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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
AT/ FP - Richtlinien "Diese Planung wurde gemäß den Planungsnormen für den Antiterrorschutz von Gebäuden laut
UFC 4-010-01, 12 Dezember 2018, Änderung 2, 30 Juli 2022;
UFC 4-020-01, 11. September 2008; und HQ USEUCOM Antiterrorism Operations Order 23-01 durchgeführt.
Die Planung wurde vom US Army Corps of Engineers geprüft und erfüllt diese Anforderungen."
AT/ FP - Richtlinien
LV Hinweise Hinweis zu technischen Spezifikationen:
Soweit im Leistungsverzeichnis auf technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer auf gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Hinweise für Auskünfte zu den Verdingungsunterlagen:
Rechtzeitig beantragte Auskünfte werden spätestens 6 Kalendertage, in Fällen besonderer Dringlichkeit 4 Kalendertage, vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
LV Hinweise
Allgemeine Baubeschreibung ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG :
Es ist beabsichtigt, auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes in Grafenwöhr, East Camp, auf dem neu zu erstellenden Bereich des „ORTC“ ein Unterkunftsgebäude zu errichten.
Der ORTC-Bereich wird in mehreren Bauphasen entwickelt, nachfolgend ist die Phase 1.1.B beschrieben.
Geplant ist die Komplettleistung von Unterkunftsgebäude und Außenanlagen mit Wege- und Straßenführung.
Grundlage für die Gebäudeauslegung ist die Standardplanung 4.8 und die darauf aufbauende 35 %- bzw. 65 % Planung nach US-Gebäudestandards u. a. von UFC und NFPA
Das Gebäude hat eine Gesamtlänge von ca. 87.50 m und eine Breite von ca. 16.70 m, im Mittelteil eine Breite von ca. 21,50 m.
Das Gebäude wird über das mittig angeordnete Haupttreppenhaus erschlossen. An den Giebelseiten sind zwei Fluchttreppenhäuser, die sich außerhalb der Dämmebene befinden, geplant.
Im Mittelteil des DG befinden sich die zentral angeordneten Lüftungsanlagen; in Dachebene mit 4 Lüftungsgauben. Die Technikfläche wird über einen erweiterten Treppenaufgang erschlossen.
In den genutzten Geschossen EG bis 3. OG befinden sich insgesamt jeweils 12 Wohnschlafräume mit unterschiedlichen Größen; zusätzlich pro Stockwerk zwei Offiziersräume mit Sanitärbereich.
Jedes Stockwerk enthält somit acht Schlaf-/Wohnbereiche, in denen jeweils acht Soldaten untergebracht werden können. Zusätzlich sind auf jeder Etage vier Schlaf-/Wohnbereiche für jeweils vier Soldaten ausgewiesen. Zwei weitere Wohn- und Schlafräume, in den jeweils zwei Offiziere unterbracht werden, mit eigenem Sanitärraum, werden im Mittelteil des Gebäudes ausgewiesen. Bei normaler Belegung bietet das Barracks-Gebäude somit insgesamt Platz für 336 Soldaten.
Auf jedem Stockwerk befinden sich vier Sanitärräume. mit insgesamt 24 Duschplätzen,
16 Toiletten und 16 Waschbecken. Ein Waschmaschinenraum mit 8 Waschmaschinen und 10 Wäschetrocknern ist eingeplant; zusätzlich zwei Becken für Handwäsche und zwei Falttische. Auf allen Stockwerken sind zwei weitere Lagerräume und ein Automatenbereich ausgewiesen.
Auf allen Geschossen befindet sich ein Konferenzraum.
Alle Ebenen (außer dem Dachgeschoss) sind über eine Aufzugsanlage mit Unterfahrt angebunden. Der Fahrschacht erhält eine Schachtentrauchung.
Jedes Geschoss verfügt über einen Technikraum für die Heizungsversorgung und Warmwassererzeugung, einen Elektroraum, einen Putzraum, sowie einen TV-Raum zur Medienverteilung und einen Datenraum für die Netzwerkverwaltung.
Im Erdgeschoss ist ein Raum für die BMA und Sprachalarmanlage angeordnet, der von außen erschlossen wird. Haustechnik- und ELT-Raum haben ebenfalls einen direkten Zugang von außen.
An dem Haupteingang werden Stiefelwaschanlagen mit Becken angeordnet. Zusätzlich wird giebelseitig jeweils ein Wasseranschluss zum Stiefelwaschen vorgesehen.
BAUKONSTRUKTION
Das Gebäude ist nicht unterkellert und wird mit einer Flachgründung über umlaufenden Streifenfundamenten gegründet.
Alle Außenwände werden in Stahlbeton erstellt, ebenso alle Decken in Massivbauweise.
Die Anforderungen an „Force Protection“ werden umgesetzt.
Das DG erhält einen Kniestock, Giebelwände und Brandwand sind ebenso in Stahlbeton geplant.
Alle Öffnungen Fenster/Türen werden mit entsprechender FP-Anforderung eingebaut.
DACHKONSTRUKTION
Zur Ausführung kommt ein Pfettendachstuhl, der in Querrichtung abgestützt wird.
Die Horizontalkräfte am Fußpunkt werden über den Stb-Drempel in die Deckenplatte eingeleitet.
Die Dachräume bleiben unbeheizt, im Mittelteil, in dem sich die Lüftungszentrale mit Dachgauben für Zu-/Abluft befinden, wird eine F30-Verkleidung in Trockenbauweise angebracht.
DACHDECKUNG
Vollflächige Dachschalung, darauf Konterlattung/Lattung und Eindeckung mit Tondachziegeln.
Der im Grundriss vorspringende Gebäudeteil erhält auf der Stb-Decke eine Dämmung, darauf ein Alu-Stehfalzdach.
Die Außenwände im EG werden mit der vorgehängten Natursteinbekleidung ausgestattet; die darüberliegenden Geschosse mit WDVS.
Böden und Wände der Sanitärbereiche werden befliest, ebenso die Böden im TH und in den Fluren.
Die Wohn-Schlafbereiche erhalten Linoleumbelag auf Fußbodenheizung.
Alle Räume und Flure mit Ausnahme der Technikräume erhalten abgehängte Decken.
Allgemeine Baubeschreibung
Baubeschreibung
Baubeschreibung
Leistungsbeschreibung
Sprinkleranlagen
Für das gesamte Gebäude ist ein umfassendes Sprinklersystem vorgesehen.
Einstufung des Gebäudes:
- Erdurchfluss: 4968,4 l/min
- Brandgefahr: OH
Planungsgrundlage für Auslegung der Sprinkleranlage ist die UFC 3-600-01 und NFPA 13.
Alle Anlagenbauteile müssen eine VdS-Zulassung ein CE-Prüfzeichen haben.
Das Sprinklersystem ist einem mit einem übergeordnetem Löschwassernetz verbunden. Die Druckerhöhung des notwendigen Systemdrucks erfolgt außerhalb des Gebäudes.
Die Anordnung der Sprinkler bezüglich Wand, Decken und untereinander erfolgt nach NFPA 13. Höhere Anforderungen nach VdS und DIN EN 12845 sind zu berücksichtigen.
Der Sprinklerschutz umfasst das Unterkunftsgebäude im EG bis 3. OG sowie im DG.
Da in den Geschossen EG - 3. OG des Gebäudes keine Frostgefahr besteht, ist eine Nassanlage vorgesehen. Hierbei ist das Rohrnetz bis zu den Sprinklern mit Wasser gefüllt. Das Dachgeschoss (DG) ist nicht gedämmt, und ist mit einer Trockenanlage vorgesehen.
Die Trockenanlage wird mit Stickstoff befüllt. Es ist ein Stickstofferzeuger vorgesehen.
Die Alarmierung erfolgt über zwei Nassalarmventilstation und einer Trockenalarmventilstation sowie den Zonenchecks in den Geschossen an die vorhandene Brandmeldezentrale.
Zur genauen Brandlokalisierung werden in jedem Stockwerk Strömungswächter installiert. Durch diese ist eine stockwerksweise Brandlokalisierung möglich.
Die Aufschaltung auf eine Alarmzentrale der Feuerwehr ist vorgesehen.
Die erforderliche Wassermenge und der erforderliche dynamische Druck stehen damit ständig zur Verfügung und werden durch andere Verbraucher nicht gemindert.
In den Treppenhäusern werden Feuerlösch-Trockenleitungen mit Anschlusskupplungen für die Feuerwehr vorgesehen. Die Einspeisung erfolgt in der Nähe der Treppenhaus-Eingangstüren, außerhalb unter Putz. Im Bereich des Dachgeschosses werden die Leitungen zusammengefasst.
Die Sprinkler- und Feuerlöschleitungen entsprechen:
- bis DN 40 der DIN EN 10255, verzinkt DIN EN 10240
- ab DN 50 der DIN EN 10216-1, verzinkt DIN EN 10240
Feuerlöschanlagen
Für das Gebäude sind im Haupttreppenhaus und an den beiden stirnseitigen Fluchttreppenhäusern trockene Löschwasseranlagen mit Wandhydranten nach DIN 14461 zur Nutzung durch die Feuerwehr vorgesehen.
Es werden drei getrennte Anlagen errichtet.
Im Erdgeschoss werden jeweils Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen vorgesehen.
Diese bestehen aus einem Schutzschrank, eingebauten Einspeisearmaturen mit zwei B-Kupplungen nach DIN 14461-4 und einem Entleerungsventil.
In jedem der Obergeschosse werden Löschwasser-Entnahmeeinrichtungen eingesetzt. Diese bestehen aus einem Schutzschrank und einer eingebauten Entnahmearmatur mit C-Kupplung nach DIN 14461-5.
Die Bedienung der Armaturen kann ausschließlich durch die Feuerwehr mittels Kupplungsschlüssel erfolgen.
Die Löschwasserleitungen werden generell unter Putz angeordnet.
Die Löschwasserinstallationen werden aus verzinktem Stahlrohr hergestellt, Verbindungen werden gekuppelt bzw. verschraubt.
Die Steigleitungen sind in DN 80 vorgesehen und werden von den Einspeiseeinrichtungen bis zum höchsten Punkt geführt.
Die Anschlussleitungen an die Entnahmearmaturen werden in DN 50 vorgesehen.
Am höchsten Punkt eines Steigstranges werden selbsttätige Be- und Entlüfter mit Schwimmerkörper für eine schnelle Flutung sowie Entleerung der Leitung nach Gebrauch eingesetzt. Im Haupttreppenhaus wird der Be- und Entlüfter im Dachraum eingebaut.
Leistungsbeschreibung
Nachstehende Vorbemerkungen gelten für sämtliche dem Bereich Brandschutzeinrichtungen zugeordneten Titel!
Nachstehende Vorbemerkungen gelten für sämtliche dem Bereich Brandschutzeinrichtungen zugeordneten Titel!
Die ausführende Firma muss zur Errichtung der Sprinkleranlage eine NFPA-Anerkennung nachweisen.
Die ausführende Firma muss zur Errichtung der Sprinkleranlage eine NFPA-Anerkennung nachweisen.
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN - SPRINKLER
Generelle Gültigkeit haben:
- die Anweisungen und Normen der Hersteller, des
Güteschutzes und der gesetzlichen Fachausschüsse;
- die Richtlinien und Vorschriften des zuständigen
Versorgers in der jeweils gültigen Fassung;
- die Pläne und Angaben der Bauleitung in ihrer jeweils
gültigen Fassung.
1.0 Unterlagen
1.1
Ein farbig angelegter Satz der Montagepläne ist der
Bauleitung vorzulegen.
2.0 Andere Gewerke
2.1
Bezeichnungsschilder, Farbkennzeichnungen, Schaltbilder
etc. sind mit anderen Auftragnehmern bzw. Gewerken
abzustimmen, so dass ein einheitliches Bild entsteht.
3.0 Ausführung
3.1
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung die Lieferzeiten aller Anlagenteile zu prüfen, entsprechend mit seinen Bestellungen zu disponieren und gegebenenfalls Einspruch zu erheben. Erfolgt binnen 14 Tagen kein schriftlicher Einspruch, so wird die termingerechte Ausführung vorausgesetzt.
3.2
Für alle Befestigungsmaßnahmen und -konstruktionen
müssen Zulassungen oder statische Berechnungen
vorliegen und zur Einsicht vorgelegt werden.
Dies gilt auch für durchzuführende Stemm- und Bohrarbeiten. Die Ausbauraster im Hause sind zu beachten.
3.3
Während der Bauzeit sind alle erforderlichen Anlagenteile wirksam zu schützen, Rohre sind zu verschließen.
3.4
Alle körperschallführenden Leitungen sind körperschalldämmend durch Wände und Decken zu führen,
d. h. mittels Umwickeln der Versorgungsleitungen (gemäß
LV-Beschreibung) von feuerbeständigen und zugelassenen
Materialien, mit anschließender Alu-Folienabdeckung.
3.5
Sämtliche Installationen sind im Fugenschnitt von
Fliesen anzuordnen. Die dazu notwendigen Angaben über
Verlegeart (Mörtel oder Klebeverfahren), Höhe des
Fliesensockels, Größe der Fliesen, Fugenbreite etc. hat
der Auftragnehmer rechtzeitig beim Auftraggeber
anzufordern.
3.6
Die gesamten Rohrleitungen sind unmittelbar nach der
Montage mittels Druckprobe auf Dichtheit zu prüfen und
mit nichtaufbereitetem Wasser durchzuspülen. Ferner ist
vor Übergabe der Anlage eine Entkeimung des Rohrnetzes
einschließlich Durchspülung erforderlich. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, auch abschnittsweise
Druckprüfungen nach Angabe der Bauleitung
durchzuführen.
3.7
Durchbrüche, Schlitze, Bohrungen und Aussparungen für
Leistungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer zu
erstellen und einzukalkulieren.
3.8
Maschinen und Geräte, die bauseits gestellt oder von
anderen Firmen geliefert bzw. aufgestellt und vom
Auftragnehmer angeschlossen werden, dürfen nur mit
Einverständnis der Bauleitung bzw. der Montagefirmen in
Betrieb genommen werden.
3.9
Alle Anlagenteile sind mit entsprechenden
Bezeichnungsschildern zu kennzeichnen. Die Aggregate
und regeltechnischen Teile erhalten die Funktionsnummer
der Schaltpläne.
4.0 Abnahme und Übergabe
4.1
Vor der Abnahme muss ein 14-tägiger Probebetrieb durch
den Auftragnehmer erfolgt sein. Die anfallenden Kosten
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4.2
Für Brandschutzmaßnahmen (Brandschotts, Brandlast in
Rettungswegen etc.) ist grundsätzlich vor Beginn der
Installationsarbeiten sowie baubegleitend eine
Abstimmung und Überprüfung durch den Sachverständigen,
auf eigene Kosten des Auftragnehmers, zu veranlassen.
Die Kosten hierfür sind in der Position Abstimmung
Brandschutz einzukalkulieren.
5. Bemusterung
5.1 Auf Wunsch des Bauherrn sind alle Materialien zu
bemustern. Dies gilt insbesondere für sichtbare Teile.
Die hierfür anfallenden Kosten sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren.
5.2 Nachfolgend sind Aggregate und Teile bzw.
Leistungen bezüglich Qualität und Funktion beschrieben
und nummerisch geordnet.
5.3 Die Angebotsausarbeitung hat generell unter
Zugrundelegung der nachstehenden Mindestforderungen in
Bezug auf Qualität und Funktion zu erfolgen.
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN - SPRINKLER
Staubabsaugung
1. Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig einatembarer Staub freigesetzt wird. Gemäß Gef Stoff V müssen die Geräte nach den technischen Möglichkeiten, mit einer wirksamen Absaugung versehen sein.
2. Stäube sind an der Austritts- oder Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen. Abgesaugte Luft darf nur nach ausreichender Reinigung zurück in den Arbeitsbereich geführt werden.
3. Ablagerungen von Stäuben sind zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, so sind die Staubablagerungen im Feucht- oder Nassverfahren oder mit saugenden Verfahren unter Verwendung geeigneter Staubsauger oder Entstauber zu beseitigen. Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig.
4. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen und Niederschlagen von Stäuben müssen dem Stand der Technik entsprechen. Die Einrichtungen sind mindestens jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen, zu warten und ggf. in Stand zu setzen. Die Prüfungen sind zu dokumentieren und der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen.
5. Alle Geräte und Staubsauger sind als aufeinander abgestimmte Systeme, die in Kombination staubarmes Arbeiten, auf der Baustelle garantiert einzusetzen.
6. Für Asbest-, Faser-, und Holzstäube sind in diesem Zusammenhang weitere Sonderregelungen zu berücksichtigen (siehe TRSG 519, 521, 553).
Staubabsaugung
Bei der Kalkulation ist folgendes zu berücksichtigen:
Gerätebefestigungen (Halterungen):
Alle deckenbefestigten Elemente mit einem Gewicht von
14 kg (31 Pfund) oder mehr, sind mit Hilfe von starren oder flexiblen Systemen so zu befestigen, dass sie nicht herunter fallen und dadurch Personen verletzen können.
Alle Systeme dieser Art werden so montiert, dass sie allen horizontal wirkenden Kräften, die dem 0,5-fachem Eigengewicht entsprechen, sowie dem 1,5-fachem Eigengewicht im Falle von nach unten wirkenden Kräften, widerstehen können.
Dieser Standard schließt nicht die Tatsache aus, dass Gerätebefestigungen für Kräfte ausgelegt werden müssen, welche von anderen Kriterien verlangt werden, wie seismische Normen.
Der erhöhte Aufwand an die Montagekonstruktionen ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Bei der Kalkulation ist folgendes zu berücksichtigen:
LEED - Leistungen
In der Gesamtausschreibung sind in einem eigenen Abschnitt Anforderungen und Leistungen für eine LEED-Zertifizierung des Gebäudes benannt.
Diese Leistungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Der Aufwand dafür ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
LEED - Leistungen
Informationssicherheit
In der Gesamtausschreibung sind in einem eigenen Abschnitt Anforderungen, Vorgaben und Leistungen zur Einhaltung der Informationssicherheit benannt.
Diese Leistungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Der Aufwand dafür ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Informationssicherheit
01 Sprinkler-Zentrale
01
Sprinkler-Zentrale
Sprinkleranlage
Bei der Auswahl der Systemkomponenten der Sprinklerzentrale ist darauf zu achten das diese untereinander abgestimmt sind und zusammen ein System ergeben, das einer nach NFPA zugelassenen und funktionsfähigen Anlage entspricht.
Die Systemkomponenten mit VdS-Anerkennung und CE-Prüfzeichen.
Sprinkleranlage
Beschreibung der Anlage:
Gemäß Brandschutzkonzept ist eine vollflächige
Sprinkleranlage nach gültigem US-Recht nach
UFC3-600-01 und NFPA 13 zu berücksichtigen.
Die flächendeckende, automatische Feuerlöschanlage
ergibt sich als Forderung der UFC3-600-01 Ch. 4-42.2.
Einstufung der Sprinkleranlage
Im Gebäude gibt es folgende Bereiche:
Bereich Dachgeschoss (Trockenventilstation)
Dachgeschoss OH
Brandgefahrenklasse: OH
Wasserbeaufschlagung: 8 mm/min
ungünstigste Wirkfläche: 330 m² + 30% = 429 m² (Dachneigung beträgt > 9,46°)
Betriebszeit: 60 min
K-Faktor: 115
max. Schutzfläche pro Sprinkler: 12m²
Anzahl der zu berücksichtigenden Sprinkler in der ungünstigsten Wirkfläche: 36
max. Abstand der Sprinklerköpfe: 4,60 m
Mindestabstand der Sprinklerköpfe: 1,80 m
Bereich Erdgeschoss (Nassventilstation)
Brandgefahrenklasse: LH
Wasserbeaufschlagung: 4 mm/min
ungünstigste Wirkfläche: 140 m²
Betriebszeit: 60 min
K-Faktor: 80
max. Schutzfläche pro Sprinkler: 20m²
Anzahl der zu berücksichtigenden Sprinkler in der ungünstigsten Wirkfläche: 7
max. Abstand der Sprinklerköpfe: 4,60 m
Mindestabstand der Sprinklerköpfe: 1,80 m
Bereich 1OG-3OG (Nassventilstation)
Brandgefahrenklasse: LH
Wasserbeaufschlagung: 4 mm/min
ungünstigste Wirkfläche: 140 m²
Betriebszeit: 60 min
K-Faktor: 80
max. Schutzfläche pro Sprinkler: 20m²
Anzahl der zu berücksichtigenden Sprinkler in der ungünstigsten Wirkfläche: 7
max. Abstand der Sprinklerköpfe: 4,60 m
Mindestabstand der Sprinklerköpfe: 1,80 m
Einzelne Räume werden auch in den Bereich EG und Bereich 1OG bis 3 OG in Ordinary Hazard klassifiziert. Die Räume sind wie folgt in OH klassifiziert:
Light Hazard (LH) Bereich
(K=80, RTI<50, T=68 °C, 4 mm/min)
-Wohnen Schlafen
-Dusche, WC:
-Flur
-Windfang, Treppe
-Nursing
-Offiziere: Schlafen, Vorraum, Bad
Ordinary Hazard (OH) Bereich.
(K=115, RTI<50, T=68 °C, 8 mm/min)
-Lager: 110, 104, 209, 203, 235, 309, 303, 409, 403, 435
-Daten COM: 106, 205, 305, 405
-Wäsche: 142, 240, 340, 440
-Recycling: 138, 335
-Elektro: 129, 226, 326, 426
-Sprinkler: 121
-TV: 122, 220, 320, 420
-Putzraum: 123, 221, 321, 421
-Verkauf: 124, 222, 322, 422
-Haustechnik: 119, 219, 319, 419
-Aufzug
-Treppe: 401a
-Dachgeschoss (stehende Sprinklerköpfe)
Deckenhöhe bis 9,1 m
Unabhängig in welcher Gefahrenkategorie der Sprinkler sich befindet werden in folgende Sprinklertypen vorgesehen:
Korrosionsbeständige Sprinkler:
-Wäsche: 142, 240, 340, 440
-Dusche, WC: 130, 131,117,118, 126a, 126b, 127a, 127b, 108, 109, 140, 141, 216, 217, 227, 228, 223a, 223b, 224a, 224b, 207, 208, 237,238 316, 317, 327, 328, 323a, 323b, 324a, 324b,307, 308, 337,338 416, 417, 427, 428, 423a, 423b, 424a, 424b, 407, 408, 437,438
Pre-Action Sprinkler:
-TV: 122, 220, 320, 420
-Elektro: 129, 226, 326, 426
Des Weiteren werden in Räumen, in denen eine mechanischen Beschädigung des Sprinklers befürchtet wird, die Sprinklerköpfe mit Schutzkörben ausgestattet. Diese Räume zeichnen sich durch eine geringe Grundfläche aus, sodass beispielsweise durch die Nutzung einer Leiter ein Sprinklerkopf beschädigt werden könnte.
Sprinkler mit Schutzkorb:
-103, 104, 110, 119 , 121, 123, 124, 203, 209, 219, 221, 222, 235, 303, 309, 319, 321, 322, 335, 403, 409, 419, 421, 422, 435
- Im Dachgeschoss: Alle Sprinkler außer die Sprinklerreihe am First des Daches
-Wäsche: 142, 240, 340, 440
-Aufzug
elektronische Überwachung der Sprinkleranlage
1) Strömungsmeldungen
Die Sprinkleranlage wird elektronisch überwacht.
Störungsmelder sind direkt mit der Brandmeldezentrale (BMA) verbunden, von der wiederum Signale an die Feuerwehr ausgegeben werden. Die Weiterleitung an die übergeordneten GLT erfolgt laut Planungsleitfaden.
Bei der Auslösung eines Sprinklerkopfs Strömt Wasser zum Sprinkler wodurch die Alarmdruckschalter in der Sprinklerzentrale und der Strömungsmelder (Zonencheck) im betroffenen Stockwerk auslöst und ein Signal an die BMA ausgibt. Die Nass- und Trockenventilstationen im Sprinklerraum sind zudem mit einem zweiten Alarmdruckschalter ausgestattet der ein Signal an die Störmeldezentrale (SBZ) ausgibt.
Um die Zonenchecks zu testen wird unterhalb jeden Zonenchecks ein Schlüsselschalter montiert, mithilfe dessen man die Pumpe aktivieren kann, die den Strömungsmelder auslöst. Alternativ kann von einem Bedientableau in der Sprinklerzentrale die Pumpe der Zonenchecks aktiviert werden.
2)Störmeldungen
Störmeldungen sind mit der Störmeldezentrale verknüpft. Einzelne Störmeldekontakte (Überwachungseinrichtungen) werden zu Gruppen zusammengefasst. An der Störmeldezentrale Leuchtet die Gruppe auf innerhalb derer die Störung vorliegt.
Die Weiterleitung an die übergeordneten GLT erfolgt laut Planungsleitfaden.
Folgende Überwachungseinrichtungen werden zu Gruppen zusammengefasst. An der Störmeldezentrale kann abgelesen werden innerhalb welcher Gruppe die Störmeldung stattfindet.
Gruppe1:
- Auslösung NAV EG
Gruppe2:
- Auslösung NAV 1OG-3OG
Gruppe3:
- Auslösung TAV DG
Gruppe4:
- Störmeldung Schieber/Ventile NAV EG
Gruppe5:
- Störmeldung Schieber/Ventile NAV 1OG-3OG
Gruppe6:
- Störmeldung Schieber/Ventile TAV DG
Gruppe7:
- Störmeldung Hauptabsperrschieber
Gruppe8:
- Störmeldung Entleerungsventil Verteiler
Gruppe9:
- Stickstofferzeugung Absperrschieber 1
- Stickstofferzeugung Absperrschieber 2
Gruppe11:
- Kugelhahn Zonencheck Daten Com EG
Gruppe12:
- Kugelhahn Zonencheck Daten Com 1OG
- Kugelhahn Zonencheck Verteilung 1OG
Gruppe13:
- Kugelhahn Zonencheck Daten Com 2OG
- Kugelhahn Zonencheck Verteilung 2OG
Gruppe14:
- Kugelhahn Zonencheck Daten Com 3OG
- Kugelhahn Zonencheck Verteilung 3OG
- Aufzug 3OG
Der Verteiler liegt auf einer Sprinklerwanne.
Auf dem Verteiler werden folgende Anschlüsse
vorgesehen:
- Einspeisung DN125
- Nassalarmventilstation EG DN80
- Nassalarmventilstation 1.OG - 2.OG DN80
- Trockenalarmventilstation DG DN 125
- Feuerwehreinspeisung DN125,
Rohrnetz
Rohrleitung für Strang-, Verteiler- oder Hauptleitung
bis DN50 als geschweißtes Stahlrohr nach DIN EN10255.
Verbindungen gekuppelt oder geschraubt. Ab DN65 geschweißtes Stahlrohr nach DIN EN10217-1, Verbindungen gekuppelt.
Die Rohrleitungen sowie die erforderlichen Verbindungsstücke (Kupplungen, Muffen) und Formteile pulverbeschichtet Rot (ähnlich RAL3000, feuerrot) mit blei-, cadmium-, chromat- und TGIC freiem Polyester- / Epoxidharz, Schichtstärke 50-100,
Vorbehandlung gemäß DIN55928 und ISO8501-1 durch
Strahlen nach Sa 2¿, Einbrennen nach DIN55990-4.
Halterungen verzinkt.
Dimensionierung, Anordnung, Halterung und Verlegung
gemäß den Richtlinien für Sprinkleranlagen nach NFPA bzw. VdS CEA4001.
Befestigung an massiven Bauelementen (Beton, Mauerwerk usw.). Wanddurchführungen durch Brandabschnitte sind
feuerbeständig unter Berücksichtigung der LAR, NFPA bzw. VdS auszuführen, wobei auch die Ausdehnung der
Rohrleitung möglich sein muss.
Branderkennung, Auslösung, Alarmierung
Für den Betrieb und zur Überwachung der Anlage ist eine
Feuer- / Störmeldezentrale (FMZ/SMZ) vorgesehen.
Alarme der Löschbereiche und Funktionsstörungen in der
Zentrale (z.B. Frostschutz, geschlossene Schieber,
Wassermangel) werden über diese Zentrale an eine
ständig besetzte Stelle, dem Fire Department, weitergeleitet.
Nachfolgend beschriebene Sprinkleranlage versteht
sich betriebsbereit und funktionsfähig, durch
zugelassenes Fachpersonal montiert.
Zu beachten sind:
- Richtlinien für Sprinkleranlagen nach NFPA 13, 20
und 22.
- Richtlinien für Bau- und Betrieb von Feuerlösch-
und Brandschutzanlagen in Grundstücken im Anschluss
an Trinkwasserleitungen, DVGW-Regelwerk,
Arbeitsblatt W 313.
- DIN 1988
- Die Vorschriften des örtlichen Wasserversorgers.
Hinweis:
Die verwendeten Bauteile müssen NFPA bzw. VdS zugelassen sein.
Die Errichterfirma muss NFPA zugelassen sein.
Sämtliche Anlagenteile müssen eine CE-Kennzeichnung
haben.
Beschreibung der Anlage:
01.01 Hausanschluss
01.01
Hausanschluss
01.02 Hausinstallation
01.02
Hausinstallation
01.03 SPZ Störmeldezentrale
01.03
SPZ Störmeldezentrale
01.04 Zonencheck
01.04
Zonencheck
01.05 Stickstofferzeugung
01.05
Stickstofferzeugung
02 Rohrleitungen und Zubehör
02
Rohrleitungen und Zubehör
02.01 Sprinklerköpfe
02.01
Sprinklerköpfe
02.02 Vereteiler-/Hauptleitungen
02.02
Vereteiler-/Hauptleitungen
02.03 Befestigung
02.03
Befestigung
02.04 Brandschutzdurchführungen
02.04
Brandschutzdurchführungen
03 Trockene Steigleitung
03
Trockene Steigleitung
Neben den in den einzelnen Positionen aufgeführten Prüfanforderungen können auch andere Prüfverfahren anerkannt werden, wenn die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird.
Neben den in den einzelnen Positionen aufgeführten Prüfanforderungen können auch andere Prüfverfahren anerkannt werden, wenn die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird.
03.01 Rohrleitungen
03.01
Rohrleitungen
03.02 Rohrbefestigung
03.02
Rohrbefestigung
03.03 Dämmung
03.03
Dämmung
03.04 Armaturen/Schränke/Inbetriebnahme/Abnahme
03.04
Armaturen/Schränke/Inbetriebnahme/Abnahme
04 Sonst. Einbauten
04
Sonst. Einbauten
04.01 Feuerlöscher
04.01
Feuerlöscher
05 Sonstiges
05
Sonstiges
Informationssicherheit
Bevor an einem Arbeitstag mit einem mobilen Computer des Auftragnehmers auf Computersysteme der US-Armee, einschließlich Leittechnik, Steuerungen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen und ähnlichem zugegriffen werden darf, muss der Auftragnehmer diesen mobilen Computer mit einem aktuellen Virenschutzprogramm scannen. Wenn der Datenaustausch mittels Datenträger stattfindet, so ist dieser Datenträger zusätzlich zu scannen. Erlaubt sind alle Virenschutzprogramme mit mindestens täglichem Datenupdate außer Programme der Firmen Triconex und Kaspersky.
Die positiven Testergebnisse sind zu dokumentieren (kein Virenfund) und dem COR schriftlich, mit Angabe des Virenscanners, mitzuteilen. Erst danach darf der mobile Computer an diesem Arbeitstag verwendet werden.
Stichproben zur Überprüfung des Virenschutzes durch den Auftraggeber können jederzeit durchgeführt werden.
Diese Leistungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Der Aufwand dafür ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Informationssicherheit
05.01 Übergreifende Inbetriebnahmen, Abnahmen, Prüfungen
05.01
Übergreifende Inbetriebnahmen, Abnahmen, Prüfungen
05.02 Dokumentation
05.02
Dokumentation