1264-2 DIN EN 1264-3 DIN EN 1264-4 Druckprüfung: Der Auftragnehmer hat die Anlage nach dem Einbau und vor dem Schließen der Mauerschlitz, Wand – und Deckendurchbrüche sowie gegebenenfalls vor dem Aufbringen des Estrichs oder eine andere Überdeckung einer Druckprüfung zu unterziehen. Wasserheizungen und Wassererwärmungsanlagen sind mit einem Druck zu prüfen, der dem Ansprechdruck des Sicherheitsventils entspricht. Die Druckprüfung ist mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten und wird nicht gesondert vergütet. Über die Druckprüfungen sind Protokolle zu erstellen. Aus ihnen müssen hervorgehen: Datum der Prüfung Anlagendaten wie Aufstellort, höchstzulässiger Betriebsdruck, bezogen auf den tiefsten Punkt der Anlage Prüfdruck, bezogen auf den Ansprechdruck des Sicherheitsventils Dauer der Belastung mit dem Prüfdruck Bestätigung, dass die Anlage dicht ist und an keinem Bauteil eine bleibende Formänderung aufgetreten ist Einstellung der Anlage: Der Auftragnehmer hat die Anlagenteile so einzustellen, dass die geplanten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Der hydraulische Abgleich ist mit den rechnerisch ermittelten Einstellwerten so vorzunehmen, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb, also z.B. auch nach Raumtemperaturabsenkung oder Betriebspausen der Heizanlage, alle Wärmeverbraucher entsprechend ihrem Wärmebedarf mit Heizwasser versorgt werden. Die Einstellung ist zur Abnahme vorzunehmen. Die endgültige Einstellung von reglungsspezifischen Werten, z.B. Vorlauftemperatur, Heizkurve, ist zum Ende der ersten Heizperiode nach Fertigstellung des Gebäudes vorzunehmen. Das Befüllen der Anlage einschließlich des Leitungsnetzes zwischen Wärmepumpe und dem Heizungsnetzes ist mit den angeboten Einheitspreisen abgegolten und wird nicht gesondert vergütet. Gerüste: Die Fassaden des Gebäudes werden bauseits mit einem Arbeits- und Schutzgerüst eingerüstet.  Für die Ausführung der eigenen Leistungen hat der AN alle von ihm benötigten Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste, auch mit einer Belagsfläche > 2 m, zu liefern, aufzustellen und nach Beendigung seiner Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für die Dauer der Nutzung ist der AN allein für die Verkehrs- und Unfallsicherheit seiner Gerüste verantwortlich. Die Nutzung der seitens des AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerke zu gestatten. Produkte und Gleichwertigkeit: Die ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung anzubieten. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Produkte sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Es sind in zusammenhängenden Bereichen nur systemkonforme, zugelassene und aus dem Produktportfolio eines Herstellers stammende Produkte zu verwenden. Wird in den Ausschreibungsunterlagen für Produkte ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" benannt, so wird damit die mindestens zu erreichende Qualitätsanforderung festgelegt. Es ist dem Bieter freigestellt gleichwertige Produkte anzubieten, wenn mit Angbebotsbagbe unaufgefordert Qualitätsnachweise der alternativen Produkte mit vorgelegt werden. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Werden Bieterergänzungen in diesem Zusammenhang nicht ausgefüllt, so gilt das ausgeschriebene Produkt als vertraglich vereinbart.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann: Ausführungsplanung TGA seitens Heise + Baumgart Partnergesellschaft mbH: Grundriss Erdgeschoss, Haus 5: REI_HZG_5_H5_GR_00_0201_A_VOR Grundriss 1. Obergeschoss, Haus 5: REI_HZG_5_H5_GR_01_0202_A_VOR Grundriss 2. Obergeschoss, Haus 5: REI_HZG_5_H5_GR_02_0203_A_VOR Grundriss 3. Obergeschoss, Haus 5: REI_HZG_5_H5_GR_03_0204_A_VOR Grundriss 4. Obergeschoss, Haus 5: REI_HZG_5_H5_GR_04_0205_A_VOR Grundriss Untergeschoss, Haus 5: REI_HZG_5_H5_GR_U1_0200_A_VOR Strangschema Wärmeverteilung, Haus 5: REI_HZG_5_H5_HZ_XX_0206_B_VOR
Planungsunterlagen
01 Wohnungsstation und Fußbodenheizung
01
Wohnungsstation und Fußbodenheizung
Technische Vorbemerkungen Wohnungsstationen Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen den fachgerechten Einbau und die Inbetriebnahme von Wohnungsstationen in Aufputzinstallation. Es sind sämtliche Arbeiten gemäß dem aktuellen Stand der Technik sowie den gültigen Normen und Vorschriften auszuführen. Leistungsumfang: Einbau und Überprüfung der Installation der Wohnungsstation gemäß den Herstellervorgaben. Überprüfung sämtlicher Anschlüsse auf Dichtheit, korrekte Lage und Funktion. Beschriftung der einzelnen Heizkreise inklusive Angabe der Rohrlängen und eindeutiger Zuordnung (z. B. Raumbezeichnung) Durchführung eines Probebetriebs zur Funktionsprüfung der Station. Erstellung eines vollständigen Inbetriebnahmeprotokolls entsprechend den technischen Vorgaben des Herstellers. Besondere Hinweise: Zur Inbetriebnahme muss die gesamte Heizungsanlage gespült, befüllt und elektrisch vollständig verdrahtet sein. Es handelt sich um eine Aufputzinstallation die Verrohrung ist ordnungsgemäß, fachgerecht und sauber auszuführen. Die Positionierung der Wohnungsstationen erfolgt gemäß den Wandabwicklungen der Architekturplanung. In jeder Wohnungsstation ist die gesamte zugehörige Dokumentation (Bedienungsanleitung, Schaltplan, Inbetriebnahmeprotokoll etc.) dauerhaft zu hinterlegen. Sämtliche dieser Arbeiten sind mit in die einzelnen Positionen der Wohnungsstation mit einzuberechnen und werden nicht gesondert vergütet
Technische Vorbemerkungen Wohnungsstationen
01.__.0010 WS17- Smart-CU-AP-6er HKV Die Wohnungsstation WS17 SMART dient der Warmwasserversorgung und zusätzlich der Versorgung und Regelung von Flächenheizungen  mit Festwertregler 20-50 °C mit integrierter Pumpe, Volumenstromsensor, elektronisches Umschaltventil, elektronische Regelung. Der elektronische Spezialregler gewährleistet auch bei schwankenden Vorlauftemperaturen die exakte Einhaltung der Trinkwarmwassertemperatur. Für Wärme und Wasserzähler sind Distanzstücke im Heizungsrücklauf und Kaltwasserzulauf der Station vorgesehen. Inklusive 6er Heizkreisverteiler und AP-Schrank. Alle Halterungen gummigelagert zur Schall- und Wärmeentkopplung. Wärmedämmung  aller wärmeführenden Leitungen. Es sind die technischen Einsatzgrenzwerte im Wasser für Heizung und Sanitär in den  technischen Datenblättern des Wärmetauscher Herstellers (siehe Datenblatt) einzuhalten. Anschlüsse: 7 Kugelhähne DN20, ¾" IG, 2x PWC, 1x PWH, 1x HzVL, 1x HzRL, 1xHzVL sH, 1x HzRL sH der Vorlauf-Kugelhahn ist zusätzlich mit einem Schmutzfänger ausgerüstet Anschlussleiste 8-fach mit Zirkulation FBR-Regelgruppe: Vorlauftemperatur über Thermostatkopf einstellbar von 20-50 °C mit Pumpe Wilo Para 15-130 / 6-43 / SC-12 integriertes Regulierventil am Primärrücklauf für hydraulischen Abgleich integriertes Rückschlagventil und Temperaturbegrenzer Abgänge mit 1" ÜW-Mutter flachdichtend für Anschluss der Heizkreisverteiler Heizungsseite: Umschaltventil ESBE SLD133 Superflow zur Umschaltung Trinkwasserbereitung oder Heizungsbetrieb über die Wohnungsstation Wärmezählerpassstück ¾" AG flachdichtend (Länge 110 mm) Fühlereinbaustück direktfühlend Ø 5-5,2 mm M10x1 IG Verrohrungsmaterial Edelstahl 1.4301 (DIN EN 10088) Filterkugelhahn im Primär-Vorlauf empfohlen wird ein Ultraschall-Wärmemengenzähler Flächenheizung: Einstellbereich Vorlauftemperatur 20-50 °C max. Betriebsdruck 4 bar max. Prüfdruck 6 bar max. Volumenstrom ca. 1500 l/h Umwälzpumpe: Wilo Para 15-130 / 6-43 / SC-12 integriertes Rückschlagventil Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) Trinkwasserseite: Plattenwärmetauscher für Trinkwasserleistungen bis 62 kW Rückschlagklappe, Impulsgeber Wasserzählerpassstück ¾" AG flachdichtend (Länge 110 mm) Verrohrungsmaterial Edelstahl 1.4401 (DIN EN 10088) einschließlich Zirkulationsmodul ( Bestell-Nr.: 5100-51770) Frischwasserregler: elektronischer Frischwasserregler Trinkwarmwassertemperatur einstellbar von 45 °C bis 60 °C Komfortschaltung für Warmhaltung des Plattenwärmetauschers Primärseite: max. Temperatur 75 °C max. Prüfdruck 6 bar max. Betriebsdruck 4 bar max. Druckverlust modellabhängig 600 mbar max. Massenstrom ca. 1100 l/h Umschaltventil ESBE SLD133 Superflow DN20 Trinkwassererwärmung: max. Zapftemperatur 60 °C max. Prüfdruck 15 bar max. Betriebsdruck 10 bar max. trinkwasserseitiger Druckverlust 620 mbar 6er Heizkreisverteiler: 2x flexible Anschlussrohre 1" IG-ÜW fld. zur leichten Montage an die FBR-Regelgruppe des Frischwassermoduls FBH-Anschlussverteiler Durchflussanzeiger 0-3 l/min und THV-Einsatz mit  Anschlussgewinde M30x1,5 Manueller hydraulischer Abgleich über den Durchflussanzeiger einschließlich WS-Therm Stellantrieb EGO f. 6er HKV + RMPK 6Stk. und Klemmleiste 230V (Bestellnummer: 5100-51755) AP-Schrank: B x H x T: 732 x 1180 x 140 mm feuerverzinktem Stahlblech komplett in weiß RAL 9016 liefern und montieren nach Wandabwicklungen von der Architekturplanung und interner Verkabelung, der Stromanschluss wird bauseits gestellt Fabrikat/Typ der Planung: WS17- Smart-CU-AP-5er HKV Bestell-Nr.: 5100-51624 oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!)
01.__.0010
WS17- Smart-CU-AP-6er HKV
2,00
Stck
01.__.0020 WS17- Smart-CU-AP-7er HKV Die Wohnungsstation WS17 SMART dient der Warmwasserversorgung und zusätzlich der Versorgung und Regelung von Flächenheizungen  mit Festwertregler 20-50 °C mit integrierter Pumpe, Volumenstromsensor, elektronisches Umschaltventil, elektronische Regelung. Der elektronische Spezialregler gewährleistet auch bei schwankenden Vorlauftemperaturen die exakte Einhaltung der Trinkwarmwassertemperatur. Für Wärme und Wasserzähler sind Distanzstücke im Heizungsrücklauf und Kaltwasserzulauf der Station vorgesehen. Inklusive 7er Heizkreisverteiler und AP-Schrank. Alle Halterungen gummigelagert zur Schall- und Wärmeentkopplung. Wärmedämmung  aller wärmeführenden Leitungen. Es sind die technischen Einsatzgrenzwerte im Wasser für Heizung und Sanitär in den  technischen Datenblättern des Wärmetauscher Herstellers (siehe Datenblatt) einzuhalten. Anschlüsse: 7 Kugelhähne DN20, ¾" IG, 2x PWC, 1x PWH, 1x HzVL, 1x HzRL, 1xHzVL sH, 1x HzRL sH der Vorlauf-Kugelhahn ist zusätzlich mit einem Schmutzfänger ausgerüstet Anschlussleiste 8-fach mit Zirkulation FBR-Regelgruppe: Vorlauftemperatur über Thermostatkopf einstellbar von 20-50 °C mit Pumpe Wilo Para 15-130 / 6-43 / SC-12 integriertes Regulierventil am Primärrücklauf für hydraulischen Abgleich integriertes Rückschlagventil und Temperaturbegrenzer Abgänge mit 1" ÜW-Mutter flachdichtend für Anschluss der Heizkreisverteiler Heizungsseite: Umschaltventil ESBE SLD133 Superflow zur Umschaltung Trinkwasserbereitung oder Heizungsbetrieb über die Wohnungsstation Wärmezählerpassstück ¾" AG flachdichtend (Länge 110 mm) Fühlereinbaustück direktfühlend Ø 5-5,2 mm M10x1 IG Verrohrungsmaterial Edelstahl 1.4301 (DIN EN 10088) Filterkugelhahn im Primär-Vorlauf empfohlen wird ein Ultraschall-Wärmemengenzähler Flächenheizung: Einstellbereich Vorlauftemperatur 20-50 °C max. Betriebsdruck 4 bar max. Prüfdruck 6 bar max. Volumenstrom ca. 1500 l/h Umwälzpumpe: Wilo Para 15-130 / 6-43 / SC-12 integriertes Rückschlagventil Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) Trinkwasserseite: Plattenwärmetauscher für Trinkwasserleistungen bis 62 kW Rückschlagklappe, Impulsgeber Wasserzählerpassstück ¾" AG flachdichtend (Länge 110 mm) Verrohrungsmaterial Edelstahl 1.4401 (DIN EN 10088) einschließlich Zirkulationsmodul ( Bestell-Nr.: 5100-51770) Frischwasserregler: elektronischer Frischwasserregler Trinkwarmwassertemperatur einstellbar von 45 °C bis 60 °C Komfortschaltung für Warmhaltung des Plattenwärmetauschers Primärseite: max. Temperatur 75 °C max. Prüfdruck 6 bar max. Betriebsdruck 4 bar max. Druckverlust modellabhängig 600 mbar max. Massenstrom ca. 1100 l/h Umschaltventil ESBE SLD133 Superflow DN20 Trinkwassererwärmung: max. Zapftemperatur 60 °C max. Prüfdruck 15 bar max. Betriebsdruck 10 bar max. trinkwasserseitiger Druckverlust 620 mbar 7er Heizkreisverteiler: 2x flexible Anschlussrohre 1" IG-ÜW fld. zur leichten Montage an die FBR-Regelgruppe des Frischwassermoduls FBH-Anschlussverteiler Durchflussanzeiger 0-3 l/min und THV-Einsatz mit  Anschlussgewinde M30x1,5 Manueller hydraulischer Abgleich über den Durchflussanzeiger einschließlich WS-Therm Stellantrieb EGO f. 7er HKV + RMPK 7Stk. und Klemmleiste 230V (Bestellnummer: 5100-51756) AP-Schrank: B x H x T: 882 x 1180 x 140 mm feuerverzinktem Stahlblech komplett in weiß RAL 9016 liefern und montieren nach Wandabwicklungen von der Architekturplanung und interner Verkabelung, der Stromanschluss wird bauseits gestellt Fabrikat/Typ der Planung: WS17- Smart-CU-AP-7er HKV Bestell-Nr.: 5100-51625 oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘  (vom Bieter einzutragen!)
01.__.0020
WS17- Smart-CU-AP-7er HKV
24,00
Stck
01.__.0030 WS17- Smart-CU-AP-8er HKV Die Wohnungsstation WS17 SMART dient der Warmwasserversorgung und zusätzlich der Versorgung und Regelung von Flächenheizungen  mit Festwertregler 20-50 °C mit integrierter Pumpe, Volumenstromsensor, elektronisches Umschaltventil, elektronische Regelung. Der elektronische Spezialregler gewährleistet auch bei schwankenden Vorlauftemperaturen die exakte Einhaltung der Trinkwarmwassertemperatur. Für Wärme und Wasserzähler sind Distanzstücke im Heizungsrücklauf und Kaltwasserzulauf der Station vorgesehen. Inklusive 8er Heizkreisverteiler und AP-Schrank. Alle Halterungen gummigelagert zur Schall- und Wärmeentkopplung. Wärmedämmung  aller wärmeführenden Leitungen. Es sind die technischen Einsatzgrenzwerte im Wasser für Heizung und Sanitär in den  technischen Datenblättern des Wärmetauscher Herstellers (siehe Datenblatt) einzuhalten. Anschlüsse: 5 Kugelhähne DN20, ¾" IG, 2x PWC, 1x PWH, 1x HzVL, 1x HzRL, 1xHzVL sH, 1x HzRL sH der Vorlauf-Kugelhahn ist zusätzlich mit einem Schmutzfänger ausgerüstet Anschlussleiste 8-fach mit Zirkulation FBR-Regelgruppe: Vorlauftemperatur über Thermostatkopf einstellbar von 20-50 °C mit Pumpe Wilo Para 15-130 / 6-43 / SC-12 integriertes Regulierventil am Primärrücklauf für hydraulischen Abgleich integriertes Rückschlagventil und Temperaturbegrenzer Abgänge mit 1" ÜW-Mutter flachdichtend für Anschluss der Heizkreisverteiler Heizungsseite: Umschaltventil ESBE SLD133 Superflow zur Umschaltung Trinkwasserbereitung oder Heizungsbetrieb über die Wohnungsstation Wärmezählerpassstück ¾" AG flachdichtend (Länge 110 mm) Fühlereinbaustück direktfühlend Ø 5-5,2 mm M10x1 IG Verrohrungsmaterial Edelstahl 1.4301 (DIN EN 10088) Filterkugelhahn im Primär-Vorlauf empfohlen wird ein Ultraschall-Wärmemengenzähler Flächenheizung: Einstellbereich Vorlauftemperatur 20-50 °C max. Betriebsdruck 4 bar max. Prüfdruck 6 bar max. Volumenstrom ca. 1500 l/h Umwälzpumpe: Wilo Para 15-130 / 6-43 / SC-12 integriertes Rückschlagventil Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) Trinkwasserseite: Plattenwärmetauscher für Trinkwasserleistungen bis 62 kW Rückschlagklappe, Impulsgeber Wasserzählerpassstück ¾" AG flachdichtend (Länge 110 mm) Verrohrungsmaterial Edelstahl 1.4401 (DIN EN 10088) einschließlich Zirkulationsmodul ( Bestell-Nr.: 5100-51770) Frischwasserregler: elektronischer Frischwasserregler Trinkwarmwassertemperatur einstellbar von 45 °C bis 60 °C Komfortschaltung für Warmhaltung des Plattenwärmetauschers Primärseite: max. Temperatur 75 °C max. Prüfdruck 6 bar max. Betriebsdruck 4 bar max. Druckverlust modellabhängig 600 mbar max. Massenstrom ca. 1100 l/h Umschaltventil ESBE SLD133 Superflow DN20 Trinkwassererwärmung: max. Zapftemperatur 60 °C max. Prüfdruck 15 bar max. Betriebsdruck 10 bar max. trinkwasserseitiger Druckverlust 620 mbar 8er Heizkreisverteiler: 2x flexible Anschlussrohre 1" IG-ÜW fld. zur leichten Montage an die FBR-Regelgruppe des Frischwassermoduls FBH-Anschlussverteiler Durchflussanzeiger 0-3 l/min und THV-Einsatz mit  Anschlussgewinde M30x1,5 Manueller hydraulischer Abgleich über den Durchflussanzeiger einschließlich WS-Therm Stellantrieb EGO f. 7er HKV + RMPK 7Stk. und Klemmleiste 230V (Bestellnummer: 5100-51757) AP-Schrank: B x H x T: 882 x 1180 x 140 mm feuerverzinktem Stahlblech komplett in weiß RAL 9016 liefern und montieren nach Wandabwicklungen von der Architekturplanung und interner Verkabelung, der Stromanschluss wird bauseits gestellt Fabrikat/Typ der Planung: WS17- Smart-CU-AP-7er HKV, Bestell-Nr.: 5100-51626 o. glw. Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!)
01.__.0030
WS17- Smart-CU-AP-8er HKV
10,00
Stck
Fussbodenheizung Fussbodenheizung Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Lieferung und fachgerechte Verlegung einer warmwassergeführten Fußbodenheizung im Tackersystem in Nassbauweise. Die Verlegung erfolgt auf der bauseits eingebrachten Wärme- und Trittschalldämmung. Die System-Tackerplatten sind im Rahmen der Montage durch den Auftragnehmer aufzubringen. Die Arbeiten sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden Normen (insbesondere DIN EN 1264) auszuführen. Verbindungsstellen in den beheizten Bodenflächen sind unzulässig und zwingend zu vermeiden. Die Heizrohre sind spannungsfrei mit ausreichenden Biegeradien zu verlegen. Der Rohrabstand ist entsprechend den Planungsvorgaben einzuhalten. Beim Queren von Dehnungs- und Bewegungsfugen sind geeignete Schutzrohre (Schutzhülsen) zu verwenden, um Bewegungen spannungsfrei aufzunehmen und Schäden am Rohr zu verhindern. Dieser Punkt ist besonders zu beachten. Die Tacker Nadel 14-20 mm h=40mm und das Klebeband sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Rohrführungsplatte in zweiter Ebene um eine Überhitzung der Flure zu vermeiden ist ebenfalls mit in die Einheitspreise zu kalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Vor Estricheinbringung ist eine Dichtheitsprüfung mit dokumentiertem Prüfprotokoll durchzuführen. Die Heizkreise sind anschließend unter Betriebsdruck zu halten. Nach Fertigstellung sind die hydraulische Einregulierung sowie eine Funktionsprüfung vorzunehmen. Alle relevanten technischen Unterlagen, einschließlich Rohrverlegepläne, Prüfprotokolle, Einregulierungsdaten und Herstellerinformationen, sind als vollständige Dokumentation zu übergeben.
Fussbodenheizung
01.__.0040 Tackerrolle EPS DES 30-3mm Uponor Tacker Rolle EPS DES 30-3mm 10x1m Wärme- und Trittschalldämmung bestehend aus einer EPS-Platte, mit aufkaschierter Tackerfolie Baustoffklasse E nach DIN EN 13501-1 Baustoffklasse B2 nach DIN 4102. Dynamische Steifigkeit s = 20 MN/m³ Gewebe-Rasterfolie bedruckt mit 100mm Rastermuster zur überlappenden Verle- gung, mit einseitigem selbstklebendem Folienüberstand liefern und verlegen Fabrikat/Typ der Planung: Uponor EPS DES 30-3mm, Bestell-Nr.: 1090925 o. glw. Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!)
01.__.0040
Tackerrolle EPS DES 30-3mm
2.974,00
01.__.0050 Vario Heat Protect Dämmschicht-Verlegesystem Vario Heat Protect Dämmschicht-Verlegesystem Uponor Vario Heat Protect Dämmschicht Verlegesystem mit integriertem Trittschallschutz für Fußbodenheizkreis- An- bindeleitungen, zur Vermeidung von unkontrolliert überheizten Fluren und Abstellräumen sowie nicht normkonformen Oberflächentemperaturen in Räumen, in denen Fußboden- Heizkreisverteiler montiert werden. Das Dämmschicht Verlegesystem ermöglicht die Einhaltung der EnEV- Anforderungen zur Einzelraumregelung in Fluren >6 m² durch die Führung der Anbindeleitungen in der Dämmebene des Fußbodenaufbaues, unterhalb von Nassestrichen der Bauart A nachDIN 18560. Die Verlegung der Anbindeleitungen in die Dämmebene bewirkt eine deutliche Reduzierung der Oberflächentemperatur von bis zu 8 K. Die Wärme- abgabe an den Raum verringert sich um bis zu 80 %. Die Wärmeabgabe über die Betondecke nach unten bleibt dabei nahezu konstant und entspricht den Anforderungen der EnEV 2014 sowie der DIN EN 1264. Das Uponor Heat Protect Dämmschicht Verlegesystem erhält als Systemlösung mit Verlegeplatten die Dämmqualität und die Anforderungen an den Trittschallschutz mithilfe einer integrierten EPS DES Dämmlage. Die bewertete Trittschall- minderung dLW beträgt 28 dB (Messwert). Die Verlegung erfolgt zweischichtig in Bereichen mit durchlaufenden Anbindeleitungen. Die Abdeckung von Bereichen in Fluren mit Anbindeleitungsplatten erfolgt mit dem Uponor Klett-Twinboard (3 mm), auf dem ein zusätzlicher regel- barer Heizkreis (z.B. Flure > 6 m² gem. EnEV) verlegt werden kann. Als Anschluss Dämmung eignen sich EPS-DES Dämm- oder Systemplatten mit einer Höhe von 35 mm. Die Anbindeleitungen werden im Türbereich des zu beheizenden Raumes sauber aus der Dämmebene, in die Heiz- estrichebene geführt und abgeklebt. Die Konstruktion verhindert das Eindringen von Estrich- Wasser gem. DIN18560 in die Dämmschicht. Uponor Heat Protect Dämmschicht-Verlege- system bestehend aus: Vario Heat Protect Verteilerplatte 32 mm, zur sauberen und schnellen Lei tungsführung in der Dämmebene, ohne  aufwändiges Arbeiten mit dem EPS Schneider auch bei kleinsten Verlegeabständen direkt vor dem Verteiler. Vario Heat Protect Anbindungsplatte 32 mm, zur sauberen und schnellen Lei tungsführung der durchlaufenden Anbin- deleitungen in der Dämmebene und zum Höhenversprung der Leitungen aus der Dämmebene in die Estrichebene  (Heizfläche). Verteilerplatte und Anbindungsplatte  zur Rohrführung von PE-Xa, PE-RT oder MLCP-Rohr 14-16 mm, bestehend aus höchstwärmedämmendem, druckfesten und wasserabweisenden Dämmplatten aus XPS Extruderschaum gemäß EN 13164, Höhe 32 mm. Integrierte Trittschallschutz Dämmlage aus EPS-DES-sg inklusive Twinboard zur Abdeckung von Bereichen mit Vario Heat Protect Platten liefern und nach Herstellervorgaben einbauen Fabrikat/Typ der Planung: Uponor Vario Heat Protect, Bestell-Nr.: 1143786 o. glw. Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!)
01.__.0050
Vario Heat Protect Dämmschicht-Verlegesystem
273,00
01.__.0060 Uponor Comfort Pipe Rohr 16x1,8mm Uponor Comfort Pipe Rohr 16x1,8 PE-Xa-Rohr mit Sauerstoffdiffusionssperre aus EVOH, Entspricht der DIN EN ISO 15875 Kunststoff-Rohrleitungssysteme für Warm-und Kaltwassersysteme, vernetztes Polyethylen, Sauerstoffdicht nach DIN 4726. Zur Verwendung als Flächenheizungs- und Kühlungsrohr, Maximale Auslegungstemperatur: 90 °C Störfalltemperatur: 100 °C max. Betriebsdruck 6 bar bei 70 °C Baustoffklasse E nach DIN EN 13501-1 liefern und verlegen Fabrikat/Typ der Planung: Uponor Comfort Pipe, Bestell-Nr.: 1047623 o. glw. Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!)
01.__.0060
Uponor Comfort Pipe Rohr 16x1,8mm
26.737,00
lfdm
01.__.0070 Uponor Multi Rohrführungsbogen, Kunststoff -18 Uponor Multi Rohrführungsbogen Kunststoff -18 Spezifikation: - Fußbodenheizung Installationszubehör und Komponenten für mehrere Systeme Anwendung: - Flächen Heiz-Kühlsystem - aus schlagfestem Kunststoff - für 90° Bogen zur Richtungsänderung Fabrikat/Typ der Planung: Uponor, Bestell-Nr.: 1000118 o. glw. Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!) liefern und montieren.
01.__.0070
Uponor Multi Rohrführungsbogen, Kunststoff -18
523,00
Stck
01.__.0080 Uponor Multi Messstellenmarkierung, 100mm MESSSTELLENMARKIERUNG 100MM zur Ausweisung einer Messstelle für die Feuchtemessung im Estrich, mit rotem Markierungsende. Die Befestigung auf der Abdeckung gem. DIN 18560 erfolgt mittels Klebestreifen. Die Abdeckung wird nicht zerstört. Der Mindestabstand von der Messstelle bis zum nächsten Heizungsrohr muss 10 cm betragen. Materialbedarf: 1 St. / Raum oder größer 50 m2 entsprechend mehr Werkstoff: Rundstab Kautschuk, Fuß aus Kunststoff mit Klebestreifen Fabrikat/Typ der Planung: Uponor Multi, Bestell-Nr.: 1000083 o. glw. Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!) liefern und montieren.
01.__.0080
Uponor Multi Messstellenmarkierung, 100mm
173,00
Stck
01.__.0090 Uponor Multi Schutzhülse 20MM 300X5MM Spezifikation: - Fußbodenheizung Installationszubehör und Komponenten für mehrere Systeme Anwendung: - Flächen Heiz-Kühlsystem - hergestellt aus PE-LD, mit Schlitzöffnung, zum Schutz von Anbindeleitungen bis 20 mm in Dehnungsfugenbereichen Fabrikat/Typ der Planung: Uponor Multi Schutzhülse, Bestell-Nr.: 100008 o. glw. Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!) liefern und montieren.
01.__.0090
Uponor Multi Schutzhülse 20MM 300X5MM
523,00
Stck
01.__.0100 Uponor Base Raumfühler T-23 230V RAL9010 Uponor Base Raumfühler T-23 230V RAL9010 Der Base Raumfühler T-23 mit Skala ist ein einfach zu bedienendes Standard Thermostat 230V. Mit dem Stellrad kann der Raumtemperatur-Sollwert eingestellt werden. Bestehend aus: Base RaumfühlerT-23 mit aufgedruckter Skala Funktionen: - Bimetal Ein/Aus-Regelung , - Temperaturbereich 5-30 °C, - Einstellbarer Regelbereich  mit Einsteckpins unter der Drehskala - Spannungsversorgung 230V Konformität: CE Farbe: ähnlich RAL 9010 Spannung: max. 230V Schutzklasse: IP 30 Drahtverbindung:  4 x 1,5 mm2 Max. Kabellänge: 100 m Fabrikat/Typ der Planung: Uponor Base Bestell-Nr.: 1058422 oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!) liefern, anbringen und beidseitiges anklemmen
01.__.0100
Uponor Base Raumfühler T-23 230V RAL9010
E
167,00
Stck
Heizflächen - Bäder ---------------------------------------------------------------------------------------
Heizflächen - Bäder
01.__.0110 Heizkörperanschlussblock Heizkörperanschlussblock MLC Uponor 16 x 50 x 215 mm aus Polystyrol mit abnehmbarer Schutzkappe. Dämmbox Brandklasse E nach DIN EN 13501-1 passend für alle gängigen Ventilheizkörper. Inklusive Uni-X Verschraubung MLC Fabrikat/Typ der Planung: Uponor, Bestell-Nr.: UCAB1616 x 50 x 215 o. glw. Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!) liefern und montieren.
01.__.0110
Heizkörperanschlussblock
38,00
Stck
01.__.0120 Badheizkörper Kermi Basic-50 Designheizkörper mit waagrechten Rundrohren Durchmesser 24 mm und senkrechten Sammelrohren 50 x 35 mm als D-Profil. Ohne sichtbare Schweißnähte. Zwischen den Rohrblöcken Abstände zur Handtuchaufhängung. Die Befestigung erfolgt an der Rückseite der D-Profile. Das beigepackte Befestigungsset entspricht der VDI 6036, Anforderungsklasse 2. Anforderungsklasse 3 auf Anfrage möglich. Bauseits ist der Wandbaustoff auf ausreichende Tragfähigkeit zu prüfen. Ausrichtung horizontal, vertikal und im Wandabstand möglich. Sichtteile des Zubehörs in Heizkörperfarbe. Montagefertig in Karton verpackt und in Folie eingeschweißt. Geprüft nach DIN EN 442. Die Bauausführung entspricht den ehemaligen BAGUV-Richtlinien. Ausgezeichnet mit dem RAL-Gütezeichen. Einschließlich Rosetten und Wandbefestigungskonsolen. Anschlüsse: 2 x G 1/2 Innengewinde nach unten, 2 x G 1/2 Innengewinde mittig nach unten Entlüftung: G 1/4 Innengewinde nach hinten Nabenabstand: 50 mm Mittenanschluss oder von Baulänge abhängig Lackierung: Zweischichtlackierung gem. DIN 55900, Grundierung (ETL), Pulverbeschichtung (EPS), emissionsfrei auch im Heizbetrieb. Betriebsdruck: max. 10 bar Medium: Heißwasser bis 110 Grad C Lieferumfang: Befestigungsset und Rosetten Bauhöhe: 1770 mm Baulänge: 450 mm Bautiefe: 35 mm Farbe: weiß Betriebsdruck: 10 bar Heizkörperexponent: 1,2256 Wärmeleist. 75/65-20: 767 Watt max. Aufnahmeleistung: 800 Watt einschließlich zum Heizkörpertyp passende Halterungen zur Montage an der Wand, Luft- und Blindstopfen sowie allen erforderlichen Konsolen und Befestigungsmaterial Fabrikat der Planung:  Kermi, Typ:  Kermi Basic-50, Art.-Nr.: E001M1800452XXK o. glw. Gew. Fabrikat / Typ: liefern und montieren
01.__.0120
Badheizkörper Kermi Basic-50
38,00
Stck
01.__.0130 Thermostatventil Zweirohr-Universal-Thermostat Ventilunterteil mit automatischer Durchflussregelung für Ventilheizkörper und Badheizkörper mit unterem Zweipunktanschluss. An Ventilheizkörpern wird Multilux V Eclipse auch als Anschlussverschraubung ohne Thermostat Kopf verwendet. Mittenabstand der Anschlüsse 50 mm (+/- 1,0 mm). Der Durchfluss ist von 10 bis 150 l/h stufenlos einstellbar. Der eingestellte Durchfluss wird nicht überschritten. Das Ventil regelt den Durchfluss unabhängig vom Differenzdruck. Voreinstellung mit Einstellschlüssel oder Maulschlüssel SW 11. Die Einstellwerte sind stirnseitig und seitlich blesbar. Gehäuse aus korrosionsbeständigem, entzinkungsfreiem Rotguss, vernickelt. Mit Niro Stahlspindel und doppelter O-Ring Abdichtung. Das Thermostat-Oberteil kann gegen das Absperr-Oberteil getauscht werden. Dadurch geeignet für die Montage rechts oder links am Heizkörper. Das komplette Thermostat-Oberteil kann mit dem IMI Heimeier-Montagegerät ohne Entleeren der Anlage ausgewechselt werden. Das Eclipse Thermostat-Oberteil ist geeignet für alle Ventilgehäuse mit II+ Kennzeichnung. Vor- und Rücklauf absperrbar. Anschluss für Entleerungs- und Fülleinrichtung. Anschluss Außengewinde G 3/4, in Verbindung mit Klemmverschraubungen für Kunststoff-, Kupfer-, Präzisionsstahl-oder Verbundrohr. Max. Betriebstemperatur 120 Grd. C, mit Verkleidung 90 Grd. C. Min. Betriebstemperatur -10 Grd. C. Zulässiger Betriebsüberdruck PB 10 bar. Min. Differenzdruck 10-100 l/h: 10 kPa Min. Differenzdruck 100-150 l/h: 15 kPa Max. Differenzdruck 60 kPA. inkl. aller zur Montage erforderlichen Befestigungsmaterialien sowie Verkleidung für Multilux RAL 9016. Fabrikat:IMI Heimeier, Best.-Nr. 3850-50.553. Fabrikat/Typ der Planung:  IMI Heimeier Multilux V Eclipse, Bestell-Nr.: 3866-02.000 o. glw. Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘  (vom Bieter einzutragen!) liefern und montieren.
01.__.0130
Thermostatventil
38,00
Stck
01.__.0140 Thermostatkopf HEIMEIER Thermostat-Kopf mit eingebautem Fühler. KEYMARK-zertifiziert, geprüft nach DIN EN 215. Flüssigkeitsgefüllter Thermostat. Stabiles Regelverhalten auch bei kleinen Auslegungsregeldifferenzen (< 1 K). Entspr. EnEV bzw. DIN V 4701-10. Reduzierte Baumaße in Länge und Durchmesser. Allseitig geschlossene Oberfläche. Besonders geeignet für hygienisch behaftete Räume im Gesundheitswesen oder im Lebensmittel-/Industriegewerbe. Sollwertbereich 6 bis 28 Grd. C. Merkzahl 1-5. Frostschutzsicherung. Max. Fühlertemperatur: 50 Grd. C Hysterese: 0,3 K Wassertemperatureinfluss: 0,9 K Differenzdruckeinfluss: 0,3 K Fabrikat/Typ der Planung:  IMI Heimeier DX, Bestell-Nr.: 6700-00.500 o. glw. Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘  (vom Bieter einzutragen!) liefern und montieren.
01.__.0140
Thermostatkopf
38,00
Stck
01.__.0150 Kermi Diveo Badheizkörper Kermi Diveo Badheizkörper Ausführung links mit Mittenanschluss Eigenschaften: Ausführung links mit Mittenanschluss Kompaktheizkörper für Warmwasser-Betrieb Querrohre seitlich offen, um Handtücher zum Wärmen bequem ein hängen zu können Für Einrohr-Betrieb geeignet. Entlüftung: G 1/4" nach hinten, im äußeren Sammelrohr Betriebsdruck: max. 10 bar Prüfdruck: 13 bar Betriebsbedingungen: Heißwasser bis 110° C Anschlüsse: Mittenanschluss 2 x G 1/2‘‘ IG mittig nach unten Befestigungen: Befestigungs-Set beigepackt entspricht den Anforderungsklassen I und II der Richtlinie VDI 6036 Breite:450 mm Tiefe: 46 mm Höhe: 1700mm einschließlich zum Heizkörpertyp passende Halterungen zur Montage an der Wand, Luft- und Blindstopfen sowie allen erforderlichen Konsolen und Befestigungsmaterial liefern und montieren Fabrikat/Typ der Planung: Kermi oder glw. Art Bestell-Nr.: Kermi Diveo Artikelnummer: DVN1A700452OXK oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘  (vom Bieter einzutragen!)
01.__.0150
Kermi Diveo Badheizkörper
E
1,00
Stck
Heizflächen - Treppenhaus -----------------------------------------------------------------------------------------------------
Heizflächen - Treppenhaus
01.__.0160 COSMO Profil-Kompakt Flachheizkörper COSMO Profil-Kompakt Flachheizkörper Typ 33 K 900x2400mm lackiert Kompaktheizkörper dreilagig mit drei Konvektoren aus kaltgewalztem Stahlblech nach EN 442-1 mit rückseitig angeschweißten Aufhängelaschen oberer Abdeckung, abnehmbar zwei geschlossenen Seitenteilen Wärmeleistung geprüft nach DIN EN 442 Reg.-Nr. 6R0058 Zweischichtlackierung nach DIN 55900 Herstellung nach EN-ISO 9001 Bauausführung entspricht den BAGUV-Richtlinien bei 70/55/20 Grad = 6203 Watt bei 55/45/20 Grad = 3870 Watt Sickenteilung: 40 mm Betriebsdruck: 10 bar Prüfdruck: 13 bar Betriebstemperatur: 110 Grad Anschlüsse: 4x DN 15 (1/2) Innengewinde Nabenabstand = Bauhöhe minus 54 mm Bauhöhe:    900 mm Baulänge: 2400 mm Bautiefe:     166 mm Farbe: verkehrsweiss RAL 9016 einschließlich zum Heizkörpertyp passende Halterungen zur Montage an der Wand, Luft- und Blindstopfen sowie allen erforderlichen Konsolen und Befestigungsmaterial Fabrikat der Planung:  Cosmo, Modell: Profil Kompakt Typ 33, Artikel-Nr.: CN3390240 o. glw. Gew. Fabrikat / Typ: (vom Bieter einzutragen!) liefern und montieren.
01.__.0160
COSMO Profil-Kompakt Flachheizkörper
2,00
Stck
01.__.0170 Thermostat-Ventilunterteil Thermostat-Ventilunterteil "mit Voreinstellung" CEN-zertifiziert, geprüft nach DIN EN 215 Teil 1. Gehäuse aus korrosionsbeständigem, entzinkungsfreiem Rotguß. Mit Niro-Stahlspindel und doppelter O-Ring-Abdichtung. Thermostat-Oberteil und äußerer O-Ring ohne Entleeren der Anlage auswechselbar. Mit Voreinstellung durch Präzisionsbohrungen und ablesbaren Einstellwerten. Geringste Durchflußtoleranzen. Voreinstellung manipulationsgeschützt. Anschluß Innengewinde für Gewinderohr, oder in Verbindung mit Klemmverschraubungen für Kupfer-, Präzisionsstahl- oder Verbundrohr. Zul. Betriebstemperatur TB 120 Grd. C. Zul. Betriebsüberdruck PB 10 bar. Nennweite:  DN 15 (1/2") Ausführung: Rotguß vernickelt                     Eck- oder Durchgangsform liefern und montieren
01.__.0170
Thermostat-Ventilunterteil
2,00
Stck
01.__.0180 Heizkörper-Rücklaufverschraubung Heizkörper-Rücklaufverschraubung Absperrbare und regulierbare Verschraubung mit Entleerungsmöglichkeit. Gehäuse aus korrosionsbeständigem, entzinkungsfreiem Rotguß. Einbaumaße nach DIN 3842. Anschluß Innengewinde für Gewinderohr oder in Verbindung mit Klemmverschraubungen für Kupfer-, Präzisionsstahl- oder Verbundrohr. Mit Absperrung und Feinstregulierung durch Doppelkegel, ohne Hubbegrenzung. Keine Veränderung der Voreinstellung beim Öffnen bzw. Schließen. Verschlußdeckel flachdichtend. Anschluß für Entleerungs- und Fülleinrichtung. Zul. Betriebstemperatur TB 120 Grd. C. Zul. Betriebsüberdruck PB 10 bar. Nennweite:  DN 15 (1/2") Ausführung: Rotguß vernickelt                     Eck- oder Durchgangsform liefern und montieren
01.__.0180
Heizkörper-Rücklaufverschraubung
2,00
Stck
01.__.0190 Thermostat-Kopf Behördenmodell Thermostat-Kopf für obenbeschriebenen Heizkörper, "mit eingebautem Fühler, gesichertes Behördenmodell". CEN-zertifiziert, geprüft nach DIN EN 215 Teil 1. Flüssigkeitsgefüllter Thermostat. Stabiles Regelverhalten auch bei kleinen Auslegungsregeldifferenzen (< 1 K). Entspr. EnEV bzw. DIN V 4701-10. Soll- werteinstellung durch Spezialschlüssel. Diebstahlsicher. Sollwertbereich 8 bis 26 Grd. C. Frostschutzsicherung. liefern und montieren
01.__.0190
Thermostat-Kopf Behördenmodell
2,00
Stck
02 Rohrleitungen und Zubehör
02
Rohrleitungen und Zubehör
Vorbemerkung Rohrleitungen Rohrleitungen für PWWH-, Druckluft und Industrieanlagen, (nicht für Trinkwasserinstallationen), aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, Werkstoff-Nr. 1.4520, nach DIN EN 10088-2 Verbindung mit Temponox-Pressverbinder aus Edelstahl 1.4301 mit SC-Contur und DVGW zertifizierter Prüfsicherheit bei unverpresstem Verbinder über den gesamten Prüfbereich von 22 hPa (22 mbar) bis 0,3 MPa (3 bar) trocken, 0,1 MPa (1 bar) bis 0,65 MPa (6,5 bar) nass, Pressverbindung bis DN 50 mit doppelter Presskontur (vor und hinter dem Dichtelement), EPDM-Dichtelement, unlösbar, Rohr und Verbinder im Systemverbund inklusive Systemzulassung, Brandschutz Viega Rohrleitungssystem-Abschottung R 30 - R 90, mit möglichen Nullabständen: - aBG Z-19.53-2258   (Mischinstallation, Metall im Strang   und Kunststoff in der Etage), - abP P-2400/003/15-MPA BS   (Deckendurchführungen), - abP P-2401/399/21-MPA BS   (Wanddurchführungen) Fabrikat der Planung: Viega  oder glw. Art Typ: Temponox Angebotenes Fabrikat / Typ: (vom Bieter einzutragen!) einschl. Befestigungsmaterial und Schellen liefern und montieren
Vorbemerkung Rohrleitungen
02.__.0010 Rohr 76,1 x 1,5mm Temponox Rohr aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, wie vor beschrieben, 76,1 x 1,5mm, einschl. Befestigungsmaterial und Schellen liefern und montieren.
02.__.0010
Rohr 76,1 x 1,5mm
22,00
lfdm
02.__.0020 Rohr 54 x 1,5mm Temponox Rohr aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, wie vor beschrieben, 54 x 1,5 mm, einschl. Befestigungsmaterial und Schellen liefern und montieren.
02.__.0020
Rohr 54 x 1,5mm
63,00
lfdm
02.__.0030 Rohr 42 x 1,5mm Temponox Rohr aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, wie vor beschrieben, 42 x 1,5 mm, einschl. Befestigungsmaterial und Schellen liefern und montieren.
02.__.0030
Rohr 42 x 1,5mm
91,80
lfdm
02.__.0040 Rohr 35 x 1,5mm Temponox Rohr aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, wie vor beschrieben, 35 x 1,5 mm, einschl. Befestigungsmaterial und Schellen liefern und montieren.
02.__.0040
Rohr 35 x 1,5mm
39,00
lfdm
02.__.0050 Rohr 28 x 1,2mm Temponox Rohr aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, wie vor beschrieben, 28 x 1,2 mm, einschl. Befestigungsmaterial und Schellen liefern und montieren.
02.__.0050
Rohr 28 x 1,2mm
128,00
lfdm
02.__.0060 Rohr 22 x 1,2mm Temponox Rohr aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, wie vor beschrieben, 22 x 1,2 mm, einschl. Befestigungsmaterial und Schellen liefern und montieren
02.__.0060
Rohr 22 x 1,2mm
62,00
lfdm
02.__.0070 Rohr 18 x 1,2mm Temponox Rohr aus ferritisch nichtrostendem Chromstahl, wie vor beschrieben, 18 x 1,2 mm, einschl. Befestigungsmaterial und Schellen liefern und montieren.
02.__.0070
Rohr 18 x 1,2mm
50,00
lfdm
02.__.0080 Zuschlag auf v. g. Rohrleitungspositionen Zuschlag auf v. g. Rohrleitungspositionen für Flanschen, Verschraubungen und Kapillarlötfittings, Pressfittings, Lötmaterial, bei Schweißverbindungen Schweißfittings und Zusätze, Rohrschellen, Festpunkte, Befestigungsmaterial , Plastikrosetten, Überschieberohre für Wand- und Deckendurchführungen einschließlich allen Zubehörs.
02.__.0080
Zuschlag auf v. g. Rohrleitungspositionen
P
1,00
psch
02.__.0090 Strangregulierventile PN 25 / PN 16 Strangregulierventile PN 25 / PN 16 Oventrop Strangregulierventil "Hydrocontrol VTR" mit Schiffsbau-Typzulassung (DNV-GL) DN 25 mit 2 Messventilen, PN 25, kvs: 8,89, Nennweite: DN 25 einschl. Übergangs-Verschraubung auf C-Stahlrohr, einschl. Wärmedämmschale aus PUR-Hartschaum, liefern und montieren Fabrikat/Typ der Planung: Oventrop GmbH & Co. KG Hydrocontrol VTR Bestell-Nr.: 1688708, EAN: 4026755419788 oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘  (vom Bieter einzutragen!)
02.__.0090
Strangregulierventile PN 25 / PN 16
8,00
Stck
02.__.0100 OVENTROP-Anschluss-Set OVENTROP-Anschluss-Set 3=1 Messventil + F+E-Kugelhahn f.Hydrocontrol,Nadeltech. passend zu den vorgenannten Strangregulierventilen, einschl. Anschlußverschraubung, einschl. Isolierkappe liefern und montieren Fabrikat/Typ der Planung: Oventrop GmbH & Co. KG Hydrocontrol VTR, Bestell-Nr.: 106 03 81 o. glw. Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!)
02.__.0100
OVENTROP-Anschluss-Set
8,00
Set
02.__.0110 Resideo Schnellentlüfter E121 Resideo Schnellentlüfter E121 Gehäuse und Ventildeckel aus Messing, Schwimmer aus hochwertigem, temperaturbeständigem Kunststoff. Deckel abschraubbar. Absperrventil separat als Zubehör Z121. Verwendungsbereich: Heizungsanlagen, Radiatoren, Wand- und Deckenlufterhitzer, Luftsammelgefäße, Rohrleitungsstränge, Heizkessel und Luftabscheider Ausführung A: Normalausführung Werkstoff des Gehäuses: Messing Nenninnendurchmesser: 1/2 Zoll (15) Max. Mediumtemperatur (Dauerbetrieb): 110GradC Höhe: 64mm Nennweite: 1/2Zoll Betriebsdruck: max. 10bar Temperatur: bis max. 110Grad C liefern und montieren einschließlich dazugehöriges Zubehör Fabrikat/Typ der Planung: Resideo, Braukmann E121-1/2A o. glw. Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘ (vom Bieter einzutragen!)
02.__.0110
Resideo Schnellentlüfter E121
8,00
Stck
02.__.0120 Füll- und Entleerungshahn Rotguß DN 15 mit Schlauchabschluß, Schüssel und Kappe, einschl. Anschlußrohr. liefern und montieren einschließlich dazugehöriges Zubehör Fabrikat/Typ der Planung: Oventrop o. glw. Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘  (vom Bieter einzutragen!)
02.__.0120
Füll- und Entleerungshahn
4,00
Stck
03 Wärmedämmung
03
Wärmedämmung
Technische Vorbemerkungen: Technische Vorbemerkungen: Wärmedämmung von Heizungs-, Kalt- und Warmwasserrohrleitungen nach der EnEV Dämmung von Heizungs-, Kalt- und Warmwasserrohr- leitungen mit nichtbrennbaren aluminiumkaschierten Steinwolle Rohrschalen gemäß der EnEV. Ausführung: Rohrschalen fugendicht auf die Rohrleitung aufbringen. Schutzstreifen der selbstklebenden Längsüberlappung entfernen und damit den Längsschlitz dicht verkleben. Rundstöße mit selbstklebendem Aluminiumklebeband verkleben. Zusätzlich Rohrschalen mit verzinktem Bindedraht, 6 Windungen pro lfd. Meter, auf der Rohrleitung befestigen. Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102 Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) nachEnEV Schmelzpunkt: > 1000 °C nach DIN 4102 Fabrikat: Rockwool o. glw. Art Produkt: Heizungsrohrschale 800 Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘  (vom Bieter einzutragen!)
Technische Vorbemerkungen:
03.__.0010 Heizungsrohrschale DN 50 Heizungsrohrschale wie vor beschrieben, jedoch: Nenndurchmesser: DN 50 einschließlich Reinalu-Klebeband liefern und montieren.
03.__.0010
Heizungsrohrschale DN 50
63,00
lfdm
03.__.0020 Heizungsrohrschale DN 40 Heizungsrohrschale wie vor beschrieben, jedoch: Nenndurchmesser: DN 40 einschließlich Reinalu-Klebeband liefern und montieren.
03.__.0020
Heizungsrohrschale DN 40
91,80
lfdm
03.__.0030 Heizungsrohrschale DN 32 Heizungsrohrschale wie vor beschrieben, jedoch: Nenndurchmesser: DN 32 einschließlich Reinalu-Klebeband liefern und montieren.
03.__.0030
Heizungsrohrschale DN 32
39,00
lfdm
03.__.0040 Heizungsrohrschale DN 25 Heizungsrohrschale wie vor beschrieben, jedoch: Nenndurchmesser: DN 25 einschließlich Reinalu-Klebeband liefern und montieren.
03.__.0040
Heizungsrohrschale DN 25
182,00
lfdm
03.__.0050 Heizungsrohrschale DN 20 Heizungsrohrschale wie vor beschrieben, jedoch: Nenndurchmesser: DN 20 einschließlich Reinalu-Klebeband liefern und montieren.
03.__.0050
Heizungsrohrschale DN 20
62,00
lfdm
03.__.0060 Heizungsrohrschale DN 15 Heizungsrohrschale wie vor beschrieben, jedoch: Nenndurchmesser: DN 15 einschließlich Reinalu-Klebeband liefern und montieren.
03.__.0060
Heizungsrohrschale DN 15
50,00
lfdm
Rohrdämmung, 200% nach EnEV Steinwoll-Rohrschale zur Wärmedämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV), Trinkwasserrohrleitungen gemäß DIN 1988, Solarleitungen sowie von Rohrleitungen in betriebstechnischen Anlagen, als Brandschutzbekleidung von brennbaren Rohrleitungen in Flucht- und Rettungswegen. Konzentrisch gewickelte Steinwolle-Rohrschale mit gitternetzverstärkten reißfesten Aluminium-Sandwich-Folie mit selbstklebender Überlappung kaschiert. Einseitig aufgeschlitzt, zur leichteren Montage auf der Innenwandung eingesägt. Technische Daten: Baustoffklasse: A2L-s1,d0 (EN 13501-1) Brandverhalten: nichtbrennbar (DIN 13501 Schmelzpunkt: > 1000 °C (DIN 4102-17) Obere Anwendungsgrenztemperatur: - Steinwolleseite < 250°C (DIN EN 14707) - Aluminiumseite < 80°C Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/mK nach EnEV Anwendungsbereich: 100% nach EnEV Nennwert Wärmeleitfähigkeit DIN EN 14303 siehe Herstellerangaben AS-Qualität (DIN EN 13468, AGI Q 132) Wasseraufnahme: <= 1kg/m2 (DIN EN 13472) Bezeichnungsschlüssel: MW-EN14303-T9 (T8 Silikonfrei Länge: 1000 mm Dimensionen: DN 10 bis DN 100 Hersteller: ROCKWOOL oder glw. Art Typ: ROCKWOOL 800 Angebotenes Fabrikat/Typ: ‘.........‘  (vom Bieter einzutragen!) liefern und unter Einhaltung der Herstellerangaben fachgerecht montieren
Rohrdämmung, 200% nach EnEV
03.__.0070 200% Rohrdämmung für 76 x 1,5mm, (DN 65) wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, jedoch für Rohr 76 x 1,5 mm (DN65) liefern und unter Einhaltung der Herstellerangaben fachgerecht montieren.
03.__.0070
200% Rohrdämmung für 76 x 1,5mm, (DN 65)
22,00
lfdm
03.__.0080 200% Rohrdämmung für 54 x 1,5mm, (DN 50) wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, jedoch für 54 x 1,5mm, (DN 50) liefern und unter Einhaltung der Herstellerangaben fachgerecht montieren.
03.__.0080
200% Rohrdämmung für 54 x 1,5mm, (DN 50)
20,00
lfdm
Vorbemerkung Brandschutz R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen Feuerwiderstandsfähige Rohrabschottungen mit nichtbrennbaren hochverdichteten Conlit-Rohrschalen mit Schmelzpunkt von > 1000 °C und notwendiger weiterführender Dämmung mit der Heizungsrohrschale RS 800 Ausführung: Die Conlit-Rohrschale ist entweder formschlüssig in eine Kernbohrung einzupressen oder bei verbleibenden Restfugen bzw. im Durchbruch vollständig einzumörteln (Mörtel MG II, IIa, III). Der dafür benötigte Brandschutzmörtel ist mit in die einheitspreise zu berechnen. Fugen bis zu einer Breite von ca 2 mm werden mit vollflächig auf die Conlit Schale aufgebrachten Conlit Kleber abgedichtet. Eine weiterführende Dämmung mit der Heizungsrohrschale RS 800 ist beidseitig der Durchführung anzubringen. Alle Rohrschalen sind mit verzinktem Bindedraht, 6 Windungen pro lfd. Meter, auf dem Rohr zu befestigen. Der Einbau mit "Null-Abstand" zwischen den Conlit-Rohrschalen im Durchführungsbereich ist lt. Prüfzeugnis zulässig. Die Ausführung muss gemäß ABP Nr. P-3725/4130-MPA BS erfolgen. Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Unternehmer nach Abschluss der Arbeiten durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen. bestehend aus: Baustoffklasse: A nach DIN 4102 Schmelzpunkt: > 1000 ° C nach DIN 4102 Rohdichte: > 150 kg/m Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK) Länge der Rohrschale: 0,5 m Fabrikat: Rockwool oder glw. Art Produkt:  Conlit 150 P o. U Schale angebotenes Fabr. und Typ Notwendige weiterführende Dämmung: (Ist in vorgenannten Positionen enthalten.) liefern und montieren
Vorbemerkung Brandschutz
03.__.0090 R90 Rohrabschottung DN 40 R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen gemäß Vorbemerkung Brandschutz, Nenndurchmesser: DN 40 liefern und montieren einschließlich Reinalu-Klebeband und Ringspaltvermörtelung.
03.__.0090
R90 Rohrabschottung DN 40
18,00
Stck
03.__.0100 R90 Rohrabschottung DN 32 R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen gemäß Vorbemerkung Brandschutz, Nenndurchmesser: DN 32 liefern und montieren einschließlich Reinalu-Klebeband und Ringspaltvermörtelung.
03.__.0100
R90 Rohrabschottung DN 32
8,00
Stck
03.__.0110 R90 Rohrabschottung DN 25 R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen gemäß Vorbemerkung Brandschutz, Nenndurchmesser: DN 25 liefern und montieren einschließlich Reinalu-Klebeband und Ringspaltvermörtelung.
03.__.0110
R90 Rohrabschottung DN 25
8,00
Stck
03.__.0120 R90 Rohrabschottung DN 20 R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Versorgungsleitungen gemäß Vorbemerkung Brandschutz, Nenndurchmesser: DN 20 liefern und montieren einschließlich Reinalu-Klebeband und Ringspaltvermörtelung.
03.__.0120
R90 Rohrabschottung DN 20
6,00
Stck
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten und Zuschläge Stundenlohnarbeiten und Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung der Bauleitung und mit gesonderter Bestätigung abzurechnen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, einschl. Auslösung und Fahrkosten.
Stundenlohnarbeiten und Zuschläge
04.__.0010 Stundenlohn Obermonteur beschrieben, jedoch für Obermonteure.
04.__.0010
Stundenlohn Obermonteur
E
1,00
Std
04.__.0020 Stundenlohn Monteuer beschrieben, jedoch für Monteure.
04.__.0020
Stundenlohn Monteuer
E
1,00
Std
04.__.0030 Stundenlohn Helfer beschrieben, jedoch für Helfer.
04.__.0030
Stundenlohn Helfer
E
1,00
Std