Tischlerarbeiten
GLS Gemeinschaftsbank eG Um- und Anbau Kindertagesstätte
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Leistungsverzeichnis L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Gewerk:  Tischlerarbeiten Bauvorhaben: Kindertagesstätte Christstraße 44789 Bochum, Christstraße 5-7 Auftraggeber: GLS Gemeinschaftsbank eG 44789 Bochum, Christstraße 9 Vergabeverfahren: Freihändige Vergabe Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber. Der Unterzeichnende erbietet sich nach genauer Prüfung der vertraglichen Verhältnisse  sowie der Anerkennung aller Vertragsbestandteile den Vertragsgegenstand zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen auszuführen. Angebotssumme ohne Ust.: _________________ EUR zzgl. Umsatzsteuer z.Zt. 19% _________________ EUR Angebotssumme mit Ust.: _________________ EUR Nachlass ohne Bedingung: _________________ % ____________________________________________________ Datum, Name des Bieters in Textform
Deckblatt Leistungsverzeichnis
Baubeschreibung Bauvorhaben Die GLS Bank Bochum plant an Ihrem Hauptstandort in Bochum Christstraße 7 die Errichtung einer zweizügigen Kindertageseinrichtung. Hierfür sind folgende Maßnahmen geplant: - Anbau an den Bestand als 2-geschossiges Gebäude in Holzbauweise (Nutzung EG Kita, OG Bürofläche); - Entkernung, Umbau und Umnutzung eines Teiles des Bestandsgebäudes von Nutzung Büro zu Kita; - Anbau eines Aufzuges an das Bestandsgebäudes über alle Geschosse in massiv gebautem Schacht; - Kleinere Anpassungen im Bestand im Bereich von Aufzug und Anbau auch in anderen Geschossen; - Abdichtung und Dämmung erdberührter Außenwände des Bestandsgebäudes im Umfeld des Anbaus. Der Anbau gründet sich auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte mit unterseitiger Dämmung aus Schaumglasschotter. Der tragende und aussteifende Holzbau ist feuerbeständig als heißbemessener Holzskelettbau mit eingestellten, nichttragenden Außenwänden in Holztafelbauweise feuerhemmend geplant. Die gerundeten Teile der Außenwände sind abweichend über Bekleidungen in feuerbeständig qualifiziert. Die Decke ist als heißbemessene Holz-Beton-Verbunddecke mit holzsichtiger, akustisch wirksamer Untersicht vorgesehen. Die Warmdachkonstruktion erhält eine extensive Begründung. Alle Außenfenster sind als Holzfenster, die Außentüren als Holzrahmentüren vorgesehen. Der nichttragende Ausbau erfolgt als Holzständer-Trockenbau im Anbau und als Metallständer-Trockenbau im Bestand. Der Boden ist ein Heizestrich mit unterschiedlichen Oberbodenbelägen. Leistungsumfang des Auftragnehmers Durch den Auftragnehmer sind alle Arbeiten am Neubau (Anbau) Dachabdichtung und Dachbegrünung auszuführen. Der Holzbau teilt sich dabei in eine vorrangig herzustellende tragende Konstruktion aus Stützen und Trägern aus Holz sowie Holz-Beton-Verbunddecken, ergänzt durch einzelne tragende Außenwandelemente in Holzrahmenbauweise. Hierauf ist zunächst die Dachabdichtung aufzubringen, um die weiteren Leistungen vor Witterung zu schützen. Zufahrt / Lagerflächen Die Baustelle befindet in einem dichten innerstädtischen Wohngebiet. Die Zufahrt erfolgt von der Königsallee über Christstraße oder Hugo-Schultz-Straße in die Saladin-Schmitt-Straße, die alle einen Straßenquerschnitt typischer Wohnstraßen mit beidseitigen Parkplätzen aufweisen; entgegenkommende Fahrzeuge müssen regelmäßig ausweichen. Die Erschwernisse für größere Materialtransporte und Fahrzeuge sind daher zu im Vorfeld prüfen und zu berücksichtigen. Anlieferungen sind über die Zufahrt Ecke Saladin-Schmitt-Straße / Hugo-Schultz-Straße durchzuführen. Zu beachten ist, dass die Kreuzung Hugo-Schulz-Straße / Stolzestraße absehbar längerfristig für Kanalarbeiten gesperrt ist. Der Baustellenbereich innerhalb des Bauzauns weist je nach Baufortschritt nur in begrenztem Umfang Lagerflächen aus. Lagerungen außerhalb des Baustellenbereiches sind unzulässig. Für das Parken von Mitarbeiterautos sind Parkplätze außerhalb des Baustellenbereichs zu nutzen, hierfür bietet der Baustellenbereich keinen Platz. Innerhalb des Baustellenbereichs dürfen nur Fahrzeuge mit Material und Werkzeugen über längere Zeiträume abgestellt werden; diese sind auf Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers unverzüglich umzusetzen oder nach Erfordernis aus dem Baustellenbereich zu entfernen. Im Baustellenbereich ist eine Feuerwehraufstellfläche dauerhaft freizuhalten.
Baubeschreibung
Hinweis Materialtransporte Hinweis Materialtransporte Alle Materialtransporte führen durch Tür- und Fensteröffnungen sowie durch Räume des Gebäudes entsprechend dem Baufortschritt. Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich anhand der beiliegenden Zeichnungen oder durch Ortsbesichtigung für ihn sinnvolle Transportwege auszuwählen und den Transportaufwand und erforderliche Geräte, Hilfsmittel u.ä. dafür einzukalkulieren. Eine bauseitige Transportmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Dies gilt insbesondere auch für Kräne und vergleichbare Hebezeuge.
Hinweis Materialtransporte
Bautagesberichte / Fachbauleitung AN / Baubesprechung Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und spätestens am folgenden Werktag dem Auftraggeber sowie zusätzlich dessen Bauleitung in Textform (z.B. per eMail - ausdrücklich nicht über Messenger-Dienste) zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, wie z.B. Zahl der Mitarbeiter vor Ort, Arbeitszeit, erbrachte Leistungen, wesentliche Änderungen/zusätzliche Leistungen gegenüber dem Vertrag, relevante Wetterdaten und sonstige besondere Vorkommnisse. Fachbauleitung des Auftragnehmers Umgehend nach Auftragserteilung sind durch den Auftragnehmer dem Auftraggeber und dessen Bauleitung (Objektüberwachung) als qualifizierte und erfahrende Ansprechpersonen eine Fachbauleitung sowie eine Stellvertretung in Textform zu benennen (Fachbauleitererklärung), die für die Leistungen des Auftragnehmers die Fachbauleitung nach Landesbauordnung, die ständige Koordinierung der eigenen Arbeitnehmer vor Ort und die eigenverantwortlichen Absprachen mit den anderen am Projekt Beteiligten wahrnehmen. Jeder Wechsel von Fachbauleitung oder Stellvertretung ist dem Auftraggeber umgehend in Textform anzuzeigen. Fachbauleitung und Stellvertretung müssen deutsch sprechen und in fachlichen Fragen zur Ausführung entscheidungsbefugt sein. Regelmäßige Baubesprechungen Die Fachbauleitung oder seine Stellvertretung sind zur Teilnahme an den allgemeinen Baubesprechungen verpflichtet. Alle Leistungen zur Fachbauleitung, zur Teilnahme an den Baubesprechungen, deren Vor- und Nachbereitungen sowie zu erforderliche Wegezeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Bautagesberichte / Fachbauleitung AN / Baubesprechung
Bauvorbereitende Leistungen Bauvorbereitende Leistungen des Auftragnehmers nach Auftragserteilung Die nachbeschriebenen Leistungen sind vom Auftragnehmer innerhalb der jeweils angegebenen Fristen zu erbringen. Die geforderten Angaben und Unterlagen sind wichtige Voraussetzungen für die beteiligten Planer und Bauüberwacher und dienen insbesondere zur Abstimmung zwischen den beteiligten Gewerken. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu übergeben. Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Grundlagen für die Ausführung und die vom Auftragnehmer vorzulegenden Unterlagen Vom Auftraggeber bzw. von dessen Planern werden Zeichnungen als Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Details sowie auch weitere Dokumente (Leistungsbeschreibungen, Terminpläne u.ä.) zur Baumaßnahme zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind Grundlage für die vorliegende Ausschreibung, für die Ausführung der Leistungen selbst sowie für alle vom Auftragnehmer vorzulegenden Unterlagen. Auf wesentliche Abweichungen seiner Unterlagen und seiner Leistungen zu diesen Grundlagen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber (nach Auftragserteilung dessen Bauleitung) rechtzeitig und eindeutig hinzuweisen. Der Ausführung selbst dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Für alle nach Auftragserteilung übergebenen Unterlagen hat der Auftragnehmer den Erhalt in Textform zu bestätigen; bei Nutzung eines Datenraums erfolgt die Bestätigung durch personenbezogene Anmeldung im Datenraum. Montagekonzept / Terminplanung Vom Auftragnehmer ist ein Montagekonzept für seine Leistungen mit Terminangaben für die einzelnen Arbeitsschritte vorzulegen. Dieses ist vom Auftragnehmer mit der Bauleitung des Auftraggebers, dem SiGeKo und nach Erfordernis mit weiteren am Bau Beteiligten abzustimmen. Montagekonzept und Terminplanung sind bei Änderungen im Bauablauf auf Anforderung des Auftraggebers zu aktualisieren. Die vom Auftragnehmer eigenverantwortlich gewählten Arbeitsabläufe sind in die Einheitspreise einzurechnen, ebenso alle Leistungen zu Konzepterstellung und Terminplanung. Auf Anforderung des Auftraggebers ist das Montagekonzept vom Bieter/Auftragnehmer über wesentliche Leistungen bereits mit Angebotsabgabe (also vor Vertragsschluss) vorzulegen. Gefährdungsbeurteilung Vom Auftragnehmer sind die nach Arbeitsschutzgesetz zu erstellende Gefährdungsbeurteilung für seine Mitarbeiter und die daraus abgeleiteten von den Mitarbeitern unterzeichneten Arbeitsanweisungen der Bauleitung des Auftraggebers in Absprache mit dem SiGeKo zur Information vorzulegen. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Baustelleneinrichtungsplan Vom Auftragnehmer ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen und mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. In diesen Plan sind die einzelnen Baucontainer für Personal und Material sowie Lagerflächen und Standorte der benötigten Geräte einzutragen. Der Auftragnehmer hat in diesem Zusammenhang gewissenhafte Auskünfte über Einbauten im Boden wie Versorgungsleitungen, Kanäle und Kabel einzuholen und diese in den Baustelleneinrichtungsplan einzutragen. Der beigefügte Lageplan zur Baustelleneinrichtung dient ausschließlich der Lagebeschreibung und ersetzt nicht den o.g. eigenverantwortlich zu erstellenden Baustelleinrichtungsplan des Auftragnehmers. Alle Leistungen zum Baustelleneinrichtungsplan sind in die Einheitspreise einzurechnen. Verwendbarkeitsnachweise / Anwendbarkeitsnachweise Vom Auftragnehmer sind für alle zum Einsatz kommenden Baumaterialien und Bauprodukte die jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise (CE-Kennzeichen/Leistungserklärung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Prüfzeugnisse), für alle zum Einsatz kommenden Bauarten die jeweiligen Anwendbarkeitsnachweise (allgemeine Bauartgenehmigungen, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse für Bauarten) sowie ergänzend technische System-/Produktbeschreibungen, Einbauhinweise der Hersteller u.ä. geordnet an die Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben. Vor Begehungen zur Vorbereitung der Abnahme sind zur Ergänzung der Ver-/Anwendbarkeitsnachweise z.B. Fachunternehmererklärungen, Prüfberichte, Einbaudokumentationen, aktualisierte Zulassungen etc. der Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben. Alle Leistungen zu den Ver-/Anwendbarkeitsnachweisen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Bemusterungen Vom Auftragnehmer sind für alle eingesetzten sichtbaren Materialien und Oberflächen aussagefähige Muster anzufertigen und rechtzeitig dem Auftraggeber oder Architekten zur Kontrolle und Freigabe vorzulegen. Diese Arbeiten zur Bemusterung sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Angabe von Referenzfarben und -mustern erfolgt nach Farbangaben bzw. aus aktuellen Kollektionen der Hersteller oder nach marktgängigen Farbsystemen wie z.B. RAL oder NCS. Für alle Farbtonbereiche ist eine maximale Toleranz der Farben von Delta E max. 1,5 (entsprechend CIELab) gegenüber dem Urmuster bzw. der Referenzfarbe zulässig. Erstellte Muster sind vom Auftragnehmer bis zur Abnahme der betreffenden Leistung gemäß Anweisung des Auftraggebers oder dessen Bauleitung an geeigneter Stelle aufzubewahren oder zu übergeben.
Bauvorbereitende Leistungen
Allgemeine Regelungen Baustelle Baustelleneinrichtung für alle Gewerke / Leistungsgrenzen Der Auftraggeber stellt eine allgemeine Baustelleneinrichtung für alle Gewerke wie nachfolgend zur Verfügung. Abgrenzung des Baustellenbereichs Der Auftraggeber veranlasst die Abgrenzung des Baustellenbereichs durch Bauzäune mit Baustellentoren und ggf. den Einbau von Bautüren in der Gebäudehülle. Türen und Tore sind außerhalb der Arbeitszeiten verschlossen zu halten. Der Auftragnehmer hat sich zu vergewissern, ob er als letzter die Baustelle verlässt. Er hat in diesem Fall alle noch ungesicherten Türen und Tore zu verschließen. Versorgungsanschlüsse, Sanitärräume, Erste-Hilfe-Raum Toiletten-/Waschräume gemäß ArbStättV sowie Baustromverteiler, Bauwasseranschlüsse sowie eine provisorische Baubeleuchtung der Fluchtwege und Treppen werden durch den Auftraggeber unentgeltlich bereitgestellt. Ein Erste-Hilfe-Raum gemäß §6 ArbStättV bzw. entsprechend nutzbarerer Bereich wird durch den Auftraggeber in unmittelbarer Nähe zum Baustellenbereich zur Verfügung gestellt. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ("Umlagen") werden die jeweiligen Verbrauchskosten durch den Auftraggeber selbst getragen oder auf alle Auftragnehmer umgelegt. Lagerflächen Flächen für Materiallagerung, Geräte- und Baucontaineraufstellung innerhalb des Baustellenbereichs stehen dem Auftragnehmer nach den begrenzten Möglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Lagerflächen. Gerüste dürfen generell nicht als Lagerflächen benutzt werden. Lage und Abmessungen von Lagerflächen bedürfen der Zustimmung der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers in Textform. Lagerflächen befinden sich auf befestigtem und teilweise auch unbefestigtem Untergrund (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Informationen über maximal zulässige Nutzlasten von Lagerflächen und deren Zufahrten sind durch den Auftragnehmer eigenständig einzuholen. Baustoffe oder Bauteile, die ohne Absprache mit der Bauleitung des Auftraggebers gelagert wurden, sind auf Anordnung umgehend und ohne Kosten für den Auftraggeber umzulagern. Gerüste, Kräne etc. Durch den Auftraggeber für alle Gewerke zur Verfügung gestellte Gerüste können durch den Auftragnehmer unentgeltlich benutzt werden. Gerüststandorte bzw. vergleichbare bauseitige Maßnahmen sind im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt oder in den Beschreibungen der einzelnen Leistungen oder Gewerke ausdrücklich enthalten. Eigenmächtige Veränderungen oder Umbauten jeglicher Art am Gerüst sind dem Auftragnehmer untersagt und dürfen ausschließlich vom Gewerk Gerüstbau durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat sich mit dem Gewerk Gerüstbau eigenverantwortlich abzustimmen. Die Abstimmung ist zu dokumentieren und der Bauleitung des Auftraggebers zur Freigabe vorzulegen. Von anderen Gewerken gestellte weitere Gerüste, Kräne, Bauaufzüge u.ä. sind von den jeweiligen Gewerken zur Mitbenutzung, teilweise gegen Entgelt, zur Verfügung zu stellen. Eine Gewähr für die Nutzung wird vom Auftraggeber nicht übernommen. Meterrisse und weitere Messpunkte Der Auftraggeber veranlasst die Anbringung von einem Meterriss pro Geschoss an einer allgemein zugänglichen Stelle als +1,00m über OKFF (nicht Rohdecke) sowie von weiteren Messpunkten für zwei Hauptachsen je Geschoss (längs/quer). Jeder Auftragnehmer hat im Zuge seiner Leistungserbringung diese Messpunkte des Auftraggebers zu schützen und jeden Verlust oder Beschädigungen daran umgehend der Bauleitung des Auftraggebers mitzuteilen. Alle weiteren für die Leistungserbringung des Auftragnehmers an zusätzlichen Stellen erforderliche Messpunkte hat der Auftragnehmer mit Bezug ausschließlich auf die Messpunkte des Auftraggebers eigenverantwortlich anzubringen und nach Aufforderung durch die Bauleitung des Auftraggebers später umgehend wieder zu entfernen. Ein Bezug auf Messpunkte anderer Gewerke ist ausdrücklich untersagt. Genehmigung für Bauvorhaben und Baustellenbetrieb Die Genehmigung für das Bauvorhaben selbst sowie für den Baustellenbetrieb innerhalb der dafür im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen veranlasst der Auftraggeber. Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers / Pflichten während der Bauausführung Der Auftragnehmer hat alle Einrichtungen, Werkzeuge, Sicherheitsmaßnahmen und dergleichen, die für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistungen erforderlich sind, in die Einheitspreise zu einzurechnen, insbesondere auch die nachbeschriebenen Leistungen. Inanspruchnahme öffentlicher und fremder Grundstücke durch den Auftragnehmer Nimmt der Auftragnehmer öffentliche oder fremde Grundstücke außerhalb des im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Bereichs für eigene Lagerflächen, Kranstellflächen, besondere Zufahren o.ä. in Anspruch, hat er hierfür erforderliche Genehmigungen eigenständig einzuholen und alle anfallenden Genehmigungs-, Nutzungsgebühren etc. sowie die eventuelle Beseitigung von durch die Benutzung entstandenen Schäden in die Einheitspreise einzurechnen. Ausnahmen hiervon sind ausdrücklich im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt oder in de Leistungstexten beschrieben. Genehmigungen, Prüfungen, Zertifizierungen u.ä. Alle für die Leistungen des Auftragnehmers erforderlichen Genehmigungen durch Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden, externe Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen o.ä. sind, soweit sie nicht im Leistungsverzeichnis ausdrücklich als bereits vorliegend aufgeführt werden, durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich herbeizuführen. Dafür anfallende Gebühren, Honorare und dergleichen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Baucontainer / Lagerflächen Mit dem Übereinanderstellen von Baucontainern für Baubüro, Aufenthalt, Material etc. muss gerechnet werden, für Zugänglichkeit mit Treppen o.ä. hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Soweit Baucontainer auf vorhandenen gepflasterten bzw. asphaltierten Flächen positioniert werden, ist ein Schutz des Untergrundes gegen Beschädigungen einzukalkulieren. Gleiches gilt für die Nutzung solcher Flächen für die Lagerung von Materialien. Gerüste / Geräte / Werkzeuge Der Auftragnehmer hat selbstständig für eine ausreichende Beleuchtung seiner Arbeitsbereiche zu sorgen. Das Umsetzen der vom Auftragnehmer eingesetzten Geräte, Gerüste und Maschinen, bedingt durch den Baufortschritt auch anderer Auftragnehmer, ist einzurechnen. Gerüste des Auftragnehmers für Arbeitshöhen über 3,50m sind während der eigenen Nutzungszeiträume des Auftragnehmers auch anderen Gewerken zur Mitbenutzung entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. Kräne bzw. Bauaufzüge des Auftragnehmers sind in gleicher Weise den anderen Gewerken zur Verfügung zu stellen; hierfür eventuell anfallende Vergütungen sind zwischen den Auftragnehmern zu vereinbaren und gegenseitig abzurechnen. Räumen der Baustelleneinrichtung und der Lagerflächen Nach Abschluss der Baumaßnahme sind alle o.g. Einrichtungen einschließlich aller Anschlüsse zu beräumen. Die Bauleitung des Auftraggebers kann für einzelne, nicht mehr benötigte Einrichtungen eine frühere Räumung verlangen. Noch erforderliche durch den Auftragnehmer hergestellte temporäre Schutzmaßnahmen sind erst auf Anweisung der Bauleitung des Auftraggebers rückzubauen. Arbeitstägliche Reinigung der Baubereiche Die Baubereiche sind arbeitstäglich zu reinigen. Auf Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers sind Verunreinigungen auch vor Beendigung eines entsprechenden Arbeitsabschnittes zu beseitigen. Rauchverbot Das Rauchen im Gebäude und in Bereichen der allgemeinen Baustelleneinrichtung ist verboten.
Allgemeine Regelungen Baustelle
Allgemeine Vorbemerkungen Holzbau Leitbeschreibung "Holzbauelemente" Elemente für Außenwände, Dächer, Decken und Innenwände in Holzrahmenbauweise herstellen, liefern und montieren als tragende oder selbsttragenden flächige Konstruktionen aus Rippen und/oder Tragplatten aus Holz und Holzwerkstoffen sowie Beplankungen aus Holz, Holzwerkstoffen sowie Dämm- und Gipsplatten; einschl. Öffnungen für Fenster, Türen, Oberlichter u.ä. (Fenster, Türen, Oberlichter u.ä. bauseits oder als gesonderte Positionen) sowie Öffnungen und Aussparungen für Durchgänge, Treppen, technische Installationen etc.; einschl. aller Befestigungen und aller bauphysikalischen Anschlüsse der Elemente untereinander und zu allen angrenzenden bauseitigen Bauteilen (z.B. als Rohbau aus Stahlbeton oder als Holzbau); einschl. aller Verbindungs-, Befestigungsmittel, Zubehör etc.; einschl. aller Abstimmungen mit den Architekten und dem Tragwerksplaner des Gebäudes; Konstruktionen in Holzrahmen- bzw. Holzbauweise Alle Elemente sind durch den Auftragnehmer in Holzrahmen- bzw. Holzbauweise mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz zu auszuführen, bei gedämmten Außenbauteilen auch unter Beachtung von Anforderungen an Wärme- und Feuchteschutz. Zusätzlich sind in den Elementflächen Öffnungen herzustellen, in die bauseits oder als Leistung des Auftragnehmers Fenster, Türen und vergleichbare Bauteile eingesetzt werden. Die jeweils geltenden Anforderungen sind in den Leistungstexten für jeden Elementtyp und jedes Bauteil beschrieben. Die Ausführung umfasst auch alle Anschlüsse der Elemente und Bauteile des Auftragnehmers untereinander sowie regelmäßig auch zu allen angrenzenden bauseitigen Bauteilen, die zum Zeitpunkt der Montage bereits vorhanden sind. Ausnahmen hiervon sind ausdrücklich beschrieben. Rein konstruktive Anschlüsse sind regelmäßig verdeckt auszuführen. Verbindungen der einzelnen Rippen von Holzrahmenkonstruktionen können nach Wahl des Auftragnehmers über Einbauteile aus Metall oder auch als reine Holzverbindungen (z.B. Schwalbenschwanz-Verbindungen) ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn eine bereits vorliegende statische Berechnung den Nachweis abweichend über Einbauteile aus Metall führt. Durch den Auftragnehmer sind im Rahmen seiner Montageplanung die statischen Berechnungen dahingehend zu ergänzen, diese Leistung ist in die Einheitspreise einzurechnen. In den Gefachen von Außenwandelementen werden regelmäßig keine technischen Installationen geführt; Ausnahmen z.B. als Außenluftdurchlässe neben Fenstern sind gesondert beschrieben. Projektbezogene Montageplanung durch den Auftragnehmer Der Auftragnehmer hat für alle Elemente und deren Anschlüsse eine Montageplanung zu erstellen und hierbei insbesondere die gestalterischen Vorgaben sowie sichtbare und konstruktive Elementübergänge projektbezogen zu berücksichtigen und mit dem Auftraggeber bzw. Architekten abzustimmen. Im Zuge dieser Montageplanung sind auch alle Nachweise insbesondere für Anforderungen an den Brandschutz (Gesamtbauteil und Einzelbauteile) an der Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben. Ausführung nach Vorgaben eines energetischen Nachweises Alle Elemente der wärmedämmenden Hülle sind für ein hochwärmegedämmtes Gebäudes vorgesehen. Die geplanten und ausgeschriebenen Konstruktionen sind mit den energetischen Nachweisen des Gebäudes abgestimmt und konstruktiv insbesondere auf eine Minimierung der Wärmebrücken und des Holzanteils ausgelegt. Ändert der Auftragnehmer nachbeschriebene Qualitäten oder Konstruktionen, so hat er die Anpassung aller erforderlichen Nachweise mit anzubieten und auszuführen. Werkseitige Vorfertigung für Minimierung der Bauzeit vor Ort Alle nachbeschriebenen Elemente sind durch den Auftragnehmer zur Minimierung der Bauzeit vor Ort als werkseitig vorgefertigte Konstruktionen herzustellen. Bauteile zur örtlichen Ergänzung oder Elemente mit vorgesehener oder möglicher Herstellung vor Ort sind in den Leistungstexten ausdrücklich so beschrieben. Über weitere Ausnahmen von der werkseitigen Vorfertigung entscheidet die Bauleitung des Auftraggebers im Rahmen der vom Auftragnehmer vorgelegten Montageplanung im Zusammenhang mit den Terminangaben des Auftragnehmers. Fugenausbildungen Aus Brandschutzgründen sind insbesondere alle Fugen zwischen den äußeren Beplankungen zu minimieren, Fugen von Elementen zu angrenzenden Bauteilen insbesondere an Geschossübergängen sind maximal mit Breite 30mm auszuführen. Alle dauerhaft verbleibenden Fugen der Elemente untereinander und zu allen angrenzenden bauseitigen Bauteilen sind mit unverrottbaren nichtbrennbaren Mineralfaserdämmungen dicht auszustopfen. Notwendige Abstandshalter oder Unterfütterungen sind nichtbrennbar als Metallbleche nach statischen Erfordernissen auszuführen. Dämmstoffe, Abstandshalter etc. sind gegen Herausfallen zu befestigen. Hinweis Standardanschlüsse An allen Anschlüssen der Elemente und Bauteile des Auftragnehmers untereinander sowie zu allen angrenzenden bauseitigen Bauteilen sind folgende Abdichtungsebenen auszuführen, auch wenn diese nicht gesondert in den Leistungsbeschreibungen oder den Zeichnungen enthalten sind: - äußere Abdichtung dampfdiffussionsoffen und als Wetterschutz dauerhaft schlagregendicht; - mittlere Abdichtung zwischen Elementen und angrenzenden Bauteilen wärme- und schalldämmend; - innere Abdichtung dampfdiff.-dichter als äußere Abdichtung und luftdicht zur Trennung Raum-/Außenklima; Insbesondere unter Verklebungen sind die jeweiligen Untergründe zu reinigen und nach Herstellervorgabe vorzubehandeln. Die vorbeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Anschlüsse mit überputzbaren Abdichtungsbändern (keine Quetschdichtungen) Für innere und äußere Abdichtungen sind grundsätzlich überputzbare Abdichtungsbänder einzusetzen, diese sind zur Ausführung möglichst geringer Putzstärken so flach wie möglich an die jeweils angrenzenden bauseitigen Bauteile zu befestigen. Quetschdichtungen sind ausdrücklich nicht zugelassen. Luftdichtigkeit Die Luftdichtheit bzw. die Einhaltung einer Luftwechselrate wird im Rahmen einer Blower-Door-Messung bauseits überprüft. Der Auftragnehmer hat an der Messung mitzuwirken; er hat Mitarbeiter, Materialien und Geräte vorzuhalten, um während des Messvorgangs erkannte Leckagen an Abklebungen, Dichtungen u.ä. in vertretbarem Arbeitsumfang sofort nacharbeiten zu können. Montage, Befestigungen, Befestigungsmittel etc. Die Baustelleneinrichtung für die Montage der Holzbauelemente ist gesondert beschrieben. Dort sind auch die einzelnen Montageabläufe näher erläutert. Alle Elemente und Bauteile sind im Zuge der Montage vom Auftragnehmer sofort gegen Verschieben, Abkippen o.ä. untereinander und/oder an angrenzende Elemente zu verankern. Befestigungen von Außenwandelementen sind regelmäßig an jedem Geschossübergang herzustellen. Ein erforderlicher Ausgleich von bauseitigen Toleranzen z.B. Unebenheiten in Bodenplatten, Durchbiegungen von Stahlbetondecken o.ä. ist am Übergang zwischen Rohbau und Holzbaukonstruktion auszuführen. Alle Aussparungen für Befestigungswinkel oder ähnliche Befestigungsmittel in den Holzbauelementen des Auftragnehmers sind - unabhängig von deren Form und Abmessungen - vom Auftragnehmer herzustellen und in die Einheitspreise einzurechnen. Sicherungs-, Transport-, Gerüstbefestigungen u.ä. im später sichtbaren Bereich der Holzbauelemente sind nur nach Abstimmung von Art und Lage mit den Architekten zulässig; dies gilt besonders für dauerhaft verbleibende Schraubhülsen o.ä. in Fertigoberflächen. Schutz der Elemente vor, während und nach Montage Alle Elemente und Bauteile sind durch den Auftragnehmer jederzeit während Transport und Montage (auch bei Arbeitsunterbrechungen) gegen Beschädigungen und insbesondere gegen das Eindringen von Feuchte zu schützen. Durchfeuchtete Elemente, Bauteile oder Baustoffe sind komplett auszutauschen. Die Holzbaukonstruktion ist auch nach erfolgter Montage durch den Auftragnehmer bis zur Fertigstellung der Arbeiten an den Außenhüllen zu schützen (auch wenn diese bauseits erfolgen), die Schutzmaßnahmen sind vom Auftragnehmer zu unterhalten. Dies gilt - nach den Erfordernissen der Ver-/Anwendbarkeitsnachweise - insbesondere für statisch wirksame (tragende und/oder aussteifende) Beplankungen. Der flächige Schutz der eigenen Elemente und Bauteile des Auftragnehmers ist in die Einheitspreise zu verrechnen, für besondere Schutzmaßnahmen an Schnittstellen zu anderen Gewerken (z.B. Dach) sind gesonderte Positionen beschrieben. Der Auftragnehmer hat bei berechtigtem Verdacht auf Durchfeuchtungen auf Verlangen der Bauleitung des Auftraggebers Feuchtemessungen durchzuführen, zu dokumentieren und der Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise zu verrechnen. Elementabmessungen In der jeweiligen Position angegeben sind die Elementaußenmaße (größte Ausdehnung der einzelnen Elemente). Sofern hierzu in den Positionen konkrete Vorgaben zu Montageeinheiten (Typen und Größen) der Holzbauelemente gemacht sind, sind diese als Ausführungsvorschlag zu verstehen. Bei solchen Vorgaben ist das Zusammenfassen einzelner Elemente zu größeren Montageeinheiten immer möglich, Teilungen von Elementen - insbesondere der nach außen sichtbaren Oberflächen - sind nur nach Absprache und Freigabe durch die Architekten zulässig (Ausnahmen sind in der jeweiligen Position vermerkt). Die Abrechnung erfolgt jedoch auch bei abweichenden Aufteilungen in den jeweiligen Positionen mit den jeweils ausgeschriebenen Mengen. Ohne die Vorgabe von Montageeinheiten erfolgt die Abrechnung regelmäßig nach Fassaden- bzw. Ansichtsfläche, wobei zur Abrechnungsvereinfachung an Fassaden die Außenmaße der Außenhülle für den gesamten Aufbau einschließlich Außenwandelemente gelten (diese sind regelmäßig geringfügig kleiner). Die einzelnen Mengenangaben beinhalten jeweils auch die spiegelbildliche Ausführung. Elemente können sich auch innerhalb einer Position in Detailausführungen unterscheiden, so z.B. in der Anordnungen von Öffnungen für Fenster, Türen, Aussparungen u.ä. innerhalb der Elemente oder in Randausbildungen. Konzept konstruktiver Holzbau mit Feuerwiderstand R90 / REI90 Die Gesamtkonstruktion des tragenden Holzbaus aus Stützen, Trägern, Koppelhölzern u.ä. muss die Anforderungen an den Feuerwiderstand R90 bzw. REI90 nach DIN EN 13501-2 erfüllen. Der Nachweis hierfür wird über das Abbrandverhalten der eingesetzten Holzquerschnitte erbracht. Abweichungen sind ausdrücklich beschrieben und so bereits in der Statik berücksichtigt. Der erforderliche Feuerwiderstand schließt auch die Verbindungsmittel mit ein. Für den konstruktiven Brandschutz relevante Metalleinbauteile sind daher - wo immer möglich - als Laschen oder Dübel innerhalb der Holzquerschnitte vorgesehen, wobei herstellungs- und einbaubedingte Schlitze mit Holz wieder geschlossen werden müssen. Diese Ausführungen sind in den Positionen für die Verbindungen grundsätzlich vorzusehen und auch die Schließung erforderlicher Schlitze o.ä. in den jeweiligen Positionen einzurechnen. Brandschutzbeschichtungen der Metallbauteile sind planmäßig nicht vorgesehen, sind jedoch bei Erfordernis in kleinem Umfang durch den Auftragnehmer ebenfalls auszuführen.
Allgemeine Vorbemerkungen Holzbau
1 Laibungsbekleidungen aus Dreischichtplatten liefern und einbauen
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Laibungsbekleidungen aus Dreischichtplatten liefern und einbauen
1._.01 Querschnitt Bekl.: ca. 2 / 8cm bis ca. 2 / 15cm (B/T); Bei Vorgabe der Materialdicke "ca. 2cm" sind je nach lieferbarem Material Dicken zwischen 19 und 22mm anzubieten und einzubauen. Öffnungsbreiten: ca. 200 bis ca. 280cm; (siehe Grundrisse) Öffnungshöhe: ca. 225 bis ca. 320cm; (siehe Grundrisse) Material: Dreischichtplatten (SWP L3) n. DIN EN 13986, als Massivholzplatten nach DIN EN 13353, durchgehend aus gleichem Brettlagenmaterial in Verleimungsklasse 3 nach DIN EN 13354 (hohe Beständigkeit gegen Feuchtigkeit) verleimt; mit Decklagen als Sichtoberflächen in Qualität B und dicht gestoßenen Zwischenlagen; Holzart: Fichte; Oberfläche/Farbton: vorvergraut als dünnschichtige, nicht filmbildende, diffussionsoffene, biozidfreie, wasser- oder ölbasierte Lasur (keine lösemittelhaltigen Produkte!) mit verwitterungsaktiven Bestandteilen für einen gleichmäßigen Abbau bei Verwitterung durch Sonnenlicht und Wassereinwirkung; als ein- oder mehrschichtiger farbiger Lasurauftrag sowie Vorbehandlung des Untergrunds und Grundierung gemäß Vorgabe des Lasurherstellers; Farbton aus dem Standardprogramm des Lasurherstellers (mindestens 3 verschiedene Grautöne müssen lieferbar sein); nach Wahl des Auftraggebers bzw. Architekten; Verlegerichtung: senkrecht und horizontal; Kantenausführung: gerundet mit minimalem Radius; alle Sichtoberflächen geschliffen (regelmäßig eine Plattenfläche eine Längskante); einschl. unauffälliges Füllen aller Spalte in Zwischenlagen an Sichtkanten; einschl. sorgfältige Vorreinigung der Flächen und Kanten sowie sämtliche Zwischen- und Feinschliffe zur Erzielung einer flächenfertigen, auch bei Streiflicht einwandfreien Oberfläche; einschl. Eckausbildung stumpf gestoßen (senkrechte Bauteile über die Gesamthöhe, horizontale Bauteile dazwischen); einschl. Schrägschnitte jeweils am unteren Ende jeder senkrechten Laibungsbekleidung außen der Neigung der Fensterbank folgend; einschl. Bohrungen und Befestigungen der Bekleidungen durch sichtbare, aber unauffällige Verschraubungen in geordnetem Bild mit Schrauben aus Edelstahl in den Befestigungsuntergrund; einschl. Einbau von Abstandshaltern ca. 5mm jeweils zwischen Bekleidung und Befestigungsuntergrund; Befestigungsuntergr.: Holzbauelemente des Auftragnehmers; Arbeitshöhe: bis ca. 2,00m über Gerüst (bis ca. 8,00m über Gelände) einschl. erforderlicher Gerüste o.ä.;
1._.01
Querschnitt Bekl.: ca. 2 / 8cm bis ca. 2 / 15cm (B/T);
140,00
m
2 ARBEITEN AUF NACHWEIS
2
ARBEITEN AUF NACHWEIS
2.1 Stundenlohnarbeiten
2.1
Stundenlohnarbeiten