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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A Baubeschreibung A Baubeschreibung
Globale Angaben zum Bauvorhaben:
Name und Anschrift des Auftraggebers/Rechnungsanschrift:
G&G Goethestraße 26 GmbH
Steinbühl 1
87463 Dietmannsried
vertreten durch:
Herrn Alexander Geiger und Herrn Alessandro Gambino
Name und Anschrift des Architekten/Versandanschrift Rechnungen:
FG Architekten und Sachverständige GmbH
Hindelanger Str. 35
87527 Sonthofen
Tel. +49 8321 609 63 0
Fax. +49 8321 609 63 99
Email: akm@fg-architektur.de
Name und Anschrift der Projekt / Bauleitung:
FG Architekten und Sachverständige GmbH
Projektleitung:
Sarah Cupial
Tel. +49 8321 / 6 09 63 69
Fax. +49 8321 /6 09 63 99
Email: cupial@fg-architektur.de
Bauleitung:
Thomas Winkler
Tel.: + 49 8321 / 6 09 63 90
Handy: +49 176 / 16 09 63 29
Mail: winkler@fg-architektur.de
Sicherheits- und Gesundheitskoordination:
Fachbüro für Arbeitssicherheit Jankowsky GmbH
Tel. +49 8374 323985-1
Fax. +49 8374 323985-59
Email: info@jankowsky-gmbh.de
Tragwerksplanung:
DSH Ingenieure GmbH
Ankergässele 2
875435 Kempten
Tel. +49 831 / 9 60 28 10
Email: statik@dsh-ingenieure.de
ELT-Fachplanung:
Kettner & Baur GmbH - Ingenieurbüro für Elektrotechnik
Daimlerstraße 7
86368 Gersthofen
Tel. 0821 / 8 99 90 40
Email: augsburg@ibkb-elektrotechnik.de
HLS-Fachplanung:
Name:IB Schötz, Herr Gerhard Dittrich
Baumeisterstraße 8
87463 Dietmannsried"
Tel. +49 8374 44549 01
Email: dittrich@ib-schoetz.de
Schadstoffuntersuchung
IGA Augsburg, Herr Meurer
Angaben zur Örtlichkeit:
Beschreibung des Bauvorhabens:
Es handelt sich bei dem Bauvorhaben um eine Sanierung und einen Umbau eines Hotels mit einer Ladeneinheit in der Goethestr. 26 in München. Das Gebäude wird komplett entkernt und soll dann für die Nutzung als Hotel wieder neu gestaltet werden. Hierbei wird ebenfalls die Aussenfassade neu gestaltet und energetisch saniert ( Effizienzhaus 40 ). In den Innenräumen, werden die Zimmer der Gäste an die tragende Struktur angepasst und die neuen Zimmertrennwände aus Trockenbauwänden erstellt ( EG - 6. OG). Die auf dem Dach befindliche Technikzentrale wird hierbei ebenfalls saniert und erweitert. Der Bestandsaufzug wird abgebaut und durch einen neuen, an einer anderen Stelle im Gebäude, ersetzt. Im Kellergeschoss enstehen neue Räumlichkeiten für die Mitarbeiter sowie Funktionsflächen.
Das Gebäude befindet sich auf einer Höhe von 519,485 m ü. NN
(= +- 0,00 OK RFB im EG)
Das Dach hat eine Höhe von + 20,625 m. Hier ist in einem Teilbereich noch der Technikraum aufgesetzt. Die OK des Technikraumes ist auf + 23,675 m
Anschrift der Baustelle:
Goethestrasse 26
80336 München
An das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an:
Auf der Westseite in der Landwehrstrasse grenzt eine Gewebeeinheit an das Gebäude an. Auf der Südseite befindet sich ebenfalls ein Gebäude mit Gewerbetreibenden. Beide Gebäude sind als geschlossene Bauweise an das Objekt angrenzend. Auf der Ostseite (Goethestrasse) ist ein kleiner Platz vor den Gebäude, der für die Baustelleneinrichtung genutzt werden kann. In der Landwehrstrasse, kann keine BE stattfinden. Hier ist der Abstand vom Gebäude zur Straße mit ca. 3,15 m (Gehweg) für das Gerüst vorgesehen. Das Gebäude steht auf allen Seiten auf der Grundstücksgrenze.
Es besteht, ggf. nach Rücksprache mit der Stadt München, die Möglichkeit in der Goethestrasse vor dem Gebäude eine kleine Parkzone einzurichten.
Anzahl und Höhe der Geschosse:
KG: 2,55m bis 3,08m
EG: 3,49 m
1.OG: 2,545 m
2.OG: 2,545 m
3.OG: 2,545 m
4. OG: 2,545 m
5. OG: 2,65 m
6. OG: 2,485 m
DG: 2,85 m (Technik)
Besonderheiten:
Im Keller befindet sich ein Traforaum der SWM (Stadtwerke München), der immer zugänglich sein muss. In diesem Bereich ist auch besondere Vorsicht zu wahren. Es dürfen in einer Schutzzone ( ca. 2,5 m um den Raum herum sowie auch im EG) nur Handgeräte benutzt werden. Eine Arbeitsanweisung zum Schutz des Traforaumes ist angehängt und zwingend zu beachten.
Im Technikraum im Kellergeschoss kommt die Fernwärmeleitung (auf der Seite Landwehrstraße) in das Gebäude. Von hier aus geht die Leitung durch den Keller ins Nachbargebäude auf der Westseite. Diese Leitung ist unbedingt zu erhalten und muss bei Arbeiten in der Nähe ebenfalls geschützt werden. Vorsicht, die Leitung ist in Betrieb und kann nicht abgestellt werden.
Die Baustelle und alle Zugänge auf die Gerüste sind gegen unbefugtes Betreten während der Arbeitszeit und besonders in den arbeitsfreien Zeiten zu sichern.
Angaben zur Baustelle:
Die Arbeiten sind in allen Geschossen auszuführen:
KG - DG ( instgesamt 9 Stockwerke)
Zufahrtmöglichkeiten:
Das Gebäude befindet sich, zwischen dem Hauptbahnhof, der Theresienwiese und dem Sendlinger Tor, in der Goethestraße 26 Ecke Landwehrstraße.
Die Zufahrten sind prinzipell mit allen Fahrzeugen möglich. Hierbei sind allerdings die durch die umliegenden Anrainer enstehenden Be- und Entladevorgänge zu beachten. Ebenfalls befinden sich zur Zeit andere Baustellen in der Straße und auch auf den Zuwegen, die die Zufahrtmöglichkeiten einschränken können.
Es sind auch keine Parkmöglichkeiten vor Ort vorhanden.
Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass es hier einen regen Publikumsverkehr (Fussgänger) gibt, was die Anfahrt und Parksituation ebenfalls einschränkt. Diese Situation muss beim Beliefern der Baustelle besonders beachtet werden. (Sicherheit der öffentlichen Bereiche, insbesondere bei Kranbetrieb).
Lage und Transportwege auf der Baustelle:
Es gibt einen öffentlichen Platz vor dem Gebäude, dieser kann bei der Stadt München angemietet werden, der als Lagerfläche dient. Von hieraus kann das Gebäude über das Treppenhaus (ohne Aufzug) bedient werden. Es besteht zum Teil die Möglichkeit, einen für die Baumeisterarbeiten aufgestellten Hochbaukran, oder einen an das Gerüst gebautem Anstellaufzug zu benutzen. (Ein Kran wird allerdings, aufgrund der beengten Verhältnisse, nur so lange stehen können, wie er auch benötigt wird.)
Transportwege für Transport der Baustoffe im Gebäude:
Treppenhaus - nutzbare Breite: 1,05 m
Treppenhaus - nutzbare Höhe: min. 2,00 m
Max. zulässige Deckenbelastung bei Baustofflagerung :
Alle Decken max. 100 kg/m²
Mehrbelastung der Decken nur nach Rücksprache mit Statiker
Baustelleneinrichtung:
Geräte/Einrichtungen anderer Unternehmer:
Traforaum im Kellergeschoss,
Fernewärmeleitung im Kellergeschoss,
Baustromanschluss, Wasseranschluss bauseits
Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für:
Wasser: vorhanden
Strom: vorhanden
Abwasser: nicht vorhanden
Gas: nicht vorhanden
Weitere Angaben zu Anschlüssen: Fernwärmeanschluss vorhanden
Art / Lage der Lagerplätze:
Lagerplätze sind begrenzt um das Gebäude vorhanden. Da dies öffentliche Plätze sind, sind diese bei Bedarf vom AN von der Stadt München mit den entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung und Sondergenehmigungen anzumieten, sofern diese über die im BE-Plan eingezeichneten Flächen hinausgehen. Die notwendigen Anträge und Gebühren sind in die BE mit einzukalulieren, soweit nicht anderweitig ausgeschrieben.
Gerüste:
Alle Innengerüste werden nicht bauseits gestellt.
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,50 m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Gemäß ATV Gerüste sind diese bis zu einer Höhe der zu bearbeitenden Fläche von 3,50 m Nebenleistungen. Gerüste für zu bearbeitende Flächen mit einer Höhe über 3,50 m über der Gerüststandfläche sind als besondere Leistung abzurechnen.
Termine und Fristen Bauvorhaben gesamt:
Vorgesehener Beginn: abhängig von der Baufreigabe; voraussichtlich Ende Januar 2025
Vorgesehene Fertigstellung: voraussichtlich Februar 2027
Sonstige Angaben zur Baustelle:
Schutz vorhandenen Bewuchses:
keiner erforderlich
Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile (Art und Umfang) :
Zum Schutz der direkt angeschlossenen Nachbargebäude, sind bei allen Arbeiten diese Gebäudeteile extra zu schützen.
Ein besonderer Schutz ist gegen herabfallende Teile auf die Bürgersteige zu gewährleisten. Hier sind bei den jeweiligen Arbeiten entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Angaben zur Ausführung:
Es bestehen folgende besondere Anforderungen an die Bauausführung:
Erhöhte Anforderungen an die Bautoleranzen: keine
Erhöhte Anforderungen an den Schallschutz:
nein, Mindestanforderung nach DIN 4109
Erhöhte Anforderungen zur Luftdichtheit: ja, Effizienzhaus 40, Dichtigkeitsprüfung (Blower Door Test) wird durchgeführt.
Entsorgung von Abfall nach DIN 18299
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen.
Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine Fremdabfälle in diese Behälter entsorgt werden.
Für das Aufstellen und Entsorgen ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Vom Auftraggeber werden keine Container gestellt.
A Baubeschreibung
B Allgemeine Vorbemerkungen B Allgemeine Vorbemerkungen
Grundlage für die Vergabe und Ausführung ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB/B und VOB/C mit den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) als Ganzes, in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung.
1. Art und Umfang der Leistung nach § 1 VOB/B
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechenden funktionsfähige Leistung geschuldet wird.
Lohn- und Gehaltsnebenkosten sind in die angebotenen Einheitspreise einzurechnen, ebenso An- und Abfahrten zur Baustelle. Die Einheitspreise beinhalten Herstellung, Lieferung und Montage.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Bestandteile des Vertrages werden die:
- Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),
- Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C),
- Zusätzlichen Vertragsbedingungen,
- etwaige besondere Vertragsbedingungen und
- zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Unzulässig sind wettbewerbsbeschränkende Absprachen, insbesondere Verabredungen und Verhandlungen über:
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- oder andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar
den Preis beeinflussen,
- Entrichtungen von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben,
- sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach Maßnahme des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässig sind (§38 Abs. 2 GWB).
2. Weitere Besonderheiten der Leistung
Zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit gilt für sämtliche angebotenen Produkte:
Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention (Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen) 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, Ziel führende Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben.
Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Ausführungsunterlagen nach § 3 Abs. 5 und 6 VOB/B: Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Dieser Bauterminplan muss Abhängigkeiten zu Vorleistungen anderer Gewerke berücksichtigen und - sofern erforderlich - Trockenzeiten, Lieferzeiten und dergleichen enthalten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Bereitstellung Planunterlagen:
Der Bauherr stellt dem AN die Planunterlagen elektronisch zur Verfügung.
Zusätzlich können nach Absprache 2 Papierexemplare zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten hierfür sind individuell zu vereinbaren.
B Allgemeine Vorbemerkungen
C Zusätzliche Vertragsbedingungen C Zusätzliche Vertragsbedingungen
Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers, ohne gesonderte Vergütung, umfasst auch:
1.Die Ruhezeitenverordnungen der zuständigen Gemeinde sind zu beachten! In der Regel sind zwischen 20:00 Uhr bis 7.00 Uhr lärmverursachende Arbeiten zu unterlassen. Ausnahmen und Abweichungen können bei der Stadt München beantragt werden. Die notwendigen Gebühren trägt der AN.
2. Die Terminvorgaben und der Ablaufrahmen nach beiliegendem Bauzeitenplan sind grundsätzlich einzuhalten und sind als Minimalforderung für die Besetzung der Baustelle anzusehen. Verzögerungen müssen durch umgehende Verstärkung der Baustellenbesetzung aufgeholt werden!
3. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten zur Einrichtung der Baustelle über die örtlichen Verhältnisse zu informieren.
4. Die Ausführung hat zügig und ohne Unterbrechung zu erfolgen.
5. Die Vornahme notwendig werdender Sicherungsarbeiten der eigenen Leistungen gegen Frost und sonstige Witterungseinflüsse sowie Sicherungsarbeiten gegen Schäden, die durch andere am Bau beteiligte Unternehmen entstehen können.
6. Die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen zur Einhaltung polizeilicher, berufsgenossenschaftlicher und sonstiger amtlicher Vorschriften (wie Umweltschutz u.a.), welche die Baustelle betreffen.
7. Der Auftragnehmer hat ferner alle notwendigen Unterlagen für die Anmeldungsanzeige, genehmigungs- und überwachungs- pflichtigen Anlagen an die Aufsichtsstellen bzw. Genehmigungsbehörden (z.B. Bauaufsicht, TÜV, Gewerbe- und Ordnungsamt) ohne Entgelt zu liefern. Alle behördlichen Abnahmen hat der Auftraggeber zu veranlassen. Die Abnahmegebühren trägt der Bauherr.
8. Die für die Arbeiten des Auftragnehmers notwendige Bauleitung und verantwortliche Fachbauleitung. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
9. Bei Einreichung von Nachtragsangeboten sind diese fortlaufend (für jedes einzelne Gewerk extra) zu nummerieren, ebenso die Positionen. Diese sind außerdem mit dem Vorzeichen "N" zu versehen. Zusätzlich zu den Einheitspreisen sind die Maße anzugeben und die Summen auszuwerfen.
10. Ein Anschlusspunkt für Baustrom und Bauwasser werden jeweils bauseits gestellt. Die Kosten des Verbrauchs trägt der Auftraggeber. Ausgenommen sind Verbrauchskosten für die Benutzung von Unterkünften des Auftragnehmers. Die Kosten hierfür sind in die Vorhalteposition der Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Hierfür werden bei der Schlussrechnung folgenden Verrechnungssätze von der Netto-Abrechnungssumme abgezogen:
Baustrom: 0,3 %
Bauwasser: 0,3 %
Sonstige Gemeinschaftskosten
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer folgende Leistung zur Verfügung:
Hierfür werden bei der Schlussrechnung folgenden Verrechnungssätze von der Netto-Abrechnungssumme abgezogen:
Bauleistungsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung : 0,5%
Bei fahrlässig verursachten Schäden / Ausfall der Trafoanlage durch einen der AN können keine Bauzeitenverlängerung oder Nachträge durch den Verursacher gestellt werden. Schadensersatz von anderen AN werden dem Verursacher belastet.
11. Verteilung der Gefahr nach § 7 VOB/B: Vom Auftraggeber beigestellte Baustoffe hat der Auftragnehmer gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen.
12. Die Gerüste dürfen, soweit sie am Bauwerk vorhanden sind, mit voller Verantwortung des Auftragnehmers benützt werden. Notwendige Änderungen und Ergänzungen, auch über den Rahmen der VOB hinaus, sind vom Auftragnehmer durchzuführen.
13.Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorgehaltenen sanitären Anlagen während der Bauzeit mit zu benutzen.
14.Für die Einrichtung und Sicherung von Aufenthalts- bzw. Lagerräumen hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
15.Werden vom Auftragnehmer Schäden an der Leistung anderer Gewerke verursacht, so ist der Auftraggeber berechtigt, diese nach angemessener Frist auf Kosten des Verursachers beheben zu lassen.
16. Die Einheitspreise des Angebots verstehen sich einschließlich Materiallieferungen, Nebenarbeiten und Erschwernissen, welche zur abnahmefähigen Erstellung jedes einzelnen Gewerkes erforderlich sind, auch wenn dies in den einzelnen Positionen nicht besonders erwähnt ist.
17. Die Beanspruchung einzelner Räume im Bauobjekt für Werkzeug und Materiallagerung während der Bauzeit, kann nur nach vorheriger Rücksprache mit der örtlichen Bauaufsicht gestattet werden. Für die Sicherheit haftet jeder Auftragnehmer für sich allein. Werden die oben genannten Räume wegen des Baufortschritts benötigt, so sind sie nach Aufforderung durch die örtliche Bauaufsicht unverzüglich zu räumen.
18. Für die ordnungsgemäße, regelmäßige Beseitigung des anfallenden Bauschutts und Verunreinigungen gemäß Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) auf entsprechende Deponien hat jeder Unternehmer selbst zu sorgen. Die bauseitigen Container stehen dafür nicht zur Verfügung!
Wird dieser Pflicht nicht entsprochen, so ist der Auftraggeber berechtigt, diese Reinigung und ordnungsgemäße Entsorgung selbst zu veranlassen. Die anfallenden Kosten werden auf die verursachenden Firmen umgelegt.
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
19. Systemleistungen sind ausschließlich mit den Materialien des gewählten Systemanbieters zu erbringen.
20. Regiearbeiten und evtl. Nachtragsarbeiten dürfen nur nach vorhergehender Genehmigung durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten ausgeführt werden. Über alle ausgeführten Regiearbeiten muss ein Nachweis unter Angabe der Art der Arbeiten, der dafür aufgewendeten Stunden, getrennt nach Art der Arbeitskräfte sowie des Materialverbrauchs u. des Maschinen- und Geräteeinsatzes erbracht werden.
C Zusätzliche Vertragsbedingungen
D Besondere Vertragsbedingungen D Besondere Vertragsbedingungen
1. Ausführungsfristen nach § 5 VOB/B
Abweichend von § 5 VOB/B sind die im Bauzeitenplan bzw. im LV genannten Zwischenfristen verbindlich einzuhalten.
2. Vertragsstrafen nach § 11 VOB/B
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
0,00 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 0,00 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3. Abnahme nach § 12 VOB/B:
Es wird eine förmliche Abnahme nach § 12 Abs. 4 VOB/B vereinbart. Diese ist schriftl. zu beantragen. Wenn keine schriftl. Fertigstellungsmeldung des Auftragnehmers vorliegt, erfolgt eine Abnahme nach § 12 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B.
4. Für Mängelansprüche nach § 13 VOB/B:
Hierzu gilt eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche so beträgt sie für Bauwerke abweichend 5 Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen 1 Jahr. Diese beginnt mit der Abnahme der abnahmefähigen Gesamtleistung. Durch die zwangsläufige Benutzung fertiggestellter Teilleistungen durch den Auftragnehmer, die Mieter oder die Käufer kann keine stillschweigende Abnahme durch Benutzung nach § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B abgeleitet werden.
5. Abrechnung nach § 14 VOB/B:
Die Vergütung wird in der Regel nach Leistung zu Einheitspreisen bemessen = Leistungs-Einheitspreisvertrag. In geeigneten Fällen, bei denen mit einer Änderung der Ausführung nicht zu rechnen ist, kann ein Pauschalvertrag vereinbart werden.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der vom Auftraggeber beauftrage Architekt zur Prüfung, die Durchschriften der Auftragnehmer.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
Rechnungen sind ihrem Zweck nach, als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind in 1-facher Ausfertigung im Original an den beauftragen Architekten adressiert zur Prüfung einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind in 1-facher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen (kumuliert) mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
6. Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB/B:
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel zu erstellen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B folgendes enthalten:
das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber oder den Bauleiter und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
7. Zahlung nach § 16 VOB/B:
- Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
- Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B erfolgen
auf Nachweis der Leistungen durch ein prüfbares Aufmaß.
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist,
werden als v.H.-Satz vereinbarte Preisnachlässe bei der
Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und
Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge,
deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die
vertragliche Leistung zu bilden sind.
- Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basiszins des § 247 BGB zu zahlen.
8. Sicherheitsleistung für vertragsgemäße Ausführung nach § 17 VOB/B:
Bei Aufträgen mit einer Auftragssumme über 50.000 EUR (inkl. Umsatzsteuer) ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer), auf volle 100 EUR aufgerundet, zu leisten.
Diese ist durch eine unbefristete Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft
innerhalb von 18 Werktagen nach Vertragsabschluss,
spätestens jedoch bei der 1. Zahlungsanforderung zu leisten.
Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt im Austausch gegen eine
Gewährleistungsbürgschaft im Zuge der Stellung bzw. Freigabe
der Schlussrechnung.
Wird vom Auftragnehmer keine Vertragserfüllungsbürgschaft
vorgelegt sowie bei Aufträgen unter 50.000 EUR
Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) wird ein
Sicherheitseinbehalt als Durchführungssicherheit in Höhe von
10 v.H. der jeweiligen Teilrechnungsbeträge vereinbart.
9. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche nach § 17 VOB/B:
Bei Aufträgen mit einer Abrechnungssumme über 50.000 EUR
(inkl. Nachträge und Umsatzsteuer) ist Sicherheit für
Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
(inkl. Umsatzsteuer), auf volle 100 EUR aufgerundet, zu leisten.
Diese ist durch eine unbefristete Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers in Form einer Gewährleistungsbürgschaft
nach Erhalt der geprüften Schlussrechnung zu leisten. Die
Vorlage der Bürgschaft ist Voraussetzung für die Anweisung der
Schlusszahlung.
Bei Aufträgen unter 50.000 EUR Abrechnungssumme (inkl. Nachträge und Umsatzsteuer) wird auf die Stellung einer Sicherheitsleistung für Mängelansprüche verzichtet.
Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auf Anforderung, sofern die Beseitigung gerügter Mängel schriftlich angezeigt worden ist.
10. Sicherheitsleistung für Vorauszahlungen nach § 16 Abs. 2 VOB/B:
Bei material- und kostenintensiven Vorleistungen des
Auftragnehmers können in Abstimmung mit dem Auftraggeber
Vorauszahlungen vereinbart werden. Die Sicherheit für derartige
Vorauszahlungen in Höhe der jeweiligen Vorauszahlung (inkl.
Umsatzsteuer), auf volle 100 EUR gerundet, ist durch eine
unbefristete Bürgschaft eines in der Europäischen
Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers in Form einer Vorauszahlungsbürgschaft
bzw. Anzahlungsbürgschaft spätestens mit Stellung der
Rechnung für die Vorauszahlung zu leisten.
Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt, wenn die Vorauszahlung
auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
11. Bürgschaften nach VOB/B §17:
Werden Sicherheiten über oben genannte Bürgschaftsurkunden
geleistet, müssen diese folgende Erklärungen des Bürgen
enthalten:
-- der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht
-- auf die Einrede der der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet
-- die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde
-- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
-- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle
-- Konzernbürgschaften werden nicht zugelassen.
Abweichend von VOB/B §17 Abs. 8 Punkt 2 erfolgt die Rückgabe der Bürgschaft nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auf Anforderung, sofern gerügte Mängel schriftlich angezeigt und vollständig beseitigt worden sind.
12. Gerichtsstand nach § 18 Abs. 1 VOB/B:
Ist der Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers
zuständigen Stelle.
13. Lohn- und Gehaltsnebenkosten sind in die angebotenen Einheitspreise einzurechnen.
14. Änderungen der Vertragspreise während der üblichen Bauzeit sind ausgeschlossen. Lediglich bei Behinderung und Unterbrechung der Ausführung nach § 6 VOB/B sind rechtzeitig entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
15. Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
D Besondere Vertragsbedingungen
E Hinweis zur Rechnungsstellung E Hinweis zur Rechnungsstellung
Um Rechnungen zügig bearbeiten zu können sind folgende Angaben einzuhalten und zu beachten:
1 Rechnungsanforderungen
Bitte senden Sie jede Rechnung zur Prüfung per E-Mail als eine zusammenhängende PDF-Datei an projektrechnungen@fg-architektur.de. Sämtliche Anhänge und Belege, welche die Rechnung betreffen, sind in dieses PDF-Dokument zu integrieren.
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers (Bauherr/Auftraggeber)
das Ausstellungsdatum
Angabe Leistungsdatum bzw. Leistungszeitraum
eine einmalig von dem Unternehmer vergebene Rechnungsnummer
Auftragsnummer der Vergabestelle sowie das genannte Bauvorhaben
(vgl. beiliegendes Auftragsschreiben)
International Bank Account Number (IBAN)
Bank Identifier Code (BIC)
die Menge und Art der gelieferten Artikel / Dienstleistungen mit Bezug auf die betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis
das Entgelt sowie Entgeltminderungen - aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
2 Kumulierung
Alle Rechnungen mit Anlagen sind kumuliert zu stellen und bei FG Architekten und Sachverständige GmbH zur Rechnungsprüfung einzureichen. Aus der Rechnung müssen die Leistungen seit Baubeginn und die bereits geleisteten Abschlagszahlungen ersichtlich sein. Bei allen Teilrechnungen sowie der Schlussrechnung ist der bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Gesamtauftragswert, abzüglich der bereits gestellten Rechnungen sowie der eventuell vereinbarten Nachlässe und Skonti auszuweisen.
3 Rechnungsbezeichnung
Um eine schnellstmögliche Rechnungsprüfung und -bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir um deutliche Angabe der aktuellen Rechnungsbezeichnung.
TR = Teilrechnung mit fortlaufender Nummer
SR = Schlussrechnung
RR = Regierechnung
4 Allgemeine Angaben zur Rechnungsstellung
Die Schlussrechnung kann erst nach erfolgter Abnahme und unter Einreichung eines prüffähigen Aufmaßes sowie Regieberichte, etc. bearbeitet werden. Zwingend erforderlich ist die Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Nicht prüffähige Rechnungen werden zu unserer Entlastung zurückgesendet.
Regiepositionen können nur abgerechnet werden, wenn die dazugehörigen Regieberichte vollständig unterzeichnet mit eingereicht werden.
Zusatzarbeiten, welche nicht im Leistungsverzeichnis angegeben wurden, sollten vorab durch ein Nachtragsangebot - mit Bezug auf die betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis - eingereicht und anschließend vom Bauherrn beauftragt werden.
E Hinweis zur Rechnungsstellung
F Formular Eigenauskunft Bieter F Formular Eigenauskunft Bieter
Erklärung
Über die Vergabeunterlagen in allen ihren Teilen und über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe(n) ich(wir) mich (uns) eingehend unterrichtet.
Ich (Wir) bin (sind) Mitglied der Berufsgenossenschaft
Name..................................................................
seit...........................Nr.......................................
Ich (Wir) erkläre(n), dass ich(wir) meinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern, z.B. Grund- und Gewerbesteuer, Kirchensteuer - sowie zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin(sind).
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG wird bis zur 1. Zahlungsanforderung
□ vorgelegt
□ nicht vorgelegt.
Ich(wir) bin(sind) bereit, folgende zur Auftragserteilung erforderlichen Nachweise nach Aufforderung unverzüglich vorzulegen:
a) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
b) gültige Bescheinigung der Gemeinde (Gemeindesteuer),
c) gültige Bescheinigung des Kirchensteueramtes (Kirchensteuer),
d) gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (Beitragsnachweis),
e) gültige Bescheinigung der Krankenkasse (Beitragsnachweis).
Ich(wir) verpflichte mich(uns), auch für evtl. Nachunternehmer die Bestimmungen zur Zahlung des Mindestlohnes und die Regelung zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge nach den entsprechenden tariflichen Vorschriften und dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu beachten und einzuhalten.
Eine beabsichtigte Weitergabe einer Bauleistung an einen Nachunternehmer teile(n) ich(wir) dem Auftraggeber bereits bei der Angebotsabgabe mit.
Falls für den Nachunternehmer keine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorgelegt werden kann, wird die Bauabzugssteuer in Höhe von 15% der Rechnungssummen aus dem Gesamtauftrag in Abzug gebracht und an mein (unser) Finanzamt abgeführt.
Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
Ich(wir) gehöre(n) zu (zutreffendes bitte ankreuzen)
□ Handel □ Industrie □ Handwerk □ Sonstigem
Mein(unser) Betrieb ist haftpflichtversichert unter Nr.
........................................................................
bei folgender Versicherung:
........................................................................
Deckungssumme für Personenschäden:
........................................................................
sonstige Schäden:
........................................................................
Ich(wir) bin(sind) Mitglied der
□ Handwerkskammer:
□ Industrie- und Handelskammer:
Name....................................................................
seit: ........................ unter Nr.:.....................
Ich(wir) erkläre(n), dass die gewerberechtliche Anmeldung vollzogen ist.
Ich(wir) versichere(versichern), dass für die Ausführung der in Betracht kommenden Leistungen und Lieferungen entsprechende fachkundige Erfahrung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geboten wird.
Ich(wir) bin(sind) mir(uns) bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe in der Erklärung meinen(unseren) Ausschluss von Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
........................................................................
Ort, Datum
........................................................................
Stempel und Unterschrift des/der Bieter
F Formular Eigenauskunft Bieter
G Formular Nachunternehmererklärung G Formular Nachunternehmererklärung
Nachunternehmererklärung
Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gemäß § 4 Nr. 8Abs. 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen.
Ich/wir werde/n daher die Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, weitgehend (gleichbedeutend mit mindestens 70 v.H.) im eigenen Betrieb ausführen.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass vom Umfang der Eigenausführung die Auftragserteilung abhängig gemacht werden kann. Zum Umfang der Eigenausführung habe(n) wir/ich nachstehend die erforderlichen Angaben gemacht.
Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich/wir
1. für Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist:
Bitte zutreffendes ankreuzen
o Wir werde(n) nach § 4 Nr. 8 VOB/B die Leistung im eigenen Betrieb ausführen.
o Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können.
o Ich/Wir werde(n) die in der von mir/uns beigefügten Liste Nr. 1
aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen, obwohl mein/unser Betrieb auf diese Leistungen eingerichtet ist.
2. für Leistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist:
o Ich/Wir werde(n) die in der von mir/uns beigefügten Liste Nr. 2
aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen, weil mein/unser Betrieb auf diese Leistungen nicht eingerichtet ist.
o Für den angegebenen Umfang der Weitergabe gilt die nach § 4 Nr. 8 Abs. 1 Satz 2 VOB/B erforderliche Zustimmung des Auftraggebers mit Vertragsabschluss erteilt. Im Übrigen werde ich nach Nr. 9 ZVB/E bzw. Nr. 9 ZVB/E-StB (jeweils Fassung 2002) verfahren.
o Mir/Uns ist bekannt, dass nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Nach- unternehmer nur in begründeten Ausnahmefällen zu rechnen ist.
o Die Vorschriften des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) vom 26. Februar 1996 (BGBI I S. 227) in der zum gegenwärtigen Zeitpunkt geltenden Fassung sind mir/uns bekannt. Ich/Wir werde(n) auch unsere Nachunternehmer auf diese Vorschriften hinweisen, insbesondere darauf, dass der Beginn der Bauleistungen beim zuständigen Landesarbeitsamt anzuzeigen ist.
o Mir/Uns ist bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben im Angebotschreiben meinen/unseren Ausschluss von der Angebotsauswertung und von weiteren Autragserteilungen zur Folge haben können. Letzteres gilt auch für eine Nichtbeachtung dieser Erklärung (§ 8 Nr. 54 Abs. 1 Buchst. c VOB/A).
........................................................................
Ort, Datum
........................................................................
Stempel und Unterschrift des/der Bieter
G Formular Nachunternehmererklärung
H Sicherheits- und Gesundheitsschutz H Sicherheits- und Gesundheitsschutz
1. Umsetzung der Baustellenverordnung (BaustellV)
Sämtliche vor Ort durchgeführte Arbeiten dürfen nur unter Berücksichtigung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) in der aktuellsten Fassung ausgeführt werden.
Die Maßnahme wird durch einen vom Auftraggeber gestellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) begleitet. Den Anweisungen und Vorgaben des SiGeKo ist in jedem Fall nachzukommen.
Gemäß den Vorgaben der BaustellV werden für die sicherheitsrelevanten Belange auf der Baustelle je nach Erfordernis durch den SiGeKo eine Vorankündigung und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (kurz SiGe-Plan) erstellt und mit Baubeginn auf der Baustelle zur ständigen Einsichtnahme für die vor Ort tätigen Handwerker ausgehängt.
Des Weiteren wird durch den Auftraggeber für die Maßnahme eine Baustellenordnung erlassen. Die Einhaltung deren Inhalte ist für alle auf der Baustelle tätig werdenden Unternehmen und Handwerker zwingend. Die Baustellenordnung zählt daher in ihrem vollen Umfang zu den Vertragsunterlagen. Die Inhalte der Baustellenordnung sind im Anschluss an diese Vorbemerkungen den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Bei Baubeginn wird eine Ausfertigung der Baustellenordnung zur ständigen Einsichtnahme für die vor Ort tätigen Handwerker ausgehängt.
Unternehmen, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß § 6 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) mit den anderen Unternehmern abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden.
2. Leistungen des Auftragnehmers in Bezug auf die Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung an seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten.
Folgende Leistungen bezüglich der Arbeitssicherheit sind durch den Unternehmer zu erbringen:
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für die vor Ort durchzuführenden Arbeiten vor Baubeginn.
- Durchführung einer baustellenbezogenen Sicherheitsunterweisung der Beschäftigten nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit der UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) in verständlicher Form und Sprache. Über die erfolgte Unterweisung ist schriftlich Nachweis zu führen.
- Vorhalten von Nachweise über eingesetzte Gefahrstoffe mit Betriebsanweisung und Datenblättern.
- Nachweise über die Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Geräten.
- Anweisungen für Montagearbeiten.
- Benennung der eingesetzten Ersthelfer gemäß UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV A1), dritter Abschnitt "Erste Hilfe". Die Ersthelfer mit Ausbildungsnachweis sind dem Auftraggeber namentlich bekannt zu geben.
- Benennung von eventuell zum Einsatz kommenden Nachunternehmern. Dem Auftraggeber sind die Namen und Adressen der Nachunternehmer sowie die von diesen übernommenen Leistungen anzugeben (siehe hierfür auch Nachunternehmer-Erklärung).
Der Auftraggeber behält sich vor, die durch den Unternehmer zu erstellenden Unterlagen und Nachweise durch diesen vorlegen zu lassen sowie das gegebenenfalls erforderliche Vorliegen von Unterlagen auf der Baustelle stichprobenartig zu kontrollieren.
3. Durchführung von Arbeiten
Sämtliche Arbeiten sind unter Beachtung und Einhaltung der gültigen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des Arbeitschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft, der Arbeitstättenrichtlinien und der gültigen DIN-Normen durchzuführen.
Alle auf der Baustelle tätigen Unternehmen und Handwerker haben verbindlich einzuhalten, dass
- geltende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet von Sicherheits-, Arbeits- und Gesundheitsschutz, siehe auch § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VOB/B, eingehalten werden.
- die Arbeiten mit den der anderen Gewerke zeitlich und räumlich koordiniert werden (BGV A1 § 6 "Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer").
- die vor Ort zum Einsatz kommende Technik (Krane, Elektrogeräte, Baustromverteiler, Baumaschinen usw.) den Vorschriften, insbesondere der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) entspricht sowie entsprechend überprüft und gewartet ist.
- die Mitarbeiter in den für die Baustelle erstellten Gefährdungsbeurteilungen unterwiesen sind.
- für gefährliche Arbeiten individuelle Montageanweisungen zu erstellen sind und auf der Baustelle vorliegen müssen, insbesondere bei Arbeiten mit Absturzgefahr und schweren Teilen.
- für Arbeiten mit Gefahrstoffen ab der Schutzstufe 2 die Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsanweisung und das Sicherheitsdatenblatt auf der Baustelle vorhanden sind.
- Schutzvorrichtungen - auch kurzfristig - nur dann entfernt werden dürfen, wenn die Sicherheit auf andere Art und Weise gewährleistet ist und unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
- nur Mitarbeiter mit der erforderlichen und geeigneten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) tätig werden. Die PSA muss den Mitarbeitern durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
- Verbandskästen gemäß UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV A1), dritter Abschnitt "Erste Hilfe" und falls erforderlich Feuerlöscher gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" in ausreichender Anzahl vorhanden sind.
- dass den Mitarbeitern Notrufnummern bekannt sind.
Stellt der SiGeKo vor Ort Gefährdungen fest, die das Leben und/oder die Gesundheit der auf der Baustelle tätigen Personen bedrohen, ist dieser berechtigt die Arbeiten solange einzustellen bis ein sicherer Zustand hergestellt ist. Dadurch entstehende Kosten hat das verursachende Unternehmen zu tragen.
Erklärung zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Die vor stehenden Vorbemerkungen Sicherheits- und Gesundheitsschutz wurden von mir/uns zur Kenntnis genommen und inhaltlich verstanden.
........................................................................
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des/der Bieter
H Sicherheits- und Gesundheitsschutz
I Zusätzlich technische Vertragsbedingungen I Zusätzlich technische Vertragsbedingungen
es gelten die Vertragsbedingungen nach ATV - VOB/C
Ausführung der Leistungen nach anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung der entsprechenden, aktuell gültigen DIN-Vorschriften, den spezifischen Fachvorschriften sowie den Zulassungen und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, nach vorheriger Abstimmung und schriftlicher Zustimmung mit dem Bauherren
I Zusätzlich technische Vertragsbedingungen
J Anlagen J Anlagen
J Anlagen
001 Vorarbeiten Fliesen
001
Vorarbeiten Fliesen
001.__.01 Vorbereitung des Untergrundes Böden Reinigen des Untergrundes von groben Verschmutzungen, wenn diese von anderen Unternehmen stammen, entfernen von haftungsmindernden Stoffen, Staubreste gründlich absaugen. Material aufnehmen und entsorgen.
Bauteile: Boden (Zementestrich)
Wände (GKB und Putz)
001.__.01
Vorbereitung des Untergrundes Böden
198,00
m²
001.__.02 Randstreifen zurückschneiden Randstreifen und Überstände aus Abdichtungs- oder Dämmmaterial wie z.B. Polystyrolschaum oder Mineralwollematerial nach Bodenbelag abschneiden und entfernen, inkl. Entsorgung und Deponiegebühr
001.__.02
Randstreifen zurückschneiden
92,00
m
001.__.03 Feuchtigkeitsmessung, Estrich Feuchtigkeitsmessung nach dem CM-Verfahren.
In den Bädern und WC´s in allen Geschossen
Ausführung der Leistung erfolgt nur nach
Anordnung des AG.
001.__.03
Feuchtigkeitsmessung, Estrich
7,00
St
001.__.04 Estrichflächen schleifen Unebenheiten, Erhöhungen etc. zur Verbesserung der Ebenheit abschleifen.
Estrich: Zementestrich
Fliesenformat: 30 x 60 cm
001.__.04
Estrichflächen schleifen
E
5,00
m²
001.__.05 Estrichflächen spachteln Estrichflächen spachteln, zementäre Spachtelmasse flächig aufbringen und eine ebene, geeignete Oberfläche schaffen für die Verlegung von Fliesen.
Angebotenes Fabrikat/Hersteller
001.__.05
Estrichflächen spachteln
E
5,00
m²
001.__.06 Grundierung Böden Aufbringen einer Grundierung auf saugfähigem Untergrund als Vorbehandlung für die Aufnahme des nachfolgenden Dünnbettmörtel- bzw. Abdichtungssystems an allen gefliesten Flächen, im Sockelbereich der Bäder bis 15 cm über FFB.
Art des Untergrundes: Zementestrich, GKB, Putz
Angebotenes Fabrikat:
001.__.06
Grundierung Böden
198,00
m²
001.__.07 Stahlplatte an den Treppenstufen, als Setzstufe Stahlblech, Stärke 5 mm, als Setzstufe montieren.
Das Blech bleibt Sichtbar und wird von der Höhe so montiert, dass die Trittstufe über das Blech steht.
Die Befestigung erfolgt durch Bohrlöcher, in die Bestandstreppen.
Das Stahlblech dient ebenfalls zum Höhenausglich, der Trittstufen und muss in einem gleichmäßigen Abstand montiert werden.
Länge: ca. 1,12 m
Höhe: von ca. 23 cm - ca. 26 cm
Stärke: 5 mm
Das Blech ist grundiert und dauerhaft Rostgeschützt zu liefern, inkl. der Bohrung-, und Befestigungen
siehe Plan: W-4301_V2 Treppendetails
001.__.07
Stahlplatte an den Treppenstufen, als Setzstufe
40,00
St
001.__.08 Risse verharzen Risse und Sollbruchstellen mit einem geeigneten Gießharz verharzen. Risse sind zu erweitern. Alle ca. 30 cm quer zur Rissrichtung einschneiden und aussaugen.Rostfreie Wellenverbinderklammern in die Einschnitte einlegen. Gießfähiges, angerührtes Harz in die gereinigten Risse und Querschnitte unter Einhaltung der Herstellervorgaben eingießen. Die noch frische Oberfläche mit Quarzsand im Überschuss abstreuen.
001.__.08
Risse verharzen
3,00
m
002 Bodenfliesen
002
Bodenfliesen
Ausführungsbeschreibung 1.0 Untergrundprüfung und -vorbereitung
Vor Beginn der Verlegearbeiten ist der Untergrund (Stahlbeton-Treppenläufe und Podeste) gemäß ATV DIN auf Ebenheit, Rissfreiheit, Tragfähigkeit und Restfeuchte zu prüfen. Verunreinigungen und trennende Schichten sind mechanisch zu entfernen. Unebenheiten und Maßabweichungen der Rohstufen sind mit standfesten, kunststoffmodifizierten Ausgleichsmörteln der Mörtelgruppe A1 auszugleichen, sodass die Steigungs- und Auftrittsmaße der DIN 18065 exakt eingehalten werden. Auf den vorbereiteten Untergrund wird eine systemgebundene Haftgrundierung aufgetragen.
1.1 Verlegung von Tritt- und Setzstufen
Die Verlegung erfolgt im kombinierten Verfahren (Buttering-Floating) nach DIN 18157. Der Klebemörtel ist sowohl auf dem Untergrund als auch auf der Fliesenrückseite aufzutragen, um eine hohlraumfreie Einbettung von mindestens 90 Prozent sicherzustellen. Dies verhindert Kantenausbrüche unter dynamischer Belastung durch Kofferrollen und Publikumsverkehr.
Zuerst wird die Setzstufe lotrecht verlegt, gefolgt von der Trittstufe mit leichtem Gefälle (maximal 1 Prozent) zur Stufenvorderkante hin. Die Trittstufen müssen die Setzstufen bündig abschließen oder in die vorgesehene Aussparung der Treppenkantenprofile greifen.
1.2 Schallschutz und Fugenbild
Zur Vermeidung von Schallbrücken nach DIN 4109 darf der Fliesenbelag keinen starren Kontakt zu angrenzenden Treppenhauswänden aufweisen. Entlang aller Wände sind Randdämmstreifen einzusetzen.
Sämtliche Anschlussfugen zwischen Treppenstufen und Treppenhauswand sowie die Sockelanschlüsse sind als dauerelastische Bewegungsfugen mit einem fungizid eingestellten, schwerentflammbaren Silikondichtstoff auszubilden.34 Die Feld- und Belagsfugen sind mit flexiblem, zementärem Fugenmörtel der Klasse CG2 WA bündig und homogen zu schließen.
Ausführungsbeschreibung
Hinweistext Verlegung und Verfugung der Fliesen, einschl. allen erforderlichen nachfolgend genannter Fliesen-, Kleber-, Fugen- Mörtelmaterial.
Fliesen:
An Boden und Wand werden die gleichen Fliesen, der
Marke: BUforum
Nummer: 652856
Farbe: Stone White matt
Maße: 120x120x0,6 cm
verlegt. Diese werden an alle zu fliesenden Flächen angebracht. Die Ausnahme ist der Eingangsbereich und Lobby. Hier werden Fliesen der
Marke: BUforum
Nummer: 606091
Farbe: Terrazzo Beige matt
Maße: 120x120x0,6 cm
verlegt.
Der Verschnitt von Fliesenmaterial ist in die Kalkulation der EP einzurechnen.
Kleber
Zementärer Flex-Fliesenkleber, C2 TE nach
DIN EN 12004, mit guten Verarbeitungseigenschaften
und hoher Standfestigkeit, zum Ansetzen und Verlegen von keramischen Fliesen und Platten sowie Feinsteinzeug. C2: Haftfestigkeit ≥ 1,0 N/mm ²
T: hohe Standfestigkeit durch Faserverstärkung
E: lange klebeoffene Zeit ≥ 30 Minuten Chromatarm
gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006, Anhang XVII
DGNB: Höchste Qualitätsstufe 4, Zeile 8 1)
Fugenfüllmasse:
mit zweikomponentigen, hoch beanspruchbarem, Epoxidharzfugenmörtel und -klebstoff, RG nach DIN EN 13 888 und R2 T nach DIN EN 12 004, zur Verfugung keramischer Fliesen und Platten bei Belastung durch aggressive Wässer, Chemikalien und Säuren (Beständigkeitstabelle in der Technischen Produktinformation beachten!), natürliche Fette sowie durch hohe Druck- und Spülbelastungen.
Fugenbreite 2-12 mm
Verarbeitungszeit: ca. 50 Minuten
Mechanisch hoch belastbar
Untergrund:
Zementestrich (CT) als unbeheizter Estrich, schwimmend, auf vorhandene Dämmung, Oberfläche planeben abgezogen, als Unterbau für im Dünnbett verlegte Fliesen.
Bauart: A
Druckfestigkeit: C 35
Biegezugfestigkeit: F 7
Estrichdicke: 30 mm bis 60 mm
Duschen: bis 75 mm (Gefälle)
Nutzlast: 1,5 kN/m² Zimmer / 3,0 kN/m² Eingang
Treppenbelag mit Podesten:
Auf den Treppen und Podesten, werden Betonwerksteine im Mittelbett verlegt.
Dicke ca. 40 mm
Farbe: heller Betonwerksstein, farblich auf den Fliesenboden abgestimmt.
Bemusterung mit BH
Stufen: ca. 18/27 (vom EG-1.OG teiweise breiter)
Sockelfliesen: passend zum Belgag (beidseitig)
Hinweistext
002.__.01 Bodenfliesen Bereich Schleuse Bodenbelag aus Feinsteinzeug-Fliesen in Innenräumen
auf verlegefertigen, vorbereiteten Untergrund im Dünnbett nach Herstellervorschriften verlegen/verkleben, einschl. Klebermaterial.
Beinhaltet vollständige Verfugung inkl. Fugenmaterial,
mit zweikomponentigen, hoch beanspruchbarem, Epoxidharzfugenmörtel und -klebstoff, RG nach DIN EN 13 888 und R2 T nach DIN EN 12 004, zur Verfugung keramischer Fliesen und Platten bei Belastung durch aggressive Wässer, Chemikalien und Säuren (Beständigkeitstabelle in der Technischen Produktinformation beachten!), natürliche Fette sowie durch hohe Druck- und Spülbelastungen.
Fugenbreite 2-12 mm
Verarbeitungszeit: ca. 50 Minuten
Mechanisch hoch belastbar
(Flies und Farbwahl siehe Hinweistext)
Untergrund: Zementestrich, unbeheizt / Elektrische Fußbodenheizung in den Zimmern
Material: Feinsteinzeug EN 14411
Stone White matt
Nennmaß: 120 cm x 120 cm
Fliesenart: Wandfliese/ Bodenfliese
Stärke: 6 mm
Rutschfestigkeit: R10 A/B
Lagerung: Dünnbett, DIN 18157
Verband: Kreuzverband
Fuge: 3 mm
Fugenfarbe: grau
Einbauort: Bäder und WC´s, Zimmerflur KG bis DG
Angebotenes Flexklebermaterial:
Angebotenes Fugenmaterial:
002.__.01
Bodenfliesen Bereich Schleuse
45,00
m²
002.__.02 Bodenfliesen KG Gäste + Flur wie Position 002.01
incl. Sockelfliesen
002.__.02
Bodenfliesen KG Gäste + Flur
45,00
m²
002.__.03 wie Vorposition, jedoch als Fliese - Lobby wie Vorposition, jedoch als Fliese
Marke: BUforum
Nummer: 606091
Farbe: Terrazzo Beige matt
Maße: 120x120x0,6 cm
Im EG, in der Lobby und Eingangsbereich verlegt.
002.__.03
wie Vorposition, jedoch als Fliese - Lobby
65,00
m²
002.__.04 Bodenbelag aus Betonwerkstein auf dem Treppen im Treppenhaus Bodenbelag aus Betonwerkstein in Tritt und Setzstufe getrennt, für Innenräume auf vorher vorzubereiteten Untergrund im Dünn-, oder Mittelbett nach Herstellervorschriften verlegen/verkleben, einschl. Klebermaterial.
Der Untergund ist entsprechend der Planung herzustellen und mit einem Schnellbetonestrich und Dämmung auszugleichen.
An der Wandseite ist umlaufend eine Sockelfliese (sep. Pos) anzubringen.
An den Übergängen von Treppe zu Podesten, wo ein Belagswechsel stattfindet, ist eine Entkopplungsfuge als Schall-, und Bewegungsfuge auszubilden.
Die Podeste werden ebenfals mit dem gleichen Material belegt.
Beinhaltet vollständige Verfugung inkl. Fugenmaterial
(genaue Farbwahl nach Absprache mit dem Auftraggeber)
Untergrund: Zementestrich als Ausgleichsschicht, unbeheizt, Ortbeton-Treppen
Verlegung: Winkelstufen in L-Form
Material: Betonwerkstein
grau / beige (Absetzung Trittkant dunkel)
(Farbe Hersteller n. abspr. BH )
passend zu den Fliesen
matt rektifiziert
Nennmaß: Auftritt ca. 27 cm (im EG breiter durch Verzug)
Steigung: ca. 17,5 - 18,5 cm
Fliesenart: Winkelstufe
Stärke: ca. 30 mm
Länge: ca. 1,12 m
Rutschfestigkeit: R10
Stufenvorderkante: Farblich abgesetzt, ggf. zusätzlich gebürstet
Fuge: 3 mm
Fugenfarbe: Wahl AG
Verlegeort: Treppen vom KG bis DG
Hinweis:
An den Treppen, an wo der Höhenausgleich zu groß ist, wird ein Stahlblech als Setzstufe angebracht (gesonderte Pos.)
Trittstufen: 134 Stück
Setzstufe Beton: 102 Stück
Stahlblech: 40 Stück (gesonderte Pos.)
Podeste: 8 Stück a ca. 2,30 m²
Sollte einen Verarbeitung einer L-Winkelstufe als sinnvoller erachtet werden, dann kann dies ebenfalls verwendet werden.
Angebotenes Flexklebermaterial:
Angebotenes Fugenmaterial:
002.__.04
Bodenbelag aus Betonwerkstein auf dem Treppen im Treppenhaus
81,00
m²
002.__.05 Sockelfliese geschnitten Sockelfliesen aus vorher beschriebener Wand-, Bodenfliese geschnitten, geschnittene sichtbare Kanten (fertige Oberkante) der Fliese geschliffen und entgratet.
Sockelfliese gemäß Herstellersystem auf Dünnbett an allen mit gefliesten Wandbereichen verlegen/verkleben, einschlliesslich Klebermaterial.
Untergrund: Gibskarton, Kalkzementunterputz
Beinhaltet vollständige Verfugung inkl. Fugenmaterial,
mit zweikomponentigen, hoch beanspruchbarem, Epoxidharzfugenmörtel und -klebstoff, RG nach DIN EN 13 888 und R2 T nach DIN EN 12 004, zur Verfugung keramischer Fliesen und Platten bei Belastung durch aggressive Wässer, Chemikalien und Säuren (Beständigkeitstabelle in der Technischen Produktinformation beachten!), natürliche Fette sowie durch hohe Druck- und Spülbelastungen.
Fugenbreite 2-12 mm
Verarbeitungszeit: ca. 50 Minuten
Mechanisch hoch belastbar
(Farbwahl nach Absprache mit dem Auftraggeber) siehe vorgehende Position
Nennmaß: 80 x 1200 mm, bzw. verlegegleich wie Bodenfliesen
002.__.05
Sockelfliese geschnitten
132,00
lfm
002.__.06 Sockefliese Treppenläufe Sockelfliese wie vor beschrieben, aber an den Treppenläufen.
Innentreppen:
142 Steigungen zwischen ca 17 cm und 18,5 cm auf 27 cm beidseitig (Wandseite) mit Sockel
002.__.06
Sockefliese Treppenläufe
180,00
lfm
002.__.07 Kachfliesen der Lobbyautomatenwand Herstellen des Wandbelages der Automatenwand in der Lobby im EG.
Der Wandbelag:
Nennmaß: 6 x 25 cm
Oberfläche: Natur / glasiert
Fliesenart: Wandverblender
Stärke: 9 mm
Material: Steingut / glasiert
Format: rechteckig
Dekor / Farbe: dunkles Braun / nach Bemusterung BH
inkl. Schneidarbeiten und das Auskleiden der Aussparungen
siehe Plan: W-4201_00
002.__.07
Kachfliesen der Lobbyautomatenwand
31,00
m²