Fenster und Türen
GOE35 Offenbach
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Es gilt die VOB in ihrer neuesten Fassung. Vorrangig vor ATV VOB gelten die allgemeinen, besonderen und technischen Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses. Die Verständigung auf der Baustelle hat in Deutsch zu erfolgen, d. h. die Baustellensprache ist deutsch. Eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B Ziffer 4 wird vereinbart. Die Gewährleistungszeit (Verjährungsfrist für Mängelansprüche) beträgt 66 Monate ab der Abnahme. Auf die Dauer der Gewährleistungszeit wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten, jedoch mindestens 500,00 EUR. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet den Einbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Die Gewährleistungszeit auf das verlegte Material des Foliendaches beträgt zehn Jahre. Von den Abschlags- bzw. der Schlussrechnung werden 0,5 % für die Bauwesenversicherung, 0,6 % für Baustrom, -wasser und Sanitär sowie 0,4 % für die Bauendreinigung in Abzug gebracht; ohne konkreten Nachweis. Die Leistungen sind inkl. aller Nebenarbeiten komplett und schlüsselfertig anzubieten. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen und besondere Leistungen berücksichtigt und einkalkuliert. Der Auftraggeber ist berechtigt von fälligen Rechnungen / Zahlungen 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 12 Arbeitstagen in Abzug zu bringen. Diese Regelung gilt auch für Nachträge, Einbehalte, Anzahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Das Recht auf Skonto bleibt auch dann bestehen, wenn eine einzelne Rate nicht innerhalb der Skontofrist bezahlt wird. Entscheidend ist der Tag der Leistungshandlung (z. B. der Vornahme der Überweisung oder der Tag der Absendung eines Schecks). Das Skonto wird bezogen auf die Höhe der tatsächlich fälligen Zahlung. Eine vollständige Zahlung der jeweiligen Rechnung ist für den Skontoabzug nicht Voraussetzung. Auch setzt der Skontoabzug auf die Schlusszahlung nicht voraus, dass zuvor alle Abschlagszahlungen binnen der Skontofrist geleistet wurden. Für ein Baustellenschild wird anteilig ein Betrag von netto 150,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt bzw. von der Schlussrechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Eigene Bauschilder sind nicht zulässig. Bauschutt sowie alle vom Auftragnehmer herrührenden Abfälle sind mindestens einmal wöchentlich oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu sammeln und unverzüglich abzufahren. Beseitigung von kleineren Verschmutzungen anderer Gewerke an fertig gestellten Flächen sind in den Einheitspreisen enthalten. Unbestimmte Fristen gemäß VOB/B § 5 Als unverzügliche Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 3, wird 1 Werktag vereinbart. (- 1. Aufforderung/Kapazitätsverstärkung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden 5 Werktage vereinbart. (- 2. Aufforderung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden bei Vollendungsverzug 5 Werktage, abzüglich der bereits geleisteten Arbeitstage, vereinbart. Mängel vor der Abnahme und Mängel nach der Abnahme. Als angemessene Frist nach VOB/B § 4, Ziffer 7 sowie VOB/B § 13, Ziffer 5, Punkt 2, werden maximal 5 Werktage zugestanden. (Beseitigung, Auftragsentzug gemäß VOB/B § 8, Ziffer 3). Kosten, die dem Auftraggeber durch die Mängelbeseitigung und deren Überwachung entstehen, sind durch den jeweiligen Auftragnehmer zu tragen. Sollte der Auftragnehmer im Einzelfall eine längere Frist zu Punkt 11 und 12 benötigen, hat er innerhalb von    24 Stunden die Gründe darzulegen, sofern diese dem Auftraggeber nicht offenkundig sind. In diesem Fall hat er auch die zusätzlich benötigte Anzahl von Werktagen anzuzeigen. Baustoffe, Richtlinien, Einbauvorschriften Muster, Probestücke, Prüf- und Gütezeugnisse liefert der Bieter nach Aufforderung kostenlos. Behördliche, behördenähnliche, TÜV, berufsgenossenschaftliche Auflagen und Abnahmen hat der Bieter auf seine Kosten zu betreiben und zu erfüllen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet 14 Werktage vor Arbeitsbeginn die Herstellervorschriften für die bei Ihm zum Einsatz kommenden Materialien und Verfahren sowie die derzeit gültigen DIN-Vorschriften für sein Gewerk dem Auftraggeber einfach zur Verfügung zu stellen. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Es sind die derzeit gültigen DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik und die technischen Richtlinien der Hersteller einzuhalten. Der AN hat den Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von € 2.000.000,- für Personenschäden und   € 1.000.000,- für sonstige Schäden vor Auftragserteilung zu erbringen. Der AN hat nachzuweisen, dass in seiner Haftpflichtversicherung kein Ausschluss für Bearbeitungsschäden enthalten ist. Liegt der Nachweis einer Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung vor, ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Mindestlohn Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn rechtzeitig und vollständig zu zahlen. Um dem Auftraggeber eine Kontrolle über seine gesetzlich entstehende Haftung zu geben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber ohne Aufforderung die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns durch Vorlage von monatlichen Zahlungsbelegen und Stundennachweisen zu belegen. Diese Nachweispflicht gilt für den Auftragnehmer auch für Zahlungen seiner Subunternehmer an deren Arbeitnehmer, sowie weiterer Sub-Subunternehmer an deren jeweilige Arbeitnehmer. Wird der Auftraggeber von Arbeitnehmern des Auftragnehmers oder Arbeitnehmern von Subunternehmern des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG als Bürge in Anspruch genommen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber von jeder Inanspruchnahme gleich ob berechtigt oder nicht durch Zahlung frei zu stellen. Leistet der Auftraggeber auf eine Inanspruchnahme durch einen Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder eines Subunternehmers des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG, so ist der Auftraggeber, unabhängig von der Berechtigung der Forderung und einem Verschulden, zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet. Wird der Auftraggeber aus einer vorbezeichneten Forderung gerichtlich in Anspruch genommen, hat der Auftragnehmer alle für den Rechtsstreit erforderlichen und sachdienlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die für den Auftraggeber entstehenden Kosten des Rechtsstreits sowie jeden darüber hinaus gehenden Schaden verschuldensunabhängig zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber darüber hinaus verpflichtet, seinen Subunternehmern die gleichen Verpflichtungen, inklusive dieser Weitergabeverpflichtung an weitere Subunternehmer, aufzuerlegen. Revisionsunterlagen, Bestandspläne in digitaler Form (dwg / dxf-Datei), Dokumentation, etc. sind einfach spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen. Die fehlende Vorlage dieser Unterlagen berechtigt den Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme. Als Kalkulationsgrundlage für den Auftragnehmer dient die Leistungsbeschreibung und die beiliegenden Planunterlagen. Leistungen, die nicht beschrieben oder dargestellt sind, welche aber zur Durchführung und Herstellung einer kompletten, fachgerechten, funktionsfähigen Leistung gehören, sind schriftlich im Angebot aufzuführen und mit in das Angebot einzukalkulieren. Die Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b EStG ist spätestens mit der ersten Rechnung einzureichen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Abzug hierfür vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen gestellt werden, damit die Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Hier ist insbesondere auf den notwendigen Rechnungsinhalt zu achten: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Name und Anschrift des Leistungsempfängers Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum der Rechnung Fortlaufende Rechnungsnummer Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistung Aufschlüsselung des Entgelts nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (wie z. B. Rabatt-, Nachlass-, Skontovereinbarung, etc.) Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung Bei Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen sind die Abschlagsrechnungen /-zahlungen zu vermerken Bezüglich eventueller Skonto- / Nachlassvereinbarung bitten wir Sie der Einfachheit halber diesen Satz auf allen Abschlags- und Schlussrechnung auszuweisen: „Bezüglich Nachlass sowie Skonto siehe Nachlass- bzw. Skontovereinbarung im Auftrag vom …………….. sowie Verhandlungsprotokoll vom …………..“ Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 Absatz 4 UStG entsprechen, müssen wir zurückschicken.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
BESONDERE VORBEMERKUNGEN BESONDERE VORBEMERKUNGEN 1.Objektbeschreibung: Das Vorhaben liegt in der Goerdelerstraße 35 in Offenbach. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten, bestehend aus ein viergeschössigen Wohnhaus mit Flachdach und Untergschoss. Die Gewerbeeinheiten werden umgebaut. Die Bäckerei wird vergrößert, während die zweite Einheit (Büro Rimac) verkleinert wird. 2. Planunterlagen: Der Ausschreibung liegen folgende Planunterlagen bei: 3. Abrechnung: Die Abschlagsrechnungen sind kumuliert, d.h. fortlaufend zu stellen. Der gesamte ausgeführte Leistungsumfang ab Baubeginn ist prüfbar aufzulisten. 4. Sonstiges Liefern, vorhalten und betreiben Abrissgerätschaften, Gerüste, Absturzsicherungen, Sicherungseinrichtungen und Sicherungsmaßnahmen, Deponiekosten, Entsorgungskosten, Versicherungen, Gebühren, behördliche Anzeigen, Arbeitspläne, Maschinen usw. die zur Erfüllung der geschuldeten Leistung und funktionalen Weiterverwertung des Grundstücks benötigt werden sind in die Pauschale einzukalkulieren. Dem Unternehmer sind die geltenden Vorschriften, Richtlinien wie TRGS bekannt und verfährt bzw. beachtet diese. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnung für das Land Hessen (BauO Hessen) sowie alle relevanten Richtlinien und Verordnungen in der letzt gültigen Fassung sind einzuhalten. Dem Bieter ist es freigestellt, in Rücksprache mit dem Auftraggeber, jegliche Untersuchungen oder Materialbeprobungen auf seine Kosten durchzuführen. Des Weiteren besteht jederzeit die Möglichkeit, in Absprache mit dem AG das Objekt zu besichtigen um Unklarheiten über den Leistungsumfang auszuschließen. Baustelleneinrichtung, Hubgeräte, Gerüste, Absturzsicherungen und sonstige Maschinen für die Montage vor Ort sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die gesetzlichen Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die Bauordnung für das betreffende Bundesland der Baumaßnahme und ihre Verordnungen sind einzuhalten.
BESONDERE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU JALOUSIEARBEITEN - DIN 18358 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU JALOUSIEARBEITEN - DIN 18358 Konstruktionszeichnungen und Werkstattpläne sind vom AN mit allen Anschlüssen (Details) anzufertigen, in prüffähiger Form, zweifach und rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. Die statisch ausreichende Bemessung sämtlicher Konstruktionen und Profilquerschnitte übernimmt der Auftragnehmer. Die Maße sind vor Montage am Bau zu überprüfen. Der AN hat den Auftraggeber auf die für die angebotenen Fabrikate erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen und gegebenenfalls Detailzeichnungen zu übergeben. Die Leichtmetall-Jalousetten müssen bis annähernd 180° verstellbar sein und im geschlossenem. Zustand einander ausreichend überdecken. Speziallegierte Alu-Lamellen müssen hochflexibel und im Querprofil leicht gewölbt sein. Bei formveränderter Beanspruchung müssen sie in die ursprüngliche Form zurückfedern. Die Lamellen sind durch einen Überzug aus lichtbeständigem Einbrennlack gegen Korrosion zu schützen. Die Schienen, Führungs- und Getriebeteile bestehen aus nichtkorrodierenden Stoffen oder müssen ebenfalls gegen Korrosion dauerhaft geschützt sein. Zur Aufnahme des Lamellenpaketes auf die gesamte Jalousettenlänge sind bei freier Montage vor der Wand Alublech-Abdeckkassetten aus Winkelblech mit zwei seitlichen, wasserdichten Böden zu montieren, bei Montage am Fenstersturz zwischen den Leibungen eine Alublech-Winkelblende. Die Jalousiekästen sind so breit zu fertigen, dass sie die Rohbauöffnungen komplett abdecken. Kastenbereiche ohne Raffstores sind von unten mit einer Blende zu verschließen. Alle verwendeten Stoffe und Bauteile müssen dem Verwendungszweck auf Dauer entsprechen.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU JALOUSIEARBEITEN - DIN 18358
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU VERGLASUNGSARBEITEN - DIN 18361 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU VERGLASUNGSARBEITEN - DIN 18361 Für die Ausführung sind das Leistungsverzeichnis sowie die Ausführungspläne zu beachten. Konstruktionszeichnungen und Werkstattpläne sind vom AN von allen Anschlüssen zu fertigen und in prüffähiger Form zweifach vor Ausführung vorzulegen. Die statisch ausreichende Bemessung sämtlicher Konstruktionen und Profilquerschnitte übernimmt der AN. Die Aufteilung und Größe der Fenster ist aus den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. Die Maße sind vor Montage am Bau zu überprüfen. Der AN hat den Auftragnehmer auf die für die angebotenen Fabrikate erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen und gegebenenfalls Detailzeichnungen zu übergeben. Die Außenfensterbänke sind mit Flatterhaken, Dichtungsband, Antidröhnbeschichtung und seitlichen Endkappen auszuführen. Die Außenfensterbänke sind mit einem Fassadenüberstand von 3 cm - 4 cm auszuführen. Alle Außenfensterbänke in Aluminium pulverbeschichtet. Farbton nach Wahl des Auftraggebers mit fachgerechten seitlichen Abschlüssen. Vor Ausführung sind Materialproben und Muster kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Als K-Wert für die Verglasung muss ein Wert von 0,95 W/m²K mindestens erzielt werden. Die Aluminium-Fenster werden nach den statischen Erfordernissen mit thermisch, getrennten Profilen ausgeführt (Rahmengruppe 1,0). Die Auslegung der Gesamtkonstruktion hat so zu erfolgen, dass Dehnungen ohne Knackgeräusche aufgenommen werden können. Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten die EnEV, neueste Fassung sowie die EN 1264-4, neueste Fassung. Einbau der Fensterelemente erfolgt nach der RAL-Montage-Richtlinie. Die umlaufenden Anschlussfugen sind zu dämmen und innen und außen mit überstreichfähigem Material entsprechend den Herstellervorschriften zu versiegeln oder zu verleisten. Bei nicht oberflächenfertigen Fensterlaibungen wird zusätzlich eine Windfolie umlaufend angebracht. Die Regeln nach TRAV (Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen) in ihrer neuesten Fassung sind zu beachten und umzusetzen, sollte es erforderlich sein. Der Nachweis hierfür ist zu erbringen. Für die Anforderungen an den Schallschutz gelten die DIN 4109 und die ergänzenden Bestimmungen nach VDT 2719. Sämtliche Elemente einschl. Sonnenschutzkästen müssen mindestens der Schallschutzklasse II entsprechen. Bei außen liegenden Sanitärräumen Ornament- oder Milchglas nach Wahl des AG vorzusehen. Die in diesem Leistungsverzeichnis angegebenen Gesamthöhen und Gesamtbreiten sind Rohbaumaße. Die Montage der Fenstergriffe erfolgt erst kurz vor Übergabe des Gebäudes. Während der Bauzeit sind provisorische Griffe zu montieren und vorzuhalten Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: sämtliche Stahlteile feuerverzinkt Kipp-Hebel-Beschläge und Stangengetriebe bei Oberlichtöffnung Erforderliche Toleranz- und Ausgleichsprofile, sämtliche Deckprofile Leistung incl. sämtlicher Befestigungsteile und Befestigungselemente; im atmosphärischen Bereich aus Edelstahl (V4A-Stahl). sämtliche Dichtungsprofile in APTK, eckvulkanisiert, ohne Unterbrechung der Beschlagteile. keine sichtbaren Verschraubungen der Konstruktionen. sämtliche Unterlegungen mit geeigneten Materialien (kein Bitumenanstrich) sämtliche Glasfalze hinterlüftet waagrechte Blendrahmen entwässert mit mind. 2 Ablauföffnungen (Abdeckkappen im Farbton der Fensterprofile) pro Fensterflügel. sämtliche Anschlüsse, Abschlüsse, Durchdringungen etc. Öffnungsbegrenzer bei allen Drehflügeln Pfostenelemente im Bereich von anschließenden Gipskartonwänden sind so breit auszuführen, dass der Anschluss einer 10cm Breiten Wand möglich ist. Fenster, die als Rettungsweg dienen, müssen im Lichten mindestens die Größe 0,90 m x 0,90 m haben. Sie von Innen ohne Hilfsmittel vollständig zu öffnen sein. Die Unterkante der lichten Öffnung darf nicht mehr als 1,20 m über dem Fußboden liegen
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZU VERGLASUNGSARBEITEN - DIN 18361
01 Fenster
01
Fenster
01.__.0010 Fensterelement, 3-teilig, 1,61 m x 1,94 m, Gewerbe Fensterelement aus Kunststoff, 3-teilig. Einflügeliges Fenster Dreh/Kipp mit zwei Festverglasungen Oberlicht: 1 Stück, Festverglasung Unterteil: 1 Stück Festverglasung, 1 Stück Dreh/Kipp Flügel Einbauort : Erdgeschoss, Richtung Innenhof Elementmaß b/h = 1,61/1,94 m, Lichtes Öffnungsmaß b/h: ca. 0,75/ 1,20 m Gewändeanschluss : Mauerwerk, Stahlbeton Element aus Hohlkammerprofil mit innerer Stahlrohrverstärkung, mit doppelter Lippendichtung sowie Ausfüllen der Fugen zwischen Rahmen und angrenzenden Bauteilen. Anschlussfuge zwischen Fenster und Leibung mit vorkomprimiertem Fugendichtband. Farbe Rahmen und Flügel: weiß, wie Fenster im Bestand Vorgefertigt mit Nut für äußere Fensterbank: Aluminium, pulverbeschichtet, in gesonderter Position Innere Fensterbank: Schichtstoff, in gesonderter Position. Beschläge: greenteQ Fenstergriff FG31.AL aus Aluminium - können bauseits zur Verfügung gestellt werden. Einhandbedienung, Drehkippbeschlag. Geforderte Baustoffklasse: B 1 Einbruchhemmung: RC 2 Beanspruchung gem. DIN 1055-4: B2-4A-2 Verglasung: Wärmeschutzverglasung, 3-scheibig, Floatglas Uw (Glas + Rahmen): 0,79 W/(m²K) Fabrikat: Veka SOFTLINE 82 MD oder gleichwertig
01.__.0010
Fensterelement, 3-teilig, 1,61 m x 1,94 m, Gewerbe
1,00
St
02 Glas-Alu-Elemente
02
Glas-Alu-Elemente
02.__.0010 Ausbau und Entsorgung Stahltür Ausbau einer Stahltür im EG inkl. Entsorgung.
02.__.0010
Ausbau und Entsorgung Stahltür
1,00
St
02.__.0020 Außentürelement, Aluminium/Glas, 1-flügelig, 1,16/2,135 m Drehtür mit Anschlagfalz als Rahmentür aus Aluminium mit Verglasung, flächenbündig in Öffnung der Außenwand. Die Konstruktion ist aus Alu-Rohrrahmenprofilen, beschichtet, mit Unterbrechung der Wärmebrücken, herzustellen. Schwelle mit Ablaufdichtung und Bodeneinstandsprofil, abschraubbar.Türfüllung mit VSG-Klarglas. Oberflächenfarbe: weiß Panikbeschlag nach DIN EN 179, Panikfunktion E, vorgerüstet für PZ Schloss, Alubändern zweiteilig, dreidimensional verstellbar, Drücker Innenseite: Edelstahl, Fabrikat Hoppe, Typ Amsterdam. Außenseite: Edelstahl Bügelgriff, Stangenform, Gerade Form Fabrikat Hoppe, Länge: 1800 mm Stichmaß: 1300 mm Durchmesser: 30 mm Obentürenschließer als Gleitschienenschließer, Öffnungsbegrenzer zum Schutz von Tür und WDVS, inkl. elektronischen Türöffner Leistung einschl. Füllen der Fugen zwischen Rahmen und angrenzenden Bauteilen. (RAL Montage) Befestigungsuntergrund: Mauerwerk Einbauort: Gebäudezugang Gewerbe Erdgeschoss Anforderungen: Wärmeschutz : 0,79 W/mK Klimaklasse : III Schallschutz Rw : 34 dB Einbruchhemmung : RC 2 Schlagrichtung : DIN L Oberfläche: pulverbeschichtet Farbe : Standardfarbe Hersteller, weiß, RAL 9016 Ausführungsklasse: EXC 2 Tür: 1-flügelig Rohbaumaß: 1,18/2,15 m Türmaß: 1,16/2,135 m Nach Auftragserteilung ist vor Ort ein Aufmaß zu nehmen.
02.__.0020
Außentürelement, Aluminium/Glas, 1-flügelig, 1,16/2,135 m
1,00
St
02.__.0030 Obentürschließer, Aluglastür, Gleitschiene *** für Vorposition *** Obentürschließer mit hydraulisch kontrolliert einstellbarer Öffnungsdämpfung, als Gleitschienen-Türschließer an Aluglastür für Gewerbe.
02.__.0030
Obentürschließer, Aluglastür, Gleitschiene
1,00
St
03 Stahlblechtür
03
Stahlblechtür
03.__.0010 Ausbau und Entsorgung Stahltür Ausbau einer doppelflügligen Stahltür im EG inkl. Entsorgung. Das Oberlicht bleibt erhalten.
03.__.0010
Ausbau und Entsorgung Stahltür
1,00
St
03.__.0020 Austausch Stahlblechtür T0-2, 2300/2470 mm, Blockzarge, Anlieferung Bäckerei Stahlblech-Innentür als Drehtür, 2-flügelig, Türblatt aus verzinktem Stahlblech, dreiseitig gefälzt inkl. Schloss, Bänder und Drückergarnitur sowie Zarge mit Dichtung, Absenkabdichtung und Edelstahlschwelle. Klassifizierung: Mehrzwecktür - Anlieferung, tägliche Nutzung Teilung: mittig Schlagrichtung: Gehflügel DIN R Befestigungsuntergrund: Stahlbeton Montagezubehör: Laschenbefestigung (Dübelmontage) Anforderungen: Einbruchschutz: RC2 Wärmeschutz : 0,79 W/mK Klimaklasse : III Feuerwiderstandsklasse: T0 Türblatt Blechdicke: ca. 1,5 mm Türblattdicke: ca. 55 mm (Dünnfalztür) Oberfläche mit Zarge: verzinkt mit Grundierung Farbe: verzinkt mit Grundierung, grau Beschläge Drückergarnitur: Aluminium mit Kurzschild Bedarfsflügel Verriegelung: Falztreibriegel Fallen-Riegelschloss: für Profilzylinder Bänder: 2-teiliges Konstruktionsband mit Kugellager, verzinkt Zarge Ausführung: Blockzarge für Maulweite bis 200 mm Blechdicke: 1,5 mm, gefälzt Oberfläche: verzinkt mit Grundierung, grau Korrosivitätskategorie: C3 Schutzdauerklasse: VH Baurichtmaß: 2300/2470 mm Schwelle Edelstahlschwelle, ebenerdig, auf Höhe Lichtgitter angepasst, Absenkabdichtung zum Schutz der Bäckerei vor Ungeziefer montieren
03.__.0020
Austausch Stahlblechtür T0-2, 2300/2470 mm, Blockzarge, Anlieferung Bäckerei
1,00
St
03.__.0030 Abdeckwinkel; Stahltür zu Oberlicht Abdeckwinkel als Blende zwischen Oberlicht Bestand und Doppelflügelige Stahltür, um Versatz zwischen den Elementen von ca. 3-4 cm zu überdecken. Material: Kunststoff in weiß, durchgehend verklebt Länge: = 2,30 m Tiefe: nach Aufmaß; ca. 8 cm
03.__.0030
Abdeckwinkel; Stahltür zu Oberlicht
1,00
St
04 Fensterbänke
04
Fensterbänke
04.__.0010 Fensterbank außen, Alu-pulverbeschichtet, 1700 mm Fensterbank für außen, mit angeschweißten seitlichen Aufkantungen für Mauerwerk- oder Putzanschluss, bzw. an WDVS. Antidröhnstreifen, abziehbarer Schutzfolie, Anschraubsteg 25 mm, mit Fensterbankabdichtung aus APTK, seitlicher und unterer elastischer Abdichtung auf Polysulfidbasis, Verankerung mit unterseitig eingerasteten, verstellbaren Befestigungswinkeln in dem erforderlichen Abstand, mit unterseitiger Ausschäumung zum Mauerwerk. Material: Alumionium, stranggepresst Farbe: weiß, pulverbeschichtet RAL 9016 Dicke: 2 mm Länge: ca. 1700 mm Ausladung inkl. Überstand: 320 mm
04.__.0010
Fensterbank außen, Alu-pulverbeschichtet, 1700 mm
1,00
St
04.__.0020 Fensterbank innen, Schichtstoffplatten, Werzalit, Länge 1680 mm, Werzalit Fensterbank für innen, aus Hochdruck-Schichtstoffplatte, Werzalit, wasser- und hitzebeständig, verleimt auf Spanplatte, mit Kantenrundung und Blende; Stirnseiten beschichtet Befestigung auf Mauerwerk, in die vorbereitete Fuge des Fensterprofils. Die Fensterbank ist an die tatsächliche Breite der bestehenden Aussparung vor Ort anzupassen Farbe: weiß Blendenhöhe: ca. 35 mm Plattendicke: ca. 20 mm Breite: ca. 280 mm Länge (lichtes Öffnungsmaß): 1680 mm Überstand innenseitig: ca. 30 mm
04.__.0020
Fensterbank innen, Schichtstoffplatten, Werzalit, Länge 1680 mm, Werzalit
1,00
St
05 Sonstiges - Umbauten
05
Sonstiges - Umbauten
05.__.0010 Umbau Schaufensteranlage - Ausbau Tür Umbau einer 8-teiligen Schaufensteranlage mit Tür zu einem reinen Schaufenster ohne Tür. Kenndaten: Rahmenprofil: Veka SOFTLINE 82 MD Ausbau der vorhanden Tür inkl. des zugehörigen Profils und Einbau eines neuen Rahmens mit einer Glasscheibe, annähernd ähnlich den übrigen Rahmenprofilen. Ggf. kann die vorhandene Glasscheibe wiederverwendet werden. Uw-Wert: 0,79 W/(m²K) Elementmaß b/h = ca. X/X m Das Ausgebaute Rahmenprofil und die Tür; ggf. auch die Scheibe sind zu entsorgen.
05.__.0010
Umbau Schaufensteranlage - Ausbau Tür
1,00
St
05.__.0020 Bodentürstopper, Aluminium silberfarbig Bodentürstopper mit seitlichem Gummipuffer, einschl. Befestigungsmaterial, am Boden befestigen. Material: Aluminium, silberfarbig Höhe: 52 mm Durchmesser: 39 mm Montageort: Anlieferung, an doppelflügelige Tür - Anlieferung
05.__.0020
Bodentürstopper, Aluminium silberfarbig
3,00
St
05.__.0030 Adichtung Bestandsfenster mit Abdichtband und Bauschaum Nachträgliche Abdichtung der bestehenden Fenster mittels Abdichtband im Bodenbereich. Vor der innenseitigen Montage des Abdichtbandes ist der Spalt zwischen Bodenplatte und Fenster mit geeigneten Bauschaum zu verschließen.
05.__.0030
Adichtung Bestandsfenster mit Abdichtband und Bauschaum
10,00
m
05.__.0040 Fliegengitter, liefern und montieren Liefern und montieren zweiter Fliegengitter nach Aufmaß: Größen: - ca. 70 x 230 cm - ca. 70 x 236 cm für Oberlichter Bäckerei
05.__.0040
Fliegengitter, liefern und montieren
E
2,00
St
05.__.0050 Stundensatz Vorarbeiter, Tischler Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter
05.__.0050
Stundensatz Vorarbeiter, Tischler
E
5,00
h