01 9.2 Wasserhaltungsarbeiten Grundwasser
9.2 Wasserhaltungsarbeiten Grundwasser
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Wasserhaltungsarbeiten Es wird keine maschinelle Wasserhaltung vergütet, wenn die Ableitung des Grund- bzw. Sickerwassers in freier Vorflut möglich ist.
Einbau, Vorhalten und Ausbau von geeigneten Messeinrichtungen und Zählern zum Nachweis der Förderleistung und Förderdauer sowie die Protokollierung der tatsächlichen Pumpzeiten sind in die entsprechenden EP einzurechnen.
Es werden nur die tatsächlich anfallenden bzw. geleisteten Betriebsstunden der eingesetzten Pumpenaggregate vergütet. Umfang und Art einer wirtschaftlichen Wasserhaltung, unter Berücksichtigung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, obliegt dem AN.
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Wasserhaltungsarbeiten
01.__.0010 9.2.10 Pumpensumpf Pumpensumpf innerhalb von Rohrgräben und Baugruben herstellen und beseitigen,
aus Betonbrunnenringen bzw. mit Sicherungsbauteilen nach Wahl des AN,
einschl. des erforderlichen Erdaushubs in Böden des Homogenbereiches E1 bzw. E2 gemäß Unterlagen des AG und der Wiederverfüllung,
Abteuftiefe bis 1 m,
lichter Sohlenquerschnitt nach Wahl des An,
anfallenden Aushub im Zuge des Rohrgraben-/Baugrubenaushubs entfernen.
Die Vergütung nur für geschlossene, abgeschalte Pumpensumpfsysteme. Ein einfacher Einbau der Pumpe direkt in den Drainagekies wird nicht als Pumpensumpf vergütet.
01.__.0020 9.2.20 Zulage Pumpensumpf für HB E2 Zulage zur Herstellung von Pumpensumpfen in Rohrgräben und Baugruben für Ausführung in Böden des Homegenbereiches E2.
9.2.20 Zulage Pumpensumpf für HB E2
01.__.0030 9.2.30 Sickerleitung DN 100 Sickerleitung innerhalb von Baugruben/Rohrgräben mit Anschluss an Pumpensumpf herstellen,
aus Kunststoff-Dränagerohren, Wassereintrittsfläche nach Erfordernis.
Rohrleitung DN 100, einschl. des erforderlichen Erdaushubs in Böden des Homogenbereiches E1 und der Wiederverfüllung, Grabentiefe bis 0,35 m,
Füllstoff dem anstehenden Boden anpassen,
Umhüllung der Sickerleitung mit Geotextilien.
9.2.30 Sickerleitung DN 100
01.__.0040 9.2.40 Zulage Sickerleitung für HB E2 Zulage zur Herstellung von Sickerleitungen DN100/150 in Rohrgräben und Baugruben für Ausführung in Böden des Homogenbereiches E2.
9.2.40 Zulage Sickerleitung für HB E2
01.__.0050 9.2.50 Pumpenanlage bis 60 m3/h aufbauen, abb. Pumpenanlage für Wasserhaltungsarbeiten einschl. erforderlicher Anschlusskabel und elektr. Installation sowie einschl. aller zugehörigen Saug- und Abflussleitungen am Einsatzort (z.B. Pumpensumpf in Baugruben bzw. Leitungsgräben) betriebsfertig aufbauen bzw. einbauen und nach Abschluss der jeweiligen Wasserhaltungsarbeiten wieder abbauen bzw. ausbauen.
Die benötigten Saug-/Steigleitungen im erforderlichen Umfang gehören zum Leistungsumfang dieser Position, die Ablaufleitungen werden gesondert vergütet.
Pumpenanlage mit Förderleistung bis 60 m³/h, geodätische Förderhöhe bis ca. 6 m.
9.2.50 Pumpenanlage bis 60 m3/h aufbauen, abb.
01.__.0060 9.2.60 Betrieb Pumpe bis 60 m3/h Betreiben der Pumpenanlage, je nach Erfordernis im Tag- und Nachtbetrieb. Ausführung einschl. aller Wartungs- und Überwachungsarbeiten.
Betrieb der Pumpe, Fördermenge bis 60 m³/h, Abrechnung nach Stück x Stunden.
9.2.60 Betrieb Pumpe bis 60 m3/h
01.__.0070 9.2.70 Drainagekies 16/32, Rohrgraben Liefern und Einbauen von Drainagekies 16/32 mm mit einer Schichtstärke bis 50 cm,
Ausführung auf besondere Anordnung des AG bei Schichten-/Grundwasser im Rohrgraben.
9.2.70 Drainagekies 16/32, Rohrgraben
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Absetzbecken 1. Allgemeines
1.1 Die verwendeten Absetzbecken müssen eine Wasserspiegeloberfläche von 10 m² ermöglichen.
2. Abrechnungshinweise
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang und werden nicht gesondert vergütet.
2.1 Ablaufleitung bis zu 100 m vom Absetzbecken (Container) zum Vorfluter einschl. aller Formstücke.
2.2 Entleerung des Absetzbeckens nach Erfordernis mit Zwischenlagerung des Materials im Baustellenbereich zum Trocknen. Die Weiterverwertung des getrockneten Materials wird gesondert vergütet.
2.3 Messwehr im Absetzbecken zur Bestimmung der entnommenen Gesamtwassermenge. Messbereich des Überlaufwehres bis zu 50 l/s. Arbeitstäglich sind zwei Grundwassermessungen, morgens und abends, am Messwehr durchzuführen. Die Daten sind in l/s in das Pumpenbuch einzutragen und der Bauleitung unaufgefordert mitzuteilen. Die Kosten für die Grundwassermessung sind in Betrieb des Absetzbeckens einzurechnen.
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Absetzbecken
01.__.0080 9.2.80 Absetzbecken (15-20 m3) ein-/ausbauen Absetzbecken (Sandfang) in Containerbauweise, mit Zu- und Ablauf, nutzbares Volumen des Containers über 15 bis 20 m³, ein- und ausbauen, die Beseitigung des Absetzgutes wird gesondert vergütet.
9.2.80 Absetzbecken (15-20 m3) ein-/ausbauen
01.__.0090 9.2.90 Absetzbecken (15-20 m3) vorhalten, betr. Absetzbecken (Sandfang) in Containerbauweise, mit Zu- und Ablauf, nutzbares Volumen des Containers über 15 bis 20 m³, vorhalten, warten und betreiben einschl. der Grundwassermessung.
Die Beseitigung des Absetzgutes wird gesondert vergütet.
9.2.90 Absetzbecken (15-20 m3) vorhalten, betr.
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Druckrohrleitungen 1. Allgemeines
1.1 Die Art der verwendeten Druckrohrleitungen bleibt dem AN überlassen. Sie müssen jedoch für eine oberirdische Verlegung zugelassen sein.
2. Abrechnungshinweise
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang und werden nicht gesondert vergütet.
2.1 Anschlussformstücke aller Art an Pumpen, Absetzbecken und dgl.
2.2 Form- und Verbindungsstücke aller Art für den Zusammenschluss einer oder mehrerer Druckrohrleitungen.
AUSFÜHRUNGSHINWEISE Druckrohrleitungen
01.__.0100 9.2.100 Druckrohr bis 60 m3/h, ein-/ausbauen Druckrohrleitung als Abflussleitung zum Absetzbecken, einschl. aller Armaturen, Form- und Passstücke, für Ableitung bis zu 60 m³/h, mit Anschluss an Wasserförderanlagen in Pumpensümpfen, ein- und ausbauen, vorhalten sowie warten und betreiben.
Abrechnung nach Grundrisslinie.
9.2.100 Druckrohr bis 60 m3/h, ein-/ausbauen