WDVS
Georg-Müller-Schule Anbau von 5 Klassen
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Das angefragte Bauvorhaben umfasst eine 3-geschossigen Schulanbau. Adresse:    Vogelsanger Str. 79b, 58300 Wetter/Ruhr Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Herr Achim Spies Tel.:   0271-695 132 E-Mail:    achim.spies@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein Allgemein Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel Hochbau GmbH abzustimmen. Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind können nicht geltend gemacht werden. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299. Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben. Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu informieren. Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich. Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren. Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen. Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage. Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen. Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung, Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden. Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung. Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle über die Hauptzufahrt. Entsprechend ist hier Rücksicht auf den Verkehr zu nehmen. Die Vorschriften des Bauherren hinsichtlich Sperrzonen, Raucherbereiche, Verkehrsregeln etc. sind zwingend zu beachten. Ein Verstoß kann zum sofortigen Platzverweis führen. Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet. Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen. Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert vergütet. Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden. Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist. Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben. Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung einlädt.  Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB. Angaben zur Baustelle und Ausführung Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen, durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt. Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung Wir verweisen auf unsere AGB und: Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen. Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu beantragen. Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in 1-facher Papierform. Die notwendigen Wartungsverträge gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten, gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen. Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.). Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 ATV gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - WDVS und Außenputz Allgemeines Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) gemäß aktueller Norm. Der AN ist für die Einhaltung der Maße der Zeichnungen allein verantwortlich. Die Werkstoffe eines kompletten Aufbaues müssen von einem Systemhersteller stammen, um die Verträglichkeit der Stoffe untereinander zu gewährleisten. Die auszuführenden Leistungen sind mit unverschnittenen, aus Originalgebinde stammenden Werkstoffen genau nach den Vorschriften der Systemherstellerfirma auszuführen. Der Auftragnehmer hat vor der Auftragserteilung nachzuweisen, dass er für die Verarbeitung von den verwendeten Produkten geschult wurde. Andernfalls ist die Einweisung durch einen Schulungsmeister am Objekt sicherzustellen. Werk- und Montageplanung Zu den Leistungen des AN gehört die Erarbeitung aller für die Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten erforderlichen Verlegepläne, z.B. Erstellen von Fugen- und Verlegeplänen zur sicheren Ausbildung von Hartbelägen (Klinker) auf WDVS. Die Pläne des AN sind dem AG in solchem Umfang und Maßstabvorzulegen, dass die vertragliche Werkleistung eindeutig und umfassend erkennbar ist. Weiterhin sind folgende Unterlagen vorzulegen: Übergabe aller notwendigen Zulassungsbescheide entsprechend den Auflagen und Richtlinien, Bei der Windlastberechnung ist immer eine exponierte Lage anzusetzen bzw. die höchste Anforderung für die Windlastberechnung. Die Berechnung ist vor Baubeginn vorzulegen. Leistungen bei Sondervorschlägen durch den AN Werden durch Sondervorschläge des AN Planungsleistungen oder sonstige Ingenieurleistungen erforderlich, so sind diese vollumfänglich durch den AN zu erbringen, einschl. der dafür zusätzlich erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Prüfungen. Sonstige Nachweise Alle geforderten Nachweise und Berechnungen hat der AN so rechtzeitig vor Ausführung dem AG zur Freigabe vorzulegen, dass dadurch keine Verzögerungen in der Bauabwicklung entstehen. Ausführung Vom AN ist ein systemgebundenes Wärmedämmverbundsystem mit bauaufsichtlicher Zulassung anzubieten. Die Fassade fordert gemäß Brandschutzkonzept Baustoffklasse A1, nicht brennbar nach aktueller Norm. Die Verarbeitungsrichtlinien des Systemanbieters sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Mit den Preisen sind abgegolten: das Sichern der Außenhaut gegen die Einwirkung normaler Witterungseinflüsse, wie Regen, Sonneneinstrahlung, Wind das fachgerechte Schützen von: Fenstern, Türen, Rollläden und Rollladenkasten, Geländer, An- und Einbauteilen sowie Oberböden bei Balkonen, Terrassen oder Außenanlagen. das gewerksübliche Reinigen von oberflächenfertigen Einbauteilen, Sonnenschutzkästen, Fallrohren, Dachrinnen, Türen und Fenstern Fenstern Kellenschnitte im Zusammenhang mit Anschlüssen gemäß aktueller Norm Aufbringung der erforderlichen Grundierungen und Haftvermittler auf bauseitigen Untergründen   und systemgebunden Zwischen- und Endbeschichtungen nach Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers Insofern nicht anders beschrieben, sind vorhandene Gerüstanker nach Fertigstellung und Ausrüstung der Fassdenflächen mit farblich angepassten Verschlussstopfen zu verschließen, eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Eine zusätzlich mechanisch Befestigung des WDV-Systems erfolgt in Abhängigkeit des durch den AN gewählten Systems sowie der vorhandenen Gebäudehöhe. Alle Oberflächen von Dämmstoffen sind vor Aufbringen der Armierungschicht vollflächig zu schleifen, bzw. zu egalisieren. Zum Leistungsumfang gehört auch das Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Die Wärmedämmung ist gemäß aktueller Norm mindestens 30 mm auf die Fensterrahmen zu führen. Außenputzflächen sind möglichst bei bedeckter Witterung anzubringen. Anderenfalls ist durch Abhängen der Gerüste mit Folie o. ä. ein ausreichender Schutz gegen Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Analog ist der Schutz gegen Schlagregen sowie Austrocknung durch Wind zu sichern. Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u. ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind zumindest durch Kellenschnitt zu trennen. Auf gleichmäßige Färbung und Oberflächenausbildung des Außenputzes ist zu achten. Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als wesentlicher Mangel. Sockelputz muss wasserabweisend sein. Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne besondere Aufforderung und ohne Beschädigungen zu reinigen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden. Fensterbänke, Rohre, Einbauten u. dgl. sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können. Anschlüsse an Fensterbänke von unten, Mauerabdeckungen von unten sowie Durchdringungen wie Lüftungsgitter, Metallrahmen oder ähnliches erfolgen mittels Kompriband.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - WDVS und
Planunterlagen Grundlage des Angebotes sind die nachfolgenden Planunterlagen und Dokumente. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln. Screenshot Anlagen
Planunterlagen
1 WDVS / Außenputzarbeiten
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WDVS / Außenputzarbeiten
1. 1 Vorbereitende Maßnahmen
1. 1
Vorbereitende Maßnahmen
1. 2 Dämmarbeiten
1. 2
Dämmarbeiten
1. 3 Armierungs- und Putzarbeiten
1. 3
Armierungs- und Putzarbeiten
1. 4 Sonstige
1. 4
Sonstige
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2. 1 Stundenlohnarbeiten
2. 1
Stundenlohnarbeiten