HLS - Arbeiten
Hans-Böckler-Straße 1-3, 5-4, 9-11 in 31582 Nienburg/Weser
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung Baukörper Energetische Sanierung der Gebäude Hans-Böckler-Straße 1/3Hans-Böckler-Straße 5/7Hans-Böckler-Straße 9/11in 31582 Nienburg/Weser Effizienzhaus KfW 55 EE 1.1 Kurzbeschreibung Objekt Die GBN Wohnungsunternehmen GmbH Nienburg/Weser plant die energetische Sanierung der nachstehenden, dreigeschossigen Gebäude aus dem Baujahr 1950: Hans-Böckler-Straße 1/3 (2 Hauseingänge, 18 Wohnungen, 722,24 m2 Wohnfläche)Hans-Böckler-Straße 5/7 (2 Hauseingänge, 18 Wohnungen, 722,24 m2 Wohnfläche)Hans-Böckler-Straße 9/11 (2 Hauseingänge, 18 Wohnungen, 722,24 m2 Wohnfläche)in Nienburg/Weser. Es handelt sich um Mehrfamilienhäuser mit Satteldächern in massiver Bauweise. Die Beheizung erfolgt durch ein Nahwärmenetz mit einer Heizzentrale im Gebäude Hans-Böckler-Straße 17 mit fossilem Energieträger (Gas), die Warmwasserbereitung über Elektro-Durchlauferhitzer. Die Anlagentechnik (Nahwärmenetz) soll im Wesentlichen erhalten bleiben. Eine bauseitige Ergänzung mit Wärmepumpen (Nienburg Energie GmbH als Betreiber) und PV-Anlagen wird hier favorisiert, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmversorgung zu erhöhen. Die Sanierungsmaßnahmen betreffen überwiegend die wärmeübertragende Gebäudehülle: Dacherneuerung, Dämmung der obersten Geschossdecke, Fassadendämmung, Fenster- und Türenerneuerung und Kellerdeckendämmung.
Beschreibung Baukörper
Ausführungstermine Ausführungstermine Ausführungszeitraum voraussichtlich ca. 20.02.2026 bis ca. 20.05.20 Ein Detailterminplan mit Zwischenterminen wird im Zuge der Vergabegespräche definiert und als Vertragsanlage ergänzt.
Ausführungstermine
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Arbeitsumfang Ist es dem Anbieter aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich alle ausgeschriebenen Positionen oder Titel auszuführen, ist ein Teilangebot über Einzelpositionen oder Einzeltitel zulässig und erwünscht. Grundlagen Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt. Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise. Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen. Vorgaben und Prüfpflicht Auf fehlende oder widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN schriftlich im Vorfeld hinzuweisen. Eventuell fehlende Angaben, Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen, etc.). Hat der Unternehmer Bedenken jeglicher Art gegen die geplante Ausführung hinsichtlich Konstruktion, Art, Sicherheits- oder Schutzvorkehrungen, so sind diese schriftlich mit Angebotsabgabe anzumelden. Des weiteren hat er einen entsprechenden, begründeten, technisch möglichen Alternativvorschlag aufzuzeigen Wird dies unterlassen, hat der Auftragnehmer die folgenden Konsequenzen oder eventuell daraus entstehenden Kosten zu tragen. Nimmt der Bieter keine Eintragungen bei Fabrikatsabfragen vor, gilt das Richtfabrikat der Leistungsbeschreibung als akzeptiert. Sollten Produkte unterschiedlicher Hersteller verwendet werden, so müssen sie in allen Punkten miteinander verträglich sein. Mit den Leistungen kann erst nach einer eine Einigung über die Ausführung unter Verantwortung des AN begonnen werden. Alternativen und Nebenangebote Sieht der Bieter in der ausgeschriebenen Form aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine günstigere Ausführung als möglich an, so ist diese separat mit aufzuführen und die Gleichwertigkeit durch Produktblätter bzw. Prüfzeugnisse nachzuweisen. Hierdurch darf jedoch kein zeitlicher, genehmigungsrechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteil bei Nutzung und Betrieb entstehen. Gestalterische Absichten müssen im Wesentlichen erhalten bleiben. Abweichungen zum Hauptangebot sind ausführlich zu beschreiben und kostenmäßig dem Hauptangebot gegenüberzustellen. Die Zustimmung für die Verwendung muss vom AG freigegeben werden. Prüfungen / Zulassungen Auf Wunsch sind kostenlos Prüfzeugnisse bzw. Nachweise der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien, insbesondere für den Nachweis der kfW 55,  vorzulegen. Behördliche Prüfungen, Abnahmeprotokolle, Erstinbetriebnahmen und Prüfzertifikate von Bauteilen sind vom AN durch den Bieter rechtzeitig und eigenverantwortlich zu veranlassen. Eventuell hieraus anfallende Kosten sind im Angebotspreis einzurechnen. Vor der Verwendung anderer Materialien als den Vorgesehenen müssen deren Eigenschaften und Qualität nachgewiesen werden. Umweltschutz Umweltschutzbedingungen, insbesondere den Gewässerschutz, den Lärmschutz und die Luftreinhaltung sind einzuhalten. Es sind ausschließlich amtlich zugelassene, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe zu verwenden. Bauablauf und Bauausführung Jeder AN hat vor Beginn der Arbeiten eine ständig anwesende Aufsichts- und Ansprechperson zu benennen, welche weisungsberechtigt ist. Die Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen. Es ist möglich, dass die Arbeiten in mehreren Einzelabschnitten zeitlich versetzt, als in sich abgeschlossene Leistungen bereichsweise auszuführen sind. Eine gesonderte Vergütung dafür erfolgt nicht. Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben. Die Reinfolge der Anlieferung zur Baustelle, ist mit ecoworks ab zu stimmen. Die Zufahrtswege sind häufig zu besichtigen, um erforderliche Maßnahmen/ Bestimmungen beantragen zu können. SIGEKO und Unfallverhütung Alle Unfallverhütungsvorschriften sowie bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften sind gewissenhaft und eigenverantwortlich einzuhalten. Schutzvorrichtungen, die der AN erbringt sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Dies schließt Schäden und Folgeschäden an Personen oder Sachen des AG oder Dritter ein, es sei denn, der AN weist nach, dass der Schaden nicht durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, oder durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist. Werbung Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig. Verschmutzung und Beschädigungen Der AN ist dazu verpflichtet alle Bauteile jeder Art, sowie die erbrachten Leistungen anderer Unternehmer vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Insbesondere bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk und anderen oberflächenfertigen Flächen ist umsichtig vorzugehen. Der Auftragnehmer haftet für alle, gegen den AG erhobenen Ansprüche, die durch sein Unternehmen verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind einzuhalten Der aus der eigenen Leistung verursachte Schutt- und Abfall hat der AN selbst zu tragen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN anteilig beteiligt. Hilfsmittel Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen der erforderlichen Hilfsmittel wie Hebe- und Scherenbühnen, Arbeitsgerüste, Kräne, Baumaschinen, Abbruchkleingeräte (z.B. Stemmhammer, Betonsäge), Sicherungsmittel, Container etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Nachvergütung für nicht berücksichtigte Hilfsmittel wird nicht honoriert. Für die Lastermittlung sind 90 kg/m² Fassadenmodul anzunehmen. Ein Montagekonzept ist dem Angebot beizufügen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt: 1. Vertragsbedingungen des Bauherrn 2. Der im Auftragsfalle gültige NU- Vertrag 3. Das Leistungsverzeichnis einschließlich Vorbemerkungen und Baubeschreibung sowie die vorhandenen Zeichnungen 4. VOB Teil B und C, neueste Fassung 5. Die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt für uns kostenlos 6. Ein Strom- und Wasseranschluss ist auf der Baustelle vorhanden, die Abgabe erfolgt gegen Kostenerstattung 7. Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit und beinhalten sowohl sämtliche Lohnnebenkosten, evtl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen, als auch die für die Ausführung notwendigen Nebenleistungen. 8. Die Gewährleistungspflicht beträgt abweichend von der VOB/B fünf Jahre und 4 Wochen, zwei Jahre für drehende und sich bewegende Teile, 6 Monate für Leuchtmittel. Bei genehmigungspflichtigen Anlagen beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der Abnahme, jedoch frühestens mit dem Tag der Genehmigung und Zulassung zum Betrieb. 9. Der Bieter erklärt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, Vorbemerkungen und Leistungsbeschreibung mit den eingesetzten Preisen anzuerkennen, sich vom Umfang der Lieferung und Leistung überzeugt und Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Angebot stehen, geklärt zu haben. Angaben des Bieters 1. Betriebshaftpflichtversicherung bei: Versicherungs - Nr.: gegen Personenschäden: gegen Sachschäden: gegen Vermögensschäden: 2. Handwerksrolle eingetragen bei Handwerkskammer: unter Nr: 3. Mitglied bei der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: .......................................................... Ort und Datum, Stempel u. Unterschrift des Bieters
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt
Normen Normen A) DIN/EN-Normen in der jeweils aktuellsten Fassung B) Regeln und Richtlinien in der jeweils aktuellsten Fassung C) Gütebestimmungen in der jeweils aktuellsten Fassung
Normen
Planunterlagen Planunterlagen Grundlage der Angebote sind die folgenden Planunterlagen: 318_LP5_ECW_H1_TGA_CP_GR_00_00_01_P_Grundriss Crashplan EG 318_LP5_ECW_H1_TGA_CP_GR_01_00_01_P_Grundriss Crashplan 1.OG 318_LP5_ECW_H1_TGA_CP_GR_02_00_01_P_Grundriss Crashplan 2.OG 318_LP5_ECW_H1_TGA_CP_GR_DA_00_01_P_Grundriss Crashplan DA 318_LP5_ECW_H1_TGA_CP_GR_DG_00_01_P_Grundriss Crashplan DG 318_LP5_ECW_H1_TGA_CP_GR_U1_00_00_P_Grundriss Crashplan UG 318_LP5_ECW_H1_TGA_EL_SC_00_01_00_F_Schema Lüftungsversorgung 318_LP5_ECW_H1_TGA_HZ_SC_XX_01_00_P_Strangschema Heizung 318_LP5_ECW_H1_TGA_SD_AN_XX_00_00_P_Ansichten Fassaden-Durchbruchsplanung 318_LP5_ECW_H1_TGA_SD_GR_DA_00_00_P_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DA 318_LP5_ECW_H1_TGA_SD_GR_DG_00_00_P_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung Dachgeschoss 318_LP5_ECW_H1_TGA_SD_GR_U1_00_00_P_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung UG 318_LP5_ECW_H2_TGA_CP_GR_00_00_01_P_Grundriss Crashplan EG 318_LP5_ECW_H2_TGA_CP_GR_01_00_01_P_Grundriss Crashplan 1.OG 318_LP5_ECW_H2_TGA_CP_GR_02_00_01_P_Grundriss Crashplan 2.OG 318_LP5_ECW_H2_TGA_CP_GR_DA_00_01_P_Grundriss Crashplan DA 318_LP5_ECW_H2_TGA_CP_GR_DG_00_01_P_Grundriss Crashplan DG 318_LP5_ECW_H2_TGA_CP_GR_U1_00_00_P_Grundriss Crashplan UG 318_LP5_ECW_H2_TGA_EL_SC_00_00_00_F_Schema Lüftung 318_LP5_ECW_H2_TGA_HZ_SN_XX_00_00_P_Strangschema Heizung 318_LP5_ECW_H2_TGA_SD_AN_XX_00_00_P_Ansichten Durcbruchsplanung-Fassaden 318_LP5_ECW_H2_TGA_SD_GR_DA_00_00_P_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DA 318_LP5_ECW_H2_TGA_SD_GR_DG_00_00_P_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DG 318_LP5_ECW_H2_TGA_SD_GR_U1_00_00_P_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung UG 318_LP5_ECW_H3_ELT_EL_SC_00_00_00_F_Schema Lüftungsversorgung 318_LP5_ECW_H3_TGA_CP_GR_00_00_01_P_Grundriss Crashplan EG 318_LP5_ECW_H3_TGA_CP_GR_01_00_01_P_Grundriss Crashplan 1.OG 318_LP5_ECW_H3_TGA_CP_GR_02_00_01_P_Grundriss Crashplan 2.OG 318_LP5_ECW_H3_TGA_CP_GR_03_00_01_P_Grundriss Crashplan DG 318_LP5_ECW_H3_TGA_CP_GR_DA_00_01_P_Grundriss Crashplan DA 318_LP5_ECW_H3_TGA_CP_GR_U1_00_00_P_Grundriss Crashplan UG 318_LP5_ECW_H3_TGA_SD_AN_XX_00_00_P_Ansichten Durchbruchsplanung-Fassaden 318_LP5_ECW_H3_TGA_SD_GR_DA_00_00_P_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DA 318_LP5_ECW_H3_TGA_SD_GR_DG_00_00_P_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DG 318_LP5_ECW_H3_TGA_SD_GR_U1_00_00_P_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung UG
Planunterlagen
Ortsbesichtigung Ortsbesichtigung Eine Ortsbesichtigung durch den Bieter vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen, um sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Kosten, die der Auftragnehmer aus Unkenntnis der Örtlichkeiten, insbesondere der Gebäude sowie der Gegebenheiten geltend machen will, werden nicht anerkannt. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich mit den örtlichen Verhältnissen und eventuellen Erschwernissen vertraut gemacht hat. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der Grundstücks- und Zufahrtssituation gewisse Einschränkungen in der Baufreiheit bestehen können. Der Bieter hat sich über die Grundstücks- und Zufahrtssituation umfassend zu informieren.
Ortsbesichtigung
Hilfsmittel Hilfsmittel Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen der erforderlichen Hilfsmittel wie Hebe- und Scherenbühnen, Arbeitsgerüste, Kräne, Baumaschinen, Abbruchkleingeräte (z.B. Stemmhammer, Betonsäge), Sicherungsmittel, Container etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Nachvergütung für nicht berücksichtigte Hilfsmittel wird nicht honoriert.
Hilfsmittel
01 Dachgeschoss Haus
01
Dachgeschoss Haus
01.01 Dachlüfter + Abwasser 1&3
01.01
Dachlüfter + Abwasser 1&3
01.02 Dachlüfter + Abwasser Haus 5&7
01.02
Dachlüfter + Abwasser Haus 5&7
01.03 Dachlüfter + Abwasser Haus 9&11
01.03
Dachlüfter + Abwasser Haus 9&11
02 Kellergeschoss Haus
02
Kellergeschoss Haus
02.01 Abluftventilator 1&3
02.01
Abluftventilator 1&3
02.02 Abluftventilator 5&7
02.02
Abluftventilator 5&7
02.03 Abluftventilator 9&11
02.03
Abluftventilator 9&11
03 Wohneinheiten
03
Wohneinheiten
03.01 Hydraulischer Abgleich Heizkörper Bestand Haus 1&3
03.01
Hydraulischer Abgleich Heizkörper Bestand Haus 1&3
03.02 Hydraulischer Abgleich Heizkörper Bestand Haus 5&7
03.02
Hydraulischer Abgleich Heizkörper Bestand Haus 5&7
03.03 Hydraulischer Abgleich Heizkörper Bestand Haus 9&11
03.03
Hydraulischer Abgleich Heizkörper Bestand Haus 9&11
03.04 Kernbohrung
03.04
Kernbohrung
04 Wartung
04
Wartung
04.01 Wartung Lüftung
04.01
Wartung Lüftung