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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Herstellung einer Stützwand bzw. Bohrpfahlwand
Die CTP, Berlin plant den Neubau von acht
Gewerbehallen sowie zugehörigen Sozial- und
Büroflächen auf dem ehemaligen Gelände der FAG -
Kugelfischer an der Düsseldor-fer und
Mettmanner Straße in Wuppertal. Hierzu liegt die
Planung der Phase 5 International, Düsseldorf als
Vorabzug mit Stand vom 16.05.2025 vor. Im Rahmen der
gesamten Maßnahme sollen in der östlichen
Ecke des Plangebietes die vorhanden Halle H1 und H2
weiterhin genutzt werden. Die westlich davon
stehenden Gebäude wurden zwischenzeitlich abgerissen
und sollen durch mehrere Neubauten
ersetzt werden. Westlich der Gebäude H1 und H2 besteht
ein ca. 15 m Fahrstreifen, der nach Westen
durch eine Stütz-mauer zum ca. 5 m tiefer liegenden
Gelände gesichert wird. Am Fuß der Stützmauer
wurden mittlerweile die ehemaligen Hallen 24 bis 27
abgerissen, so dass dort jetzt noch Reste der
alten Hallenaußenwände einen weiteren Höhenversprung
von ca. 5 m stützen.
Planausschnitt
Die zukünftige Situation zeigt der nachfolgende
Ausschnitt aus [U 2].
Der Fahrweg neben den Hallen H1 und H2 liegt nach den
Angaben des Plans auf ca. +186,77 m
NHN. Westlich des Fahrwegs soll die dort geplante neue
Halle eine Umfahrt auf einer Höhe von ca.
+176,70 m NHN erhalten, so dass hier ein dauerhaft zu
stützender Geländeversprung von ca. 10
Höhe entsteht.
Die Sicherung des Geländeversprungs soll künftig eine
aufgelöste Bohrpfahlwand mit
Spritzbetonausfachung erfolgen, die einlagig
rückverankert und am Fuß in dem unterlagernden Fels
horizontal aufgelagert wird.
Lage
Lage der Baustelle: Gewerbegebiet
Bundesland: NRW
Stadt: Wuppertal
Straße: Mettmannerstraße 79
Die postalische Adresse lautet:
Mettmannerstraße 79, 42115 Wuppertal,
Nordrhein-Westfalen
Baubeschreibung
ALLGEMEINES
BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHE
Der Fahrweg neben den Hallen H 1 und H2 sowie die
Fläche unterhalb der Stützwand auf einer Breite von
10 m steht als BE-Fläche zur Verfügung.
VERKEHRSSICHERUNG
Für die Dauer der Gesamtmaßnahme muss ein
Verkehrssicherungskonzept erarbeitet werden, das im
Bedarfsfall mit dem AG und dessen Planern angepasst
werden muss.
DURCHZUFÜHRENDE ARBEITEN
Hauptbestandteil dieser Ausschreibung sind die zur
Herstellung der Stützwand notwendigen Bohrpfahl-,
Anker- und Erdarbeiten. Untergeordnet sind noch
Abbruch-, Stahlbeton-, Spritzbetonarbeiten auszuführen.
SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ
Der AN ist für die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz seiner Arbeitnehmer nach
Arbeitsschutzrecht
verantwortlich. Die Beschäftigten sind verpflichtet,
nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung
und Weisung des AN für ihre Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit Sorge zu tragen. Jeder AN, der
Arbeiten an der baulichen Anlage ausführt, ist
verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach 5
Arbeitsschutzgesetz durchzuführen und bekannt zu geben,
damit rechtzitig Gefährdungen erkannt und abgestellt
werden können.
Werden mehrere Unternehmer gleichzeitig oder
nacheinaner im selben oder angrenzenden
Arbeitsbereichen tätig, haben diese sich in
Koordination untereinander abzustimmen, dass sich ihre
Beschäftigten nicht gegenseitig gefährden.
Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse
NRW sind bei der Ausführung der Dienstleistungen
einzuhalten und zu beachten.
BAUBESPRECHUNGEN
Die regelmäßige, nach Mitteilung der Erfordernis durch
die Bauleitung / Bauherren, erforderliche Teilnahme
eines verantwortlichen, der deutschen Sprache
mächtigen Mitarbeiters des AN an den durch den AG
einberaumten Baubesprechungen, auch im Vor- und
Nachgang zu den ausgeschriebenen Leistungen, ist
einzukalkulieren. Es ist davon auszugehen, dass die
Baubesprechungen während der Ausführungszeiten 1
x wöchentlich sowie vor Beginn und nach Beendigung der
Ausführung jeweils 2 x stattfinden und jeweils
mindestens ca. eine Stunde dauern können. Eine
besondere Vergütung für die Teilnahme an den
Baubesprechungen erfolgt nicht.
VERFAHRENSSPRACHE
Die Verfahrenssprache ist deutsch, daher muss während
der Arbeiten immer sichergestellt sein, dass eine
weisungsbefugte Person (Polier / Vorarbeiter) auf der
Baustelle tätig ist. Der übergeordnete Fachbauleiter
muss generell deutschsprachig sein.
ENTSORGUNG BODENAUSHUB / BAUSCHUTT
Die Bestimmungen der Boden-/Bauschutt-Annahmestellen
sind zu beachten. Die sach- und fachgerechte
Entsorgung inkl. Transport allen anfallenden
Materials ist durch entsprechende Nachweise
(Entsorgungsnachweise, Begleit-/Übernahmescheine,
Deponiescheine) zu belegen. Es sind nur zertifizierte
Entsorgungsbetriebe mit der Entsorgung zu beauftragen.
SONSTIGES
Der Baubereich und die Transportwege im Außenbereich
sind seitens des Verursachers arbeitstäglich von
groben Verschmutzungen zu reinigen.
Die Baustellenbereiche sind während der gesamten Zeit
vor Zugang von Unbefugten zu schützen. Zur
Baustellensicherung achtet jeder AN darauf, dass bei
Verlassen der Baustelle nach Arbeitsende sämtliche
Zugänge zu verschließen sind, so dass eine
entsprechende Absicherung gegen unbefugtes Betreten und
Diebstahl gewährleistet ist. DIES GILT BESONDERS BEI
ARBEITEN AM WOCHENENDE ODER NACH 17
UHR !!
Es sind grundsätzlich geräuscharme Maschinen
einzusetzen (s. Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie
sonstige Gesetze und Verordnungen).
Die Bauausführungen sind in enger Zusammenarbeit mit
dem AG und dessen Örtlicher Bauüberwachung
(ÖBÜ) durchzuführen.
Zwischenbauzustände, aus denen Unfallgefahren
resultieren können, sind unbedingt zu vermeiden. Das
Gelände muss im Hinblick auf Unfallgefahren ständig
sauber gehalten sowie gesichert werden. Dies ist in
die Einheitspreise einzukalkulieren, eine besondere
Vergütung erfolgt nicht.
Alle im Zusammenhang mit den durchgeführten Arbeiten
entstandenen Schäden an privaten und/oder
öffentlichen Flächen sind im Einvernehmen mit dem AG
auf Kosten des AN zu beseitigen.
ALLE ERSCHWERNISSE UND MEHRAUFWENDUNGEN, DIE DURCH DIE
EINGESCHRÄNKTEN
PLATZVERHÄLTNISSE UND DEM DARAUS RESULTIERENDEN
ERSCHWERTEN MATERIALAN- UND
-ABTRANSPORT ENTSTEHEN, SIND IN DEN ENTSPRECHENDEN
EINHEITSPREISEN DER
LV-POSITIONEN ZU BERÜCKSICHTIGEN EINSCHL. ALLER
GERÄTEEINSÄTZE UND
NEBENLEISTUNGEN.
ALLGEMEINES
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG-VORBEREITENDE
ARBEITEN
01
BAUSTELLENEINRICHTUNG-VORBEREITENDE
ARBEITEN
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
02 HERSTELLUNG DER BOHRPFAHLWAND
02
HERSTELLUNG DER BOHRPFAHLWAND
02.01 HERSTELLEN DER BOHRPFÄHLE
02.01
HERSTELLEN DER BOHRPFÄHLE
02.03 ANKERARBEITEN
02.03
ANKERARBEITEN
02.04 STAHLBETON- UND SPRITZBETONARBEITEN
02.04
STAHLBETON- UND SPRITZBETONARBEITEN
02.05 ERD- UND RÜCKBAUARBEITEN
02.05
ERD- UND RÜCKBAUARBEITEN