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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Bauvorhaben:
Übungsplatz Altmark, TrLg Planken
Neubau U-Gebäude Typ 150 / 5-8
Gebäude Nr.: 282, 283, 284, 285
1. Angaben zum Bauvorhaben
Bei den zu errichtenden Unterkunftsgebäuden handelt es sich um vier dreigeschossige, nicht unterkellerte, in Massivbauweise errichtete Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 13 x 60 m. Giebelseitig erhalten die Gebäude offene Treppentürme zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweg.
Die Traufhöhen der flach geneigten Dächer beträgt ca.13 m, die Firsthöhe 15 m ab OK Gelände.
Der Gebäudekomplex wird auf einem neu geschaffenen Baufeld ohne direkte Straßenanbindung errichtet. Siehe Lageplan zur Leistungsbeschreibung.
Der Baubeginn erfolgt am Gebäude 285. Zeitversetzt sind die Gebäude 284, 283 und 282 zu errichten.
Die Leistungen sind auf einer militärischen Liegenschaft zu erbringen.
Baustellenanschrift:
Truppenübungsplatz Altmark TrLG Planken
(Salchauer Chaussee 1)
39638 Gardelegen/ OT Planken
Genaue Anschrift:
1,2 km westlich von Hütten bei Haldensleben an der Heidestraße K 1142,
Die Zufahrt erfolgt über eine Wache am Kaserneneingang. Innerhalb der Liegenschaft gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt.
Der Kasernenverkehr ist zu beachten. Die Erschließungsstraßen und insbesondere die Überfahrten von Fußwegen sind vor Beschädigung zu schützen. Verunreinigungen sind unmittelbar zu entfernen.
Zufahrt / Zutrittsberechtigung
siehe beiliegende "Ergänzung der Vertragsunterlagen bei Bauaufträgen in militärisch genutzten Liegenschaften 247 MIL-ST Pkt. 1" Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustelle/Liegenschaft, wenn sie im Besitz eines vom Nutzer der Liegenschaft (Bundeswehr) ausgestellten Ausweises sind. Der Auftragnehmer hat die Ausweise rechtzeitig bei der vom Auftraggeber benannten Stelle per Fax einzufordern und nach Ausstellung der Ausweise diese von der Altmark Kaserne Letzlingen abzuholen. Ein entsprechendes Formular wird dem Auftraggeber mit der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.
Anfahrten und Transporte
Es ist zu beachten, dass bei Straßensperrungen der Heidestraße (Verbindungsstraße zwischen der B189 und der B71) die Zufahrt zur Baustelle nur aus Richtung Hütten (B71) erfolgen kann.
Materiallieferungen/Antransporte sind vom Auftragnehmer an der Wache abzuholen und bis zur Baustelle zu begleiten.
Die Sicherheitsbestimmungen der Bundeswehr sind zu beachten und einzuhalten. Eventuelle Behinderungen und Unterbrechungen durch den Dienstbetrieb berechtigen den Auftragnehmer zu keinerlei Nachforderungen. Eventuell entstehende Terminverschiebungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
2. Bau-Medien
Die Versorgung mit Baumedien (Energie und Wasser) erfolgt gemäß beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen 214 Pkt. 10.3". Die Anschlussorte der erforderlichen Medien sind aus dem BE- Plan ersichtlich.
Die Entsorgung gewerkespezifischer firmeneigener Abwässer, wie sie bei bestimmten Bauprozessen entstehen können, ist durch den Auftragnehmer selbst zu organisieren und auszuführen. Dazu zählen prozessbedingte Abwässer wie z.B.
- Bohr- und Schneidschlämme,
- Reinigungswasser für das Auswaschen von Betonkübeln,
Mischmaschinen oder Werkzeugen,
- chemische Rückstände wie z.B. Wasser, das mit Trennmitteln,
Epoxidharzen oder Farben kontaminiert ist.
Die Einleitung in die Kanalisation oder das Abkippen auf dem Erdreich ist untersagt. Es ist Sache des Auftragnehmers, für
- eigene Auffangbehälter,
- deren Abtransport,
- die fachgerechte Entsorgung nach Abfallschlüssel auf
zertifizierter Deponie
- und ggf. dafür erforderliche Beprobungen / Laboranalysen, etc.
selbst zu sorgen.
3. Gutachten und Nachweise
Gutachten und Nachweise aus den Bereichen Baugrund, Statik, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz etc. liegen dem Auftraggeber vor und können auf Verlagen des Auftragnehmers eingesehen werden.
Nach aktuellem Stand ist nicht mit Kampfmitteln zu rechnen. Arbeiten im Erdreich sind dennoch mit der entsprechenden Vorsicht und Sorgfalt und mit begleitendem Kampfmittelpersonal durchzuführen.
4. Sicherheit in der Kaserne und auf der Baustelle
Die Baustellenordnung (Sicherheits- und Gesundheitsdokumentation gemäß Baustellenverordnung) wird nach Auftragserteilung Vertragsbestandteil. Der vom Auftraggeber eingesetzte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist dem Auftragnehmer gegenüber in Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes weisungsberechtigt.
5. Baustellenbesprechungen:
siehe "Besondere Vertragsbedingungen 214 Pkt. 10.2"
Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
Fachbauleitung des AN
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass vor Ort und fernmündlich Abstimmungen zum Baugeschehen getroffen werden können. Dafür ist kontinuierlich ein entsprechend aussagefähiger Fachbauleiter des AN auf der Baustelle einzuplanen.
Der AN hat während der Arbeiten dafür zu sorgen, dass mind. Aufsichtspersonal anwesend ist, das in deutscher Sprache verhandeln und ggf. Schriftverkehr führen kann.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Falls der AN diesem trotz Mahnung nicht nachkommt, ist der AG berechtigt bis zur Behebung des Problems geeignete Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Der vor Ort tätige Fachbauleiter des AN ist für die Projektabwicklung sowie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.
Ein Wechsel des Bauleiters ist rechtzeitig und mit adäquatem Ersatz anzukündigen.
6. Vorschriften:
Einzuhalten sind die einschlägigen Normen und DIN-Vorschriften. Sollten sich während der Bauzeit Normen ändern, so ist es Sache des AN's, soweit bautechnisch und vom Ablauf her noch möglich, daran anzuschließen. Forderungen und Rechte kann der AN hieraus nicht ableiten.
7. Hinweise
Die firmenbezogene eigene Baustelleneinrichtung ist Sache des AN. Sie ist, soweit nicht anders beschrieben, in die Kalkulation einzurechnen.
8. Schutz der Leistung
Alle betroffenen Bauteile, Einbauten und Produkte, insbesondere endbehandelte, neue wie alte, sind durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Schutzfolien etc. vor Beschädigung oder Verschmutzung zu schützen. Der Schutz ist bis zur Abnahme vorzuhalten und danach zu entfernen und zu entsorgen. Die Schutzmaßnahmen dürfen die Bauteile nicht beschädigen.
Durch den AN selbst beschädigte Bauteile, z.B. durch Transport etc. sind unmittelbar auszutauschen bzw. nachzubehandeln, soweit dies möglich ist. Beschädigungen an Gewerkeleistungen Dritter sind unverzüglich dem AG anzuzeigen. Dem AG ist grundsätzlich der Neuzustand geschuldet. In jedem Fall sind alle Kosten vom Verursacher zu tragen und mit dem EP abgegolten.
9. Entsorgungskosten
Die Entsorgung der auf der Baustelle anfallenden eigenen Bauabfallstoffe, Verpackungsmaterialien etc. ist durch jedes Gewerk selbst durchzuführen und zu organisieren. Die dafür notwendigen Abfallcontainer sind eigenständig zu beschaffen und entsorgen zu lassen. Die dafür notwendigen Kosten gehen zu Lasten des AN und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Aufstellung von Abfall- und Materialcontainern ist auf das nötigste Maß zu reduzieren. Der Ort für die Aufstellung der Container ist vom AN in enger Abstimmung mit der OÜ und den anderen Gewerken zu ermitteln.
Grundsätzlich sind alle Positionen des Abfalls inkl. Transport aus dem Gebäude / vom Gelände und von der Baustelle zur Deponie zu berechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt hierfür nicht. Eine dafür ggf. notwendige Zerkleinerung der Baustoffe ist ebenso mit einzukalkulieren.
Die Entsorgung hat arbeitstäglich aus dem Gebäude zu erfolgen. Es ist ein lückenloser und schriftlicher Nachweis bezüglich der Entsorgung zu führen.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Weitere zusätzliche Vorbemerkungen (G 2. Weitere zusätzliche Vorbemerkungen (Gewerkespezifisch)
WEITERE ZUSÄTZLICHE VORBEMERKUNGEN
Baustelleneinrichtung
1. Allgemeines
Die nachfolgend aufgeführten konstruktiven und werkstoffmäßigen Anforderungen sind zwingende Mindestbedingungen. Angebote, die diese Kriterien nicht vollumfänglich erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Erkennt der Bieter Unklarheiten, Widersprüche oder Lücken in der Leistungsbeschreibung, ist er verpflichtet, den Auftraggeber vor Angebotsabgabe über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Eine eigenmächtige Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen im Angebot führt zum Ausschluss.
Die Baustelleneinrichtung ist gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sowie unter Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) herzustellen und vorzuhalten. Die Regelungen der ATV DIN 18299 bleiben unberührt.
2. Leistungen nach Auftagserteilung
Die auszuweisenden Einzelpreise im Leistungsverzeichnis verstehen sich einschließlich:
a) Lieferung frei Baustelle.
b) Fachtechnische Beratung zu Wünschen des AG einschließlich deren schriftlichen Erfassung, entsprechende Abstimmungen sind einzuplanen.
c) So notwendig, diebstahl- und witterungsgeschützte Lagerung der Bauteile auf der Baustelle.
d) Ermittlung der notwendigen Maße vor Ort. Ermittlung des Gesamtbedarfes hinsichtlich Zaunfelder und Füße auf Basis des vorliegenden vorläufigen BE-Planes, insbesondere bezüglich des Baumschutzes.
2. Weitere zusätzliche Vorbemerkungen (G
3. Anlagen Baustelleneinrichtungsplan: XXX-LGP-000-LP5-OPL-BST-0000-012-A-F
3. Anlagen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 temporäre Schotterschicht
01.01
temporäre Schotterschicht