Spezialtiefbauarbeiten
Gestaltung Promenade - Fußgängerbrücke Vinckekanal
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LV Los1 Gründungen / Fundamente Die Anordnung der Widerlager muss aufgrund der Örtlichkeiten innerhalb der Böschungsbereiche erfolgen. Wegen der vorhandenen Spundwandanker der Ufereinfassungen werden Gründungskörper in Form von freiliegenden Pfahlkopfplatten in Stahlbetonbauweise mit Bohrpfählen als Tiefgründung vorgesehen. Die Bohrpfähle müssen zwischen den vorhandenen Spundwandankern abgesetzt werden und einen Lastabtrag über Spitzendruck gewährleisten. Der Abstand der Bohrpfähle beträgt entsprechend dem Abstand der Bestandsanker ca. 3,0 m. (Siehe auch der Ausschreibung beiliegende Bestandsunterlagen) Zur Aussteifung in Brückenlängsrichtung werden Rückverankerungen vorgesehen, die mittels Mikropfählen im Erdreich verankert werden. Bei der Bemessung der Pfähle sind die Angaben des beiliegenden Baugrundgutachtens zu berücksichtigen.
LV Los1 Gründungen / Fundamente
Allgemeine Leistungen
Allgemeine Leistungen
Materialien Für die gesamte Bauausführung gilt: Sämtliche Materialien sind vom AN zu liefern. Die Kosten für die Lieferung sind in die jeweiliegen Positionen einzurechnen. ebenso wie alle erforderlichen Nebenleistungen sowie das Vorhalten und der Einsatz von Geräten und Maschinen. Soweit nichts anders beschrieben gehen Abbruchmaterialien und Bodenaushub in das Eigentum des AN über und sind schadlos zu beseitigen.
Materialien
1.1.1 Baustelleneinrichtung Die Baustelle ist für die vertragsgemäße Durchführung der Bauleistung einzurichten und nach Beendigung der Baumaßnahme zu räumen. Platz für die temporäre Lagerungen ist im Bereich des Haltestreifen vorhanden. Als Hauptbaustelleneinrichtung kann die Fläche westlich der Halle Mercatorinsel 1 genutzt werden. Die Herstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen für die Dauer der Bauzeit ist einzurechnen. Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtung einschl. Geräte, Gerüste; Bauzäunen und dgl. sind ebenfalls einzurechnen. Verkehrssicherungsmaßnahmen sind einzurechnen Einschränkungen für den Kfz-und Fußgängerverkehr in der Krausstraße (Nordseite) bzw. Speditionsinsel (Südseite) sind auf das nötigste zu begrenzen. Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen hat der AN einzuholen. Es ist zu berücksichtigen, dass bei höheren Wasserständen die Arbeiten eingestellt werden müssen. Einzurechnen sind Arbeitstage mit höheren Wasserständen, an denen die Arbeit eingestellt werden muss. Alle Arbeiten in der Böschung bzw. insbesondere im Hafenbecken sind bei der Hafenbehörde frühzeitig anzumelden und abzustimmen. Sicherungsmaßnahmen wie Wahrschauflösse etc sind einzurechnen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Baustelle im direkten Einflussbereich des Rheins liegt.
1.1.1
Baustelleneinrichtung
1,00
Stck
1.1.2 Wasserhaltung Erforderliche Wasserhaltungsarbeiten sind einzurechnen. Die Wasserhaltung muss vom AN mit der zuständigen Behörde abgestimmt und genehmigt werden. Die Kosten für die kompletten Arbeiten, das Genehmigungsverfahren und sämtliche Gebühren, sowie die Entsorgung / Ableitung des anfallenden Grundwassers trägt der AN.
1.1.2
Wasserhaltung
1,00
Stck
1.1.3 Technische Bearbeitung / Bestandsunterlagen Der Bieter hat im Rahmen der technische Bearbeitung die Aufstellung aller erforderlichen statischen Berechnungen, wie den Ausführungs-, und Werkstattzeichnungen für das Bauwerk, allen Nachweisen der Baubehelfe, Provisorien und baulichen Zwischenzuständen, Ausführungs- und Genehmigungsplanung für die Erdung ds Bauwerks, einschl. Aufmaß, Nivellements, Bauzeitenpläne, einzurechnen. Die Unterlagen müssen den Bestimmungen der ZTV-ING entsprechen. Die beschriebenen Nachweise / Planleistungen müssen durch ein Ing.Büro mit entsprechenden Referenzen erstellt werden. Alle Nachweise sind in geprüfter Form zu übergeben. Als Prüfingenieur wird Ingenieurgesellschaft für Bautechnik mbH Prof.-Dr.-Ing. Josef Steinhoff. Ingenieurgesellschaft für Bautechnik mbH Am Osterholz 47 42327 Wuppertal Fon: 0202.2731120 vorgegeben. Die Prüfgebühren sind einzurechnen. Vor Übergabe der Unterlagen zum Prüfing.  ist der Entwurf mit dem AG abzustimmen. Die Bestandsunterlagen sind auf Datenträger als dxf- und dwg- sowie als pdf- und Plot-Datei zu übergeben.
1.1.3
Technische Bearbeitung / Bestandsunterlagen
1,00
Stck
1.1.4 Bestandsaufmass / Leitungsabfrage Der AN hat vorab die vorhandenen die Ankerköpfe aufzumessen und mit den Bestands – und Planunterlagen abzugleichen. Festgestellte Abweichungen sind mit dem AG zu besprechen. Die Einmessung der Lage der Bohrpfähle hat der Unternehmer eigenverantwortlich zu übernehmen. Das Einholen von Leistungsauskünften und Leitungsplänen ist Sache des AN.
1.1.4
Bestandsaufmass / Leitungsabfrage
1,00
Stck
1.1.5 Kampfmittelsondierung Bereich Nordufer Der AG hat eigenverantwortlich in den festgelegten Gründungsbereichen Sondierbohrungen durchzuführen. Im südlichen Uferbereich ist dies nicht erforderlich, da hier das Ufer erst nach 1997 aufgeschüttet wurde. Vor Herstellung der Großbohrpfähle sind vom AN in Abstimmung mit dem Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf Sondierbohrungen herzustellen. Dazu gehört: Das Herstellen der Vorbohrungen einschl. Lieferung und Ein/Ausbau der Kunststoffleerrohre, Durchmesser gem. Erfordernis KMR, Koordination mit KMR und Einkalkulierung von möglichen Behinderungen durch den KMR Diese Bohrungen werden anschließend durch den Kampfmittelräumdienst mit ferromagnetischen Sonden untersucht. Bei der Festlegung der Anzahl der Bohrungen sind in Bezug auf sonstige metallische Gegenstände im Boden die örtlichen Gegebenheiten mitentscheidend (Nähe zu Spundwand, Verankerung der Spundwand, Stahlbetonbauteile etc.).
1.1.5
Kampfmittelsondierung Bereich Nordufer
1,00
Stck
1.1.6 Südufer - Abbrucharbeiten Das gesamte Böschungspflaster (Betonsteinpflaster) im Baubereich ist aufzunehmen und kann auf der BE Fläche zwischengelagert werden. Nicht mehr wiedereinbaubares Pflaster, Böschungstreppen und Zwischenbermen sind gemäß der gesetzlichen Vorschriften fachgerecht zu entsorgen
1.1.6
Südufer - Abbrucharbeiten
1,00
Stck
1.1.7 Südufer - Böschungspflaster wieder herstellen Das Böschungspflaster aus Betonpflaster ist nach Abschluss der Arbeiten wieder fachgerecht einzubauen, einschl. erforderlicher Anpassungsarbeiten im Bereich der Treppe und Berme. Intaktes Abbruchpflaster kann wieder verwendet werden, ansonsten ist die Lieferung von neuem Pflaster einzurechnen.
1.1.7
Südufer - Böschungspflaster wieder herstellen
1,00
Stck
1.1.8 Nordufer - Abbrucharbeiten / Wiederherstellung Das gesamte Böschungspflaster (Natursteinpflaster) im Baubereich ist aufzunehmen und kann auf der BE Fläche zwischengelagert werden. Böschungstreppen und Zwischenbermen sind gemäß der gesetzlichen Vorschriften fachgerecht zu entsorgen.
1.1.8
Nordufer - Abbrucharbeiten / Wiederherstellung
1,00
Stck
1.1.9 Nordufer - Böschungspflaster wieder herstellen Das Böschungspflaster aus Natursteinpflaster ist nach Abschluss der Arbeiten wieder fachgerecht einzubauen, einschl. erforderlicher Anpassungsarbeiten im Bereich der Treppe und Berme. Intaktes Abbruchpflaster kann wieder verwendet werden, ansonsten ist die Lieferung von neuem Pflaster einzurechnen
1.1.9
Nordufer - Böschungspflaster wieder herstellen
1,00
Stck
1.1.10 Südufer - Geländer Falls erforderlich kann das vorhandene Geländer im Bereich des südlichen Ufers demontiert und zwischengelagert werden. Nach Fertigstellung ist das Geländer wieder fachgerecht herzustellen. Im demontierten Zustand hat der AN das Ufer  durch Zäune zu sichern
1.1.10
Südufer - Geländer
1,00
Stck
1.1.11 Nordufer - Hochwasserschutzwand Im Bereich des Übergangs von der Brücke zur Krausstraße ist vom AN in die Hochwasserschutzwand aus Beton eine Öffnung in einer Breite von ca. 4,00m herzustellen. Für den Hochwasserfall ist eine mögliche Schottung der Öffnung vorzusehen, Ist die Hochwasserschutzwand auf Grund von Bauzuständen auch in anderen Bereichen zurückzubauen, ist nach Fertigstellung der Maßnahme die Hochwasserschutzwand wieder fachgerecht herzustellen.
1.1.11
Nordufer - Hochwasserschutzwand
1,00
Stck
1.1.12 Grundwerksbänke Die vorhandenen Grundwerksbänke (ca. 5m³ Beton)  sind aufnehmen und zu entsorgen. Es werden keine neuen Grundwerksbänke mehr benötigt.
1.1.12
Grundwerksbänke
4,00
Stck
1.1.13 Südufer - Landstromversorgung Zur Herstellung der Baugrube ist im südlichen Uferbereich ggf auch die Landstromsäule zurückzubauen und einzulagern. Nach Fertigstellung ist die Landstromsäule wieder zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Einschl. aller Tiefbau und Elektroarbeiten
1.1.13
Südufer - Landstromversorgung
1,00
Stck
1.1.14 Südufer - Baugrube herstellen Baugrube so wie erforderlich herstellen, dabei sind erf. Verbaumaßnahmen einzurechnen
1.1.14
Südufer - Baugrube herstellen
1,00
Stck
1.1.15 Nordufer - Baugrube herstellen Baugrube so wie erforderlich herstellen, dabei sind erf. Verbaumaßnahmen einzurechnen
1.1.15
Nordufer - Baugrube herstellen
1,00
Stck
1.1.16 Südufer - Böschungstreppe herstellen Stufenbr. 100 cm Betonfertigteile beids. Tr. Böschungstreppe nach Unterlagen des AG entsprechend RiZ Bösch auf mind. 10 cm dickem, konstruktiv bewehrtem Unterbeton C12/15, Ausbreitmaßklasse F1 einschließlich ggf. notwendiger Sporne zur Gleitsicherung und der erforderlichen Erdarbeiten herstellen. Stufenbreite 100 cm. Auftrittsbreite/-höhe gem. Bestand Blockstufen aus Betonfertigteilen, Druckfestigkeitsklasse C35/45, Expositionsklasse XC4, XD1, XF2. Beidseitige Treppenwange auf Böschungen aus Betonbordsteinen, Form TB 80 x 250, auf gleichem Fundament wie Böschungstreppe herstellen. Den Fundamentbeton als Rückenstütze mit einer Breite von 15 cm bis 10 cm unter Steinoberkante hochziehen.
1.1.16
Südufer - Böschungstreppe herstellen Stufenbr. 100 cm Betonfertigteile beids. Tr.
1,00
Stck
1.1.17 Nordufer - Böschungstreppe herstellen Stufenbr. 100 cm Betonfertigteile beids. Tr. wie vor
1.1.17
Nordufer - Böschungstreppe herstellen Stufenbr. 100 cm Betonfertigteile beids. Tr.
1,00
Stck
1.2 Herstellen der Gründungen
1.2
Herstellen der Gründungen
1.2.1 Herstellung der Stahlrohrpfähle Ro610 x 12,5mm Der AN hat die Tiefgründung mittels Stahlrohrpfählen in vorhandener gepflasterter Uferböschung herzustellen. Stahlrohrpfähle  frei Baustelle liefern und fachgerecht in der erforderlichen Höhenlage einbauen. Das Einbauverfahren erfolgt nach Wahl des AN unter Berücksichtigung und Beachtung der Umweltauflagen, insbesondere des Lärmschutzes. Entsprechende Auskünfte sind vom AN vorher einzuholen. Es ist zwingend zu berücksichtigen, dass sich im Bereich der einzubringenden Stahlrohrpfähle Verankerungselemente der bestehenden Uferwand befinden. Die Pfahlanordnung muss ggf. durch den AN an die Lage der Verankerungselemente angepasst werden. Die Anordnung und Bemessung der Pfähle erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit der Projektleitung und dem Tragwerksplaner. Die Herstellung der Gründungsbohrungen einschl. der  Beseitigung von Bohrhindernissen, Unterhaltung der bauseits beigestellten Bohrebene, einschl. Ausbaggern des Bodenmaterials aus dem Stahrohr, Bohrgutabfuhr auf dem Gelände verfahren Abpumpen und entsorgen des anfallenden Bohrwassers / Gründungswassers / Bohrschlamms / Bohrguts sind einzurechnen. Das Bewehren und Ausbetonieren des Stahlrohrs nach Vorgaben der Statik . Das Kappen von Bohrpfählen ist Sache des AN und einzurechnen. Die rechtzeitige Veranlassung und Koordination der Bewehrungsabnahme durch den Prüfing. ist durch den AN zu dessen Lasten herbeizuführen. Überschussboden Evtl. vorzufindene kontaminierte Bodenmassen auf Anweisung des AG unter Beachtung des entsprechenden Arbeitsschutzes in Container verladen und sichern. Das Herrichten der Pfahlköpfe (Kappen und Kappgutbeseitigung) gemäß DIN ist einzurechnen. Das Bohrgut geht in das Eigentum des AN über und ist schadlos zu beseitigen.
1.2.1
Herstellung der Stahlrohrpfähle Ro610 x 12,5mm
108,00
m
1.2.2 Stahlrohrpfähle Ro 219,1 x 12,5mm wie vor, aber Ro 219,1 x 12,5mm
1.2.2
Stahlrohrpfähle Ro 219,1 x 12,5mm
165,00
m
1.2.3 Stat. Probebelast.f. Pfahl durchf Statische Probebelastung eines Pfahles zur Bestimmung des Pfahlwiderstandes nach Unterlagen des AG durchführen, auswerten und dokumentieren. Erforderliche Belastungseinrichtungen einschließlich der erforderlichen Geräte anfahren, aufstellen, vorhalten, umsetzen, abbauen und abfahren. Druckpfähle Stahlrohrpfähle Probelast in Abstimmung mit Baugrundgutachter Prüfung Pfahlneigung vertikal
1.2.3
Stat. Probebelast.f. Pfahl durchf
1,00
Stck
1.2.4 Stat. Probebelast.f. Pfahl durchf. Statische Probebelastung eines Pfahles zur Bestimmung des Pfahlwiderstandes nach Unterlagen des AG durchführen, auswerten und dokumentieren. Erforderliche Belastungseinrichtungen einschließlich der erforderlichen Geräte anfahren, aufstellen, vorhalten, umsetzen, abbauen und abfahren. Zugpfähle Mikropfähle Probelast in Abstimmung mit Baugrundgutachter Prüfung Pfahlneigung 1:1
1.2.4
Stat. Probebelast.f. Pfahl durchf.
1,00
Stck
1.2.5 Herstellen der Mikropfähle Titan 73/45 o. glw. Gemäß vorliegender Planung sollen die Treppenkonstruktionen mittels Mikropfählen gegründet werden. Es wird eine Gründung über Einstabpfähle, z. B. System GEWI oder Rohrverpresspfähle, z. B. System Ischebeck TITAN vorgeschlagen. Die gem. DIN EN 14199 auszuführenden Kleinbohrverpresspfähle werden mit Durchmessern von ≤ 300 mm hergestellt. Die Abtragung von Lasten in den umgebenden Baugrund erfolgt beinahe vollständig über die Mantelreibung, infolge von Verpressen mit Beton oder Zementmörtel. Für die Herstellung von Mikropfählen wird auf die DIN EN 14199 bzw. die EA Pfähle (Empfehlungen des Arbeitskreises "Pfähle", Ernst & Sohn) verwiesen. Die Herstellung der Mikropfähle kann mittels Stützflüssigkeit erfolgen. Neigung 1:1
1.2.5
Herstellen der Mikropfähle Titan 73/45 o. glw.
112,00
m
1.2.6 Herstellen der Mikropfähle Titan 52/29 o. glw. wie vor aber Titan 52/29 o. glw.
1.2.6
Herstellen der Mikropfähle Titan 52/29 o. glw.
40,00
m
Herstellen der Fundamente Herstellen von Stahlbetonfundamenten gem. Zeichnungen und Angaben der Statik  in komplett fix und fertiger Arbeit (Einschl. Unterbeton,Einschalen, bewehren, betonieren, ausschalen) Für die Fundamente auf den Bohrpfählen gelten die Sichtbetonanforderungen Klasse SB 2. Das Ausschalen von sichtbar bleibenden Betonflächen ist mit äußerster Sorgfalt durchzuführen. Nach dem Ausschalen sind die Betonflächen sofort zu entgraten und ggf. entsprechend der geforderten Ansichtsflächen auszubessern. Bei der Verwendung von Schalöl ist auf umweltgerechtes Schalöl zurückzugreifen. Fundamenterder aus Bandstahl – soweit erforderlich- sind vom AN zu liefern und im Fundamentbeton lt. VDEW-Richtlinien mit Anschlussfahne einzubetonieren. Die rechtzeitige Veranlassung und Koordination der Bewehrungsabnahme durch den Prüfing. Ist durch den AN zu dessen Lasten herbeizuführen.
Herstellen der Fundamente
1.2.7 Südufer Fundament unter Brückenjoch - Achse 10 - Beschreibung wie vor
1.2.7
Südufer
23,00
1.2.8 Südufer Fundament unter Treppenpodest oben - Achse 12 - Beschreibung wie vor
1.2.8
Südufer
5,80
1.2.9 Südufer Fundament unter Zwischenpodest - Achse C - Beschreibung wie vor, einschl. Mehraufwand durch Abtreppung
1.2.9
Südufer
4,00
1.2.10 Südufer Fundament unter Treppenpodest unten - Achse  A-B12- Beschreibung wie vor, einschl. Mehraufwand durch Abtreppung
1.2.10
Südufer
10,00
1.2.11 Südufer Fundament Böschungskante - Achse 13 - Beschreibung wie vor
1.2.11
Südufer
2,00
1.2.12 Nordufer Fundament unter Brückenjoch - Achse 20 - Beschreibung wie vor
1.2.12
Nordufer
18,00
1.2.13 Nordufer Fundament unter Treppenpodest oben - Achse 22 - Beschreibung wie vor
1.2.13
Nordufer
5,80
1.2.14 Nordufer Fundament unter Zwischenpodest - Achse C - Beschreibung wie vor, einschl. Mehraufwand durch Abtreppung
1.2.14
Nordufer
4,00
1.2.15 Nordufer Fundament unter Treppenpodest unten - Achse  A-B22- Beschreibung wie vor, einschl. Mehraufwand durch Abtreppung
1.2.15
Nordufer
10,00
1.2.16 Nordufer Fundament Böschungskante - Achse 23 - Beschreibung wie vor
1.2.16
Nordufer
2,00
1.2.17 Südufer Herstellung der Entwässerung Herstellen der Brückenentwässerung im Uferböschungsbereich einschl. Durchdringung durch Stahlspundwand, einschl. Prallplatten, so wie in den Zeichnungen dargestellt. Sämtliche hierfür erforderlichen Erdarbeiten, Verdichtungsmaßnahmen, Dichtigkeitsprüfungen, Kamerabefahrung  usw sind einzurechnen.
1.2.17
Südufer Herstellung der Entwässerung
1,00
Stck
1.2.18 Nordufer Herstellung der Entwässerung Herstellen der Brückenentwässerung  im Uferböschungsbereich einschl. Durchdringung durch Stahlspundwand, einschl. Prallplatten, so wie in den Zeichnungen dargestellt. Sämtliche hierfür erforderlichen Erdarbeiten, Verdichtungsmaßnahmen, Dichtigkeitsprüfungen, Kamerabefahrung  usw sind einzurechnen.
1.2.18
Nordufer Herstellung der Entwässerung
1,00
Stck