Projektbeschreibung
Die Gemeinde Ganderkesee beabsichtigt an der Grundschule Schierbrok, die Errichtung eines Speise-
und Küchengebäudes, einschl. allg. Unterrichtsräume mit einem Gruppenraum im OG, in Holzbauweise.
Eine mögliche Erweiterung im OG (AUR) ist zu berücksichtigen bzw. zeichnerisch darzustellen.
Der Anbau bzw. die Erweiterung soll im süd-westlichen Bereich des Schulgebäudes, am Trendelbuscher Weg 1, erfolgen.
Zur Herrichtung des Geländes ist der Abbruch eines
vorh. Gebäudes (Schulpavillon) mit folgenden Abmessungen ca. 24,16 x 7,76 m, erforderlich.
Das Gebäude wurde gem. der Bestandspläne, auf Pfählen gegründet. Das vorh. Pfahlraster ist über die Bestandsplanung mit ca. 2,60 m ermittelt. Eine Pfahllänge kann nicht belastend benannt werden (5,0 bis 10,0 m).
Das Grundstück ist mit der Zweckbestimmung Schule
ausgewiesen und erlaubt eine 2-Geschossigkeit.
Weitere, baurechtliche Angaben oder Einschränkungen sind nicht bekannt.
Die Zufahrt des Grundstücks bzw. der Baustelle erfolgt über die Straße Trendelbuscher Weg.
Es sind die Zufahrtsmöglichkeiten zu eruieren und auf ihre
geplante Befahrbarkeit zu überprüfen (Hüllkurven, Tonnage etc.). Erforderliche Genehmigungen sind eigenständig einzuholen und mit dem Auftraggeber, bei Erfordernis zeit- und fristgerecht abzustimmen.
Arbeitsbeschreibung
Die Gemeinde Ganderkesee beabsichtigt an der GS Schierbrok, die Errichtung eines Speise- und Küchengebäudes, einschl. allg. Unterrichtsräume mit einem Gruppenraum im OG, in Holzbauweise.
Das Grundstück ist mit der Zweckbestimmung Schule ausgewiesen. Die Vorgaben der DGVU -Sichere Schule- sind nachweislich einzuhalten.
Die Zufahrt des Grundstücks bzw. der Baustelle erfolgt über die Straße Trendelbuscher Weg.
Die vorgenannten, anliegenden Unterlagen entbinden den Anbieter jedoch nicht von seiner Überprüfungs- und Sorgfaltspflicht.