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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Ergänzung zur Angebotsaufforderung/Teilnahmebedingungen
Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung, Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Bieter hat die bepreisten Leistungsverzeichnisse als Datenträger nach DA 84 (Angebotsabgabe) und als PDF einzureichen.
Bei Angebotsabgabe des Angebotes in Textform ist nach Möglichkeit bitte auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage.
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform unter Verwendung des Moduls "Angebot abgeben" zulässig.
Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
Allgemeine Vorbemerkungen
Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.
Anfragen/Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) unter Verwendung des Formblattes "Frage-Antwort" an die Verdingungsstelle zu richten.
Unbedingt zu beachten ist:
Maßgebend für den Zuschlag ist ausschließlich die Angebotsendsumme (Wertungssumme brutto) unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingung.
Skonto bzw. Nachlässe mit Bedingungen werden bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt.
Will der Bieter zur von ihm angestrebten Beschleunigung des Zahlungsverkehrs ein Skonto anbieten, ist dies unter Angabe der dafür geltenden Zahlungsziele in einem Begleitschreiben zu vermerken.
Es gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Auflagen der Feuerwehr.
Generell ist für alle Abbruchpositionen der Entsorgungsnachweis gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen.
Für alle Abfallarten gilt die Pflicht der Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
a) Nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung ist immer einer Verwertungsanlage zuzuführen. Nicht gefährliche Bauabfälle, die nicht verwertet werden können, sind eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen.
b) Gefährlicher Abfall
Gefährlicher Abfall zur Beseitigung unterliegt der Andienungspflicht bzw. gefährlicher Abfall zur Verwertung der Anzeigepflicht an die zuständige Sonderabfallgesellschaft.
Für den Transport der Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen oder eine Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen erforderlich.
Das in der Anlage beigefügte tabellarische Entsorgungskonzept ist ausgefüllt mit Angebot einzureichen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
(Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung)
Die nachfolgenden Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung enthalten grundlegende Hinweise und titelübergreifende Anmerkungen für die Abwicklung der Bauaufgabe und sind demnach zwingend bei der Kalkulation zu beachten.
Inhaltsverzeichnis:
1. Projektbezogene Vorbemerkungen
1.1 Allgemeines
1.2 Baubeschreibung
1.3 Allg. Baustelleinrichtung (BE), Gerüste, Medienversorgung
2. Vorbemerkungen zur Ausführung
2.1 Allgemeines
2.2 Organisatorisches
2.3 Nutzung öffentlichen Straßenlandes
Projektbezogene Vorbemerkungen
Die im Folgenden genannten §§ beziehen sich auf die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Auftraggeberin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA - im Weiteren auch AG genannt).
1.1. Allgemeines
1.1.1. Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten:
Es wird empfohlen, dass sich der Bieter vor Angebotsabgabe ein Bild über die örtlichen Verhältnisse, die Anfahrtsmöglichkeiten, Lagerplätze sowie sonstige, die Kalkulation beeinflussende Umstände macht und die zu sanierenden Gebäude in Augenschein nimmt.
1.1.2. Schadensregulierung / Verteilung der Gefahr (zu § 7):
Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Vom AN stets zu vertreten sind Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste, die bis zur Abnahme durch Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigungen entstehen. Das gleiche gilt für Frostschäden. Aufwendungen zum Schutz des Eigentums während der Baumaßnahme sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert beschrieben sind.
1.1.3. Arbeitszeiten, Unfallverhütung:
Die Arbeitszeit ist auf die gesetzlichen Bestimmungen für Wohngebiete abzustimmen. Zu keinem Zeitpunkt dürfen die auszuführenden Arbeiten eine Unfallgefahr für die Umwelt und die sich im Umfeld aufhaltenden Menschen werden.
1.1.4. Produktangaben:
Sämtliche in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Hersteller- und Produktangaben sind Leitfabrikate und dienen der Beschreibung der Leistung in Bezug auf die qualitativen und gestalterischen Eigenschaften sowie den erwarteten Produktstandards. Bei anderen vom Bieter gewählten Produkten ist deren Gleichwertigkeit mit den beschriebenen zu gewährleisten.
Es sei denn, es wird in einer Einzelposition ausdrücklich anders verlangt.
1.2. Baubeschreibung
1.2.1. Allg. Angaben zur Bauaufgabe:
Sanierung der Fassadenfläche an folgenden Gebäuden:
- Angelsachsenweg 5-17, Haustyp 1 (4 Doppelhäuser mit angrenzenden Garagen)
- Angelsachsenweg 21-25, Haustyp 2 (ein Reihenhausblock mit drei Hauseinheiten)
- Angelsachsenweg 27-35, 45-47 , Haustyp 3 (3 Doppelhäuser, 1x einzelstehendes Haus mit angrenzender Garage)
- Angelsachsenweg 37-43 , Haustyp 4 (4 Doppelhäuser mit angrenzender Garage)
- Nebengebäude Garagen und Trafo)
Die Reihen- und Doppel-/Einzelhäuser im Angelsachsenweg weisen einen zweigeschossigen Aufbau (EG, 1.OG) sowie einen Keller und einen Spitzboden auf.
Das Dach ist ein ungedämmtes Satteldach mit Sprengewerk zu den Mittelpfetten sowie einer hoch angesetzten Kehlbalkenkonstruktion.
Die ca.-Außenmaße der Gebäude sind wie folgt:
Haustyp 1: Doppelhaus: L: 24,0 ; B: 9,2 m;
Haustyp 2: 3er Reihenhaus: L: 24,8 ; B: 9,75 m;
Haustyp 3: Doppelhaus: L: 20,3 ; B: 8,6 m;
Haustyp 3: Einzelhaus: L: 10,9 ; B: 8,6 m;
Haustyp 4: Einzelhaus: L: 13,0 ; B: 9,5 m;
Die Liegenschaft befindet sich im süd-östlichen Stadtteil Gremmendorf der Stadt Münster. Die Wohnobjekte wurden in den Jahren 1950-59 für die englischen Besatzungskräfte des nahegelegen, ehemaligen Militärgelände Loddenheide errichtet.
Die WE146614 besteht aus Ein- und Mehrfamilienhäuser und in vier Haustypen gegliedert sind. Ergänzend sind zwei Versetzte Garagenblöcke und ein Trafohaus.
Folgende Hausnummern sind zu sanieren:
5,7,9,11,13,15,17,19,21,23,25,27,29,30,31,33,35,37,39,41,43,45 und 47
(siehe auch beigefügten Lageplan mit Kennzeichnung der Haustypen).
Haustyp 1:
5, 7, 9, 11, 13, 15, 17
Haustyp 2:
21, 23, 25
Haustyp 3:
27, 29, 31, 33, 35, 45, 47
Haustyp 4:
37, 39, 41, 43
Nebengebäude:
Garagenzeilen/2 versetzte Blöcke (zw. Nr. 17 + 27
Trafohaus (hinter den Garagenzeilen)
Aus der nachfolgenden Abbildung Lageplan geht hervor, dass die Objekte der Häuser 5 bis 25 direkt an den Angelsachsenweg angebunden sind. Die Häuser 27 bis 45 hingegen, sind an einer Seitenstraße des Angelsachsenwegs angegliedert.
Die Objekte sind im Lageplan markiert. Da die Objekte unter Denkmalschutz stehen und Schadstoffbelastungen festgestellt wurden, sind besondere Kriterien zu beachten, d.h. dass nicht festgestellte evtl. Schadstoffbelastungen sofort der BL zu melden sind, um es einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Bei der Errichtung der Photovoltaikanlagen sind folgende Arbeiten vorgesehen:
Montage der Unterkonstruktion auf den bauseits montierten Haltern Verlegen der Stringleitungen und Erdungsleitung mittels eines Alu-Rohrs Montage der Photovoltaikmodule Montage Wechselrichter und Anbindung an Zähleranlage Anmelden der Photovoltaikanlagn bei dem Netzbetreiber Beantragen der Zähler und Inbetriebnahme
Die Häuser sind derzeit unbewohnt und vom Angelsachsenweg aus gut anfahrbar sowie erreichbar. Die Häuser sollen noch während der Baumaßnahme neu vermietet werden; daher finden die Bauarbeiten teilweise auch im laufenden Betrieb statt.
1.2.2. Allg. Angaben zur Baustelle:
Auf der gesamten Baustelle herrscht striktes Rauchverbot. Der Verzehr alkoholhaltiger Getränke und Lebensmittel ist verboten. Festgestellte Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden zur Anzeige gebracht.
Die Maßnahme wird während der Ausführung artschutzrechtlich begleitet. Insbesondere während der Brut- und Nistzeiten kann es aufgrund artenschutzrechtlicher Vorgaben zu Verschiebungen einzelner Leistungen oder zu einer geänderten Ausführungsreihenfolge gegenüber dem Rahmenterminplan kommen. Hieraus resultierende Anpassungen sind vom Auftragnehmer bei der Arbeitsvorbereitung und Bauablaufplanung zu berücksichtigen.
1.3. Allg. Baustelleinrichtung (BE), Gerüste, Medienversorgung
1.3.1. Allg. Baustelleinrichtung (BE):
Der Aufenthalt auf den nicht unmittelbar zur Baumaßnahme angrenzenden Grünflächen ist nicht gestattet.
Lagerflächen und Containerstandorte sind mit der örtlichen Bauführung abzustimmen.
Die Transportwege auf der Baustelle sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Ein späterer zusätzlicher Vergütungsanspruch in Bezug auf die Transportwege kann insofern nicht abgeleitet werden.
Die Baustelleneinrichtung ist vor Beginn der Arbeiten unter Berücksichtigung des Platzbedarfs aller am Bau beteiligten AN in Absprache mit der örtlichen Bauführung zu planen.
Der AN hat, wenn nichts Anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäume und gärtnerische Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle.
Die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Lager- und Arbeitsplätze, Baustelleneinrichtungen und Zufahrtswege hat der AN in einem ordentlichen Zustand zu halten. Sie sind vom AN nach Beendigung der Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich zu Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Kommt der AN innerhalb einer Frist von 3 Werktagen einer Aufforderung der Auftraggeberin nicht nach, Verunreinigungen, Schutt, Abfälle etc. zu beseitigen, ist die Auftraggeberin berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des AN vornehmen zu lassen, ohne dass er ihm eine Nachfrist zur Beseitigung setzen muss.
Durch den AN verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen der Straßen und Plätze sind von ihm auch während der Ausführung der Leistungen ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des AN oder seiner Nachunternehmer.
1.3.2. Gerüste:
Ein Gerüst wird vom AN zur Verfügung gestellt.
1.3.3. Medienversorgung:
Bauwasser- und Baustromanschluss
Die Verbrauchskosten für die Baumaßnahme, welche durch separater Zählereinrichtungen ermittelt werden, trägt der Auftragnehmer. Die Menge des Verbrauchs wird durch einen vom Auftragnehmer zu stellenden, geeichten Zähler ermittelt. Die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer (AN), mehrere AN tragen sie anteilig.
Bauwasser und Baustrom darf nur für die Erbringung der auszuführenden Bauleistung verwendet werden.
2. Vorbemerkungen zur Ausführung
Die im Folgenden genannten §§ beziehen sich auf die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
2.1. Allgemeines
2.1.1. Ausführungsunterlagen (zu § 3):
Der AN hat entsprechend dem Baufortschritt der Auftraggeberin den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag von der Auftraggeberin zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzugeben, damit die Übergabe durch die Auftraggeberin rechtzeitig erfolgen kann.
Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass alle Ausführungsunterlagen aktuellen Standes als Papierexemplare auf der Baustelle bereitgestellt werden. Zu diesen Ausführungsunterlagen gehört explizit auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung mit allen Angaben und Hinweisen (Langtextfassung).
2.1.2. Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10):
Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die dafür angegebene Zahl von Stunden unverbindlich. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Anweisung der Auftraggeberin vorliegt und die entsprechend dieser Anwendung tatsächlich ausgeführt worden sind. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung der Auftraggeberin ausgeführt werden. Bei Stundenlohnarbeiten wird die Aufsicht durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson nicht vergütet.
2.1.3. Dokumentation (zu § 4 Abs. 1 Nr. 2):
Unabhängig von den während der Bauzeit durch die Auftraggeberin oder Fachplaner abgeforderten Produktinformationen, Zulassungen, Übereinstimmungsnachweisen, bauaufsichtlichen Zulassungen oder Prüfzeugnissen ist spätestens 5 Werktage vor der Abnahme der Gesamtleistung eine Projektdokumentation mit allen Produkt- und Bauteilinformationen sowie Gebrauchs- und Pflegeanweisungen in 2-facher Ausfertigung zu übergeben. Die Auftraggeberin behält sich das Recht auf Verweigerung der Abnahme bei Fehlen der Projektdokumentation ausdrücklich vor.
Die Aufwendungen für die Zusammenstellung sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen sind.
2.1.4. Abnahme (zu § 12):
Die Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistung hat gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B förmlich stattzufinden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Auftraggeberin dies ausdrücklich in Textform mit dem Auftragnehmer vereinbart. Die Regelungen des § 12 Abs. 5 VOB/B bleiben hiervon unberührt.
2.1.5. Textform:
Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen müssen, um wirksam zu werden, in Textform abgegeben werden. Der Schriftform bedarf also auch jede Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Vereinbarungen.
2.2. Organisatorisches
2.2.1. Ansprechpartner des AN (zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3):
Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen er selbst oder mindestens ein deutschsprachiger von ihm für die Leitung der Ausführung bestellter Vertreter auf der Baustelle dauerhaft anwesend ist.
Der AN hat für alle erforderlichen Abstimmungen mit der Bauleitung der Auftraggeberin einen deutschsprachigen Bevollmächtigten als Bauleiter zu benennen.
2.2.2. Besprechungsorganisation:
Nach Auftragserteilung findet eine gemeinsame Bauanlaufbesprechung unter Teilnahme aller an der Ausführung beteiligten Gewerke statt. Die Teilnahme ist für den AN Pflicht.
2.2.4. Bautagesberichte (zu § 4, Abs. 1 Nr. 2):
Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese der Auftraggeberin mindestens wöchentlich zu übergeben.
Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dgl.), Abnahmen nach §§ 4 Nr. 10 und 12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Bei Behinderung und Unterbrechung der Ausführung sowie Arbeitseinstellung sind auch die Gründe hierfür anzugeben.
2.2.5. Baufristenplan
Der AN hat auf der Grundlage des ihm von der Auftraggeberin übergebenen Bauablaufplans einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen der Auftraggeberin, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den AN unverzüglich zu überarbeiten.
Der Plan ist der Auftraggeberin spätestens 5 Werktage nach Aufforderung, bei Überarbeitungen unverzüglich zu übergeben.
2.2.6. Werk- und Montagepläne, Ausführungszeichnungen des AN:
Der AN hat die von ihm zu fertigen Ausführungsunterlagen wie bspw. Werk- und Montagepläne der Auftraggeberin nach Aufforderung so rechtzeitig vor der Ausführung zu übergeben, dass mindestens ein Prüfzeitraum der Auftraggeberin von 5 Werktagen sowie der Zeitraum für die Fortschreibung der Unterlagen durch den AN von 5 Werktagen nicht unterschritten werden.
Die Vorlage des AN hat normgerecht und jeweils in 2-facher Ausfertigung sowie 1-mal digital auf geeignetem Datenträger zu erfolgen.
2.3 Nutzung öffentlichen Straßenlandes
Ist die Nutzung von öffentlichem Straßenland für die Durchführung von Bauleistungen erforderlich, gilt das Straßen- und Wegegesetz (StrWG ) des Landes NRW in der jeweils aktuellsten Fassung. Die Beantragung zur Sondernutzung erfolgt durch den Nutzer (AN) nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin / Bauleitung.
Alle der Sondernutzungserlaubnis zugrunde liegenden öffentlich rechtlichen Bedingungen, Nebenleistungen und sonstigen Auflagen sind vom Nutzer (AN) durch Unterschrift anzuerkennen und einzuhalten. Die Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland und Gehwegbereiche sind vom AN in vollem Umfang zu tragen. Vor Beginn der Nutzung ist eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit der Genehmigungsbehörde, der Auftraggeberin und dem Nutzer (AN), zwecks Erstellung einer Zustandsniederschrift durchzuführen. Die Niederschrift ist von allen Beteiligten durch Unterschrift anzuerkennen. Später auftretende Schäden gehen in vollem Umfang zu Lasten des Nutzers (AN).
Die vorgenannten Bedingungen sind bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle Einrichten, Räumen und Vorhalten der Baustelle für sämtliche in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen für die Dauer der Maßnahme bis zur
Abnahme. Die Räumung schließt die Reinigung und Wiederherrichtung der benutzten Fläche entsprechend
dem ursprünglichen Zustand ein.
Einsatzzeit: für die Dauer der vertraglichen Leistung.
Hinweis
Mobile Toilette, Strom und Wasser werden durch andere Gewerke zur Verfügung gestellt.
01.__.0010
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle
P
1,00
psch
01.__.0020 Fotodokumentation Erstellen einer Fotodokumentation vom gesamten Ablauf der Abbrucharbeiten, insbesondere der Arbeiten mit schadstoffbelasteten Bauteilen. Die Fotoaufnahmen sind in Farbe zu erstellen. Auf den Aufnahmen ist das Datum und die Uhrzeit einzublenden. Die Aufnahmen sind mit max. 2 Bilder /Blatt und einer Bildgröße von mind. 10x13 cm in der Dokumentation darzustellen und zu beschriften. Die Bilder sind mit folgenden Angaben zu versehen:
fortlaufende Numerierung Ersteller der Aufnahme (Kürzel im Dateinamen ist ausreichend sofern dieses in einer Legende erklärt wird. Ort Angabe des Sanierungs- bzw. Reinigungsabschnittes, sowie der Hausnummer und Wohnung was wird dargestellt.
Die Unterlage ist dem AG in digitaler Form zu übergeben, wobei max. 2 Bilder /Blatt mit mind. 10x13 cm darzustellen und zu beschriften sind.
Zudem sind die Fotodateien in Originalauflösung in digitaler Form zur übergeben.
01.__.0020
Fotodokumentation
P
1,00
psch
02 Zählerschrank
02
Zählerschrank
02.__.0010 Montage der Stromzähler Montage der Stromzähler
Installation Stromzähler in den neuen Zählerschrank.
inkl. Abholung beim örtlichen Netzbetreiber,
inkl. Fahrtkosten
liefern und betriebsbereit montieren
02.__.0010
Montage der Stromzähler
22,00
St
02.__.0020 Leitungsschutzschalter 3 polig 6kA B-Charakteristik 16A Leitungsschutzschalter 3 polig 6kA B-Charakteristik 16A
3 Module
Leitungsschutzschalter nach E DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Berührungsschutz IP2x nach DIN VDE 0106 Teil 100 mit VDE Zeichen. LS mit zeitverzögertem thermischen Auslöser für Überlastschutz und elektromagnetischer Auslöser für Kurzschlussschutz. Geeignet zum nachträglichen Anbau von Zusatzeinrichtungen. Beschriftungsmöglichkeit direkt am Gerät und Einzelentnahme aus dem Phasenschienenverbund durch Entriegelung der Hutschienenschnellbefestigung.
Bemessungsbetriebsspannung Ue: 230/400 V
Nennstrom: 16 A
Auslösercharakteristik: B
Ausschaltvermögen Icn AC nach IEC
60898-1: 6 kA
Polanzahl: 3 P
Isolationsspannung: 500 V
Stoßspannungsfestigkeit: 4000 V
Frequenz: 50/60 Hz
Anschlussart: Schraubtechnik
Anschlussquerschn. des Eingangs
und Ausgangs mit Schrauben, bei
massivem Leiter: 1/35 mm²
Anschlussquerschn. des Zugangs
und Ausgangs mit Schrauben, bei
flexiblem Leiter: 1/25 mm²
Fabrikat: der Planung Hager oder gleichwertig
Typ: MBN316
angebotenes Fabrikat des Bieters:
vom Bieter einzutragen
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
02.__.0020
Leitungsschutzschalter 3 polig 6kA B-Charakteristik 16A
22,00
St
02.__.0030 Fehlerstromschutzschalter 4polig 6kA 40A 30mA Typ A Fehlerstrom-Leitungsschutzschalter nach DIN EN 60898-1
VDE 0641-11
Berührungsschutz DIN VDE 0106 Teil 100, blaue Test-Taste und
Fehlerstromanzeige. Mit VDE Zeichen
Bemessungsbetriebsspannung Ue: 240 V
Nennstrom: 40 A
Typ des Fehlerstromschutzes: A
Bemessungsfehlerstrom: 30 mA
Ausschaltvermögen Icn AC nach IEC 60898-1: 6 kA
Frequenz: 50 Hz
Fabrikat der Planung: Hager oder gleichwertig
Typ: ADS916D
angebotenes Fabrikat des Bieters:
vom Bieter einzutragen
liefern und betriebsbereit montieren
02.__.0030
Fehlerstromschutzschalter 4polig 6kA 40A 30mA Typ A
22,00
St
02.__.0040 Verdrahtungsmaterial Zur Verbindung der einzelnen Bauteile in der UV
liefern und betriebsbereit montieren
02.__.0040
Verdrahtungsmaterial
22,00
St
02.__.0050 Beschriftung und Dokumentation Beschriftung und Dokumentation der Unterverteilung und Sicherungen (DIN VDE 0100/600)
02.__.0050
Beschriftung und Dokumentation
22,00
St
03 PV-Komponenten
03
PV-Komponenten
03.__.0010 PV Modul 455Wp Glas/Glas Technische Mindestanforderungen:
Modulleistung mindestens 455 Wp
Modulwirkungsgrad mindestens 22,5 %
Positive Leistungstoleranz 0 bis +5 W
Zelltechnologie: N-Typ monokristallin TOPCon
Ausführung als monofaziales Glas-Glas-Modul
Anzahl Zellen: 144 Halbzellen oder gleichwertig
Max. Systemspannung: 1.500 V DC
Schutzklasse Anschlussdose mindestens IP68
Temperaturkoeffizient Pmax = -0,30 %/K
Mechanische Belastbarkeit:
Drucklast mindestens 5.400 Pa
Soglast mindestens 4.000 Pa
Betriebstemperaturbereich mindestens -40 °C bis +85 °C
Rahmen aus eloxierter Aluminiumlegierung
Front- und Rückglas aus thermisch vorgespanntem Solarglas
Anschlussleitungen UV- und witterungsbeständig
Steckverbinder kompatibel zu marktüblichen PV-Stecksystemen
liefern und betriebsfertig montieren
angebotenes Fabrikat des Bieters:
vom Bieter einzutragen
liefern und betriebsfertig montieren
03.__.0010
PV Modul 455Wp Glas/Glas
197,00
St
03.__.0020 String-Wechselrichter 3,6kW Technische Mindestanforderungen
Allgemein
Ausführung als netzgekoppelter Stringwechselrichter
Trafolose Topologie
Einphasige Netzeinspeisung
Integrierte Inbetriebnahme- und Konfigurationsoberfläche über Webbrowser ohne zusätzliche Software
Konfiguration über mobile Endgeräte und PC möglich
DC-Seite
Geeignet für Photovoltaikgeneratoren bis mindestens 5,5 kWp
Maximale DC-Eingangsspannung mindestens 600 V
MPP-Spannungsbereich mindestens 130 V bis 500 V
Mindestens 2 unabhängige MPP-Tracker
Je MPP-Tracker mindestens 15 A Eingangsstrom
Anschlussmöglichkeit für mindestens zwei getrennte PV-Strings
AC-Seite
Bemessungsleistung mindestens 3,6 kVA
Nennausgangsspannung 230 V AC
Maximaler Ausgangsstrom mindestens 16 A
Einspeisung einphasig
Sicherheit und Anlagenüberwachung
Integrierte Anlagen- und Geräteüberwachung
Automatische Fehlerdiagnose und Zustandsüberwachung
Dynamisches Verschattungsmanagement zur Ertragsoptimierung
Schutzart mindestens IP65
Geeignet für Innen- und Außenmontage
Kompatibel mit Energiemanagementsystemen und Batteriespeichersystemen
Möglichkeit zur Einbindung von Leistungsoptimierern
Kommunikation
Ethernet-Schnittstelle (RJ45)
WLAN-Schnittstelle integriert
Unterstützung gängiger Kommunikationsprotokolle zur Anlagenüberwachung und Einbindung in Energiemanagementsysteme
Fernüberwachung und Datenbereitstellung über integrierte Kommunikationsschnittstellen
liefern, montieren, in Betreb nehmen und betriebsfertig übergeben
03.__.0020
String-Wechselrichter 3,6kW
22,00
St
03.__.0030 Generatoranschlusskasten, Überspannungsschutz: T1/T2, für 2
MPPT, je 1 String, mit DC-Steckverbinder Generatoranschlusskasten für Photovoltaikanlagen bis 1000 V DC zum Anschluss von 2x 1 String. Mit Überspannungsschutz: T1/T2 und DC-Steckverbinder für die Eingangs- und Ausgangsseite.
Systemspannung: 1000 V DC (Umax)
Anzahl der String-Eingänge: 1
Strom je String: 40 A (Imax)
Anzahl der Ausgänge: 1
Anzahl der unterstützten MPP-Tracker: 2
Überspannungsschutzgerät: T1 / T2
Schutzpegel Up: <= 3,5 kV
Gesamtableitstoßstrom Itotal (8/20) µs: 40 kA
Gesamtableitstoßstrom Itotal (10/350) µs: 5 kA
Anschlusstechnik: SUNCLIX
Leitungsquerschnitt String-Eingang: 2,5 mm² - 6 mm²
Leitungsquerschnitt Ausgang: 2,5 mm² - 6 mm²
Leitungsquerschnitt Erdung: 16 mm² (2x)
Dichtbereich Erdung: 6 mm - 12 mm (2x)
Material Gehäuse: Polycarbonat
Material Deckel/Tür: Polycarbonat (transparent)
Schutzart: IP65
Schutzklasse: II
Umgebungstemperatur (Betrieb): -20 °C - 55 °C
Einsatzort: Freiluftaufstellung, keine direkte Sonneneinstrahlung
Normen/Bestimmungen: EN 61439-2
inkl. fachgerechter Einbindung in den Potetialausgleich
liefern, montieren, in Betreb nehmen und betriefsfertig übergeben
03.__.0030
Generatoranschlusskasten, Überspannungsschutz: T1/T2, für 2
MPPT, je 1 String, mit DC-Steckverbinder
22,00
Stk
04 Unterkonstruktion
04
Unterkonstruktion
04.__.0010 Montageschiene 4,80m Montageschiene mit seitlicher Anbindung und statischem Nachweis Variabel einsetzbar für verschiedene Dachanbindungen. Länge: 4,80 m. Material: Aluminium EN AW-6063 T66
inkl. verlängern und zuschneiden
liefern und montieren
04.__.0010
Montageschiene 4,80m
150,00
Stk
04.__.0020 Mittelklemme Universal Modulmittelklemme mit einfacher Klickfunktion zum Fixieren von Solarmodulen mit Rahmenhöhen 30-42 mm. Material: Aluminium EN AW 6063 T66 / EN AW 6082 T6 / A2 / POM.
liefern und montieren
04.__.0020
Mittelklemme
550,00
Stk
04.__.0030 Endklemme Endklemme Rapid16 30 - 40, schwarz eloxiert, mit Erdungspin, Montageart vertikal, Klemmlänge 50 mm
04.__.0030
Endklemme
275,00
Stk
04.__.0040 Blitzschutzklemme Multi Alu 8mm Blitzschutzklemme zum Festklemmen von Blitzschutzkabel mit einem Durchmesser von 8 mm. Inklusive Einlegemutter mit Montageclip (8,4x20x1,2 mm) und Zylinderschraube M8x30.
liefern und montieren
04.__.0040
Blitzschutzklemme Multi Alu 8mm
250,00
Stk
04.__.0050 Schienenverbinder Set Schienenverbinder Set als Verbindungselement zwischen zwei Schienen Inklusiv Schrauben. Material: Aluminium EN AW-6063 T66, Edelstahl A2
liefern und montieren
04.__.0050
Schienenverbinder Set
50,00
Stk
04.__.0060 Kreuzverbinder Set Kreuzverbinder Inklusiv Schraube und Mutter. Material: Aluminium EN AW-6063 T66, Edelstahl A2
liefern und montieren
04.__.0060
Kreuzverbinder Set
50,00
Stk
04.__.0070 Endkappen Endkappen für die Montageschienen
liefern und montieren
04.__.0070
Endkappen
270,00
Stk
05 Leitungen
05
Leitungen
05.__.0010 Solar-Kabel 1x6mm² schwarz Merkmale
Gewicht 0,08
Gewichtseinheit KG
Gewichtbezugsmenge 1
Kabelgewicht ca. kg/100 m 8,00
Gewicht 75 kg/km
Mantel-Farbe schwarz
Außendurchmesser ca. 6.0 mm
Kupferzahl 5,76 /100m
Kupfer-Basis 150,00 EUR/100kg
Leiter-Nennquerschnitt 6 mm²
Werkstoff der Aderisolation Polyolefine
Ader-Kennzeichnung ohne
Nennspannung U 1500 V
Leiter-Form rund
Leiter-Material Kupfer
Mantelmaterial Polyolefine
Leiter-Klasse Kl.5 = feindrähtig
Bewehrung/Armierung ohne
Zul. Kabelaußentemperatur bei Montage/Handling -25 - 90 °C
Zul. Kabelaußentemperatur nach Montage ohne Erschütterung -40 - 90 °C
Nennspannung U0 1800 V
Ader-Zahl 1
Zul. max. Leitertemperatur 120 °C
Schutzhülle ohne
Ölbeständig nach EN 60811-404 ja
Kältebeständig nach EN 60811-504+505+506 ja
Leiter-Oberfläche verzinnt
Brandverhaltensklasse nach EN 13501-6 Dca
Rauchentwicklungsklasse nach EN 13501-6 ohne
Abtropfverhaltensklasse nach EN 13501-6 ohne
Säureentwicklungsklasse nach EN 13501-6 ohne
Min. zulässiger Biegeradius, stationärer Einsatz/fest verlegt 24 mm
Kabelgeometrie rund
Leiterwiderstand bei 20 °C 3.39 Ohm/km
Max. Zugfestigkeit während der Verlegung 0.05 kN
Flammwidrig nach IEC 60332-1-2 ja
Anzahl der Einzeldrähte pro Leiter 80
Durchmesser der Einzeldrähte 0.31 mm
Ausführung 1x6 SP500 sw
Zertifizierung nach EN 50618 (H1Z2Z2-K) und IEC 62930 (62930 IEC 131), TÜV Zertifizierung nach 2 PfG 1169/10.19 (PV 1500-K), feindrähtige verzinnte Kupferlitze, Mantel- und Aderisolation vernetztes Spezial Polyolefin, ausgelegt für 1.500 VDC (max. 1.800 VDC), fortlaufende Metermarkierung, Erdverlegbarkeit durch hochwertige Isolationsmaterialien, höhere UV-Beständigkeit und Wasserbeständigkeit, Brandklasse Dca nach BauPVO, optimiert für Floating PV Anlagen (FPV)
Verlegeart: Auputz in Rohr und Kabelkanal
liefern, verlegen und beidseitig anschließen
05.__.0010
Solar-Kabel 1x6mm² schwarz
1.150,00
m
05.__.0020 Solar-Kabel 1x6mm² rot Merkmale
Gewicht 0,08
Gewichtseinheit KG
Gewichtbezugsmenge 1
Kabelgewicht ca. kg/100 m 8,00
Gewicht 75 kg/km
Mantel-Farbe schwarz
Außendurchmesser ca. 6.0 mm
Kupferzahl 5,76 /100m
Kupfer-Basis 150,00 EUR/100kg
Leiter-Nennquerschnitt 6 mm²
Werkstoff der Aderisolation Polyolefine
Ader-Kennzeichnung ohne
Nennspannung U 1500 V
Leiter-Form rund
Leiter-Material Kupfer
Mantelmaterial Polyolefine
Leiter-Klasse Kl.5 = feindrähtig
Bewehrung/Armierung ohne
Zul. Kabelaußentemperatur bei Montage/Handling -25 - 90 °C
Zul. Kabelaußentemperatur nach Montage ohne Erschütterung -40 - 90 °C
Nennspannung U0 1800 V
Ader-Zahl 1
Zul. max. Leitertemperatur 120 °C
Schutzhülle ohne
Ölbeständig nach EN 60811-404 ja
Kältebeständig nach EN 60811-504+505+506 ja
Leiter-Oberfläche verzinnt
Brandverhaltensklasse nach EN 13501-6 Dca
Rauchentwicklungsklasse nach EN 13501-6 ohne
Abtropfverhaltensklasse nach EN 13501-6 ohne
Säureentwicklungsklasse nach EN 13501-6 ohne
Min. zulässiger Biegeradius, stationärer Einsatz/fest verlegt 24 mm
Kabelgeometrie rund
Leiterwiderstand bei 20 °C 3.39 Ohm/km
Max. Zugfestigkeit während der Verlegung 0.05 kN
Flammwidrig nach IEC 60332-1-2 ja
Anzahl der Einzeldrähte pro Leiter 80
Durchmesser der Einzeldrähte 0.31 mm
Ausführung 1x6 SP500 rot
Zertifizierung nach EN 50618 (H1Z2Z2-K) und IEC 62930 (62930 IEC 131), TÜV Zertifizierung nach 2 PfG 1169/10.19 (PV 1500-K), feindrähtige verzinnte Kupferlitze, Mantel- und Aderisolation vernetztes Spezial Polyolefin, ausgelegt für 1.500 VDC (max. 1.800 VDC), fortlaufende Metermarkierung, Erdverlegbarkeit durch hochwertige Isolationsmaterialien, höhere UV-Beständigkeit und Wasserbeständigkeit, Brandklasse Dca nach BauPVO, optimiert für Floating PV Anlagen (FPV)
Verlegeart: Auputz in Rohr und Kabelkanal
liefern, verlegen und beidseitig anschließen
05.__.0020
Solar-Kabel 1x6mm² rot
1.150,00
m
05.__.0030 Erdleitung NYY-J 1x16mm² NYM 1x16mm², in Teillängen in KuPa-Rohr verlegen,
kompl. mit Rohr- und Schellenmaterial, Schellenabstand
max. 0.5m,
liefern, betriebsbereit montieren und beidseitig anschließen.
05.__.0030
Erdleitung NYY-J 1x16mm²
800,00
m
05.__.0040 NYM-J 5 x 2,5 mm2 mit gelbgrünem Schutzleiter; Nennspan-
nung 500 V; für Verlegung in trockenen
und feuchten Räumen für Auf- oder
Auf- putzmontage; Aufbau entsprechend
VDE 0250 / Teil 204.
Verlegung im Leerrohr
inkl. Rohr, Schellen und Befestigungsmaterial
liefern, verlegen und betriefsfertig anschließen
05.__.0040
NYM-J 5 x 2,5 mm2
220,00
m
05.__.0050 Dublex Cat.7 Verlegekabel S/FTP 1000 MHz, CPR Cca Duplex-Cat.7 Verlegekabel S/FTP 1000 MHz, CPR Cca
Daten-Installationskabel mit massiven Kupferleitern, duplex, 2x (4x2) xAWG23/1 für den Einsatz in der strukturierten Gebäudeverkabelung nach EN 50173, ISO/IEC 11801 sowie IEC 61156-5; EN 50288-4-1. Datenkabel für Übertragungen bis 1000MHz,übertrifft mit den elektrischen Übertragungseigenschaften die Anforderungen der Kategorie 7, Übertragungen von 10GBit Ethernet sind problemlos möglich, PVP (Premium Verification Program) zertifiziert durch die GHMT.
Leiteraufbau Cu-Draht, blank Ø 0.56mm (AWG 23), zwei Adern zum Paar verseilt, 8 Adern farblich gekennzeichnet nach TIA/EIA 568 C-2, Paare geschirmt durch aluminiumbeschichtete Kunststoff-Verbundfolie,Gesamtschirm als verzinntes CU-Geflecht.
Harmonisierte Norm EN 50575, halogenfrei nach EN 50267-2-2 und EN 60754-1/2 sowie raucharm nach EN 61034-2, flammwidrig nach EN 60332-3-24 (FRNC-C), Trennklasse D gem. EN50174-2, EURO-Brandschutzklasse Cca-s1, d2, a1.
Kabelaufbau: S/FTP
Leiter-Klasse: Kl.1 = eindrähtig
NVP-Wert: 78%
Betriebstemperatur, bewegt: 0 bis 50°C
Betriebstemperatur, ruhend: -20 bis 60°C
Außendurchmesser: 7,5mm
Zugkraft: 95N
Mantel-Farbe:
Verlegeart :Aufputz in Rohr oder Kanal
liefern, verlegen und beidseitig anschließen
05.__.0050
Dublex Cat.7 Verlegekabel S/FTP 1000 MHz, CPR Cca
300,00
m
06 Verlegesysteme
06
Verlegesysteme
06.__.0010 Aluminum Steckrohr M32 Alu Steck-ES ist ein schweres, stranggepresstes Aluminium-Steckrohr, in Stangen zu 3m. Verwendet wird dieses Aluminiumrohr bei erhöhten mechanischen Anforderungen und bei Installationen im Freien. Die Vorteile liegen in der hohen Druckfestigkeit und im geringen Gewicht. VDE 0605 DIN EN 61386-21 Mindestdruckfestigkeit: 1250N/5cm
inkl. Aluminum M32 Stellen und Steckmuffen
liefern und verlegen
06.__.0010
Aluminum Steckrohr M32
300,00
m
07 Allgemein
07
Allgemein
07.__.0010 Mobile Internetanbindung Der Auftraggeber stellt eine Mobile Internetanbindung für die Inbetriebnahme und Konfiguration der Photovotaikanlagen zur Verfügung
07.__.0010
Mobile Internetanbindung
P
1,00
psch
07.__.0020 Anmelden und Inbetriebsetzen Anmelden und Inbetriebsetzen der installierten Anlage inkl. Erstellung eines einpoligen Schaltbildes und Kommunikation zwischen dem Kunden und Netzbetreiber
07.__.0020
Anmelden und Inbetriebsetzen
22,00
Stk
07.__.0030 Decken/Wanddurchbruch, 50x50mm Deckendurchbruch, 50x50mm
in bewohnter Wohnung herstellen
inkl. Staubabdeckung, inkl. Material aus Gebäude schaffen, inkl. Säubern der Durchbruchsstelle
07.__.0030
Decken/Wanddurchbruch, 50x50mm
44,00
St
07.__.0040 Wöchentliche Baubesprechung Es findet eine wöchentliche Baubesprechung in begründeten Ausnahmen auch häufiger) mit allen am Bau Beteiligten statt. Der Auftragnehmer oder sein Vertreter muss an den Baubesprechungen teilnehmen. Die Baubesprechungen werden vom örtlichen Bauleiter protokolliert und die Vermerke allen Beteiligten übermittelt.
07.__.0040
Wöchentliche Baubesprechung
P
1,00
psch
07.__.0050 Dokumentation/Revisionsunterlagen Im Rahmen der Ausführung der im Leistungsverzeichnis und im Vertrag definierten Leistungen, ist eine technische Dokumentation gemäß DIN 18386 Stand 12/ 2002zu erbringen.Die Dokumentation ist grundsätzlich in einfacher Papierform farbig geplottet und einfach als elektronische Form auf DVD zu übergeben.
Die Papierform ist in Ordner beschriftet und mit allen Gewerken äußerlich und inhaltlich abgestimmt abzuliefern. Es sind folgende Unterlagen als Minimumabzugeben:- Übersichtspläne und Schemata- Stromlaufpläne nach DIN EN 61082- Anschlussplan nach DIN EN 61082-3- Zeichnungslisten- Übersichtplan mit Eintragungen der Standorte der Systemkomponenten- Stücklisten des gesamten Systems- Funktionsbeschreibungen- Bedienungsanleitungen- Wartungsanweisungen- Schrankansichten (vor Beginn der Montage vorzulegenund freigeben lassen- Projektspezifische Programme und Daten auf Datenträgern- Protokoll über die Einweisung des Bedienpersonals- Vorgeschriebene Werk- und Prüfbescheinigungen. Die allgemeine elektronische Dokumentation muss infolgenden Formaten abgegeben werden:- Zeichnungen DWG- oder DXF-Format AutoCAD 2019- Tabellen im XLS-Format - Microsoft Excel 2019- Textdokumente im DOC-Format - Microsoft Word 2000 Der Auftraggeber hat die definierten Unterlagen dem Auftraggeber bei der Abnahme in geordneter und aktualisierter Form zu übergeben.Im Rahmen der Ausführung der im Leistungsverzeichnis und im Vertrag definierten Leistungen, ist eine technische Dokumentation gemäß DIN 18386 Stand 12/ 2002zu erbringen.Die Dokumentation ist grundsätzlich in einfacher Papierform farbig geplottet und einfach als elektronische Form auf DVD zu übergeben.
Die Papierform ist in Ordner beschriftet und mit allen Gewerken äußerlich und inhaltlich abgestimmt abzuliefern. Es sind folgende Unterlagen als Minimumabzugeben:- Übersichtspläne und Schemata- Stromlaufpläne nach DIN EN 61082- Anschlussplan nach DIN EN 61082-3- Zeichnungslisten- Übersichtplan mit Eintragungen der Standorte der Systemkomponenten- Stücklisten des gesamten Systems- Funktionsbeschreibungen- Bedienungsanleitungen- Wartungsanweisungen- Schrankansichten (vor Beginn der Montage vorzulegenund freigeben lassen- Projektspezifische Programme und Daten auf Datenträgern- Protokoll über die Einweisung des Bedienpersonals- Vorgeschriebene Werk- und Prüfbescheinigungen. Die allgemeine elektronische Dokumentation muss infolgenden Formaten abgegeben werden:- Zeichnungen DWG- oder DXF-Format AutoCAD 2019- Tabellen im XLS-Format - Microsoft Excel 2019- Textdokumente im DOC-Format - Microsoft Word 2000 Der Auftraggeber hat die definierten Unterlagen dem Auftraggeber bei der Abnahme in geordneter und aktualisierter Form zu übergeben.
07.__.0050
Dokumentation/Revisionsunterlagen
P
1,00
psch
Verrechnungssatz für Stundenlohnarbeiten Außergewöhnliche Arbeiten, die z.Zt. nicht voraussehbar und erfassbar für eventuelle Umschlüsse
und Provisorien sind, und über die eine andere Abrechnung nicht angebracht erscheint, werden zum
Nachweis mit nachfolgenden Stundenlohnsätzen abgerechnet. Sämtliche Zuschläge wie
Überstundenzuschläge, Schmutzzulage, Wegegelder, Auslösungen, usw. sind in die Einheitspreise
der Stundenlöhne einzurechnen.
Die in diesem Zusammenhang durchzuführenden Arbeiten können nur nach Abruf durch die örtliche
Bauleitung durchgeführt werden. Nach beendeter Arbeit sind die angefallenen Stunden innerhalb von
3 Tagen durch die örtliche Bauleitung abzeichnen zu lassen.
Dies bildet die Basis für die Abrechnung des Auftragnehmers.
Verrechnungssatz für Stundenlohnarbeiten
07.__.0060 Monteurstunden Monteurstunden
Für anfallende Stundenlohnarbeiten, die nur auf
Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden dürfen:
Stundenlohnarbeiten durch Monteure auf Anordnung des AG ausführen,der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Monteurstunden zum Nachweis
07.__.0060
Monteurstunden
M
22,00
h
07.__.0070 Helferstunden Helferstunden
Für anfallende Stundenlohnarbeiten, die nur auf
Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden dürfen:
Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Helferstunden zum Nachweis
07.__.0070
Helferstunden
M
22,00
h
08 Wartung
08
Wartung
Hinweis Wartung einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage auf dem Dach eines zweigeschossigen Wohngebäudes. Die Leistungen sind durch qualifiziertes Fachpersonal nach den zum Ausführungszeitpunkt geltenden technischen Bestimmungen, Herstellervorgaben und Arbeitsschutzvorschriften auszuführen.
Wartung einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage auf dem Dach eines zweigeschossigen Wohngebäudes. Die Leistungen sind durch qualifiziertes Fachpersonal nach den zum Ausführungszeitpunkt geltenden technischen Bestimmungen, Herstellervorgaben und Arbeitsschutzvorschriften auszuführen.
Installierte Leistung bis 10 kWp
PV-Module bis 26 Stück
Wechselrichter 1 Stück
Dachhöhe / Zugang ca. 7 m
Batteriespeicher nein
Leistungsabgrenzung
Nicht enthalten sind Reparaturen, Ersatzteile, Dachdeckerarbeiten sowie Gerüst- oder Hubarbeitsbühnenleistungen, soweit diese nicht gesondert beauftragt werden. Nicht zugängliche oder nicht prüfbare Anlagenteile und die Gründe hierfür sind im Wartungsprotokoll anzugeben. Der Auftragnehmer hat erkennbare Unklarheiten zu den örtlichen Zugangs- und Ausführungsbedingungen vor Angebotsabgabe anzuzeigen.
Für den Zeitraum von 4 Jahren.
Hinweis
08.__.0010 Wartung der Photovoltaikanlage Durchführung der planmäßigen Wartung einschließlich An- und Abfahrt, Personal, Werkzeuge, Messgeräte, persönlicher Schutzausrüstung, üblicher Kleinmaterialien, Wiederinbetriebnahme und Dokumentation.
Sichtprüfung der Module auf Beschädigungen, Verfärbungen, Verschmutzungen und Lageveränderungen Kontrolle von Modulbefestigungen und Montagesystem auf Lockerungen, Korrosion und sichtbare Schäden Sichtprüfung der zugänglichen Dachanschlüsse, Leitungsführungen und Durchdringungen Prüfung der DC-Leitungen, Steckverbinder, Anschlussdosen und Trenneinrichtungen Sicht- und Funktionsprüfung der Wechselrichter einschließlich Auslesen des Fehlerspeichers Prüfung der zugänglichen AC-Leitungen, Schutz- und Überspannungsschutzeinrichtungen sowie der Schutzleiter- und Potentialausgleichsverbindungen Messung beziehungsweise Plausibilitätsprüfung von Stringspannungen und Stringströmen sowie Prüfung des Isolationswiderstandes der DC-Stromkreise, soweit technisch möglich Funktionsprüfung der Anlagenüberwachung und Datenkommunikation Wiederinbetriebnahme und Kontrolle des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs
Dokumentation: Digitales Wartungs- und Prüfprotokoll im PDF-Format mit Anlagen- und Auftragsdaten, ausgeführten Prüfungen, Messwerten, Fotodokumentation, Mängelbewertung, Handlungsempfehlungen und Bestätigung der Wiederinbetriebnahme. Übergabe spätestens fünf Werktage nach Leistungsausführung.
Mängel: Sicherheitsrelevante Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen oder der Austausch von Komponenten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung ausgeführt werden.
08.__.0010
Wartung der Photovoltaikanlage
22,00
Stk