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Beschreibung
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und runtergeladen werden.
https://www.freundlieb.de/avb/
Diese werden Vertragsbestandteil.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zur Baustelle Bauvorhaben : Green Living Margarethenhöhe
Borkumstraße / Helgolandring in Essen
Neubau eines Gebäudekomplexes
mit Wohnungen, einer KiTa, zweier Senioren-WGs,
einer Tagespflege & Ambulaten Pflegedienstes
Ausschreibung: 4603 - Lüftungsanlagen BA 1 und BA 2
(Animation Gesamtgebäudekomplex - 1. + 2.BA _Stand 2022)
(Animation 1.BA - Stand 2022)
In dem zu erstellenden Gesamtgebäudekomplex ` Green Living ` werden 49 Wohnungen, eine Kindertagesstätte, eine Tagespflege-Einrichtung, eine Ambulante Pflegedienststelle sowie zwei Senioren-Wohngemeinschaften und ein Quartierstreff der AWO Platz finden.
Der abgebildete Gebäudekomplex wird auf Wunsch des Bauherrn - die Magarethe-Krupp-Stiftung - nacheinander in zwei Bauabschnitten errichtet.
Die beiden Bauabschnitte verbinden sich im Erdgeschoss sowie in dem eingeschossigen Untergeschoss, welches in einem Bereich auch die Tiefgarage beinhaltet, miteinander. Die Zufahrt der Tiefgarage wird über eine offene zweispurige Rampe im Bereich Borkumnstrasse realisiert.
Ab dem 1.Obergeschoss bilden sich zwei voneinander unabhängig aufgehende `Wohntürme` aus. Die Geschosse beider Türme sind barrierefrei zu erreichen und mit jeweils zwei Aufzügen ausgestattet. Des Weiteren ist für die Entfluchtung ein sogenanntes `Schachteltreppenhaus` vom UG bis zum DG durch den Architekten geplant.
Der erste Bauabschnitt umfasst incl. dem UG und der Dachtechnikzentrale insgeamt 10 Geschosse und der zweite Bauabschnitt umfasst incl. dem UG und der Dachtechnikzentrale insgesamt 9 Geschosse. Beide Gebäudeteile fallen nicht unter die Hochhausrichtlinie.
Im Erdgeschoss des ersten Bauabschnittes wird eine Kindertagesstätte realisiert, während im zweiten Bauabschnitt eine Tagespflege, eine Ambulante Pflegedienststelle sowie ein Gemeinschaftsraum für Veranstaltungen der AWO im Erdgschoss angedacht sind. Die Erdgeschosse beider Gebäudeteile sind barrierefrei und teilweise rollstuhlgerecht (in KiTa, Tagespflege und Gemeinschaftsraum AWO) geplant.
Im 1.Obergeschoss beider Wohntürme befindet sich jeweils eine Senioren-Wohngemeinschaft, die über einen großzügigen Gemeinschaftsbereich und Dachgartenbereich verfügen. In den darüberliegenden Obergeschossen sind jeweils geschossweise 4 bzw. 5 Wohnungen unterschiedlicher Typen geplant.
Im Untergeschoss beider Bauabschnitte befinden sich Mieterkeller, Lager und Technikbereiche sowie Stellplätze/Räume für Fahrräder.
Die über dem Erdgeschoss entstehende Dachterrasse bzw der Dachgarten ist intensiv begrünt. Hier befinden sich die Gartenflächen für die Wohngruppen mit Terrassen, Sitzbereichen und gemeinschaftlichen Hochbeeten. Die Gartenflächen hier stehen darüber hinaus in einem abgetrennten Bereich auch der KiTa-Nutzung zur Verfügung.
Die Dächer der beiden Wohntürme sind extensiv zu begrünen und sind zu Wartungszwecken der Dachbegrünung und der vorgesehenen Technikanlagen begehbar.
Die hochgedämmte, vorgehängte und hinterlüftete Aluminium-Fassade (Alucobond/Grünkassetten) erthält in definierten Teilbereichen eine vertikale Fassadenbegrünung anstelle der Aluminium-Paneele.
Für die Fassadenbegrünung ist ein Bewässerungssystem geplant. Die Zentralen dafür befinden sich je Wohnturm in dem Technikgeschoss im 8.OG bzw. 7.OG der Gebäude. Auf den Dachflächen der Wohntürme ist je ein Bereich für eine Photovoltaik-Anlage vorgesehen.
Die auskragenden Balkone der Wohnungen erhalten neben dem umlaufendem Glasgländer auch jeweils an einer Ecke eine Begrünung über einen `Pflanzkübel`.
Die Außenanlagen um das Erdgeschoss der beiden Bauabschnitte umfassen die Spiel-und Bewegungsflächen der KiTa, die Gartenbereiche der Tagespflege und des Quartiertreffs sowie die barrierefreien Zugänge zu den Einheiten bzw. Hauseingängen. In den Außenanlagen intergriert sind Fahrradstellplätze, Zaunanlagen, Geländer, Sitzmöglichkeiten, Müllbehälterstandorte, Entlüftungsbauwerke der Tiefgarage, Stellplätze für PKWs und Aufstellflächen der Feuerwehr bzw. Feuerwehrzufahrten.
Die Bepflanzung ist nach einem Außenanlagenkonzept des AGs und Vorgabe der Stadt Essen umzusetzen.
Die SW-Entwässerung beider Bauabschnitte wird nach TGA-Planung an zwei sich auf dem Baugrundstück befindliche / vorhandene Schachtbauwerke angeschlossen. Die Anschlussleitung zwischen Schachtbauwerk und öffentlichen Kanal im Helgolandring sind im Zuge der Realisierung der Maßnahmen zu sanieren. Ein Sanierungskonzpt liegt vor.
Die Entwässerung der Tiefgaragen-/Rampenflächen und die Untergeschosse wird über Pumpenanlagen sichergestellt.
Die Regenentwässerung der Dach- und Außenanlagenflächen ist über eine geplante `Rückhaltung´ auf den Dachflächen und über Verdunstungs-/Versickerungsflächen geplant.
Die Fassaden-/Gehwegrinnen,Wegeabläufe sowie die Lichtschächte sind an Kies-Sickerpackungen angeschlossen.
Für die Erstellung der Baugrube werden Verbauarbeiten - Trägerbohlwände mit Rückverankerungen - notwendigt. Dieses betrifft den Bereich der Baugrube zur Borkumstrasse und zum Bestandsgebäude KiTa. Zu den anderen beiden Seiten der Baugrube - Richtung Helgolandring und zur späteren TG-Zufahrtsrampe - soll die Baugrube geböscht werden.
Der Gesamtgebäudekomplex (1.+2.BA) wird durch das Fernwärmenetz der Iqony Fernwärme GmbH im Bereich des ersten Bauabschnitt eingespeist. Die Fernwärmeleitungen verlaufen aktuell im Bereich der Borkumstrasse, in einem Teilabschnitt des Helgolandrings und auf der Grünfläche der Wohnanlage hinter der Bestands-KiTa. Auf dem Grundstück befinden sich noch ´alte stillgelegte´ Fernwärmeleitungen. Diese sind im Zuge der Erdarbeiten mit auszubauen und zu entsorgen.
Für die Stromversorgung des Gebäudekomplexes ist die Errichtung einer bauherreneigenen und freistehenden Trafokompakt-Anlage geplant. Eine Fundamenterder- und Blitzschutanlage ist vorgesehen.Das Gebäude erhält gemäß Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage, welche die Tiefgarage, Technikräume im UG und DG, die Räumlichkeiten im EG KITA sowie die Treppenhäuser und Aufzugsvorräume aller Geschosse überwacht. Nach Vorgabe der Feuerwehr Essen wurde eine Brandfallmatrix für das Gebäude / die BMA erarbeitet. Zusätzlich werden für die Feuerwehr Löschwasser-Entnahmestellen über Trockenlöschleitungen gemäß Brandschutzkonzept je Gebäudeteil/Bauabschnitt umgesetzt.
Die Wohnungen und die Senioren-WG in beiden Wohntürmen (BA1 + BA2) erhalten eine Wohnungslüftungsanlage für den Feuchteschutz nach Normung mit Abluftführung über Dach (Dachventilatoren) und Nachströmung über Zulfuftelementen im Sonnenschutzkasten oder Fensterelement. Die KIta im EG (BA1) hat zwei eigene Lüftungsanlagen sowohl für die Küche wie auch für die Gruppen- und Nebenräume. Die Tagesfpflege und der Ambulante Pflegedienst im EG (BA2) werden haben zusammen eine eigene Lüftungsanlage. Die drei vorgenannten Lüftungsanlagen haben jweils separate Zu-/Abluftkänale bis über Dach des obersten Geschosses der Wohntürme. Der Quartiertreff im EG(BA2) hat eine im Hohlraum der Abhnagdecke ´verstecktes´ Lüftungsgerät. Hier wird die Zuluft und die Abluft über die Fassaden im EG realisiert. Die Kellerräume beider Bauabschnitte werden über Axialventilatoren entlüftet. Die Nachströmung erfolgt über Lüftungsrohre / erdverlegte Leitungen im Bereich der Außenanlagen mit Lüftungstürmen/Lüftungshauben bzw. über zu öffnende Fesnterelemente. Die Tiefgarage wird gemäß TÜV-Gutachten ´ natürlich` be-/entlüftet. Die Lüstungsanlagen werden auf der Grundlage der Brandfallmatrix durch die BMA angesteuert.
Der Gebäudekomplex wird innerstädtisch in einem Wohngebiet errichtet. Zur Zeit stehen auf dem Baugrund des ersten und zweiten Bauabschnittes noch Bestandsgebäude - leerstehender Verbrauchermarkt und eine sich im Betrieb befindende KiTa der AWO.
Für die Realisierung des ersten Bauabschnitts wird der `Verbrauchermarkt´ im Februar/März 2025 durch den Bauherrn abgerissen. Die KiTa bleibt bis zur Fertigstellung des ersten Bauabschnittes in Betrieb und zieht dann in diesen ein.
Für die Baufreiheit des zweiten Bauabschnittes wird im Herbst 2027 die KiTa dann abgerissen, sodass im Anschluss mit der Realisierung dieses Gebäudeteils(2.BA) begonnen werden kann.
Aufgrund der kompletten Bebaung des Grundstückes und der Lage des Grundstückes im Wohngebiet ist die Baustellenlogistik für die Umsetzung des Vorhabens essenziell und wichtig. Die Anlieferungen sind nur über die Strasse `Helgolandring` realisierbar. Die BE-Flächen sind begrenzt, sodass die Anlieferungszone sehr klein ausfällt. Je Bauabschnitt ist zur Umsetzung des Rohbaus und eines zeitlich begrenzten Teil der Außenhauterstellung und des Ausbaus ein Kran als Obendreher vorgeplant.
Auf der Straße `Helgolandring` befindet sich eine Buslinie und gegenüber der Baustelle auch eine Haltestelle, Die Borkumstrasse ist aufgrund der Breite und der parkenden Autos für Anlieferungen bzw. Abfuhr nicht ohne weiteres geeignet und zu nutzen.
Die terminliche Abfolge der Umsetzung beider Bauabschnitt ist wie folgt angedacht:
1. Bauabschnitt vom Juli 2025 bis zum Augustt2027 und der 2. Bauabschnitt vom Herbst 2027 bis Frühjahr 2029.
Beide Baukörper werden schlüsselfertig durch die Freundlieb Bauunternehmung GmbH & Co.KG errichtet.
Nachfolgend ist der Entwurf des Erdgeschosses mit den Außenanlagen und die Unterteilung des beiden Bauabschnitte dargestellt.
Vorbemerkungen zur Baustelle
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN LÜFTUNGSANLAGEN
Die Ausführung der Anlage und die Bestellung der Anlagenteile durch den Auftragnehmer kann erst nach Genehmigung der Ausführungspläne durch die Bauleitung erfolgen. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Berechnungen, das Schaltbild und die Ausführungszeichnungen mit allen Dimensionen und technischen Angaben, zu überprüfen. Die erforderlichen Zuschläge für Form- und Verbindungsstücke aller Art sind, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist, in die Einheitspreise der Rohrpositionen einzukalkulieren.
Dem Angebot liegen weiterhin folgende Bedingungen zu Grunde:
1) RHB (Heizungsbaurichtlinien) mit Anlagen
2) VOB/B DIN 1961, Allgemeine Vertragsbedingungen
3) VOB/C DIN 18379 Lüftungstechnische Anlagen
4) VOB/C DIN 18380, Allgemeine technische Vorschriften
5) ENEV
6) DIN 1946 Lüftungstechnische Anlagen
7) DIN 4108, Wärmeschutz im Hochbau
8) DIN 4794, Ortsfeste Warmlufterzeuger
9) DIN 24184, Typprüfung von Schwebstofffiltern
10) DIN 24190, Kanalbauteile für lufttechnische Anlagen
11) DIN 24145, Wickelfalzrohre
12) DIN 18017, Lüftung von Bädern und Spüllaboren ohne Außenfenster mit Ventilatoren
13) VDI 2052, Raumlufttechnische Anlagen für Küchen
14) VDI 2081, Geräuscherzeugung und Lärmminderung in Raumlufttechnischen Anlagen
15) VDI 2087, Luftkanäle, Bemessungsgrundlagen, Schalldämpfung, Temperaturabfall und
Wärmeverlust
16) VDI 6022 Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen
Sämtliche Anlagenteile haben dem letzten Stand der Technik zu entsprechen. Alle Geräte und Anlagen müssen mit einem Typenschild versehen sein, aus dem alle technischen Daten ersichtlich sind, wie Leistung, Drehzahl, Förderhöhe, Kraftbedarf, Betriebsdruck, zulässige Drücke, statische Drücke, Temperaturen, Hersteller, Type etc.
Die abnahme- und überwachungspflichtigen Geräte und Maschinenelemente hat der Auftragnehmer vom TÜV abnehmen zu lassen.
Notwendige statische Berechnungen sind in prüffähiger Ausführung und entsprechender Anzahl beizubringen.
Es bleibt dem Bauherrn oder seinem Vertreter überlassen, von sämtlichen zur Verwendung kommenden Materialien und Einrichtungsgegenständen, die kostenlose Bereitstellung von Mustern und Proben vom Auftragnehmer zu verlangen. Sofern der Auftragnehmer die Rücksendung dieser Muster verlangt, geschieht dies ausschließlich zu seinen Lasten ohne eine Verpflichtung für den Bauherrn und Fachingenieur. Muster, die spätestens 4 Wochen nach Vorlage nicht abgeholt sind, verfallen. Proben jeglicher Art können am Bau vom Bauherrn jederzeit entnommen und auf Kosten des jeweiligen Unternehmers untersucht werden.
In die Bedienungs- und Wartungsanleitungen sind die Schlüsselziffern und Messfühler, Motoren usw., die außerhalb des Schaltschrankes sitzen, einzutragen.
Rohrleitungen, die nach der Montage isoliert, verkleidet oder durch andere Maßnahmen nicht mehr zugänglich sind, müssen vorher abgedrückt und durch die Bauleitung abgenommen werden.
Einbau- und Verlegeanleitungen der Hersteller sind zu beachten.
Für die Inbetriebnahme der Anlagen und den Nachweis der Leistungen hat der Auftragnehmer geeignete Messgeräte zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für den Leistungsnachweis sind in die Einheitspreise einzurechnen. In die Montagezeichnungen sind die Messstellen, Messstrecken, Messstutzen und Messklappen einzuzeichnen.
Für die Abnahme der Anlagen sind die Messprotokolle mit allen Leistungsdaten, Ist- und Sollwerten, vorzulegen. Darin ist neben den Messgeräten auch die Verfahrensweise zu beschreiben.
Während des Probebetriebes sind die Messungen in Anwesenheit eines Beauftragten des Auftraggebers durchzuführen, die als Grundlage für die Kontrollmessungen bei der Abnahme der Anlagen dienen.
Während des Probebetriebes ist das Bedienungspersonal, auch nach Erfordernis mehrfach, einzuweisen. Die Bedienungsanweisungen sind 3-fach auszuhändigen.
Alle Prüfbescheinigungen sind der Bauleitung 3-fach mit der Schlussrechnung einzureichen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Wartungsvorschriften sollen in Tabellenform alle Wartungsarbeiten mit Angabe der Fristen enthalten. Darin sind die Arbeiten gesondert aufzuführen, die während der Gewährleistungszeit vom Betreiber der Anlagen zwischen den turnusmäßigen Firmenwartungen durchzuführen sind.
Der Auftragnehmer trägt ausschließlich die Verantwortung für die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.
Durchbrüche, Fundamente und Montageöffnungen, sowie Einbringöffnungen sind vor Ort zu prüfen.
Der ausgeschriebene Qualitätsstandard ist unbedingt zu wahren.
Gerüste, Leitern und Hebezeuge werden nicht gestellt. Die hierfür erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Die Koordination mit anderen am Bau beteiligten Gewerken hat vom Auftragnehmer zu erfolgen. Dies gilt in erster Linie für Bauangaben und Elektroangaben. Alle erforderlichen Angaben, die zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Anlage erforderlich sind, müssen rechtzeitig in schriftlicher oder zeichnerischer Form den jeweils zuständigen Gewerken zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftragnehmer hat sich in allen Punkten genau an die Ausschreibung zu halten. Hält er Abweichungen für erforderlich, um die ordnungsgemäße Funktion zu erreichen, so hat er den Auftraggeber ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen.
Das Leistungsverzeichnis ist in jedem Fall ordnungsgemäß und in allen Punkten auszufüllen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe seines Angebotes von den örtlichen Verhältnissen
hinsichtlich Montageschwierigkeiten, Zufahrt und Lagermöglichkeiten zu überzeugen.
Nach Beendigung der Arbeiten ist die Baustelle ordnungsgemäß aufzuräumen. Abfälle und Restmaterialien sind abzufahren.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Bemerkung: Die Paragraphen beziehen sich auf die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB/B) der letztgültigen Fassungen.
Zu Paragraph 4, Ziffer 2: Ausführung
Der Auftragnehmer hat die Leitung der Montagearbeiten einen bauleitenden Monteur, die Projektierung einem qualifizierten Ingenieur, zu übertragen. Beide sind dem Auftraggeber namentlich zu benennen. Der Auftraggeber behält sich ein Recht auf Ablösung vor. Es ist ferner ein Fachbauleiter zu benennen, der die Bedingungen der zuständigen Baubehörde erfüllt.
Zu Paragraph 12, Ziffer 1.3: Abnahme
Die Abnahme wird durch eine vorzeitige Inbetriebnahme oder Benutzung von Anlagenteilen nicht ersetzt. Es wird unterschieden nach:
a) Bestandsabnahme (Vollständigkeit der Anlage und Übereinstimmung mit den Forderungen der Leistungsbeschreibung).
b) Funktionsabnahme (Richtige Funktion, geforderte Leistungen und einwandfreies Betriebsverhalten der Anlage).
Die Abnahme ist vom Auftragnehmer zu beantragen und wird vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten ausschließlich nach Eingang folgender, vorbereiteter Erklärung in zu vereinbarender Frist durchgeführt:
zu a) Der Auftragnehmer erklärt, dass die abzunehmende Anlage in allen Teile fertig montiert ist, alle festgestellten Mängel beseitigt und alle zugehörigen Nebenleistungen erbracht sind.
zu b) Der Auftragnehmer erklärt, dass an und für die Anlage:
-alle Einregulierungsarbeiten durchgeführt und beendet sind
-der Probebetrieb abgeschlossen ist
-bei Probebetrieb und Einregulierung vertragliche Betriebsbedingungen vorgelegen haben (auf eventuelle
Einschränkungen ist besonders hinzuweisen),
-der Nachweis aller Garantieleistungen erbracht ist,
-die Anlage mängelfrei und betriebsbereit ist,
-sämtliche Revisionszeichnungen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen in vertraglich vereinbarter Form
vorliegen,
-Messstellen geschaffen und zur Verfügung stehen,
-sämtliche erforderliche Zulassungsbescheinigungen vorliegen
-die Einweisung des Bedienungspersonals erfolgt und schriftlich bestätigt ist.
Wird die Abnahme verweigert, so trägt der Auftragnehmer die Kosten, die dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten durch den Mehraufwand entstehen. Dies gilt auch für mehrfache Kontrollen und Mängelbeseitigungen. Ist durch Verschulden des Auftragnehmers bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin die Abnahme nicht durchzuführen, kann der Bauherr die Übernahme verweigern und fordern, dass der Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt der Abnahme die Anlagen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten betreibt.
Die folgenden Abschnitte beziehen sich auf VOB/C, DIN 18380, in der jeweils neuesten Fassung.
zu 3.1: Es gelten ferner alle Vorschriften und Richtlinien der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, die mit der Planung, Erstellung und Sicherheit von wärmetechnischen Anlagen im Zusammenhang stehen.
zu 3.1.5: Die Ausführung-/ Montagezeichnungen sind 3-fach in Hardcopy und elektronisch zu erstellen.
Die Anlagen sind in die Werkpläne der Architekten einzutragen und farbig anzulegen. Wenn erforderlich, sind diese Pläne durch Detailpläne zu ergänzen. In den Ausführungszeichnungen sind alle Anlagenteile aufzuführen. Hierzu gehören z. B. auch Leitungen der regel- und elektrotechnischen Einrichtungen, die Lage von Reglern, Stellgliedern, Fernthermometern, Motoren usw. Zu den Ausführungs-/ Montagezeichnungen gehören Flies-, Strang- und Schaltschemata. In die Fliesschemata sind alle wesentlichen Leistungsdaten einzutragen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
zu 3.2.10: Zusätzlich gilt die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für Anlagen die nach Paragraph 16 der GewO genehmigungsbedürftig sind. Die zulässigen Immissionswerte von Arbeitslärm in der Nachbarschaft beziehen sich auf die Gesamtheit der technischen Einrichtungen aller Gewerke.
zu 3.5.1: Dichtigkeitsproben sind gegebenenfalls auch in Teilabschnitten durchzuführen und durch Protokolle zu belegen. Der Auftraggeber oder sein Beauftragter ist rechtzeitig zu informieren, dass er an der Dichtigkeitsprobe teilnehmen kann.
zu 3.6.3: Die Bestandsunterlagen sind 3-fach in Hardcopy und elektronisch zu erstellen, zusätzlich für jede Zentrale ein Anlagenschema, dauerhaft mit Klarsichtfolie überzogen und auf einer stabilen Holzunterlage aufgezogen.
Zu den Bestandsplänen gehören:
1) Bestandszeichnungen; sie sind im gleichen Maßstab und Umfang wie die Ausführungs-/ Montagepläne zu fertigen, farbig anzulegen und durch Übersichtspläne zu ergänzen. Wesentliche Anlagenteile sind mit Positionsnummern zu versehen.
2) Ein zusätzlicher Satz Stromlauf- und Bauschaltpläne zur Unterbringung in den Schalttafeln.
3) Protokolle über alle im Rahmen der Einregulierungsarbeiten durchgeführte Messungen.
4) Anlagen und Funktionsbeschreibung.
5) Bedienungs- und Wartungsanweisung
6) Schmierplan
7) Ersatzteilliste
8) Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werkatteste.
Sämtliche Unterlagen sind in Mappen geordnet zu übergeben. Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Für die Revisionszeichnungen können die zeichnerischen Unterlagen, soweit vorhanden, vom Planer gegen Erstattung der Pauskosten geliefert werden.
zu 3.7.1: Leistungsmessungen sind vorgeschrieben und gehören zu den Leistungen des Auftragnehmers, soweit sie für eine ordnungsgemäße Fertigstellung, Einregulierung und Funktion der Anlagen erforderlich sind. Sie sind soweit technisch möglich, vor Abnahme durchzuführen.
Inbetriebnahme und Einregulierung sind durch Protokolle zu belegen. Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftraggeber oder sein Beauftragter ist so rechtzeitig zu informieren, dass er an der Inbetriebnahme teilnehmen kann.
zu 4.1.2: Alle Leistungen für die Erdung von Anlagenteilen, entsprechen den örtlichen Vorschriften, unterliegen als Nebenleistung der Ausführung und Verantwortung des Auftragnehmers.
zu 4.1.12: Wand- und Deckendurchführungen sind Körper schalldämmend und dicht verschlossen auszuführen. Durchführungen durch Decken und Wände die Brandabschnitte sind müssen gemäß DIN 4102 (Brandsicherheit) ausgeführt werden.
zu 4.3.7: Die Gestellung von Gerüsten und/oder Montagebühnen erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Bauleitung behält sich vor, durch Koordination für die Mitbenutzung vorhandener Gerüste zu sorgen.
zu 4.3.10: Das Einsetzen von Halterungen gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmers und ist entsprechend zu kalkulieren. Verwendung von Gips und der Gebrauch von Schussapparaten ist verboten.
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis für Schalldämmmaßnahmen und Brandschutz
Sämtliche haustechnische Anlagen sind so auszuführen, dass die jeweilig vorgegebenen Immissionsschutz-Grenzwerte mit Sicherheit nicht überschritten werden. Insbesondere sind zu beachten:
-DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
-DIN 2058 Blatt 1, Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft
-VDI 2081 Lärmminderung bei lufttechnischen Anlagen
-TA "Lärm" Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Allgem. Verwaltungsvorschrift der Bundesre-
gierung
-DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen.
Daraus resultierend sind folgende Maßnahmen bei der Montage von haustechnischen Anlagen zu gewährleisten:
a) Maschinen- und Geräteaufstellungen müssen so erfolgen, dass kein Körperschall auf das Gebäude übertragen wird. Es sind dafür Schalldämmelemente in der jeweilig notwendigen Ausführung und Anzahl zu verwenden.
b) Rohrleitungen und Kanäle sind an Schall erzeugenden Anlageteilen elastisch anzuschließen und nur mittels schalldämmender Befestigungskonstruktionen aufzuhängen oder zu halten.
c) Das Schalldämmmaß von Decken, Fußböden, Wänden oder sonstigen Bauteilen darf bei der Durchführung von Kanälen und Rohrleitungen gem. DIN 4109 nicht gemindert werden.
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis für elektrische Anlagen im Bereich Klima/Lüftung
Bemerkung: Die Abschnitte beziehen sich auf VOB/C, DIN 18382, in der neuesten Fassung.
zu 1.4: Ferner gelten die DIN 4109, Blatt 2, sowie alle Vorschriften und Richtlinien der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, die mit der Planung, Erstellung und Sicherheit von elektrischen Anlagen im Zusammenhang stehen.
zu 2: Sämtliche zur Ausführung vorgesehenen Anlagenteile sind mit allen einschlägigen am Bau beteiligten Firmen hinsichtlich gleicher Fabrikate, Typen und Ausführungsarbeiten unter Einschaltung der Bauleitung abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Berechnungen und die Ausführungs-/Montagepläne umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen und dafür zu sorgen, dass alle an der Erstellung der Gesamtanlagen beteiligten Firmen die zur einwandfreien Funktion der Anlagen notwendigen Unterlagen erhalten und alle Maßnahmen zur Koordinierung und Sicherstellung der Anlagenfunktion getroffen werden. Dies gilt besonders für Anschlusswerte der Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Sanitär- und Förderanlagen, sowie Angaben zur Bemessung, der elektrischen Kabel- und Leitungsangaben im Gebäude. Der Auftraggeber und dessen Beauftragte sind über die Durchführung dieser Maßnahmen umgehend zu informieren.
Generell gilt für alle Anlagen:
Zuluftkanäle sowie Abluftkanäle in Teilklimaanlage sind zu isolieren.
An alle brandtechnisch erforderlichen Stellen sind Feuerschutzklappen mit Prüfzeichen einzubauen.
Formstücke mit ungünstigen Seitenverhältnis sind mit Leitblechen auszustatten.
Es ist eine ausreichende Zahl von Lufteinstellelementen einzubauen (Drosselklappen).
Alle Zentralgeräte sind auf einem Fundament aufzustellen und zusätzlich mit einer dauerelastischen Zwischenlage (z. B. Asopen-Noppenplatten) zu unterlegen.
Alle Zentralgeräte und Ventilatoren erhalten Reparaturschalter.
Alle Filter sind mit einer optischen Anzeige zur Überprüfung des Verschmutzungsgrades auszustatten.
Zur Befestigung von Tragkonstruktionen an Spannbetondecken/ Hohlraumdecken sind Spreizdübel/Klebedübel zu verwenden.
Das Absetzen, Einführen, dauerhafte Beschriften und Anschließen von bauseitigen Kabeln und Leitungen an Schaltschränken, Geräte, Motoren, Regelgeräte, Stellglieder, Thermostate, Rep.-Schalter, Pumpen, Ventilatoren etc. einschl. der Lieferung von Kabelverschraubungen, Schutzschläuchen, Kabelschuhe und sonstigem Zubehör wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise der jeweiligen Bauteile einzurechnen.
Hinweise mit der Bitte um Berücksichtigung:
Gemäß SV-Wärmeschutz-Nachweis ist je ein Blower-Door-Test für die Bereiche UG,EG sowie 1.OG bis DG je Bauabschnitt durchzuführen. Die Tests werden `AG-seitig` durch ein Ing.-Büro erfolgen. Der AN unterstützt hier bei der Umsetzung der Tests in Bezug auf die Schaltung/Bedienung der Lüftungsanlagen in Abstimmung mit dem vorg. Ing.-Büro.
Die Lüftungsgeräte, welche im UG stehen, sind über die Tiefgarage/Zufahrtsrampe einzubringen.Die Rampe ist nicht LKW/Transporter befahrbar. Es ist zu berücksichtigen, dass der Transport mit Handhubwagen durchzuführen ist. Bei Realisierung des 2.BAs ist die Tiefgarage und die Rampe bereits in Nutzung. Die fertigen Oberflächen sind entsprechend durch den AN zu schützen. Der Transport durch die TG ist beim zweiten BA im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Die lichte Höhe der TG ist max. 2,00 m.
Bei der Montage der Lüftungsgeräte und Lüftungskanälen in den Technikzentralen/Kellerräumen ist der Estrichboden aufgrund der Lasten durch die Hubwagen und durch die Hebegeräte druch den NU mit Lastverteilungsplatten zu schützen.
Erdverlegte Leitungen für Lüftungen: Die Anschlussstutzen der Lüftungsleitungen im Gebäude an die erdverlegten ´Lüftungsrohrleitungen` ist zu berücksichtigen.
Brandschutzkonzept/ gewerkeübergreifende Brandfallmatrix: Für das Obejkt gibt es ein Brandschutzkonezpt und eine gewerkübergreifende Brandfallmatrix.Die Ansteuerung der Lüftungsanlagen/Steuerungen von der BMA bzw. umgekehrt muss sichergestellt sein und durch die zu liefernden Anlagen/Steuerungen umsetzbar sein. Bei dem Funktionstest der `Brandfallmatrix` hat der NU für die SV-Abnahmen BMA bzw. Feuerwehr/BauO-Amt zu unterstützen.
Gerätedaten: Der AN hat eine Liste der stromversorgten Anlagen mit Gerätedaten , Anschlussleistungen, Absicherungen, etc. dem AG u.a. für die Zuleitungsauslegung zu übergeben.
Lüftungsgesuch: Für das Objekt ist ein Lüftungsgesuch beantargt worden. Die Baugenehmigung liegt vor.
Anlagen zur Ausschreibung:
Architektenpläne:
Grundrisse
Schnitte
Ansichten
Lageplan
Brandschutzkonzept und Brandfallmatrix
Technische Vorbemerkungen
1 Los 1
1
Los 1
1.1 Klima-/Lüftungsgeräte
1.1
Klima-/Lüftungsgeräte
1.2 Luftkanal und Zubehör
1.2
Luftkanal und Zubehör
1.3 Kanaldämmung
1.3
Kanaldämmung
1.4 Kanaleinbauten
1.4
Kanaleinbauten
1.5 Luftauslässe und Zubehör
1.5
Luftauslässe und Zubehör
1.6 BSK-Steuerung
1.6
BSK-Steuerung
1.7 Sonstige Arbeiten
1.7
Sonstige Arbeiten
1.8 Insgemeinkosten
1.8
Insgemeinkosten
1.9 Wartungskosten
1.9
Wartungskosten
2 Los 2
2
Los 2
2.1 Klima-/Lüftungsgeräte
2.1
Klima-/Lüftungsgeräte
2.2 Luftkanal und Zubehör
2.2
Luftkanal und Zubehör
2.3 Kanaldämmung
2.3
Kanaldämmung
2.4 Kanaleinbauten
2.4
Kanaleinbauten
2.5 Luftauslässe und Zubehör
2.5
Luftauslässe und Zubehör
2.6 BSK-Steuerung
2.6
BSK-Steuerung
2.7 Sonstige Arbeiten
2.7
Sonstige Arbeiten
2.8 Insgemeinkosten
2.8
Insgemeinkosten
2.9 Wartungskosten
2.9
Wartungskosten