Außenanlagen
GdWE Mezgerwaidring 13-15
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LV LEISTUNGSBESCHREIBUNG VOM: Dienstag, 27.07.2026 ABGABETERMIN: 26.08.2026 BETREFF: Außenanlagen - Tiefbau Sanierung Mezgerweidring 13-15 78351 Radolfzell AUSFÜHRUNG: Beginn Herbst. 2026 nach Vereinbarung PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH BAULEITUNG: In Neustückern 7 78351 Ludwigshafen-Bodman Tel. 07773 - 93230 - info@hausbau-huber.de ANSPRECHPARTNER Armin Parschau E-Mail: aparschau@hausbau-huber.de Mobil: 0171/1742240 die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Angebot in Euro.......................................................................... inkl. 19 % MwSt. ........................................,den................................... .................................................................... Bieter, Stempel und Unterschrift
LV
Allgemeine Vertragsbedingungen: Allgemeine Vertragsbestimmungen (Auftragsführung) Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme. Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme. Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 6 Jahren. Gewährleistungsbürgschaften müssen nach VOB unbefristet ausgestellt werden. Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Gewährleistungsdauer: 5 Jahre Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH. Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter. Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung. Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten. Neben-, Alternativangebot: Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen. VOB Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden. 1. Allgemein 1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen: Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe. Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2. Stoffe und Bauteile 2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm 2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. 2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten, muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion nachgewiesen werden. 3. Ausführung 3.1. Prüfung Planunterlagen Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der Bauzeichnungen. Es darf nur nach freigebenen Plänen mit aktuellem Index gearbeitet werden. Bei Widersprüchen zwischen den Plänen (z.B. Werkplanung und Architektenplanung) ist Rücksprache mit dem AG zu halten. 3.2. Ausführungsunterlagen Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen: - Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach) - Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form - Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich - Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den Freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt. - Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7 3.3. Koordination Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3.4. Bemusterung Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind. 4. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzurechnen: Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2 In den vertraglichen Leistungen sind, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ohne besondere Vergütung eingeschlossen: Der Schutz und jegliche Haftung für alle am Bau oder im Gelände gelagerten Materialien und Geräte, auch wenn diese bauseits geliefert werden. Evtl. Arbeitsunterbrechungen aus mangelnder Zusammenarbeit mit sonstigen beteiligten Firmen. Die Sauberhaltung des Bauwerks von Schutt, Materialresten etc. getrennt nach den anfallenden Reststoffen in Containern während der Bauzeit. Volle Container sind Zug um Zug abzufahren. Anlegen von Musterflächen zur Entscheidungsfindung für den Auftraggeber, welche Beschichtung zur Ausführung kommen soll. Bei Benutzung von im Angebot nicht zur Benutzung ausgewiesenen Wegen, Grundstücken und Anlagen hat der Auftragnehmer etwaige an ihn gestellte Forderungen und Ansprüche selbst zu befriedigen. Gerüstarbeiten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers entsprechend VOB. Die Ausführungsunterlagen sind vor Ausführungsbeginn vom Auftragnehmer umfassend zu prüfen. Bei Unstim- migkeiten ist die örtliche Bauüberwachung umgehend diesbezüglich zu informieren. Ausführungsunterlagen die seitens des Auftragnehmers erstellt werden, sind vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben und benötigen einer Genehmigung des Auftraggebers. 5. Schutzmaßnahmen Alle erforderlichen Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs, der Bauteile, Installationen und der Arbeitnehmer sind vorzunehmen, in die EP mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen und Bauteilen sind zu vermeiden. Anfallende bzw. gemeldete Schäden sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für Zufahrtsbereiche der Baustelle. Alles anfallende Abbruchgut, Staub, Wasser und Strahlgut ist aufzufangen und durch den Auftragnehmer auf seine Kosten zu entsorgen. Die instand zu setzenden Bauwerksteile, Verkehrsflächen, Nebenflächen usw. sind bei Verschmutzungen und/oder Beschädigung auf Kosten des Auftragnehmers in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Dabei sind alle Leistungen wie Abplanungen, Abdichtungsmaßnahmen, Wasserführungen, Absaugeinrichtungen, Reinigungsarbeiten und die Entsorgung in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Alle Einrichtungen, die den Umweltschutz, Arbeitsschutz und Schutz Dritter betreffen, sind in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 6. Nachträge Sind Arbeiten auszuführen, die im LV nicht enthalten sind, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Inangriffnahme der fraglichen Arbeiten auf der Grundlage der Einheitspreise des Hauptangebotes mit dem Auftraggeber eine schriftliche Preisvereinbarung abzuschließen, welche Vertragsbestandteil wird. Es ist zu beachten, dass ein ausreichender Vorlauf für die Beauftragung einzuhalten ist. Besteht Übereinstimmung darüber, dass eine Leistung nur über ein Nachtragsangebot abgerechnet werden kann, so ist dessen Einheitspreis durch folgende Unterlagen zu belegen: - Kalkulation der neuen Leistung auf der Grundlage der Urkalkulation - Nachweis der Zuschläge aufgrund der Urkalkulation - Kalkulation für ähnliche vertragliche Leistungen oder Teilarbeiten - Nachweis der Stoffkosten Sofern solche Arbeiten nicht vor Inangriffnahme angezeigt werden, verfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf eine Vergütung bzw. die Vergütung wird einseitig von der Bauleitung festgelegt. 7. Baustellenerkundung Der Auftragnehmer bestätigt, dass er das Baufeld besichtigt und eventuell auftretende und dadurch verursachte erschwerte Verhältnisse bei der Bildung der Einheitspreise berücksichtigt hat. 8. Aufmaß und Abrechnung Das Aufmessen der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Ausführungszeichnungen gemeinsam mit der Bauleitung. Soweit Leistungen später nicht mehr zugänglich und messbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Bau- leitung zu verständigen. Aufmaßblätter müssen beiderseits anerkannt werden. Eine Rechnungsstellung einschließlich Abschlagsrechnungen ohne Massenermittlung ist nicht zugelassen. Arbeiten auf Nachweis bedürfen der Beauftragung durch die Bauleitung. Nachträglich erfolgt keine Anerkennung. Rapporte sind spätestens einen Tag nach der Ausführung der Taglohnarbeiten zur Unterschrift der Bauleitung vorzulegen. Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen. 9. Reinhaltung der Baustelle Jede Verunreinigung von Straßen und Gehwegen außerhalb der Bauabschnitte sind umgehend zu beseitigen. Bei Auf- und Abladearbeiten sind die verwendeten Fahrzeuge zu säubern, der auf die Straße gefallene Schmutz ist umgehend zu entfernen. Das gilt auch, wenn Straßen durch abzufahrenden Bauaushub o.ä. verschmutzt werden. Verunreinigungen und Beschädigungen der Grünflächen sind zu vermeiden. Beschädigungen die durch den Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer verursacht werden, sind auf Kosten des Auftragnehmers wieder zu beheben. Die gesamte Baustelle ist sauber zu halten. Es dürfen keine Baumaterialien, Verpackungen, Isolierstoffe, Kabel etc. hinterlassen werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeiten und sonstigen Stoffe, die auf der Baustelle verwendet werden, in den Untergrund gelangen. 10. Eigenüberwachung Die Überwachung durch das ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist von der qualifizierten Führungskraft des Unternehmens zu planen und von einer verantwortlichen Fachkraft  durchzuführen. 11. Revisionsunterlagen Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer die gesamten Revisionsunterlagen bestehend aus: - Technische Merkblätter der verwendeten Materialien - Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien - Ggfs. Betriebsanweisungen - Pflege- und Reinigungs-, und Wartungsarbeiten - Bautagebuch - Sämtliche durch den Auftragnehmer durchgeführten Prüfungen/Messungen dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Abnahme der Gesamtleistung in 2- facher Ausfertigung jeweils in Papierform als auch digital zu übergeben. 12. Brandschutzdokumentation Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen Brandüberschlag zu sichern. Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte beinhalten: Produktunterlagen, Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen (gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts, - Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP) - Unterschriebene Übereinstimmungserklärung Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen. 13. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. Inhalte und Angaben sind vor Ausführungsbeginn mit dem Auftraggeber oder mit dem Bauüberwacher abzustimmen. 14. Baustelleneinrichtungsflächen BE-Flächen stehen in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich. Sanitär-Container werden vom AG gestellt. 15. Schlechtwetter Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen. 16. Baustelleneinrichtung und Baukran: Falls nicht explizit aufgeführt, ist in die Einheitspreise die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der Arbeiten. 16.1. Kran Es wird vom AG kein Baukran zur Verfügung gestellt, sofern ein Transport jeglicher Art erforderlich ist, ist dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert vergütet. _______________________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbedingungen:
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen: (ZTV) zusätzliche technische Vertragsbestimmungen:  (ZTV) 1. Leistungsumfang Der Auftragnehmer führt alle Leistungen zur Herstellung der Außenanlagen gemäß Leistungsbeschreibung, Plänen und technischen Vorschriften fachgerecht und vollständig aus. Nebenleistungen, die zur funktionsfähigen und mangelfreien Ausführung erforderlich sind, gelten als mitbeauftragt, auch wenn sie nicht ausdrücklich genannt sind. 2. Ausführungsgrundlagen Es gelten insbesondere: die genehmigten Ausführungspläne, die Leistungsbeschreibung, die einschlägigen DIN-Normen (z. B. DIN 18320, 18318, 18319), die anerkannten Regeln der Technik, ggf. die VOB/B und VOB/C in der jeweils gültigen Fassung. 3. Materialqualität Alle verwendeten Materialien müssen den vertraglich vereinbarten Qualitäten entsprechen, neu, ungebraucht und für den vorgesehenen Zweck geeignet sein. Pflanzen müssen der vereinbarten Güteklasse entsprechen und frei von Krankheiten und Schädlingsbefall sein. 4. Schutz bestehender Anlagen Bestehende bauliche Anlagen, Leitungen, Vegetation und Einbauten sind während der Ausführung zu schützen. Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind unverzüglich und fachgerecht zu beseitigen. 5. Bodenarbeiten Aushub, Bodenlagerung und Wiedereinbau sind fachgerecht durchzuführen. Belasteter Boden ist getrennt zu lagern und gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Bodenverbesserungen und -aufbereitungen sind nur nach Freigabe durch den Auftraggeber auszuführen. 6. Höhen- und Entwässerungsarbeiten Höhenlagen, Gefälle und Entwässerungseinrichtungen sind exakt nach Planung herzustellen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 7. Witterungseinflüsse Arbeiten dürfen nur bei geeigneten Witterungsbedingungen ausgeführt werden. Leistungen, die unter ungeeigneten Bedingungen ausgeführt werden, gelten als mangelhaft. 8. Verkehrssicherung Der Auftragnehmer ist für die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit verantwortlich. Öffentliche und private Verkehrsflächen sind ordnungsgemäß zu sichern. 9. Pflege- und Entwicklungspflege Soweit vereinbart, umfasst der Leistungsumfang auch die Pflege- bzw. Entwicklungspflege der hergestellten Außenanlagen für den festgelegten Zeitraum. 10. Abnahme Die Abnahme erfolgt nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen. Vor der Abnahme festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Teilabnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 11. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Für Pflanzen beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme bzw. nach erfolgreicher Anwuchsphase, sofern vertraglich geregelt. 12. Dokumentation Bestandspläne, Pflegeanleitungen und relevante Produktnachweise sind spätestens zur Abnahme zu übergeben.
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen: (ZTV)
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.1 Baustellenelnrichtung Baustellenelnrichtung einrichten und vorhalten aller Maschinen, Geräte, l Werkzeuge (Strom -es ist bisher kein Drehstromanschluss vorhanden- und Wasser kann vor Ort genommen werden)
01.1
Baustellenelnrichtung
1,00
psch
01.2 Bau-WC Bau-WC aufstellen und vorhalten, 1 x wöchentliche Reinigung Standzeit 4 Wochen.
01.2
Bau-WC
1,00
Stk
01.3 Standzeit Bau-WC Standzeit Bau-WC Verlängerung 1 Woche über die Vorhaltezeit hinaus.
01.3
Standzeit Bau-WC
1,00
Wo
01.4 Baustromkasten Baustromkasten
01.4
Baustromkasten
1,00
Stk
01.5 Standzeit Baustrom Standzeit Baustrom
01.5
Standzeit Baustrom
1,00
Wo
02 Rückbau
02
Rückbau
02.1 Asphaltbelag Asphaltbelag Asphaltbelag im Hauseingangsbereich aufnehmen und entsorgen Aufnehmen des vorhandenen Asphaltbelags im Hauseingangsbereich in einer Stärke von ca. (8cm), inkl. Lösen, Zerkleinern, händischem und/oder maschinellem Ausbau, Laden und Abtransport. Fachgerechte Entsorgung gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Einschließlich aller Nebenleistungen wie Schutz angrenzender Bauteile,  Transport sowie Entsorgungs- und Deponiegebühren.
02.1
Asphaltbelag
237,95
m2
03 Aushub
03
Aushub
03.1 Humus abtragen – Rohrleitungsgräben Humus abtragen – Rohrleitungsgräben Abtragen des vorhandenen Oberbodens (Humus) im Bereich der Rohrleitungsgräben einschließlich der erforderlichen seitlichen Arbeitsräume. Oberboden lösen, aufnehmen, laden und innerhalb der Baustelle seitlich lagern Die Leistung umfasst sämtliche Nebenarbeiten wie das Einhalten der vorgegebenen Abtragsgrenzen, das Profilieren der Abtragsflächen sowie das Sichern der gelagerten Bodenmassen gegen Vermischung und Abtrag. Der Oberboden ist getrennt von anderen Bodenarten zu gewinnen und gemäß DIN 18300 zu behandeln. Ausführung nach DIN 18300 „Erdarbeiten“, VOB/C, sowie den anerkannten Regeln der Technik. Abtragstiefe: bis30 cm Bodenart: Oberboden (Humus)
03.1
Humus abtragen – Rohrleitungsgräben
88,00
m2
03.2 Überschüssigen Humus abfahren Überschüssigen Humus abfahren Abfahren von überschüssigem Oberboden (Humus), der beim Abtragen im Bereich der Rohrleitungsgräben anfällt und nicht wieder eingebaut wird. Humus aufnehmen, laden, transportieren und zu einer zugelassenen Verwertungs- oder Entsorgungsanlage verbringen. Die Leistung umfasst sämtliche Nebenarbeiten einschließlich Wartezeiten, Transportwege, Abladen sowie ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Verwertung nach den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften.
03.2
Überschüssigen Humus abfahren
8,80
m3
03.3 Aushub für Kellerfreilegung an bestehendem Gebäude Aushub für Kellerfreilegung an bestehendem Gebäude Aushub von Erdreich rings um das bestehende Gebäude zur Freilegung der Kelleraußenwände zwecks Abdichtungsarbeiten, bis zur erforderlichen Tiefe gemäß Planung, max. ca. (1,50) unter Geländeoberkante. Ausführung abschnittsweise Einschließlich Lösen, Fördern, seitliches Lagern  Abtransport und fachgerechte Entsorgung in Pos. 3.3 Herstellen und Vorhalten Schutz angrenzender Bauteile und Leitungen sowie Arbeiten unter beengten Verhältnissen. Tiefe bis 1,50 Breite = ca. 65cm
03.3
Aushub für Kellerfreilegung an bestehendem Gebäude
136,50
m3
03.4 Zulage Handaushub Zulage Handaushub Zulage Handaushub für Leitungen im Bereich und unter Balkonen. Zulage zur Position Leitungsgraben für den händischen Aushub im Bereich von bzw. unter Balkonen, wo maschineller Aushub nicht möglich ist. Inklusive vorsichtigem Lösen des Bodens, Zwischenlagerung, ggf. Abtransport, Sicherung angrenzender Bauteile, sowie Mehraufwand durch beengte Platzverhältnisse. Gilt für alle Bodenklassen gemäß Stammposition. Abrechnung nach tatsächlich hergestellter Menge.
03.4
Zulage Handaushub
10,35
m3
03.5 Rohrleitungsgraben für Schmutzwasserleitung (SW) Rohrleitungsgraben für Schmutzwasserleitung (SW) Herstellen eines Rohrleitungsgrabens für Schmutzwasserleitungen nach DIN EN 1610. Aushub eines Rohrgrabens in erforderlicher Breite und Tiefe gemäß Planung Bodenklassen: 4 gemäß DIN 18300 Grabentiefe: bis 1,20m unter Gelände Grabenbreite: nach Rohrdurchmesser und Norm Lagerung des Aushubmaterials seitlich oder Abfuhr und Entsorgung überschüssigen Materials Planum herstellen, ggf. Nachverdichten Schutz bestehender Leitungen und Bauwerke
03.5
Rohrleitungsgraben für Schmutzwasserleitung (SW)
85,80
m3
03.6 Abfuhr von überschüssigem Aushubmaterial Abfuhr von überschüssigem Aushubmaterial Abfuhr des bei den Erdarbeiten anfallenden, überschüssigen und nicht wiederverwendbaren Aushubmaterials von der Baustelle. Einschließlich Laden, Transport, ordnungsgemäßer Entsorgung bzw. Verwertung gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Die Entsorgung erfolgt auf einer zugelassenen Deponie inkl. Wiegescheine / Entsorgungsnachweise.
03.6
Abfuhr von überschüssigem Aushubmaterial
50,00
t
03.7 Ausbau bestehender Kontrollschacht und Entsorgung Ausbau bestehender Kontrollschacht und Entsorgung Ausbau eines bestehenden Kontrollschachtes aus Beton  einschließlich aller hierzu erforderlichen Arbeiten. Schacht vollständig freilegen, ggf. vorhandene Abdeckungen, Aufsätze, Schachtringe und Sohlbauteile aufnehmen, trennen und ausbauen. Anschlussleitungen fachgerecht trennen und sichern. Ausgebautes Material laden, abfahren und einer zugelassenen Verwertungs- oder Entsorgungsanlage zuführen. Die Leistung umfasst sämtliche Nebenarbeiten wie Sicherung der Baugrube, Wasserhaltung, Verfüllung der verbleibenden Hohlräume mit geeignetem Material sowie das fachgerechte Verdichten bis zur bestehenden Gelände- oder Straßenoberkante. Ausführung nach DIN 18300 „Erdarbeiten“, DIN 18306 „Entwässerungskanalarbeiten“, VOB/C sowie den anerkannten Regeln der Technik. Schachtart : Kontrollschacht Material: Beton Lichte Weite: DN 100 Tiefe: bis 1,30m
03.7
Ausbau bestehender Kontrollschacht und Entsorgung
2,00
St
03.8 Ausbauen von vorhandenen Randsteinen. Ausbauen von vorhandenen Randsteinen. Ausbauen vorhandener Randsteine inkl. Fundament und Rückenstütze gemäß DIN 18318, inkl. Verladen, Abtransport und Entsorgung.
03.8
Ausbauen von vorhandenen Randsteinen.
98,20
m
04 Abdichtungsarbeiten
04
Abdichtungsarbeiten
04.1 Sockelputz Sockelputz Sockelputz im Bereich der geplanten Abdichtungsarbeiten geradlinig einschneiden und, soweit aufgrund unebener oder beschädigter Putzflächen erforderlich, fachgerecht entfernen. Eine saubere, gerade und tragfähige Abschlusskante herstellen. Anfallendes Abbruchmaterial aufnehmen und fachgerecht entsorgen. Sämtliche Nebenleistungen sind im Einheitspreis enthalten.
04.1
Sockelputz
115,00
m
04.2 Kelleraußenwände abdichten mit Bitumendickbeschichtung Kelleraußenwände abdichten mit Bitumendickbeschichtung Kelleraußenwände nach Freilegung gründlich reinigen und von losen Bestandteilen, Staub, Erdreich sowie nicht tragfähigen Altbeschichtungen befreien. Schadhafte Stellen und Fehlstellen mit geeignetem mineralischem Reparaturmörtel ausbessern. Unebenheiten egalisieren und eine Hohlkehle im Wand-/Sohlenanschluss herstellen. Untergrund mit systemgerechter Bitumenvoranstrich-Grundierung vorbehandeln. Liefern und fachgerechtes Aufbringen einer zweilagigen polymermodifizierten Bitumendickbeschichtung (PMBC) gemäß den Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik. Die Abdichtung ist mit der für den Lastfall erforderlichen Trockenschichtdicke auszuführen. Bei Bedarf ist eine Gewebeeinlage zwischen den Beschichtungslagen einzuarbeiten. Wandhöhe ca. 80 - 100cm
04.2
Kelleraußenwände abdichten mit Bitumendickbeschichtung
115,00
m2
04.3 Hohlkehle herstellen als Untergrundvorbereitung für PMBC Hohlkehle herstellen als Untergrundvorbereitung für PMBC Herstellen einer Hohlkehle im Wand-/Sohlenanschlussbereich als Untergrundvorbereitung für die nachfolgende Abdichtung mit polymermodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC/KMB). Untergrund reinigen, lose Bestandteile entfernen und ggf. vornässen. Hohlkehle aus kunststoffvergütetem, zementgebundenem Sperr- bzw. Dichtmörtel mit einem Radius von ca. 4–6 cm fachgerecht herstellen. Ausführung gemäß DIN 18533, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellervorschriften der Abdichtungsstoffe.
04.3
Hohlkehle herstellen als Untergrundvorbereitung für PMBC
115,00
m
04.4 Noppenbahn mit Filtervlies liefern und verlegen Noppenbahn mit Filtervlies liefern und verlegen Liefern und fachgerechtes Verlegen einer Noppenbahn mit aufkaschiertem Filtervlies als Schutz-, Drän- und Gleitlage vor der zuvor hergestellten Kelleraußenwandabdichtung aus polymermodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC). Noppenbahn entsprechend den Herstellervorgaben mit den Noppen zur Wand hin verlegen, Bahnen überlappend anordnen und oberseitig mit Abschlussprofil fachgerecht befestigen. Sämtliche Anschlüsse, Überlappungen und erforderlichen Zuschnitte sind im Einheitspreis enthalten.
04.4
Noppenbahn mit Filtervlies liefern und verlegen
115,00
m2
05 Abwasser
05
Abwasser
05.1 Schmutzwasserleitungen außerhalb des Gebäudes erneuern Schmutzwasserleitungen außerhalb des Gebäudes erneuern Mehrfamilienhaus – Bestand – nach VOB Position: Erneuerung Schmutzwasserleitungen im Erdreich Bestehende Schmutzwasserleitungen außerhalb des Gebäudes vollständig erneuern, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen nach VOB/C DIN 18381 und DIN 18300. Leistungsumfang im Einzelnen: Lieferung und Verlegung neuer Schmutzwasserleitungen aus . KG2000 DN 150, geeignet für die Verlegung im Erdreich Herstellung der Rohrbettung aus geeignetem Material (z. B. Sand 0/8) gemäß DIN EN 1610 Lage-, höhen- und fluchtgerechtes Verlegen der Rohrleitungen mit dem vorgeschriebenen Gefälle Einbau sämtlicher erforderlicher Formstücke, Bögen, Abzweige, Übergänge und Dichtungen Anschluss an bestehende Grundleitungen, Sammelleitungen, Kontrollschächte 2 Stück bzw. Hausanschluss 8 Stück. Koordination der Arbeiten unter Berücksichtigung des bewohnten Mehrfamilienhauses Einschließlich aller Neben-, Hilfs- und Schutzmaßnahmen Verlegebereich: Schmutzwasserleitungen im Erdreich außerhalb des Gebäudes Verlegetiefe: bis ca. 1,30m unter Geländeoberkante Abrechnung: nach tatsächlich erneuerter Rohrleitungslänge, gemessen in Achse der Leitung.
05.1
Schmutzwasserleitungen außerhalb des Gebäudes erneuern
115,00
m
05.2 Drainagerohre Drainagerohre Liefern und fachgerechtes Verlegen einer gelochten Sickerleitung aus Kunststoff, DN 100, in bauseits hergestellter Baugrube gemäß Planung. Einschließlich Ausrichten der Rohrleitung mit erforderlichem Gefälle, fachgerechtem Verbinden der Rohrstöße, Ummantelung mit Filtervlies sowie Einbettung in Filterkies. Ohne Erd- und Aushubarbeiten. Inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen sowie Form- und Verbindungsstücke.
05.2
Drainagerohre
91,00
m
05.3 Kontrollschacht Kontrollschacht Kontrollschacht DN 1000 liefern und fachgerecht versetzen, einschließlich Schachtunterteil, Schachtring(en), Konus bzw. Abdeckplatte, Schachtabdeckung, aller erforderlichen Dichtungen und Verbindungsmittel sowie sämtlicher Nebenleistungen. Der Schacht ist auf vorbereitetem Untergrund höhen- und fluchtgerecht zu versetzen und fachgerecht an die vorhandenen bzw. neu herzustellenden Rohrleitungen anzuschließen. Die Schachtabdeckung ist entsprechend der Einbausituation höhen- und lagegerecht einzubauen. Abmessungen: Nennweite: DN 1000 Schachthöhe: ca. 1,40 m Im Einheitspreis enthalten sind: Lieferung sämtlicher Schachtbauteile, Lieferung und Einbau einer Schachtabdeckung (Klasse gemäß Planung), Versetzen und Ausrichten des Schachtes, erforderliche Dichtungen und Verbindungsmittel, sämtliche Hebezeuge, Geräte sowie alle erforderlichen Nebenleistungen.
05.3
Kontrollschacht
2,00
Stk
05.4 Spülschacht für Drainageleitung Spülschacht für Drainageleitung Liefern und fachgerechtes Einbauen eines Spülschachtes für Drainageleitungen aus Kunststoff, DN 200 gemäß Planung. Zur Reinigung und Spülung der Drainageleitung, mit dicht schließendem Deckel. Einschließlich Anschluss an die Drainageleitung, aller erforderlichen Form- und Verbindungsstücke sowie funktionsgerechter Ausrichtung. Einbau in bauseits hergestellter Baugrube. Ohne Erd- und Aushubarbeiten. Inklusive aller Nebenleistungen.
05.4
Spülschacht für Drainageleitung
4,00
Stk
05.5 Pumpstation Aquapump Medium Duo, GTF 1200, 800-1250 mm, Klasse B Pumpstation Aquapump Medium Duo, GTF 1200, 800-1250 mm, Klasse B Liefern und versetzen. Die Pumpstation für fäkalienfreies Abwasser ist mit einer oder zwei überflutbaren Pumpen sowie einem Rückflussverhinderer ausgestattet. Als Sammelbehälter dient ein Schachtsystem LW 600 aus dauerhaft beständigem Kunststoff (PE-LLD) mit offenem Pumpenraum und universalen Anschlussmöglichkeiten. Schnellverschlüsse ermöglichen die einfache Entnahme der integrierten Komponenten. Ausführung Anlagenart: Doppelanlage Durchgangsdichtung für Kabelleerrohr (DN): 100 Durchgangsdichtung für Entlüftungsleitung (DN): 100 Aufstellung: Nassaufstellung Pumpensteuerung: Schaltgerät Rückflussverhinderer: integriert Druckabgang: waagrecht Schachtsystem: LW 600 Fabrikat Kessel oder gleichwertig.....................................
05.5
Pumpstation Aquapump Medium Duo, GTF 1200, 800-1250 mm, Klasse B
1,00
Stk
05.6 Freiluftsäule B: 590 mm Freiluftsäule B: 590 mm Freiluftsäule zum Einbau von Heizung und Druckleitung außerhalb von Gebäuden, bestehend aus Sockel, Schrankaufsatz sowie Montageplatte. Die Anschlüsse des Schaltgerätes und der Steckdosenleiste sind durch separat abgesicherte elektrische Zuleitungen anzuschließen. Abmessungen Gewicht netto: 38 kg Gewicht brutto: 45 kg Breite: 590 mm Höhe: 1740 mm Verpackungsmaß Länge: 1200 mm Verpackungsmaß Breite: 800 mm Verpackungsmaß Höhe: 715 mm Fabrikat Kessel. oder gleichwertig.................................................
05.6
Freiluftsäule B: 590 mm
1,00
Stk
05.7 Zulage Anschluss an bestehenden Kanal Zulage Anschluss an bestehenden Kanal
05.7
Zulage Anschluss an bestehenden Kanal
3,00
Stk
05.8 Kernbohrung Kernbohrung Herstellen einer Kernbohrung mit einem Durchmesser von 100 mm in einer bestehenden Stahlbetonwand, einschließlich Einmessen der Bohrstelle, An- und Abtransport der erforderlichen Bohrgeräte, fachgerechtem Diamant-Kernbohren, erforderlicher Kühlwasserversorgung und Wasseraufnahme, Ausbau und Entsorgung des Bohrkerns sowie Reinigung der Bohrstelle. Die Bohrung ist maßgenau und rechtwinklig zur Bauteiloberfläche auszuführen. Bewehrung ist mit zu durchtrennen. Sämtliche Nebenleistungen sind im Einheitspreis enthalten. Wandstärke 24cm
05.8
Kernbohrung
1,00
Stk
06 Verfüllen Rohrleitungsgraben und Arbeitsraum Gebäude
06
Verfüllen Rohrleitungsgraben und Arbeitsraum Gebäude
06.1 Verfüllen Rohrgraben mit Aushubmaterial: Verfüllen Rohrgraben mit Aushubmaterial: Verfüllen der Rohrleitungsgräben  mit dem gelagerten Aushubmaterial Material lagenweise einbringen und verdichten .
06.1
Verfüllen Rohrgraben mit Aushubmaterial:
85,00
m3
06.2 Anfüllen Keller Anfüllen Keller Anfüllen Keller nach Abdichtung mit dem gelagerten Aushubmaterial Material lagenweise einbringen und verdichten .
06.2
Anfüllen Keller
85,00
m3
06.3 Humus inkl. Einsäen Humus inkl. Einsäen Oberste Lage mit Humus (Mutterboden) herstellen, Oberfläche ebenflächig und höhengleich an angrenzendes Gelände anpassen. Anschließend Einsäen der Fläche mit geeignetem Rasensaatgut (Gebrauchsrasen), inkl. leichtem Einarbeiten des Saatgutes.
06.3
Humus inkl. Einsäen
88,00
m2
07 Pflasterarbeiten
07
Pflasterarbeiten
07.1 Betonrandsteine liefern und versetzen Betonrandsteine liefern und versetzen Liefern und fachgerechtes Versetzen von Betonrandsteinen gemäß Planung. Versetzen der Randsteine in Betonbett und mit seitlicher Rückenstütze aus Beton. Ausrichten der Randsteine in Lage, Höhe und Flucht gemäß Planung. Fugen dicht gestoßen. Abmessung: 100/25/8
07.1
Betonrandsteine liefern und versetzen
180,00
m
07.2 Sickerkies Sickerkies Lieferung und Einbau von Sickerkies, Spritzschutz (z. B. Körnung 16/32  lautPlanung) Höhengerechter Anschluss an Fassade und Gelände Saubere Ausbildung der Oberfläche Breite (40–50 cm) und Aufbauhöhe ca.  20cm
07.2
Sickerkies
40,00
m2
07.3 Pflasterbelag Pflasterbelag Herstellen eines Pflasterbelages gemäß Planung. Untergrund vorbereiten, inkl. Aushub, Planum und Verdichtung. Einbau einer Frostschutz-/Tragschicht, lagenweise eingebracht und verdichtet. Herstellen einer Bettung aus Splitt/Sand. Liefern und verlegen von Pflastersteinen, höhen- und fluchtgerecht. Fugen verfüllen, Oberfläche abrütteln und reinigen. Betonplaster 20/20cm
07.3
Pflasterbelag
240,00
m2
08 Müllplatz
08
Müllplatz
08.1 Pflasterbelag Pflasterbelag Herstellen eines Pflasterbelages gemäß Planung. Untergrund vorbereiten, inkl. Aushub, Planum und Verdichtung. Einbau einer Frostschutz-/Tragschicht, lagenweise eingebracht und verdichtet. Herstellen einer Bettung aus Splitt/Sand. Liefern und verlegen von Pflastersteinen, höhen- und fluchtgerecht. Fugen verfüllen, Oberfläche abrütteln und reinigen. Betonplaster 20/20cm
08.1
Pflasterbelag
28,00
m2
08.2 Betonrandsteine liefern und versetzen Betonrandsteine liefern und versetzen Liefern und fachgerechtes Versetzen von Betonrandsteinen gemäß Planung. Versetzen der Randsteine in Betonbett und mit seitlicher Rückenstütze aus Beton. Ausrichten der Randsteine in Lage, Höhe und Flucht gemäß Planung. Fugen dicht gestoßen. Abmessung: 100/25/8
08.2
Betonrandsteine liefern und versetzen
32,00
m
09 Kellereingänge neu herstellen
09
Kellereingänge neu herstellen
09.1 Abdeckung Betonmauerscheiben mit Titanzinkblech Abdeckung Betonmauerscheiben mit Titanzinkblech Liefern und fachgerecht montieren einer Abdeckung für Betonmauerscheiben aus Titanzinkblech, Materialstärke 0,70 mm, gekantet nach Aufmaß. Die Abdeckung ist entsprechend der Mauerscheibenbreite mit beidseitigem Überstand und ausgeprägten Tropfkanten herzustellen. Sämtliche Kantungen sind fachgerecht auszuführen. Befestigung verdeckt mittels geeigneter Halter bzw. Haftstreifen aus nichtrostendem Material unter Berücksichtigung der thermischen Längenausdehnung des Titanzinks. Stöße sind mit ausreichender Überdeckung auszuführen. Alle erforderlichen Befestigungsmittel, Halter, Zuschnitte, Kantungen, Dichtungs- und Anschlussarbeiten sowie sämtliche Nebenleistungen sind im Einheitspreis enthalten. Länge Mauerscheiben 1,35, Breite 0,26
09.1
Abdeckung Betonmauerscheiben mit Titanzinkblech
4,00
Stk
09.2 Holzbohle als Unterkonstruktion für Abdeckung der Betonmauerscheiben Holzbohle als Unterkonstruktion für Abdeckung der Betonmauerscheiben Liefern und fachgerecht montieren einer Holzbohle als Unterkonstruktion für die Blechabdeckung auf Betonmauerscheiben. Ausführung aus kesseldruckimprägniertem Nadelholz (Festigkeitsklasse mindestens C24), Querschnitt ca. 40/120 mm (oder entsprechend Statik und Abdeckungsbreite), auf Betonuntergrund ausgerichtet und mit geeigneten korrosionsbeständigen Dübeln und Schrauben dauerhaft befestigt. Die Oberseite der Holzbohle ist eben und fluchtgerecht herzustellen. Sämtliche Zuschnitte, Bohrungen, Befestigungsmittel sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten sind im Einheitspreis enthalten. Leistungsumfang: Lieferung der Holzbohle Zuschnitt und Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten Ausrichten und Befestigen auf der Betonmauerscheibe Sämtliche Dübel, Schrauben und Befestigungsmittel Alle Nebenarbeiten Länge Mauerscheiben 1,35, Breite 0,26
09.2
Holzbohle als Unterkonstruktion für Abdeckung der Betonmauerscheiben
4,00
Stk
09.3 Fassadenrinne Fassadenrinne
09.3
Fassadenrinne
E
1,00
m
10 Sonstiges
10
Sonstiges
10.1 Gerüstbrücke Gerüstbrücke
10.1
Gerüstbrücke
2,00
Stk
10.2 Bauzaun Bauzaun
10.2
Bauzaun
30,00
m
10.3 Bauzaun vorhalten Bauzaun vorhalten
10.3
Bauzaun vorhalten
6,00
Wo
11 Regiearbeiten
11
Regiearbeiten
11.1 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn Vorarbeiter
11.1
Stundenlohn Vorarbeiter
50,00
h
11.2 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
11.2
Stundenlohn Helfer
50,00
h