Tiefbau- und Erdarbeiten
Green Village Fritzlar 1
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis über Tiefbauarbeiten Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohneinheiten / MFH Nr. 26 Bauort: Am Hohlen Graben 26 34560 Fritzlar Bauherr: Green Village Fritzlar GmbH Hauptstraße 81 70937 Langenwolschendorf Planung: Vrána Architektur Weißenburgstraße 10 34117 Kassel Bauleitung: Proplan GmbH & Co. Team 2 KG Moselweg 4 34302 Guxhagen Angebot über: Tiefbauarbeiten des Neubaus Angebotsabgabe: 10.04.2026 Ausführungsbeginn: Mai 2026 Ungeprüfte Angebotssumme incl. MwSt.: EURO: ............................ Geprüfte Angebotssumme incl. MwSt. : EURO: ............................ DatumStempel, Unterschrift
Leistungsverzeichnis über
BAUBESCHREIBUNG Gebäudeklasse: In dem freistehenden Neubau gibt es insgesamt 24 Nutzungseinheiten. Diese Nutzungseinheiten überschreitet nicht die Größe von 400 m2. Die Höhe der Oberkante des Rohfußbodens des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum vorhanden oder möglich ist (in diesem Fall das 3. Obergeschoss) beträgt bei Geländeoberfläche im Mittel ober 7 m. Das Gebäude ist somit in die Gebäudeklasse 4 einzuordnen. Konzeptbeschreibung: Das Bauvorhaben wird auf ein Grundstück errichtet, welches über die Straße "Am Hohlen Graben" erschlossen wird. Es entsteht ein unterkellertes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 24 Wohneinheiten. Das Gebäude besteht aus 3 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Das Entwurfskonzept für das Mehrfamilienhaus sieht eine moderne Architektur vor. Die Fassade besteht aus hellem Putz und Holzelementen, wodurch es sich in die naturbelassene Umgebung möglichst gut einfügt. Das Gebäude zeichnet sich durch angenehme Raumhöhen, eine großzügige Terrassenfläche, sowie eine moderne Grundrissgestaltung aus. Große Fensterflächen, sowie die Ausrichtung der Wohnung sorgen für eine gute Belichtung. Baubeschreibung: Die Bodenplatte, Wände und Decke der Tiefgarage werden aus Stahlbeton in der Betongüte C 25/30 ausgeführt. Die Außenwände werden in Massivbau nach statischen Erfordernissen in der Stärke 240 mm hergestellt und gem. des Wärmeschutznachweises mit Mineralwolle in der Stärke 160 mm verkleidet. Die tragenden Innenwände werden ebenfalls in Massivbau ausgeführt. Die nicht tragenden Innenwände werden als Gipskarton Ständerwände in den Stärken 175 mm ausgeführt. Die Dachkonstruktion, bestehend aus einem Flachdach, wird als Massivbau mit einem Flachdachaufbau ausgeführt. Raumheizung und Warmwasserbereitung erfolgen über eine Luft-Wasser Wärmepumpe, welche im Außenbereich installiert wird. Zudem werden PV-Anlage auf den Dachflächen installiert, welche eine erneuerbare Energiequelle für das Gebäude darstellt. Aufgrund dieser technischen Ausstattung wird der energetische Standard eines Effizienzhauses 55 ee erreicht. Die Tiefgarage enthält sowohl ausreichend viele PKW-Stellplätze, als auch genügend Fahrradstellplätze. Brandschutz: Die verwendeten Baustoffe erfüllen die Mindestanforderungen gemäß HBO 513. Die Erschließung für die Brandbekämpfung und Menschenrettung wird über einen befestigten Zugang gewährleistet.
BAUBESCHREIBUNG
ZTV - 1 Allgemeiner Teil Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1 ALLGEMEINER TEIL 1.1 SIGE- Koordinator Vom Auftraggeber wird ein SiGe-Koordinator gemäß Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen beauftragt. Dieser nimmt die Funktionen nach § 3 Baustell V wahr. Den Anordnungen des SiGe-Koordinators ist Folge zu leisten. Unabhängig davon ist jeder Auftragnehmer selbst für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich. Auf der Baustelle gilt die Baustellenordnung bzw. das Arbeitssicherheitskonzept (ASK). 1.2 Planung Bei Abweichungen zwischen Positionsbeschreibung und zeichnerischer Darstellung in den Anlagen bzw. zwischen Positionsbeschreibung und textlicher Erläuterung in den Anlagen sind für die Angebotskalkulation stets die Angaben in der Positionsbeschreibung maßgeblich. Die Anlagen dienen lediglich zur Verdeutlichung bzw. zur besseren Verständlichkeit der Positionen. Die beiliegenden Unterlagen können nicht als Bestell- oder Fertigungsgrundlage verwendet werden. 1.3 Kalkulationsunterlagen Für die Kalkulation werden das Baugrundgutachten, Stand 21.12.2020, sowie die Statik, Stand 09.11.2021, zur Verfügung gestellt (digital, PDF-Dateien). Die Prüfstatik liegt zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vor. Weiterhin stehen Pläne der Entwurfsplanung, stand Bauantragsplanung, zur Verfügung (Grundriss, Ansichten, Schnitte, Freiflächenplan, Maßstab 1:100, bzw. 1:200, digital, PDF-Dateien). Bei Abweichungen zwischen Positionsbeschreibung und zeichnerischer Darstellung in den Anlagen bzw. zwischen Positionsbeschreibung und textlicher Erläuterung in den Anlagen sind für die Angebotskalkulation stets die Angaben in der Positionsbeschreibung maßgeblich. Die Anlagen dienen lediglich zur Verdeutlichung bzw. zur besseren Verständlichkeit der Positionen. Die beiliegenden Unterlagen können nicht als Bestell- oder Fertigungsgrundlage verwendet werden. 1.4 Ausführungsunterlagen Die zur Ausführung der Bauleistung notwendigen Unterlagen werden durch den Auftraggeber digital zur Verfügung gestellt. Die Einweisung in die auszuführenden Leistungen erfolgt vor Ort. Die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen muss der Auftragnehmer beim jeweiligen Versorgungsunternehmen vor Baubeginn erfragen und sich gegebenenfalls vor Ort anzeigen bzw. einweisen lassen. Für die Ausführung der Leistungen werden dem Unternehmer (AN) Ausführungspläne zur Verfügung gestellt. Die Pläne werden digital (PDF- und DWG-Dateien) und in Papierform (je 1-fach) nach der Beauftragung übergeben. ZTV - 2 Baustelleneinrichtung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2 BESONDERER TEIL - Baustelleneinrichtung 2.0 Allgemeine Hinweise Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, in Absprache mit dem Auftraggeber, die örtlichen Gegebenheiten zu besichtigen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Lage und örtlichen Gegebenheiten können nicht anerkannt werden. 2.1 Angaben zur Ausführung Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie z.B. Vermarkungen u. dgl. zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Im Baustelleneinrichtungsplan ist die eventuelle Lagerung von Erdmassen mit zu berücksichtigen. Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen, Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und dergleichen sind im Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des Verwendungszweckes anzulegen. Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: - Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. - Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. - Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist. - Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. - Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Verkehrssicherung innerhalb der Baustelle, dazu gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. - Brandlasten und Stolperfallen an Arbeitsplätzen sind mind. täglich zu entfernen. - Die Verkehrssicherung beinhaltet auch eine ausreichende Beleuchtung im Außenbereich für die Dauer der Aufstell- und Montagearbeiten. 2.2 Preisinhalte Soweit nicht anders beschrieben, umfasst der Leistungsbereich Baustelleneinrichtung die diesem entsprechenden Leistungen mit Ausnahme der Besonderen Leistungen gemäß den ATV der VOB/C. Bestandteil der Preise ist das arbeitstägliche Verschließen der Teile der Baustelleneinrichtung, soweit sie dem Zugriff Dritter entzogen werden müssen, das Schließen der Gebäudeeingänge einschließlich der Provisorien sowie die Kontrolle darüber im den Umständen der Baustelle entsprechenden erforderlichen Umfang. 2.3 Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Als Grundlage für den Baustelleneinrichtungsplan wird ein Lageplan mit Eintragung der zur Verfügung stehen Flächen vorgelegt. Die Baustellen-Flächen werden mit einem Bauzaun abgeschlossen. Für die Nutzung der abschließbaren Zugänge werden dem AG Schlüssel (3 St) für die Dauer aller in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten zur Verfügung gestellt. Der AG kann dem AN keinen weiteren Lagerplatz außerhalb des Baufeldes in unmittelbarer Nähe einräumen. Wird dies benötigt, hat der AN selbständig für weitere Lagerflächen zu sorgen. Die Kosten für die Lagerfläche inkl. Herstellung, Unterhaltung, Reinigung der Verkehrsflächen und Rückbau in den Urzustand sowie die anfallenden Transportkosten werden nicht durch den AG vergütet. Der AG unterstützt den AN bei der Suche nach geeigneten Lagerflächen mit Kontaktdaten. 2.4 Verkehrs- und Baustellensicherungspflicht Für eventuelle Sperrungen bzw. Umleitungen des öffentlichen Verkehrs muss sich der Auftragnehmer eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Stelle beschaffen. Schilder/Sperrungen müssen durch den AN gestellt, aufgebaut, unterhalten und zurückgebaut werden. Der AN hat für den Bereich innerhalb des Bauzauns durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der Anlieferungs- und Baustellenverkehr reibungslos und ohne Belästigung/Behinderung Dritter abläuft. Dies beinhaltet z.B. das sofortige Reinigen der Verkehrswege bei Verschmutzung durch Abfuhr und Transporte des AN. Des Weiteren obliegen ihm sämtliche Maßnahmen zur Unfallverhütung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. 2.5 Kranstandort(e) / Autokran Die Aufstellung des (der) Kran(e)s / Autokran ist nur innerhalb der abgesperrten Fläche des Bauzauns geplant. Sollte eine Kranaufstellung auf den angrenzenden, teilweise öffentlichen Flächen vom AN gewünscht werden, so müssen dafür alle erforderlichen Genehmigungen und Gebühren vom AN eingeholt und zu anfallenden Kosten dafür getragen werden. Eine gesonderte Abrechnung dafür erfolgt nicht. Foto- / Videoaufnahmen Dem AG oder dessen Vertreter wird gestattet, dass Foto- / Videoaufnahmen des Bauvorschritts bzw. Details der Bauausführung für die eigene Dokumentation/Speicherung sowie Presseberichte auf sozialen Plattformen/Websites und/oder Tageszeitungen erstellt werden dürfen, solange sie keine Verletzungen der Persönlichkeitsrechte nach der DSGVO und dem HDSIG darstellen. Befinden sich erkennbare Personen auf den zu veröffentlichen Bildern/Videos, ist vor der Veröffentlichung, eine Einverständniserklärung in einfacher schriftlicher Form bei dieser durch den AG bzw. dessen Vertreter einzuholen. Bei Wiederspruch wird keine Veröffentlichung durchgeführt und eine Löschung der Datei ausgeführt. Für die Bilder/Videos zur Baudokumentation entspricht der oben stehende Satz ebenfalls, mit der Änderung, dass eine einfache mündliche Information an die Person gerichtet wird, so dass sie aktiv der Speicherung widersprechen muss. Wird dem widersprochen, hat die betreffende Person für den Zeitpunkt der Bild-/Videoaufnahme den Bereich kurzfristig so zu verlassen, dass die Dokumentation durchgeführt werden kann. Evtl. kurze Arbeitsunterbrechungen werden durch den AG nicht separat vergütet.
ZTV - 1 Allgemeiner Teil
Grundlagen des Leistungsverzeichnisses und Anlagen · Ingenieurgeologisches Gutachten vom 21.03.2023, Erde & Boden Mitteldeutschland GmbH, 29 Seiten · Planungsunterlagen Vrána Architektur (Genehmigungsplanung vom Juni 2023): - 03 - 01.04 Freiflächenplan - 03 - 01.05 Abstandsflächenplan - Lage- Höhenplan - 03 - 02.01 A-GR-01 Untergeschoss - 03 - 02.02 A-GR+00 Erdgeschoss - 03 - 02.03 A-GR+01 Obergeschoss - 03 - 02.04 A-GR+02 Obergeschoss - 03 - 02.05 A-GR+03 Obergeschoss - 03 - 03.01 A-S-A Schnitt A-A - 03 - 03.02 A-S-B Schnitt B-B - 03 - 03.03 A-S-C Schnitt C-C - 03 - 04.01 A-A-N Nord - 03 - 04.02 A-A-O Ost - 03 - 04.03 A-A-S Süd - 03 - 04.04 A-A-W West - 03 - 05.01 Perspektive 01 - 03 - 05.02 Perspektive 02 - 05 - 02.01 Entwässerungslageplan 1:200 - 05 - 03.2 Schachtbauwerk
Grundlagen des Leistungsverzeichnisses und Anlagen
01 Tiefbauarbeiten
01
Tiefbauarbeiten
01.01 Baustellen- und Sicherheitseinrichtungen
01.01
Baustellen- und Sicherheitseinrichtungen
01.02 Erdarbeiten
01.02
Erdarbeiten
01.03 Entwässerungskanalarbeiten
01.03
Entwässerungskanalarbeiten
02 Bedarfsleistungen
02
Bedarfsleistungen
02.01 Stundenlohnarbeiten Arbeitskräfte
02.01
Stundenlohnarbeiten Arbeitskräfte
02.02 Stundenlohnarbeiten Baugerät
02.02
Stundenlohnarbeiten Baugerät
02.03 Stundenlohnarbeiten Baumaschinen
02.03
Stundenlohnarbeiten Baumaschinen