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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und runtergeladen werden.
https://www.freundlieb.de/avb/
Diese werden Vertragsbestandteil.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zur Baustelle Bauvorhaben : Green Living Margarethenhöhe
Borkumstraße / Helgolandring in Essen
Neubau eines Gebäudekomplexes
mit Wohnungen, einer KiTa, zweier Senioren-WGs,
einer Tagespflege & Ambulaten Pflegedienstes
Ausschreibung: 4311 - Gerüstbau für Rohbau - und Fassadenarbeiten
(Animation Gesamtgebäudekomplex - 1. + 2.BA _Stand 2022)
(Animation 1.BA - Stand 2022)
In dem zu erstellenden Gesamtgebäudekomplex ` Green Living ` werden 49 Wohnungen, eine Kindertagesstätte, eine Tagespflege-Einrichtung, eine Ambulante Pflegedienststelle sowie zwei Senioren-Wohngemeinschaften und ein Quartierstreff der AWO Platz finden.
Der abgebildete Gebäudekomplex wird auf Wunsch des Bauherrn - die Magarethe-Krupp-Stiftung - nacheinander in zwei Bauabschnitten errichtet.
Die beiden Bauabschnitte verbinden sich im Erdgeschoss sowie in dem eingeschossigen Untergeschoss, welches in einem Bereich auch die Tiefgarage beinhaltet, miteinander. Die Zufahrt der Tiefgarage wird über eine offene zweispurige Rampe im Bereich Borkumnstrasse realisiert.
Ab dem 1.Obergeschoss bilden sich zwei voneinander unabhängig aufgehende `Wohntürme` aus. Die Geschosse beider Türme sind barrierefrei zu erreichen und mit jeweils zwei Aufzügen ausgestattet. Des Weiteren ist für die Entfluchtung ein sogenanntes `Schachteltreppenhaus` vom UG bis zum DG durch den Architekten geplant.
Der erste Bauabschnitt umfasst incl. dem UG und der Dachtechnikzentrale insgeamt 10 Geschosse und der zweite Bauabschnitt umfasst incl. dem UG und der Dachtechnikzentrale insgesamt 9 Geschosse. Beide Gebäudeteile fallen nicht unter die Hochhausrichtlinie.
Im Erdgeschoss des ersten Bauabschnittes wird eine Kindertagesstätte realisiert, während im zweiten Bauabschnitt eine Tagespflege, eine Ambulante Pflegedienststelle sowie ein Gemeinschaftsraum für Veranstaltungen der AWO im Erdgschoss angedacht sind. Die Erdgeschosse beider Gebäudeteile sind barrierefrei und teilweise rollstuhlgerecht (in KiTa, Tagespflege und Gemeinschaftsraum AWO) geplant.
Im 1.Obergeschoss beider Wohntürme befindet sich jeweils eine Senioren-Wohngemeinschaft, die über einen großzügigen Gemeinschaftsbereich und Dachgartenbereich verfügen. In den darüberliegenden Obergeschossen sind jeweils geschossweise 4 bzw. 5 Wohnungen unterschiedlicher Typen geplant.
Im Untergeschoss beider Bauabschnitte befinden sich Mieterkeller, Lager und Technikbereiche sowie Stellplätze/Räume für Fahrräder.
Die über dem Erdgeschoss entstehende Dachterrasse bzw der Dachgarten ist intensiv begrünt. Hier befinden sich die Gartenflächen für die Wohngruppen mit Terrassen, Sitzbereichen und gemeinschaftlichen Hochbeeten. Die Gartenflächen hier stehen darüber hinaus in einem abgetrennten Bereich auch der KiTa-Nutzung zur Verfügung.
Die Dächer der beiden Wohntürme sind extensiv zu begrünen und sind zu Wartungszwecken der Dachbegrünung und der vorgesehenen Technikanlagen begehbar.
Die hochgedämmte, vorgehängte und hinterlüftete Aluminium-Fassade (Alucobond/Grünkassetten) erthält in definierten Teilbereichen eine vertikale Fassadenbegrünung anstelle der Aluminium-Paneele.
Für die Fassadenbegrünung ist ein Bewässerungssystem geplant. Die Zentralen dafür befinden sich je Wohnturm in dem Technikgeschoss im 8.OG bzw. 7.OG der Gebäude. Auf den Dachflächen der Wohntürme ist je ein Bereich für eine Photovoltaik-Anlage vorgesehen.
Die auskragenden Balkone der Wohnungen erhalten neben dem umlaufendem Glasgländer auch jeweils an einer Ecke eine Begrünung über einen `Pflanzkübel`.
Die Außenanlagen um das Erdgeschoss der beiden Bauabschnitte umfassen die Spiel-und Bewegungsflächen der KiTa, die Gartenbereiche der Tagespflege und des Quartiertreffs sowie die barrierefreien Zugänge zu den Einheiten bzw. Hauseingängen. In den Außenanlagen intergriert sind Fahrradstellplätze, Zaunanlagen, Geländer, Sitzmöglichkeiten, Müllbehälterstandorte, Entlüftungsbauwerke der Tiefgarage, Stellplätze für PKWs und Aufstellflächen der Feuerwehr bzw. Feuerwehrzufahrten.
Die Bepflanzung ist nach einem Außenanlagenkonzept des AGs und Vorgabe der Stadt Essen umzusetzen.
Die SW-Entwässerung beider Bauabschnitte wird nach TGA-Planung an zwei sich auf dem Baugrundstück befindliche / vorhandene Schachtbauwerke angeschlossen. Die Anschlussleitung zwischen Schachtbauwerk und öffentlichen Kanal im Helgolandring sind im Zuge der Realisierung der Maßnahmen zu sanieren. Ein Sanierungskonzpt liegt vor.
Die Entwässerung der Tiefgaragen-/Rampenflächen und die Untergeschosse wird über Pumpenanlagen sichergestellt.
Die Regenentwässerung der Dach- und Außenanlagenflächen ist über eine geplante `Rückhaltung´ auf den Dachflächen und über Verdunstungs-/Versickerungsflächen geplant.
Die Fassaden-/Gehwegrinnen,Wegeabläufe sowie die Lichtschächte sind an Kies-Sickerpackungen angeschlossen.
Für die Erstellung der Baugrube werden Verbauarbeiten - Trägerbohlwände mit Rückverankerungen - notwendigt. Dieses betrifft den Bereich der Baugrube zur Borkumstrasse und zum Bestandsgebäude KiTa. Zu den anderen beiden Seiten der Baugrube - Richtung Helgolandring und zur späteren TG-Zufahrtsrampe - soll die Baugrube geböscht werden.
Der Gesamtgebäudekomplex (1.+2.BA) wird durch das Fernwärmenetz der Iqony Fernwärme GmbH im Bereich des ersten Bauabschnitt eingespeist. Die Fernwärmeleitungen verlaufen aktuell im Bereich der Borkumstrasse, in einem Teilabschnitt des Helgolandrings und auf der Grünfläche der Wohnanlage hinter der Bestands-KiTa. Auf dem Grundstück befinden sich noch ´alte stillgelegte´ Fernwärmeleitungen. Diese sind im Zuge der Erdarbeiten mit auszubauen und zu entsorgen.
Für die Stromversorgung des Gebäudekomplexes ist die Errichtung einer bauherreneigenen und freistehenden Trafokompakt-Anlage geplant. Eine Fundamenterder- und Blitzschutanlage ist vorgesehen.Das Gebäude erhält gemäß Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage, welche die Tiefgarage, Technikräume im UG und DG, die Räumlichkeiten im EG KITA sowie die Treppenhäuser und Aufzugsvorräume aller Geschosse überwacht. Zusätzlich werden für die Feuerwehr Löschwasser-Entnahmestellen über Trockenlöschleitungen gemäß Brandschutzkonzept je Gebäudeteil/Bauabschnitt umgesetzt.
Der Gebäudekomplex wird innerstädtisch in einem Wohngebiet errichtet. Zur Zeit stehen auf dem Baugrund des ersten und zweiten Bauabschnittes noch Bestandsgebäude - leerstehender Verbrauchermarkt und eine sich im Betrieb befindende KiTa der AWO.
Für die Realisierung des ersten Bauabschnitts wird der `Verbrauchermarkt´ im Februar/März 2025 durch den Bauherrn abgerissen. Die KiTa bleibt bis zur Fertigstellung des ersten Bauabschnittes in Betrieb und zieht dann in diesen ein.
Für die Baufreiheit des zweiten Bauabschnittes wird im Herbst 2027 die KiTa dann abgerissen, sodass im Anschluss mit der Realisierung dieses Gebäudeteils(2.BA) begonnen werden kann.
Aufgrund der kompletten Bebaung des Grundstückes und der Lage des Grundstückes im Wohngebiet ist die Baustellenlogistik für die Umsetzung des Vorhabens essenziell und wichtig. Die Anlieferungen sind nur über die Strasse `Helgolandring` realisierbar. Die BE-Flächen sind begrenzt, sodass die Anlieferungszone sehr klein ausfällt. Je Bauabschnitt ist zur Umsetzung des Rohbaus und eines zeitlich begrenzten Teil der Außenhauterstellung und des Ausbaus ein Kran als Obendreher vorgeplant.
Auf der Straße `Helgolandring` befindet sich eine Buslinie und gegenüber der Baustelle auch eine Haltestelle, Die Borkumstrasse ist aufgrund der Breite und der parkenden Autos für Anlieferungen bzw. Abfuhr nicht ohne weiteres geeignet und zu nutzen.
Die terminliche Abfolge der Umsetzung beider Bauabschnitt ist wie folgt angedacht:
1. Bauabschnitt vom Juli 2025 bis zum Augustt2027 und der 2. Bauabschnitt vom Herbst 2027 bis Frühjahr 2029.
Beide Baukörper werden schlüsselfertig durch die Freundlieb Bauunternehmung GmbH & Co.KG errichtet.
Nachfolgend ist der Entwurf des Erdgeschosses mit den Außenanlagen und die Unterteilung des beiden Bauabschnitte dargestellt.
Vorbemerkungen zur Baustelle
Zusätzliche Vorbemerkungen 4311 Gerüstarbeiten
ZUSÄTZLICHE VORBEMERKUNGEN
allgemeine und in der Angebotsausarbeitung zu berücksichtigende Hinweise:
Für die zu liefernden Stoffe und Bauteile, sowie für die Ausführung der Arbeiten gilt die VOB, Teil C, insbesondere die DIN 18451, die DIN EN 12811, die DIN EN 12812, die DIN 4420-1 und 4420-3 sowie die Betriebssicherheitsverordnung.
Die höchste einzurüstende Fassadenfläche liegt bei ca. h= 30,00 m über Gelände.
Die verschiedenen Gerüste sind
- als Dachfanggerüst (Flachdach)
- als Schutzgerüst
- als Arbeitsgerüst für Rohbauarbeiten
- als Arbeitsgerüst für Fenster- , Schlosser- und Fassadenarbeiten (vorgehängte Fassade)
- als Arbeitsgerüst für Ausbauarbeiten (Maler etc.)
gem. Positionsbeschreibung vorzusehen.
Der Gerüstauf- und Abbau erfolgt abschnittsweise gemäß Baufortschritt.
Die Montage- und Demontageterminanweisungen sind ausschließlich vom zuständigen Bauleiter oder dem zuständigen Polier der FBU anzuweisen und nach jeder Ausführung eines Abschnitts schrifltich mit Datum und Abschnittsbezeichnung (ggf. Achsangaben) bestätigen zu lassen.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe die Örtlichkeit anzuschauen, um ggf. vorh. Erschwernisse, Hindernisse, Mehraufwand etc. zu erkennen, ggf. zu erfragen. Spätere Einwände mit Mehrkostenanmeldung hierzu nicht anerkannt werden.
Bewegliche Teile an den Gerüsten (z.B. Klappen der Leitergänge) dürfen bei Bewegung nicht die Fassadenflächen berühren. Entsprechende Sicherungen sind vom NU einzusetzen.
Der Materialtransport der Gerüste hat zu jeder Stelle im und um den Neubau ohne Mehrkosten zu erfolgen. An problematischen Stellen ist der Transport vor der Ausführung mit dem zuständigen Polier zu besprechen.
Materiallager sind nur nach vorheriger Abstimmung und Zuordnung durch die AG-Bauleitung erlaubt. Falls entgegen den Abstimmungen Material gelagert wird, muss der NU dieses unverzüglich umlagern. Falls der NU dieser Aufforderung nicht nachkommt. wird der AG dieses zu Lasten des NUs veranlassen.
Die Option einer Krannutzung für den Transport besteht für die Montage des Gerüstes ab dem 2.OG in Abstimmung mit der AG. Der Kran wird nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten zurückgebaut.
Parkmöglichkeiten auf der Baustelle bestehen nicht. Es sind die umliegenden öffentlichen Parkmöglichkeiten zu nutzen.
Die Gerüstverankerung erfolgt am Rohbau ausschließlich in Stahlbetonkonstruktionen. Die Ankerpunkte sind im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen. Hier sind Bereiche für Abdichtungen, Montagebereiche für Fenster- und Sonnenschutzelement, etc. freizuhalten.
Die Wohntürme erhalten ab 1.OG bis 7.OG als Fensterelemente sogenannte ´Lochfenster`. Das EG erhält fast komplett umlaufend geschosshohe Pfostenriegekonstruktionen.
Es ist ausschließlich einwandfreies, gängiges, unbeschädigtes, tragfähiges, sauberes Gerüstmaterial auf der Baustelle einzubauen und gemäß VOB / C DIN 18451, Ziffer 3.7 zu unterhalten.
Jeder arbeitstägliche Einsatz der Gerüstbaukolonnen für Aufbau, Umbau und Abbau der Gerüste ist mit Tagesbericht über den genauen Umfang der Arbeitsleistung schriftlich durch den NU zu belegen und spätestens nach Wochenfrist dem Polier vorzulegen und von diesem abzeichnen zu lassen.
Der Abrüstvorgang ist nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung
und unter Beachtung der ´Nachmontage` der ´ausgelassenen´ Fassadenelemente durchzuführen. Die vorgenannten Montagearbeiten der Fassadenelmente ist unbedingt zu beachten. Ankerlöcher sind mit Mörtel zu schließen.
Vor Aufnahme der Arbeiten hat der Auftraggnehmer gemeinsam mit dem AG Einbringeöffnungen für Materialtransporte im Gerüst abzustimmen.
Die statischen Berechnungen für das Fassadengerüst sind im E.P. zu berücksichtigen und vor Montage dem AG zu übergeben.
Nagelfreie Unterlege-Hölzer/Fußplatten sind in geeigneter Größe und Dicke unter den ersten Gerüstlagen/Spindel auf dem Erdreich bzw.auf den abgeklebten Betondecken/Balkonen auszulegen. OK Erdreich ist ca. 75 cm unter OKFF EG = +/- 0,00. Bei Abdichtungen sind Bautenschutzmatten vorher auszulegen.
Falls zusätzliche Maßnahmen für die Aufstellflächen der Grüste auf dem Erdreich für die Fassadengerüste ( Höhe bis 30 m ) erforderlich sind, sind diese min. 20 Tage vor Rüsttermin anzukünidgen und mit dem AG abzustimmen. Die Maßmahmen sind schriftlich anzugeben.
Das Gebäude erhält ab Decke über UG bis OK 8.OG eine Vorhangfassade. Die Vorhangfassade (Alucobond / Grünfassade) hat eine Aufbaustärke von ca. 35 cm ab Vorderkante Rohbau - siehe Details.
Im Bereich der jeweiligen Geschossdecken ab 1.OG bis über 6.OG steht umalufend zwischen den auskragenden Balkonplatten ein `Brandriegel` aus gekantetem Blech ca. 40 cm über der Vorderkante der Vorhangfassade heraus. - siehe Details
In den Betonaußenwände ab 1.OG bis einschließlich 8.OG sind in den Fertigteil- bzw. Ortbetonwänden Elektroleerrohre und Elektroeinbaudosen verbaut. Die Betonwanddicke insgesamt beträgt d= 15 cm.
Die Fassadengerüste vor den Balkonen sind nach dem Ausschalen von unten zu ankern. Die Ankerzonen werden durch die Bauleitung vorgegeben. In den Balkonplatten sind Schalungshohlkörper (Cobaix-Elemente) verbaut, die nicht angebohrt werden dürfen.
Die auskragenden Balkone werden in Ortbeton errichtet. Die Schalungskonstruktion für diese Balkone (größet Abmessung) wird vom OK-Erdreich bzw. OK-Decke über 1.OG bis über die Decke 6.OG mit hochgeführt. Erst nach dem Aushärtungsprozess des Betons wird die Schalung von oben nach untern zurückgebaut. Das Gerüst wird ebenfalls mit abgerüstet und anschließen neu aufgebaut.
Die Dachdeckenflächen und Balkonplatten erhalten eine bituminöse Abklebung bzw. Wandanschlüsse aus Flüssigkunststoff. Diese Abdichtungen sind zu schützen und / bzw. nicht anzubohren.
Die Rampenwände incl. der Brüstungen sind in Sichtbeton-Qualität erstellt. Hier darf nicht geankert werden. Der Aufbau ist im Vorfeld mit der Bauleitung zu besprechen.
In der Ausschreibung sind verschiedene Positionen mit angefragt, welche im Zuge der Auftragsverhandlung und Ausführung auch noch entfallen oder beauftragt werden können. Zum Teil sind auch Alternativen in Positionen abgefragt, welche gegebenenfalls auch in einer Mehr- und Mindermengen ausgeführt werden.
Bei Ausführung von Dauergerüstankern durch den Fassadenbauer ist ein Umankern zu berücksichtigen. Die Abrufe zum Ankern erfolgen durch die örtliche Bauleitung.
Der Auftragnehmer hat bei Bedarf zu den wöchentlichen Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, für die Dauer der Ausführungszeit einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Der Besprechungstermin und der Bedarf werden vom Auftraggeber festgelegt.
Die Unfallvorschriften sind einzuhalten. Für die Arbeiten ist vom AN eine baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in der insbesondere die Sicherheitsmaßnahmen für die vorgesehenen Arbeitsverfahren festgelegt sind. Der Nachweis der Unterweisung der Mitarbeiter ist dem AG vorzulegen.
Die Anordnungen des SiGeKo sind zu befolgen. INFO: Die Baustelle wird in unregelmäßigen Abständen von der BZR und der BG-Bau ´besucht´/ begangen,
Erschwernisse durch besondere Witterungseinflüsse während der Arbeiten sind in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Der AN sichert eine kontinuierliche Arbeit von montags bis samstags zu.
Die Baustelle wird sicherheitstechnisch außerhalb der Arbeitszeiten der `Baustelle` videoüberwacht.
Der AG stellt sanitäre Einrichtungen, Bauwasser und Baustrom gegen eine Umlage zur Verfügung.
Der NU kann bei Bedarf Mannschaftscontainer beim AG für seine Mitarbeter gegen Berechnung anmieten. Eigene Container düfen nicht gestellt werden.
Anlagen zur Ausschreibung:
Lageplan
Architektenpläne:
- Ansichten
- Grundrisse UG bis 8,OG
- Schnitte
- Details
Schalpläne:
- Grundrisse UG bis 8.OG
Zusätzliche Vorbemerkungen
01 Fassadengerüst BA1
01
Fassadengerüst BA1
01.01 Fassadengerüst
01.01
Fassadengerüst