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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche
Vertragsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1 Beschreibung der Baumaßnahme
2 Planungsleistungen des AG
3 Planungsleistungen des AN
4 Planablauf und Planunterlagen
5 Bestandsunterlagen und Revisionspläne
5.1 Unterlagen zum Bauwerk
5.2 Ausführung der anzufertigenden Bestandsunterlagen
5.3 Sonstige Bestandsunterlagen
6 Bauzeitenplan
7 Baustelleneinrichtung
8 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
9 Genehmigungen/Behörden
10 Besondere Haftungsvereinbarung
11 Baubesprechung
12 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
13 Immissionsschutz, Umweltschutz
14 Bauschild
15 Baustellenverkehr
16 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
17 Sperrung Verkehrssicherung von öffentlichen Strassen
18 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
19 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
20 Freihalten gegen Ansprüche Dritter und Verhalten
gegenüber Dritten
21 Produktangaben durch den Bieter
22 Alternativpositionen, Eventualpositionen
23 Anordnungen des Auftraggebers
24 Bautagesberichte
25 Abrechnung
26 Rechnungen
27 Stundenlohnarbeiten
28 Sicherheitsleistung
29 Bürgschaften
Vorbemerkungen
Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend
beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt. Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmer (nachfolgend auch AN genannt) und die
des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt)
aufgeführt.
1 Beschreibung der Baumaßnahme
Im Rahmen der Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden die vier Bestandsgebäude Gieschenhagen Nr. 11, 13, 15 und 17 umfassend energetisch saniert. Die Maßnahmen erfolgen hausweise, sodass jeweils ein Gebäude vollständig fertiggestellt wird, bevor die Arbeiten am nächsten Gebäude beginnen. Ziel der Sanierung ist eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz, der Wohnqualität sowie die Anpassung an heutige energetische Standards.
2 Planungsleistungen des AG
Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Planunterlagen (Entwurfsplanung)
- Leistungsverzeichnis Fenster und Außentüren
3 Planungsleistungen des AN
Die hier aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungenzu berücksichtigen und zur Prüfung, und Freigabe gem. Planlaufdiagramme
(s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Alle statischen
Berechnungen und Ausführungsplanungen für potentielle Bauzwischenzustände mit den zugehörigen
Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem
Bauablauf zu planen.
Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4 Planablauf und Planunterlagen
Es darf nur nach dem Planprüflauf durch den AG
freigezeichneten Plänen gefertigt werden. Der Auftragnehmer hat alle Planunterlagen dem AG, unter Berücksichtigung des durch den AG zur Verfügung gestellten Planlaufdiagramm einzureichen, so dass durch den Planprüflauf, die
Freigabe und die damit verbundenen Prüfungs- und
Freigabezeiten keine Verzögerung in der Ausführung entstehen. Die entsprechenden Planprüfzeiten sind durch den AN in seiner
Bauzeitenplanung zu berücksichtigen.
5 Bestandsunterlagen und Revisionspläne
5.1 Unterlagen zum Bauwerk
Der AN hat alle Ausführungszeichnungen, einschl. der
Detailzeichnungen mit dem zu erstellenden Bauwerk abzugleichen, zu korrigieren und als Bestandspläne deutlich zu kennzeichnen. In den Plänen sind die tatsächlich eingebauten Materialien und Materialqualitäten darzustellen.
Die Bestandspläne müssen die Bestätigung des ausführenden Auftragnehmers enthalten, dass sie dem ausgeführten Stand entsprechen. Des Weiteren sind alle Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstige
Bestandsunterlagen zusammenzustellen.
5.2 Ausführung der anzufertigenden Bestandsunterlagen
Alle Pläne, Bestands- und Revisionsunterlagen sind in
mindestens zweifacher Ausfertigung anzufertigen und in
nummerierten, deutlich gekennzeichneten Akten, geordnet mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber
zu übergeben (Alternativ in gleicher Gliederung digital). Planunterlagen sind zu falten und erhalten eine
Ringlochverstärkung in Form eines geklebten Kunststoffstreifens.
Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme
vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung.
5.3 Sonstige Bestandsunterlagen
Alle Bedienungsanweisungen, Garantiekarten,
Abnahmebescheinigungen, Ersatzteillisten, Nachunternehmerliste, Wartungsempfehlungen,
Pflegeanleitungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-,
Konformitätserklärungen u. ä. sind in mindestens
zweifacher Ausfertigung anzufertigen und in nummerierten, deutlich gekennzeichneten Akten, geordnet mit Inhaltsübersicht
dem Auftraggeber zu übergeben. Die unter Pkt. 6 beschriebenen Unterlagen werden Eigentum des AG.
6 Bauzeitenplan
Bei Bedarf:
Ein detaillierter Bauzeitenplan ist auf Grundlage des
Grobterminplans durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplan durch die Bauüberwachung des AG vorzulegen. Des Weiteren ist der AN verpflichtet seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten,
Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen. Der
abgestimmte und freigezeichnete Bauzeitenplan ist
Fälligkeitsvoraussetzung für die leistungsabhängigen Abschlagszahlungen. Der Bauzeitenplan ist 5-fach in
Papierform oder als pdf-Dokument (digital) als MS-Projekt-Datei dem AG zu übergeben.
Auf dieser Grundlage ist durch den AN wöchentlich, bis
zur Endabnahme, ein Soll- und Ist-Vergleich durchzuführen.
7 Baustelleneinrichtung
Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten
Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung.Eine
entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen
Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert. Ein Baukran wird nicht zur Verfügung gestellt.
8 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom,
Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die
entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet.
9 Genehmigungen/Behörden
Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von
Behörden (z.B.:Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen.
10 Besondere Haftungsvereinbarung
Bei etwaigen Unfällen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von der
Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten auch
dann freizustellen, wenn die folgenden Voraussetzungen alle
oder teilweise vorliegen:
a) Der Auftragnehmer hat gleichzeitig mit anderen
Unternehmen auf der Baustelle gearbeitet.
b) Dritten ist im Zusammenhang mit den in a)
bezeichneten Arbeiten ein Schaden entstanden.
c) Der Auftraggeber ist dem Dritten gegenüber für den
Schaden haftbar und wird von ihm in Anspruch genommen.
d) Für den Schaden haftet auf Grund gesetzlicher oder
vertraglicher Bestimmungen auch der AG oder einer der anderen Unternehmer, die gleichzeitig auf der Baustelle gearbeitet haben. Der Ausgleich mit den
anderen nach a) beteiligten Unternehmen steht dem AN
frei.
11 Baubesprechung
Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig
wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An diesen Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke
teilzunehmen.
12 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit
einem Vorlauf von zwei Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern.
13 Immissionsschutz, Umweltschutz
Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat
der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN.
14 Bauschild
Das gesetzlich geforderte Bauschild wird durch den AG
aufgestellt. Auf diesem Bauschild werden neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt.
Der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma
auf dem Bauschild darzustellen. Hierbei sind die durch den AG
vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, zwingend einzuhalten.
15 Baustellenverkehr
Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der
Durchführung von Arbeiten ist das Parken von Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt.
Auch dürfen die Straßen nicht zu Lager- und
Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten.
Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur im zugewiesenen und genehmigten Bereich abzustellen.
16 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte
Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen,Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen
Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Auf besonderes Verlangen des AG hat der AN spätestens
bis zur Abnahme der Arbeiten Bescheinigungen der Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten, deren Flächen und Anlagen während der Bauzeit von ihm benutzt wurden, beizubringen, aus denen hervorgeht, dass der
ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wurde und
sämtliche Auflagen erfüllt worden sind. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen.
Die gewählten Zufahrtswege sind stets in einem
ordnungsgemäßen, befahrbaren Zustand zu halten. Durch das Baugeschehen verunreinigte Entwässerungsleitungen sind auf Veranlassung des AG, auf Kosten des AN zu spülen und zu entschlammen, so dass die einwandfreie Nutzung wieder
hergestellt ist. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus
resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
17 Sperrung Verkehrssicherung von öffentlichen Strassen
Die durch den Bauablauf bedingten, notwendigen Sperrungen oder Einschränkungen von öffentlichen Strassen, Gehwegen,
Flächen etc. sind Sache des AN. Die Abstimmung und Einholung der entsprechenden Genehmigung bei den verantwortlichen Behörden ist Sache des AN und
eigenverantwortlich vorzunehmen. Diese Leistungen sind
mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
18 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
Zur Vermeidung von Unfallgefahren ist der anfallende
Bauschutt täglich aus dem Baubereich zu beseitigen. Für die
Schuttbeseitigung wird folgende Regelung zwingend festgelegt:
Die vom Auftragnehmer getrennt vorgehaltenen Container
für Bauschutt und schadstoffbelasteten Bauschutt sind unter Beachtung der Abfallbeseitigungsgesetze zu nutzen.
19 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
Die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutze von
Baustoffen und Bauteilen gegen Witterungseinflüsse, die für die
termingerechte und fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten notwendig werden, ist Sache des Auftragnehmers. Sie werden nicht gesondert vergütet, soweit in einzelnen Positionen des LV nichts anderes gesagt ist. Dies gilt insbesondere für
abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die
Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten.
Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der
entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist.
20 Freihalten gegen Ansprüche Dritter und Verhalten
gegenüber Dritten
Der AN hat den AG gegen alle Forderungen Dritter, die
während der Bauzeit aus dem Baubetrieb entstehen, freizuhalten.
Verhandlungen und Gespräche mit Dritten über die
vorgesehene Baumaßnahme dürfen soweit es sich nicht um Anschlüsse für Wasser, Energie usw. handelt, nur nach vorheriger Information und Zustimmung desnAuftraggebers erfolgen.
21 Produktangaben durch den Bieter
Die in den Leistungsbeschreibungen und in den
technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der
Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart,
bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer hinsicht, darzustellen.
22 Alternativpositionen, Eventualpositionen
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise
Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme
Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung (Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen.
23 Anordnungen des Auftraggebers
Zu Änderungen, Ergänzungen, Erweiterungen und
Festlegungen des vertraglichen Leistungsinhaltes sind ausschließlich die im Bauleistungsvertrag benannten Personen berechtigt. Die Vertretungsmacht der gesetzlichen Vertreter bleibt davon unberührt.
24 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und
nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der örtlichen Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind mind. folgende Angaben zu erfassen:
- tägliche Arbeitsstärke,
- Materiallieferung,
- Fortschritt der Arbeiten nach der Position des
Angebotes,
- Wetterverhältnisse,
- Geräteeinsatz,
- besondere Vorkommnisse auf der Baustelle,
- besondere Besprechungen mit der Bauleitung,
- Übergabe besonderer zur Weiterführung der Arbeit
erforderlicher
Planunterlagen,
- besondere Unterweisung der örtlichen Bauleitung
-sowie alle Angaben, die für die Ausführung und
Abrechnung von Bedeutung
sein können
25 Abrechnung
Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmass mindestens 7 Werktage im Voraus bei der Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmassblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
26 Rechnungen
Rechnungen sind in 4-facher Ausfertigung zu liefern und
ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit dem gesondertem Ausweis der Preisnachlässe und ggf. der Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
27 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie
vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten
arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen:
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb
der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn-
oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf.
aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den
Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der
Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
28 Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf
die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich
auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
29 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten
sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen nach den Formblättern des Auftraggebers.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen
Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die
Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben,
wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter)
befriedigt hat und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche
geleistet hat.
Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf
Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten
Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Fenster Bei der Ausführung der nachfolgend beschriebenen
Leistungen sind alle Auflagen der allgemein anerkannten
Regel der Technik sowie sämtlicher Vorschriften und
Normen in neuster Fassung vollumfänglich zu
berücksichtigen. Für die Ausführung sind ergänzend zu
den DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien des In
stituts für Fenstertechnik e.V. (ift) in Rosenheim an
zuwenden. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien
Vorrang vor den DIN-Vorschriften. Außerdem sind
die Angaben des Verbands der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF) zu beachten.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Fabrikats- und Baustoffvorgaben sind wenn gefordert
einzuhalten.
Es sind nur Systemkomponenten ein und desselben
Herstellers zu verwenden.
Fensterrahmen und -profile sind aus PVC-U hochschlagzäh
herzustellen
Alle Metallteile die eingebaut werden, sind in gleicher
Ausführungsqualität, zu liefern.
Die Vorgaben der Wärmeschutzberechnungen sind
einzuhalten.
Angaben zur Ausführung
Alle sichtbaren Teile sind den Lieferfristen
entsprechend jedoch spätestens drei Wochen vor
Ausführung dem AG zur Bemusterung vorzulegen und von
ihm freigeben zu lassen. Dies schließt die Übergabe
einer Musterecke ein.
Ausführung aller Arbeiten einschl. Dichtungsprofile,
Beschläge, Versieglung, Verglasung, usw.
Fensterelemente haben als komplette Einheit einschl.
aller notwendigen Bestandteile wie Rahmen,
Kopplungsprofile, Pfosten etc. sowie aller notwendigen
Bestandteile die aufgeführten Anforderungen im
eingebauten Zustand zu erfüllen.
Fensterbänke werden aus Aluminium bzw. Holzwerkstoff-
platten bauseits montiert.Die Elemente sind
dementsprechend vorzubereiten
Alle zu liefernde Bauteile sind ausschließlich nach
örtlichem Aufmaß und nicht nach Plan herzustellen.
Alle Scharniere, Abdeckkappen etc. sowie alle
sichtbaren Dichtungen sind in Rahmenfarbe gemäß Vorgabe
AG herzustellen
Fenster werden in die Rohbauöffnungen vor Beginn
WDVS-Fassadenarbeiten etc. eingebaut
Die Montage der Beschläge erfolgt zu einem späteren
Zeitpunkt.
Kanten, Profilverbindungen etc. sind "sauber", gerade
und oberflächengleich herzustellen.
Alle Oberlichter, sofern nicht anders beschrieben, mit
Kippbeschlag, einschl. Reinigungsscheere.
Preisinhalte
Nachfolgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren:
Den Bautenständen entsprechend sind mehrere An- und
Abfahrten einzukalkulieren
Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt, zusätzliche
Umbauten sind mit dem Aufsteller direkt abzustimmen.
eventuell notwendige Maßnahmen für Arbeiten über 2,00 m
Arbeitshöhe sind eigenständig vorzunehmen
separate Lieferung und Einbau von Fenstern und
Beschläge
Unterkeilungen, Auffütterungen, Rahmenaufdopplungen,
Koppelprofile zum passgenauen Einbau laut Detailplanung
Einbau der erforderlichen Verankerungs-, Verbindungs-
und Befestigungselemente
fachgerechtes winddichtes und schlagregendichtes
Verschließen
der angrenzende Fugen inkl. Untergrundvorbereitung,
vollständigem Entfernen von Keilen etc.
Berücksichtigung von Abweichungen der Fertigmaße von
den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Breiten
und Höhen der Fenster von entsprechenden Maßen anderer
Bauteile bis 5%
Herstellen und Anbringen von Mustern
Mehraufwand für die Transportwege innerhalb der Gebäude
Vollständige Übergabe aller Dokumentationen, Nachweise,
Prüfbescheide etc.
Die Montage der Elemente hat gem. RAL-Güterichtlinien
zu erfolgen.
Es ist ein Fugenglattstrich und kleinere
Beiputzarbeiten, vor Ausführung der inneren Andichtung,
am Bestandsmauerwerk auszuführen.
Nachweis, U-Wert Berechnung, ist vor Ausführung der
Leistung dem Auftraggeber vorzulegen.
Technische Vorbemerkungen Fenster
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der anzubietenden Leistungen werden
nachfolgend beschrieben. Für die Ausführung gelten
die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB-B)
und die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen -
ATV - (VOB-C) in der jeweils gültigen Fassung.
Es sind die Bestimmungen der örtlichen
Bauaufsichtsbehörde sowie die unter Absatz 1
aufgeführten Normen und Richtlinien und die
Verarbeitungshinweise des Profilherstellers zu
beachten. Alle Arbeiten des Fenster- und Fassadenbaus
sind nach den anerkannten Regeln der Technik
auszuführen. Zu beachten sind die Güte- und
Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaften, die
Richtlinien des Verbandes der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V., des Institutes
für Fenstertechnik e.V., sowie des Institutes des
Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau,
Hadamar. Die in der Ausschreibung, dem
Leistungsverzeichnis und den Planungs- und
Kalkulationsunterlagen des Auftraggebers angegebenen
und geforderten Produkte, Systeme und Konstruktionen in
entsprechenden Qualitäten sind unbedingt einzusetzen.
Alle statischen Fragen, Konstruktionsvorschläge wie
Mauerwerksanschlüsse, Glasmaße, Angaben über
größtmögliche Flügelgrößen, zulässige Gewichte und
dergleichen sind vom Auftragnehmer alleinverantwortlich
zu ermitteln. Bei auftretenden Zweifeln und in allen
Fällen außergewöhnlicher Belastung ist es erforderlich,
zusätzliche Details, Anschlüsse usw. durch Zeichnungen
darzulegen und ggf. statische Berechnungen durch einen
Statiker prüfen zu lassen. Hat der Auftragnehmer
Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, die
Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe und
Bauteile oder die Leistungen anderer Unternehmer, so
hat er sie der Bauleitung unverzüglich (vor Beginn der
Arbeiten) schriftlich mitzuteilen.
0.1 Vom Auftragnehmer vorzulegende Nachweise
Der Auftragnehmer hat alle für die Angebotsabgabe
geforderten Nachweise zu erbringen, damit die Erfüllung
der gestellten Anforderungen vom Auftraggeber umfassend
geprüft werden kann. Der Nachweis der
Gebrauchstauglichkeit ist durch Vorlage eines gültigen
Eignungsnachweises (Systemprüfung) für das angebotene
System vom Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim
zu führen. Der Nachweis der geforderten Wärme- und
Schalldämmwerte erfolgt gemäß den Angaben unter
Absatz 3.
0.2 Angebotszeichnungen
Ausführungszeichnungen sind vor Arbeitsbeginn, der
Werkstatt- und Montagearbeiten, in zweifacher
Ausfertigung dem Architekten zur Genehmigung
vorzulegen. Die Fertigung kann erst nach Prüfung und
Freigabe erfolgen. Für die eingetragenen Maße ist der
Auftragnehmer voll verantwortlich.
1 Normen und Richtlinien
Gem. den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen
- ATV - (VOB-C)
2 Allgemeine technische Anforderungen
Die allgemeinen technischen Vorbemerkungen, die
Positionsbeschreibung und die den Ausschreibungs-
unterlagen beigefügten Zeichnungen erläutern das
geforderte Konstruktionsprinzip. Die technischen
Anforderungen und die vorgegebene formale Gestaltung
sind verbindlich.
2.1 Maße
Sämtliche im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße
sind Richtmaße. Vor Beginn der Fertigung sind vom
Auftragnehmer die für die Ausführung der Arbeiten
erforderlichen genauen Maße am Objekt zu nehmen. Liegen
Rohbautoleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, ist
der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu
informieren.
2.2 Gerüste
Alle für den Einbau der Fenster und für die äußeren
Abdichtungsarbeiten erforderlichen Gerüste werden
bauseits gestellt. Sie stehen für die gesamte Bauzeit
zu Verfügung. Hinsichtlich der Höhe der Arbeitslagen
und des Abstandes zwischen Gerüst und Baukörper ist mit
der Bauleitung rechtzeitig Kontakt aufzunehmen.
Erforderliche Umbauarbeiten werden ausschließlich
bauseits vorgenommen. Grundsätzlich sind bei der
Benutzung der Gerüste die Vorschriften der
Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen. Für den Fall,
dass der Auftragnehmer ein Gerüst zu stellen hat,
enthält die Leistungsbeschreibung eine entsprechende
Leistungsposition.
2.3 Entsorgung
Der Profilhersteller muss über einen lückenlosen
Kreislauf zur Wiederverwertung von PVC- Fensterprofilen
verfügen. Dies gilt sowohl für Altfenster, die bauseits
ausgebaut und entsorgt werden müssen, als auch für die
bei der Fensterherstellung anfallenden Abschnitte und
Reste. Fenster und sonstige Bauteile, die im
Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung
ausgebaut werden müssen, sowie alle anderen
Abfälle sind nach den Vorgaben des Umweltschutzes, z.B.
des Kreislaufwirtschaftgesetzes, der Altholzverordnung
und der TA Siedlungsabfall zu entsorgen. Werden
bei den zu entsorgenden Teilen Schadstoffe
festgestellt, ist der Auftraggeber unverzüglich
mündlich und schriftlich zu informieren. Das
Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers
und von nicht schadstoffbehaftetem Abfall bis 1 m³
aus dem Bereich des Auftraggebers ist eine
Nebenleistung.
3. Anforderungen an die Konstruktion
3.1 Statische Anforderungen
Die Fensterkonstruktion einschließlich der
Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie
einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des
Baukörpers abgeben können.
Ansatzpunkte für die Ermittlung der objektbezogenen
Leistungsanforderungen auf Basis der örtlichen
Windbelastung bezüglich Widerstandsfähigkeit bei
Windlast, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
sind der ift-Richtlinie FE-05/2 "Einsatzempfehlungen
für Fenster und Außentüren" zu entnehmen. Frei
tragende Rahmenteile wie Pfosten, Riegel und
Blendrahmen müssen so dimensioniert werden, dass die
Verformung dieser Teile unter vorgegebener
Lasteinwirkung nicht zur Beschädigung der Fenster oder
anderen Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit
führt.
Die Verglasung ist nach der gültigen Fassung der
Richtlinie "Technische Regeln für die Verwendung von
linienförmig gelagerten Verglasungen" (TRlV) vom
Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zu bemessen.
Gemäß den TRlV darf die Durchbiegung der
Auflagerprofile nicht mehr als 1/200 der aufzulagernden
Scheibenlänge, höchstens jedoch 15 mm betragen.
Zusätzlich sind die Durchbiegungsbegrenzungen für die
Isolierverglasung des entsprechenden Glasherstellers zu
beachten.
Für Fensterflügel mit verklebter Isolierverglasung zur
Erhöhung der Stabilität ist ein Eignungsnachweis
einer anerkannten Prüfstelle vorzulegen.
3.2 Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit bei
Windlast
Die Widerstandsfähigkeit bei Windlast wird
nach DIN EN 12211 geprüft und
nach DIN EN 12210 klassifiziert.
3.4 Anforderungen an den Wärmeschutz
Der Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters und der
Türelemente Uw ist für jede Position nach DIN EN ISO
10077 zu berechnen.
3.5 Anforderungen an den Schallschutz
Die Einhaltung der geforderten Schalldämmwerte ist auf
Verlangen entweder durch ein Prüfzeugnis einer
anerkannten Prüfstelle (z.B. Institut für
Fenstertechnik ift Rosenheim) oder durch die
tabellarische Ermittlung nach DIN 4109 Beiblatt 1
Tabelle 40 nachzuweisen.
3.6 Anforderungen an die Einbruchhemmung
Für die Einbruchhemmung gilt DIN V ENV 1627. Die
Einstufung in die Widerstandsklassen ist auf Verlangen
durch ein gültiges Prüfzeugnis und einer
Werksbescheinigung des Auftragnehmers nachzuweisen.
3.7 Nachweis des Feuchteschutzes
Wird der Baukörperanschluss abweichend von den.
RAL-Güterichtlinien ausgeführt, muss für den
raumseitigen Bereich des Anschlusses der Fenster zum
Baukörper die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß
DIN 4108-2 nachgewiesen werden.
4 Werkstoffe
4.1 Kunststoff
Zugelassen sind: Fensterprofile aus Polyvinylchlorid
(PVC-U) mit weißen Oberflächen, folienkaschierte
Fensterprofile aus PVC-U, lackierte Fensterprofile aus
PVC-U. Profile aus modifiziertem PVC hart nach DIN EN
ISO 1163 - PVC-U, EDLP (082-25-28) bzw.
RAL-Gütebestimmungen RAL-GZ 716/1, Abschnitt I,
Teil 1 (weiße Profile) bzw. Teil 7 (kaschierte
Profile).
4.2 Stahl
Alle Stahlprofile müssen korrosionsgeschützt sein.
4.3 Aluminium
Die Konstruktionen müssen gegen übliche atmosphärische
Einflüsse oberflächengeschützt sein.
4.4 Dichtprofile
Dichtungen, die atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt
sind, müssen hiergegen widerstandsfähig sein.
4.5 Dichtstoffe
Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem
Verwendungszweck entsprechen.
4.6 Bauwerksabdichtungsfolien
Bauwerksabdichtungsfolien, soweit erforderlich, müssen
in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und der DIN
18195 entsprechen.
5 Ausführung
5.1 Beschläge
Die Beschläge müssen die Anforderungen nach DIN EN
13126 erfüllen und entsprechend den zu erwartenden
Belastungen ausgebildet sein. Die Beschläge müssen
nachjustierbar sein und der Einbau hat nach den
Vorgaben des Beschlagherstellers und/oder des
Profilherstellers zu erfolgen. Die Ausstellschere muss
sicher verhindern, dass der Flügel bei einer
Fehlbedienung absackt (z.B. Verwendung einer
Dreipunktschere). Andernfalls sind besondere
Schutzmaßnahmen wie z.B. der Einbau einer
Fehlbedienungssperre oder Vorrichtungen für eine
besondere Öffnungsfolge zu treffen. Die Drehgriffe
müssen an allen Flügeln in Form und Oberfläche
identisch sein, sofern es in der Positionsbeschreibung
nicht anders angegeben ist.
5.2 Verglasung
Die Verglasung erfolgt als Trockenverglasung mit
Dichtungen wie unter "Dichtprofile" beschrieben.
5.3 Montage
Der Baukörperanschluss und der Einbau sind nach den
anerkannten Regeln der Technik zu planen und
auszuführen. Bei der Ausbildung der Anschlüsse an den
Baukörper sind die bauphysikalischen Einwirkungen durch
Raumklima und Außenklima zu berücksichtigen. Die
Montage der Elemente hat gem. RAL-Güterichtlinien zu
erfolgen.
5.4 Schwellenanschlüsse
Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen
Wasser und aufsteigende Feuchte abgedichtet werden. Sie
sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der
Konstruktion nach außen abgeleitet werden kann. Die
Begehbarkeit muss gewährleistet sein.
5.5 Außenfensterbänke
Außenfensterbänke sind so auszubilden, dass
Niederschlagswasser problemlos nach außen über die
Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das
Gebäude eindringen kann.
5.6 Innenfensterbänke
Unabhängig davon, ob die Innenfensterbänke bauseits
angebracht werden oder zum Leistungsbereich Fenster
gehören, ist durch die untere Fensteranschluss-
ausbildung sicherzustellen, dass auch dieser Bereich
luftundurchlässig abgedichtet ist.
Feuchtehinterwanderungen der Anschlussfuge von innen
sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planliste Folgende Pläne (ohne Maßstab) werden in digitaler Form mit der
Beauftragung übergeben:
G ischenhagen 11-13
Bezeichnung Plannummer
Grundriss: EG
GH11-17_260317_EP_ GR11-13_EG_100.0
Grundriss: 1.OG
GH11-17_260317_EP_ GR11-13_1OG_100.0
Grundriss: 2.OG
GH11-17_260317_EP_ GR11-13_2OG_100.0
Ansichten: Ost, West, Nord, Süd
GH11-17_260317_EP_ GR11-13_A_100.0
Schnitt: A-A/B-B
GH11.17_240131_S_A-A+11+13_100.0
Detail: GH11-17_240731_11-13_Detail TH Fenster_20.0
Gischenhagen 15-17
Bezeichnung Plannummer
Grundriss: EG
GH11-17_260317_EP_ GR15-17_EG_100.0
Grundriss: 1.OG
GH11-17_260317_EP_ GR15-17_1OG_100.0
Ansichten: Ost, West, Nord, Süd
GH11-17_260317_EP_ GR15-17_A_100.0
Schnitt: A-A/B-B
GH11.17_240131_S_A-A+11+13_100.0
Detail: GH11-17_240731_15-17_Detail TH Fenster_20.0
Fotos von Bestandsgebäuden Hauseingänge und Balkone
Diese Pläne und die Fotodokumentation von Bestands- gebäuden sind Bestandteil der Beauftragung.
Planliste
Hinweis zur Kalkulation Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine energetische Sanierung im Zuge der Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) von vier Zinshäusern.
Die Sanierung erfolgt haus- und geschossweise. Dabei sind in den Gebäuden jeweils alte Fenster aus Holz und neue Fenster aus Kunststoff verbaut.
Für die Arbeiten in den Bestandswohnungen sind die Schutzmaßnahmen des Inventars der Mieter, sowie der Arbeits- und Gangbereiche in die Position der Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer hat die Abstimmung der Termine mit den Mietern für Aufmass und Einbau eigenständig durchzuführen. Die entsprechenden Kontaktdaten werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Hinweis zur Kalkulation
01 Gieschenhagen 11-13
01
Gieschenhagen 11-13
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Treppenhausfassadenkombination
01.02
Treppenhausfassadenkombination
01.03 Fenster und Balkontür EG Hausnummer 11-13
01.03
Fenster und Balkontür EG Hausnummer 11-13
01.04 Fenster u. Balkontüren vom 1.und 2. OG Hausnummer 11-13
01.04
Fenster u. Balkontüren vom 1.und 2. OG Hausnummer 11-13
01.05 Fenster Balkone
01.05
Fenster Balkone
01.06 Deckleisten, Aufdopplungsprofile, Fenstegriffe und Inbetriebnahme
01.06
Deckleisten, Aufdopplungsprofile, Fenstegriffe und Inbetriebnahme
01.07 Stundenlohnarbeiten
01.07
Stundenlohnarbeiten
04 Gieschenhagen 15-17
04
Gieschenhagen 15-17
04.01 Baustelleneinrichtung
04.01
Baustelleneinrichtung
04.02 Treppenhausfassadenkombination
04.02
Treppenhausfassadenkombination
04.03 Fenster und Balkontür EG Hausnummer 15-17
04.03
Fenster und Balkontür EG Hausnummer 15-17
04.04 Fenster u. Balkontüren vom 1.und 2. OG Hausnummer 15-17
04.04
Fenster u. Balkontüren vom 1.und 2. OG Hausnummer 15-17
04.05 Fenster Balkone
04.05
Fenster Balkone
04.06 Deckleisten, Aufdopplungsprofile, Fenstegriffe und Inbetriebnahme
04.06
Deckleisten, Aufdopplungsprofile, Fenstegriffe und Inbetriebnahme
04.07 Stundenlohnarbeiten
04.07
Stundenlohnarbeiten